Peter Winter

Sitzungen

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in der Aktuellen Stunde über ein Thema, das nicht nur im Bayerischen Landtag zu Debatten animiert, sondern auch in den Familien. Dieses Thema betrifft Jung und Alt. Wir sind uns sicher einig, dass die von der Großen Koalition beschlossene Rentenerhöhung richtig und notwendig war. Sie hat zu verschiedensten Kommentierungen aus den verschiedensten Blickwinkeln geführt. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Kommentierungen unaufgeregter und differenzierter gewesen wären.
Wir debattieren heute im Bayerischen Landtag darüber, weil dieses Thema die Menschen betrifft. Lieber Herr Kollege Memmel, wenn wir über dieses Thema jedoch in dieser Form diskutieren, wecken wir noch mehr Ängste bei den Menschen. Sie werfen uns vor, wir würden in der Bildungspolitik nichts tun. Damit verkennen Sie die Situation. Das sind Rituale, die jedes Mal bei diesen Themen kommen. Gerade die Beschlüsse, die wir auf den Weg gebracht haben, sind für unsere Kinder gute Signale und geben ihnen damit die Voraussetzungen, um zu bestehen.
Gerade in der Seniorenpolitik brauchen wir uns nicht zu verstecken. Hier ist der Freistaat Bayern auf einem richtigen und guten Weg.
Ich verfolge in diesem Zusammenhang die Tarifverhandlungen, die unmittelbar mit der Rentenproblematik zusammenhängen. Wenn ich den Verlauf der Tarifverhandlungen in der letzten Zeit richtig interpretiere, sollten wir uns daran orientieren. Häufig wird von einer prozentualen Erhöhung abgesehen und eine pauschale Erhöhung vorgenommen.
Es wäre sicherlich überlegenswert, ob man in dieser Richtung für die Rentner etwas mehr tun könnte, als wir das die ganze Zeit getan haben. Ich weiß natürlich, dass dies Probleme hinsichtlich der Gesetzgebung aufwirft. Dennoch meine ich, man sollte über diese Möglichkeit nachdenken.
Wir haben viel über den demografischen Wandel gehört und haben in diesem Zusammenhang statistische Zahlen gehört. Herr Professor Gantzer hat angedeutet, dass zwischen 2005 und 2050 die Zahl der über Fünfundsechzigjährigen um 7 Millionen bzw. 44 % und die Zahl der über Fünfundachtzigjährigen um 6,4 Millionen bzw. 73 % zunehmen wird. Das wirft Fragen auf, wie wir diese He
wird es junge Leute geben, die sich profilieren wollen und sich hinter Roman Herzog verstecken werden. Damit würde der Ton rauer und die Gesellschaft entsolidarisiert. Dagegen müssen wir alle gemeinsam eintreten.
Mir liegt ein Zeitungsartikel vor, in dem es heißt, dass die „öffentliche Empörung heftig und der Rücktritt unausweichlich gewesen sei“. Dabei geht es um den Bundesvorsitzenden der Jungen Liberalen, Jan Dittrich. Weiter ist zu lesen, „was er mit seinen Äußerungen angerichtet habe, sei längst nicht aus der Welt, auch wenn er zurückgetreten sei. Seine Äußerungen seien nicht nur rüpelhaft, dreist und dumm, sie blieben vor allem eine Beleidigung für Millionen Menschen, ein Schlag ins Gesicht. Die Formulierungen, die der FDP-Mann gewählt habe, offenbarten einen erschreckenden Ungeist und eine Menschenverachtung, die durch nichts zu entschuldigen seien. Dittrich habe sich entschuldigt. Schwamm drüber? Nein. Der ehrgeizige Nachwuchs-Liberale habe seine Botschaft gezielt platziert“. Diese Worte hat unser Landtagspräsident im Zusammenhang mit dem damaligen Vorgang im Jahr 2005 geschrieben. Ich gehe davon aus, dass der Herr Landtagspräsident jetzt einen ähnlichen Artikel in Richtung Roman Herzog schreiben wird; denn im Ton und in der Intention hat sich nichts verändert. Die Zielrichtung ist die gleiche.
Man kann nun sagen: Die Jungen sollen nicht undankbar sein, und sie sollen keine Angst haben. Ich verstehe es aber trotzdem, dass viele junge Menschen heute Angst vor der zukünftigen Entwicklung haben. In der Vergangenheit ist im Bayerischen Landtag einiges geschehen, woran die CSU nicht unschuldig ist. Die Perspektiven, die die Jugend in der Bildungspolitik braucht, sind noch längst nicht vorhanden. Meine Damen und Herren, wir weisen heute immer wieder auf zu große Klassen und das Aussortieren der Kinder nach der 4. Klasse hin. Wir weisen darauf hin, dass die Versorgung in den Schulen unzureichend ist. Das sind mangelnde Perspektiven für die jungen Leute, die von den Menschen zur Kenntnis genommen werden.
Die CSU hat aber auch bei den Senioren einige Maßnahmen ergriffen, die nicht in Ordnung waren und diese jungen Leute ermutigt haben, in diese Richtung zu stoßen. Denken Sie an die vor einigen Jahren vorgenommenen Kürzungen beim Landesplan für Menschen mit Behinderungen. Denken Sie an die Reduzierung des sozialen Wohnungsbaus, die speziell ältere Leute betroffen hat. Die ambulante Pflege wurde nicht ausreichend unterstützt. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat noch vor zwei Jahren geschrieben: „Kinder in Bayern – ein Armutsrisiko?“. Solche Maßnahmen verursachen Ängste. Sie haben die Mittel für die Landesseniorenvertretung gekappt. Sie können hinschauen, wo Sie wollen: Ängste bestehen heute bei Jung und Alt.
Unsere Aufgabe ist es, eine verlässliche Politik zu machen, um den Jungen zu signalisieren, dass sie alle Chancen
Am 30. März dieses Jahres verstarb Herr Otto Kahler im Alter von 87 Jahren. Otto Kahler gehörte dem Bayerischen Landtag von 1970 bis 1978 an und vertrat für die Fraktion der SPD zunächst den Stimmkreis Stadt Marktredwitz, Stadt Selb, Rehau, Wunsiedel, und ab 1974 dann den Wahlkreis Oberfranken.
Otto Kahler begann mit mir im Jahr 1970 seine Arbeit als Landtagsabgeordneter. Gerade durch die Zusammenarbeit im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen ist er mir in sehr guter Erinnerung. Besondere Anliegen waren ihm auch die Jugendpflege und die Erwachsenenbildung, die er aktiv als Referent bzw. Kurs- und Seminarleiter praktizierte.
Der besondere Schwerpunkt seiner Arbeit lag auf dem Gebiet des Umweltschutzes – in den Aufbaujahren, mit den oft kämpferischen Auseinandersetzungen bis hin zu den Regelungen des Artikels 141 der Bayerischen Verfassung. Der Bayerische Landtag wird Otto Kahler ein ehrendes Gedenken bewahren.
Am 10. April verstarb im Alter von 71 Jahren Herr Sebastian Kuchenbaur. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1988 bis 2003 an und vertrat für die CSU zunächst den Wahlkreis Schwaben, dann den Stimmkreis Augsburg-Land-Süd. Bevor er in der Landespolitik aktiv war, war Sebastian Kuchenbaur in der Kommunalpolitik fest verankert. Alle, die in dieser Zeit hier waren, haben erlebt, dass er seine Überzeugungen entschieden vertreten hat. Seine politischen Themen waren in besonderer Weise durch seine enge Beziehung zur Landwirtschaft und zum ländlichen Raum sowie aus seinem christlichen Verständnis vom Engagement im Dienste der Allgemeinheit geprägt.
Für seine großen Verdienste für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum wurde Sebastian Kuchenbaur vor rund einem Jahr durch Staatsminister Miller mit dem großen Bayerischen Löwen ausgezeichnet. Der Bayerische Landtag wir Sebastian Kuchenbaur ein ehrendes Gedenken bewahren.
Sie haben sich zu Ehren der beiden Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Ich rufe gemeinsam die beiden Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf:
hierzu:
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drs. 15/10204)
rausforderungen bestehen können. Dass sich die junge Generation in diese Debatte einmischt und einbringt, ist selbstverständlich und notwendig. Generationengerechtigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Rente für die Jüngeren bezahlbar bleiben muss. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum Jahre 2020 20 % und bis zum Jahr 2030 22 % nicht übersteigen. Ein wichtiger Baustein in diesem Zusammenhang ist die Rente mit 67. Auch damit muten wir den Menschen etwas zu. Mit der Rente mit 67 kann der Beitragssatz bis zum Jahre 2030 nach den Vorhersagen bei maximal 22 % gehalten werden.
Gleichzeitig – auch das muss man der jüngeren Generation sagen – wird das Rentenniveau auf 51 % bzw. auf 46 % bis 2030 gesenkt, welches in der Folge den Wert von 43 % nicht unterschreiten soll. Den Jüngeren wird es mithilfe der staatlich geförderten Rente trotzdem möglich sein, ihren Lebensstandard auch im Alter zu erhalten. Alle Experten sind sich einig: Deutschland hat die finanzielle Nachhaltigkeit seines Rentensystems durch umfassende und schmerzliche Reformen deutlich erhöht. Mit der Riester-Rente, dem Nachhaltigkeitsfaktor und der Rente mit 67 hat die Politik in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung ihre Hausaufgaben gemacht. Auf diesem Feld waren wir erfolgreich, und wir müssen schauen, wie es weitergeht.
Bei der Reform der Pflegeversicherung allerdings – ein weiteres wichtiges Themenfeld – haben wir die Probleme nicht gelöst. Es ist nicht gelungen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Antwort auf die Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und den damit verbundenen erheblichen Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Menschen zu geben. Sicher ist, dass das bestehende Umlageverfahren die auf uns zukommenden Kosten nur mit massiven Erhöhungen des Beitragssatzes schultern kann. Damit wird dann gerade die jüngere Generation belastet, ohne dass diese eine Vorsorge für die Pflege hat treffen können. Auch das müssen wir bei dieser Debatte beachten. Deshalb ist es meines Erachtens notwendig, dass das Umlageverfahren in Zukunft durch den Aufbau eines Kapitalstockes ergänzt werden muss. Nur auf diesem Weg kann sichergestellt werden, dass auch die jüngere und mittlere Generation in Zukunft angemessene Leistungen zu einem bezahlbaren Preis erhält.
Für diesen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit sollten wir uns alle gemeinsam mit Nachdruck einsetzen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeitsmarktsituation für viele ältere Arbeitnehmer ist nach wie vor verbesserungswürdig. Denn zu viele Arbeitslose in Deutschland sind 50 Jahre oder älter. Viele Unternehmen beschäftigen keine älteren Arbeitnehmer, und ältere Mitarbeiter partizipieren nach wie vor zu wenig an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus zeigt ein Blick ins Ausland, dass in Deutschland weniger Ältere erwerbstätig sind als in vielen anderen europäischen Ländern. Die Erwerbsquote von Personen über 55 Jahren ist mittlerweile bei uns – Gott sei Dank – auf 52 % angestiegen. Schweden hingegen hat hier eine Erwerbsquote von über 69 %, Dänemark nahezu 59 % und Finnland 55,4 %. Die demografische Entwicklung verschärft die Problematik zunehmend.
Negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und auf die Finanzierbarkeit unserer Sozialsysteme sind die Folge. Der Handlungsbedarf ist – denke ich – zwischen allen Parteien unbestritten. Doch kann eine höhere Erwerbsbeteiligung Älterer nur erreicht werden, wenn zum einen die
Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Krankenkassen wie die Politik gemeinsam aktiv daran arbeiten, die tariflichen wie gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, und wenn zum anderen der notwendige Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei Arbeitgebern und Beschäftigten stattfindet. Denn die Ursachen für die schwierige Arbeitsmarktsituation älterer Arbeitnehmer sind vielschichtig. Sie reichen teilweise von der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung der zurückliegenden Jahre über hemmende gesetzliche und tarifliche Regelungen bis hin zu Vorbehalten bei Arbeitgebern gegenüber älteren Mitarbeitern.
Wir wollen mit unserem Dringlichkeitsantrag „Förderung und Unterstützung älterer Arbeitnehmer im Arbeitsprozess“ die verbesserte Integration älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess verstetigen. Die Frühverrentungspraxis in den Neunzigerjahren ist sowohl im Hinblick auf das Selbstwertgefühl älterer Arbeitnehmer als auch im Hinblick auf die Kostenbelastung unserer Sozialversicherungssysteme abzulehnen. Notwendige und richtige Ansatzpunkte für eine bessere Beschäftigungssituation bei älteren Arbeitnehmern sind Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Fort- und Weiterbildung sowie Maßnahmen auch zur präventiven Gesundheitsförderung.
Bayern ist mit seinem Neun-Punkte-Programm, das die Bayerische Staatsregierung mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft erarbeitet hat, bereits auf einem guten und – wie wir meinen – richtigen Weg. Die Arbeitsmarktreformen, zu denen wir nach wie vor uneingeschränkt stehen, sind ein Schritt in die richtige Richtung; denn die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation insgesamt wirkt sich auch positiv auf die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern aus. Ich erwähnte es schon, wir konnten eine Steigerung um 10 % auf mittlerweile 52 % erreichen.
Regelungen wie etwa der befristete Zuschlag auf das ALG II nach Bezug von ALG I, die einen Anreiz für eine Überbrückungsphase der Erwerbslosigkeit vor dem Renteneintritt setzen, sind daher kontraproduktiv. Eine weitere Erhöhung der Zahlen ist erforderlich. Wir können alle nicht auf die Fähigkeiten und Erfahrungen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verzichten. Es ist die gemeinsame Aufgabe der Tarifparteien, der Wirtschaft, der Krankenkassen und des Staates, hier weiter voranzukommen.
Bei unserer Informationsreise nach Finnland konnten wir interessante Ansätze wie insbesondere eine größere Individualisierung der Arbeitsbedingungen, zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers, und ein umfangreiches Schulungsprogramm kennenlernen. Gute Beispiele anderer Länder können nicht unbesehen übernommen werden. Wichtig ist vielmehr die Gesamtheit der Rahmenbedingungen, insbesondere der arbeitsrechtlichen Bedingungen und der Sozialversicherungssysteme. Trotzdem sollten wir überprüfen, was für uns hier passt und was wir übernehmen können.
Wir sollten das Älterwerden nicht nur mit Defiziten verbinden, sondern müssen es vor allem auch als gesellschaftliche wie persönliche Chance nutzen und anerkennen. Unsere Gesellschaft kann es sich meines Erach
tens nicht leisten, auf die Kompetenzen, Erfahrungen und Ressourcen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verzichten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Integration von Zuwanderern – hier meine ich vor allem Spätaussiedler ebenso wie bleibeberechtigte Ausländer – ist eine gesellschaftliche Herausforderung ersten Ranges. Wir stellen uns in Bayern dieser Aufgabe mit einer breiten Palette von Angeboten für die Menschen, die zu uns gekommen sind, um mit uns hier zu leben. Integration kann aber nur gelingen, wenn sich die Zuwanderer auf die Integration einlassen, wenn sie durch das Erlernen der deutschen Sprache ein sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zu Deutschland setzen und das Gewaltmonopol des Staates und vor allem die Werte des Grundgesetzes achten. Diese Integrationsbereitschaft muss von allen Zuwanderern eingefordert werden. Nur so kann ein vernünftiges Miteinander auf Dauer gelingen.
Herr Kollege Volkmann, ich nenne Ihnen gerne ein paar positive Beispiele. Wir fördern die Integration mit großem Engagement im Kindergartenalter und durch die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – das BayKiBiG –, das am 01.08.2005 in Kraft getreten ist, legt einen Schwerpunkt auf die Sprachförderung im Kindergarten. Für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, die über keine oder nur unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, ist nach dem BayKiBiG eine besondere Sprachförderung sicherzustellen. Zusätzliches Personal für die
Sprachförderung kann durch den erhöhten Gewichtungsfaktor für Kinder aus Migrationsfamilien fi nanziert werden. Wir befi nden uns dabei auf einem guten Weg im Interesse derer, die zu Recht bei uns sind.
Wir tun dies mit Sprachbestandserhebungen und Vorkursen in Deutsch. Spätestens im Jahr vor der Einschulung wird in den Kindergärten bei jedem Kind mit Migrationshintergrund eine Sprachstandserhebung durchgeführt. Diese Maßnahmen werden seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 mit 160 Stunden für derzeit 6700 Kinder in über 700 Vorkursen durchgeführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gehört zum Thema. Sie wollen es nur nicht hören. Wir sorgen für Integration, wir reden nicht nur davon.
Wir setzen dies fort mit Integrationsmaßnahmen im Schulalter. – Liebe Frau Scharfenberg, hören Sie doch zu, bevor Sie Ihre rituellen Schreikrämpfe bekommen.
Wir sorgen für Sprachförderung in der Grund- und Hauptschule. Kinder mit nicht deutscher Muttersprache, die trotz der Sprachförderung in einem Vorkurs bzw. in einem Kindergarten mit Sprachförderkurs bei der Einschulung nicht über für den Schulbesuch ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erfahren die erforderliche Sprachförderung im Rahmen der Erfüllung ihrer Schulpfl icht in einem Deutschförderkurs oder in einer Deutschförderklasse an der Grundschule.
Für Seiten- und Späteinsteiger werden Übergangs- und Eingliederungsklassen angeboten. Es gibt darüber hinaus außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutsch.
Für Schüler in den Spracheingliederungs- und -übergangsklassen wird durch eine zu Beginn des Jahres 2006 zunächst befristet in Kraft gesetzte und inzwischen überarbeitete Förderrichtlinie eine außerschulische Förderung mit Schwerpunkt Deutsch ermöglicht.
Wir fördern die Integration von erwachsenen Zuwanderern.
Seit Januar 2005 haben rund 25 000 Ausländer und Spätaussiedler mit Integrationskursen begonnen. Schätzungsweise 8000 Teilnehmer haben diesen Kurs bereits
erfolgreich beendet. „Mama lernt Deutsch“-Kurse werden in Bayern seit dem Jahr 2003 angeboten; das ist eine gute Integrationsmaßnahme. Inzwischen ist die Zahl der Kursangebote auf 100 angewachsen. Der Kursumfang beträgt 160 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich über ein halbes Jahr.
Im Interesse aller, die hier zusammenleben, fördern wir nicht nur, wir fordern auch. Der Aspekt des Einforderns von Integrationsbereitschaft kommt derzeit insbesondere in der Verpfl ichtung von hier bei uns lebenden Ausländern zur Teilnahme an Integrationskursen, in der Pfl icht von Kindern zur Teilnahme an einem Vorkurs und in der Pfl icht der Eltern, die Vorkursteilnahme zu ermöglichen, zum Ausdruck. Wir in Bayern verbinden erfolgreich die Strategie des Förderns mit jener des Forderns und sichern damit die erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen und wirklich und bewusst mit uns zusammenleben wollen.
Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung, ob es angesichts des Schneechaos vom vergangenen Wochenende mit circa 280 Unfällen und 1800 Notrufen Probleme mit der Alarmierung über die im Rahmen des Pilotprojektes neu geschaffene Einsatzzentrale der Polizei in Würzburg im Bereich Unterfranken gab bzw. wie sich die Alarmierung für den Bereich der früheren Polizeidirektionen Aschaffenburg und Schweinfurt auswirkte, ob es hier Verwerfungen gab oder die neue Einsatzzentrale diese besondere und außergewöhnliche Anforderung bewältigen konnte?
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Fälle bekannt, dass es zu Zeitverzögerungen beim Einsatz der Polizei bzw. von Hilfsdiensten durch Namensverwechslungen kam, zum Beispiel: Kleinostheim, Ostheim vor der Rhön oder Großostheim? Gab es da Probleme, oder hat auch dies reibungslos geklappt?
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der Autobahn A 3 bei Waldaschaff frage ich die Staatsregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, für die Fahrbahndecke des Neubauabschnitts, auf jeden Fall aber auf der neuen Kauppenbrücke, den so genannten Flüsterasphalt zu verwenden, in Fortführung und unter Zugrundelegung der Erfahrungen aus den Versuchsstrecken vor und nach der Einhausung bei Hösbach.
Herr Staatsminister, liegen Ihnen Erkenntnisse vor, ob die Baumaßnahme in den nächsten Fünfjahresplan des Bundes aufgenommen wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wörner, ich habe auch mein Lebtag gearbeitet, aber ich habe versucht, dies nicht mit Polemik zu machen und mit bösen Unterstellungen. Lesen Sie nach, was Herr Müntefering den Ortsvorsitzenden schreibt, und sparen Sie sich die billige Polemik gegen unseren Ministerpräsidenten, der im Großen und
Ganzen eine wesentlich bessere Arbeitsbilanz vorlegen kann als Ihr Herr Schröder, der sich irgendwann einmal an der Zahl der Arbeitslosen messen lassen wollte. Gehen Sie diesen Dingen nach, dann sind Sie besser bedient, als wenn Sie hier Bösartigkeiten verbreiten. Das bringt nämlich nichts und hilft keinem Arbeitslosen weiter.
Ansonsten hätte ich mir bei Ihrer Wortgewaltigkeit, die Sie immer so hervorragend dokumentieren, gerne etwas über die fünf Millionen Menschen gehört, die arbeitslos sind. Lesen Sie die Protokolle von 1997 nach, was Frau Renate Schmidt damals ausgeführt hat, als es auch so viele Arbeitslose gab. Daran sollten Sie sich orientieren, daran arbeiten und darauf verzichten, bösartige Angriffe auf diejenigen zu richten, die Rezepte haben, um dieses Problem zu lösen. Sie wenden Sie ja nicht an, haben die Arbeitslosen vergessen und kümmern sich nicht um sie.
Vor diesem Hintergrund kann ich nämlich diesen Antrag überhaupt nicht verstehen. Sinn und Zweck der Initiative ist es, mehr Handlungs- und Freiräume zu schaffen, damit wieder Arbeitnehmer eingestellt werden können.
Schauen Sie nach Dänemark; dort haben Sozialdemokraten lange die Regierung gestellt. Dort gibt es 5 % Arbeitslose. Vielleicht orientieren Sie sich einmal daran und informieren sich dort, wie man die Dinge in den Griff bekommt. Die rechtlichen und bürokratischen Bedingungen müssen so geändert werden, dass Betriebe wieder Mitarbeiter einstellen, ohne dabei das Risiko einzugehen, bei sich verändernder wirtschaftlicher Lage nicht mehr die notwendigen Entscheidungen treffen zu können. Dass wir nach wie vor bei der Wirtschaftsentwicklung zu den Schlusslichtern innerhalb Europas gehören, auch dazu hätten Sie etwas sagen können. In Deutschland können aufgrund der Überregulierung Arbeitsplätze nur unter erschwerten Bedingungen entstehen. Durch die fehlende Flexibilität des Arbeitsmarktes können vor allem unsere mittelständischen Unternehmen nicht auf die Herausforderungen der Globalisierung und der erweiterten EU – hier sind wir in Bayern besonders stark betroffen – reagieren. Hohe finanzielle Belastungen durch Abfindungen oder die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses können kleine Betriebe in der Regel nicht verkraften.
Der Entwurf des Gesetzes zur Entlastung von Kleinunternehmen ist am 25.09.2004 in den Bundesrat eingebracht worden. Nachdem seitens der Bundesregierung ein Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz vorlag, wurde das Gesetz zurückgestellt und im Vermittlungsausschuss behandelt. Alle Beteiligten haben hier einvernehmlich festgelegt, dass der Kündigungsschutz für Neueinstellungen bei Betrieben bis zu zehn Mitarbeitern gelockert wird.
Der Vorschlag der Henzler-Kommission bezieht sich auf Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern, das heißt, die Zahl von 44 000 Betrieben, die in Bayern von der jetzigen Regelung profitieren, könnte durch den Vorschlag der Henzler-Kommission nochmals um 32 000 Betriebe erhöht werden,
was positive Auswirkungen auf die Einstellungsbilanz haben würde.
Außerdem ist es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass 94 % der bayerischen Betriebe weniger als 20 Mitarbeiter haben und diese Betriebe der Motor der bayerischen Wirtschaft sind und dazu noch über 30 % der Ausbildungsleistung erbringen, mehr als geboten, hier weitere Impulse zu geben.
Die Vorschläge der Henzler-Kommission können ein positives Signal sein, den dringend erforderlichen Abbau der Arbeitslosigkeit endlich einzuleiten. Die Vorschläge der Kommission haben ja sinnigerweise auch bei der SPD auf Bundesebene Zustimmung erfahren und sind sogar in Rechtsverordnungen der Bundesregierung eingeflossen; dies zeigt also doch, dass diese Vorschläge nicht so falsch sein können. Wenn Sie uns kritisieren, kritisieren Sie damit vor allem die SPD auf Bundesebene.
Die geltenden Arbeitnehmerschutzrechte dienen zwar den Arbeitsbesitzern, helfen aber in keiner Weise den Arbeitslosen, und die brauchen derzeit unsere Unterstützung und unser Augenmerk, um die gegenwärtige Krise zu überwinden. Um die Abwärtsspirale aus niedriger Beschäftigung, niedrigem Wachstum, die steigenden Soziallasten und hohen Haushaltsdefizite zu durchbrechen, braucht Deutschland Reformen, die eine Perspektive bieten und Vertrauen in die Zukunft des Landes schaffen. Neben wirtschaftspolitischen und steuerpolitischen Reformen muss Hauptbestandteil ein Reformkonzept zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes sein. Nur grundlegende Reformen, die die Überregulierung in den Bereichen Kündigungsschutz, Befristung und Zeitarbeit abbauen, können zu einem nachhaltigen Fortschritt führen.
Vor diesem Hintergrund und im Interesse von über 5 Millionen Arbeitslosen – vielleicht sind es auch 7 Millionen Menschen – werden wir Ihren Dringlichkeitsantrag ablehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die soziale Wohnraumförderung ist uns nach wie vor ein wichtiges Anliegen, ein soziales Anliegen. Angesichts der dramatischen Steuerausfälle, die doch jedem in diesem Hause bekannt sein müssten, konnten trotz aller Bemühungen die Fördermittel des Jahres 2004 nicht auf dem Niveau der vergangenen Jahre gehalten werden. Hatten wir im Jahre 2002 noch 286 Millionen Euro und 2003 noch 186 Millionen Euro zur Verfügung, so konnten in diesem Jahr nur noch 145,5 Millionen Euro in den Staatshaushalt eingestellt werden. Trotz allem liegen wir mit den genannten Euro an Landesmitteln zusammen mit den weniger gewordenen Bundesmitteln im bundesweiten Vergleich immer noch an vorderster Stelle. Die Finanzhilfen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung wurden schon Mitte der Neunzigerjahre zurückgefahren und bringen für alle Länder im laufenden Haushaltsjahr lediglich noch 110 Millionen Euro.
Herr Kollege Volkmann, warten Sie ab, bis ich fertig bin, dann werden Sie das Ergebnis feststellen. Wir hören Ihnen schließlich auch aufmerksam zu und freuen uns über Lob und alles andere, was Sie hier verkünden.
Lieber Herr Kollege Wörner, hier läge eigentlich Ihr Ansatzpunkt. Ich wiederhole: Der Bund hat dieses Jahr noch 14,6 Millionen Euro überwiesen – im vergangenen Jahr waren es 38,4 Millionen Euro. Das wäre der Ansatzpunkt, wo Sie Kritik üben sollten. Deshalb empfehle ich Ihnen, diese Dinge aufzugreifen. Wäre das nicht der Fall, hätten wir mehr Geld zur Verfügung und müssten nicht zu dieser Maßnahme greifen.
Herr Wörner, selbstverständlich hat es Auswirkungen auf die Haushaltslage, wenn uns der Bund weniger Gelder für die Wohnraumförderung gibt. Wir wollen doch nicht die Amerikanisierung unserer Städte herbeibomben, sondern wir wollen den Sozialen Wohnungsbau erhalten.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation stellt sich die Frage: Haben wir künftig überhaupt noch genügend Finanzmittel, um eine soziale Wohnraumförderung zu betreiben? Müssen wir darauf nicht auch auf der Einnahmenseite statt nur auf der Ausgabenseite entsprechend reagieren? Wenn wir gerade in Ballungsräumen wie München, Nürnberg oder Augsburg, wo die Förderung überproportional zum Landesdurchschnitt war, weiter entsprechend fördern wollen, muss darauf auch entsprechend reagiert werden.
Die Zinsen bei Darlehen für Mietwohnungen aus den Jahren 1970 bis 1989 werden, wie wir gehört haben, von 0 % auf höchstens 2 % angehoben. Ich meine, das ist eine vertretbare und sehr moderate Anhebung. Darüber hinaus wurden entsprechende Härteklauseln vorgegeben und Kappungsgrenzen und Höchstbeträge festgelegt, so dass die Zinsbelastung aufgrund der Härtefallregelung die 2 % meistens nicht erreicht, was uns in Bezug auf die Ballungsräume München und Nürnberg besonders wichtig ist.
Die schwierige Lage der öffentlichen Haushalte macht eine moderate Verzinsung unumgänglich. Die Alternative, die Mittel für die soziale Wohnraumförderung noch weiter zu verkürzen, ist angesichts der Verantwortung für Einkommensschwache insbesondere in den Großstädten und der schwierigen Lage der Bauwirtschaft inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, da der Haushalt weitere Ausgabensteigerungen nicht zulässt. Unsere einzige und richtige Antwort auf die rasant und verantwortungslos steigenden Staatsschulden ist ein strikter Sparkurs; das einzige richtige Konzept, damit die Jungen von heute nicht die Leidtragenden von morgen sind.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den Dringlichkeitsanträgen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der SPD ist festzustellen: Eine Garantie, die Zuschüsse an die anerkannten Insolvenzberatungsstellen für das gesamte Jahr 2004 nach den derzeit gültigen Fallpauschalen in voller Höhe sicherzustellen, kann – angesichts des begrenzten Volumens der für 2004 zur Verfügung stehenden Mittel – nicht abgegeben werden.
Die von den GRÜNEN und der SPD geforderte Bereitstellung der bis Ende 2004 erforderlichen Mittel im Entwurf des Doppelhaushalts 2005/2006 ist schon aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die für 2004 zur Verfügung stehenden Mittel werden im Nachtragshaushalt 2004 festgelegt, das heißt, eine Änderung für das Jahr 2004 ist überhaupt nicht mehr möglich. Schon deshalb können und werden wir Ihren Anträgen nicht zustimmen.
Der in der Begründung der Dringlichkeitsanträge aufgeführte Sachverhalt ist nicht richtig dargestellt. Die dort
beschriebene Vorgehensweise war im Vorfeld mit der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege abgesprochen. Richtigerweise stellen sich die Tatsachen, insbesondere zu den Fördermodalitäten, im Einzelnen wie folgt dar: Ursprünglich sollten die Mittel für die Insolvenzberatung für das Jahr 2004 im Rahmen der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2004 gänzlich gestrichen werden. Nach Intervention des Bayerischen Landtags und auf intensives Betreiben der CSU-Fraktion – ich nenne im Besonderen den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Manfred Ach – konnten für die Förderung der Insolvenzberatung im Haushaltsjahr 2004 8000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Gesamtsituation wurde vom Sozialministerium mit den Vertretern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege am 18. März 2004 erörtert. Der zuständige Fachausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege sprach sich im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Fördersumme von 800 000 Euro dafür aus, das bestehende System der Förderung nach Fallpauschalen vorläufig beizubehalten.
Nein, ich möchte meine Ausführungen zu Ende bringen.
Der Fachausschuss wurde durch das Sozialministerium darauf hingewiesen, dass der Mittelrahmen für 2004 möglicherweise nicht ausreichen könnte, um die Fallpauschale in der bisherigen Höhe aufrechtzuerhalten. Der Fachausschuss äußerte hierzu, dies müsse in dieser Situation hingenommen werden.
Nein, ich möchte meine Ausführungen zu Ende bringen.
Für die Bewilligung der Fallpauschalen vom 1. August 2004 bis 31. Dezember 2004 wird anhand der Fälle für die ersten sieben Monate hochgerechnet, welche Fallpauschalen den Beratungsstellen für die restlichen fünf Monate bei gleichzeitiger Beratungstätigkeit zustehen. Soweit die Haushaltsmittel, die nach Bewilligung der Fallpauschalen für die Zeit bis 31. Juli 2004 noch zur Verfügung stehen, nicht für die Fallpauschalen in voller Höhe auch für die letzten fünf Monate ausreichen, werden die Fallpauschalen entsprechend gekürzt. Die LAG wurde vom Sozialministerium mit Schreiben vom 15. September 2004 benachrichtigt, dass die staatlichen Zuschüsse für die letzten fünf Monate des Jahres um 6,1 % gekürzt werden müssen, da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 800 961 Euro nicht ausreichen. Dies war verhandelt
und auch mit der Landesarbeitsgemeinschaft so besprochen worden.
Die „Main-Post“ schreibt am 23.09.2004 zur Insolvenzberatung:
Angesichts der desolaten wirtschaftlichen Lage explodiert die Zahl der Menschen, die Beratung suchen.
Das ist das Hauptproblem und die Ursache liegt in dem Versagen von Rot/Grün, im Besonderen bei der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Dort sollten Sie ansetzen. Sie sollten Ihren großspurigen Versprechen endlich Taten folgen lassen. Das wird den Menschen weiterhelfen.
Wenn ich heute in der Zeitung vom neuen Schulden-GAU des blanken Hanses lese, dann wird mir erneut klar, dass Sie dazu nicht fähig sind.
Herr Staatsminister, können Sie sagen, wie viel bürokratischen Aufwand diese Anfrage ausgelöst hat und wie sinnvoll so etwas ist?