Protokoll der Sitzung vom 29.06.2005

Landkreises Passau – meines Wissens kein Vertreter der Oppositionsparteien – erklärt hat, dass er eine halbe Million Euro weniger Personalkostenzuschuss pro Jahr erwartet. Dieses erwartet nicht nur der Landrat von Passau, sondern dieses erwarten auch viele andere, mit denen wir geredet haben.

Es war eine Informationsveranstaltung für 100 Bürgermeister und Kindergartenträger, auf der die Leiterin des KiTa-Referats der Diözesan-Caritas ganz deutlich davon gesprochen hat, dass die Katholische Kirche sich natürlich nicht aus der Trägerschaft für den Kindergarten zurückziehen will, aber eben nicht noch mehr Defi zite tragen kann, die zu erwarten sind.

Ein Zitat aus der „Passauer Neuen Presse“:

Der Ausweg ist Kürzungen bei den Personalkosten, sprich: Reduzierung der Arbeitszeit oder Entlassungen.

Dieses ist die bittere Wahrheit nicht nur im Landkreis Passau, sondern in allen ländlichen Landkreisen in Bayern.

Über das Thema Proteste haben wir schon gesprochen, auch über die Demonstration und die Petitionen. Wir haben hunderte von Petitionen mit zehntausenden von Unterschriften bekommen. Wir bekommen täglich neue. Kürzlich oder erst heute haben wir eine aus dem Landkreis Weilheim-Schongau bekommen, wo sich als Reaktion auf dieses Gesetz ein Gesamtelternbeirat gebildet hat, der für 2 700 Kinder spricht. Frau Dodell, wir haben dort keinen MdL, die GRÜNEN auch nicht. Auch diese Menschen sind ganz von selbst auf die Idee gekommen, dass dieses Gesetz schlecht sein könnte. Die Leute fühlen sich mit Sicherheit nicht ernst genommen, wenn ihnen immer unterstellt wird, dass sie uns brauchen, um ein Gesetzesvorhaben zu beurteilen. Wir haben 38 000 Unterschriften der katholischen Erzieherinnengewerkschaft, die im Juli 2004 an die Ministerin übergeben worden sind, von denen wir auch nichts wussten. Wir wissen von tausenden und zigtausenden von Briefen und Unterschriftenlisten, die direkt ans Ministerium gegangen sind, auch nichts.

Herr Unterländer, Sie haben uns vorher Agitation vorgeworfen. In der Tierwelt nennt man so etwas Angstbeißen. Ansonsten verhöhnen Sie wiederum alle selbständig denkenden Menschen in diesem Land.

(Beifall bei der SPD)

Das Sozialministerium spricht davon, dass schon ein Drittel der jetzigen Kindergärten die Verlierer sein werden. Wo werden die vornehmlich sein? - Natürlich nicht in den Städten, sondern auf dem Land, wo die Einrichtungen sowieso unter schwierigen fi nanziellen Bedingungen arbeiten.

Erschwerend kommt der schon viel zitierte Geburtenrückgang hinzu. Vor zwei Wochen waren wir mit dem Landwirtschaftsausschuss in Frankreich und haben dort gehört, wie Frankreich Strukturpolitik im ländlichen Raum macht. Um der Landfl ucht Einhalt zu gebieten, machen

sie in einem Land, welches ohnehin schon gute Betreuungseinrichtungen hat, Modelle, mit denen sie die Betreuung der Kinder auf dem Land noch verbessern können. Das könnte doch ein Vorbild für uns sein. Das, was hier passiert, ist das Gegenteil: Die Betreuungssituation für eine längere Betreuung auf dem Land wird noch deutlich schwieriger werden.

Hinzu kommt die überstürzte Einführung der Einschulung mit fünf Jahren. Nach Angaben des Sozialministeriums werden es in den Kindergärten pro Jahr 8 500 Kinder und am Ende der Veranstaltung insgesamt 50 000 Kinder weniger sein. Auch das hat wesentlich größere Auswirkungen auf die kleineren Einrichtungen auf dem Land, die auch keine Möglichkeiten der Kompensation haben, welche größere Träger oder größere Gemeinden und Städte haben. Sie können nicht mit Personal zwischen den Einrichtungen jonglieren. Wenn sich verschiedene Träger zusammenschließen würden, bliebe immer noch das Problem, dass die Einrichtungen für das Personal nicht erreichbar sind, weil die Wege zu lang sind und weil Kinderpfl egerinnen und Erzieherinnen in diesem Land leider so wenig verdienen, dass sie sich auch kein Auto leisten können, um diese Wege zurückzulegen.

Herr Unterländer, Sie haben von der Erleichterung gesprochen, die durch diese neuen Zeiterfassungs- und Softwareprogramme geschaffen werden soll. Diese verursachen aber Kosten, die bei einem kleineren Träger mehr ins Gewicht fallen als bei einem großen. Das ist doch fast eine Farce, das erfolgt nach der Devise: Einer gewinnt immer, und wenn es derjenige ist, der diese Stechuhren für Kindergartenkinder erfunden hat, die wir jetzt in den Einrichtungen einführen werden, damit die Anwesenheit erfasst werden kann.

(Zuruf von der CSU: Das ist unter Ihrem Niveau!)

Entschuldigung, ich habe doch den Prospekt gesehen. Ich darf ihn nur nicht zeigen. Frau Stohmayr hat ihn auch schon in der Hand gehabt. Es ist so.

Wir hatten im Landwirtschaftsausschuss einen Bericht über die Auswirkungen dieses BayKiBiG beantragt. Der Bericht des Ministeriums hat unsere Bedenken nicht ausräumen können. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Bericht beim einen oder anderen von der Mehrheitsfraktion durchaus Nachdenklichkeit ausgelöst hat. Herr Dunkl hat letzte Woche davon gesprochen, dass 30 bis 50 Einrichtungen von 1000 schließen müssen. Nach den Berechnungen der Verwaltungen und auch nach unseren Schätzungen ist diese Zahl dramatisch zu niedrig gegriffen. Es gibt 1000 eingruppige Kindergärten. Nach unserer Meinung sind diese alle von diesem Spargesetz gefährdet.

Ebenso ist unsere Frage nach der Zumutbarkeit eines Weges zu einem Kindergarten sehr ausweichend und vage beantwortet worden. Es heißt, es gäbe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dann waren zehn Kilometer Entfernung und 30 Minuten im Gespräch. Wir brauchen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, sondern nur einen gesunden Menschenverstand und Sinn für die Realitäten in diesem Land. Nicht alle Frauen können sich ein Auto

leisten, um ihr Kind zu einer 30 Minuten entfernten KiTa bringen zu können.

(Beifall bei der SPD)

Die Landkindergartenregelung ist prinzipiell zu begrüßen. Wenn aber Einrichtungen mit nur einer Gruppe auch mit über 25 Kindern sagen, sie würden fi nanziell nicht über die Runden kommen, dann bringt es auch bei weniger Kindern nichts. Deswegen hat auch die Caritas, wie in der „Passauer Neuen Presse“ steht, schon lange gefordert, diese Landkindergartenregelung auf zweigruppige Einrichtungen auszudehnen. Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen, alle Menschen aus der Verwaltung, die für ihren Bereich Musterrechnungen in kleinen Gemeinden angestellt haben, sagen unisono, dass das Geld nicht reichen wird, auch wenn der Gemeindeverband etwas anderes behauptet.

Die Bedarfserhebung ist auch schon vielfach zitiert worden. Dazu kann ich mich kurz fassen. Tatsache ist, dass die Kommunen den schwarzen Peter zugeschoben bekommen, dafür aber kein Geld erhalten. Der Versuch, die Verantwortung an die Kommunen zu delegieren und zu sagen, die Kommunen können das alles machen, ist schäbig.

(Thomas Kreuzer (CSU): Da ist aber der Gemeindetag dafür!)

Herr Kreuzer, darüber reden wir in einem Jahr. Dann wird vielleicht die Willfährigkeit mancher Äußerungen auch unter dem Diktat der Finanzen etwas anders ausschauen, als es jetzt in offi ziellen Stellungnahmen der Fall ist.

(Beifall bei der SPD)

Tatsache ist, dass Sie, Frau Stewens, in Ihrer Pressemitteilung von vorgestern davon reden, dass dieses Gesetz ein Bildungsgesetz ist. Dann soll der als Freistaat doch bitte die Verantwortung für diese Bildungseinrichtung übernehmen und auch entsprechend mehr zahlen, als er es bisher getan hat. Das wäre der Sache angemessen. Es würde den Kommunen auch entgegenkommen.

Dass Bedarf nicht gerade Bedürfnis ist, wird gerade in den ländlichen Regionen eine riesige Rolle spielen, wo auch noch der eine oder andere kommunale Dickschädel sitzt. Das wird mir in allen Veranstaltungen bestätigt. Er sieht die Notwendigkeit einer ganztägigen Betreuung nicht, weil er oder sie – meistens ist es er – sowieso der Meinung ist, dass die Frauen nicht ganztags arbeiten müssen, sondern sich lieber zu Hause um Kind und Küche kümmern sollen.

Ebenso wird es um diese Gastkinderplätze juristische Auseinandersetzungen geben. Kollege Hoderlein hat es gerade schon gesagt. Es ist doch menschenunwürdig, dass die pfi ffi gen Eltern dann klagen müssen, um einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu bekommen, ganz abgesehen davon, dass das Kind dann wahrscheinlich schon auf dem Gymnasium ist, bis der Rechtsstreit entschieden ist.

Ein Letztes zum Thema Sprachförderung: Da haben doch einige Ihrer Kollegen tatsächlich geäußert – zum Beispiel Herr Kollege Waschler in der Zeitung oder Herr Kollege Rudrof in Gesprächen –, dass sie Bauchschmerzen haben. Ich appelliere an dieser Stelle noch einmal dringend an Sie. Kippen Sie diese völlig unsinnige Regelung, die in diesem Gesetz steht.

(Beifall bei der SPD)

In diesem Gesetz steht – ich kann und will es Ihnen nicht ersparen, dieses noch einmal in Ausführlichkeit zu schildern –, dass den Sprachförderfaktor nur die Kinder bekommen, deren beide Elternteile nicht deutscher Herkunft sind, unabhängig davon, wie das Kind deutsch spricht oder auch nicht. Gerade im ländlichen Raum haben wir keine oder nur sehr, sehr wenige Kinder mit zwei nicht deutschen Eltern. Wir haben aber sehr viele Kinder, die Sprachförderung brauchen. Es ist doch sowohl sozial als auch fi nanzpolitisch unsinnig, diese Kinder mit fünf Jahren ohne Kenntnisse oder ohne ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in die Schule zu schicken und sie dort scheitern zu lassen.

Herr Kollege Pfaffmann wird später eindrucksvoll ausführen, welche Untersuchungen es hier gibt. Mir ist in der Diskussion im Ausschuss gesagt worden, man hätte dieses Verfahren gewählt, weil aufwendige Sprachtests in den Einrichtungen hätten vermieden werden müssen. Meiner Beobachtung nach sprechen Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen und Kinderpfl egerinnen mit den Kindern in den Einrichtungen. Dabei stellen sie fest, welches Kind einen Sprachförderbedarf hat. Alle Kinder, die einen Sprachförderungsbedarf haben, brauchen eine entsprechende Förderung.

(Beifall bei der SPD)

Ich appelliere noch einmal an Sie: Bessern Sie bitte nach! Wir haben dazu heute die Chance. Dieses Gesetz wird nicht im Sozialministerium, nicht in der Staatskanzlei und nicht von der Staatsregierung beschlossen, sondern hier im Landtag. Ich appelliere an alle Kollegen, die unaufhörlich in ihren Stimmkreisen sagen, dass dieses Gesetz so nicht gut sei. Diese Kollegen sollten das heute in ihrem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen, sonst wäre das unehrlich und gelogen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Steiger.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich mit dem Kapitel des Kindertagesstättengesetzes und der Betreuung von Kindern mit Behinderung oder von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, auseinander setze, möchte ich noch zwei Anmerkungen zu den Ausführungen von Herrn Unterländer machen. Ich kann ihm das nicht ersparen und möchte es auch uns nicht ersparen. Herr Kollege Unterländer hat heute im Laufe der Debatte gesagt, die Kindergartenbeiträge in Bayern seien die niedrigsten. Ich weiß nicht, woher er diese Information hat.

Herr Kollege Unterländer, ich frage Sie, warum Eltern, die im fränkischen Grenzbereich zu Thüringen wohnen, ihre Kinder nach Thüringen in die Kindertagesstätte bringen. Warum wohl? – Weil sie gerne weiter fahren oder weil sie gerne lange Wege in Kauf nehmen, um dort mehr zu zahlen? – Seien Sie bitte etwas vorsichtiger mit solchen Äußerungen.

Herr Kollege Unterländer, ich habe noch einen weiteren Punkt. Hier handelt es sich um eine sehr ernste Sache, die eine deutliche Sprache spricht: Bei mir hat sich die Vorsitzende eines Elternbeirats eines kleinen Landkindergartens aus dem Landkreis Lichtenfels gemeldet, die Ihnen vor Monaten eine Petition mit über 1500 Unterschriften zum Bayerischen Kindertagesstättengesetz, also zum BayKiBig, übergeben hat. Diese Petition ist nie im Geschäftsgang des Landtags angekommen. Herr Kollege Unterländer, ich gehe davon aus, dass dies ein Versehen war. So kann man aber mit einer Petition und mit dem Anliegen von Bürgern nicht umgehen. Das wird der Sache nicht gerecht.

(Beifall bei der SPD)

Damit komme ich zu den Kindern mit Behinderung und den Integrationsgruppen: Frau Staatsministerin Stewens, Frau Kollegin Dodell und Sie, Herr Kollege Unterländer, haben heute mehrfach gesagt, im Mittelpunkt des Gesetzes stünde das Wohl des Kindes. Das Kind stünde im Mittelpunkt. Frau Staatsministerin Stewens ist nicht müßig geworden, das mehrfach zu betonen. Sie hat das auch am 25. Juni in einer Pressemitteilung getan. Ich glaube Ihnen gern, dass Sie diesen Ansatz haben. Das wollen wir alle. So soll ein Gesetz aussehen. Wenn es so wäre, wäre es gut. Aber gerade bei Kindern mit Behinderung sagen Sie deutlich, dass im BayKiBig das Kind ein Kostenfaktor ist. Im Gesetz steht nämlich eindeutig: Der Ausbau integrativer Kindergartenplätze führt zu einer Reduzierung der Nachfrage nach teuren Plätzen in heilpädagogischen Tagesstätten und zum Wegfall der Fahrtkostenerstattung.

Im Klartext bedeutet das, dass das Kind ein betriebswirtschaftlicher Faktor in der Bayern AG ist. Das kann es doch nicht sein. Die Frage muss doch lauten: Was braucht das Kind. Das eine Kind wird in einer heilpädagogischen Tagesstätte am besten gefördert, das andere Kind ist in einem integrativen Kindergarten am besten aufgehoben. Was passiert jedoch? – Der Bezirk Oberbayern genehmigt keine neuen integrativen Gruppen mehr. Die Menschen reagieren darauf verzweifelt. In Bernau gibt es zum Beispiel einen Kindergarten namens St. Laurentius. Dort liegen fünf Aufnahmeanträge für Kinder mit einer fachärztlich festgestellten Behinderung. Was passiert? – In einem ersten Schreiben werden diese Kinder abgelehnt, weil der Bedarf nicht anerkannt wird. Darauf folgt ein Schriftwechsel, der hin und her geht. Daraufhin wird der Bedarf zwar anerkannt, aber die Mittel werden nicht zur Verfügung gestellt. Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein. So wird das aber weitergehen.

Herr Kollege Imhof, Sie haben vorhin bei einigen Begründungen und einigen sehr handfesten Argumenten bedeutungsvoll genickt. Mit Nicken allein lösen wir jedoch diese

Probleme nicht. Mir kommt es so vor, dass dieser Kostenfaktor Kind ein Teil des Systems des KEG, also des Kostenentlastungsgesetzes der Kommunen ist. Dieses Gesetz hat die Staatsregierung über den Bundesrat in den Bundestag eingebracht. Dankenswerterweise wurde es auch von den Mitgliedern der CSU-Landesgruppe abgelehnt.

Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung hat gezeigt, dass der Faktor von 4,5 bei einer anerkannten Behinderung bei weitem nicht ausreicht. Das haben die Vereinigung der evangelischen Erzieher und Erzieherinnen, der paritätische Wohlfahrtsverband und die Arbeiterwohlfahrt in der Anhörung deutlich gemacht. Sie haben darauf hingewiesen, dass mit einem Faktor von 4,5 die Qualität der integrativen Erziehung nicht mehr gewährleistet sei. Im Gesetz steht zwar, dass im Einvernehmen mit der Gemeinde nach oben abgewichen werden könnte. Das entspricht wiederum dem System KEG zur Kostendämpfung. Welche Gemeinde macht das? – Das kann keine Gemeinde, die die fi nanziellen Mittel nicht hat und die jeden Cent und jeden Euro umdrehen muss.

In dem Gesetz steht auch, dass immer der höchste Gewichtungsfaktor maßgeblich ist, wenn mehrere Faktoren anzusetzen sind. Dazu möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen: Stellen Sie sich ein Kind mit einer anerkannten Behinderung vor, das den Gewichtungsfaktor 4,5 hat. Dieses Kind hat nicht deutsch sprechende Eltern, und es ist ein Hort-Kind. Diese drei Faktoren existieren völlig unabhängig voneinander und müssten völlig unabhängig voneinander gewertet werden. Dieses Kind müsste diesen Faktoren entsprechend gefördert werden. Für dieses Kind gilt jedoch nur der Faktor 4,5. Das kann es nicht sein, wenn Sie die Integration ernst nehmen. So können wir die Integration nicht handhaben. Verhaltensauffällige Kinder, deren Zahl zunimmt, werden überhaupt nicht gewertet. Auch diese Kinder brauchen eine besondere Betreuung und eine besondere Erziehung.

(Beifall bei der SPD)

Hier tun Sie überhaupt nichts.

Bei den Landkindergärten mit gruppenbezogener Förderung von 22 Kindern werden überhaupt keine Faktoren gewichtet. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, das passt doch beim besten Willen nicht zusammen!

Wo gehen Sie bei diesem schlechten System hinsichtlich Integration denn vom Wohl des Kindes aus? – Sie gehen nicht vom Wohl des Kindes aus. Die Träger vor Ort, also die, die mit dem Gesetz arbeiten müssen, haben das vielmals deutlich gemacht. Kollege Meißner ist leider nicht in diesem Raume. Wir haben gemeinsam Podiumsdiskussionen geführt. Träger von Einrichtungen, zum Beispiel eine evangelische Kirchengemeinde, die einen Kindergarten mit integrativen Gruppen hat, haben mehrfach geschildert, dass sie mit diesem Faktor nicht zurechtkommen können; sie müssen integrative Gruppen aufl ösen. Sie haben das Personal, sie können dieses Personal aber nicht halten. Sie brauchen mindestens, wenn es überhaupt nach Faktoren gehen soll, einen Faktor von 6,5 bis 8 oder 9, um die Qualität, die sie jetzt haben, halten zu

können. Ich bitte Sie wirklich ernsthaft: Sie haben heute die Chance, hier nachzubessern.

Wir lehnen dieses Gesetz ab, weil es den Kindern nicht gerecht wird.