Helmut Brunner
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Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Situation in der Landwirtschaft hat sich grundlegend verändert. So manch einer hat vor wenigen Jahren geglaubt, die Landwirtschaft, insbesondere die in Bayern, hätte ihre Zukunft bereits hinter sich. Die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen, horrende Kosten für Lagerhaltung, Sonderprogramme zur Verramschung hochwertiger, aber überfl üssiger Lebensmittel sind die despektierlichen Umschreibungen der Situation der Landwirtschaft vor wenigen Jahren. Heute stelle ich fest, nicht nur die Lager sind leer, der Bedarf an verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten kann kaum noch gedeckt werden, die Ernährungsgewohnheiten der Völker im asiatischen Raum verändern sich zunehmend, die Bevölkerung, auch hier bei uns, steht der Landwirtschaft und einer gesicherten Eigenversorgung durch landwirtschaftliche Erzeugnisse besorgt gegenüber. Die Landwirtschaft erlebt quasi eine Renaissance.
Damit verbunden ist Zuversicht und eine entsprechende Investitionsfreudigkeit, gerade bei den jüngeren Betriebsinhabern. Unter diesen Voraussetzungen bzw. Gesichtspunkten führt die Europäische Union eine Zwischenbewertung ihrer Agrarpolitik durch. – Nein, jetzt heißt das Health-Check oder auch Gesundheitscheck, doch es ist egal, wie man es bezeichnet. Die Vorhaben und die Zielsetzung sind äußerst edel und durchaus ehrenhaft. Man will die europäische Agrarpolitik modernisieren, vereinfachen und verschlanken. Wer könnte etwas dagegen haben? – Doch die unlängst auf den Tisch gelegten Ergebnisse bleiben hinter den selbst gesteckten Zielen erheblich zurück. Bei der Harmonisierung und der Entbürokratisierung der Vorschriften beispielsweise für CrossCompliance-Regelungen besteht noch ein erheblicher Nachholbedarf.
Wenn man beispielsweise einer Modulation über das bereits Beschlossene hinaus das Wort redet, dann muss man wissen, dass mit einer progressiven Modulation allein der deutschen Landwirtschaft 400 Millionen Euro verloren zu gehen drohen. Ich meine, dass gerade diese Gelder zwingend erforderlich sind, um auf unseren landwirtschaftlichen Betrieben die zwingend notwendigen Investitionen durchzuführen. Eine Umverteilung und Umschichtung von der ersten in die zweite Säule hat nur eines zur Folge, dass nämlich die Gelder zur Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe für den gesamten ländlichen Raum verwendet werden. Das heißt, die dem Landwirt zustehenden Gelder werden sozusagen für die ganze Gesellschaft solidarisiert und verlieren damit, zumindest teilweise, ihren Zweck.
Bei oberfl ächlicher Betrachtung könnte man zu dem Schluss kommen, es ist aus bayerischer Sicht durchaus gewollt, dass die Großbetriebe im Norden oder Osten Deutschlands besonders geschröpft werden. Das wäre der Fall, wenn sichergestellt wäre, dass diese Gelder
Es geht uns nicht allein um die Kernenergie, das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Wir haben grundsätzlich gesagt, dass wir einen intelligenten Energiemix wollen. Es geht uns in erster Linie um Energieeinsparung und um Energieeffi zienz. Es geht uns um den Ausbau der erneuerbaren Energien, und zwar wollen wir sämtliche Bereiche fördern und ausbauen. Wir wollen natürlich eine sichere Energieversorgung als Basis für ein gutes Wirtschaftswachstum und unseren Hightech-Standort Bayern. Wir wollen bezahlbare Energiepreise für alle. Wir wollen Versorgungssicherheit für alle.
Wir wollen eine umweltfreundliche Energie haben. Das lasse ich mir hier nicht absprechen.
Wir setzen deshalb auf Forschung und Entwicklung und auf alle neuen Entwicklungen, die es in diesem Bereich gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin enttäuscht, Herr Kollege Wörner. Sogar Ihr Antrag hätte eine qualifiziertere Begründung verdient.
Ich habe mich gefragt: Sind Sie ein Schauspieler, sind Sie ein Ignorant, oder sagen Sie bewusst die Unwahrheit? Kein einziges Mitglied der Staatsregierung, kein einziges Mitglied der CSU-Fraktion ist ein Gentechnik-Fetischist oder preist den Bauern an, sie sollten gentechnisch verändertes Maissaatgut anbauen. Ganz im Gegenteil. Das ist aber offensichtlich Ihrem Wahrnehmungsvermögen entgangen.
Kolleginnen und Kollegen, der Dringlichkeitsantrag der SPD und der Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN fordern im Kern sowohl ein Einfuhrverbot als auch ein Verkaufsverbot für Saatgut MON 810. Dabei wird von einem Bedrohungs- und Verseuchungspotenzial durch den gentechnisch veränderten Mais gesprochen und das Vorgehen in Frankreich oder Ungarn als beispielhaft dargestellt.
Daneben wird im Antrag der GRÜNEN davon gesprochen, der Plan der Firma Monsanto zur Umweltbeobachtung sei unzureichend.
Ich stelle für die CSU-Fraktion ausdrücklich fest, dass es das oberste Gebot beim Anbau von gentechnisch verändertem Maissaatgut sein muss, die Sicherheit und die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten.
werk pfuscht. Ich erspare Ihnen das. Wir sollten uns aber über den Ernst der Situation im Klaren sein. Wir lassen uns auf etwas ein, von dem wir nicht wissen, wo es enden wird. Hier ist folgender Spruch angebracht: Mensch, bedenke was du tust und bedenke das Ende. Dieser Spruch passt gut auf den Gentechnik-Einsatz.
Ich verstehe diejenigen nicht, die das mittragen, obwohl sie wissen, dass man die Ausbringung verhindern kann.
Wenn selbst der Landwirtschaftsminister in seiner großen Not bei Versammlungen erklären muss, er werde – man höre – von der SPD gezwungen, den Versuchsanbau zu betreiben, ist das nicht glaubhaft, denn bisher konnte die SPD die Staatsregierung noch zu nichts zwingen. Man sagt zwar, Herr Landwirtschaftsminister: „In der Not frisst der Teufel Fliegen“. So wie Sie meinen, sollten die Fliegen nicht konstruiert sein. Stehen Sie doch dazu, dass Sie das anders sehen. Dann bräuchten Sie uns nicht als Zeugen. Stehen Sie dazu, dass Sie den Genmaisanbau wollen, und stehen Sie auch zum Risiko für Bayern, für die bayerische Landwirtschaft und vor allem für Grund und Boden.
Ein Weiteres, meine Damen und Herren. Österreich leistet tapfer Widerstand. Ungarn leistet Widerstand, obwohl auch dort behauptet wird, das dürften sie nicht. Sie machen das einfach. Die Oberbayern, aber auch die Niederbayern und wir Bayern insgesamt sind bekannt, dass wir gelegentlich einen eigenen Kopf und eine eigene Meinung haben und diese auch durchsetzen. Warum nicht hier, wo es um unsere ureigenen Interessen geht? – Ein bisschen Anarchie wäre gut, um sich der EU zu widersetzen.
Sie beschimpfen die EU doch sonst auch in den Sonntagsreden. Warum nicht hier, wo es wesentlich wäre und wo man Sorge tragen könnte, dass die Natur geschützt wird, die Artenvielfalt erhalten bleibt und nichts in die Umwelt kommt, was so gut wie nicht rückholbar ist?
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen heute schon versprechen, dass wir in der nächsten Woche einen Antrag vorlegen werden, mit dem wir Ihnen beweisen werden, dass es aufgrund einer Rechtslücke sehr wohl möglich wäre, dass die Bayerische Staatsregierung die Bezirksregierungen anweist, von der Ausbringung der Saat in diesem Jahr Abstand zu nehmen. Ich bin gespannt, ob Sie zustimmen werden, wenn wir das mit juristischer Deckung vorschlagen werden. Wir sollten gemeinsam im Interesse des wunderschönen Landes, seiner Menschen und seiner Landwirtschaft das beste Alleinstellungsmerkmal durchsetzen. Reden Sie mit Obst-, Gemüsehändlern und Metzgern auf dem Viktualienmarkt. Alle entwickeln dank der Verbraucher immer mehr Bewusstsein. Niemand will den Genanbau. Lassen
Wir haben als Parlamentarier auch Verantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Wörner, Sie glauben doch wohl selbst nicht, was Sie hier daherplappern.
Lassen Sie mich noch auf den Versuchsanbau in Bayern eingehen. Gerade die SPD verlangt einen Ausstieg aus dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen – GVO-Anbau – auf staatlichen Grundstücken. Damals, vor neun Jahren, haben wir uns alle, und zwar aus guten Gründen, dafür entschieden, einen Langzeitversuch mit Genmais durchzuführen, um die Auswirkungen von genveränderten Mechanismen auf die Umwelt näher beschreiben zu können.
Wir waren uns damals sicher,
dass es besser ist, diese Untersuchung im eigenen Land in einem engen Sicherheitskorsett durchzuführen, und die Sache nicht durch Länder untersuchen zu lassen, die inzwischen in größerem Maßstab gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, wie beispielsweise Spanien, die USA oder Kanada.
Wir wollten die kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft zur Grundlage unserer eigenen Untersuchungen machen. Nun aber stellen Sie das plötzlich in Frage.
Gerade ein Jahr vor Ende dieser Untersuchung sollen die Versuche abrupt gestoppt werden. Damit riskieren Sie auch die wissenschaftlichen Ergebnisse.
Ich frage, warum wollen Sie bei 97 Hektar Anbaufläche in Bayern, davon insgesamt knapp 2 Hektar staatliche Anbaufläche, auf die Versuche verzichten? Haben Sie vor den Ergebnissen Angst? Wovor haben Sie eigentlich Angst?
Frau Tolle, ich schlage vor, dass wir diesen Dauerversuch wie geplant bis zum Jahr 2010 durchführen, um wissenschaftliche Erkenntnisse dann auch auswerten zu können.
Genau unter dieser Zielsetzung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL – auf Initiative des Bundesministers Horst Seehofer das Ruhen der Genehmigung zum Inverkehrbringen von MON 810 am 27.04.2007 angeordnet. Danach durfte Saatgut MON 810 erst dann wieder zu kommerziellen Zwecken abgegeben werden, wenn der Inhaber der Genehmigung des BVL einen den aktuellen Anforderungen entsprechenden Beobachtungsplan für MON 810 vorgelegt hat.
Hintergrund für diesen Erlass war, dass aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz noch nicht alle Zweifel endgültig ausgeschlossen wurden, dass der Anbau von MON 810 keine Gefahr für die Umwelt bedeuten kann. Um solche eventuellen Gefahren frühzeitig entdecken zu können, wurde die eingehende Beobachtung gefordert.
Sie loben Frankreich als beispielgebend. Dazu muss man wissen, dass Frankreich jetzt die gleichen Argumente verwendet, die vor einem Jahr von unserer Seite eingefordert wurden. Man kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass es in Frankreich einen Deal zwischen Sarkozy und den GRÜNEN in der Form gibt: Ich bin etwas entgegenkommend bei der grünen Gentechnik; dafür haltet ihr euch bei der Kernenergie still.
Ist das für Sie beispielhaft, verehrte Kolleginnen und Kollegen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN?
Kolleginnen und Kollegen, die Antragsteller weisen auf neue Erkenntnisse hin, die besondere gesundheitliche und ökologische Risiken im Zusammenhang mit dem Anbau von MON 810 belegen sollen. Diese sind aber laut dem Ergebnis intensiver Recherchen und erneuter mehrfacher Überprüfungen und einschlägiger wissenschaftlicher Untersuchungen insbesondere durch das BVL nicht bestätigt.
Dennoch bin ich der Meinung, dass Zulassungen ausschließlich nach den festgelegten wissenschaftlichen Sicherheits- und Anwendungsvorschriften ausgesprochen werden sollen. Wir haben deswegen in unserem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, den politischen Entscheidungsprozess in den EU-Gremien zu vereinfachen und auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Ich halte nichts davon, dass in diesem Bereich nach Mehrheiten und den momentan aktuellen Stimmungen entschieden wird.
und der die geltende Rechtslage nicht willkürlich ignoriert.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion beantragt, dass sich die Bundesregierung mit aller Vehemenz und allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzt, dass über die bereits beschlossene Quotenerhöhung von 0,5 % hinaus keine weitere hinzukommt. Beim nächsten Agrarrat in der nächsten Woche wird entschieden werden, ob die von der Kommission vorgeschlagene Erhöhung um 2 % beschlossen werden soll. Das hätte natürlich Auswirkungen, gerade auf den Milchstandort Bayern. Wir haben eine Quote von 7,5 Millionen Tonnen und sind damit das Milchland Nummer 1 in Deutschland; wir stehen damit in Europa gar an 7. Stelle. Jeder zweite deutsche Milchviehbetrieb steht in Bayern; daran kann man die Strukturen nachvollziehen. Uns stehen nicht die Mengen wie im Norden oder im Osten Deutschlands zur Verfügung.
Wir wollen eine mengenstabilisierende Politik und natürlich eine Preisentwicklung auch über das Jahr 2015 hinaus, die den Bauern Planungssicherheit gibt. Besonders die Grünlandbetriebe haben kaum eine Produktionsalternative. Deshalb müssen wir gerade im Interesse dieser
Regionen Rahmenbedingungen erhalten bzw. schaffen, die eine fl ächendeckende Landbewirtschaftung in den 35 % Dauergrünlandstandorten sichern. Die Produktion von Milch ist in den letzten 15 Monaten durch die gestiegenen Preise bei der Energie und beim Kraftfutter um rund 6 Cent pro Kilogramm Milch verteuert worden. Das heißt, die Bauern sind auf einen angemessenen Preis angewiesen. Das jetzige Preisniveau ist deshalb auf alle Fälle zu erhalten.
Der Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten hat letzte Woche eine Reise nach Brüssel durchgeführt, um selbst mit den Verantwortungsträgern, mit den Abgeordneten und dem stellvertretenden Kabinettschef von Frau Fischer Boel zu sprechen und in Erfahrung zu bringen, welche Chancen und Möglichkeiten es gibt, die Milchquote über das Jahr 2015 hinaus – in welcher Form auch immer – zu erhalten. Hierbei haben wir festgestellt, dass in Brüssel die Meinungen diesbezüglich unterschiedlich sind. Der stellvertretende Kabinettschef Prof. Dr. Borchardt hat uns unmissverständlich darauf hingewiesen, dass eine Beschlusslage vorliegt, wonach die Quote auf den 31.03.2015 begrenzt ist. Nur die Kommission hat ein Initiativrecht. Das heißt, von der Kommission selbst müsste ein Antrag gestellt werden, dies ist seiner Meinung nach sehr unwahrscheinlich bis ausgeschlossen.
Die darauf folgenden Gespräche mit Europaabgeordneten unterschiedlicher Parteizugehörigkeit haben nahezu dasselbe Meinungsbild ergeben. Diese wollen wiederum zum jetzigen Zeitpunkt keineswegs erkennen, dass eine Aufweichung der jetzigen Position unmöglich wäre. Man muss abwarten, wie sich der Milchpreis entwickelt und wie sich die Märkte entwickeln. Deshalb sollten wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht das falsche Signal geben, indem wir einer Quotenerhöhung zustimmen und damit den Markt vielleicht sogar durcheinanderbringen, auch wenn die Mengen aufgenommen werden könnten. Wir stellen schon jetzt fest, dass der Milchpreis, den wir zum Ende letzten Jahres hart erkämpft haben, in Gefahr ist; die Butterpreise sind schon gefallen. Es gibt Discounter, die den Preis für 1 Kilogramm Butter bereits wieder um 1,60 Euro gesenkt haben. Aus meiner Sicht ist es verantwortungslos, wenn man mit Nahrungsmitteln Lockangebote macht.
Wenn man jetzt die Menge erhöht, setzt man damit zwangsläufi g das falsche Signal; allein aus psychologischen Gründen entsteht der Eindruck: Die Menge wird mehr, der Markt ist gesättigt, damit können die Preise fallen. Das wäre fatal. Ich bin davon überzeugt, dass die Preise dann noch mehr unter Druck geraten würden.
Deshalb will die CSU-Fraktion nichts unversucht lassen, vom Bayerischen Landtag aus – wohl wissend, dass die Entscheidung hierüber nicht in unsere Kompetenz fällt – die Meinungsbildung auf Bundesebene zu beeinfl ussen und den Bundeslandwirtschaftsminister in seiner Position zu bestärken, dass sich eine Erhöhung der Milchquote kontraproduktiv auf die Preisentwicklung und die Preisgestaltung auswirken würde.
Ich habe eingangs davon gesprochen, welche Bedeutung die bäuerliche Landwirtschaft und gerade die Milchproduktion in Bayern hat. Ich meine, wir müssen alles daran setzen, dass es auch in Zukunft eine Quote gibt, die ihre preisstabilisierende Wirkung entfalten kann.
Deswegen bin ich felsenfest davon überzeugt, dass auch eine Diskussion über die Kürzung der sogenannten Superabgabe unangebracht ist und dass diese gekürzte Superabgabe vielleicht auch zur Quotenaufweichung führen würde.
Ich sage das vorsorglich, denn auch diese Diskussion werden wir in Kürze führen müssen. Daher sagen wir ein klares Ja zu den preisstabilisierenden Instrumenten und ein eindeutiges Nein zu jeglichen Bemühungen und Initiativen, die Quote aufzuweichen.
Kolleginnen und Kollegen des Hauses, ich bitte im Übrigen dem Antrag zuzustimmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion hat schon immer einen Schwerpunkt auf eine möglichst gleichwertige fl ächendeckende und zukunftsorientierte Entwicklung in allen Landesteilen gelegt. Mit unserer politischen Offensive „Stärkung des ländlichen Raumes“ haben wir nicht nur Zielvorstellungen konkretisiert, sondern mit dem Nachtragshaushalt auch Akzente gesetzt. Dies ist aus unserer Sicht notwendig, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Neue Herausforderungen wie die demografi sche Entwicklung oder die Globalisierung der Wirtschaft erfordern ganz besondere Anstrengungen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wer eine effi zientere Wirkung staatlicher Wirtschaftsförderung in Metropolregionen durch eine Studie zu belegen versucht und lediglich eine Anbindungsstrategie für strukturschwache Räume vorschlägt, denkt aus meiner Sicht sehr kurzsichtig. Es ist außerdem ungerecht und unfair gegenüber peripheren Räumen. Ich spreche von der Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln. Die CSU lehnt eine solche Politik ganz entschieden ab. Vor 40 Jahren hat ein Dr. Hans-Jochen Vogel ähnliche Planspiele entwickelt. Den Älteren unter uns ist vielleicht noch folgende Aussage in Erinnerung: „Was schadet es, wenn im Bayerischen Wald ein paar Bäume mehr wachsen?“
Die CSU hat sich damals wie heute erfolgreich gegen solche Überlegungen gewandt. Im Gegenteil: Wir haben die Infrastruktur nachhaltig verbessert. Straßen, Krankenhäuser, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Vereinsheime wurden gebaut und gefördert. Eine aktive und offensive Grenzlandpolitik mit Betriebsansiedlungen wurde praktiziert. Das Motto von damals ist uns auch heute noch Verpfl ichtung: Wir wollen die Arbeit zu den Menschen bringen und nicht umgekehrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD hat zu dieser Thematik einen Antrag nachgezogen. Das ist für die Opposition durchaus zulässig. Ich denke, dass in diesem Dringlichkeitsantrag einige Selbstverständlichkeiten enthalten sind. Teilweise wird darin aber auch über das Ziel hinausgeschossen, weil der fi nanzielle Aufwand überhaupt nicht absehbar wäre. So wird in diesem Dringlichkeitsantrag beispielsweise davon gesprochen, dass das KULAP, die Ausgleichszulage oder der Vertragsnaturschutz den Anforderungen angepasst werden müssten. Meine Damen und Herren, das haben wir getan.
Wer unseren Nachtragshaushalt gelesen hat, wird feststellen, dass wir bei der Dorferneuerung und der Flurneuordnung im Jahr 2008 einen Rekordetat aufl egen. Wir haben ein LEADER-Programm in Höhe von 63 Millionen Euro zur Verfügung. Ich nenne auch ganz bewusst die
Und jetzt kommt ein Dringlichkeitsantrag, wahrscheinlich um die Öffentlichkeit weiterhin aufrechtzuerhalten. Ländliche Räume benötigen Innovation, Attraktivität und Identität. Um sie zu erhalten, auszubauen oder neu zu beleben braucht es den Input von außen genauso wie die Einbindung der Menschen vor Ort. Da sind wir uns ja einig. Ob dies die Direktionen für Ländliche Entwicklung oder die Regionalmanager machen können, das muss man prüfen. Wir müssen gemeinsam prüfen, wer der beste Ansprechpartner ist. Wichtig ist, dass wirklich für jede Region Ansprechpartner da sind, die den Input liefern und natürlich auch das Bottom-up-System entsprechend befördern.
Als Koordinator zwischen den Ministerien – auch das wissen Sie; den Antrag haben wir gestellt – muss wirklich etwas her. Wir sagen nach wie vor, dass die bei der Staatskanzlei angesiedelte Stabsstelle der richtige Weg ist, weil nur da gebündelt werden kann und kein Kompetenzstreit zwischen den Ministerien entstehen kann.
Eine zukunftsfähige Landwirtschaft gehört dazu. Die ist für uns sehr wichtig. Deswegen, Herr Brunner, ist es keine verlässliche Politik, wenn man den Bauern KULAPVerträge nachträglich kürzt, auch wenn Sie das noch so gut erklären. Es ist keine verlässliche Politik für ländliche Räume, wenn man Vertragsnaturschutzprogramme und anderes massiv kürzt
und kurz vor der Wahl sagt: Wir geben euch doch alles. Und nach der Wahl wissen wir gar nicht, ob die Gelder tatsächlich fl ießen. Das ist für mich unredlich.
Ach Entschuldigung, Sie haben eben auch gekürzt, und zwar in den vorherigen Haushalten massiv, weil die Bundesregierung und Brüssel ihre Anteile erhöht haben. Sie haben das Verhältnis von 50 zu 50 bzw. von 60 zu 40 verändert. Daraufhin hat die Staatsregierung ihre 10 % eingespart.
Ach wissen Sie, das ist doch direkt lachhaft, wenn man von so einem hohen Ross auf andere spuckt. Wenn Sie Ihre Aufgaben machen würden, dann wären wir viel weiter. Sie brauchen sich nicht auf andere Länder zu berufen.
Herr König, bei diesen ganzen Programmen wachen Sie doch nur auf, wenn es Geld von woandersher gibt wie im Fall der Breitbanderschließung. Jetzt endlich, nachdem wir sechs Jahre lang gefordert haben, dass auch die ländlichen Räume erschlossen werden während Sie immer
Regionale Kreislaufwirtschaft, Kaufkraftsteigerung in der Region gilt es zu fördern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden den Antrag der SPD trotz guter Ansätze leider nicht unterstützen können
ich habe vorhin davon gesprochen –, weil die fi nanziellen Konsequenzen nicht absehbar sind, weil einige Unterstellungen enthalten sind und zum anderen Selbstverständlichkeiten aufgeführt sind, die wir bereits zur Zufriedenheit gelöst haben.
Ich empfehle Ihnen aber, unserem Antrag Ihre Unterstützung zu geben. Damit, meine ich, stellen wir einmal mehr unter Beweis, dass die CSU nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der Zukunft ein verlässlicher Partner ländlicher Regionen sein wird.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist erstaunlich, wie dumm intelligente Menschen daherreden können.
Herr Dr. Dürr, Sie haben offensichtlich ein Wahrnehmungsproblem.
Unter Künast hat das Bundessortenamt 30 Tonnen gentechnisch verändertes Maissaatgut genehmigt. Das ist die Faktenlage.
Die jetzige Bundesregierung hat vor wenigen Tagen ein Gesetz beschlossen, mit dem wenigstens die Abstandsfl ächen festgelegt wurden – 150 Meter bzw. 300 Meter.
Wir haben den bayerischen Landwirten immer von der Anwendung des gentechnisch veränderten Maissaatguts abgeraten, weil nicht bekannt ist, wie die Schadensregelung aussieht, weil die Koexistenz zweifelhaft ist und weil weder der Verbraucher noch der Landwirt diese Produkte haben will. Deswegen dient unsere Position dem Schutze bäuerlicher landwirtschaftlicher Strukturen. Sie haben nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass Frau Künast Ver
Lieber Herr Dürr, was Sie dargestellt haben, ist wirklich dürr gewesen.
Ich komme noch einmal auf das Landesentwicklungsprogramm zurück. Ich komme viel herum und höre dabei auch sehr viel. Jedes Bundesland beneidet uns um das Vorrangprinzip, bei dem der ländliche Raum, und zwar in allen Bereichen, in Vorrang gesetzt wird. Das bezieht sich auf die Verteilung von Fördermitteln, auf die Ausweisung von Fördergebieten, auf staatliche Infrastrukturmaßnahmen und auf den Straßenbau. All diese Bereiche haben wir in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Andere Bundesländer wären froh, wenn sie ein solches Instrument hätten.
Kommen wir zur regionalen Daseinsvorsorge. Wir haben das Regionalprinzip, das Regionalmanagement. Kolleginnen und Kollegen, all das sind Bereiche, die der Freistaat Bayern in den letzten Jahren aufgebaut hat. Daran lassen wir uns messen. Wir haben das Landesentwicklungsprogramm fortgeschrieben. Wir entwickeln den ländlichen Raum weiter. Deshalb, Herr Kollege Dürr, ist es wirklich dürr, wenn Sie auf diese Tatsachen mit keinem einzigen Wort eingehen.
Noch ein allerletzter Punkt. Die Bereiche – aber Herr Dürr hört noch nicht einmal zu –, die sich positiv entwickelt haben, sind überall dort entstanden, wo die Menschen aufgehört haben zu jammern, selbst mit anpackten und die Ärmel hochkrempelten.
Das sind die Bereiche, in denen etwas voranging. Doch die haben Sie, Herr Kollege Dürr, schlechtgeredet. Aber das interessiert Sie gar nicht, denn Sie hören nicht zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme auch zu allen drei Anträgen Stellung, weil sie alle dasselbe Ziel verfolgen. Nur der Weg scheint unterschiedlich zu sein.
Zunächst aber ein paar grundsätzliche Ausführungen. „In Brüssel werden die Messer gewetzt“, „Bauern drohen Millionenverluste“. Das sind Überschriften aus Fachzeitschriften. Andererseits lesen wir, dass es keine Reform der Reformen geben wird. Es geht nur um die Beseitigung von Defi ziten und um die Vereinfachung von bestehenden Regeln.
Diese und ähnliche Aussagen haben wir in der Vergangenheit wiederholt von Brüssler Beamten gehört. Es geht nur um eine Gesundheitsprüfung, heißt es. Doch wird der Health Check wirklich nur von kleinen Korrekturen der EU-Agrarpolitik zeugen? – Ein bislang unveröffentlichter Kommissionsentwurf zeigt, dass deutsche und
bayerische Bauern bis 2013 durchaus schmerzhaften Kürzungen ausgesetzt würden, wenn bestimmte Überlegungen realisiert würden.
Offi ziell heißt der Gesundheitscheck „technische Überprüfung“, bei der einer Grundsatzdebatte der bayerischen, deutschen und europäischen Agrarpolitik nicht vorgegriffen wird. Mit ihren Vorschlägen, Direktzahlungen zugunsten von Aufgabenfeldern wie Risikomanagement, Klimawandel, Wassermanagement und Bioenergie umzuschichten, wird die Kommission aber ganz automatisch eine erneute grundsätzliche Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik lostreten. Einen Vorgeschmack davon haben wir schon durch den aktuellen Vorschlag der Kommission bekommen, den Plafond für die Agrarausgaben um 2,2 Milliarden Euro zu senken, um damit das Satellitennavigationssystem „Galileo“ und das Europäische Technologieinstitut zu fi nanzieren. Das hat natürlich eine Symbolwirkung. Ich kann dazu nur sagen: Die Saat von Tony Blair geht auf. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was das gerade für die bayerische Landwirtschaft bedeuten wird, können Sie sich ausmalen. Kenner der Brüssler Szene warnen, dass sich die Bedeutung der gemeinsamen Agrarpolitik zurzeit im freien Fall befi ndet.
Worum geht es bei dem Health Check grundsätzlich? – Da sind drei Bereiche zu berücksichtigen. Erstens, um eine wirksamere und einfache Gestaltung der Betriebsprämienregelung, zweitens um die Umgestaltung von Marktordnungen und drittens darum, Herausforderungen für die Zukunft neu zu justieren, damit sie bewältigt werden können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können relativ gelassen einer weiteren Entkoppelung bei der Betriebsprämienregelung entgegensehen. Deutschland hat da weitgehend entkoppelt. Es wäre nur wünschenswert, wenn alle europäischen Staaten denselben Standard erreichen würden. Wenn es um die Umschichtung von Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung geht, müssen wir natürlich schon unsere besondere Situation im Blickfeld haben. Die Modulation soll jährlich um 2 % auf insgesamt 13 % angehoben werden. Das bedeutet natürlich, dass in der ersten Säule dann weniger Mittel zur Verfügung stehen. Hier wird automatisch die Frage der Glaubwürdigkeit, der Zuverlässigkeit und der Planungssicherheit gestellt. Wir haben 2003 und 2004 eine völlige Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik vorgesetzt bekommen und zugleich die Zusage erhalten, dass diese Rahmenbedingungen bis 2013 Bestand haben. Deswegen darf diese Zwischenbewertung jetzt nicht zu einer Neuausrichtung führen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um Glaubwürdigkeit, auch der europäischen Politik. Deswegen lehnen wir eine Ausweitung der Modulation ab, zumal nur eine Freigrenze von 5000 Euro pro Betrieb zugesichert ist. Man müsste sich dann auch um eine Erhöhung bemühen, um die Auswirkungen auf unsere bayerischen Betriebe nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei der Frage einer Degression oder einer Kappung bin ich durchaus gesprächsbereit, zumal nur 1 % der bayerischen Betriebe betroffen wäre. Uns wird aber immer gesagt, dass das,
was abgeschöpft wird, im jeweiligen Bundesland dann wieder verteilt werden muss. Es ist also schlichtweg ein Trugschluss zu glauben, dass das, was bei den großen Betrieben im Osten Deutschlands eingespart wird, an die kleinen Betriebe in Bayern verteilt werden kann. Das ist schlichtweg Wunschdenken. Jetzt wird gesagt, bei über 100 000 Euro Direktzahlung können wir ohne Probleme um 10 % kürzen, bei Direktzahlungen von über 200 000 um 25 %, bei Direktzahlungen um über 300 000 um 45 %. Das klingt durchaus verführerisch, und ich bin gegenüber dem auch aufgeschlossen.
Ich möchte aber dazu zwei Gesichtspunkte ansprechen. Erstens. Warum hat das Frau Künast nicht getan? Sie hätte 2004 dazu die Möglichkeit gehabt. Sie hat das wohlweislich abgelehnt, weil sie wohl die Strukturen im Osten Deutschlands im Hinterkopf hatte. Zweitens. Das, was vereinbart ist, muss eingehalten werden. Wir als Politiker sind in besonderem Maße verpfl ichtet, dafür zu sorgen, dass zumindest über zehn Jahre lang das gilt, was von Regierungschefs und in Entscheidungsgremien auf höchster Ebene beschlossen wird.
Das sollten wir auch berücksichtigen, zumal dann möglicherweise, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auch andere Pakete von Vereinbarungen aufgeschnürt würden, was nicht im Interesse Bayerns läge. Bitte schneiden wir uns nicht ins eigene Fleisch, indem wir populistisch sagen: Wir kürzen da, wo wir nicht betroffen sind, und hoffen, dass sich dort nichts tut, wo etwas in unserem Interesse festgelegt wurde.
Im Übrigen hat Bayern bei den Zahlungsansprüchen eine absolute Top-Position. Mit 1 123 000 000 sind wir Spitzenreiter. Niedersachsen folgt mit 903 Millionen, und dann geht es stark zurück. Eine zusätzliche Modulation würde uns eine weitere Kürzung von 55 Millionen Euro bringen. Natürlich wäre Bayern, wie vorher schon gesagt, bei einer Kappung durch Degression nur mit einer Million betroffen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der die Staatsregierung auffordert, das, was jetzt für den Gesundheitscheck vorgelegt wurde, einfach zu übernehmen und diese Vorschläge kritiklos umzusetzen, liegt nicht im Interesse der bayerischen Landwirtschaft. Was Sie im dritten Punkt ihres Antrags fordern, die Empfänger der EU-Agrarsubventionen in Bayern offenzulegen, geschieht aufgrund der Transparenzrichtlinie bereits.
Die ersten vier Punkte des SPD-Dringlichkeitsantrags zielen in die richtige Richtung. Es liegt jetzt an Ihnen, bei der Abstimmung darauf zu reagieren. Die ersten vier Punkte dieses Antrags sind nachvollziehbar, und wir können sie mittragen. Im sechsten Punkt fordern Sie aber lapidar: „Unabhängig davon sind die Mittel der 2. Säule wieder anzuheben.“ Das ist lediglich eine Umschreibung für eine höhere Modulation, und deswegen können wir diese Forderung nicht mittragen.
Im Übrigen bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, unserem detaillierten Antrag zuzustimmen, weil wir sehr wohl beides im Blick haben: dass die bayerischen Interessen gewahrt werden, dass eine fl ächendeckende Landbewirtschaftung gesichert werden kann, die Politik glaubwürdig bleibt und unsere Betriebe eine verlässliche Planungsgrundlage bis zum Jahr 2013 sicher haben. Was dann kommt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wissen wir ohnehin nicht.
Ich hoffe, dass die EU zumindest in einem Punkt tatsächlich vorankommt; da hat sie unsere uneingeschränkte Unterstützung. Zu Vereinfachung und Bürokratieabbau sagen wir uneingeschränkt Ja. Wir sind auch vehement dafür, dass nicht weitere Fachbereiche zur CC-Kontrolle kommen. Das führt immer wieder zu berechtigter Kritik in der Praxis.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft sind substanziell betroffen von der Geschwindigkeit der Klimaveränderung. Ich denke aber, zu den Zukunftsfeldern unserer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft in Bayern gehört nach wie vor die Produktion von möglichst gesunden, rückstandsfreien Nahrungsmitteln auf der einen Seite und der nachhaltige Schutz der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft sowie die Erhaltung der Artenvielfalt auf der anderen Seite. Drittes Standbein von besonderer Bedeutung ist zunehmend die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen.
Frau Kollegin Biedefeld, gerade in der Landwirtschaft werden keine Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. Das sind Arbeitsplätze vor Ort, die eines besonderen Schutzes bedürfen.
Sie verstehen es meisterhaft, ständig dazwischenzuzwitschern und letzten Endes nicht aufzupassen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich meine, dass wir gerade in der Land- und Forstwirtschaft einen zweigleisigen Ansatz brauchen. Zum einen müssen wir kritisch nachdenken, wo können wir innerhalb der Landwirtschaft den Ausstoß schädlicher Stoffe verringern.
Der zweite Ansatz ist: Wo kann die Land- und Forstwirtschaft Entwicklungen anstoßen, die uns diesem Ziel näherbringen? Ich darf in Erinnerung rufen, dass in der Land- und Forstwirtschaft seit vielen Jahren Erfolge vorzuweisen sind. Der Anteil der landwirtschaftlichen Freisetzung von Treibhausgasen an den gesamten deutschen Emissionen beträgt rund 10 %, und zwar mit abnehmender Tendenz. Im Zeitraum von 1990 bis 2004 hat die Landwirtschaft in Deutschland ihre Emissionen von Treibhausgasen bereits um 18 % gesenkt. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die qualifi zierte Fachberatung zur Düngung und auf den anhaltenden Fortschritt in der Rinderzucht zurückzuführen. Durch den Züchtungsfortschritt allein gingen die bayerischen Viehzahlen von 4,8 Millionen Rindern im Jahr 1990 auf rund 3,5 Millionen Rinder im Jahr 2006 zurück. Damit einhergehend war die Reduzierung der Methanemission um 28 %. Ich bitte, das gerade vonseiten der
GRÜNEN zur Kenntnis zu nehmen, weil Sie diesbezüglich gern mit falschen Zahlen hantieren.
Dass wir die nachwachsenden Rohstoffe schon in der Vergangenheit nachhaltig stärker gefördert haben als andere Bundesländer, beweist wohl die Tatsache, dass bei uns der Anteil nachwachsender Rohstoffe am Primärenergieverbrauch mit 4,4 % erheblich höher ist als im übrigen Bundesgebiet mit durchschnittlich 3,7 %.
Gerade die CSU-Fraktion hat in den vergangenen Wochen und Monaten mit fachorientierten Anträgen unter Beweis gestellt, dass wir diese Entwicklung fördern und stützen wollen,
auch wenn es um den Außenschutz der Biodieselhersteller geht, wenn es um die Besteuerung geht. Wir dürfen dieses zarte Pfl änzchen nicht national kaputt machen und müssen auch dafür sorgen, dass auf Stilllegungsfl ächen Energiepfl anzen angebaut werden, ich nenne nur diese einzelnen Beispiele. Biogas – eine Chance für die Landwirtschaft wie für die Umwelt gleichermaßen.
Wir sind ein waldreiches Land. Gerade darin stecken Chancen und Möglichkeiten, und ich würde mir wünschen, dass alle Absatzfördermaßnahmen noch effi zienter greifen, damit Holz bei der Konstruktion, beim Hausbau, als Material für Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen noch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung fi ndet.
Wir müssen uns auch noch bei Bergwald- und Schutzwaldoffensiven mehr anstrengen.
Ich denke, das ist im Interesse aller.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine große Chance liegt auch in Wissenschaft und Forschung. Ich erwarte, dass unsere Landesanstalten für Landwirtschaft oder für Forst und Wald uns nicht nur begleiten, sondern vielmehr voranbringen. Wir haben mit dem Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing europaweit eine einmalige Einrichtung geschaffen, weil damit die Wechselwirkung von Wissenschaft und Praxis, wie ich meine, nachhaltig und nachvollziehbar gefördert wird. Diese Möglichkeiten, die wir geschaffen haben, müssen wir noch stärker ausbauen.
Abschließend: Klimawandel – da sind wir uns wohl einig, ist eine globale Aufgabe und bedingt einen ganzheitlichen Ansatz.
Die Land- und Forstwirtschaft ist nicht nur betroffen, sondern
kann auch einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung leisten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Paulig, zunächst eine Verständnisfrage: Warum reden Sie zu diesem landwirtschaftlichen Thema?
Trägt vielleicht Ihr Landwirtschaftskollege die Inhalte Ihres Antrages nicht richtig mit?
Wenn sie mir nicht auf die Redezeit angerechnet wird.
Ich denke, Frau Paulig, Sie wollten keine Zwischenfrage stellen, sondern nur logisch erklären, warum Herr Kollege Sprinkart nicht da ist. Ich nehme Ihnen das ab, wenn Sie es so sagen. Mir war es jedoch zunächst unverständlich.
Die GRÜNEN entlarven sich wieder einmal selbst. Anstatt die kleinstrukturierte bayerische Landwirtschaft zu loben, dreschen sie auf die Bäuerinnen und Bauern ein und verurteilen sie in Bausch und Bogen. Ein Vergleich mit der Energiepolitik liegt für mich nahe. Obwohl wir nachweislich die sichersten Kernkraftwerke weltweit in Deutschland haben, provozieren die GRÜNEN mit ihrer Politik Importe von Energie. Ähnlich ist es mit der Landwirtschaft.
Ist es denn besser, wenn die Produktion von Nahrungsmitteln, die in Bayern – so denke ich – rückstandsfrei und beispielhaft abläuft, quasi aufgegeben wird oder Anteile am Selbstversorgungsgrad aufgegeben und dafür Produkte aus anderen Ländern eingeführt werden?
In der Pressekonferenz von gestern stellen Sie die Landwirtschaft als wesentlichen Verursacher des Klimawandels dar. Ich denke, die Politik muss auf vielen Ebenen handeln. Wer bei der weltweiten Entwicklung der CO2Emissionen genau hinsieht, merkt, dass die Ursache nicht zuletzt im raschen Anstieg des CO2-Ausstoßes besteht. Wenn wir uns die weltweite Belastung vergegenwärtigen, fällt leider ein Land wie die Volksrepublik China besonders negativ auf.
Wir sollten aufhören, die Landwirtschaft an den Pranger zu stellen, und uns ganzheitlich mit dem Thema auseinandersetzen.
Ich werde später noch darauf zurückkommen.
Der beste Beweis für die Richtigkeit unseres Weges ist die Nachfrage aus dem Ausland. Die bayerischen Exporte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent erhöht. Bayerische Agrargüter sind insbesondere in den neuen EU-Staaten anerkannt, geschätzt und beliebt.
Des Weiteren möchte ich anmerken, dass ein ökologischer Anbau nicht automatisch ein intensives Wirtschaften ausschließt. Auch hier sind 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar durchaus üblich und möglich. Ich behaupte: Viele KULAP-Betriebe wirtschaften extensiver und damit umweltfreundlicher als Ökobetriebe. Muss ein KULAPBetrieb bei einem Verband sein, um Ihre Anerkennung zu bekommen? Auf die Wirtschaftsweise kommt es an. Wir sollten es dem Einzelnen überlassen, ob er sich einem Verband anschließt oder nicht. Deswegen bleibt unser zentrales Anliegen, auch künftig eine ausgewogene, vielseitige und fl ächendeckende Landwirtschaft zu erhalten.
Wir wollen weiterhin mit unserer hiesigen einheimischen Landwirtschaft hochwertige und möglichst rückstandsfreie Nahrungsmittel produzieren. Unsere Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen Bayerns und ist damit auch ein wichtiges Rückgrat für den gesamten ländlichen Raum. Denken Sie nur an den nachgelagerten bzw. vorgelagerten Bereich. Man sagt, nach dem Fahrzeug- und Maschinenbau würden hier 33 Milliarden Euro an Umsatz gemacht. Damit liegen wir bei den Branchen des verarbeitenden Gewerbes an dritter Stelle. Die Landwirtschaft ist also keine Randbranche, sondern stellt auch künftig eine zentrale Aufgabe für uns dar.
Wenn Sie mir zustimmen, können sie das auch durch Kopfnicken tun und müssen mich nicht ständig unterbrechen.
Mit über 600 000 Arbeitsplätzen ist die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, insbesondere im ländlichen Raum, einer der wichtigsten Arbeitgeber im Freistaat Bayern.
Jeder neunte Arbeitsplatz hängt direkt oder indirekt von der Landwirtschaft ab. Deshalb werden wir nicht nachlassen, die multifunktionale, fl ächendeckende Landwirtschaft auch weiterhin im Blickfeld zu behalten. Wir wollen auch weiterhin eine ausgewogene, fl ächendeckende Honorierung der Agrarumweltleistungen – Frau Paulig – auf Grünland- und Ackerfl ächen bzw. auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe gewährleisten. Ich unterstreiche das ausdrücklich. Dafür stehen aber seit Jahren unser bewährtes bayerisches Kulturlandschaftsprogramm und natürlich auch unsere Förderbeihilfen, unsere Förderdarlehen und die Programme für den Ökolandbau. Nach dem Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ wollen wir die Entscheidung aber dem Einzelnen selbst überlassen. Wir wollen weniger staatliche Verordnung und dafür mehr Eigenverantwortung und eine direkte Regelung durch den Markt, das heißt durch das Angebot und die Nachfrage. Der Staat kann Akzente setzen, er kann aber den ökologischen Anbau nicht quasi durch eine staatliche Verordnung erhöhen.
Für das bayerische Kulturlandschaftsprogramm stehen auch im Jahr 2007 fast 170 Millionen Euro bereit, und zwar trotz der Kürzungen auf EU-Ebene, weil nämlich der bayerische Agraretat erhöht wurde.
Mit der künftigen Ökoprämie von 190 Euro setzt Bayern eindeutig Zeichen.
Nehmen Sie doch einfach die Fakten zur Kenntnis. Bayern ist eindeutig Spitzenreiter in ganz Deutschland
bei der Förderung ökologischer Produkte und ökologischer Betriebe.
Leider kann ich auf die Zwischenrufe nicht mehr eingehen, weil mir die Zeit davonläuft, und ich will den nachfolgenden Rednern aus meiner Fraktion nicht unnötig Zeit stehlen.
Wir stellen mit unseren Förderprogrammen eindeutig unter Beweis, dass wir die Besten in Deutschland sind. Nicht zuletzt geben uns auch die Erfolge Recht. Was nützt es uns, wenn wir die Produktion künstlich nach oben schaukeln,
aber der Verbraucher nicht bereit ist, die Produkte dann auch zu kaufen? Wir brauchen ein gesundes Verhältnis.
Wir brauchen ein gesundes Verhältnis, denn sonst würden die Produktpreise einen Erdrutsch erfahren, wenn mehr produziert wird, als der Verbraucher kauft. Wir wollen, dass die Ökobetriebe auch den Mehrwert bekommen.
Meine Damen und Herren, wir versuchen auch weiterhin bei einer tiergerechten Aufstallungsform und für ökologisch wirtschaftende Betriebe – bei den einzelnen Betrieben sogar im Förderungsprogramm – zusätzlich noch einmal 5 % draufzusatteln und zu fördern. Hier stehen zusätzlich 40 Millionen Euro bereit, ein weiterer Beweis für die Richtigkeit unserer Politik.
Ein weiterer Beitrag der Landwirtschaft für den Klimaschutz stellt unbestritten die Leistung Bioenergie dar. In den letzten sechs Jahren ist es durch die zunehmende energetische Verwertung von Biomasse gelungen, den Kohlendioxidausstoß von 1,8 Millionen Tonnen jährlich zu verringern.
Damit gehen in Bayern 15 % der Minderungen beim Kohlendioxid auf das Konto der regenerativen Energien. – Frau Präsidentin, wie viel Zeit habe ich noch?
Der Vorsitzende hat gemeint, ich war schon so überzeugend, ich soll zum Abschluss kommen.
Leider kann ich aufgrund der Zwischenrufe nicht mehr das Nötige ausführen. Das werde ich aber gerne im Fachausschuss oder bei sonstiger Gelegenheit tun. Abschließend sei noch angemerkt, liebe Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Ihrem Lachgasantrag haben Sie allenfalls mein Lachen geerntet, aber keinesfalls mein Verständnis.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Peters, wir denken nicht nur nach, sondern wir denken auch vor.
Deswegen haben wir bei dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde einen ganzheitlichen Ansatz.
Ich widme mich vornehmlich der Bioenergie. Die Produktion der nachwachsenden Rohstoffe gehörte neben der Nahrungsmittelproduktion von jeher zu den Hauptaufgaben der Land- und Forstwirtschaft. Die Produktion landökonomischer Erzeugnisse, die nicht der Ernährung und Tierfütterung dienen, begann bereits mit der industriellen Revolution in der Mitte des vorigen Jahrhunderts. Nachwachsende Rohstoffe sind somit nichts Neues. Neue Bedeutung bekommen sie allerdings durch die zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten, die sich durch kreative Wissenschaftler und moderne Technologien in der heutigen Zeit erschließen. Nachwachsende Rohstoffe sind land- und forstwirtschaftlich erzeugte Produkte, die einer Verwendung im Nichtnahrungsbereich zugeführt werden. Verwendungszweck der alten neuen Rohstoffe aus der Natur können die industrielle Weiterverarbeitung, aber auch die Erzeugung von Wärme, Strom und anderen Energieformen sein.
Das neue Energiepaket der EU-Kommission umfasst insgesamt neun Themen und ist unter anderem versehen mit einer Wegbeschreibung für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie mit einem Vorschlag für den Ausbau des Biotreibstoffsektors. Unsere Aufgabe ist es nun, in der Land- und Forstwirtschaft diesen Weg weiter zu beschreiten. Die Anbaufl äche nachwachsender Rohstoffe konnte von unter 300 000 Hektar Anfang der Neunzigerjahre in Deutschland auf 1,6 Millionen Hektar im Jahre 2006 ausgeweitet werden. Das entspricht etwa 13 % der Ackerfl äche Deutschlands. In Bayern hat sich die Anbaufl äche in den letzten fünf Jahren auf circa 230 000 Hektar nahezu verdoppelt. In Bayern entspricht der Biomasseeinsatz dem jährlichen Wärmebedarf von einer Million Einfamilienwohnhäusern. Dadurch werden
pro Jahr 2,5 Milliarden Liter Heizöl ersetzt und rund 6,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart.
Aber nicht nur die Erzeugung wird von Jahr zu Jahr höher – auch das Spektrum der angebauten nachwachsenden Rohstoffe weitet sich zunehmend aus. Seit 1990 haben wir in Bayern die nachwachsenden Rohstoffe mit 216 Millionen Euro gefördert. Jede zweite Biogasanlage Deutschlands steht in Bayern.
Ich kann Ihnen noch viel Neues sagen, falls Sie das noch nicht wissen.
Die Anerkennung von Energiegetreide als Regelbrennstoff, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, ist überfällig. Ich wünsche, dass auch Bundesumweltminister Gabriel zur Einsicht gelangt.
Ein weiterer Punkt ist die Weiterentwicklung biogener Kraftstoffe. Biokraftstoffe sind derzeit die einzige Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Biokraftstoffe der ersten Generation wie Biodiesel, Rapsölkraftstoff und Bioethanol aus Zucker sowie stärkehaltige Biomasse sind heute auf dem Markt bereits verankert. Sie werden noch viele Jahre ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele, zur Schonung fossiler Ressourcen und zur Kostendämpfung auf dem Kraftstoffmarkt leisten.
Ein weiteres wichtiges Beispiel ist unser nachwachsender Rohstoff Holz. Die energetische Verwertung von Holz müssen wir aufgrund der Tatsache, dass mehr Holz nachwächst, als wir bisher nutzen und auch angenommen haben, stärker diskutieren. Holz als mengenmäßig wichtigster nachwachsender Rohstoff erlebt derzeit eine Renaissance im stoffl ichen und im energetischen Bereich.
Energiepolitik und Landwirtschaftspolitik sind mittlerweile untrennbar miteinander verbunden. Wir sind aufgefordert, alles daran zu setzen, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der derzeitige Schub für land- und forstwirtschaftliche Bioenergie bestehen bleibt. Bei der Energiepolitik geht es um drei wichtige Ziele, die alle möglichst erreicht werden müssen: erstens eine sichere, zweitens eine wirtschaftliche und drittens eine umweltgerechte Versorgung. Mit der Hilfe unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft können wir diese Ziele erreichen und zudem neue, zukunftsweisende Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben mit dem Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing in Europa konzeptionell etwas Einzigartiges geschaffen. Die Staatsregierung hat zu Recht vorausschauend erkannt, dass es ungemein wichtig ist, Forschung und praktische Anwendung zu verbinden. Dies dürfte uns deswegen auch weiterhin einen Vorsprung gegenüber anderen Ländern verschaffen.
Das mache ich, Frau Präsidentin. Unsere Politik für die Bioenergie in Bayern muss sich zum einen an den Zielen der Europäischen Union und an der Bundespolitik orientieren, zum anderen aber auch unsere eigenen bayerischen Potenziale stärker nutzen. Davon profi tieren unsere Landwirtschaft, der ländliche Raum und vor allem die Umwelt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich dafür bedanken, dass im Ausschuss in aller Regel konstruktiv und fair um ein gutes Gesetz beraten und gerungen wurde. Wir haben eine Anhörung auf Wunsch der Opposition durchgeführt. Unser Arbeitskreis hat vielfältige Fachgespräche geführt über einen längeren Zeitraum. So bin ich zuversichtlich, dass die vielen Übereinstimmungen, die sowohl mit den einzelnen Selbsthilfeorganisationen als auch mit den einzelnen Parteien erzielt werden konnten, doch eine gute Grundlage für ein zukunftsträchtiges Gesetz sind.
Ich wünschte, wir hätten heute eine genauso verantwortungsvolle und weitsichtige Opposition wie 1974,
die damals dem ersten Bayerischen Landwirtschaftsfördergesetz zugestimmt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Sprinkart, während Ihrer Ausführungen hatte ich manchmal den Eindruck, Sie verwechseln die Beratung des Gesetzes mit der Aussprache zum Agrarhaushalt. Diese ist erst in 14 Tagen. Ich erinnere daran: Das Gesetz ist keine exakte Betriebsanleitung für eine detaillierte Agrarpolitik mit Details der einzelnen Förderprogramme, sondern eben ein Rahmengesetz.
Frau Kollegin Lück, Ihre Fürsorge für die bayerische Landwirtschaft wirkt aufgrund der bauernfeindlichen Bundespolitik Ihrer Partei äußerst scheinheilig.
Ich betone es noch einmal, wie ich es im Ausschuss des Öfteren getan habe und auch hier von diesem Platz aus: Entgegen Ihrer Behauptungen ist das neue Gesetz kein Spargesetz,
sondern die Möglichkeit, auf neue Anforderungen und Herausforderungen zielgerichtet zu reagieren.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Präsident des bayerischen und deutschen Bauernverbandes weist in verschiedenen Presseveröffentlichungen auf eine Kehrtwende in der Landwirtschaft und in der Landwirtschaftspolitik hin. Er hat den Eindruck, dass der Landwirtschaft eine hoffnungsvolle und gute Zukunft bevorsteht. In Bayern wurde unlängst ein Landesentwicklungsprogramm verabschiedet, in dem explizit und erstmalig von einem Vorrangprinzip der ländlichen Räume gesprochen wird. Damit verbunden sind natürlich vorteilhafte Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Die Investitionsbereitschaft in der Landwirtschaft ist nach BSE und Künast deutlich gestiegen. Jeder dritte Bauernhof in Deutschland steht in Bayern, jeder zweite Landwirtschaftsmeister kommt aus Bayern. Das ist ein Beweis für den hohen Standard unserer Bildung und Ausbildung in der Landwirtschaft; es ist aber auch eine Bestätigung für den sogenannten bayerischen Weg mit einem eigenen Landwirtschaftsfördergesetz aus dem Jahr 1974 als Antwort auf die radikalen Vorstellungen des damaligen EUAgrarkommissars Sicco Mansholt.
Mit diesem Gesetzentwurf zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes geben wir die passende Antwort auf Veränderungen, neue Entwicklungen und die Globalisierung.
Welche Aufgaben kann und soll der Staat weiterhin wahrnehmen, oder welche Aufgaben können übertragen werden? – Das waren ohne Zweifel Grundsatzfragen zu Beginn dieser Beratungen. Grundsätzlich wird die staatliche Beratung aufrechterhalten, auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, im Interesse der Verbraucher. Die Selbsthilfeeinrichtungen werden durch die Übertragung neuer Aufgaben gestärkt und in die Lage versetzt, ihre Kompetenzen stärker zu nutzen. Mit einer Verbundberatung soll ein abgestimm
tes Konzept mit den Selbsthilfeeinrichtungen erstellt werden.
Die institutionelle Förderung ist EU-rechtlich äußerst bedenklich; deshalb wird auf eine maßnahmen- und projektbezogene Förderung umgestellt. Unser Ziel war und ist es, verlässliche Fördergrundlagen auch in Zukunft zu sichern. Deshalb wollen wir gerade im Bildungsbereich eine institutionelle Förderung nicht ausschließen. Das Nähere soll aber logischerweise durch Durchführungs- bzw. Ausführungsbestimmungen geregelt werden.
Ein weiteres Anliegen des Ausschusses war die Beibehaltung von Kernkompetenzen für die staatliche Beratung. Umstritten war bei den parlamentarischen Beratungen die Frage, ob explizit der Forst erwähnt werden müsste.
Aber nachdem wir ausdrücklich im Waldgesetz die kostenlose, gemeinwohlorientierte Beratung festgeschrieben und die wirtschaftliche, produktionstechnische Beratung mit entsprechendem Fachpersonal den Waldbesitzervereinigungen – WBVs –übertragen haben, ist eine zusätzliche Regelung im Agrarwirtschaftsgesetz überfl üssig.
Die Forderung der Opposition, die Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen im Ausschuss detailliert zu beraten, ist unüblich, meine Damen und Herren. Dem Landtag ist es ohnehin immer freigestellt, Berichte fast nach Belieben anzufordern, Fragen zu stellen und Veröffentlichungen einzufordern. Zugegeben, es ist immer eine Gratwanderung, bei einem Rahmengesetz einerseits die notwendige Flexibilität für künftige Herausforderungen und Veränderungen aufrechtzuerhalten, andererseits Verlässlichkeit, Orientierungshilfen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Wir glauben, mit dieser Gesetzesvorlage genau den richtigen Mittelweg gefunden zu haben. Es gibt kein vergleichbares Gesetz in Deutschland. Damit beweist Bayern einmal mehr, dass es zu seinen Bauern steht.
Ja, wir fördern bewusst und zielgerichtet, um eine bäuerliche, fl ächendeckende, vielfältige Landwirtschaft zu sichern. Wir fordern aber auch Kreativität, Innovationsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ein. Wir können den Strukturwandel nicht verhindern; wir werden ihn allerdings sozial abfedern.
Das neue Gesetz kann zwar keine Bestandsgarantie für jeden einzelnen Bauernhof darstellen, aber wir werden verlässliche Hilfe zur Selbsthilfe gewähren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn die Opposition trotz ihrer Ankündigungen diesem Gesetzentwurf zustimmen könnte. Das wäre der beste Beweis, dass sie die bayerischen Bemühungen der Staatsregierung für eine zukunftsträchtige Ausrichtung der bayerischen Agrarpolitik tatsächlich unterstützt und dies nicht nur in einigen Reden ankündigt, in der Realität aber das Gegenteil tut.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lück hat des Öfteren in der Presse verlauten lassen, sie wisse nicht, warum wir ein neues Gesetz machten. Aber ich denke, der Minister hat eindrucksvoll die Begründung, den Sinn, den Zweck und das Selbstverständnis erklärt. Ich brauche nicht näher darauf einzugehen. Im Übrigen, Frau Lück, ist es kein völlig neues Gesetz. Wir bauen auf dem auf, was sich bisher bewährt hat. Wir erneuern und entwickeln weiter, wie es die Rahmenbedingungen und die veränderte Situation erfordern. Wir haben die Verbände und die Betroffenen bereits in die Vorberatungen eingebunden.
Das Agrarwirtschaftsgesetz ist kein Spargesetz. Das ist besonders erwähnenswert, weil die Staatsregierung und die CSU-Fraktion mutig und zukunftsweisend die neuen Rahmenbedingungen in einer Zeit vorlegen, in der die EU und der Bund kürzen. Wir bekennen uns uneingeschränkt zur Verantwortung für die Berufsstände der Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Wir werden die Möglichkeit nicht dazu nutzen, hier Gelder einzusparen. Vielmehr ist sich Bayern seiner besonderen Verantwortung gegenüber dem ländlichen Raum bewusst.
Frau Kollegin Lück, 1970 wurde das Landwirtschaftsförderungsgesetz als Antwort auf die damalige EU-Agrarpolitik von Sicco Mansholt gemacht mit dem Ziel, auch in Zukunft möglichst vielen Landwirten und Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit zu erhalten, ihren Betrieb, egal in welcher Form – Voll-, Zu- oder Nebenerwerbsbetrieb –, weiter zu bewirtschaften. Das ist eindrucksvoll gelungen. Mansholt hat vorausgesagt, dass wir im Jahr 2000 nur noch 25- bis 30 000 Betriebe haben werden. Aber weit über 130 000 Betriebe hatten wir zu diesem Zeitpunkt. Der bayerische Weg hat sich also eindrucksvoll bewährt.
Aufbauend auf diesen Erfahrungen wollen wir das Gesetz jetzt aber nicht Landwirtschaftsförderungsgesetz, sondern ganz bewusst Agrarwirtschaftsgesetz nennen, weil wir unterstreichen wollen, dass Landwirtschaft insbesondere auch mit Wirtschaft etwas zu tun hat, zum Beispiel
mit der Produktion von Nahrungsmitteln, letzten Endes auch mit der Sicherung von Arbeitsplätzen. Uns geht es in Zukunft nicht nur um die fl ächendeckende Landbewirtschaftung, sondern auch darum, dass wir konkurrenzfähige landwirtschaftliche Betriebe erhalten, die sich auf dem Markt behaupten können. Funktionalität und Attraktivität des ländlichen Raums müssen sichergestellt werden. Auch wollen wir in Zukunft den Strukturwandel begrenzen und sozial begleiten.
Frau Lück, Sie haben vorhin davon gesprochen, das Gesetz sei ein Rahmengesetz, sodass Einzelheiten logischerweise in Ausführungsbestimmungen und Richtlinien festzulegen seien. Das ist vernünftig und sinnvoll. In einem Rahmengesetz kann man selbstverständlich nicht alle Details festlegen. Im Übrigen würden wir uns da eigentlich binden, wodurch die Flexibilität nicht sichergestellt wäre. Wir müssen auf neue Herausforderungen doch auch reagieren können. Vor zehn Jahren war die Förderung nachwachsender Rohstoffe nicht so ein Thema wie heute. Möglicherweise werden in fünf oder zehn Jahren wieder andere Schwerpunkte gesetzt. Da wollen wir reagieren können. Das liegt im Interesse auch der Betroffenen. Das Agrarwirtschaftsgesetz ist also ein Rahmengesetz nicht nur für einen Berufsstand, sondern für den gesamten ländlichen Raum.
Förderprogramme sind notwendig. Aber das Wichtigste ist aus meiner Sicht die Hilfe zur Selbsthilfe. Da müssen wir die Landwirte unterstützen. Dazu trägt dieses Rahmengesetz bei.
Wir sind uns einig: Die Bedeutung der Landwirtschaft wird oftmals im eigenen Land unterschätzt. Der Produktionswert liegt mittlerweile bei 9 Milliarden Euro. Mit einem Anteil von 20,4 % am Produktionswert der Bundesrepublik Deutschland steht Bayern hier an erster Stelle. Dass wir im vor- und nachgelagerten Bereich und im gesamten Agrarbereich 11 % der Erwerbstätigen aufweisen, ist eine Erfolgsbilanz. Da heute noch 330 000 Beschäftigte als Voll- oder Teilzeitkräfte in der Landwirtschaft arbeiten, ist die Landwirtschaft auch aus dieser Sicht bedeutungsvoll.
Wir werden auf Wunsch der Opposition selbstverständlich schnellstmöglich – nämlich Ende September – eine Anhörung von Experten durchführen. Ich verspreche auch eine verantwortungsbewusste Beratung im Ausschuss. Ich erinnere die SPD dabei an gute alte Traditionen. 1970 hatte die Opposition bei der Verabschiedung des Landwirtschaftsförderungsgesetzes die Zeichen der Zeit erkannt und dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Vielleicht können Sie an diese gute Tradition anknüpfen und auch dem neuen Agrarwirtschaftsgesetz Ihre Zustimmung erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, wenn man die Diskussion aufmerksam verfolgt, wie unsicher sich die SPD zeigt. Sie ist in ihrem Bemühen, die richtige Lösung zu fi nden, noch nicht endgültig am Ziel angekommen. Ich werte das nicht negativ. Die Ausführungen von Herrn Müller haben gezeigt, dass die SPD die ganze Diskussion noch als Lernprozess versteht.
Die GRÜNEN sind wieder einmal ideologisch festgefahren. Sie wollen nicht wahrhaben – auch Sie nicht, Frau Paulig –, dass es ihre frühere Landwirtschaftsministerin, Frau Künast, war, die einerseits über das Bundessortenamt 30 Tonnen verändertes Maissaatgut hat genehmigen lassen, andererseits aber eine Haftungsregelung aufgelegt hat, die den Anbau in der Praxis unmöglich machte.
(Zuruf der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE)
Dieses Herumgeeiere ist nicht nachvollziehbar!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die grüne Gentechnik wird von Experten und Fachleuten als Zukunftstechnologie mit großen Chancen eingestuft. Gleichwohl muss beim Umgang mit der Gentechnik an erster Stelle das Vorsorgeprinzip stehen. Deshalb macht es schon einen Sinn, an dieser Technologie weiter zu forschen. Frau Paulig, wenn Sie unseren Landwirtschaftsminister zitieren, sollten Sie auch zum Ausdruck bringen, dass selbst Ökobauern den Minister aufgefordert haben,
in Bayern einen Erprobungsanbau durchzuführen.
Herr Dr. Dürr, was Sie nicht wahrhaben wollen, ist aus Ihrer Sicht einfach Propaganda. Gerade auch die Ökobauern wollen erforscht wissen,
welche Auswirkungen die Gentechnik auf ihre Produktion hat, welche Abstandsfl ächen zwingend erforderlich sind, und vieles andere mehr. Das sind doch existenzielle Fragen, die diese Landwirte letzten Endes bewegen.
Frau Paulig, die Anbaufl äche ist ganz einfach deswegen zurückgegangen, weil die Haftungsregelung für den Landwirt unpraktikabel und unzumutbar ist. Das ist der einzige Grund. Letztlich muss man Frau Künast vorwerfen, dass sie diese Frage nicht gelöst, sondern bewusst vernachlässigt hat.
Auch bei verschuldungsunabhängiger Haftung kann keinem Landwirt zugemutet werden, Genmais anzubauen. Ich habe jedem davon abgeraten, das bei der jetzigen Haftungsregelung zu tun.
Ich bin aber gespannt darauf, was jetzt die Österreicher während ihrer Ratspräsidentschaft tun werden, denn gerade österreichische Bundesländer pochen auf Sonderregelungen. Ich bin auch darauf gespannt, wie die Europäische Union reagiert, wenn die Griechen – zumindest laut Medienberichten – weiterhin für 18 Monate den
Anbau von Genmais untersagen. Deswegen stellen sich für mich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, einige wichtige Fragen, die noch nicht geklärt sind.
Erstens. Werden EU-Recht und damit auch EU-Pfl ichten in allen EU-Staaten gleichermaßen eins zu eins angewandt? Werden die angedrohten Zahlungen – für Deutschland sind es 700 000 bis 800 000 Euro – auch von den Griechen und den Österreichern eingefordert?
Zweitens. Die derzeitige Haftungsregelung bedarf dringendst einer Reform und einer praktikablen Lösung. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer hat angekündigt, dass er diese Haftungsfrage zumindest vorübergehend mit einem Haftungsfonds geregelt haben möchte.
Aus meiner Sicht haben wir auch noch nicht abschließend geprüft und geklärt, wie die Auswirkungen auf die kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft in Bayern sein wird. Deswegen macht es schon einen Sinn, Herr Wörner, dass wir den Erprobungsanbau fortsetzen. Wir können nicht auf Ergebnisse von ein oder zwei Jahren verweisen und daraus langfristige Folgerungen ziehen. Wenn wir auf unseren staatlichen Gütern unter wissenschaftlicher Begleitung weiter forschen, geschieht dies im Interesse der Verbraucher und im Interesse der Praktiker in der Landwirtschaft. Wir haben quasi auch den Auftrag dazu, bevor wir uns klar positionieren.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die CSU hat einen Arbeitskreis und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, weil sie sich fachlich und wissenschaftlich beraten lassen will.
Im Gegensatz zu den GRÜNEN wollen wir nicht ideologisch argumentieren. Herr Dr. Dürr, Sie sind wieder einmal beratungsresistent. Das haben Sie schon des Öfteren unter Beweis gestellt. Letztendlich sind Sie auch gar nicht in der Lage, den mündigen Bürgern und den Verbrauchern das Recht zuzubilligen, selbst zu entscheiden. Wir brauchen eine klare Kennzeichnung. Wenn der Verbraucher solche Produkte nicht wünscht, wird es der Markt von selbst regeln.
Sich jetzt aber von Haus aus der Forschung zu verweigern, wäre verantwortungslos.
Herr Kollege Wörner, ist Ihnen bekannt, dass der von Ihnen zitierte Ex-Bürgermeister von Lindberg ein Mitglied Ihrer Partei ist? Herr Kollege Wörner, Sie und auch Herr Kollege Hallitzky konterkarieren eine praktische Vorgehensweise bei der Naturzonenerweiterung.
Nach der bisherigen Praxis wurde nur bei einer Zustimmung der Kommunen erweitert. Daher hat Nationalparkleiter Sinner das ganze Jahr über versprochen, keine weiteren Naturzonen auszuweisen, wenn die Bürger vor Ort nicht zustimmen.
Ist Ihnen das bekannt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Hallitzky und Herr Wörner trauen wohl ihren eigenen Argumenten nicht. Deswegen fordern sie eine Aufhebung dieses Beschlusses.
Herr Kollege Hallitzky, gerade Sie haben die Stimmung vor Ort vergiftet
und die Stimmung verschärft, weil Sie die Menschen vor Ort für dumm verkaufen, und dagegen wehre ich mich im Namen meiner Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Letztendlich wollen wir das, was Sie bei anderen Diskussionen immer einfordern: gemeinsam mit den Bürgern und für die Bürger diesen Reformprozess begleiten und nichts anderes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Biedefeld, 90 Minuten reichen für dieses Thema nicht aus. Die CSU-Fraktion beschäftigt sich nicht erst heute oder gestern, sondern ständig mit diesem Thema. Erst vor kurzer Zeit haben wir in Wunsiedel einen ganztägigen Kongress zu diesem Thema abgehalten. Frau Kollegin Lück, natürlich kann man diese Probleme in einer Aktuellen Stunde nicht umfassend abhandeln. Verstehen Sie diese Initiative eher als ein Signal und als Beginn einer noch stärkeren Auseinandersetzung mit dieser Thematik.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Landwirtschaft hat sich in der Vergangenheit als äußerst fl exibel und kreativ erwiesen. Alle Erwartungen und Zielsetzungen sowohl der Gesellschaft als auch der Politik wurden nachhaltig erfüllt. Ich erinnere daran, dass zunächst die Ernährung sichergestellt werden musste. Dann musste der Erhalt der Kulturlandschaft gesichert werden. Schließlich musste eine fl ächendeckende Bewirtschaftung aufrechterhalten werden. In der jüngsten Vergangenheit waren die hoch gesteckten Ziele beim Umwelt- und Tierschutz zu erreichen. Jetzt gewinnt immer mehr die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen an Aktualität. Die Landwirtschaft stellt sich dem Wandel. Die Landwirtschaft dient unserer Gesellschaft und deren Zielen. Dank unserer bäuerlich strukturierten und nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaft hat sich der ländliche Raum als interessanter Wirtschaftsstandort mit verbesserter Wohnqualität und erfolgreicher Tourismuswirtschaft entwickelt.