Thomas Beyer
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Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Jahren mehrfach über die dritte Startbahn gesprochen und wir haben mehrfach über das Thema „Flughafen Hof“ gesprochen. Ich habe neulich schon im Wirtschaftsausschuss gesagt, was für den Flughafen Hof galt, gilt auch für die dritte Startbahn in München. Es muss nämlich in einem Planfeststellungsverfahren für die dritte Startbahn auch eine Planrechtfertigung nachgewiesen werden, sonst wird es diese dritte Startbahn von vornherein nicht geben. Aus diesem Grunde können wir uns natürlich der Forderung des Antrags nicht nur anschließen, sondern Sie wissen auch, dass es Franz Maget war, der die Forderung erhoben hat, die neuen Erkenntnisse, die neuen Entwicklungen im Bereich Kerosin, bei der Besteuerung und der Rohölverteuerung zum Anlass zu nehmen, die Auswirkungen auf die Prognose zu prüfen. Er hatte dies bereits auf den Weg gebracht, lange bevor dieser Antrag geschrieben wurde. Das ist nachweisbar.
Wir haben uns dafür verwandt, lange bevor Sie Ihren Antrag auf den Weg gebracht haben. Hören Sie doch zu, bevor Sie hereinrufen. Das ist manchmal wirklich reflexartig. Das muss man einmal feststellen.
Wir haben sogar gesagt, es fehlt hier eine weitere Neuentwicklung, nämlich die Ausdehnung des Emissionsrechtehandels auch auf den Bereich des Luftverkehrs. Das haben noch nicht einmal die GRÜNEN mit drin. Auch darauf wird sehr sorgfältig zu achten sein.
Wir können deshalb die Ziffer 1 uneingeschränkt unterstützen, selbst wenn wir – das haben wir im Wirtschaftsausschuss schon besprochen – hier eine Unschärfe haben, weil die Staatsregierung nur einen Eigentümer, einen Gesellschafter repräsentiert. Deshalb müsste diese diktatorische Formulierung rechtlich etwas anders aussehen. Aber darüber müssen wir uns heute nicht streiten.
Das heißt, eine Zustimmung von uns zu Ziffer 1 des Antrags bedeutet natürlich auch Zustimmung zu Ziffer 2. Denn Kollege Bocklet hat richtig gesagt: Es geht darum, diese neuen Tatsachen im Rahmen der Planrechtfertigung in die entsprechende Bewertung einfließen zu lassen.
Ich gehe allerdings etwas weiter, insofern logisch stringent gegenüber dem, was Herr Kollege Bocklet gesagt hat, nämlich: Wenn es Ihnen wirklich ernst ist, im Rahmen der Planrechtfertigung die neuen Entwicklungen einzubeziehen, dann müssen Sie das Verfahren weiterführen; denn ohne Weiterführung des Verfahrens können Sie das Ganze logischerweise nicht prüfen. Allein aufgrund der Ernsthaftigkeit des Anliegens und der Verfahrenslogik haben wir mehrheitlich für die Fraktion – ebenso wie im Wirtschaftsausschuss – angekündigt, dass wir der Ziffer 3 nicht zustimmen können.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Unterländer! Wir haben Ihnen signalisiert, dass wir diesem Gesetzentwurf mit all den Einschränkungen, die Frau Kollegin Steiger erwähnt hat, allein deshalb zustimmen werden, um eine Unterbrechung der gesetzgeberischen Regelung in Bayern zu verhindern.
Ich möchte nochmals darauf eingehen, dass Sie sich an mehreren Stellen fast entschuldigen und es ein bisschen bedauern, sich jetzt von diesem und jenem zurückgezogen zu haben, was in Bayern die Situation der Menschen mit Behinderung konkret verbessern würde. Sie täten es gerne, könnten es aber nicht, weil die Zielset
die Maßnahmen zu kostenintensiv oder vielleicht nicht wichtig genug? Sie können selbst beurteilen, ob sie nötig gewesen wären oder nicht. Deshalb will ich hier einige Kostproben von Vorschlägen der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung zum Besten geben. Die Vorschläge beruhen im Wesentlichen auf den im Rahmen der Fachtagung mit den Kommunalen Behindertenbeauftragten und den Beiräten im letzten Oktober in Bad Gögging getroffenen Vereinbarungen. Zum Beispiel ist das Ambulantisierungsprogramm, ein Fachprogramm analog dem Landespsychiatrieplan oder Landesbehindertenplan, in die Regelungen nicht eingeflossen.
Herr Unterländer, warum nicht? Weil Sie nicht bereit sind, dieses Programm in die Regelungen aufzunehmen? Das kann doch kein Grund sein.
Oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antrag. Das heißt, dass demjenigen, der aufgrund einer Erkrankung eine staatsbürgerliche Pflicht versäumt oder nicht erfüllt hat, daraus kein Nachteil erwachsen darf. Das ist oft bei psychisch kranken Menschen wichtig, die dazu nicht in der Lage sind, aber danach massive Nachteile haben. Oder es gilt auch, das Benachteiligungsverbot von den Trägern der öffentlichen Hand auf Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen auszudehnen, die sich teilweise unmittelbar oder mittelbar in öffentlicher Hand befinden. Ich könnte noch mehr Beispiele anführen, bei denen versucht wurde, auf den Gesetzgeber einzuwirken, ohne dass sich am Gesetzentwurf irgendetwas verändert hätte. Auch die Vergabe der öffentlichen Aufträge und Zuwendungen wurde zum Beispiel nicht an die Herstellung der Barrierefreiheit gekoppelt. Im sozialpolitischen Ausschuss war die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung zugegen. Sie war sehr verwundert darüber, dass ihre Änderungsvorschläge nicht einmal als Tischvorlage existierten.
Bis heute gibt es von diesem Ausschuss kein endgültiges Protokoll. Ich habe mir gestern ein vorläufiges Protokoll schicken lassen. Auch das ist sehr verwunderlich; denn der Ausschuss hat bereits am 29.05.2008 getagt.
Ich frage Sie: Was ist das für ein Gesetz, das nicht mit den Menschen diskutiert wird, die für seine Umsetzung sorgen sollen?
Wovor haben Sie Angst? Was ist das für ein Gesetz, das keine Konsequenzen für die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben vorsieht?
Wenn es Ihnen ernst damit ist, dass behinderte Menschen bessere Lebensverhältnisse bekommen sollen, dass sie ein Recht bekommen sollen, auch wenn sie es nicht vehement einfordern können, dann ist die erste Voraussetzung, mit den Betroffenen und den Fürsprechern
Fraktion oder gerade bei den Bundestagskollegen sicher viele, die einem solchen Gesetz nicht von vornherein zustimmen können.
Der richtige Weg ist ein Gesetz der Eingliederung, das klar die Zuständigkeiten regelt. Wir werden versuchen, diese drei Schritte zu gehen. Da sind wir auf dem richtigen behindertenpolitischen Weg, ohne die Barrierefreiheit zu vernachlässigen. Der Redlichkeit halber sollten wir zwischen diesen beiden Forderungen unterscheiden. Wenn Sie meine Ausführungen gehört haben, werden Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass unser Konzept das Konzept ist, das in der Zukunft trägt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Nach meiner Geschäftsordnung hätte ich nach § 133 Absatz 2 fünf Minuten Redezeit – keine persönliche Erklärung, sondern eine Erklärung zur Abstimmung. Ich wollte begründen, warum ich bei den Tagesordnungspunkten 3 und 4 mit Enthaltung votiert habe, genauer gesagt: nicht an der Stimmabgabe teilgenommen habe, sondern mich enthalten habe. Das habe ich nicht etwa deshalb getan, weil ich der Auffassung wäre, wie wir das heute hier von interessierter Seite gehört haben, das Gesetz sei ein großer Wurf. Das ist nicht der Fall.
Ich habe mich auch nicht deshalb der Stimme enthalten, weil mich der zwischenzeitliche Anwurf von Herrn Unterländer sonderlich beeindruckt hätte, ich hätte ein Problem mit Herrn Fussek und anderen Pflegekritikern. Ich darf dazu ergänzen – wir haben das eben abgestimmt –, dass der Kollege Unterländer sich mir persönlich gegenüber so geäußert hat, dass er damit nicht sagen wollte, dass er die Arbeiterwohlfahrt besonders im Fokus von Herrn Fussek sieht. Das träfe auch nicht zu. Im Übrigen, Herr Unterländer, bin ich sehr oft und sehr eng mit der gleichen Zielsetzung wie Sie in Gesprächen mit Herrn Fussek.
Ich habe mich auch nicht deshalb der Stimme enthalten, weil ich nicht die Kritik, die der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses Joachim Wahnschaffe hier vorgetragen hat, vollinhaltlich teilen könnte. Diese Kritik wurde – das ist angeklungen, aber nicht inhaltlich umgesetzt worden – auch von den Verbänden in der Anhörung geäußert. Es ist in der Tat so, wenn ich ein Gesetz dieser Art erlasse, mich damit brüste und das Einbettzimmer nicht hineinschreibe, gleichzeitig aber von Menschenwürde oder gar guter Pflege rede, dann ist das ein Skandal, wenn man es genau nimmt.
Wenn ich die Fachkraftquote nicht im Gesetz festschreibe, kann ich nicht den Anspruch erheben, ein gutes oder gar bestes Heimgesetz zu haben. Wenn ich die Ausbildung nicht regle, obwohl jeder Fachmann und jede Fachfrau weiß, dass wir einem Pflegenotstand entgegengehen, dann ist das nicht das Merkmal eines guten Gesetzes.
Aus all diesen Gründen hätte es weiß Gott Anlass gegeben, gegen das Gesetz zu stimmen. Es hätte auch Anlass gegeben, dagegen zu stimmen, weil Sie die Investitionskostenförderung vollständig der staatlichen Verantwortung entziehen und weil Sie das Ganze bei den Kommunen nach Kassenlage ausgestalten, und zwar sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Auch das ist keine gute Pflege.
Bildungspolitik, gerade eben über die Baustelle Sozialpolitik, und ich rede jetzt über die nächste Baustelle, nämlich die im Bereich des öffentlichen Dienstes. Denn wenn alles in Ordnung wäre, müssten wir heute nicht über den Themenkomplex „Gute Arbeit im öffentlichen Dienst“ sprechen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Frage stellen, ob es einen Grund dafür gibt, dass Herr Staatsminister Huber, der für den öffentlichen Dienst zuständig ist, bei der Behandlung dieses so wichtigen Antragspaketes nicht anwesend ist.
Anscheinend interessieren ihn die Beschäftigten nicht besonders, die er vor einiger Zeit als „Frösche“ bezeichnet hat. Das ist offenbar die Art und Weise, wie man weiterhin mit den Beschäftigten umgeht.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern haben sich in den letzten Jahren immer weiter verschlechtert. Die Verwaltungsreform, der massive Stellenabbau, die Einführung der 42-StundenWoche, ein riesiger Überstundenberg, der über Jahre von den Beschäftigten weitergeschoben wird, und nur wenige Neueinstellungen sind Gründe dafür, dass die Beschäftigten auf Dauer überbelastet und demotiviert sind, krank werden und vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen.
Zusätzlich zieht sich der Freistaat Bayern immer mehr von seiner Ausbildungsverpflichtung zurück, was einerseits dazu führt, dass wir in den verschiedenen Verwaltungen Überalterung zu verzeichnen haben, und andererseits fehlt der dringend notwendige Nachwuchs, um die Aufgaben, die der Staat zu erledigen hat, weiterhin im gleichen Umfang und auf gleichem Niveau erledigen zu können.
Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft sichere, anregende, befriedigende und angenehme Arbeits- und Lebensbedingungen. So steht es in der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation – WHO. – Der zweite Teil der Potsdamer Lehrergesundheits-Studie zeigt auf, dass zum Beispiel gesunde Lehrkräfte besseren Unterricht halten. Deshalb müssen Belastungen reduziert werden. Außerdem werden Gestaltungsempfehlungen zur Gesundheitsförderung gegeben. Arbeitsbedingte Erkrankungen durch körperliche Belastungen haben bereits im Jahr 1998 in Deutschland Kosten von mindestens 28,4 Milliarden Euro verursacht. Psychische Arbeitsbelastungen verursachten 11,1 Milliarden Euro direkte Kosten und 13,4 Milliarden Euro indirekte Kosten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Auch wir hier in Bayern müssen solche Fakten zur Kenntnis nehmen und darüber reden, welche Rahmenbedingungen wir schaffen müssen, damit die Menschen, die im öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern in Arbeit stehen, gesund arbeiten können.
Antrag der Abg. Christa Naaß, Stefan Schuster, Reinhold Strobl u. a. (SPD) Bayern, aber gerechter: Gute Arbeit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst V Einstellungsverhalten ändern (Drs. 15/10383)
Antrag der Abg. Christa Naaß, Stefan Schuster, Reinhold Strobl u. a. (SPD) Bayern, aber gerechter: Gute Arbeit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst VI Überstundenabbau und -vermeidung (Drs. 15/10384)
Antrag der Abg. Christa Naaß, Stefan Schuster, Reinhold Strobl u. a. (SPD) Bayern, aber gerechter: Gute Arbeit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst VII Wiedereingliederung von Erkrankten (Drs. 15/10385)
Antrag der Abg. Prof. Dr. Walter Eykmann, Ingrid Heckner, Jakob Schwimmer u. a. (CSU) Fortbildung im öffentlichen Dienst (Drs. 15/10482)
Antrag der Abg. Prof. Dr. Walter Eykmann, Ingrid Heckner, Gertraud Goderbauer u. a. (CSU) Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst (Drs. 15/10483)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin: Frau Kollegin Naaß.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Magerl, ich bin etwas überrascht und auch erfreut, dass wir uns zumindest bezüglich der letzten Frage mittlerweile angenähert haben. Das ist sehr gut.
Zum Antrag der GRÜNEN kann ich jetzt schon sagen, dass wir ihm selbstverständlich zustimmen, weil in diesen sehr schwierigen Fragen ein Bericht der Staatsregierung zielführend ist.
Zur Sache selbst darf ich eingangs darauf hinweisen, dass aus der Sicht der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag für die Zukunft der Bahn eine andere Lösung die bessere und richtigere gewesen wäre, und zwar diejenige, den unabwendbaren Kapitalbedarf so zu decken, wie es ein guter kaufmännisch denkender Eigentümer tut, nämlich aus eigenen Mitteln des Bundeshaushalts.
Wenn diese Chance besteht, wäre das selbstverständlich ein Weg gewesen. Aber im Koalitionsvertrag ist auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion die Hereinnahme eines privaten Investors vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist das, was die Arbeitsgruppe unter Leitung von Kurt Beck jetzt vorgelegt hat – ich versuche es einmal so in aller Freundlichkeit zu formulieren –, im Moment noch das kleinste Übel.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, ich darf Sie schon darauf hinweisen, dass Sie, wenn Sie in einer Großen Koalition mit uns an solch eine schwierige Frage herangehen, bitte sehr sorgfältig bei der Sache bleiben sollten. Herr Kollege Rotter, Sie wissen genau, dass der Kern des Vorschlags der SPD-Arbeitsgruppe, die das jetzt hier diskutierte Modell erarbeitet hat, darin besteht, dass die Deutsche Bahn AG trotz der Hereinnahme privaten Kapitals ein vollständig öffentlich geführtes Unternehmen bleibt. Das ist der Kern des Vorschlags, und das ist die rote Linie. Und es ist die einzige Grundlage, aufgrund derer nach intensiven Diskussionen und oftmals auch gegen große Bedenken die Gremien der Partei im Moment zugestimmt haben. Das ist eine Zustimmungsvoraussetzung. Wer das infrage stellt – ich komme darauf zurück –, stellt in Wahrheit das Projekt insgesamt infrage. Das wäre vielleicht gar nicht so schlecht, Kollege Rotter, aber dann sollten wir das auch mit offenem Visier ausfechten.
Die gesamte Infrastruktur bleibt zu 100 % im Besitz des Bundes. 75,1 % an der neu zu gründenden Einheit „Verkehr und Logistik“ sollen und müssen im Bereich der Beteiligung des Bundes bleiben.
Nun ist die Frage: Warum diese Begrenzung? Auch Sie wissen, Herr Kollege Rotter, dass ab 25 % die aktienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten ganz andere sind als die mittelbaren Wirkungen, die – wie Herr Kollege Magerl völlig zu Recht
tenwald, Garmisch-Partenkirchen sein? Das sind für den Tourismus eminent wichtige Zugverbindungen auf hochwertigem Intercity- oder teilweise Eurocity-Niveau. Also, da ist für die Bedienung der Fläche mit Fernverkehrsleistungen Gefahr im Verzug.
Das ist der schlimmste Punkt. Dass man das nur mit einem Vertrag regeln möchte, vorbei am Parlament, ist unmöglich. Es widerspricht unserem demokratischen Grundverständnis, so etwas auf diese Art und Weise regeln zu wollen. Allerdings habe ich auch meine Zweifel, ob man das per Gesetz fassen kann. Aber gut, das muss man sehen.
Klar muss sein, dass es bei einer Teilprivatisierung weder zur Stilllegung von Strecken noch zur Stilllegung von Verbindungen kommt. Auch diese Gefahr droht bei dieser Privatisierung ganz gewaltig.
Dieses Holdingmodell wird die Tatsache zementieren, dass der zumindest von Teilen des Hohen Hauses gewünschte Wettbewerb über Ausschreibungen dadurch, dass die DB dann letzten Endes alles dominieren wird, weiter eingeschränkt wird.
Wir alle oder zumindest ein Teil der Mitglieder des Hohen Hauses wollen doch, dass über den Wettbewerb nicht nur Geld eingespart wird, sondern in allererster Linie mehr Qualität im Schienenverkehr in Bayern garantiert wird. Das sehen wir mit dem vorgelegten Modell nicht verwirklichbar.
Auch im Bereich des Güterverkehrs haben wir Zweifel. Bereits heute ist die Bahn mit Schenker einer der größten Lkw-Spediteure. Wir befürchten, dass dieses Speditionswesen dann noch weiter zunimmt, was überhaupt nicht in unserem Sinne sein kann.
Auch ein weiterer Punkt scheint uns sehr wichtig. Wenn es schon zu einer Privatisierung kommt, muss das Geld in den Schienenverkehr gesteckt werden. Daran haben wir allerdings bei der jetzigen Führung der Bahn erhebliche Zweifel, wenn man ihr freie Hand lässt. Sie hat ein Interesse daran ein Global Player im Logistikbereich zu werden und kümmert sich nicht darum, beispielsweise eine Verbindung zwischen Regensburg und Hof zu elektrifizieren, wie wir es vor ein paar Tagen einstimmig im Ausschuss beschlossen haben.
Insgesamt kann also von uns noch eine sehr heftige Kritik an dem kommen, was jetzt von der Bundesbahn insgesamt vorgelegt wurde. Wir möchten mit unserem Antrag zu einem Bericht zur geplanten Teilprivatisierung der DB AG Klarheit, um uns weiter positionieren und entsprechende Forderungen aufstellen zu können. Das alles können wir dann im Ausschuss noch einmal sorgfältiger debattieren, als es heute im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages geschehen kann. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Dem CSU-Antrag können wir in toto leider nicht zustimmen. Insbesondere können wir dem letzten Absatz nicht zustimmen, weil damit das Tor zu einer deutlich weiteren Privatisierung von 50, 75 oder 100 % aufgestoßen wird. Diesen Weg können wir leider nicht mitgehen.
durch immer mehr Druck in den Ausschreibungsbedingungen dem Lohndumping Tür und Tor öffnen,
auch deshalb, weil Sie in dieser Legislaturperiode mehrfach wieder die Versuche der SPD unterlaufen haben, gerade für den Schienenpersonennahverkehr Tarifentgelte zur Ausschreibungsbedingung zu machen. Sie wissen, dass das trotz des EuGH-Urteils zulässig ist, wenn wir es nicht lokal machen, sondern allgemein gesetzlich. Meine Damen und Herren, das ist zulässig, lassen Sie es uns tun.
Zum anderen sollten wir aufgrund der immer interessanter werdenden Konstellation schon darüber reden, dass „bayerisches Geld“ für den Regionalverkehr – Herr Kollege Rotter, da muss ich Sie schon wieder kritisieren – Geld des Bundes ist, das Bayern zur Verfügung gestellt werden sollte, aber letztendlich nach Hamburg wegen der Beteiligung der Hamburger Hochbahn abfließt. Auch darüber sollten wir reden.
Das heißt, wir können Ihnen im Wesentlichen – außer dass Sie dem Ausschreibungswettbewerb unreflektiert das Wort reden – in diesen Punkten zustimmen. Wir haben auch kein Problem mit der Gesetzesinitiative für den Fall, dass es denn so kommt. Natürlich ist das sicherlich sinnvoll.
Was die Erlöse angeht, haben wir aber eine wesentlich klarere Position. Wir wollen nicht nur möglichst weit gehen, sondern wir sagen „vollständig“, vollständig für die Zwecke des Unternehmens und für die Infrastruktur und – das sagen wir ganz bewusst an die Adresse des Genossen Steinbrück –:
Wir erwarten, dass das auch seitens des Bundesfinanzministers nicht anders praktiziert wird.
Danke schön. Das Protokoll vermerkt: „deutliche Zustimmung des Kollegen Rotter“.
Die anderen wissen es ja. Die gehen davon aus. Wir diskutieren das vorher. Sie werden ja nicht von dem überrascht, was ich sage, Herr Meißner.
Das ist nicht wie bei Ihnen, die Sie die Kollegen überraschen mit Schienenverkehrsthemen. Das haben wir neulich im Ausschuss erlebt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, jetzt müssen wir aber genauer hinschauen. Denn der letzte Absatz ist es – und weil ich die Redlichkeit des Kollegen Rotter in jeder Weise kenne, weiß ich natürlich, dass seine eingangs ge
sagte – im Bereich der Schadensersatzansprüche bei ausgebliebener Rendite, Zuweisungen und Ähnlichem greifen würden.
Aber auch das sehen wir mit Skepsis; das sage ich Ihnen sehr deutlich für die SPD-Landtagsfraktion. Es muss unser Ziel sein, auch die mittelbare Einflussnahme eines Privaten zurückzudrängen. Denn alles das, was Sie hier zu Recht vortragen, Herr Kollege Rotter, und was Sie in Ihrem Antrag auch katalogmäßig aufführen, ist genau die Angst vor dem, was kommen könnte, wenn sich dieser neue Bereich nur noch auf das zurückzieht, was renditemäßig interessiert.
Das ist für die Eisenbahnfachleute die große Acht, und das sind die reinen ICE-Verkehre. Und alles andere – das wissen wir beide genau, und auch alle anderen wissen das, die sich mit Eisenbahnverkehren beschäftigen – ist für privates Kapital letzten Endes uninteressant.
Das kommt mir ein bisschen so vor: Sie rufen einerseits nach Schutz vor einer Lösung, von der Sie auf der anderen Seite fordern, sie noch weiter auszudehnen. Insofern ist das einer der absurdesten Anträge, die die CSU in dieser Legislaturperiode vorgelegt hat.
Wir wollen und verlangen, dass der Einfluss dauerhaft auf 24,9 % begrenzt wird. Vor diesem Hintergrund schauen wir uns Ihren Antrag genauer an. Inhaltliche Übereinstimmung kann ich signalisieren, soweit sie selbstverständliche Länderinteressen für den Fall einfordern, dass es zu einer Teilprivatisierung kommt. Sie haben wesentliche Kernpunkte dessen aufgegriffen, was die Verkehrsministerkonferenz am 16./17. April einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen hat. Natürlich ist insbesondere darauf zu achten, dass die Infrastruktur in ihrem Bestand nicht angetastet wird, dass die Fernverkehrsangebote nicht beeinflusst werden in dem befürchteten Sinne, dass die Verbindungen im ländlichen Raum nicht ausgedünnt werden und vieles andere mehr.
Eine skeptische Bemerkung noch zu Ihrem Lob über den Ausschreibungswettbewerb. Wenn Sie hier sagen – lehrbuchmäßig –, dass die Qualität gestiegen sei, erinnere ich nur an die sehr intensive Diskussion in der letzten Woche über die mehr als Anlaufprobleme beim ALEX in der neuen Konstellation.
Die arbeiten intensiv daran, aber es zeigt, dass per se das Private nicht unbedingt besser ist. Das ist auch eine Lehre.
Zu den niedrigeren Kosten der Ausschreibung möchte ich auf die aktuelle Diskussion um den Regensburger Stern hinweisen. Zum einen bleibt nämlich die Gefahr, dass wir
aushandelt, gegen den Exkollegen Wiesheu. Sie stellen sich gegen die Kunden der Bahn, weil Sie die Bahn vollständig den privaten Interessen öffnen wollen,
und Sie stellen sich gegen die Interessen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner.
Dieser Antrag hat im Kern nur einen Absatz, und das ist der letzte: Wir wollen die Interessen des Kapitals wahren und befördern, dass sie so viel aus der Bahn herausschneiden können, wie sie wollen.
Das wollen Sie, und das wollen wir nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb gibt es nicht nur keine Zustimmung, sondern ich sage auch: Ich bin enttäuscht über diesen Antrag, dass man auf zwei Seiten wunderbare Dinge ausbreitet, was es zu bewahren gilt, weil Sie zu Recht fürchten, dass ein Privater, selbst bei 24,9 %, Ihnen das aus der Hand schlägt. Gleichzeitig sagen Sie: Wir wollen alles weggeben, damit der Private noch mehr Möglichkeiten hat, die Verkehre auszudünnen und seine eigene Rendite zu mehren. Ich kann mir das fast nur so erklären, dass die von Herrn Meißner neulich angesprochene Kommission der CSU in einen sinnvollen Antrag des Kollegen Rotter einen Absatz hineingeschrieben hat, der nicht nur nicht sinnvoll ist, sondern der alles ins Gegenteil verkehrt. Deshalb natürlich nicht der Hauch einer Zustimmung zu diesem Antrag.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem jetzt die Stunde der Bekenntnisse gekommen ist, Herr Kollege Kupka, möchte ich für die SPD-Fraktion hier eines klarstellen, Herr Spaenle. Hören auch Sie zu, sonst zitieren Sie uns vielleicht falsch im Wahlkampf, nachdem Ihnen Herr Huber heute die Direktiven vorgegeben hat.
Sie haben darauf hingewiesen, dass die CSU-Fraktion Eigentum und Erbrecht gewährleistet sieht. Ich erkläre hiermit ausdrücklich für meine Fraktion: Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag und darüber hinaus die Sozialdemokratie tritt für die Gewährleistung der Eigentumsgarantie ohne Wenn und Aber ein.
Herr Schieder, Sie haben lange und laut genug gesprochen; Sie könnten jetzt einmal den Mund halten. Ich war bisher der Meinung, dass die Linken noch nicht unserem Parlament angehören. Ab heute sind sie hier via Schieder vertreten.
Sie haben hier eine Debatte und einen Wortschwall entfesselt, der weder dem Thema noch der Art des Hohen Hauses zu diskutieren angemessen war.
Sie reden zum Erbschaftssteuerrecht; es gibt dazu von uns noch einen Dringlichkeitsantrag. Aber ich kann dazu auch hier kurz etwas sagen.
Herr Schieder und meine Damen und Herren von der Opposition, bitte merken Sie sich Folgendes: Für uns ist das Grundrecht, Eigentum zu bilden und es auch zu vererben, ein elementarer Bestandteil unserer Grundauffassung von einer freiheitlichen und sozialen Gesellschaft.
Der Staat muss nicht überall hingreifen, und er muss vor allen Dingen nicht dort überall voll hingreifen, wo ohnehin schon versteuertes Vermögen vorhanden ist. Das erfordert der Respekt vor den Menschen, die mit Fleiß, Verzicht und harter Arbeit für die Familien und ihre Kinder Vorsorge betrieben haben, damit sie nicht im Alter nach dem Staat rufen müssen, sondern selbst ihr Schicksal in die Hand nehmen können.
Das wollen wir fördern, aber Sie möchten nur den Staat, der verteilt.
Herr Präsident, ich bin enttäuscht, weil ich Herrn Breitschwert stundenlang zuhören könnte. Da Sie ihn aber abgewürgt haben, muss wohl ich ran.
Aber die Freundlichkeiten an Herrn Breitschwert gehen doch extra?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute eine mutige Vorwärtsverteidigung durchgeführt. Das machen Sie in letzter Zeit öfter. „Pfeifen im Walde“ nennt man das, weil Ihnen vom Mittelstandsbarometer die nötigen Erwiderungen gegeben worden sind. Diejenigen, die sich wirklich dafür interessieren, wie weit Bayern vorne ist, möchte ich bitten, eine dankenswerte Broschüre häufiger
Herr Präsident, ich danke Ihnen für den Ausblick auf die Große Koalition. Das verbindet mich mit Herrn Breitschwert.
Der letzte Satz: Wer gute Perspektiven will, sollte als Erstes in Berlin Herrn Glos austauschen. Das wäre ein konkreter Beitrag für den Mittelstand.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist gut so, dass die GRÜNEN heute dieses Thema zur Diskussion stellen, gerade weil Kollege Dürr jetzt einiges zurechtrücken konnte. Nach dem Interview am Sonntag konnte man nicht erwarten, dass Sie mit der CSU heute so ins Gericht gehen.
Ich habe das genauso gelesen. Ich habe so wie viele Menschen im Land gelesen, dass sich bei den GRÜNEN etwas Neues anbahnt statt dem bislang propagierten gemeinsamen Ziel, die CSU abzulösen: die Option, die CSU-Politik mit GRÜNEN-Hilfsmitteln fortzusetzen. Das wollen wir nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darum bin ich dankbar, Herr Dürr, dass Sie heute etwas andere Worte gefunden haben. Wissen Sie, von der PremiumOpposition zur Prämien-Werbung für die CSU, das wäre ein sehr kurzer Schritt gewesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kreidl hat das sehr tapfer gemacht. Und weil es vielleicht seine letzte Rede war, müssen wir auch nicht zu hart mit ihm ins Gericht gehen. Er hat natürlich eine Haltung eingenommen, die da heißt: Wir haben alles richtig gemacht und wir verstehen den Wähler nicht.
Wir verstehen den Wähler sehr wohl. Die Entwicklung bei der CSU fügt sich in einen Trend, dem sie ausgesetzt ist. Sie haben noch 51 % Zustimmung bei den Menschen in diesem Land. Das ist ein verheerender Wert für eine Regierung, die einmal mit einer Zweidrittelmehrheit
gestartet ist. Ich verstehe, dass Sie nervös sind und nach den Gründen für diese Entwicklung suchen.
An einem kann es natürlich nicht liegen: an der Bundespolitik, denn dort kommen Sie überhaupt nicht mehr vor. Insofern werden wir uns auf das Land Bayern beschränken müssen, und da ist die Liste Ihrer Versäumnisse und Fehler lang. Kollege Schmid hat, weil er aus persönlicher Betroffenheit den Nebenkriegsschauplatz Rauchen nicht nennen konnte, eine bemerkenswert ehrliche Analyse gegeben – wir haben sie schon gehört –: Schule, G 8, Landesbank, Transrapid, Hausärzteversorgung, Steuerhinterziehung und Mindestlohn. Also, das Thema Mindestlohn, genauer gesagt Ihre Verweigerung bei diesem Thema, und die Fragen der sozialen Gerechtigkeit kennt ihr Fraktionsvorsitzender sehr genau.
Als jemand, der in Fürth geboren und Sozi ist, bin ich sehr entspannt mit diesem Ergebnis. Davon dürfen Sie ausgehen.
Ich bin nicht mit einer Stadt zufrieden, und Sie haben in Ihrer Funktion die Ergebnisse sicherlich sehr viel genauer gelesen, als Ihr Zwischenruf vermuten lässt.
Zur CSU-Schulpolitik wird Kollege Pfaffmann das Nötige sagen. Ich weise nur einmal auf Ihre unmöglichen Eiertänze hin: Da führen Sie das Büchergeld ein, schaffen nur eines: Sie belasten die Familien. Dann schaffen Sie es ab und belasten die Kommunen. Und im nächsten Jahr verkaufen Sie als Neuheit genau die Regelung, die vor 2004 galt. Das ist Regieren à la CSU. Das ist unglaublich, meine Damen und Herren.
Mit dem G 8 haben Sie ein gigantisches Experiment zulasten der Schülerinnen und Schüler gestartet. Die Angst vor dem „Turboabitur“ ist sprichwörtlich und wird das Unwort des Jahres 2008 werden, und Sie tragen in Bayern die Verantwortung dafür, meine Damen und Herren.
Beim Transrapid setzen Sie ganz auf die Arroganz der Macht und stellen sich damit gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Bevölkerung. Hier wie bei der Landesbank wollten Sie die Bevölkerung vor der Wahl über die tatsächlichen Kosten täuschen, und diese Kostenlüge hat insbesondere in München, aber auch darüber hinaus zurückgeschlagen. Der Wähler hat Ihnen dazu seine klare Haltung gezeigt.
Bei der Bayerischen Landesbank besteht der völlig unwiderlegte Eindruck, dass die CSU aus rein wahltaktischen Gründen das wahre Ausmaß der Belastungen verschwiegen hat. Die Wähler haben das gespürt und fragen sich zu Recht: Was macht die Landesbank auf
den Cayman Islands? Was macht die Landesbank mit Töchtern in Liechtenstein? Warum handelt sie mit Anleihen auf Schrottimmobilien? Daraus hat der Wähler seine Konsequenzen gezogen.
Herr Kreidl, Sie haben die angebliche Kommunalfreundlichkeit sehr tapfer vorgetragen, aber sie hat Ihnen ersichtlich auch kein anderes Ergebnis eingebracht. Ich erinnere an den Brandbrief von Herrn Brandl, den Franz Maget hier eindrucksvoll vorgetragen hat. Da sehen Sie, was das Land und die sich wirklich darum kümmern, darunter verstehen.
Zur Hausärzteversorgung spricht am besten der Ministerpräsident zu uns. Wer sich so düpieren lassen muss, der darf sich nicht wundern, wenn er als schwacher Ministerpräsident angesehen wird, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Beim Rauchverbot haben wir ein Geeiere der CSU, das fast schon nicht mehr als peinlich angesehen werden kann. Wer nach neun Wochen ein frisch beschlossenes Gesetz ändern muss, der stellt den politischen Konkursantrag – und Konkursantrag stellt der, der offenlegen muss, dass er mit seinen Mitteln am Ende ist.
Meine Damen und Herren, Sie geben auch heute ein entsprechendes Bild ab. Das gilt natürlich nicht für die anwesenden Kolleginnen und Kollegen, aber man fragt sich, wie Sie eine solche Diskussion nach einer sicherlich sehr anstrengenden Fraktionssitzung überhaupt noch führen wollen. Dieses Bild wird für die bayerische Bevölkerung ein Übriges tun. Sie haben zu Beginn dieser Legislaturperiode voller Verachtung und voller Hohn auf Rot-Grün geschimpft. Ich sage Ihnen heute: Selbst RotGrün in der Spätphase war ein Hort politischer Stabilität und Verlässlichkeit gegenüber dem Kurs der bayerischen CSU in diesen Tagen, Kolleginnen und Kollegen.
Zur Wahl noch eines: Es gibt ein gefl ügeltes Wort: Dieses war der erste Streich… Wie es weitergeht, wissen Sie.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf ankündigen, dass die SPD-Fraktion wie in den vorausgegangenen Ausschussberatungen mehrheitlich den Antrag ablehnen wird.
Ich werde das selbstverständlich berichten, Herr Kollege Magerl, damit das auch bei den Wählerinnen und Wählern transparent wird.
Im Antrag geht es um den sogenannten Satellitenbau. Herr Kollege Magerl, wenn wir die Grundsatzdiskussion über den Luftverkehr führen sollen, beantragen Sie das. Dann machen wir das gerne. Ich halte wenig davon, punktuelle Anträge zu stellen und dann den anderen vorzuwerfen, dass sie darum keine große Geschichte machen. Sie haben sich dafür entschieden, diese Fragestellung dem Plenum vorzulegen.
Ohne die Belastung der Menschen in der Flughafenregion kleinreden zu wollen, ist die Mehrheit der SPD-Landtagsfraktion der Meinung, dass für den Wirtschaftsstandort Bayern und München der Flughafen erforderlich ist. Wir sind für die Weiterentwicklung des Flughafens. Er ist auch für die Arbeitsplätze, die dort geschaffen wurden und noch entstehen können, nötig.
Ich erneuere allerdings unsere Forderung, dass die Arbeitsplätze am Flughafen München ordentlich bezahlte Arbeitsplätze sein müssen. Darauf legen wir Wert. Herr Kollege Strehle, Sie haben das soeben sehr schön gesagt. Sie haben sich unter anderem auch wegen der Arbeitsplätze für den Bau ausgesprochen. Diese Aussage wäre noch glaubhafter, wenn die CSU vor einer Stunde dem Thema „Mindestlohn“ die nötige Ernsthaftigkeit gewidmet und sich für einen Mindestlohn ausgesprochen hätte. Dann würden sich die Dinge zusammenfügen. Sie haben das nicht unterstützt, was nicht dafür spricht, dass wir Ihnen das zum jetzigen Punkt abnehmen können.
Ich darf berichten, dass sich die Kollegin Kronawitter, die aufgrund anderweitiger Abgeordnetenverpfl ichtungen verhindert ist, und andere bereits im Vorfeld für die Position der GRÜNEN ausgesprochen haben. Sie hätte auch hier mit dem Kollegen Magerl gestimmt. Ich darf von ihr Grüße bestellen.
Liebe Leute, trauen Sie sich, erstellen Sie ein bayerisches Biodiversitätskonzept, gehen Sie in Vorlage. Sie wissen: Im Mai 2008 fi ndet in Bonn die internationale Vertragsstaatenkonferenz zur Erhaltung der Biodiversität statt. Hierbei geht es um das EU-Ziel von Göteborg, bis zum Jahre 2010 den Verlust der Biodiversität aufzuhalten.
Ich sage Ihnen: Es wäre angebracht, ein solches Konzept auf den Weg zu bringen. Am 31. Januar fand eine Anhörung von Fachleuten zum Thema „Arten- und Biotopschutz in der Kulturlandschaft“ statt. Die Experten haben unisono gesagt, hier in Bayern schaut es ziemlich duster aus.
Es fehlt die systematische Erfassung. Die Erfassung der Roten Liste erfolgt nur ehrenamtlich. Wenn wir die Personalstellen anschauen, so ergeben sich 350 im Naturschutz und Landschaftsschutz und 3500 in der Landwirtschaftsverwaltung. Schauen Sie sich diesen Gegensatz an. Die Landwirtschaft ist die Hauptverursacherin des Artenrückgangs. Das wollen Sie nur nicht hören.
Die Experten haben in der Anhörung sogar davon gesprochen, dass die Landwirtschaft zu 70 % Verursacherin ist. Das zeigt: Die Landwirtschaft ist, so wie sie heute in Bayern propagiert wird, eine der Ursachen des Artenverlusts. Hinzu kommt die Flächenversiegelung, die wieder auf über 20 Hektar pro Tag gestiegen ist, der Verkehr und eine falsche Regionalplanung.
Insoweit besteht also dringender Handlungsbedarf. Auch die Finanzmittel reichen bei Weitem nicht aus, um einen vernünftigen Arten- und Biotopschutz in Bayern zu sichern. Das wissen Sie ebenfalls. Schauen wir uns die Einbrüche beim KULAP an. Sie betragen in manchen Regionen 40 %. Morgen steht ein CSU-Antrag auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses, um noch ein paar Restbiotopstrukturen zu sichern, weil die Landwirtschaft wieder voll in Richtung weiterer Intensivierung geht.
So kann es nicht gehen. Um der weltweiten Verantwortung gerecht zu werden, brauchen wir dringend ein eigenes Biodiversitätskonzept hier in Bayern.
Das heißt: Wir müssen zunächst Ziele defi nieren, dann müssen wir fragen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Voraussetzung für das Konzept ist aber die Erfassung der Biodiversität. Diese drei Schritte müssen endlich für Bayern geleistet werden.
Außerdem steht eine Neudefi nition der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft an, weg von Pestizideinsatz,
Wir haben jetzt keine namentliche Abstimmung. Um das festzuhalten, hätten Sie namentliche Abstimmung beantragen müssen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
Bayerisches Biodiversitätskonzept erstellen
Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat Kollegin Paulig das Wort. Fünf Minuten pro Fraktion wurden im Ältestenrat vereinbart.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir zur Rede gestellt werden, muss man darauf reagieren. Denn das Hin und Her bringt immer wieder einen Zungenschlag hinein, den man so nicht stehen lassen kann. Frau Ministerin, wie Sie wissen, sind sowohl die SPD als auch die Wohlfahrtsverbände sehr wohl der Meinung, dass wir eine kontinuierliche Sozialberichterstattung brauchen.
Das möchte ich hier ganz deutlich sagen. Wir brauchen eine kontinuierliche Berichterstattung, gerade unter dem Aspekt, was sich unter Hartz IV verändert hat. Es wäre schon interessant zu wissen, was vorher war, wenn wir es nur erhoben hätten.
Aber lassen wir das. Nur noch einen Satz an Sie, Frau Kollegin Ackermann. Ich fi nde es sehr bedauerlich, wie das hier gelaufen ist. Sie waren vermutlich besten Willens, aber Sie haben nur eines erreicht, nämlich mit einer zum jetzigen Zeitpunkt lächerlichen Diskussion über einen erledigten Antrag der Ministerin die Möglichkeit zu geben, einen jetzt auf den Weg gebrachten Bericht noch eine Nummer besser darzustellen, als er sein wird, und den Kolleginnen und Kollegen der CSU die Freude zu machen, dass sich GRÜNE und Rote über ein Thema streiten, das ihnen gemeinsam am Herzen liegt. Manchmal möchte ich den GRÜNEN einfach nur sagen: Weniger wäre etwas mehr.
In diesem Sinne, gute Weihnachten!
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße ganz herzlich die wenigen Kollegen der CSU aus dem Wirtschaftsausschuss. Umso mehr freue ich mich über die Teilnahme an der Erörterung zum Mittelstandsförderungsgesetz.
Herr Kollege Breitschwert, in der Tat wäre da deutlich mehr möglich gewesen. Lassen Sie mich zunächst für die SPD-Fraktion ein klares Bekenntnis zur herausragenden Bedeutung des Mittelstandes für das Leben und das Wirtschaften in Bayern ablegen. Im Juli 2006 hat der damalige Wirtschaftsminister Erwin Huber im Ausschuss den Mittelstandsbericht gegeben. Dieser Bericht beweist die großartige Bedeutung des Mittelstands für Bayern. 75 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze werden durch den Mittelstand zur Verfügung gestellt. Weit über 80 % der Auszubildenden finden eine Ausbildungsstätte in mittelständischen Betrieben. Der Mittelstand trägt zu 40 % zur gesamtwirtschaftlichen Leistung bei und erbringt etwa die Hälfte der Investitionen in Bayern.
Bayern ist ein Land des Mittelstandes, und das ist gut so. Damit das so bleibt – Kollege Breitschwert hat darauf hingewiesen –, ist es aber nötig, dass wir uns auf der Höhe der Zeit bewegen, was die Voraussetzungen für mittelständisches Wirtschaften angeht. Das heißt, wir müssen fragen: Gibt dieser Gesetzentwurf dafür etwas her? Gibt er Antworten auf die aktuellen Herausforderungen des Mittelstands?
Ich nenne Ihnen jetzt zentrale Herausforderungen, denen sich der Mittelstand in Bayern in diesen Tagen, Wochen und Monaten ausgesetzt sieht. Wir schauen uns dann an, was der Gesetzentwurf dazu sagt.
Wie wir wissen, stehen viele Betriebe vor der schwierigen Frage der Betriebsnachfolge. Welche Aussagen trifft dazu dieser Gesetzentwurf? Sie finden dazu einen Satz ohne jegliche Substanz.
Wir wissen, dass Finanzierung und Eigenkapitalausstattung für viele mittelständische Betriebe ein großer Pferdefuß sind. Im Gesetz finden Sie dazu bestenfalls Titel ohne Mittel.
Die Osterweiterung der Europäischen Union, die Auswirkungen auf Bayern und die Globalisierung allgemein finden im Gesetz noch nicht einmal eine Erwähnung. Auch zur Ausbildungssituation und zum Fachkräftebedarf findet man nichts.
Zur Einbindung der mittelständischen Wirtschaft in die Clusterstrategie der Staatsregierung, die andernorts immer so gepriesen wird, findet man bestenfalls eine halbherzige Andeutung in diesem Gesetzentwurf, mehr nicht.
Sehen wir uns auch einmal ein Problem an, das die amtliche Politik aus meiner Sicht völlig unverständlicherweise beiseite lässt: Was ist mit der Bestandspflege unserer funktionierenden Unternehmen? Wir reden zwar viel über Existenzgründungen, aber wir reichen denen nicht die Hand, die über lange Jahre erfolgreich wirtschaften. Zur Bestandspflege gibt es in diesem Gesetzentwurf kein vernünftiges Konzept und keine Aussagen.
Mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung liegt uns ein seltsam altbackener, geradezu verstaubter Text vor. Warum ist das so? – Ich erspare mir die Antwort.
Wie Sie sich erinnern werden, habe ich hier schon bei der Ersten Lesung gesagt, dass in der Begründung im Wesentlichen mit Verweisungen auf das bisherige Gesetz gearbeitet wird. Das Motto ist: Artikel a des Gesetzentwurfs entspricht Artikel b des Mittelstandsförderungsgesetzes von 1974. Oder es heißt etwa so: Artikel x übernimmt Artikel y des Mittelstandsförderungsgesetzes 1974.
Ich bin gern bereit, Fehler einzugestehen. Ich muss mich hier korrigieren. Damals habe ich nach flüchtigem Lesen gesagt: In der Begründung findet sich bei 25 Artikeln 18-mal – Sie können es nachlesen – der Verweis auf die alte Fassung. Ich habe mir die Mühe gemacht, das noch einmal nachzuzählen. Ergebnis: 29-mal findet man in der Begründung zu Artikeln und Absätzen des Gesetzes den Hinweis: Es ist das, was schon im alten Gesetz stand. Bei dieser großen Zahl von Verweisungen sollten Sie sich wirklich fragen, ob sich die Mühe überhaupt lohnt, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen.
Das Ganze ist tatsächlich eine völlig uninspirierte Pflichtübung der Staatsregierung. Eigene, kreative Ansätze, dem Mittelstand wirklich zu helfen, finden sich in dem Gesetz nicht.
Deshalb haben Sie schon recht, Herr Kollege Breitschwert: Das Bessere ist erst recht der Feind des wenig Guten. Deshalb hat die SPD in diesem Gesetzgebungsverfahren Änderungsvorschläge gemacht. Wir haben im Gegensatz zu Ihnen die Auswertung der Expertenanhörung vorgenommen. Wir haben Ihnen vorgeschlagen: Lassen Sie uns unterstützende Maßnahmen gerade für den so wichtigen Bereich der Personalentwicklung vorsehen. Sie haben es abgelehnt. Sie haben eine ausdrückliche Regelung von Coaching-Programmen zur Unterstützung des Mittelstands abgelehnt. Eine Öffnung der Kapitalbeteiligungsgesellschaften über die Technologieunternehmen hinaus haben Sie abgelehnt. Aber, meine Damen und Herren, die Akquise neuen Kapitals ist für jeden Mittelständler ein Thema, nicht nur für die Technologieunternehmen, in die Sie oftmals verliebt sind, ohne zu wissen, was das überhaupt ist.
Die zentrale Schwachstelle dieses Gesetzentwurfs ist, dass nach wie vor eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Themenfeld einer angemessenen und wirksamen Mittelstandsfinanzierung fehlt.
Der Gesetzentwurf der SPD stammt vom April 2003. Ich erinnere an den Kollegen Manfred Scholz. Ich habe ihn in den letzten Tagen zweimal getroffen. Er lässt die Mittelstandspolitiker der CSU recht herzlich grüßen. Wir haben damals eine solche Regelung vorgesehen. Gegebenenfalls sollte es durch eine eigenständige Mittelstandsfinanzierungsbank oder durch andere Maßnahmen gemeinsam mit den Geschäftsbanken geschehen. Sie haben dazu bis heute keine entsprechenden Ideen entwickelt. Sie nutzen noch nicht einmal die aktuelle Diskussion um die Mitarbeiterbeteiligung. Wir haben auch dazu einen Antrag gestellt, aber auch den haben Sie abgelehnt.
Sie begnügen sich dazu mit einem verschämten Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass von der Förderung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften gemäß Artikel 17 auch diejenige von Mitarbeiterkapitalgesellschaften umfasst sein kann. Dann fügen Sie hinzu, das sei natürlich nicht die im Vordergrund stehende Intention des Gesetzes. Sie sagen also gleich: Eigentlich wollen wir das nicht. Ist es Ihnen peinlich, dass Sie damit auf einen Vorschlag der SPD aus dem Jahr 2003 zurückgreifen mussten? Oder ist es schlichtweg so, dass Sie die aktuelle Höhe der Diskussion um die Mittelstandsfinanzierung einfach nicht erreicht haben?
Letztlich können diese Schwächen noch nicht einmal verwundern. Schauen wir uns das Gesetz doch einmal von seiner Struktur her an! Ihnen geht es überhaupt nicht darum, eine eigenständige, neue Aktivitäten des Mittelstands befördernde Regelung zu entwickeln. Kollegin Hildegard Kronawitter hat völlig zu Recht in der Ausschussberatung darauf verwiesen, dass es sich bei dem Ganzen bestenfalls um Programmsätze handelt. Streng genommen ist es ein reines Verweisungsgesetz. Es hat überhaupt kein eigenes Fleisch. Es verweist auf anderweitige Vorschriften und andernorts hoffentlich vorhandene Förderprogramme. Mit anderen Worten: Das Mittelstandsförderungsgesetz der Staatsregierung und der CSU-Mehrheit will den Mittelstand überhaupt nicht fördern. Es verweist vielmehr auf das, was gegebenenfalls andernorts geregelt ist.
Dazu kommt noch etwas. Herr Kollege Breitschwert, Sie haben tapfer vorgetragen. Etwas Bürokratieabbaurhetorik ist immer gut, auch wenn wir alle wissen, dass das nichts bringt. Wenn man alles zusammennimmt, dann kann uns die Bewertung durch unseren geschätzten Kollegen und Ausschussvorsitzenden Herrn Pschierer gar nicht verwundern. Er ist ja Mittelstandspolitiker. Herr Pschierer, ich freue mich immer, wenn ich Ihre Handwerkszeitschrift in Händen halte, die Sie einmal geprägt haben. Sie waren jemand, der für den Mittelstand gekämpft hat. Ich bringe von Ihnen ein Zitat, das wenige Wochen alt ist:
Die Bedeutung des vorliegenden Gesetzentwurfs dürfe nicht überbewertet werden. Der Eindruck müsse vermieden werden, so Franz Josef Pschierer, als ob das Wohl des bayerischen Mittelstands allein am Mittelstandsförderungsgesetz hänge.
Das ist von dem übrig geblieben, was einmal eine Kernkompetenz der CSU war. Das ist ein bisschen traurig. Das
war jetzt nicht persönlich gemeint. Einen gewissen Dienst nach Vorschrift kann ich nach dem, was Sie in der letzten Zeit erlebt haben, durchaus verstehen. Es war nicht persönlich gemeint, sondern eine generelle Aussage dazu. Die schwache Präsenz der CSU-Wirtschaftspolitiker zeigt, dass Sie die Bodenhaftung verloren haben, was den Mittelstand angeht. Sie schwören auf die Cluster, Sie fliegen zu den Sternen und schweben über dem Boden. Wir sind hier heute fast zahlreicher als die Mittelstandspolitiker Ihrer Fraktion, Herr Breitschwert.
Leidenschaft haben Sie bei diesem Gesetz nur an einem Punkt entwickelt. Heute haben Sie das bei der müßigen Auseinandersetzung über Artikel 7 wieder getan, nämlich bei dem Versuch, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand einzuschränken. Wir bedauern, dass über diesen unfruchtbaren Streit, der auch zwischen den Ministerien gewesen ist, eine Spanne von weit mehr als drei Jahren ins Land gegangen ist. Wir bedauern, dass der Entwurf, den Sie heute vorgelegt haben, immer noch die Frontstellung zwischen dem sogenannten privaten Mittelstand und der Kommunalwirtschaft widerspiegelt. Hier hätten Sie wirklich über Ihren Schatten springen und Sie sich einer neuen Sichtweise öffnen können. Tatsächlich sind beide Bereiche Partner, die sich ergänzen. Das, was draußen überall, auch in Ansbacher Kreisen, funktioniert.
Beides – Kolleginnen und Kollegen, darauf möchte ich Sie noch einmal hinweisen – sind Formen der Wirtschaft vor Ort. Auch die kommunale Wirtschaft ist regionaler Mittelstand, nichts anderes. Weder der örtliche Mittelstand noch die örtlichen Stadtwerke sind Global Players. Beide erhalten Wirtschaft, Beschäftigung und Wertschöpfung vor Ort. Das hätte man erkennen können und daraus die richtigen Konsequenzen ziehen müssen. Aber es ist eine gewisse Ironie der Beratungen, dass Sie auch hier letztlich nur eine Lösung zustande gebracht haben, die dem entspricht, was andernorts, nämlich in den kommunalwirtschaftlichen Regelungen, längst verwirklicht ist.
Bezeichnend für das Schicksal des Gesetzentwurfs ist: Sie haben große Ansprüche verkündet, aber Sie haben sie noch nicht einmal in kleiner Münze eingewechselt.
Trotz all dieser Kritikpunkte und all dessen, was ich Ihnen an Versäumnissen vorhalten musste – das habe ich nicht gern getan –, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, weil wir – Herr Kollege Breitschwert, Sie wissen das – als SPD den Mittelstand wollen und jedes positive Signal aufnehmen.
Aber wir entlassen Sie nicht aus der Pflicht, für den Mittelstand die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie erleben draußen doch sicher auch die Auftritte des diskreten, aber aufdringlichen Charmes der Austrian Business Agency. Oder erleben Sie nicht, was da läuft? Da läuft die Abwerbung vor Ihren Augen. Sie bekommen es aber nicht hin, einmal über die Bestandspflege bei unseren Mittelständlern nachzudenken. Dies wäre viel mehr wert gewesen als all das Papier, das nun verschwendet wurde.
Bei der Vorstellung des Mittelstandsberichts am 13. Juli 2006 hat Minister Huber, der dann doch nicht mehr Wirtschaftsminister sein wollte, treffend formuliert, für den Mittelstand sei es sehr wichtig, welchen Stellenwert er bei politischen Entscheidungen einnehme.
Wer diesen Gesetzentwurf sieht, muss ernüchtert feststellen, dass er für die CSU keinen substanziellen Stellenwert mehr hat. Das ist eine traurige Feststellung. Auf die SPD in Bayern kann sich der Mittelstand weiter verlassen. In diesem Sinne freut es mich, dass ich gemerkt habe, wie viel Redebedarf Sie jetzt noch haben werden. Vielleicht beginnen wir nach diesem Gesetzentwurf, über den Mittelstand und seine Förderung wirklich zu reden.
Frau Präsidentin, Herr Minister! Ich halte zunächst fest, dass nach Ihrem Vortrag natürlich der Herr Ministerpräsident offensichtlich einfach dahergeredet hat, dass er aber auf keinen Fall den von Ihnen zitierten Beschluss des Landtags umgesetzt haben kann, weil in seinem Vorschlag keine zeitliche Staffelung ange
dacht war. Insofern war die Vorlage, die Ihnen der Herr Meißner gegeben hat, zwar ein guter Anlass dafür, dass Sie ihr Manuskript vortragen konnten. Nur: Es geht gerade nicht darum, dass Herr Beckstein mit seinem Vorschlag den Fernstraßenausbau finanzieren will, sondern darum, dass er umschichten und die Mineralölsteuer senken will. Das war vielleicht sogar die richtige Begründung von Ihnen für den falschen Vorschlag.
Herr Minister, am 18. Juli 2006 berichtete „Focus Online“ von der Einsetzung der Arbeitsgruppe „Tanktourismus und Pkw-Vignette“. Bayerns CSU-Fraktionschef Joachim Herrmann, heißt es da, sagte am Dienstag in München, dieser Vorschlag müsse zunächst sorgfältig geprüft werden. Im Moment sei er – Zitat – „weit davon entfernt ‚Hurra’ zu schreien“. Zum Thema „Einführung einer PkwMaut“ sagt „Focus Online“: „Herrmann zufolge muss unter anderem abgewogen werden, ob diese Lösung ökologisch sinnvoll ist, schließlich würden Vielfahrer damit unter dem Strich entlastet.“ Am 18. Dezember 2006 berichtet „Spiegel-Online“ offensichtlich von ersten Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe. Es heißt hier: Becksteins Vignettenmodell sei in der CSU nicht unumstritten. Insbesondere CSU-Landtagsfraktionschef Herrmann spreche sich immer wieder dagegen aus; wörtliches Zitat: „ökologische und soziale Gründe“ stünden gegen eine Maut.
Herr Minister, ich frage Sie, da Sie damals als Fraktionschef die richtige Auffassung vertreten haben – das scheint in der CSU ein bisschen üblich zu werden –: Warum vertreten Sie heute als Innenminister eine völlig gegenteilige Auffassung? Mir ist nicht bekannt, dass Sie in der Zwischenzeit inhaltlich Ihre Position anders begründen, als Sie es damals richtigerweise getan haben.
Herr Kollege Herrmann, wir haben es schon verstanden. Die Ministerbefragung hat eben doch einen Sinn gehabt, wenn ich Ihnen damit jetzt die Bestätigung entlockt habe, dass Sie nach wie vor große Bedenken gegen die Vignette haben, sich aber dem Ministerpräsidenten beugen.
Herr Herrmann, weil es so schön ist: Am 10. Oktober 2005 hat Sie „MAX-Online“ – wir haben jetzt alle Dienste durch – vor dem Hintergrund gerade von Erfahrungen mit der Lkw-Maut, einem neuen Thema, wörtlich zitiert, nämlich: Man sollte sich die Einführung einer Pkw-Vignette sehr gut überlegen, so der Fraktionsvorsitzende der CSU im Landtag, Joachim Herrmann. Es sei eine deutliche Verlagerung des LkwVerkehrs auf Bundes- und Landstraßen festzustellen.
Doch, man solle genau abwägen, ob der Schaden für Land und Leute nicht größer als der Nutzen sei – Zitat – „ökologisch und ökonomisch“.
Herr Kollege Kupka, wir sind nicht auf dem Fußballplatz. Bitte, in der Lautstärke einer angemessenen Konversation. Vielen Dank.
Ich stelle fest, und insofern wollen wir das gerne konzedieren, dass Sie, Herr Herrmann, Ihre Auffassung bis zum heutigen Tage ersichtlich beibehalten haben.
Jetzt aber noch eine sehr ernsthafte Nachfrage: Sie haben sicherlich heute auch als Vorbereitung den „Münchner Merkur“ gelesen. Sie haben von dem Gutachten und von der Einschätzung des ADAC gelesen und davon, dass man in der Tat davon ausgeht – wie Sie 2005 in den Raum gestellt haben –, dass sich bis zu 20 % des Verkehrs verlagern könnten. Sie haben das damals mit dem Zweitwagen schön erklärt – Sie wissen es sicher noch –, das muss ich nicht mehr tun.
Es heißt gleichzeitig weiter, das würde dann dazu führen, dass wir auf den Landstraßen 570 Verkehrstote mehr haben werden. Sie wissen, dass auf den Landstraßen das Unfallrisiko höher ist als auf Autobahnen, wenngleich wir auch dort zu viele Tote beklagen. Es liegt mir fern, Ihnen zu unterstellen, dass Sie oder auch der Ministerpräsident das in Kauf nehmen. Ich bitte Sie aber ausdrücklich um eine Bestätigung. Ich gehe davon aus, dass das Argument, dass wir bei einer Verkehrsverlagerung auch eine erhebliche zusätzliche Gefährdung mit wesentlich mehr Toten auf den Landstraßen haben werden, von Ihnen und von der Staatsregierung noch einmal sehr deutlich thematisiert wird. Sie sind nach wie vor skeptisch. Ich frage Sie: Sind Sie bereit, gerade diesen Aspekt einer Zunahme der tödlichen Unfälle in dieser Konzeption noch einmal mit Fachleuten vertieft zu diskutieren?
Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst danke ich dem Kollegen Willi Leichtle dafür, dass er darauf hingewiesen hat, dass eine Hausaufgabe aus dem Wirtschaftsministerium aussteht. Ich bin sicher, Herr Kollege Pschierer, wenn er denn in die Regierung gewechselt wäre, hätte das veranlasst, aber so bitte ich die Frau Staatsministerin, die Information nachzureichen.
Keine Vorwürfe, Herr Spitzner, Sie haben doch den Platz frei gemacht. Daran ist es nicht gescheitert.
Nun zu dem letzten Antrag. Herr Dr. Runge, ich habe es damals sehr bedauert, dass Sie keine Gelegenheit hatten, im Ausschuss zu sein. Wenn Sie dabei sind, gibt es im Plenum und im Ausschuss oft viel gespielte Aufregung, aber damals gab es echte Empörung. Darum wäre es schön gewesen, wenn Sie da gewesen wären. – Das ist kein Vorwurf, nur eine Feststellung. Wir haben das Ganze dann mit Herrn Dr. Magerl ausmachen müssen.
Ja, natürlich. Warum regen Sie sich denn auf? – Er hat es sehr gut gemacht, allerdings hat er in den entscheidenden Punkten auch nicht widersprechen können.
Jetzt hören wir uns gegenseitig zu, und jetzt rede ich. Herr Kollege Dr. Runge wird nachher die gleiche Zwischenintervention noch einmal stellen. So machen wir das.
Erstens. Herr Kollege Dr. Runge, zu dem, was Sie hier wollen, nämlich dass festgehalten wird, wenn bei Siemens, wie augenscheinlich der Fall, im Bereich der Unternehmensorgane Fehlverhalten vorhanden ist, dann muss das Folgen haben und bestraft werden. Wir sagen: Ja. Genau dafür – Sie wollten eine juristische Erläuterung, jetzt dürfen Sie mir nicht böse sein, dass ich Ihnen diese gebe – gibt es § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, der eine Ahndung von Verstößen von Organen unter anderem von Kapitalgesellschaften vorsieht. Auf dieser Grundlage gab es die Geldbuße in Höhe von 201 Millionen Euro. Das ist genau die Ahndung, die Sie hier verlangen. Herr Dr. Runge, die entscheidende Feststellung ist: Die deutsche Rechtsordnung hat genau dafür ein Instrument.
Zweitens. Sie versuchen das anders. Sie kennen § 30 nicht oder wollten ihn nicht anwenden. – Das ist nicht meine Entscheidung. Sie sagen, dann schließe ich dieses Unternehmen, die Siemens AG, deren Tochterunternehmen und auch Nokia Siemens Networks – also einen Dritten, Nokia, der nicht wusste, dass Siemens Vorwürfe treffen – von Aufträgen aus. Dabei stützen Sie sich auf § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB. Das ist genau der Punkt, wo das Ganze Hobbyjuristerei wird. § 97 Absatz 4 GWB sagt, dass im Einzelfall bei einem Ausschreibungsverfahren ein Zuschlag unter anderem deshalb versagt werden kann, weil an der Zuverlässigkeit eines Bieters oder mehrerer Bieter Zweifel bestehen. Das ist etwas ganz Unspektakuläres, Herr Dr. Runge. Das ist der Zuverlässigkeits- oder genauer gesagt Unzuverlässigkeitsbegriff des Gewerberechts gemäß § 35 der Gewerbeordnung und aller Nebengesetze. In jeder Vorlesung wird das gelehrt. Unzuverlässig ist, wer nach seinem bisherigen Verhalten nicht die Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seinen Betrieb ordnungsgemäß führt.
Nun können Sie sagen, weil da offensichtlich Dinge schiefgelaufen sind und gegen das Gesetz verstoßen worden ist, was wir im Ausschuss und an anderer Stelle kritisiert haben, liegt dieser Fall vor. Dazu muss ich Ihnen sagen: So einfach geht es nicht. Wenn Sie bei einem Weltkonzern in einer Sparte ein Fehlverhalten feststellen und daraus schließen, dass in diesem Konzern für alle Zeiten alle, die dort beschäftigt sind, unzuverlässig sind, dann ist das eine derart fahrlässige Gesetzesanwendung, dass es in der Tat die Vorwürfe der groben Rechtsstaatswidrigkeit nach sich zieht. Herr Kollege Dr. Runge, das können wir Ihnen nicht ersparen.
In dieser Frage müssen Sie eine Prognoseentscheidung treffen. Auch das lernen Sie in der gewerberechtlichen Vorlesung. In diese Entscheidung müssen Sie zum Beispiel die Tatsache einbeziehen, dass ein Unternehmen glaubwürdig versichert, es mache Schluss auch mit gewissen Chargen, da rollen – sinnbildlich – Köpfe, da gibt es eine neue Geschäftsführung, einen neuen Vorstand und einen neuen Aufsichtsrat. Das muss alles berücksichtigt werden. Da können Sie nicht pauschal sagen, einmal unzuverlässig, immer unzuverlässig.
Drittens. Ich habe eben gesagt, es geht um die Entscheidung in einem Ausschreibungsverfahren. § 97 Absatz 4 GWB ist die gesetzliche Grundlage für eine Einzelfallentscheidung. Herr Kollege Dr. Runge, Sie machen daraus auf Dauer ein Berufs- und Tätigkeitsverbot. Das ist in der Tat grob rechtsstaatswidrig, nicht mehr und nicht weniger.
Viertens. Herr Kollege Leichtle hat das Thema schon angesprochen, aber ich sage es noch einmal: Mit dem, was Sie hier vorhaben, treffen Sie Zehntausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Das mag Ihnen persönlich egal sein, was ich noch nicht einmal glaube, aber Sie müssen immer die Konsequenzen Ihres Tuns – auch Ihrer Antragstellung – bedenken. Sie treffen Zehntausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wenn Ihnen das egal wäre, muss ich das nicht kommentieren. Der SPD ist es nicht egal, und allein deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Für die Menschen! Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Ich lasse mich dafür von Ihnen nicht diskreditieren.
Herr Kollege Dr. Runge, ich nehme erstens zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich über die bisher bekannten Ermittlungen hinaus andere Erkenntnisse zu diesem Verfahren haben. Dann bitte ich Sie, diese der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen.
Das wäre doch eigentlich das richtige Verhalten, gerade dann, wenn man hier so auftritt.
Das Zweite. Was Sie hier gerade gesagt haben, habe ich nicht zu kommentieren. Ich sage nur: Gott sei Dank haben wir ein System, in dem Redefreiheit im Parlament
auch für solche Äußerungen herrscht. Sie richten sich damit inhaltlich selbst, Herr Kollege Runge.
Schließlich ein Weiteres. Es tut mir schon leid. Sie haben hier einen Antrag, in dem, wenn überhaupt, eine Gesetzesbestimmung für ihr emotionalisiertes Begehren genannt ist, der § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ich zitiere die Drucksache 15/8195. Ich rede nicht von Ihren Registeranträgen. Sie wissen, dass wir dazu eine differenzierte Haltung haben, wir werden uns dazu enthalten.
Sie finden mit § 97 Absatz 4 des GWB eine Bestimmung. Ich habe Ihnen gerade gezeigt, was es damit auf sich hat. Mager, liebe geschätzte Christine Stahl, ist die Begründung dieses Antrags, aber zu beanstanden ist es nicht, wenn ich diesen Antrag zurückweise. Noch einmal, damit es jeder im Saal, auch die geschätzten Besucherinnen und Besucher hören: Mit diesem Antrag wird nicht weniger gefordert, als alle Sparten und Tochterunternehmen der Siemens AG für zunächst drei Jahre – das ist potenziell auf noch längere Zeit gerichtet – von jeglichem öffentlichen Auftrag auszuschließen. Das kostet Zehntausenden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Job.
Das müssen Sie sich sagen lassen. Wenn wir das schützen, dann schützen wir den Arbeitsplatz und das Auskommen dieser Familien und nicht die Kriminalität.
Sie haben versucht, einen kritikwürdigen und auch sanktionswürdigen Fall von Wirtschaftskriminalität für einen billigen populistischen Antrag auszunutzen, nicht mehr und nicht weniger, Kollege Dr. Runge. Jetzt hatten Sie Ihren Auftritt, lassen wir es gut sein.
Gott sei Dank gibt es Kräfte im Parlament, die Sie damit nicht durchkommen lassen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der CSU übernimmt Positionen, die die Sonderkonferenz der Verkehrsminister am 25. September formuliert hat. Man kann insoweit diesem Antrag zustimmen – ich bitte Sie, jetzt genau zuzuhören – unter der Voraussetzung, dass eine Teilprivatisierung weiter betrieben wird. Das formuliert die Verkehrsministerkonferenz, das formuliert der Antrag, den Kollege Rotter vorgestellt hat, das sind unverzichtbare Anforderungen, um sozusagen ein Mindestmaß an Sicherheit für den Verkehr in den Bundesländern zu gewährleisten. Für den Fall, dass das so weiter betrieben wird, muss es in der Tat darum gehen, dass die Privatisierung nicht zulasten des Streckennetzes in der Fläche geht,
dass wir eine qualitativ und quantitativ gute Versorgung auch in Bayern sicherstellen.
Wenn wir also zustimmen, dann stimmen wir unter dieser Prämisse für diesen Fall zu.
Das sagt nichts darüber – und darüber ist heute mit diesem Antrag nicht zu entscheiden –, dass das in der Tat der richtige Weg wäre. Herr Kollege Rotter, Sie haben es deutlich gesagt: Sie halten den Weg selber nicht für richtig. Ich weiß allerdings nicht, welchen konkreten Vorschlag Sie machen. Ich werde einen konkreten Vorschlag machen, der allerdings nicht die Wettbewerbsideologie des Kollegen Magerl aufnimmt. Für den Fall, dass also eine Teilprivatisierung kommt, formuliert der Dringlichkeitsantrag auch aus der Sicht der SPD-Fraktion unverzichtbare, also notwendige, – nicht: hinreichende – Bedingungen. Auch das muss man deutlich sagen. Kollege Rotter spricht von einigen Dingen, die auch gesichert sein müssten, nicht. Wir müssen sicherstellen, dass die Bundesmittel für die Investitionen eben letztendlich nicht nur die Renditeinteressen der privaten Anleger bedienen, sondern dass sie wirklich in ein fl ächendeckendes, qualitatives gutes Schienennetz fl ießen.
Uns ist auch wichtig, die Interessen der Beschäftigten zu sehen, dass wir die Beschäftigungssicherung, die im Tarifvertrag vereinbart ist, weiterführen können, dass wir
den konzernweiten Arbeitsmarkt erhalten und dass wir die Rechte der Beamtinnen und Beamten bei der Bahn sicherstellen. Die Bahn ist einer der größten Arbeitgeber überhaupt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich bitte Sie, auch das einmal zu berücksichtigen: Nach übereinstimmenden Erwartungen der Arbeitgeber- wie der Arbeitnehmerseite stehen dann, wenn Sie die falschen Entscheidungen treffen, bei der Bahn mindestens 50 000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Darüber sollten wir nicht so läppisch hinweggehen, wie es manchmal auf mich den Eindruck macht.
Ich habe nur gesagt, was die von Herrn Magerl immer wieder apostrophierten Fachleute für den Fall der Zerschlagung erwarten. Das darf die SPD sagen und das ist eine Position, mit der Sie sich dann auseinandersetzen können.
Bei dieser Gelegenheit ist es gut und richtig, dass Kollege Magerl zu aktuellen Entwicklungen deutliche Worte gefunden hat. Auch ich bin mehr als erstaunt über das, was ich heute in der Zeitung gelesen habe. Ich glaube, wir müssen in diesem Hohen Haus in einem Punkt absolut einig sein: Es darf keine Aufweichung des Daseinsvorsorgeauftrages der Eisenbahnen in diesem Land geben.
Das heißt, dass der Verfassungsgrundsatz nach Artikel 87 e gesichert sein muss und dass das Regionalisierungsgesetz nicht unterlaufen werden darf. – Frau Kollegin Stahl, hören Sie zu, dann können Sie nachher sagen, dass ich mich gegen den Bundesverkehrsminister wende, wenn er das so planen würde.
Warten Sie es ab, dann können Sie hinterher sagen, ich tue es, wenn er es so plant. Ob er es so plant, wissen wir nicht.
Das hat doch damit nichts zu tun, sondern es hat damit zu tun, dass ein Element – hören Sie zu! –,
wenn die Pläne stimmen, in einer völlig unzureichenden Weise umgesetzt werden würde, nämlich dass die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung so gestrickt wäre, dass bestimmte Strecken nicht mehr bedient werden sollen. Dazu ein klares Nein von der SPD.