Protokoll der Sitzung vom 21.04.2005

Sie mussten erkennen, dass die österreichischen Bundesforsten nicht nur eine große Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung genießen, sondern auch sehr erfolgreich arbeiten.

Sie haben heute wieder das Hohelied auf die Einheitsforstämter gesungen. Natürlich haben sie sich in der Vergangenheit bewährt. Das heißt aber nicht automatisch, dass dies die richtige Organisationsform für die Zukunft ist. Ich frage Sie: Brauchen wir bei 71 Landkreisen und bei 47 Landwirtschaftsämtern zwingend notwendig 127 Forstämter? Das ist doch nicht mehr nachvollziehbar!

(Heidi Lück (SPD): Das hätten wir auch anders regeln können!)

Ich meine, diese Anstalt wird nicht, wie Sie, Frau Lück, befürchten, zu einem Preisverfall beitragen – im Gegenteil: Die Anstalt wird wirtschaftlich wesentlich fl exibler sein, weil sie nämlich auch Rücklagen bilden darf. Sie muss dann nicht, egal wie der Preis ist, einschlagen. Deshalb ist das für die Waldbewirtschaftung eher ein Vorteil.

Sie fordern: Wenn schon eine Anstalt, dann soll der gesamte Forstbereich überführt werden. – Ja für wie dumm wollen Sie uns denn verkaufen? Dann hätten wir nämlich den vorherigen Zustand lediglich in ein neues Gewand gekleidet, und alles wäre so geblieben, wie es früher war. – Nein! Wir wollten ganz bewusst Hoheit und Kontrolle auf der einen Seite und Bewirtschaftung auf der anderen Seite ansiedeln.

Frau Lück, Sie unterliegen auch einem Trugschluss, wenn Sie meinen, alles, was in staatlicher Hand ist, ist automatisch besser. Dagegen verwahre ich mich entschieden. Ich behaupte, dass die Privatwaldbesitzer in der Vergangenheit unter Beweis gestellt haben und auch in der Zukunft

unter Beweis stellen werden, dass sie genauso nachhaltig, genauso sachgerecht und sozialpfl ichtig ihren Wald bewirtschaften.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die umfangreichen Reformen, die wir in Bayern beschlossen haben, beruhen in erster Linie auf zwei Ursachen bzw. Beweggründen. Die ständig steigende Personalquote – zwischenzeitlich haben wir in Bayern schon 43 % – lähmt uns zunehmend im investiven Bereich. Die drohende Überregulierung mit unzumutbarem bürokratischem Aufwand provoziert sinkende Akzeptanz unserer Verwaltung und unserer Verwaltungsabläufe. Nicht zuletzt verantwortlich für eine umfangreiche Reform auch in der Forstverwaltung ist die dramatische wirtschaftliche und fi nanzwirtschaftliche Situation mit ständig sinkenden Steuereinnahmen in Deutschland, ausgelöst durch eine verhängnisvolle Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.

(Margarete Bause (GRÜNE): Die sind schuld am Rücktritt der Hohlmeier! Die sind schuld am Waldgesetz! Die sind schuld am Vocke!)

Das sind eigentlich die Grundprobleme unserer Zeit. Im Gegensatz zum Bund und im Gegensatz zu Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, sind wir allerdings reformfähig und reformwillig.

(Beifall bei der CSU)

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes ist ausgewogen, zielorientiert und in die Zukunft gerichtet. Mit der schlanken, zweistufi gen kostengünstigen Verwaltung ist uns in der Tat ein Meisterstück gelungen. Selbst die SPD hat sich im Landwirtschaftsausschuss nicht dagegen ausgesprochen und hat sich lediglich der Stimme enthalten.

(Heidi Lück (SPD): Durch Betreuung der Förster!)

Wir haben viele intensive parlamentarische Diskussionen, viele Fachgespräche mit den Verbänden und mit den Betroffenen geführt und nicht zuletzt mit zwei Anhörungen den Sachverstand von Fachleuten und Wissenschaftlern in die Beratungen aufgenommen.

(Ludwig Wörner (SPD): Gut vorsortiert!)

Wir bereiten alles gut vor, Herr Wörner.

(Ludwig Wörner (SPD): Vorsortiert!)

Durch diese Reform sichern wir Arbeitsplätze im ländlichen Raum, weil wir in Kombination mit der Landwirtschaftsverwaltung eine fl ächendeckende Versorgung mit Fachämtern garantieren. Wir sichern für die Zukunft eine nachhaltige, vorbildliche Waldbewirtschaftung. Die Gemeinwohlleistungen bleiben ungeschmälert erhalten. Das Reviersystem als basisnahe Einrichtung bleibt weiterhin bestehen. Die Eigenverantwortung der Waldbesitzer wird unterstützt. Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesit

zervereinigungen werden durch Aufgabenmehrung gestärkt und gefördert. Der Staatswald wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts geführt, bleibt aber im Besitz des Freistaates – das scheint so mancher zu vergessen, wenn man Ihre Diskussionsbeiträge hört.

Wir bekennen uns zum Grundsatz „Wald vor Wild“. Deswegen haben wir ihn explizit ganz vorne platziert. Wir wollen damit zum Ausdruck bringen, dass wir der Naturverjüngung eine ganz besondere Bedeutung zuweisen wollen.

(Heidi Lück (SPD): Das ist gut!)

Aber auch die besonderen Schutzfunktionen des Bergwaldes werden herausgestellt, und die Schutzwaldsanierung wird kontinuierlich weitergeführt. Den Anliegen der Kommunen bezüglich Wander- und Radfahrwegen oder anderer Freizeiteinrichtungen wird Rechnung getragen. Die besonderen Gemeinwohlleistungen werden gesondert fi nanziert. Auch die Waldpädagogik und der Betrieb von Walderlebniszentren bleibt bei den Forstbehörden. Die Waldfunktionspläne werden weiterentwickelt. Die Kreisverwaltungsbehörden werden künftig für die staatlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens für die gesamte Fläche Bayerns zuständig sein.

Natürlich könnte man diesbezüglich auch unterschiedlicher Meinung sein. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich durchaus überlegt habe, im Zuge der Stärkung der Fachämter auch diese Aufgaben an die Land- und Forstwirtschaftsämter zu übertragen. Man muss aber wohl anerkennen, dass es zweckmäßig ist, all das, was mit dem Waffenrecht zu tun hat, all das, wozu juristischer Sachverstand erforderlich ist, bei der inneren Verwaltung, beim Landratsamt zu belassen. Nach Abwägung der Sachlage und der Argumente haben wir uns für diese Lösung entschieden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die besonderen Belange der Jagd – –

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Danke schön, Frau Präsidentin.

Das mache ich gerne für Sie.

Die besonderen Belange der Jagd wurden präzisiert hinsichtlich der Reduktion von Schwarzwild und der Bestandssicherung ganzjährig geschonter Wildarten. Auch das hat bei dem Volksbegehren für Irritationen gesorgt. Sie haben sich nicht dagegen ausgesprochen bzw. haben aufgeklärt. Ich meine, das ist von vielen missverstanden worden, die dann gemeint haben, damit würde der Grundsatz „Wald vor Wild“ wieder ausgehöhlt. Wir wollen hiermit das Gegenteil erreichen.

Ein wichtiger Bestandteil unserer fachlichen Beratung war die Zusicherung, dass auch künftig forstfachlich qualifi ziertes Personal für die Bewirtschaftung der Kommunal

wälder vorgeschrieben wird. Das haben wir auch neu aufgenommen.

(Heidi Lück (SPD): Und die Bezahlung gestrichen!)

Eine umfassende Aus- und Fortbildung der privaten Waldbesitzer wird durch eine verlässliche Förderung der Waldbauernschule gewährleistet.

Mit dem neuen Wald- und Errichtungsgesetz werden wir den Zielsetzungen Soziales, Ökonomie und Ökologie vollauf gerecht. Den Belangen der Nützer- und Schützerverbände wurde damit Genüge getan. Ich kann also feststellen: Fast alle Bürger unseres Landes sind voll des Lobes über die Neuregelung, nur die Opposition nicht. Neben dem wirtschaftlichen Nutzen dient der Wald in erster Linie der Erholung. Nur Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, haben sich im Wald verlaufen.

(Beifall bei der CSU – Heidi Lück (SPD): Ach wo!)

Bevor ich Herrn Staatsminister Miller das Wort erteile, möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir nach Verabschiedung der Gesetze, die wir jetzt noch beraten, über die Anträge abstimmen, die gemäß der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden. Der Antrag Nummer 8 wurde aus der Liste herausgenommen; die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN hat dazu namentliche Abstimmung beantragt. Diese namentliche Abstimmung fi ndet im Anschluss an die Gesetzesberatungen statt.

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vor genau 30 Jahren hat Bayern mit seinem Waldgesetz in der deutschen Forstpolitik Meilensteine gesetzt. An diesem haben sich das Bundeswaldgesetz und die Forstgesetze der Länder in den vergangenen Jahrzehnten orientiert. Bayern hat damit über Jahrzehnte maßgeblich die deutsche Forstpolitik geprägt. Heute stehen wir erneut vor einer weit reichenden Weichenstellung und wegweisenden Entscheidung für eine tief greifende Reform der Forstverwaltung, wofür der Startschuss am 1. Juli 2005 gegeben werden soll. Dies ist eine Reform mit Augenmaß und Weitblick, ohne dass dabei unsere forstpolitischen Zielsetzungen aufgegeben werden und ohne dass die Qualität der Waldbewirtschaftung vermindert wird. Bundesweit werden wir erneut Maßstäbe setzen, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Wir ziehen in Bayern die richtigen Konsequenzen und konzentrieren uns auf das Wesentliche. Auf die wirtschaftliche Situation hat der Kollege Brunner vorhin hingewiesen. Mit dem Dreiklang der Zukunft „sparen, reformieren und investieren“ packen wir die Probleme an, ohne dabei das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts aus dem Auge zu verlieren, denn Nachhaltigkeit ist ein Begriff aus der

Forstwirtschaft. Nachhaltigkeit gilt nicht nur in der Waldbewirtschaftung, sondern auch in der Finanzpolitik.

Diese Gesetzesnovellierung enthält Generationengerechtigkeit und praktizierte Nachhaltigkeit. Ich darf zur Erinnerung zitieren, was der Forstklassiker Georg Ludwig Hartig 1804 formulierte – ich zitiere:

Jede weise Forstdirektion muss daher die Waldungen so hoch als möglich, doch so zu benutzen suchen, dass die Nachkommenschaft wenigstens ebensoviel Vorteil daraus ziehen kann, wie es sich die jetzt lebende Generation zueignet.

Daran hat sich nichts geändert. Das ist das, was dieses Gesetz prägt.

Klar ist aber auch Folgendes: Wer so Wichtiges erhalten möchte, der muss zur rechten Zeit für notwendige Änderungen bereit sein. Aufgabenabbau und Effi zienzverbesserung in der Verwaltung sind daher unverzichtbar. Es ist die Aufgabe der Forstpolitik, durch notwendige Reformen die Bedingungen dafür zu schaffen, dass der Wald das ganze Bündel an Leistungen auch für kommende Generationen erbringen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorgelegten Gesetzentwürfe setzen genau hier an.

Wir verankern die naturnahe Waldbewirtschaftung zur Schaffung stabiler Mischbestände. Wir verschlanken die Verwaltung und steigern die Effi zienz. Wir schaffen Spielräume für Investitionen in den Wald und wir verstärken die Eigenverantwortung der Waldbesitzer. Das Parlament hat sich in seinen Ausschüssen unter Federführung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft intensiv mit den Gesetzentwürfen befasst. Zusammen mit den Änderungsanträgen sind die Entwürfe eine runde Sache. Sie werden heute von denjenigen, die sich damit befassen, geradezu als bahnbrechend bezeichnet. Ich möchte auf Details nicht eingehen, sie sind in den Ausschüssen schon behandelt worden.

Ich möchte aber schon deutlich machen, dass bundesweit erstmals in einem Waldgesetz der Grundsatz „Wald vor Wild“ verankert wurde. Ich halte es schon für dreist, dass der Kollege Magerl hier sagt, wir hätten das zwar auch vor dem Volksbegehren gesagt, aber es stand noch nicht im Gesetzentwurf. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ – ich hoffe, Sie haben ihn begriffen – besagt, dass die Bejagung die natürliche Verjüngung des Waldes ermöglichen muss. Genau das bedeutet der Grundsatz „Wald vor Wild“. Jetzt ist er auch noch namentlich im Gesetz erwähnt worden. Jetzt sollten Sie doch zufrieden sein. Dieses Nachgebluff zeigt nur, dass Sie nichts mehr zu bieten haben, weil Sie alles erreicht haben. Das sollten Sie anerkennen und nach außen deutlich machen. In diesem Grundsatz trennt uns nichts. Wir haben hier eine breite Zustimmung über alle Fraktionsgrenzen hinweg gefunden.

Ich meine auch, die Aufnahme dieses Grundsatzes ist genauso beispielhaft wie etwa die Erhaltung der Schutzfunktionen des Bergwaldes, die in diesem Gesetzentwurf besonders herausgestellt und eigens niedergeschrieben wurden. Diese Regelungen werden unserem Wald insgesamt, insbesondere aber dem sensiblen Bergwald besonders nützen. Auch hierin sind wir uns einig, dass dem Schutz des Bergwaldes gerade in Zeiten des Klimawandels in Zukunft unser besonderes Augenmaß gelten muss. Das steht expressis verbis im Gesetz. Auch das ist eine Neuheit, auch das ist bahnbrechend.

Verwaltungsakte mit forstlichem Hintergrund werden künftig dort erlassen, wo es für den Bürger nahe liegend ist, nämlich an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten. Auf das Jagdrecht ist schon eingegangen worden. Hier wurde die bürgernahe Verwaltung wörtlich genommen.

Nun zum Errichtungsgesetz. Auch beim Gesetzentwurf zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ haben die parlamentarischen Beratungen noch zu einigen Optimierungen geführt. Ich habe es vorher schon angesprochen. Die Kreisverwaltungsbehörden sind nun nicht nur für die Privatjagden und für die Privatwälder zuständig, sondern auch für die Staatswälder.