Protokoll der Sitzung vom 29.06.2005

Auch die Elternrechte bleiben weit hinter den Vorstellungen zurück, die uns der Bildungs- und Erziehungsplan vorgibt. Durch einen gesetzlich verankerten Kindertagesstättenrat analog zum ersten Entwurf im BEP wäre die Mitwirkung der Eltern besser zu regeln als so, wie Sie es jetzt in dem Gesetz vorgesehen haben.

Jetzt möchte ich Sie noch einmal, damit das nicht in Vergessenheit gerät und nicht so theoretisch bleibt, auf die wichtigsten Anliegen der frühkindlichen Bildung und Erziehung hinweisen. Das sind Ihre eigenen Worte. Bei einem Blick auf die Seiten des Ministeriums können Sie dies bestätigt sehen.

Das ist die Stärkung des Kindes, der kindlichen Selbstbestimmung und der sozialen Mitverantwortung, die Förderung geistiger und körperlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Entwicklung von Werten. Dazu gehört auch die Achtung des Andersseins. Das sage ich hier besonders gerne. Dann weiter die Integration behinderter Kinder, die Integration ausländischer Kinder, die Förderung hoch begabter Kinder, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Grundschule und die Betonung der Gemeinwesenorientierung der Kindertageseinrichtung, das heißt, die Einbindung der Kindertageseinrichtung in das nachbarschaftliche Umfeld wie Spielplatz, Sportverein, Musikangebote etc. Diesen ganzen Anliegen wird Ihr Gesetz in keiner Weise gerecht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die vorgesehenen Gewichtungsfaktoren, zum Beispiel für behinderte Kinder oder von Behinderung bedrohte Kinder reichen keinesfalls aus, um eine Förderung, so wie diese Kinder sie brauchten, sicherzustellen. Alles, was darüber hinausgeht – – Sie sagten eben, es kann höher sein; es kann, was hilft mir das? Sie wissen ganz genau, wie Eltern behinderter Kinder um jeden Euro, um jeden Cent kämpfen müssen, wenn sie auch noch zusätzliche Pfl ege außerhalb der Einrichtung brauchen. Glauben Sie, dass es denen leicht fällt durchzusetzen, dass für ihr Kind ein höherer Faktor gewährt wird?

Die Gewichtungsfaktoren für ausländische Kinder reichen nicht aus. Zudem ist es völlig widersinnig festgesetzt; denn die Defi nition, was ausländisch ist, orientiert sich am Pass der Eltern und nicht am tatsächlichen Sprachvermögen der Kinder. Es gibt viele Kinder mit nichtdeutschen Pässen, die sehr gut deutsch sprechen. Es gibt aber viele deutsche Kinder, die sehr schlecht deutsch sprechen. Um die kümmern Sie sich in diesem Gesetz gar nicht. Für die gibt es überhaupt keine Gewichtungsfaktoren. Da läuft die Förderung völlig schief.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das gilt auch für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. Das Aufmerksamkeitsdefi zitsyndrom, Herr Weidenbusch, das kennen Sie wahrscheinlich – ADS.

(Zuruf des Abgeordneten Ernst Weidenbusch (CSU))

Genau, ich denke mir das. Da hat früher der Faktor auch nicht gereicht, gell? Oder ADHS, das sind Kinder, die sind von Behinderung bedroht, wenn man nicht rechtzeitig gegensteuert. Diese Kinder werden aber überhaupt nicht berücksichtigt. Für die gibt es keine zusätzliche Förderung in Ihrem Gesetz. Fazit: Zu wenig Mittel, zu wenig Zeit, zu wenig Unterstützung, um den oben genannten Anliegen, die Sie sich auf die Fahne geschrieben haben, zumindest im Internet, gerecht zu werden.

In der von mir bereits erwähnten Broschüre, Frau Ministerin, schreiben Sie weiter: „Dieses Konzept“ – der Bildungs- und Erziehungsplan ist gemeint – „wird für sie“ – da meinen Sie die Eltern, es ist eine Broschüre für Eltern – „ein konkreter Prüfstein,“ – diesmal kein Meilenstein, sondern ein Prüfstein – „um Bildungs- und Erziehungsqualität einzufordern, zu vergleichen und weiterzuentwickeln.“ Diese Zusage an die Eltern wird Ihnen, Frau Ministerin, wenn Sie heute das BayKiBiG so verabschieden, wie es hier vorliegt, in Kürze wie fränkischer Granit auf die Füße fallen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Biedefeld. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich heute zu zwei Petitionen äußern, die auch aufgrund des Verfahrens der CSU-Mehrheit, der Zweidrittel-Mehrheit, mit Ignoranz gänzlich vom Tisch gewischt worden sind.

(Zuruf von der CSU)

Es ist eigenartig, Herr Kollege, wie Sie mit diesem wirklich bürgerschaftlichen Elternengagement umgehen, wenn Sie derartige Petitionen nicht behandeln, die wirklich individuell auf diese Einrichtungen eingehen.

Ich habe hier zum Beispiel eine Petition aus Bischberg bei Bamberg, vom Elternbeirat des Kindergartens St. Marien, wo pikanterweise die Kollegin Huml, eine Kollegin aus Bamberg, im Sozialpolitischen Ausschuss beantragt und veranlasst hat, dass diese Petition nicht behandelt wird. Das ist nachzulesen im Protokoll des Ausschusses. Ich habe es inzwischen auch an die Medien weitergegeben. Es steht nicht auf SPD-Papier, sondern es ist ein Protokoll des Bayerischen Landtags. Da kann man das nachvollziehen.

Es handelt sich um den Kindergarten St. Marien, Trosdorf, in der Gemeinde Bischberg. Es ist ein sehr kleiner ländlicher Kindergarten mit circa 40 Kindern, in dem zwei Erzieherinnen, eine Kinderpfl egerin und zurzeit eine Praktikantin beschäftigt sind. Dieser Elternbeirat mit beigefügter Unterschriftenliste hat sich sehr umfangreich zu diesem Gesetz geäußert und sagt eindeutig unterm Strich – ich gehe auf einzelne Punkte noch ein –, dass dieses Gesetz so nicht kommen darf, weil es in erster Linie zulasten von Kindern geht, zulasten der Qualität von Erziehung und Bildung, zulasten von Personal und auch zulasten von Trägern, und dass man entsetzt ist. Sonst wird immer die

„Süddeutsche Zeitung“ oder der „Münchner Merkur“ zitiert, ich zitiere heute aus dem „Fränkischen Tag“. Es wird von vielen untermauert, von Eltern, die in diesem Kindergarten ihre Kinder haben, aber auch von anderen, von Eltern in anderen Kindergärten aus der Stadt Bamberg und aus dem Landkreis Bamberg.

Sie kennen den Artikel, Frau Kollegin Huml, der heute im „Fränkischen Tag“ erschienen ist:

Für mich ist das Gesetz, wenn es so kommt, eine Katastrophe. Ich bin freiberufl ich tätig und kann nicht immer im Voraus wissen, wann ich zu meinen Kunden muss. Das sagt Katja Wöhler, die Mutter kleiner Kinder und Elternbeiratsvorsitzende im Kindergarten St. Elisabeth ist. Sie fürchtet, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Mit den neuen Buchungsmodalitäten sieht sie das Ende der von ihr dringend benötigten Flexibilität gekommen.

Flexibilität wird doch immer gern eingefordert, speziell von den Kolleginnen und Kollegen der CSU. Das muss man klar herausstellen. Das geht zulasten nicht nur von Kindern, von Personal und von Trägern, sondern auch zulasten von Erziehenden, von Eltern, Alleinerziehenden, von Familien, weil einiges auf dem Spiel steht.

Kollege Unterländer hat heute angeführt, wie groß der Dialog gewesen sei, das Gespräch mit den Betroffenen und den Beteiligten, wie sich die CSU-Kolleginnen und Kollegen doch der Anliegen, Sorgen und Nöte angenommen haben. Ich zitiere wieder den „Fränkischen Tag“. Da heißt es von der genannten Frau Katja Wöhler:

Sie hat eine Petition an den zuständigen Ausschuss des Bayerischen Landtags geschickt. Sie hat auch an alle Landtagsabgeordneten Briefe geschrieben, in denen sie ihre Bedenken und die anderer Eltern zum geplanten Kindertagesstättengesetz mitgeteilt und sie gebeten hat,

auch alle CSU-Kollegen gebeten hat,

sich für Nachbesserungen im Gesetzentwurf einzusetzen.

Jetzt, man höre und staune, wo ist der Dialog, das Auseinandersetzen mit den Betroffenen und Beteiligten? Ich zitiere:

Doch geantwortet haben ihr nur die Oppositionspolitikerinnen Susann Biedefeld und Christa Steiger (SPD) und Ulrike Gote (GRÜNE). Von den CSU-Abgeordneten kam bis heute keine Antwort.

Man muss wissen: Das sind die CSU-Abgeordneten, die Kollegin Huml, der Kollege Müller, und es ist der Kollege Rudrof. Dann heißt es weiter:

Und Herr Dr. Müller hat mir auch nur geschrieben, dass er den Brief weiterleiten wird.

Das steht heute im „Fränkischen Tag“ nachzulesen. Ist das ihr viel zitierter Dialog, Ihre Auseinandersetzung mit den Betroffenen und Beteiligten? Und die interessante Antwort – Kollegin Huml und Kollegen Müller hat man nicht erreicht –, auf den Vorwurf hin, wie sie sich dazu äußern, sagt der Kollege Rudrof: „Ich kann das schon nicht mehr hören.“ Das war der Kommentar zu diesem Vorwurf. So geht man mit dem Engagement, mit dem Einsatz der Eltern, der Elternbeiräte und entsprechender Personen, die sich gegen dieses Kindertagesstättengesetz wehren, um. Das muss man sich mal überlegen. Sie treten das ehrenamtliche Engagement mit Füßen. Sie feiern das ehrenamtliche Engagement bei Ordensverleihungen, in Sonntagsreden und in großen Showveranstaltungen, aber wenn sich direkt Menschen an Sie wenden, kommt keine Reaktion. Zumindest ist es dem „Fränkischen Tag“ so zu entnehmen.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Heike?

Frau Kollegin, darf ich Sie fragen, ob Sie sich vorstellen können, dass es verständlich ist, wenn eine junge Kollegin, die gerade geheiratet hat, fortgefahren ist und deswegen keine Antwort geben konnte? Ich fi nde, Ihre Zitate über die Kollegin Huml waren nicht gerade sehr passend.

Die Petition stammt vom 11. Mai 2005, Herr Kollege Heike. Und der Artikel im „Fränkischen Tag“ ist vom 28.6.2005. Da steht: „Zu den Vorwürfen nahm am Freitag“, also am vergangenen Freitag, „nur Kollege Rudrof Stellung.“ Darum kann ich Ihre Zwischenfrage nicht nachvollziehen.

(Zuruf der Abgeordneten Melanie Huml (CSU))

Das ändert die Sache nicht. Ich fi nde, was hier abgelaufen ist, insgesamt sehr pikant.

Sie können dessen versichert sein: Wir haben alle Petenten, und zwar nicht nur jene aus dem Bereich Bamberg oder Oberfranken, angeschrieben, haben ihnen das Protokoll zukommen lassen und aufgezeigt, wie die große CSU-Mehrheitsfraktion mit bürgerschaftlichem Engagement umgeht. Es wird nämlich mit Füßen getreten. Genau das haben wir weitergegeben.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Werner Schieder? – Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Kollegin, glauben Sie im Hinblick auf die Einlassung des Kollegen Heike auch, dass in diesem Fall der Satz gilt: Wer sich verteidigt, klagt sich an?

(Widerspruch und Lachen bei der CSU)

Frau Kollegin, bitte.

Herr Kollege Schieder, es scheint so zu sein. Etwas anderes kann man daraus wohl nicht entnehmen. – Ich gehe weiterhin auf den Artikel ein. Kollege Rudrof war wohl am letzten Freitag zu erreichen und konnte sich zu den Vorwürfen äußern, warum man es nicht einmal für nötig befi ndet, einem Bürger oder einer Bürgerin zu schreiben oder einem Elternbeirat die Frage zu beantworten, wie man zu diesem Kindertagesstättengesetz stehe. Dann wurde auch nachgefragt, warum denn die Petitionen im Bayerischen Landtag nicht behandelt worden seien. Das lese ich jetzt wieder vor:

Auf die Frage, warum eine ganze Reihe von Petitionen offi ziell unbehandelt zurück an die Absender ging, vermutete er,

vermutete er! –,

dass der Grund darin liegt, dass die darin vorgebrachten Argumente schon hinreichend bekannt und erörtert waren.

Damit begründet er die Arroganz und Ignoranz, die Wünsche und Nöte der Bürger, die an ihn herangetragen werden, einfach nicht zu beantworten. Im Artikel steht „er vermutete“. Es funktioniert also nicht einmal die Kommunikation zwischen den drei Bamberger Abgeordneten. Kollege Rudrof wollte wohl nur nicht zugeben, dass es seine Kollegin Huml war, die den Antrag gestellt und es verursacht hat, dass diese Petitionen im Sozialausschuss nicht mehr behandelt worden sind. So viel zu diesem Artikel.

Nun komme ich auf die Petition des Elternbeirats des Kindergartens St. Marien zu sprechen. Sie ist sehr umfangreich. Ich möchte daraus einige Punkte aufführen. Kollege Unterländer hat heute früh, als es um die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen mit den Eltern ging, von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit gesprochen; das Gesetz würde dazu beitragen, dass diese Zusammenarbeit noch partnerschaftlicher würde und dass es hervorragend klappen würde. Ich zitiere jetzt aus der Petition.

Artikel 11 des alten Bayerischen Kindergartengesetzes sowie der entsprechenden Durchführungsverordnung zur Zusammensetzung, Wahl etc. eines Elternbeirates ist in der bisherigen Deutlichkeit im neuen Gesetzentwurf nicht wieder zu fi nden. Die bisherigen Untergrenzen bzw. Rahmenbedingungen für den Elternbeirat sollten ihren Niederschlag im Gesetz bzw. dessen Ausführungsverordnungen fi nden. Alle Elternbeiräte in Bayern sollten sich auf einen einheitlichen Rahmen für den Elternbeirat vor Ort verlassen bzw. auf eine gesetzliche Legitimation beziehen können.

Fehlanzeige, kann ich nur sagen. Auch dieses Argument wurde vom Tisch gewischt, wurde nirgendwo berücksichtigt. Auch hier zeigt sich ganz klar die Arroganz und Ignoranz der CSU und des zuständigen Ministeriums.

Positiv ist die Verpfl ichtung zur Information über den Entwicklungsstand der Kinder, Artikel 14 Absatz 2, zu nennen. Uns ist aber nicht klar, welche Sanktionen im Falle eines groben Verstoßes folgen sollen.