Sehen Sie sich einmal im Vergleich zu den konkreten Formulierungen aus dem Jahr 1994 den Text auf Seite 41 des Gesamtverkehrsplans Bayern 2002 betreffend Ziele und Maßnahmen an: „Die Bayerische Staatsregierung bemüht sich vor allem um die Sicherstellung eines ausreichenden und modernen Straßennetzes.“ – Sie hat sich stets bemüht: In ein Zeugnis dürfte man nicht schreiben, was hier als völlig vage politische Zielsetzung der CSU und der Staatsregierung festgehalten wird. Wie gesagt, die Formulierung, die Sie früher gehabt haben, war weit besser. Erstes Ziel war die Vermeidung von unnötigem Verkehr. Zweites Ziel war die Verlagerung von stärker umweltbelastenden auf weniger umweltbelastende Verkehrsmittel, und drittes Ziel war die ressourcenschonende, umweltfreundliche Gestaltung des Verkehrs und der Verkehrsmittel und die bestmögliche Vernetzung aller Verkehrssysteme. Das waren klare Formulierungen, das war eine klare Zielvorgabe.
1994 haben Sie im Gesamtverkehrswegeplan auch aufgeführt, was Sie heute kaum noch hören wollen, nämlich fl ankierende Maßnahmen der Raumordnungs- und Siedlungspolitik sowie folgenden wesentlichen Satz: „Die Lenkung der Verkehrsnachfrage über den Preis muss verbessert und das Angebot des öffentlichen Verkehrs weiter verstärkt werden.“ – Die Lenkung über den Preis muss verbessert werden! Im Prinzip haben Sie damals eine ökologisch-soziale Steuerreform in Ihr Gesamtverkehrskonzept aufgenommen. Davon wollen Sie 2002 allerdings nichts mehr wissen.
Sollten Sie darauf spekulieren, die Wahl im Herbst zu gewinnen – ich glaube nicht, dass Sie gewinnen –, sollten Sie schon im Wahlkampf sagen, wie Sie es im Fall einer Regierungsübernahme mit der Ökosteuer halten wollen. Wollen Sie die Ökosteuer zulasten der Rentenversicherung abschaffen, oder wollen Sie die von uns eingeleitete Reform beibehalten? Dazu müssen Sie etwas sagen. Hierzu hätte ich heute im Bayerischen Landtag gern Ihre Position gehört, damit wir wissen, woran wir sind.
Einer der wesentlichen Punkte ist für uns die Verkehrsvermeidung. Das ist ein Thema, bei dem sich bei Ihnen nahezu überhaupt nichts tut. Uns geht es insbesondere um die Verkehrsvermeidung über eine optimale Raumordnung und Landesplanung, die Verkehr überhaupt nicht erst entstehen lassen. Wir wollen eine Raumordnung und Landesplanung, bei der funktional zusammengehörende
Bereiche wie Wohnen und Arbeiten, Wohnen und Versorgung sowie Wohnen und Erholung wieder näher zusammenkommen und nicht wie in der Vergangenheit immer weiter auseinanderdriften. Dazu gehört zweifelsohne auch die Frage nach den Subventionen, die in diesem Bereich gewährt werden.
Auch hierzu sollten Sie hier und heute klar Position beziehen. Sie sollten zur Pendlerpauschale und zur Eigenheimpauschale Position beziehen.
Es gibt ein ganz neues Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltschutz bei der Bundesregierung. Es ist erst vor wenigen Tagen herausgekommen und umfasst über 600 Seiten. Es gibt dazu eine Kurzfassung, ein Eckpunktepapier, und ich kann nur allen empfehlen, sich dieses beim Bundesumweltministerium aus dem Internet herunterzuladen. Dort steht zum Thema Pendlerpauschale und Eigenheimzulage klar und deutlich:
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen erachtet Pendlerpauschalen und Eigenheimförderung auch wegen ihrer verkehrserzeugenden Wirkung als dringend revisionsbedürftig. Die Pendlerpauschale sollte schrittweise in eine entfernungsunabhängige Pauschale umgewandelt werden. Die Eigenheimförderung sollte gestrichen werden.
Das ist der Tenor des Sachverständigengutachtens. Nachdem einige von Ihnen, meine Damen und Herren in der Union, den Mund zum Pfeifen schon gespitzt haben, sollten Sie hier und heute zu diesen Themen klar Stellung beziehen. Wie halten Sie es mit der Verkehrsvermeidung, und wie halten Sie es mit schädlichen Subventionen auf diesem Gebiet?
Wir haben einen Antrag gestellt, der darauf abzielt, dass der CO2-Ausstoß bei der Fahrzeugfl otte deutlich weiter nach unten gesenkt wird. CO2 ist ein klimawirksames Spurengas. Es ist das schädlichste Spurengas auf diesem Sektor, welches wir in größten Mengen ausstoßen. Weltweit stoßen wir 22 Milliarden Tonnen aus. Der Straßenverkehr ist bei uns einer der wesentlichsten Verursacher des CO2-Ausstoßes. Ein Viertel oder ein Fünftel kommt etwa aus dem Verkehr. Wir wollen mit unserem Antrag den CO2Grenzwert auf 120 Gramm pro Kilometer festsetzen. Damit Sie sich es vorstellen können: Das entspricht bei einem Benzinmotor etwa einem Kraftstoffverbrauch von fünf Litern auf 100 Kilometer. Das ist noch nicht einmal das ehrgeizigste Ziel. Der Sachverständigenrat fordert sogar 100 Gramm auf 100 Kilometer. Momentan liegen wir bei 170 Gramm. Die Industrie wird – das zeigen alle Veröffentlichungen – den mit ihrer Selbstverpfl ichtung festgelegten Wert von 140 Gramm leider Gottes verfehlen.
Der Sachverständigenrat fordert aus Gründen des Klimaschutzes dringend zu handeln. Es besteht Handlungsbedarf. Die Technik lässt eine Absenkung zu, und kombiniert
mit einem Tempolimit auf Landstraßen und Autobahnen sowie innerorts könnten wir den Treibstoffverbrauch deutlich senken und unsere Klimaschutzziele auch in nächster Zukunft erreichen. Der Antrag auf einen Grenzwert für CO2 ist aus unserer Sicht außerordentlich wichtig und außerordentlich zielführend, um die Klimaveränderungen eindämmen zu können.
Zum Tempolimit möchte ich noch eines sagen. Wir sind eines der ganz wenigen Länder weltweit, in dem in nennenswertem Umfang Straßenverkehr abgewickelt wird, in dem es aber auf Autobahnen kein Tempolimit gibt. Unser Vorschlag eines Tempolimits von 120 Kilometern ist ohnehin ein Kompromiss.
Ich war noch nicht in China. Ich habe gesagt, wir sind eines der wenigen Länder, aber ich habe nicht gesagt, dass es kein Land gibt, das kein Tempolimit hat. Herr Kollege Breitschwert, wenn Sie hier auf China verweisen, schauen Sie sich bitte auch einmal die Grenzwerte an, die China für den Treibstoffverbrauch festgelegt hat. Damit hätten die Hersteller der großen Limousinen in Deutschland enorme Probleme. China zeigt einen Weg, wie der Treibstoffverbrauch eingedämmt werden kann.
Durch Geschwindigkeitsbegrenzungen würden der Treibstoffverbrauch und der Schadstoffausstoß auf unseren Straßen sinken und würde die Sicherheit auf unseren Straßen zunehmen. Nicht ohne guten Grund habe ich eingangs den für uns Deutsche absolut schlechten Wert bei den Unfallzahlen von jungen Leuten genannt. Auch zum Thema Geschwindigkeitsbeschränkungen sagt das neueste Gutachten des Sachverständigenrates klar und eindeutig:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Senkung von Umweltbelastungen sollte die bisher unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen in ein verbindliches Tempolimit umgewandelt und mittelfristig eine weitere Absenkung auf 120 km/h angestrebt werden. Im innerörtlichen Bereich sollte mit Ausnahme von Durchgangsstraßen ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden. Zur besseren Durchsetzung der bestehenden bzw. neu einzuführenden Geschwindigkeitsbeschränkungen sind eine maßvolle Ausweitung der Kontrollintensität und eine schärfere Sanktionierung auch in Form temporärer Fahrverbote anzustreben.
So spricht der Sachverständigenrat. Das ist keine alte Kamelle, wie Sie es im Ausschuss darzustellen versucht haben. Das neueste Gutachten kann man nur unterstreichen. Man kann nur unterschreiben, was in diesem Gutachten steht.
Lassen Sie mich als Letztes auf den Antrag zum Thema Luftverkehr eingehen. Mit unserem fünften Antrag mit dem Titel „Ökologische Folgen des Luftverkehrs verringern“ fordern wir zum einen die Feststellung, dass der Luftverkehr national wie international eine immer stärker zunehmende Belastung unserer Umwelt und wegen der gewaltigen Menge an Schadstoffen auch eine große Gefahr für das Weltklima darstellt. Wir versuchen hier klarzustellen, dass das internationale Luftverkehrsabkommen, insbesondere das Chicagoer Abkommen, mit dem die weitgehende Abgabenfreiheit geregelt wird, ungeeignet ist, die Probleme zu lösen. Das Abkommen stammt vom Herbst 1944, also aus einer Zeit, als man den Luftverkehr als eine neue Technologie, die sich noch in den Anfangsstadien befand, durch Subventionen fördern wollte.
Wir kennen es auch aus anderen Bereichen: Subventionen, die einmal eingeführt wurden, sind fast nicht mehr abzuschaffen. Wir müssen aber immer wieder anmahnen, diese Subventionen abzuschaffen, und eines Tages wird es so kommen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, die Steuerbefreiung für Kerosin im Luftverkehr aufzuheben. Meines Erachtens ist diese Maßnahme sehr sinnvoll. Ich muss eines sagen: Herr Kollege Beyer, Frau Kollegin Kronawitter, im Ausschuss haben Sie dagegen geredet, speziell Frau Kollegin Kronawitter. Sie haben argumentiert, Sie stimmten deshalb nicht zu, weil wir auf internationaler Ebene noch nie so nah an einer Kerosinbesteuerung waren wie am Tag dieser Ausschusssitzung.
(Ruth Paulig (GRÜNE): Das ist schon lang wieder vorbei! – Dr. Thomas Beyer (SPD): Haben Sie mit Trittin gesprochen?)
Das mag an dem Tag der Ausschusssitzung vielleicht noch richtig gewesen sein. Ich möchte hier nicht hämisch sein. Ich bedauere es aber zutiefst, dass die Kerosinbesteuerung auf der EU-Ebene erst einmal wieder auf die lange Bank geschoben worden ist. Ich bitte deshalb die SPD, sich vor diesem Hintergrund schon noch einmal zu überlegen, ob sie dieser wesentlichen Forderung vielleicht doch zustimmen sollte.
Des Weiteren fordern wir, dass die Staatsregierung dafür Sorge tragen soll, dass kein weiterer Ausbau der Flughafeninfrastruktur in Bayern mit öffentlichen Mitteln stattfi ndet. Wir denken hier nicht nur an die seltsame Förderung von Kleinfl ughäfen, zum Beispiel in Hof oder an die in Aussicht gestellte bzw. in Überlegung befi ndliche Förderung des Regionalfl ughafens Memmingerberg.
Die Planung für das Projekt Memmingerberg ist genauso unsinnig wie die Planung in Hof oder wie vorher die Planung für Lagerlechfeld.
Wir denken aber auch an immer wieder von unterschiedlichsten Seiten vorgebrachte Forderungen nach einer dritten Startbahn im Erdinger Moos. Der Flughafen München ist ein Musterbeispiel dafür, wie versteckt eine solche Infrastruktur mit öffentlichen Mitteln subventioniert wird. Weit über 2 Milliarden Euro an Verlusten für die öffentliche Hand stecken in einem nicht verzinsten Gesellschafterdarlehen. Für Kerosin bei Langstreckenfl ügen wird ein Zuschuss gewährt. Mit alledem wird diese Infrastruktur gefördert. Alles das wollen wir für die Zukunft nicht mehr.
Als Drittes und Letztes fordern wir in dem Antrag, dass die Start- und Landegebühren sich zukünftig an ökologischen Kriterien wie Schadstoffausstoß und Lärm zu orientieren haben.
Nicht in jedem Punkt, Herr Kollege. Wir müssen zu einer noch wesentlich stärkeren Spreizung kommen. Die Forderungen sind noch längst nicht so erfüllt, wie es eigentlich sein müsste. Sie sind auch noch längst nicht an jedem unserer Flughäfen realisiert.
Kolleginnen und Kollegen, insgesamt meine ich, dass wir mit diesen fünf Anträgen in der Verkehrspolitik ein deutliches Stück nach vorne kommen könnten. Ich bitte Sie deshalb, diesen fünf Anträgen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Magerl, zunächst möchte ich ein paar Punkte richtig stellen:
Erstens. Die Kritik an Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu kann ich natürlich so nicht stehen lassen. Wenn der Minister so schlecht wäre, wie Sie das dargestellt haben, wundert es mich, dass er zu den entsprechenden Konferenzen als Berater eingeladen wird. Ich glaube, unser Staatsminister Dr. Wiesheu ist auf Landesebene einer der besten Minister, die wir in Deutschland überhaupt haben.
Zweitens. Sie haben den Gesamtverkehrswegeplan und die Differenzen zwischen den Jahren 1994 und 2002 angesprochen. Ich halte es für sinnvoll, Pläne fortzuentwickeln und den Gegebenheiten anzupassen. Wenn die GRÜNEN glauben, wir sollten auf dem Stand von 1994 stehen bleiben, ist das ihre Entscheidung. Die Staatsregierung und die CSU-Fraktion haben sich jedoch dafür entschieden, den Gegebenheiten Rechnung zu tragen und sich den globalen Märkten zu öffnen.
Drittens. In der Mehrzahl Ihrer Beschlüsse heißt es immer wieder, die Staatsregierung solle eine Bundesratsinitiative einleiten. Soweit mir bekannt ist, haben wir in Berlin immer noch eine rot-grüne Koalition. Deshalb wäre es sinnvoller, die Kollegen Ihrer Fraktion in Berlin darauf zu drängen, etwas zu tun.
Ich möchte jetzt zu den einzelnen Punkten kommen, die Sie angesprochen haben. Sie haben gesagt, die Staatsregierung sollte sich bei allen verkehrspolitischen Fragen von den Zielen leiten lassen, unnötigen Verkehr zu vermeiden, Verkehr zu verlagern etc. Sie wissen selbst, dass dies mit fi nanziellen Mitteln verbunden ist. Ich möchte Ihnen dazu einige Zahlen zur Situation des Bundes nennen. Im Finanzplan des Bundes werden die Investitionen in die Schiene sukzessive abgesenkt. Im Jahr 2007 werden dafür noch 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Im Jahre 2008 werden es nur noch 2,3 Milliarden Euro sein. Für mich stellt sich hier die Frage nach Ihrem Ansatzpunkt.
Für die Fernstraßen stehen im Jahr 2006 nur noch 4,19 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung sagt selbst, dass zu diesen 4,19 Milliarden Euro 5,6 Milliarden Euro zusätzlich benötigt würden, um die Fernstraßen einigermaßen zu erhalten. Hier sollten Sie in Berlin noch einmal nachfragen.
Zu Ihrem Forderungskatalog bezüglich des Gesamtkonzepts der zukünftigen bayerischen Verkehrspolitik kann ich nur sagen, dass die Bayerische Staatsregierung bereits auf dem besten Wege dazu ist. Die Staatsregierung hat im Mai 2002 einen Gesamtverkehrsplan verabschiedet. Die meisten Punkte, die Sie heute fordern, sind in diesem Verkehrsplan enthalten. Wir sind auf dem richtigen Weg zu einer Verkehrsvermeidung und zu mehr Verkehrssicherheit. Vor kurzem kam eine Veröffentlichung der Versicherungen heraus, aus der hervorgeht, dass die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 um 12 % zurückgegangen ist. Wir werden diesen richtigen Weg, den wir mit dem Plan für das Jahr 2002 eingeschlagen haben, weiterverfolgen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag zu diesem Punkt ab.
Ihr nächster Antrag betrifft Geschwindigkeitsbeschränkungen. Sie fordern eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern. Sie wissen doch, dass selbst Österreich eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern auf den Autobahnen hat. Dort wird überlegt, eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometern zuzulassen. Die entsprechenden Verkehrsuntersuchungen zeigen, dass dies möglich wäre. Dies gilt analog natürlich auch für außerörtliche Straßen.
Zur generellen Forderung nach Tempo 30 innerhalb der Ortschaften muss ich klipp und klar sagen: Wir haben heute mit der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 eine bewährte Regelung. Ausnahmen können geschaffen werden. Teilweise wurden diese Ausnahmen soweit vorangetrieben, dass ganze Stadtteile mit Tempo 30 belegt werden können. Ich glaube nicht, dass es heute sinnvoll wäre, diese Regelung komplett umzukehren. Damit würde ein unnötiger Verwaltungsaufwand entstehen, mit dem das Gleiche erreicht würde, was wir bereits haben. Ich