Protokoll der Sitzung vom 29.06.2005

Sind Sie denn blind? An diesen Vorgaben werden sich die Konfl ikte entzünden, meine Damen und Herren!

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Begreifen Sie es endlich! – Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Petenten schreiben: „Die Gewichtungsfaktoren beim Förderbetrag pro Kind werden von uns abgelehnt.“ Ich glaube, das ist nicht nur in dieser Petition der Fall, sondern die Ablehnung signalisierten unisono alle Beteiligten in allen Vorberatungen und allen Vorbesprechungen. Die Petenten schreiben, in einem überwiegend ländlichen Einzugsgebiet hat kaum ein Kindergarten Kinder mit Migrationshintergrund. Die Petenten fühlen sich deshalb benachteiligt und die Praktiker sagen, obwohl weniger Kinder mit so genanntem anerkanntem Förderbedarf – mit einem hohen Gewichtungsfaktor – die Einrichtungen besuchen, besteht auch für eine große Anzahl von Regelkindern besonderer Förderbedarf. Die Petenten verweisen auf Verhaltensauffälligkeiten, Sprachauffälligkeiten und darauf, dass das eine Kind ein bisschen mehr Zuwendung braucht als ein anderes.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): So ist es! – Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es gibt Entwicklungsverzögerungen und vieles mehr. Solche Fälle müssen Sie doch auch berücksichtigen. Deshalb ist schon der Grundansatz falsch. Auch an dieser Stelle sind Konfl ikte vorprogrammiert, denn die Kindergartenleiterinnen werden animiert, dem Vater oder der Mutter vorzuschlagen, mit dem Kind zum Arzt zu gehen, damit der Arzt bescheinigt, dass das Kind so oder so ist, um einen höheren Gewichtungsfaktor zu bekommen. Das halte ich für inhuman, meine Damen und Herren, wenn man den Eltern solche Vorschläge macht. Das will ich hier deutlich sagen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Die Petenten meinen, bei einer schwierigeren Finanzlage des Trägers – es ist wohl kaum zu bestreiten, dass ein solcher Fall eintreten kann –, werden nur noch in Kernzeiten die Gruppen mit zwei Fachkräften bestückt sein. Es sei auch nicht zu erwarten, dass die Gruppenzahl sich verringern könne. Kinder unter drei Jahren oder über sechs Jahren würden verstärkt in der Gruppe aufgenommen. Dieses Problem sehen die Petenten, also die Praktiker. Ich spreche für die Petenten, und die sehen die individuelle Förderung auf höchstem Niveau stark gefährdet.

Gut, da sage ich: Das sehen wir auch so. Das ist ja auch ein Grund, warum wir dieses Gesetz und diese Ihre Vorlage ablehnen.

Und ich bitte zu sehen, dass Ihre Redezeit jetzt vorbei ist, Herr Kollege.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir plädieren bei dieser Petition für Berücksichtigung.

Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss. Ich weise darauf hin, dass nicht die heutige von uns initiierte ernste Debatte eine Beschädigung des Parlamentarismus ist, wie hier Frau Kollegin Dodell unverschämterweise – so sage ich einmal – gesagt hat.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Nein, das ist keine Beschädigung, meine Damen und Herren. Eine ernste und ausführliche parlamentarische Debatte zu einem ersten Thema ist keine Beschädigung, aber ich sage Ihnen: Es ist eine Beschädigung des Parlaments, –

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende!

– wie Sie in Ihrer Arroganz einfach darüber hinweggehen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote, bitte.

Ja, Kollege Weidenbusch, gute Vorlage, nicht? Ich hoffe, Sie fühlen sich jetzt herausgefordert. An Leidenschaft kaum zu toppen, jedenfalls nicht von Ihnen, oder?

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Damit Sie den Überblick in der Debatte nicht verlieren, möchte ich Ihnen sagen, wie es zumindest in der Fraktion der GRÜNEN jetzt weitergeht: Die folgenden zwölf – zwölf! – Rednerinnen und Redner meiner Fraktion werden sich mit einzelnen Petitionen befassen, und wir werden jeweils exemplarisch aus jeder Petition, zu der wir sprechen werden, einen thematischen Aspekt herausgreifen und hier debattieren. Dabei werden wir uns beschäftigen mit der Qualität und Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes – das werde ich jetzt gleich tun –, mit dem Recht auf einen Kindertagesstättenplatz, also mit der Bedarfsermittlung, mit Finanzierungsfragen, mit Arbeitnehmerinnenrechten, mit der Gastkinderregelung, mit Gewichtungsfaktoren, mit Buchungszeiten, mit der Frage der Tagespfl ege, mit Arbeitsbedingungen und Rahmenbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher, mit Waldkindergärten und natürlich auch mit den Elternbeiträgen.

(Zuruf von der CSU)

Ich spreche jetzt zu einer Petition der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg, Trägerin von sieben Einrichtungen in der Region Bamberg, dabei Krippen, Kindergärten und Horte. Die Petition wird unterstützt von 1562 Bürgerinnen und Bürgern. 1562 – eine einzelne Petition, alles Wählerinnen und Wähler, meine Damen und Herren auf der rechten Seite.

(Thomas Kreuzer (CSU): Die wählen aber nicht die GRÜNEN!)

Warten Sie es ab, die nächste Wahl wird es Ihnen schon zeigen!

(Heiterkeit bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Petentinnen und Petenten sind in Sorge darüber, dass unter den Rahmenbedingungen des neuen Gesetzes die Qualität in den Einrichtungen nicht gewährleistet werden

kann und dass der Bildungs- und Erziehungsplan nicht umgesetzt werden kann.

(Unruhe bei der CSU)

Ich trinke jetzt etwas, dann können Sie ausreden, Herr Weidenbusch.

(Zurufe von der CSU und von der SPD)

Ein paar Bemerkungen zum Bildungs- und Erziehungsplan: Der Bildungs- und Erziehungsplan hat über die Grenzen Bayerns hinaus viel Beachtung gefunden – und das zu Recht. Er stellt sicherlich eine gute Grundlage dar, an der sich die frühkindliche Bildung, egal in welcher Einrichtung und in welcher Form, orientieren sollte. Frau Ministerin, in Ihrer Broschüre zu diesem Plan schmücken Sie sich mit folgendem Zitat: „Es beeindruckt mich, mit welcher Leidenschaft der Bildungsplan die Achtung vor der Persönlichkeit der Kinder vertritt und sich daraus deren optimale Förderung unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Kultur, Religion ergibt.“ Das sagt die Vertreterin eines Trägers.

Von dieser Leidenschaft ist bei Ihnen nichts, aber auch gar nichts zu spüren. Hätten Sie sich bei der Erarbeitung des neuen BayKiBiG auch nur ansatzweise diese Haltung zu Eigen gemacht, von der im Bildungs- und Erziehungsplan ausgegangen wird und von der er durchgängig auch getragen wird, so müssten wir heute nicht in dieser Ausführlichkeit debattieren, und es hätte Ihnen gelingen können, ein vernünftiges, ein modernes Gesetz, vor allem aber eines, das die Kinder tatsächlich in den Mittelpunkt stellt, vorzulegen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abgeordneten Helga Schmitt-Bussinger (SPD))

Mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wird der Bildungs- und Erziehungsplan zur Makulatur. Im Gesetz fehlen nämlich gänzlich die strukturellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele.

Als solche möchte ich hier nennen: einmal die PersonalKind-Relation, kurz kleine Gruppen, sowie Verfügungszeiten zur Vorbereitung der Bildungsarbeit, zur Entwicklungsdokumentation, Kinderbesprechungen im Team und interne Fortbildung zu den Bildungs- und Erziehungszielen. Diese müssen vom Träger in angemessener Weise für das gesamte Personal gewährt werden. Dafür muss es auch im Gesetz Regelungen geben. Angemessen – das haben wir hier schon öfter gehört, und ich kann das nur unterstreichen – wären hier zwei Drittel der Arbeitszeit für die Kernaufgaben und ein Drittel für Verfügungs- und Vorbereitungszeiten. Ein Hinweis dazu, wie das aber gewährleistet wird, und auch eine Verpfl ichtung der Träger, dies zu gewährleisten, fehlt.

Dass Bildung bessere Rahmenbedingungen braucht, hat auch die Auswertung der Modellversuche für den Bildungs- und Erziehungsplan gezeigt. Die Beteiligten gaben danach nämlich an, sie brauchten mehr Fortbildung, mehr Platz – ganz banal mehr Platz für die Kinder, mehr Qua

dratmeter pro Kind –, mehr Verfügungszeit, einen besseren Personal-Kind-Schlüssel und – ganz wichtig! – die beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen fühlten sich nach der Erprobung ausgelaugt.

Nichts von der Kritik, keine der Erfahrungen, geschweige denn die Forderungen dieser Expertinnen und Experten wurden von Ihnen aufgegriffen. Die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans bleibt mit diesem Gesetz beliebig. Sie ist wie auch jetzt schon dem Engagement der Erzieherinnen und Erzieher überlassen, die jetzt schon einen großen Teil ihrer Freizeit investieren, damit in den Einrichtungen ordentlich gearbeitet werden kann. Ich habe es selbst erlebt, wie die Leiterin eines Kindergartens am Wochenende selbst in die Einrichtung gehen muss, um dort zu streichen und zu renovieren, nicht etwa um Arbeitsblätter vorzubereiten oder die nächste Bastelarbeit oder was weiß ich.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das ist doch nicht in Bayern?)

Das ist in Coburg, im Landkreis Coburg! Dort müssten Sie sich einmal umschauen. Das ist nicht irgendwo in einem Entwicklungsland, das ist hier bei uns in Bayern!

(Susann Biedefeld (SPD): Da gibt es viele Beispiele!)

Genau. Und wenn diese Einrichtungen dann Kinder unter drei Jahren aufnehmen müssen, dann gehen sie vorher in der Gemeinde betteln: Hat nicht noch jemand ein Kinderbettchen für mich? – Ja, so sieht das nämlich aus. Und den Wickeltisch müssen sie sich selber zimmern, Herr Kreuzer. Das ist die Realität in Bayern.

(Thomas Kreuzer (CSU): Eindeutig nein!)

Da sieht man wieder einmal, wie unterschiedlich die Regionen in Bayern behandelt werden. Das war jetzt ein Eigentor.

(Zuruf des Abgeordneten Kreuzer (CSU))

- Sie waren vielleicht noch nicht dort.

(Zuruf des Abgeordneten Kreuzer (CSU))

Nein, die katholische Kirche in diesem Fall! Pech gehabt!

Ein anderes Beispiel: Erzieherinnen zahlen die Fortbildungen für den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan selbst. Soll das die Realität bleiben? In Ihrem Gesetz haben Sie nämlich nicht die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, um die Fortbildung aller, die in den Kindergärten und Kindertagesstätten arbeiten, zu gewährleisten und zu fi nanzieren. Ich fi nde, Sie nutzen diese engagierten Menschen in unverschämter Art und Weise aus.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜ- NE))

Auch die Elternrechte bleiben weit hinter den Vorstellungen zurück, die uns der Bildungs- und Erziehungsplan vorgibt. Durch einen gesetzlich verankerten Kindertagesstättenrat analog zum ersten Entwurf im BEP wäre die Mitwirkung der Eltern besser zu regeln als so, wie Sie es jetzt in dem Gesetz vorgesehen haben.