Protokoll der Sitzung vom 29.06.2005

Positiv ist die Verpfl ichtung zur Information über den Entwicklungsstand der Kinder, Artikel 14 Absatz 2, zu nennen. Uns ist aber nicht klar, welche Sanktionen im Falle eines groben Verstoßes folgen sollen.

Auch hier Fehlanzeige! In diesem Gesetzentwurf ist keine Aussage dazu zu fi nden. Auch bei den Anhörungen und Diskussionen, gerade im Sozialausschuss, gab es auf diese Frage des Petenten keinerlei Antwort und keinerlei Klarstellung. Der Petent schreibt weiter:

Wir als Elternvertreter hätten uns eine Stärkung der Eltern und ein deutlicheres Bekenntnis zur Institution Elternbeirat gewünscht. Die Formulierung „ ist ein Elternbeirat einzurichten“ erscheint uns im Verhältnis zur bisherigen Formulierung viel zu schwach.

Dem kann ich nur zustimmen. Ich frage mich nur, worauf Kollege Unterländer seine Aussage stützt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Eltern gestärkt würde. Wie kommt er dazu zu behaupten, dass das Mitspracherecht und die Mitwirkungsmöglichkeiten des Elternbeirats gestärkt worden sind? Das ist Schönrednerei, nichts anderes; das ist ganz klar. – Der Petent schreibt weiter:

Die Pfl icht der Fortschreibung der Konzeption und der Beteiligung der Eltern gemäß Artikel 14 Absatz 5 ist zu begrüßen. Aber auch hier fehlt noch eine Konkretisierung in Form von Richtlinien, damit das Elternrecht nicht ausgehöhlt werden kann. Bedauerlicherweise lässt sich auch in Artikel 30 kein Hinweis auf eine solche Regelung fi nden.

Wo ist die Konkretisierung? Wo ist eine Antwort auf die Frage dieses Petenten, nämlich des Elternbeirats des Kindergartens St. Marien?

In der Petition heißt es weiter:

Das Fehlen eines über das Informations- und Anhörungsrechts weiterreichenden Mitbestimmungsrechts ist ebenfalls anzumerken. Das bisher existierende Informations- und Anhörungsrecht vor wichtigen Entscheidungen hat sich meistens als Farce erwiesen. Hier sind klare Regelungen und Rechte vonnöten.

In den Anhörungen – das ist aus den Protokollen, speziell zur letzten Anhörung zu lesen – hat sich herausgestellt, dass keine ausreichenden Rechte ausgewiesen sind, keine klaren Regelungen, und dass man von einem Informations- und Anhörungsrecht der Eltern eigentlich gar nicht reden kann. – In der Petition heißt es weiter:

Ferner fehlt unseres Erachtens die gerade bei größeren Trägern notwendige Legitimation und Anerkennung der Elternbeiräte, sich in übergeordneten Gremien (gemeinsamer Elternbeirat) zu organisieren. Hier wären durchaus Rahmenbe

dingungen denkbar. Gerade wegen unserer langjährigen Erfahrung des Umgangs eines großen Trägers mit Elternverbänden und Elterninteressen halten wir eine Stützung der Elternarbeit und eine gesetzliche Verankerung für ausgesprochen wichtig.

Dazu wird eine ganze Liste aufgeführt. Das sind Aussagen von Bürgerinnen und Bürgern, die tagtäglich auf der Grundlage des jetzt gültigen Kindergartengesetzes arbeiten, die wissen, wie es bislang funktioniert hat und da schon Kritik angebracht haben. Diese Leute haben den Gesetzentwurf sehr kritisch angeschaut und sagen genau das Gegenteil dessen, was Sie sagen. Ich frage mich wirklich: Wer sind denn jetzt die Experten? Sind das die Wissenschaftler, sind das die Eltern, die Erzieherinnen und Erzieher, die seit Jahren die Arbeit in den Kindertagesstätten in Bayern machen? – Sie behaupten, Sie seien die Experten. Eine solche Aussage strotzt nur so von Arroganz und Ignoranz, auch gegenüber den Menschen, die tagtäglich in der Praxis stehen.

In der Petition werden noch viele weitere Punkte angeführt, zum Beispiel das Thema „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“. Dazu heißt es in der Petition:

In diesem Zusammenhang ist zu Artikel 21 Absatz 5 anzumerken, dass in der vorliegenden Fassung Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, die nicht im Sinne der Eingliederungshilfe behindert oder von Behinderung bedroht sind, sondern möglicherweise vorübergehende Entwicklungsauffälligkeiten aufweisen, zum Beispiel bei Störungen der Sinneswahrnehmung, der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, im Sozialverhalten sowie in der Motorik und Sensomotorik, nicht berücksichtigt werden.

Es ist richtig, wie Frau Stewens vorhin gemeint hat, dass das, was die Eingliederungshilfe betrifft, nicht noch einmal ins Gesetz rein muss. Da stimmen wir mit ihr überein: Das ist nicht notwendig. Was ist aber mit den Kindern, die der Petent angesprochen hat, mit den Kindern, die möglicherweise vorübergehende Entwicklungsauffälligkeiten zeigen? In diesen Problemkreis gehören auch Migrationskinder und andere mehr. Wie wollen Sie die Förderung dieser Kinder sicherstellen? – Ihr Gesetz geht zulasten der Kinder!

Meine erste Redezeit ist zu Ende. Kolleginnen und Kollegen, ich komme wieder. Zu dieser Petition kann ich nur sagen: Wir bitten noch einmal um Berücksichtigung. Wir fordern Sie auf, diese Petition zu berücksichtigen. Treten Sie bürgerschaftliches Elternengagement nicht länger mit Füßen, und hören Sie auf die Experten!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Kollege Hoderlein.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Damit die Sache ein bisschen mehr Lebendigkeit bekommt und

nicht nur Kollege Schieder und die Kolleginnen Gote und Biedefeld mit letztem körperlichen Einsatz dafür kämpfen, dass diese Debatte lebendig bleibt,

(Zurufe und Heiterkeit)

wäre es ganz nett, wenn wieder einmal jemand von der CSU das Wort ergreifen würde. Das ist der Sinn parlamentarischer Debatten.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CSU)

Das will ich doch annehmen, es sei denn, Sie haben seit dem Auftritt von Frau Dodell kein neues Argument mehr vorzubringen vor allem auf die Einlassungen, die die Bürgerinnen und Bürger in Form ihrer Petitionen eingereicht haben. Wenn Sie auf diese Einlassungen keine Antworten wissen, haben Sie natürlich Recht, wenn Sie nichts mehr sagen.

(Anhaltende Zurufe von der CSU)

Die Äußerungen der Frau Dodell heute Morgen, die sie gut vorbereitet hat, zeigen, welche – sagen wir einmal – eingeschränkte oder begrenzte Auffassung Sie haben, verehrte Frau Dodell.

(Zurufe und Lachen bei der CSU)

Sie glauben nämlich, dass dann, wenn 60 % der Menschen bei einer Wahl, aus welchen Gründen auch immer, für Ihre Partei stimmen, würden mindestens ebenso viele Menschen für die Regelung einer Sache, wie in diesem Fall für das Kinderbetreuungsgesetz, stimmen. Da unterliegen Sie einem großen Irrtum, meine Damen und Herren. Sie haben zur Stützung Ihrer These argumentiert, dass es diese oder jene Organisationen gewesen seien, die am letzten Samstag demonstriert hätten, und dieser leicht unterschwellige Ton, der Ihren Äußerungen zu entnehmen war, so in die Richtung, das war halt Verdi oder AWO, das übliche Gesocks, das sich immer aufregt über das, was die CSU sagt, zeigt diese Begrenztheit. Deswegen gehe ich auch darauf ein.

Wenn Sie wirklich offen wären für die Probleme, würden Sie über Ihre Vorurteilswand springen und sagen: Verdammt nochmal, vielleicht reicht das, was ich da an Vorurteilen vor mich herschiebe, nicht aus, wenn ich es mit einem Kindergarten eines konfessionellen Trägers, also einer Kirche, zu tun habe. Ich denke da an einen Kindergarten, der konfessionell geführt wird in einer Gemeinde, die fast nichts anderes als CSU wählt. Wenn sich nun Menschen aus diesem Umfeld, die Träger, der Elternbeirat, die konfessionellen Erzieherinnen, die dort beschäftigt sind, so engagieren, und der Bürgermeister, der nicht meiner Partei angehört, sich dann bei mir telefonisch meldet und um Verständnis bittet, dass er auf diese Petition seinen Namen nicht setzen kann, dann ist das schon beachtenswert. Es ist eine beachtliche Dichte konservativer und christlich orientierter Bevölkerungsteile, die sich hinter eine solche Petition stellt, Bevölkerungsteile, die ansonsten nichts, aber auch gar nichts mit der SPD zu tun haben. Und wenn dann eine solche Phalanx Ihnen gegenübertritt, Frau Dodell und meine Damen und Herren

von der CSU, dann sollten Sie sich schon überlegen, ob das, wie Sie es fabriziert haben, so einfach abzutun ist als das übliche Geschwätz der Linken in diesem Lande.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben genügend Grund, darüber nachzudenken.

Ich lese Ihnen jetzt etwas aus dieser Petition, die ich meine, vor, und gehe dann zum Schluss noch ein bisschen darauf ein. Es handelt sich um eine Petition des Elternbeirats des Kindergartens Pfi ffi kus – so heißt der pfi ffi gerweise – aus der Gemeinde Grafengehaig im Landkreis Kulmbach. Zu dieser Petition gibt es eine Unterschriftenliste mit 130 Unterschriften. Das ist bei einer Gemeinde mit circa 1100 Einwohnern schon bemerkenswert.

Ich darf zitieren:

Wir sehen die Existenz von kleineren Kindergärten wie dem unseren für die Zukunft massiv bedroht. Der Kindergarten im Markt Grafengehaig ist eingruppig. Zwei Erzieherinnen haben im Kindergarten ihren Arbeitsplatz.

Künftig müssen alle Eltern für ihr Kind/ihre Kinder Buchungszeiten für die durchschnittlich in der Einrichtung verbrachte Zeit festlegen. Entscheidet sich die Mehrzahl der Eltern für relativ kurze Buchungszeiten – es werden sicher auch fi nanzielle Aspekte mit in die Entscheidung einfl ießen –, so wird es bei unserem Kindergarten wohl in der Praxis so aussehen, dass die Mehrzahl der Kinder durchschnittlich um die fünf bis sechs Stunden täglich in der Einrichtung sein wird. Bereits jetzt haben wir relativ viele Kinder, die den Kindergarten nur vormittags oder bis zum frühen Nachmittag besuchen. Wir befürchten, dass es dem Kindergartenträger bei einer solchen Entwicklung nicht möglich sein wird, die bislang gewohnten Öffnungszeiten, die auch für Berufstätige akzeptabel waren, aufrechtzuerhalten. Es steht vielmehr zu befürchten, dass die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Die Auswirkungen auf die Arbeitszeiten der Erzieherinnen wären hiervon natürlich nicht unberührt.

„Eltern brauchen ein fl exibles, modernes Betreuungsangebot für ihre Kinder, bei dem Qualität in Bildung und Erziehung im Mittelpunkt steht, und gleichzeitig auch maßgeschneiderte Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“ – so ist es in einer Veröffentlichung des Familienministeriums zum BayKiBiG zu lesen. Wir fragen uns: Wie soll gerade bei uns im ländlichen Raum diese Vereinbarkeit sichergestellt sein? Soll bei den Familien auf dem Lande ein Partner, meistens sind es ja die Mütter, wenn überhaupt, nur noch halbtags arbeiten können, um die Kinder rechtzeitig vor Ende der dann wahrscheinlich gekürzten Öffnungszeiten im Kindergarten abholen zu können? Läuft unsere Gesellschaft noch mehr Gefahr, dass sich immer

mehr Paare ganz gegen Kinder entscheiden, weil ein wichtiger Punkt, die Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder, völlig unzureichend ist? Oder ist es der Wunsch der Politik, dass sich die Erzieherinnen künftig auf eigenes Risiko als Tagesmütter beschäftigen, um diese Engpässe auszugleichen?

Meine Damen und Herren, ich habe das deshalb so ausführlich zitiert, weil bei meinen Gesprächen und Telefonaten, die ich fl ankierend geführt habe, immer wieder deutlich geworden ist, wie präzise die Schilderung des tatsächlichen Lebens auf der einen Seite vor Ort ist und wie genau die Petenten auf der anderen Seite darlegen können, dass das Gesetz in seinen Ausprägungen auf diese präzisen Lebensmöglichkeiten eben nicht eingeht. Das wird zur Folge haben, dass wir wieder in Zeiten zurückfallen, die wir angeblich alle nicht wollen, dass nämlich am Ende aus ökonomischen Gründen die Existenz einer Kinderbetreuungseinrichtung im ländlichen Raum komplett aufgegeben wird und damit wieder – ohne dass ich das irgendjemandem unterstelle, aber man kann sich auch nicht davor drücken – als Konsequenz am Ende alles darauf hinausläuft, dass die Frauen, so sie sich für Kinder entschieden haben, defi nitiv gegen einen Beruf entscheiden müssen, jedenfalls solange das Kind nicht in der Schule ist. Das kann es doch nicht gewesen sein, was Sie wollen, meine Damen und Herren von der CSU.

Ich komme noch einmal auf den Zusammenhang ländlicher Raum, konfessioneller Kindergarten. Wenn ich diese Verbindung sehe, stelle ich mir die Situation in meiner oberfränkischen Heimat vor. Da kann es Ihnen passieren, dass Sie alle fünf Kilometer eine genau umgekehrte konfessionelle Situation haben. Es gibt einen katholischen Ort mit einem katholischen Kindergarten, und acht Kilometer weiter ist die nächste Ortschaft zu 95 % evangelisch und hat einen evangelischen Kindergarten. Das ist zu berücksichtigen auch und gerade für die Eltern, die ganz bewusst einen konfessionellen Kindergarten wollen,

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Richtig!)

ob aus Cuius-regio-eius-religio-Gründen oder warum auch immer. Für diese Eltern gibt es in Kombination ländlicher Raum, eingruppiger Kindergarten und betriebswirtschaftliche Existenzbedrohung eine besondere Schwierigkeit im Zusammenhang mit der Gastkinderregelung nach Artikel 23.

Schauen Sie sich das wenigstens, wenn Sie es schon nicht von uns annehmen wollen, nach einem Jahr durch entsprechende interne Erhebungen an. Es ist mit höchster Wahrscheinlichkeit so, dass daraus erhebliche Probleme entstehen werden.

Sie schildern hier die Situation: Sie haben 26 Kinder; davon haben lediglich 16 ihren Wohnsitz in der Gemeinde, 10 nicht – das ist fast die Hälfte. Für die gilt das, was ich vorhin geschildert habe. Um den Ort herum ist genau die gegenteilige Religion; etliche Eltern haben geäußert, sie wollten bewusst nicht in den Kindergarten der anderen Konfession gehen.

(Zuruf von der CSU: Dann sollen sie doch zwei Bürgermeister wählen und zwei Gemeinden auf- machen, dann haben Sie kein Problem mehr, Herr Hoderlein!)

Für diese Frage hat jemand, der in München oder Augsburg oder in einer anderen Großstadt lebt, überhaupt kein Verständnis; das ist doch vollkommen klar. Er sagt sich: Wenn ihr nicht in den einen Kindergarten gehen wollt, geht ihr halt einen Kilometer weiter in den nächsten. Was soll das? Die Frage des Transports spielt für ihn keine Rolle; die Möglichkeiten, die die Eltern in diesem Dorf haben, sind nicht zu vergleichen. Dort spielt das schon eine Rolle, meine Damen und Herren, und deswegen sollten Sie sich diese Situation wirklich noch einmal anschauen.

Ein weiterer Aspekt, den ich in dieser Form so noch nicht gehört habe, ist hier dargestellt: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes räumt den Eltern in § 5 ein Wunsch- und Wahlrecht ein. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf könnte dies de facto außer Kraft gesetzt werden. De facto wird das Wunsch- und Wahlrecht ausgehebelt, wenn es auch der Form nach besteht, weil die Kindergartenstruktur infolge dieses Gesetzes spätestens nach einem Jahr oder, zwei Jahren das Wunsch- und Wahlrecht völlig außer Kraft setzt.

Schließlich wird auf die Gastkinderregelung eingegangen. Zwar werden die Verwaltungsgrenzen vielfach berücksichtigt, aber nicht, dass die konfessionellen Zugehörigkeiten entscheidend sind auch für die Abgrenzung der einzelnen Kindergarteneinrichtungen zueinander. Hier heißt es:

Eltern aus angrenzenden Gemeinden könnten ihr Kind nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes nur noch dann in den Kindergarten Eppenreuth bringen, wenn entweder die Aufenthaltsgemeinde bereit ist, den Platz als bedarfsnotwendig anzuerkennen,

- Klammer auf: ist nachgefragt worden und wird natürlich abgelehnt; denen geht es nicht so gut, wie die Propaganda hier und anderswo immer sagt; Klammer zu -,

in wenigen Einzelfällen der Artikel 23 greift, wenn der Träger bereit ist, auf die Zuschüsse für diesen Platz zu verzichten (dürfte aufgrund der ohnehin schwierigen Finanzlage ausgeschlossen sein) oder die Eltern bereit und in der Lage sind, die fehlenden Zuschüsse aus eigener Tasche aufzubringen.