Das war kein ernsthafter Beitrag. Aber glauben Sie wirklich, dass sich in meinem Stimmkreis 700 Eltern von mir aufhetzen lassen und Unterschriften sammeln?
Wenn der Bürgermeister sagt, eure Kinder könnt ihr künftig nicht mehr in den nächsten Ort schicken; ich denke nicht daran, diese fünf Kinder zu fi nanzieren, sondern mache eine Notgruppe am Nachmittag auf und damit ist das Ganze erledigt, glauben Sie dann wirklich, dass ich die Menschen aufhetzen musste? Die waren motiviert genug, diese Petition einzureichen. Ich denke, diese Menschen sollten wir ein bisschen ernster nehmen.
Und nun zu Ihren Aussagen über die Demonstrationen. Die SPD-Fraktion des Landtags hat keine Demonstration „einberufen“, wie Sie es ausgedrückt haben, Frau Kollegin Dodell.
Vielleicht wünscht sich ja die CSU, kraft Staatsmacht einmal eine Demonstration einberufen zu können. Ich denke schon, dass die Menschen, die Erzieherinnen, die Eltern und Träger, genau erkannt haben, dass es eben zu diesem Gesetz noch sehr viel zu diskutieren gibt und dass es weit von dem entfernt ist, was einmal als Modellversuch angedacht war und was in den ersten Modellversuchen ja auch ausprobiert worden ist, nämlich die Wahlfreiheit zu erhalten und möglicherweise sogar den pädagogischen Wettbewerb anzuregen. Da kann man zwar unterschiedlicher Meinung sein, aber das waren immerhin Überlegungen, gegen die man nichts sagen konnte.
Sagen Sie heute, dass alles, was wir hier tun, der Show dient und nicht der ernsthaften Auseinandersetzung und Sie den Dialog draußen geführt hätten. Dem muss ich entgegenhalten: Die Tatsache, dass hier im Hohen Haus nur so wenige Kolleginnen und Kollegen der CSU bereit sind, auf unsere Argumente einzugehen, zeigt ein anderes Bild.
Erklären Sie mir bitte, wie das mit der Wahlfreiheit ist. Sagen Sie mir bitte endlich, wie das ist, wenn Eltern ihr Kind in den katholischen Kindergarten geben wollen und an dem Ort kein katholischer Kindergarten existiert und dann die Kommune sagt, sie übernehme den Gastkinderbeitrag nicht. Herr Kreuzer hat gesagt, die Eltern könnten doch trotzdem ihr Kind dorthin schicken. Natürlich können sie das, aber sie müssen dann den gesamten Beitrag übernehmen, wenn die Kommune nicht will.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN – Zuruf der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendor- fer (SPD))
Da hilft als Erklärung dann auch nicht, wenn Ministerin Stewens – ich habe mich mit Frau Stewens ein paar Mal unterhalten – sagt: Meine Kinder sind in den Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt gegangen, da gab es überhaupt keine Probleme. Daraufhin sagte ich zu Frau Stewens: Ja Frau Stewens, meine Kinder sind in den katholischen Kindergarten gegangen, das war wunderbar. Das hat aber doch nichts mit der Wahlfreiheit für die Eltern zu tun, die für ihr Kind wirklich eine besondere Pädagogik oder eine besondere Glaubensrichtung oder sonst etwas in Anspruch nehmen wollen, was ihnen im Übrigen vom Recht garantiert ist.
Wir können das gelassen abwarten. Wenn die ersten Eltern dieses Wahlrecht einklagen, wird das Konnexitätsprinzip nicht standhalten können; denn das eine ist eine Verabredung zwischen zwei Partnern und das andere ein Recht. Schauen Sie sich einmal bitte die ganzen Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Frage der Subsidiarität und der Wahlfreiheit der Eltern an, dann wissen Sie, dass wir das gelassen abwarten können.
Noch ein Wort zu dem angeblich vor Ort geführten Dialog. Nicht überall ist ein Dialog geführt worden. Ich brauche da nur an meinen Heimatort zu denken, wo Herr Staatssekretär da war. Ich will Ihnen nicht ersparen, das heute noch einmal deutlich zu sagen. Da wurde auf die Fragen eben nicht geantwortet.
Ein Pfarrer hat festgestellt, dass wegen der Vereinbarung mit den Kommunen über die Gastkinderregelung Montessori-Kindergärten oder Waldkindergärten kaputtgehen werden. Anstatt dass ihm Herr Heike erklärt hätte, warum das nicht der Fall sein wird – vielleicht sind wir noch nicht dahinter gekommen, wie das dann sein könnte –, hat er zu dem Pfarrer dort gesagt: Wer gibt Ihnen die fundamentale Weisheit, dass Sie sagen können, die Montessori-Kindergärten gehen kaputt? Das ist nur ein Beispiel. Nach dieser Veranstaltung ging es mit Petitionen erst richtig los, nicht deswegen, weil ich die Leute aufgehetzt hätte, sondern weil die Bürger dort keine Antwort bekommen haben, weil damit Herr Heike – wenn Sie so wollen – dazu aufgehetzt hat, Petitionen zu schreiben.
Eine weitere Frage: Wird die Jugend- und Sozialhilfe den Kindergartenbeitrag übernehmen von Eltern, die ihn nicht zahlen können? Da hat Herr Heike auf dieser Veranstaltung vollmundig gesagt, dass die Sozialämter in der Pfl icht stünden, solchen Eltern einen Ganztagsplatz zu fi nanzieren. Es gibt aber jetzt schon reihenweise Beschlüsse der Kreistage, dass nicht mehr als vier Stunden übernommen werden. Auf solche Fragen muss man den Menschen doch eine Antwort geben und kann nicht erwarten, dass die Leute sagen: Na ja, die CSU wird’s dann schon richten. Entweder hat man die Leute
Ein Pfarrer hat bei einer Veranstaltung festgestellt, dass durch die Gastkinderregelung ein förderlicher Wettbewerb zwischen den Kindergärten wegfalle. Daraufhin hat Herr Dunkl vom Ministerium eine ehrliche Antwort gegeben und gesagt, dass dieses Recht durch das Konsultationsverfahren und durch die Absprache mit den Spitzenverbänden nicht mehr durchzusetzen ist. Genau das ist der Punkt. Kolleginnen und Kollegen, seien Sie ehrlich und geben Sie zu, dass das jetzt nicht mehr gewährleistet ist, dann ist das in Ordnung. Tun Sie aber nicht so, als ob die Wahlfreiheit weiterhin bestehen würde.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Bildungspolitikerin möchte ich auf den Bildungsaspekt dieses Gesetzes zu sprechen kommen. Meine Kollegin Weikert hat sich darüber gewundert, dass die CSU in der heutigen Diskussion Bildungsfragen nur sehr wenig angesprochen hat. Ich wundere mich darüber nicht. Wenn Bildung lediglich als Überschrift über einem Gesetz steht, im Gesetz selbst aber tatsächlich so gut wie gar nicht vorkommt, muss man sich auch nicht wundern, wenn man darüber nicht reden kann.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass der Bildungs- und Erziehungsplan im Gesetz eigentlich gar nicht genannt wird. Artikel 13 Absatz 2 besagt, das pädagogische Personal in förderfähigen Kindertageseinrichtungen habe die Kinder ganzheitlich zu bilden und zu erziehen und auf deren Integrationsfähigkeit hinzuwirken; der Entwicklungsverlauf des Kindes sei zu beachten. Die Bildungs- und Erziehungsziele selbst werden dann allerdings in eine Ausführungsverordnung gepackt. Daran sieht man, dass Ihnen die frühkindliche Bildung wenig wert ist.
Sie hätten mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz eine große Chance für die frühkindliche Bildung in Bayern gehabt. Es gibt nämlich wirklich einen guten Bildungs- und Erziehungsplan. Wir alle sind der Meinung, dass Prof. Fthenakis einen guten Bildungs- und Erziehungsplan erstellt hat. Es hätte die große Chance bestanden, die Bildungsthemen bei der Gesetzesände
rung auch gesetzlich zu verankern. Allerdings haben Sie nicht einmal Standards gesetzt. Sie lassen es offen, wie die Einrichtungen der Ausführungsverordnung gerecht werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die Einrichtungen das mit großem Engagement tun werden. Sie werden aber – das geht aus den Petitionen hervor, und das sagten auch die Fachleute in den Anhörungen – an den fehlenden Rahmenbedingungen scheitern. Auch Prof. Fthenakis sagte in der ersten Anhörung im Landtag: „Ein freies Buchungsverhalten von Eltern kann die Umsetzung des Bildungsplans im Wesentlichen verhindern.“
Sie hätten Standards entwickeln können, zum Beispiel den Standard einer Absenkung des Schlüssels von Fachkraft : Kind oder die Festlegung einer ausreichenden Kernzeit für Bildung oder eine ausreichende Verfügungszeit für Fachkräfte oder, wenn Sie so wollen, den Standard, dass die Einrichtungen zu Kinderhäusern umorientiert werden – dieser Begriff wird von der Ministerin sehr oft genannt –, und zwar hin zu altersgemischten, integrativen und multikulturellen Kinderhäusern. Wenn Sie diese Standards gesetzt hätten, hätten Sie dafür auch die Rahmenbedingungen schaffen müssen. Sie haben es aber anders gemacht. Sie haben eine ganz andere Reihenfolge gewählt. Sie haben nämlich erst einmal beschlossen, dass das Gesetz zwar geändert wird, dass das aber nichts kosten darf.
Unter dieser Prämisse haben Sie gesagt, dafür entwickeln wir ein neues Fördermodell. Erst hinterher haben Sie den Erziehungs- und Bildungsplan draufgesetzt. Ich frage mich natürlich, wie die Träger mit solchen Rahmenbedingungen umgehen. Das wird in den Anhörungen und Petitionen deutlich. Die Träger könnten sich zum Beispiel veranlasst sehen, das Personal möglichst fl exibel einzusetzen, was unter anderem heißt, Erzieherinnen mit Zeitverträgen zu beschäftigen. Die Träger könnten sich auch veranlasst sehen, möglichst junge, kostengünstige Beschäftigte einzustellen. Sie könnten auch sparen an der Fortbildung von Mitarbeitern. All das sind Risiken, die Sie bewusst – muss ich sagen – eingehen, weil Sie die Rahmenbedingungen für frühe Bildung im Kindergarten nicht schaffen.
Damit die Auffassung der Fachleute deutlich wird, lasse ich einige Kindergärten aus meiner Region sprechen. Der Katholische Kindergarten Zwergenland aus Blankenbach im Landkreis Aschaffenburg sagt unter anderem – ich zitiere –:
Es scheint so, als würden die Ziele, dass durch dieses Gesetz allen Kindern der gleiche Zugang zur Bildung zu ermöglichen ist, schon an den erhöhtenKosten der Buchungszeiten scheitern.
Über diesen Entwurf sind die meisten pädagogischen Fachkräfte sowie auch die Dachverbände bestürzt. Die Rahmenbedingungen werden den Erziehungs- und Bildungszielen nicht gerecht. Es ist zu befürchten, dass die Förderung unserer Kinder wesentlich schlechter wird.
Über diesen Gesetzentwurf sind wir alle entsetzt. Von den Kürzungen ist auch die Vorbereitungszeit betroffen. Dies bedeutet auf jeden Fall Einschnitte in die pädagogische Arbeit.
Ich sage, Recht haben sie alle. Wenn die Kindertagesstätten Bildungsstätten sind, dann müssen sie auch als solche ausgestattet werden. Dann müssen die Rahmenbedingungen her; dann muss das auch fi nanziert werden. Ich denke, niemand würde auf die Idee kommen, eine Schule oder Hochschule nach Buchungszeiten oder Gewichtungsfaktoren zu organisieren und abzurechnen. Ich glaube, damit machen Sie auch deutlich, dass Sie der frühkindlichen Bildung keine große Bedeutung beimessen, weil Sie sie nicht fi nanzieren möchten.
Ich will noch auf einen Aspekt zu sprechen kommen, und das sind die Zuckerstücke, die Sie den Kommunen gegeben haben. Die Kommunen sollen den Bestand feststellen, den Bedarf planen und die Bedarfsnotwendigkeit selbst anerkennen. Bisher haben dies die Regierungen getan. Aber was ist der Bedarf? – In der Gesetzesbegründung heißt es, der Bedarf stellt nicht notwendig ein genaues Spiegelbild der Bedürfnisse dar. Da frage ich Sie: Was ist denn das? Was ist nun tatsächlich der Bedarf? Wie sollen Kommunen den Bedarf eigentlich feststellen, wenn sie ihn objektiv erkennen wollen? Übersetzt heißt diese Gesetzesbegründung, dass man den Bedarf nicht als genaues Spiegelbild der Bedürfnisse sieht und dass derjenige, der künftig einen Betreuungsplatz für sein Kind braucht, diesen schon lang nicht bekommen muss. Das ist die Konsequenz der von Ihnen formulierten Gesetzesvorlage.
Sie haben den Kommunen noch ein zweites Stück Zucker hingelegt. Das ist die Tagspfl ege. Ich bezeichne diese Tagespfl ege als ein Billigangebot.
Mit der Aufnahme der häuslichen Tagespfl ege in das Gesetz – das sind Personen, die bis zu fünf Kinder betreuen dürfen – wird der Bildungsauftrag sogar mit der nachgewiesenen Teilnahme an einer Fortbildung realisiert. Spätestens da wird klar, dass Ihnen die frühe Bildung von Kindern gar nicht viel wert ist. Warum soll sich denn eine Kommune oder ein Träger einen teuren Erzieher oder eine teure Erzieherin leisten, wenn man mit einem etwas fortgebildeten Laien mit ein paar Stunden Schulung das Gleiche zur Verfügung hat? Mit Bildung, meine Damen und Herren, hat das alles nichts mehr zu tun.
Deshalb sage ich Ihnen: Beachten Sie diese ungewöhnliche Reaktion auf die Gesetzesvorlage. Sie haben auch alle viele Briefe bekommen; Sie waren in den Anhörungen und haben sicher auch Hunderte von Petitionen bearbeitet. Das will ich überhaupt nicht bestreiten. Sie haben die Petitionen vielleicht auch gelesen; zumindest die
Berichterstatterin oder der Berichterstatter hat sie gelesen. Mit Ihren Beiträgen heute haben Sie allerdings demonstriert, dass es Sie nicht interessiert und Sie nicht daran interessiert sind, dass frühkindliche Bildung in den Tageseinrichtungen stattfi ndet. Sie haben die Chance verpasst, mit diesem Gesetz eine frühe Bildung in Bayern zu installieren.