Protokoll der Sitzung vom 29.06.2005

halb, weil die Kommunen eine Förderung gewährt haben. Das waren allein die Kommunen.

(Beifall bei der SPD)

Die Kommunen in Bayern sind in Vorleistung getreten. Der Freistaat Bayern, vertreten durch Frau Staatsministerin Stewens, stellt sich jedoch hierher und sagt, hier handle es sich um einen Meilenstein. Eine so schlechte Bilanz ist in der Tat ein Meilenstein.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hat der Frau Staatsministerin noch etwas mit auf den Weg gegeben, indem sie festgestellt hat, dass die Vereinbarkeit von Kindern oder Familie und Beruf nirgendwo so schlecht sei wie in Bayern. Das ist auch eine Erkenntnis, in der dieses neue Gesetz entsteht. Das betrifft nicht nur die Kinderkrippen, sondern auch die Kinderhorte. Auch hier haben wir bisher eine miserable Bilanz. Rechnet man die Altersjahrgänge 6 bis 10, sind nur 7 % des Bedarfs, rechnet man die Altersjahrgänge 6 bis 12, sind sogar nur 4,66 % des Bedarfs in Bayern abgedeckt. Das ist eine denkbar schlechte Bilanz.

Folgendes kommt noch hinzu – das ist auch in den beiden Anhörungen sehr deutlich geworden –: Gerade vor dem Hintergrund der Baby-Pisa-Studie hat sich überall in Deutschland die Erkenntnis durchgesetzt, dass wir im Elementarbereich wesentlich mehr mithalten können, wenn wir die Chancengleichheit unserer Kinder erhöhen. Hier entscheidet sich die berufl iche, die persönliche Entwicklung eines Kindes, ob es im Leben Erfolg haben kann oder nicht. Nicht allein in den drei Jahren vom dritten bis sechsten Lebensjahr, wie die Frau Ministerin meint, sondern praktisch von der Geburt an bis zum sechsten Lebensjahr werden Chancen gelegt, werden Chancen geboren.

Wie sieht das denn nun aus? Was ist denn dem Freistaat Bayern diese Förderung wert? - Legen wir einmal das neue Fördermodell zugrunde. Wir kennen die Ausführungsverordnung nicht, ich rechne nur das, was ein Sachverständiger in der Anhörung vorgerechnet hat. Ich nenne einen bestimmten Betrag von rund 1100 Euro als Basiswert für ein Kind pro Jahr, den der Freistaat in Zukunft ausgeben wird. Für ein Kind, das die Volksschule besucht, gibt er 3000 Euro aus. Das ist dreimal so viel. Hinzurechnen muss man noch, dass Eltern, die ihre Kinder in eine Kindertagesstätte geben – Kollege Unterländer hat sich in die Brust geworfen und gesagt, in Bayern haben wir die niedrigsten Elternbeiträge; ich weiß nicht, ob das stimmt; ich will das einmal so dahingestellt sein lassen –, damit die Kinder, die es am nötigsten haben, möglichst viel von dieser vorschulischen Einrichtung zu profi tieren, auch noch mit dem Elterngeld belastet werden.

Das heißt also: Erstens wird seitens des Staates weniger für Bildung ausgegeben. Zweitens fordert man noch ein Elterngeld. Drittens – auch darauf haben Sachverständige in der Anhörung hingewiesen – muss man fragen: Wo gibt es denn Bildung im Stundentakt? In Zukunft wird es Bildung im Stundentakt geben. Das heißt: Nur die gebuchte Zeit steht zur Verfügung, um Bildung zu vermitteln. Zwar gibt es Kernzeiten, aber werden sich die Eltern daran

halten? Kann man das denn überhaupt in Übereinstimmung bringen, damit Bildung vernünftig vermittelt werden kann? Wie werden denn diese Stundenzeiten festgehalten? Es gibt ja Leute, die meinen, dass der Fortschritt auch vor dem Kindergarten nicht Halt macht und dass demnächst Chips eingeführt werden, mit denen man sich ein- und auschecken muss, mit denen die gebuchte Zeit automatisch festgehalten wird. Vielleicht haben die Kinder dann so etwas um den Hals hängen. Das ist Bildung, wie sie sich die Staatsregierung wohl vorstellt.

Meine Damen und Herren, wir sind da ganz anderer Meinung, und wir sind es nicht allein. Es gibt eine Vielzahl von Menschen, die das ganz anders sehen. Auch wenn es Ihnen nicht passt: Unter Beteiligung der Kollegen aller Fraktionen hatten wir eine Vielzahl von Diskussionen. Die Diskussionen entstanden nicht deswegen, Herr Kollege Unterländer, weil die Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher mit dem Gesetz so zufrieden sind, sondern deshalb, weil sie nach Lektüre dieses Gesetzes sehen, dass die Standards heruntergefahren werden, statt hinaufgefahren zu werden; sie haben begründete Sorge.

(Beifall bei der SPD)

Hinzu kommt die Janusköpfi gkeit der CSU: Hier loben Sie das Gesetz über den grünen Klee; hier sagen Sie: Das ist ein Meilenstein; das ist ein gewaltiger Fortschritt. Draußen im Lande stimmen Sie aber in das ein, was die Opposition beklagt. Ich könnte ein Dutzend von Beiträgen von Kollegen Ihrer Fraktion in der Presse wiedergeben: Herr Waschler, Herr Kobler, wie sie alle heißen – alle haben gesagt: Da müssen wir noch nachbessern; da muss sich noch etwas ändern. Ja wo sind denn die Damen und Herren? Wo? Wo?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir sind nicht so blind, dass wir glauben, Sie heute noch überzeugen zu können, dieses Gesetz zu ändern. Das sind wir nicht. Wir werden Ihnen aber alle in der Summe überwiegend negativen Punkte noch einmal Punkt für Punkt sagen. Wir sagen es Ihnen nicht, weil wir nur Lust an der Opposition hätten oder weil wir heute den Tag nur mit diesem Gesetz verbringen wollten –, wir sind es den Eltern, wir sind es den Erzieherinnen, wir sind es vor allen Dingen den Kindern schuldig, für ein gutes Gesetz, für ein besseres Gesetz als das, das Sie heute vorgelegt haben, zu streiten.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir diskutieren heute Argumente – wir werden sie im Protokoll wiederfi nden –, von denen ich überzeugt bin, dass sie über kurz oder lang, in einem viertel oder einem halben Jahr oder vielleicht auch in einem Jahr - ich hoffe nicht in 33 Jahren -, bei der CSU wieder auftauchen werden. Sie werden nachbessern müssen, weil die Entwicklung Sie überrollen wird.

(Beifall bei der SPD)

Die Menschen in diesem Lande sind weiter als Sie. Sie haben die moderne Familie gerade erst entdeckt. Aber Sie

sind nicht bereit, der modernen Familie auch das zu geben, was sie braucht, nämlich eine vernünftige Möglichkeit, ihre Kinder frühzeitig bilden zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Nun zu Ihrem Argument, dies sei kein Spargesetz. Das ist wirklich Chuzpe. Ich habe den dicken Gesetzentwurf mit ans Rednerpult gebracht, um Ihnen darzulegen, was Ihre Staatsregierung in das Gesetz geschrieben hat. Nur, Sie versuchen das wegzuwischen. Aber das ist Gegenstand des Gesetzes. In der Vorbemerkung steht unter „D) Kosten und Nutzen“:

II Kostenauswirkungen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände 1. Mehrbelastungen Das Gesetz führt für die Kommunen in ihrer Gesamtheit zu keiner Mehrbelastung.

(Zuruf von der CSU: Das stimmt doch!)

Meine Damen und Herren, das muss man fortsetzen. Wir wissen, dass das Gesetz zu 40 % vom Freistaat Bayern und zu 40 % von den Kommunen fi nanziert wird. Wenn es denn zu keinen Mehrbelastungen der Kommunen führt, kann doch nur die Folge sein, dass es auch zu keinen Mehrbelastungen des Freistaates Bayern führt. Sie schreiben aber nicht ins Gesetz, dass es zur Mehrbelastung der Eltern und der Träger führen wird. Bisher gab es so genannte Defi zitverträge. Dazu sagte die Staatsministerin, das habe nichts mit ihrem Ressort zu tun, sie mische sich nicht ein. Aber es ist die Folge des Gesetzes. Die Kommunen werden unter dem Gesichtspunkt des Konnexitätsprinzips nicht einsehen, mehr zahlen zu sollen als der Freistaat Bayern. Im Gesetz steht, wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage könnten die Verträge gekündigt werden. Ich frage: Wer kündigt? Kündigen die Kommunen, oder kündigen die Träger? Ich fürchte, die Kommunen werden kündigen, und dann stehen die Träger noch schlechter da.

(Beifall bei der SPD)

Damit nicht genug.

(Signal für das Ende der Redezeit)

Ist schon Ende der Redezeit?

Ja, Sie können sich wieder melden.

Das ist nur eine Pause. Ich kündige an, dass ich nachher fortsetzen werde.

(Beifall bei der SPD)

Der Chancengleichheit wegen sage ich es noch einmal: Jeder kann sich wieder melden. Man darf aber nur 15 Minuten

am Stück reden. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Naaß gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme jetzt zu dem Recht, das Sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht gegeben haben, nämlich zu den vielen Petenten, die sich an den Bayerischen Landtag gewendet haben. Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf Petitionen, die aus dem Landkreis Ansbach kommen, und auf Anregungen und Argumente aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Deshalb bitte ich vor allem die Kollegen aus diesem Bereich, aufmerksam zuzuhören und die notwendigen Schlüsse zu ziehen, da es vor allem darum geht, den ländlichen Raum nicht noch mehr zu schwächen. Herr Kollege Ströbel, Sie sind der Einzige aus diesem Gebiet, der anwesend ist. Die Herren Wägemann, Babel und Breitschwert wären auch gefordert gewesen, den ländlichen Raum nicht nur mit leeren Worthülsen zu stärken, sondern durch ihre Präsenz.

(Beifall bei der SPD)

Erstens. Kolleginnen und Kollegen, Eltern, Erzieher und Kinderpfl eger/innen des Katholischen Kindergartens Weinberg – auf diese Petition beziehe ich mich – begrüßen zwar den Bildungs- und Erziehungsplan, möchten jedoch, dass er bindend und vor allem umsetzbar gemacht wird; denn – das haben wir heute schon einige Male gehört – die im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz formulierten Rahmenbedingungen tragen nicht dazu bei, dass die guten Inhalte des Bildungs- und Erziehungsplanes umgesetzt werden können. Fünf bis sechs Stunden täglich sind mindestens erforderlich – so die Petenten –, damit eine anständige Umsetzung erfolgen kann.

Zweitens. Durch das vorgesehene Finanzierungsmodell erhalten Kindertagesstätten, die für viele Kinder und lange Zeiträume Bildung, Betreuung und Erziehung anbieten, bessere fi nanzielle Bedingungen als Einrichtungen, die dies für weniger Kinder und in geringeren Nutzungszeiten leisten. Der Katholische Kindergarten in Weinberg ist ein kleiner Kindergarten. Er möchte, dass trotzdem pro Gruppe eine Erzieherin und eine Kinderpfl egerin bezahlbar bleiben. Das ist mit diesem Gesetz nicht mehr gegeben. Sie möchten weiter Planungssicherheit für den Träger und vor allem auch für das Personal; denn Ihr Gesetz wird dazu führen, dass kein Kindergartenträger mehr von einem Jahr auf das andere festlegen kann, wie viel Personal beschäftigt und wie viel Personal vorgehalten werden muss. Das Gesetz stürzt die Träger in Planungsunsicherheit und bringt unmögliche Zustände für das Personal.

Die Petenten wollen weiterhin, dass Kindergärten von den Eltern frei wählbar und nicht abhängig von dem jeweiligen Gemeinderat sein sollen, der den Bedarf feststellt oder eventuell auch nicht feststellt, wenn die fi nanzielle Situation der Kommune nicht gut ist. Sie wollen außerdem, dass nicht nur eine Konzeption, sondern ein Qualitätshandbuch gesetzlich verankert sein soll, und sie wollen, dass die räumlichen Vorgaben, die in diesem Gesetz fehlen, ergänzt werden.

Ich komme zu einer zweiten Petition des Kindergartens Wannenbad aus Feuchtwangen und einer Sammelpetition aus ganz Westmittelfranken, in der Bürgerinnen und Bürger aus Rothenburg ob der Tauber, Bad Windsheim und so weiter unterschrieben haben. Ich erwähne außerdem eine Einzelpetition von Frau Ingrid Ströhlein aus Wassertrüdingen.

Erstens. Den Petenten geht es vor allem darum, die Systemfremdheit der Tagespfl ege aus dem Gesetz zu nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Diesen Punkt haben wir bei den Beratungen immer wieder angesprochen, und viele Bürger und Bürgerinnen tragen das Problem mit Petitionen an den Landtag heran. Regelungen für Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte zu fordern ist sinnvoll. Das sind Forderungen, die die SPD seit Jahren und schon seit Jahrzehnten eingebracht hat. Die Tagespfl ege ist systemfremd und passt nicht zu dieser Regelung. Deshalb gibt es die Forderung aus Westmittelfranken, die Tagespfl ege herauszunehmen.

Zweitens, darauf ging Kollege Wahnschaffe gerade ein. Die Kostenneutralität des Gesetzes muss wegfallen; denn wenn Kostenneutralität vorgegeben ist, handelt es sich um ein Spargesetz. Wenn mehr Leistungen mit dem gleichen Geld erbracht werden sollen, spart der Freistaat Bayern. Das ist falsch.

(Beifall bei der SPD)

Ein großes Problem für die Petenten stellt die Bedarfsfeststellung durch die Kommunen dar. Sie meinen, es müsse eine Möglichkeit geben, die Betroffenen besser einzubeziehen und die Bedarfsfeststellungen nicht auf die Kommunen zu verlagern. Sie sind der Meinung, dass eine Sockelfi nanzierung erforderlich sei von mindestens sechs Stunden pro Kind und Tag, die es ermöglicht, dass mindestens zwei Fachkräfte beschäftigt werden können. Sie sind der Meinung, dass die Finanzierung integrativer Kindergärten nach dem Pfl egesatzsystem erfolgen sollte; denn die im Gesetz vorgesehene Finanzierung mit dem Faktor 4,5 ist nicht ausreichend. Die Petenten wollen außerdem, dass fehlende, verbindliche, fachliche Standards aufgenommen werden sollen.

Ich komme zu einer weiteren Petition. Sie ist sehr interessant, und ich rate Ihnen, genau zuzuhören. Hier spricht nicht die Opposition, sondern es sprechen Betroffene und Fachleute. Es geht um einen Waldorf-Kindergarten in Ansbach.

Träger ist der Verein zur Förderung der Waldorf-Pädagogik in Ansbach. In dieser Petition geht es vor allem um die Finanzierung der Gastkinderbeiträge nach dem BayKiBiG: Der Verein zur Förderung der Waldorf-Pädagogik in Ansbach betreibt seit 15 Jahren einen Waldorf-Kindergarten in Ansbach. Den zweigruppigen Kindergarten besuchen 43 Kinder. Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Ansbach und den Landkreis Ansbach. Zurzeit besuchen 14 Gastkinder den Kindergarten, die ihren ersten Wohnsitz außerhalb der Stadt Ansbach haben. Der Anteil der

Gastkinder lag in den letzten Jahren immer zwischen 20 und 30 %. Mit diesem Gesetz bekommen nun die Kommunen ein Instrument an die Hand – so die Petenten –, das vor Ort in der Praxis mit einer anderen Intention angewendet wird, als vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen ist. Wie wir an der konkreten Situation im Landkreis Regensburg sehen können, werden die Kann-Bestimmungen im Gesetz von den Kommunen dazu genutzt, sich den Kosten für die Gastkinder erfolgreich zu entziehen.

Das Rechtsgutachten der Kanzlei „Deißler, Krauß und Domke“ aus München zeigt deutlich auf, dass die Träger in der Rechtspraxis einer eventuellen Willkür der Gemeinden völlig schutzlos gegenüberstehen. Die Anerkennung des Bedarfs ist im Gesetz bewusst als politische Entscheidung angelegt. Ob der Bedarf dann tatsächlich anerkannt wird, liegt aber nicht mehr in der Hand der Jugendämter, wie es bisher der Fall war. Letztendlich wird in den Gemeinde- und Kreisparlamenten von Menschen entschieden, die oft mit den konkreten Bedürfnissen der Kinder nicht vertraut sind. Hier werden überwiegend haushaltspolitische Argumente die Grundlage für die Entscheidung sein, nicht sozialpolitische Gründe.

Ich kenne das selbst aus dem Gemeinderat meiner Heimatgemeinde, als es darum ging, die Gastfi nanzierung bei der Kinderkrippe zu regeln. Zwei allein erziehende Frauen wollten ihre Kinder in eine Krippe nach Gunzenhausen schicken. Der Gemeinderat meiner Gemeinde war der Meinung: Das können wir uns nicht leisten, wo kommen wir da hin, im Übrigen sollen die Frauen daheim sein oder organisieren, dass die Kinder in der Gemeinde betreut werden. – So wird es künftig überall laufen,

(Beifall bei der SPD – Karin Radermacher (SPD): Kein Einzelfall!)

wenn der Haushaltsaspekt oben steht.