Nun zum Errichtungsgesetz. Auch beim Gesetzentwurf zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ haben die parlamentarischen Beratungen noch zu einigen Optimierungen geführt. Ich habe es vorher schon angesprochen. Die Kreisverwaltungsbehörden sind nun nicht nur für die Privatjagden und für die Privatwälder zuständig, sondern auch für die Staatswälder.
Die Ämter für Landwirtschaft werden dort einbezogen, wo die Belange der Land- und Forstwirtschaft berührt sind.
Wir liegen mit der Umsetzung der Gesetze gut im Zeitplan. Jetzt müssen die Stellen ausgeschrieben werden, und das ist bei dieser Änderung ein gerechter Vorgang. Ich weiß gar nicht, welches Verhältnis Sie zur Vergabe von Führungsfunktionen haben. Sie können mit dem Personalrat und mit allen Verantwortlichen bei uns darüber reden. Wir haben lange genug diskutiert. Die Ausschreibung ist nach dem objektivsten Maß erfolgt. Sie werten das ab. Herr Magerl, ich verstehe nicht, wie Sie zu einer solchen Entscheidung überhaupt kommen können.
Wir werden das Unternehmen auf eine solide Basis stellen. Wir werden einen fl ießenden Übergang in die neuen Strukturen suchen. Frau Lück, Sie haben immer wieder gesagt, dass die bestehende Struktur des Einheitsforstamtes zerschlagen würde. Sie haben gemeint, man hätte die hoheitliche Forstverwaltung hinübernehmen können in die Anstalt des öffentlichen Rechts.
Dazu darf ich Ihnen Folgendes sagen: Die Trennung wirtschaftlicher Aktivitäten – das ist der Betrieb – und behördlicher Aufsicht ist ordnungspolitisch konsequent und wettbewerbsrechtlich geboten. Die Europäische Union hat im EU-Recht festgelegt, dass eine Trennung von betrieblichen und Verwaltungsaufgaben erfolgen muss. Es wäre nur eine Frage der Zeit gewesen, bis man das hätte ohnehin ändern müssen.
Wir konzentrieren uns jetzt auf der einen Seite auf die Verwaltungsaufgaben und auf der anderen Seite auf die Aufgaben des Forstbetriebes. Wenn allgemein die Unternehmensstrukturen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden, müssen Sie schon gute Gründe haben, um der Bevölkerung in der heutigen Situation, in der die Finanzen sehr angespannt sind, zu sagen, in der Forstwirtschaft dürfe nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gearbeitet werden. Sie wissen, Ökonomie ist zugleich auch Ökologie und Ökologie ist zugleich Ökonomie. Das kann man durchaus zusammen führen. Wir haben die Verwaltung möglichst fl ach gehalten, ohne Mittelinstanz organisiert und mit Betriebseinheiten in der Fläche konzipiert.
Wir haben dadurch Vorteile. Erstens einmal erzielen wir Einsparungen bei den Personalkosten. Wir haben den Vorteil der Spezialisierung, und wir haben damit eine höhere Schlagkraft. Außerdem soll das Unternehmen befähigt werden, neben den Kerngeschäften Holz und Jagd weitere Geschäftsfelder zu erschließen, um eben nicht mehr so sehr vom Holzpreis fi nanziell abhängig zu sein.
Sie kritisieren immer wieder, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts zur Privatisierung führt; dem muss ich entgegenhalten, dass wir diesem Problem im Gesetz Rechnung tragen.
Wir haben im Errichtungsgesetz die Zielvorgaben und die Maßgaben des Waldgesetzes für Bayern maßgeschneidert und dies den Betrieben durch vielerlei Vorgaben und Aufl agen ins Stammbuch geschrieben. Wir haben viele Kontrollen vorgegeben, wie sie nirgends anders gewährleistet sind. Ich kann Ihnen versichern, der Staatswald wird auch in Zukunft von den künftigen Unternehmen vorbildlich bewirtschaftet werden. Die naturnahe Waldbewirtschaftung ist gesichert. Auch weiterhin ist es das Ziel, standortgemäße, leistungsfähige und stabile Wälder zu erhalten und zu schaffen. Die politischen Gestaltungsrechte und die staatliche Rechtsaufsicht sorgen für die notwendige Transparenz des Unternehmens.
Sie müssen es nur nachlesen, Frau Lück. Im Gesetz gelten für den Staatsforst künftig sogar verstärkte Anforderungen, neben der Pfl icht zur vorbildlichen Bewirtschaftung jetzt das Prinzip zur naturnahen Waldwirtschaft, der Grundsatz „Wald vor Wild“ und das Ziel der standortgemäßen, leistungsfähigen und stabilen Wälder. Für besondere Gemeinwohlleistungen erhält – –
Wissen Sie, Frau Lück, es ist schon unglaublich. Sie wollen standortheimische Baumarten in das Waldgesetz aufnehmen. Im Bundesnaturschutzgesetz von 2002 stehen sie aber so nicht. Im neuen Entwurf des Bundeswaldgesetzes kommen diese Baumarten auch nicht vor. Sor
gen Sie sich doch dort darum, wo Sie die Verantwortung tragen, statt hier so etwas von uns zu verlangen.
(Zurufe von Abgeordneten der CSU: Bravo! Bra- vo! – Beifall bei der CSU – Dr. Sepp Dürr (GRÜ- NE): Wir tragen doch hier Verantwortung! Wissen Sie denn nicht, dass wir bayerische Abgeordnete sind! – Heidi Lück (SPD): Wir wollen doch immer Vorbild sein!)
Sie sollten über Ihre Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten, um im Bundestag etwas zu erreichen. Ich darf noch einmal sagen: Wir haben den Aufsichtsrat, die Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Wir haben die Forstaufsicht draußen durch die Ämter für Landwirtschaft.
Ihr Entwurf ist eine Mischform von dem, was Sie im Volksbegehren hatten, von dem Sie nicht abrücken konnten.
Dann haben Sie noch Teile aus unserem Gesetzentwurf herausgenommen. Dazu kann ich nur sagen: Das Original ist besser als das schlechte Imitat, welches Sie hier geliefert haben.
Jetzt haben wir eine klare Haltung. Wir werden die Jagdpolitik nicht ändern. Das betone ich noch einmal. Wir haben das Reviersystem mit den Ansprechpartnern vor Ort erhalten. Wir haben fachliche Professionalität, und die Waldbesitzer werden auch weiterhin in dieser Art beraten. Das gilt, auch wenn Sie das immer wieder anders darstellen. Nur bei der forstbetrieblichen Beratung ziehen wir uns zurück. Bayern ist das einzige Bundesland, welches die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse fördert. Wenn Ihnen so sehr an der betriebswirtschaftlichen Beratung gelegen ist, warum setzen Sie diese dann im Bund nicht um? Ich meine, wir haben hier sehr moderne Maßstäbe gesetzt.
Die Waldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften reagieren bereits auf diese, heute zu beschließende, Gesetzesänderung. Viele Forstbetriebsgemeinschaften haben positiv reagiert.
Einen Augenblick, Herr Staatsminister. – Der Herr Staatsminister hat das Wort, keine anderen Abgeordneten. Ich bitte, das zu beachten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Ich möchte nur noch sagen, dass inzwischen schon Verträge unterschrieben werden, beispielsweise der Kirchenwald Schwaben mit der ARGE Holz. Vor Ort wird reagiert, es wird nicht das geben, was Sie immer wieder an die Wand malen, nämlich die Verwahrlosung der Wälder. Es werden vielmehr die Eigenverantwortung und die Eigeninitiative auf dem privaten Sektor gestärkt.
Die Waldbesitzer werden nicht, genauso wenig wie der Staatswald, bei den sich abzeichnenden Änderungen der Umwelt oder bei den Waldschutzproblemen allein gelassen.
Das Waldgesetz war 1975 vorbildlich. Dieses neue Waldgesetz ist ebenso vorbildlich, denn auch dieses Gesetz unternimmt zukunftsweisende Schritte. Das Waldgesetz bereitet die Wald- und Forstwirtschaft auf die kommenden Herausforderungen vor. Es sind klare Positionen. Das Gesetz sichert die hohe Qualität nachhaltiger Waldbewirtschaftung so, wie wir das auch vor 30 Jahren getan haben. Unsere Waldpolitik bedeutet Vorsorge und Zukunftspolitik im wahrsten Sinne des Wortes. Ich möchte mich herzlich beim Parlament für die konstruktive und sachliche Beratung bedanken, insbesondere aber bei den Berichterstattern für die Bewältigung der umfangreichen Beratungen.
Wer erlebt hat, wie aufgeregt die Diskussion zu Beginn der Debatte geführt wurde, und wer jetzt sieht, wie sich diese Diskussion in den Ausschüssen versachlicht hat, der muss feststellen, dass die Inhalte des Gesetzes kaum mehr bestritten oder kritisiert werden, sondern dass nur noch darüber geredet wird, ob etwas vorher oder nachher hineingekommen ist. Wer das beobachtet, der kann diesem Gesetz getrost zustimmen. Vor 30 Jahren haben übrigens alle Parteien des Landtags dem Waldgesetz zugestimmt. Es wäre gut, wenn Sie auch diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben könnten.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagsordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/ 2591 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten empfi ehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die CSU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 15/1772 und die dazu einschlägigen Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/2658, 15/2660 bis 15/2669, 15/2671, 15/2672 und 15/2678 bis 15/2684 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten auf der Drucksache 15/3130 zugrunde.
Zunächst lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen. Kolleginnen und Kollegen, besteht Einverständnis, dass wir über diese Anträge im Block abstimmen? – Das ist der Fall. Damit stelle ich die zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Abstimmungsverhalten seiner eigenen Fraktion im federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. – Gegenstimmen? Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag die ablehnenden Voten des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten.
Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten empfi ehlt die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/1772, allerdings mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 Absatz 1 als Datum des In-Kraft-Tretens den „1. Juli 2005“ einzufügen.
Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/3130. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU–Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPD–Fraktion.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs–, Rechts– und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das ist die CSU– Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die SPD–Fraktion und Herr Kollege Neumeier von der CSU–Fraktion. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für Bayern“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs–, Rechts– und Parlamentsfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/2658, 15/2661, 15/2678 und 15/ 2683 ihre Erledigung gefunden. Insoweit verweise ich auch auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 15/3130. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4, Gesetzentwurf betreffend die Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“, Drucksache 15/1775.
Vorweg lasse ich über den mit aufgerufenen Antrag der Abgeordneten Lück betreffend Überführung des gesamten Forstbereichs in die Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerische Staatsforsten“ auf Drucksache 15/2673 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten empfi ehlt die Ablehnung. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CSU–Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1775. Dieser Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung, die dazu einschlägigen Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/2670, 15/2674 bis 14/2677, 15/2685 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten auf der Drucksache 15/3128.
Zunächst lasse ich wieder über die vom federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über diese Anträge im Block abstimmen? – Das ist der Fall. Ich stelle jetzt die zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge insgesamt zur Abstimmung. Wer seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem der jeweils eigenen Fraktion im federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag die ablehnenden Voten des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten.
Zum Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen stimmt der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs–, Rechts– und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zu. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/3128, wobei § 1 Artikel 5 Satz 3 und § 2 Absatz 6 an den in § 4 vorgegebenen Zeitpunkt des In– Kraft–Tretens „1. Juli 2005“ anzupassen sind.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs–, Rechts– und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU–Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt eine Stimmenthaltung in der CSU– Fraktion. Dann ist so beschlossen.