Protokoll der Sitzung vom 29.06.2005

Wir lehnen dieses Gesetz ab, weil es den Kindern nicht gerecht wird.

(Beifall bei der SPD)

Es wird den Kindern schlichtweg nicht gerecht. Es wird auch den Eltern nicht gerecht, die Kinder mit Behinderung haben oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind.

Dieses neue Kindergartengesetz hätte eine Chance eröffnet, Kolleginnen und Kollegen, die Integration von Kindern mit Behinderung wirklich zu verbessern. Wir haben es deutlich gemacht, und ich will es Ihnen heute noch einmal sagen: Wir brauchen eine verbindliche Festlegung der Standards. Wir brauchen eine verbindliche Festlegung eines Personalschlüssels, der eine Integration wirklich machbar werden lässt. Wir brauchen dazu dann auch die Qualifi kation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir können nicht einfach integrative Gruppen einrichten, wenn sie denn genehmigt sind, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der zusätzlichen Aufgabe allein lassen.

Wir brauchen auch eine Zielgruppenbeschreibung, wie Integrationsgruppen aussehen können. Wir brauchen auch eine optimale Zusammenarbeit zwischen Frühförderung, den heilpädagogischen Tagesstätten und den Kindertageseinrichtungen. Dazu bedarf es einer ausreichenden fi nanziellen Förderung der integrativen Bildungs- und Erziehungsarbeit und auch einer vernünftigen Möglichkeit der qualifi zierten Fortbildung des pädagogischen Personals. Die besonderen Anforderungen an Integrationsarbeit erfordern eine besondere pädagogische Ausbildung. Sie brauchen auch eine besondere Fortbildung.

Wir hätten eine Chance gehabt, wirklich etwas zu tun. Wenn Sie den Weg mit uns gehen würden, wenn Sie den Weg mit uns gehen wollen, dann hätten Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, eine bessere Chance im Leben; dann hätten sie eine bessere Zukunft. So, wie Sie es mit dem Gesetz gemacht haben, können Sie mit der Zukunft dieser Kinder schlichtweg nicht umgehen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die derzeitig noch vorhandene Vielfalt an Einrichtungen in den bayerischen Kindertagesstätten ist außerordentlich wichtig, kann man doch hierdurch in einem Wettbewerb um gute Qualität und ein gutes, bedarfsgerechtes Angebot ein möglichst zufriedenstellendes Ergebnis erreichen. Vielfalt und Subsidiarität sind nicht umsonst wichtige Grundprinzipien der Organisation und Gestaltung unserer sozialen und Bildungseinrichtungen.

Diese Vielfalt wird durch dieses Gesetz geschmälert, droht durch dieses Gesetz eingeschränkt zu werden. Zu befürchten ist, dass einzelne Gemeinden ihre kommunalen Kindertagesstätten aufgeben und vor den Schwierigkeiten der Umsetzung dieses Gesetzes kapitulieren. Beispielsweise überlegt die Gemeinde Bruck, die noch 4 kommunale Kindertagesstätten von insgesamt 14 hat, diese 4 kommunalen Kindertagesstätten an Wohlfahrtsverbände zu übergeben, um den Schwierigkeiten der Umsetzung dieses Gesetzes zu entgehen. Die Wohlfahrtsverbände ihrerseits, denen diese Tagesstätten angedient werden – nicht nur von der Gemeinde Bruck, sondern auch von anderen Kommunen –, befürchten, dass sie mit diesem Gesetz auch Schwierigkeiten haben. Wohlfahrtsverbände möchten einzelne Einrichtungen ebenfalls abgeben.

Insbesondere aber Kindertagesstätten mit einem besonderen und sehr speziellen Angebot, wie beispielsweise Waldkindergärten, Waldorfkindergärten, Montessorikindertagesstätten und ähnliche, deren Kinder in der Regel nicht alle aus der Heimatgemeinde stammen, fürchten um ihre Existenz und dokumentieren dies auch durch zahlreiche Veranstaltungen, die sie mit den Abgeordneten der jeweiligen Region geführt haben, sowie durch zahlreiche Petitionen. Ein Teil ihrer Kinder sind Gastkinder. Gastkinder müssen aber nach diesem Gesetz stets Eingang in die Bedarfsplanung ihrer Gemeinde fi nden.

Was aber ist von einer Bedarfsplanung zu halten, bei der weder unmittelbar noch mittelbar – so steht es in Ihrem Gesetz – eine Bedarfsquote festgeschrieben werden soll? Was aber ist von einer Bedarfsquote zu halten, wenn in diesem so genannten Gesetz immer wieder an das Wohlwollen der Gemeinde appelliert werden muss? Was ist von einem Kindergartengesetz zu halten, in dem es von Kann- und Soll-Bestimmungen nur so wimmelt? – Gesetze lesen sich normalerweise anders. Dieses Gesetz ist auf langen Strecken eine Beschreibung von Wünschen, deren Erfüllung unklar ist.

Ich komme nochmals zu den Plätzen in integrativen Kinde rtagesstättengruppen. Im Gesetz steht: Solche Gruppen sollen die Eingliederung von behinderten Kindern erleichtern. Wie soll dies aber gehen? Nach welchen Kriterien wird der Bedarf für eine integrative Gruppe festgestellt und von wem? Schließlich muss auch die Bezirksregierung integrative Gruppen kofi nanzieren. Die Bezirksregierungen stocken mangels fi nanzieller Mittel in der Planung nicht auf, sondern schreiben sie einfach auf demselben Level fort.

In Ihrem Kindertagesstättengesetz – momentan ist vom Sozialministerium niemand mehr da – steht, dass der Bedarf fortgeschrieben werden muss und dass sich die Zahl der behinderten Kinder erhöhen wird, dass der Bedarf also steigen wird. Die Bezirksregierungen genehmigen aber den Kindertagesstätten nicht, neue integrative Gruppen einzurichten, sondern sagen: Das, was vorhanden ist, muss genügen.

Ein weiteres Problem bei Ihrer Bedarfsfeststellung: Wenn eine Kommune den Bedarf feststellen will, muss sie auch berücksichtigen, wie die fi nanzielle Situation hinsichtlich

des Ausbaus der Kindertagesstätte ist. In Ihrem Gesetz steht: Wenn eine Kindertagesstätte nicht 25 Jahre als Kindertagesstätte genutzt werden kann – beispielsweise aufgrund des demographischen Wandels –, dann ist der Baukostenzuschuss anteilig zurückzuzahlen. 25 Jahre sind angesichts der erheblichen Veränderungen in unserer Bevölkerungsentwicklung eine sehr, sehr lange Zeit. Viele Kommunen, insbesondere die von fi nanziellen Nöten geplagten, werden mit der Bedarfsfeststellung vorsichtig sein. Ich fürchte, dass die Bedarfe nicht den Bedarf feststellen, sondern dass die Bedarfe einfach den Status quo und die jetzige fi nanzielle Situation der Gemeinde feststellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich zitiere aus einer Petition eines Waldorfkindergartens, der ebenfalls befürchtet, dass Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt fremde Kindergartenplätze, selbst wenn sie dies wollen, schon aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht mehr fördern dürfen, solange für die Gemeinden die Finanzierung der Gastkinder eine Kann-Bestimmung ist.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, weil ich das noch nicht gehört habe, was passiert, wenn eine Gemeinde, die Haushaltsprobleme hat – davon gibt es viele Gemeinden – Gastkinder in ihre Kindergärten aufnimmt, ohne die entsprechenden Verträge mit der Nachbargemeinde gemacht zu haben, wie das in vielen bayerischen Gemeinden momentan ganz unbürokratisch der Fall ist. Was passiert bei der Genehmigung des Haushalts? Was passiert beispielsweise im Landkreis, wenn er die Kosten für die Gastkinder durch eine Kreisumlage zu zahlen hat? Was passiert in größeren Kommunen, wenn die Rechtsaufsicht der zuständigen Bezirksregierung über den Haushalt zu befi nden hat? Und was passiert – das würde mich auch interessieren –, wenn der kommunale Prüfungsverband feststellt, dass eine Gemeinde keine Gastkindbeiträge erhoben hat? – Wahrscheinlich führt das zu einer Feststellung und der Aufforderung, dies zu tun.

Unbürokratische Lösungen, wie sie jetzt Gott sei Dank noch in vielen Gemeinden der Fall sind, werden erschwert und zum Teil unmöglich gemacht. Die Situation verschlechtert sich für viele. Ich möchte das Gesetz nicht noch einmal zitieren, was alles zu tun und zu berücksichtigen ist, wenn man Gastkinder anerkennt. In Ihrem Gesetz steht, dass es beispielsweise bei einer Unterversorgung der Gemeinde, der eventuell fünf Kindertagesstättenplätze fehlen, freigestellt sei, die notwendigen fünf Plätze konkret in Nachbargemeinden zu benennen und den Eltern konkret vorzuschreiben dass sie ihr Kind nicht in die Nachbargemeinde X geben dürfen, sondern es in die Einrichtung A der Gemeinde Y geben müssen. Das steht im Gesetz.

Es steht auch im Gesetz, dass Eltern, die ihr Kind in den Kindergarten einer Nachbargemeinde geben, weil dort ein besseres Angebot vorliegt – vielleicht achtstündige Betreuung, weil sie berufstätig sind, dann 50 % des für sie entfallenden Förderanteils bezahlen müssen. Das ist ein sehr hoher Betrag, und kann in der Regel nicht selbst geleistet werden. Die Eltern werden an das Jugendamt

verwiesen. Dort können sie Anträge wegen sozialer Bedürftigkeit stellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht haben Sie diese Probleme nicht mehr, weil Ihre Kinder nicht mehr im Kindergartenalter sind. Hören Sie trotzdem zu. Von den Eltern wird verlangt, einen Nachmittagsplatz anzunehmen, obwohl sie vormittags arbeiten müssen. Auch das ist völlig inakzeptabel. Die Lösung, die Sie vorschlagen, bringt viele Schwierigkeiten für die Eltern mit sich und auch für die Träger und die Kommunen.

Wir werden die Entwicklung, die Sie hier anstoßen wollen, genau beobachten. Wir werden genau registrieren, welche Probleme vor Ort wie gelöst werden, welche Folgen das Gesetz für die Eltern und für die Einrichtungen vor Ort hat. Ich appelliere an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie bei zahlreichen Terminen in den Kindertagesstätten den Trägern immer wieder sagen, dass dieses Gesetz nicht das Gelbe vom Ei sei. Sie lassen sich dafür von den Trägern feiern, die sich freuen, wenn das in der Zeitung steht.

(Gerhard Wägemann (CSU): Aber so schlecht wie Sie tun, ist das Gesetz auch nicht!)

Dass Sie heute für das Gesetz stimmen, halte ich für überhaupt nicht in Ordnung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da Sie den Leuten vor Ort sagen, Sie hätten Verständnis für sie, sollten Sie das Gesetz in wesentlichen Punkten ändern und nicht nur die Marginalien.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es wurde angeregt, ich solle vor Aufruf der nächsten Wortmeldung für die Fußballinteressierten den Halbzeitstand des Spiels Deutschland gegen Mexiko bekannt geben: 2 : 1. – Das Wort hat Frau Kollegin Stierstorfer.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen den Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern gemeinsam zügig fortsetzen und vorantreiben. Der wichtigste Punkt ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Gerade die Geburtenziffer 1,35 Kinder pro Frau – 13 % der Familien haben nur mehr zwei Kinder und 40 % der Akademikerinnen gar keine – zeigt, dass wir vor einer großen Herausforderung stehen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich mehr denn je durch die Diskussion heute überzeugt, dass wir ein neues Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz brauchen und dass wir auf dem richtigen Weg sind.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Aber nicht dieses!)

Dazu schaffen wir ein wohnortnahes, bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot an Kindertageseinrichtungen und an Tagespfl ege.

Trotz zurückgehender Kinderzahlen wird Bayern mehr Geld für die Kinderbetreuung ausgeben. 2003 waren es 494 Millionen Euro, 2006 werden es sogar 575 Millionen Euro sein – trotz der jetzigen Haushaltssituation. Ich denke, dass die Steigerung von 80 Millionen Euro eine großartige Leistung ist.

(Beifall bei der CSU)

Außerdem fördern wir mit einem speziellen 313-MillionenEuro-Programm den Ausbau von circa 30 000 Plätzen für unter Dreijährige und für Schulkinder. Für Kinderhorte steigt die staatliche Förderung von 41,4 Millionen Euro im Jahr 2003 auf 59 Millionen Euro im Jahr 2006. Für Kinderkrippen verdoppeln sich die Ansätze gar von 13,1 Millionen Euro im Jahr 2003 auf 26,4 Millionen Euro 2006.

Was wäre, wenn es das BayKiBiG nicht gäbe, wir die Umstellung der Fördersysteme nicht vorantreiben und umsetzen würden? – Die SPD liegt mit ihrem Märchen von den drohenden Schließungen durch die neue Förderung falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Würden die gesetzlichen Grundlagen der Förderung nicht verändert werden, hätte das aufgrund der sinkenden Geburtenzahlen verheerende Folgen.

Kurz zur Demographie: Die Zahl der Geburten sank in Bayern von 136 122 im Jahr 1990 auf 111 500 im Jahr 2003.

(Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRÜNE))

Dieser Trend hält auch in Zukunft unvermindert an. Im Jahr 2009 werden nach neuen Prognosen weniger als 100 000 Babys geboren werden.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Was passiert mit den Einrichtungen?)

Das heißt, alleine im Kindergartenbereich würden bis zu 3800 Gruppen geschlossen und damit 8900 Arbeitsplätze unwiederbringlich verloren gehen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Hier muss die Politik mit Weitblick die Weichen stellen.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN – Glocke des Präsidenten)

Ein wichtiger Punkt ist die Landkindergartenregelung, weil hierdurch das fl ache Land gestärkt und unterstützt wird. Bei vielen Gesprächen als Politikerin im Bayerischen Landtag, aber auch als langjährige Elternbeirätin im Kindergarten und später in der Schule ist es mir immer wieder deutlich gemacht worden, wie schwierig es ist, Familie und Beruf zu vereinbaren und wie sehr sich die Eltern nach der Öffnung sehnen. Sie sehen, dass der Bayerische Elternverband an der Demonstration am Samstag nicht teilgenommen hat, eine andere Entscheidung getroffen hat und jetzt die Chance erkennt.

Wir öffnen die Einrichtungen. Das ist das Herzstück. Wir öffnen von null bis drei und von sechs bis vierzehn Jahre. So entstehen Häuser für Kinder, es entstehen für die Familien und die Frauen kürzere Wege, was die Möglichkeit bietet, Familie und Beruf zu vereinbaren. Das klappt deshalb hervorragend, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir hervorragend und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher haben, die Großes leisten, die sich vor Ort engagieren und immer wieder das Kind in den Mittelpunkt stellen.

Außerdem stärkt das Gesetz die Fördergerechtigkeit. Wie war es denn bisher? – Bisher spielte es doch keine Rolle, ob 15 oder 25 Kinder betreut worden sind, ob die Einrichtung sechs oder zehn Stunden täglich geöffnet hatte. Wie war es denn in der Diskussion draußen? – Ich habe beim Kindergarten in meinem Heimatort erlebt, wie schwierig es ist, von drei auf fünf Stunden, auf sechs Stunden, auf neun Stunden zu öffnen. Immer wieder kommt das Argument: Wir bekommen nicht mehr Förderung, das wird nicht honoriert. Das ist der entscheidende Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb bin ich der festen Überzeugung: Das Gesetz verbessert die Flexibilität der Kinderbetreuung und stellt so einen wichtigen Beitrag zur Erwerbstätigkeit der Familien dar.

Die kindbezogene Förderung hat sich in einem zweijährigen Praxistest in der Stadt Bayreuth und im Landkreis Landsberg am Lech bestens bewährt. Neben dem Basiswert und der Buchungszeit der Eltern wird ein so genannter Gewichtungsfaktor berücksichtigt,