Der Service wird auch gleich geleistet. Keine weitere Zusatzfrage. Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Stahl.
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass die Polizei in Bayern das Vorgangs- und Verwaltungsprogramm IGVP verwendet, und wird die Aufschlüsselung nach Tatörtlichkeiten – wie in Nordrhein-Westfalen – mit den Nummern 900, „Aufenthalt von Dirnen“, 901, „Aufenthalt von Homosexuellen“ und 902, „Stricherplatz oder Strichplatz“ vorgenommen?
Liebe Frau Präsidentin, liebe Frau Kollegin Stahl! Das Integrierte Verfahren Polizei, IGVP, wird bei der baye
rischen Polizei landesweit seit nahezu drei Jahren eingesetzt. IGVP ist eine technische Plattform für eine polizeiliche Datei im Sinne des Artikels 38 Absatz 1 und Absatz 2 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.
Der Schlüsselkatalog in IGVP umfasst bislang knapp 400 Tatörtlichkeiten, die ausschließlich nach fachlichen Aspekten ausgewählt wurden. Viele dieser Schlüssel, so auch die von der Anfrage angesprochenen, wurden von den schon seit Anfang der Achtzigerjahre bestehenden Ballungsraumverfahren der Präsidien München und Mittelfranken übernommen.
Die Tatörtlichkeitsschlüssel dienen der auf bestimmte Örtlichkeiten bezogenen Feststellung von Kriminalitätsbrennpunkten und spezifi schen Kriminalitätsphänomenen, um daraus gezielte Präventions- und Ermittlungsansätze ableiten zu können. Unter Zuhilfenahme dieses Schlüssels können gleich gelagerte Taten erkannt und zusammengeführt werden. So ermöglicht die Erfassung der Tatörtlichkeit beispielsweise die Feststellung, ob ein Täter bestimmte Orte bevorzugt aufsucht, um dort Straftaten zu begehen.
Fahndungsansätze können durch die Auswertung der Tatörtlichkeiten auch gewonnen werden, wenn festgestellt werden kann, dass ein Täter beispielsweise gezielt Körperverletzungs- oder Raubdelikte gegen Homosexuelle begeht, die sich an bestimmten Orten treffen, oder gegen Prostituierte an Orten, an denen der Prostitution nachgegangen wird. Die Speicherung von Tatortschlüsseln ist außerdem für das polizeiliche Lagebild zur Bekämpfung von Menschenhandel, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, verbotener Prostitution und der hiermit einhergehenden Begleitkriminalität von erheblicher Bedeutung.
Aufgrund einer im Mai dieses Jahres an das Innenministerium herangetragenen Beschwerde hat mein Haus umgehend eine Überprüfung im Bereich der bayerischen Polizei eingeleitet. Nach dem Ergebnis einer vorläufi gen Prüfung werden die abgesprochenen Tatörtlichkeitsschlüssel 900, 901 und 902 überwiegend von den Präsidien München und Mittelfranken wegen der im Vergleich zur Fläche dort überproportional vorhandenen Prostitutionsszene und der damit im Zusammenhang stehenden Straftaten vergeben. Die beiden Präsidien wurden daher umgehend aufgefordert, zur fachlichen Notwendigkeit der Speicherung der Tatörtlichkeiten Stellung zu nehmen. Die endgültigen Stellungnahmen stehen aber derzeit noch aus.
Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen fachlichen Prüfung der drei Tatörtlichkeitsschlüssel hat das Innenministerium die Sperrung des Schlüssels 901 „Aufenthalt von Homosexuellen“ und die Löschung bislang eingegebener Werte veranlasst. Ich sage deutlich: Das geschah vor der Anfrage, aber nach der Beschwerde. Eine Recherche unter Verwendung dieses Tatörtlichkeitsschlüssels ist derzeit nicht mehr möglich. Seit 1983 wurde dieser Schlüssel nur in 126 Fällen verwendet. Wenn es nicht notwendig ist, braucht es auch nicht gemacht zu werden.
weder eine Sondererfassung von homosexuellen Bürgern oder Prostituierten noch deren Stigmatisierung in irgendeiner denkbaren Weise beabsichtigt. Ziel der Speicherung ist es, Personen zu schützen, die häufi g Opfer von Straftaten werden.
Frau Kollegin, Sie erwischen mich auf dem linken Fuß. Ich sorge dafür, dass das nicht ewig dauert. Ich rechne damit, dass wir das in den nächsten drei Monaten erledigen. Mein Mitarbeiter, der dort hinten sitzt, wird das innerhalb der nächsten drei Monate umsetzen.
Das ist gleich wieder ein neuer Arbeitsauftrag. – Keine weitere Zusatzfrage. Für Herrn Kollegen Kaul hat dankenswerterweise Herr Kollege Winter die nächste Frage übernommen.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der Autobahn A 3 bei Waldaschaff frage ich die Staatsregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, für die Fahrbahndecke des Neubauabschnitts, auf jeden Fall aber auf der neuen Kauppenbrücke, den so genannten Flüsterasphalt zu verwenden, in Fortführung und unter Zugrundelegung der Erfahrungen aus den Versuchsstrecken vor und nach der Einhausung bei Hösbach.
Frau Präsidentin, lieber Kollege Winter! Die Planung der Autobahndirektion Nordbayern für den Abschnitt Hösbach – Kauppenbrücke sieht vor, den offenporigen Asphalt des angrenzenden Nachbarabschnitts Hösbach bis auf Höhe der Anschlussstelle Bessenbach/Waldaschaff auf einer Länge von rund 2,4 Kilometern fortzusetzen. Aus den Ergebnissen der Lärmberechnungen lässt sich ein darüber hinausreichender Einbau von offenporigem Asphalt nicht rechtfertigen.
Ob den Einwänden in der Planfeststellung nach einer Fortsetzung dieses Belages über den gesamten Planungsabschnitt hinweg Rechnung getragen werden kann, muss von der Regierung von Unterfranken als zuständiger Planfeststellungsbehörde abgewogen und entschieden werden. Die Autobahndirektion Nordbayern führt derzeit die hierzu notwendigen ergänzenden Untersuchungen zur Verhältnismäßigkeit durch.
Auf Bauwerken und damit auch auf der Kauppenbrücke kommt ein offenporiger Asphalt nach einem einschlägigen Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen vom 18. November 2004 wegen erheblicher bautechnischer Probleme jedenfalls generell nicht in Betracht.
Herr Staatsminister, liegen Ihnen Erkenntnisse vor, ob die Baumaßnahme in den nächsten Fünfjahresplan des Bundes aufgenommen wird?
Lieber Kollege Winter, dazu kann ich Ihnen derzeit noch nichts sagen. Wir hoffen, dass bis zum Ende dieses Jahres der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, werden wir jede Anstrengung unternehmen, um diese Maßnahme zunächst in den nächsten Fünfjahresplan aufzunehmen und sie dann schnellstmöglich zu realisieren. Sie wissen, dass ich dem Ausbau der A 3 eine außerordentliche Bedeutung beimesse. Ich bin mit den bisherigen zögerlichen Maßnahmen nicht zufrieden.
Keine weiteren Zusatzfragen. Frau Kollegin Werner-Muggendorfer übernimmt dankenswerterweise die Frage des Herrn Kollegen Schindler.
Herr Minister, aus welchen Gründen ist es nicht gestattet, auf Autobahnen zur Entlastung des Ortsdurchfahrtsverkehrs und der Verringerung der Feinstaubbelastung Wegweiser zu Industrie- und Gewerbegebieten anzubringen, und hält die Staatsregierung eine entsprechende Änderung der Rechtsgrundlagen für geboten?
Frau Präsidentin, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer! Gemäß dem bayerischen Einführungserlass zu den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, RWBA 2000, können in der Autobahnwegweisung ausnahmsweise zusätzliche graphische Symbole „Industriegebiet“ oder „Gewerbegebiet“ aufgenommen werden, wenn die Zielführung nicht durch die Angabe eines Ortsnamen allein möglich ist und eine besondere überörtliche Verkehrsbedeutung besteht.
Wenn die örtliche Situation dies zulässt, können dabei auch Ortsdurchfahrten vom Verkehr benachbarter Industrie- und Gewerbegebiete entlastet werden. Die angesprochene Wegweisung ist daher grundsätzlich bereits jetzt möglich. Eine Änderung der Rechtsgrundlage ist somit nicht erforderlich.
Entsprechend dieser Vorgaben ist beispielsweise an der Autobahn A 92 an der Anschlussstelle Freising-Ost aus Richtung Deggendorf zur Entlastung der Wohngebiete als
Ausfahrtziel – nach rechts – zu den Industrie- und Gewerbegebieten und in Geradeausrichtung nach Freising-Mitte beschildert.
Was müsste jetzt der örtliche Abgeordnete, für den ich die Frage gestellt habe, zum Beispiel hinsichtlich Schwandorf-Süd und Schwandorf-Nord tun? Es geht wohl darum, die ortsunkundigen Lastwagenfahrer auf der Autobahn zu leiten, damit sie nicht durch Schwandorf fahren müssen. Was müsste der örtliche Abgeordnete tun, damit diese ausnahmsweise oder auch grundsätzlich mögliche Beschilderung an der Autobahn bei Schwandorf erreicht werden kann?
Ich stelle anheim, dass Sie dem Landtagskollegen sagen, er möge sich entweder an die Autobahndirektion oder an den Bayerischen Staatsminister des Innern persönlich wenden, der, wie Sie wissen, ein besonders netter Mensch ist und dies alles sehr freundlich prüfen wird.
Wir nehmen alles in das Protokoll auf, auch die Liebenswürdigkeit des Herrn Staatsministers. Sehr gut, prima. Keine weiteren Zusatzfragen. Dann bitte ich Frau Kollegin Scharfenberg, ihre Frage zu stellen. Bitte schön.
Herr Minister, inwieweit entsprechen die Fördergebiete, die in den vergangenen zwei Jahren in das Bund-Länder-Projekt „Soziale Stadt“ aufgenommen wurden, noch der ursprünglichen, im von der Obersten Baubehörde zuletzt im Jahre 2001 herausgegebenen Maßnahmenkatalog „Intakte Stadtquartiere“ formulierten Erkenntnis, dass insbesondere einwohnerstarke Stadtteile mit schwieriger Bevölkerungszusammensetzung, baulicher Sanierungsbedürftigkeit und schlechter Infrastruktur gefährdet sind, ins soziale Abseits zu geraten?
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Scharfenberg, die Staatsregierung legt bei der Auswahl der Maßnahmen, die in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen werden sollen, großen Wert auf eine fachlich begründete sowie den unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Städte und Gemeinden in ganz Bayern entsprechende Verteilung.
Dank der relativ auskömmlichen Mittelausstattung in diesem Programm, aber auch wegen der leider vielfach sehr begrenzten fi nanziellen Mitleistungsmöglichkeiten der Gemeinden konnten bisher alle Anträge berücksichtigt werden, die die Auswahlkriterien erfüllen und entsprechend begründet sind.
Wie begründet die Staatsregierung die Tatsache, dass in jüngster Zeit viele kleinere Kommunen, die nicht in dem Ruf stehen, soziale Brennpunkte zu sein, zum Beispiel Langquaid in Niederbayern, in das Programm aufgenommen wurden?
Ich sagte Ihnen ja, dass wir im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ relativ viele Mittel haben. Das bedeutet, dass wir in der Tat hier einen etwas großzügigeren Maßstab anlegen können als beispielsweise beim Programm „Stadtumbau West“. Beim „Stadtumbau West“ sind die Kriterien sehr eng. Wir müssen dort wirklich auf eine äußerst restriktive Auslegung der Kriterien Wert legen, während wir beim Programm „Soziale Stadt“ die Ziele durchaus etwas erweitert und präventiv setzen können, weil wir größten Wert darauf legen, die Kofi nanzierungsmittel des Bundes vollständig abrufen zu können. Deswegen sind dort etwas großzügigere Maßnahmen möglich.