Eigentlich nicht. Noch einmal: Die gesetzlichen Voraussetzungen haben sich nicht geändert. Bestandsschutz kann beansprucht werden. Es gibt keine Nachrüstungspfl icht. Die einzige Ausnahme ist, wenn erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit drohen. Ich weiß aber,
welche Probleme im konkreten Fall auftauchen können. Ein Beispiel: Bei einem Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg kam die Feuerwehr und sagte, sie hätte neue Erkenntnisse, dass dieses und jenes gefährlich sei. Gerade bei den Altenheimen gab es deutschlandweit mehrere Brände, bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind. Die Feuerwehr sagte dann, sie halte es für dringend erforderlich, dass diese oder jene Maßnahme gemacht wird.
Das ist noch kein Bescheid des Landratsamts. Trotzdem hat der Verantwortliche gesagt: Wenn die Feuerwehr das sagt, können wir uns dem nicht entziehen. Eine rechtlich durchsetzbare Aufl age über einen Bescheid wäre in diesem Fall nicht ergangen. Trotzdem wurde es gemacht; denn wenn die Feuerwehr etwas sagt, kann man sich dem schwer entziehen.
Ich biete Ihnen an, mir solche Fälle vorzulegen, weil ich mit meinen Fachleuten eine intensive und abwechslungsreiche Diskussion führe. Wir wollen keine überzogenen Brandschutzaufl agen, weil dies mit erheblichen Kosten verbunden ist. Ich bitte Sie, mir konkrete Fälle vorzulegen. Die zuständige Fachabteilung wird sich freuen, mir eine detaillierte Darlegung zu geben und mit mir intensiv zu diskutieren, wer Recht hat.
Herr Minister, haben Sie in diesem Zusammenhang einmal daran gedacht, die Praxis der letzten Jahre einer Auswertung zu unterziehen?
Ich möchte keine breite Auswertung durchführen, weil dies mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und vor allem mit einer zusätzlichen Gefahr verbunden ist: Sobald eine solche Auswertung vorliegt, würde eine erweiterte Überprüfung durchgeführt. Noch einmal: Wenn die örtliche Feuerwehr, die eine Einrichtung der Gemeinde ist, Bedenken äußert, ob zum Beispiel in einem Altenheim oder einem Behindertenheim der Brandschutz hinreichend gewährleistet ist, wird damit eine Dynamik in Gang gesetzt, die nur schwer zu bremsen ist.
Ich weiß nicht, ob eine Reduzierung der Anforderungen, zum Beispiel durch eine Verwaltungsanordnung, vorgenommen werden kann. Gerade in Altenheimen hat es schließlich nicht unerhebliche Probleme gegeben. Die geringere Personalausstattung in solchen Heimen könnte zu einer erhöhten Gefährdung führen.
Herr Minister, mir liegt eine konkrete Beschwerde der Gemeinde Puchheim über das Landratsamt Fürstenfeldbruck und die Regierung von Oberbayern vor. Die Gemeinde verfügt für das Bürgerhaus über ein funktionierendes Brandmeldesystem und
schreibt, sie würde einen Brandfall einem privaten Sicherheitsunternehmer melden. Sie werde aber von der Regierung von Oberbayern gezwungen, eine neue Anlage einzubauen, die nur von der Firma Bosch bezogen werden könnte. Außerdem wird die Gemeinde gezwungen, eine Aufschaltung an eine ständig besetzte Leitstelle, nämlich die Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck, herzustellen, wodurch die jährlichen Kosten verdreifacht werden, ohne dass der Brandschutz sich in irgendeiner Weise verbessert. Was sagen Sie zu solchen Fällen?
Jetzt weiß ich, warum im ersten Entwurf meiner Antwort darauf eingegangen wurde, dass manchmal auf massiven Werbedruck von Firmen neue Brandschutztechniken eingebaut werden. Ich habe das herausgestrichen, weil das nicht unmittelbar mit der Frage zu tun hatte. Offenbar ist dies über den Verwaltungsweg zu meinen Leuten gekommen, die das in mein Manuskript geschrieben haben. Ich möchte dazu Folgendes sagen: Natürlich haben Verkäufer von Brandschutztechnik oft über einen massiven Werbedruck darauf hingewiesen, dass sie die besten Einrichtungen hätten.
Der Weg ist folgender: Zunächst wird diese Brandschutztechnik massiv vorgetragen. Wenn man diese Technik erst einmal hat, wird es relativ schwierig. Dann muss einer sagen, wir haben andere Systeme, die diesem System nicht unterlegen sind. Die Verkäufer legen dar, dass ihre modernen Systeme besser als alles andere seien. Daraus ergibt sich dann eine eigene Dynamik, die bis in die Verwaltungen reicht.
Wenn Sie diese Frage gestellt hätten, hätte ich ihr bei der Beantwortung mehr Bedeutung beigemessen. Ich habe angenommen, dass Ihre Anfrage auf etwas anderes abzielt. Ich bin aber gern bereit, das zu überprüfen.
Herr Kollege Dr. Dürr, ich bitte Sie, auf dieses Angebot einzugehen. Die nächste Frage stellt Herr Kollege Dupper.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! In welchen Regierungsbezirken wurden wie viel Prozent der Rekordsumme von circa 900 Millionen Euro, die der Freistaat Bayern im Jahr 2004 vom Bund für den Straßenbau erhalten hat, verwendet und welche Maßnahmen wurden mit diesen Mitteln gefördert?
den insgesamt 924 Millionen Euro, die wir 2004 für den Bau und auch für den Betriebsdienst der Autobahnen und Bundesstraßen in Bayern erhalten haben, entfallen auf Investitionen in den Straßenbau 745 Millionen Euro. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass der größte Teil der Straßenbauinvestitionen, nämlich 552 Millionen Euro, auf den Autobahnbau entfällt. Dort haben wir aber aufgrund verschiedener Sonderprogramme – ich nenne hier nur die Verkehrsprojekte der Deutschen Einheit – Investitionsschwerpunkte, sodass die Aufteilung auf die Regierungsbezirke nicht sinnvoll und auch nicht repräsentativ ist. Das schwankt sehr stark.
Dennoch wird auch eine wenig sinnvolle Frage beantwortet. Die Verteilung für 2004 lautet: Oberbayern 31,2 %, Niederbayern 3,7 %, Oberpfalz 8,4 %, Oberfranken 16,3 %, Mittelfranken 4,5 %, Unterfranken 25,5 % und Schwaben 10,5 %.
Von einer Aufl istung aller Bauvorhaben wird abgesehen. Dies wären allein aus dem Straßenbauplan mehrere hundert Projekte und zusätzlich eine noch größere Anzahl von Kleinmaßnahmen. Für eine mündliche Anfrage wäre das etwas anspruchsvoll. Sie können meinen Text sofort haben, sodass Sie die Prozentsätze haben. Wie gesagt: Eigentlich ist das nicht aussagekräftig, weil man bei Autobahnbauten letztlich die Maßnahme sehen muss und es vom Zufall abhängt, ob beispielsweise die A 6 in der Oberpfalz oder in Mittelfranken betroffen ist.
Nein, danke, Frau Präsidentin. Angesichts dessen, dass die Frau Staatsministerin extra wegen einer Frage gekommen ist, verzichte ich auf Zusatzfragen, auch wenn es eine sehr sinnvolle Frage mit einer sinnvollen Antwort war.
Vielen Dank. Dann darf ich Frau Kollegin Gote bitten, die Frage Nummer 6 zu stellen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, Herr Minister, auf welcher rechtlichen Grundlage betreibt die Firma S. in Rattelsdorf im Landkreis Bamberg den MonsterbaggerFreizeitpark, welche Aufl agen sind vom zuständigen Landratsamt bzw. der Regierung von Oberfranken mit Blick auf mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt und starke Lärm- und Staubemissionen für den Betrieb erteilt worden, und trifft es zu, dass die Firma S. auf dem von ihr als Lager für Baumaschinen und Erdaushub erworbenen Grundstück bisher eine Gaststätte und eine Quad- oder Motocross-Bahn ohne Genehmigung betrieben hat?
Frau Präsidentin, Frau Kollegin Gote! Die Firma Seibold in Rattelsdorf im Landkreis Bamberg besitzt für das Grundstück, auf dem die Monsterbagger betrieben werden sollen, eine teils baurechtliche und teils immissionsschutzrechtliche Genehmigung als Lagerplatz für ihr
Baugeschäft. Im Jahre 2004 gestattete der Markt Rattelsdorf gaststättenrechtlich mehrere eintägige Wochenendveranstaltungen, an denen Bagger von Besuchern gefahren werden durften. Da es sich um weniger als zehn Veranstaltungen handelte und es offen war, ob die Firma Seibold aus Rentabilitätserwägungen einen beständigen Freizeitbetrieb einrichten wollte, sah das Landratsamt Bamberg hier keinen baurechtlichen Sachverhalt. Der Firma Seibold wurde jedoch mitgeteilt, dass, falls sie entsprechende Freizeitveranstaltungen nach dem 1. Januar 2005 weiterhin durchführen wolle, eine baurechtliche Genehmigung zu beantragen habe. Dem ist die Firma Seibold nachgekommen. Die baurechtliche Genehmigung steht kurz vor ihrer Erteilung unter entsprechenden Aufl agen zum Immissionsschutz. Zuständig für die Erteilung einer Genehmigung unter Aufl agen ist allein das Landratsamt. Die Regierung von Oberfranken ist nicht Genehmigungsbehörde.
Im Übrigen hat das Landratsamt festgestellt, dass ein Container aufgestellt wurde, der zur Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dient. Dafür liegt aber bisher keine Genehmigung vor. Das Landratsamt wird dafür sorgen, dass diesbezüglich bau- und gaststättenrechtlich ordnungsgemäße Zustände eintreten.
Eine Quadbahn bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nur dann, wenn sie mehr als fünf Tage im Jahr betrieben wird. Das war nach Auskunft des Landratsamtes im Jahr 2004 nicht der Fall. Mittlerweile ist die Bahn mit Bescheid vom 11.05.2005 immissionsschutzrechtlich genehmigt.
2004 war eine Baugenehmigung nicht erforderlich, weil die Quadbahn weniger als fünfmal betrieben wurde. Offensichtlich beabsichtigt die Firma, im Jahre 2005 mehr als nur fünf derartige Quad-Rennen zu veranstalten und hat einen Antrag gestellt. Dieser Antrag ist am 11. April 2005 immissionsschutzrechtlich genehmigt worden.
Trifft es zu, dass der Markt Rattelsdorf entgegen der Anordnung des Landratsamtes Bamberg auch in der zweiten Jahreshälfte 2004 Einzelveranstaltungen genehmigt hat?
Jedenfalls mir ist das nicht bekannt. Ich will das nicht völlig ausschließen, halte es aber für unwahrscheinlich; denn ein Landratsamt hat die rechtliche Möglichkeit, die Rechtsaufsicht durchzusetzen; es hat sowohl rechtliche als auch praktische Möglichkeiten. Mir ist davon nichts
bekannt. Nach den Erläuterungen ist die Veranstaltungssituation klar, das heißt, im letzten Jahr handelte es sich noch um einen geringen Umfang, sodass es noch keiner weiteren Genehmigung bedurft hatte. Wie gesagt: Ich will mich nicht hundertprozentig festlegen.
Es handelt sich nicht nur um kleine Bagger, sondern zum Beispiel auch um einen 200-Tonnen-Bagger, der gerade zusammengebaut wird. Halten Sie angesichts der Dimensionen Umweltschädigungen mit Blick auf Grundwasserveränderungen oder Gefahren durch großes unkontrolliertes Baggern in einer Grube für ausgeschlossen?
Ich muss Ihnen zunächst gestehen, dass ich überrascht war, auf welche Ideen man überhaupt kommen kann und welche Freizeitbeschäftigungen Leute haben. Ich habe mich deswegen nicht gewundert, wie in meinem Text steht, dass die Firma im letzten Jahr zunächst ausprobieren wollte, ob sich das Ganze geschäftlich lohnt oder ob es eine absolute Schnapsidee ist, was ich nach meinem laienhaften Verständnis erwartet hätte. Offensichtlich sind aber die heutigen Freizeitbedürfnisse der Bürger sehr viel weitergehend, als das in der Phantasie des Innenministers möglich ist. Das scheint sich zu lohnen.
Ich habe ausgeführt, dass es immissionsrechtliche Aufl agen geben wird. Auf entsprechende Gefahren ist vom Landratsamt also geprüft worden. Entsprechende Aufl agen zum Schutz werden erlassen. In der weiteren Abfolge wird darauf geachtet werden, dass es nicht zu irgendwelchen Umweltgefährdungen kommt.
Ich darf nun das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aufrufen und Frau Kollegin Sonnenholzner bitten, ihre Frage an Frau Staatsministerin Stewens zu stellen. Bitte schön, Frau Kollegin.