Protokoll der Sitzung vom 29.06.2005

berücksichtigt die Zahl der betreuten Kinder, die Länge der Buchungszeit sowie den konkreten Betreuungsaufwand. Das System der Buchungszeiten haben bayerische Kinderkrippen bereits im Jahr 2002 eingeführt; die Erfahrungen sind durchweg positiv.

Frau Kollegin Huml, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wörner?

(Zurufe von der CSU: Nein, nein! – Susann Biede- feld (SPD): Die Antwort steht ja nicht auf ihrem Blatt; darum geht das nicht, ist doch ganz einfach!)

- Die Frage muss die Frau Kollegin selber beantworten.

Nein. – Zweitens gibt das Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz die Planungs- und Finanzierungsveranwortung in eine Hand.

Frau Huml, einen Augenblick! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist es genug an Zwischenrufen. Lassen Sie bitte die Kollegin reden.

(Beifall bei der CSU – Abg. Dr. Heinz Kaiser (SPD): Gleiches Recht für alle! – Ludwig Wörner (SPD): Was ist jetzt mit dem Artikel 109 der Geschäftsordnung?)

Die Finanzierungspfl icht der Kommunen umfasst künftig die bedarfsnotwendigen Einrichtungen. Die Kommunen können das Betreuungsangebot konkret auf die Bedürfnisse vor Ort ausrichten. Viele Kommunen aus meinem Wahlkreis haben bereits reagiert. Laut Pressebericht und Vor-Ort-Gesprächen haben sich die Bürgermeister offen nach dem Bedarf an Betreuungsplätzen aller Altersgruppen für ihre Gemeinde erkundigt. Für alle Kindertageseinrichtungen ist das neue Gesetz eine große Chance, sich zu öffnen und ein vielfältiges, fl exibles Angebot an Plätzen für jedes Alter einrichten und anbieten zu können. Auf diese Öffnung für alle Altersgruppen sind viele junge Familien gerade auch meiner Generation angewiesen.

Die Gemeinden sind nicht bei der Bedarfsplanung auf Einrichtungen im eigenen Gemeindegebiet beschränkt. Sie können auch Kinderbetreuungsplätze außerhalb ihres Gebietes als bedarfsnotwendig für ortsansässige Eltern bestimmen,

(Susann Biedefeld (SPD): Unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft!)

gegebenenfalls auch in Zusammenwirkung mit anderen Gemeinden, beispielsweise durch Kooperationen oder Zweckvereinbarungen. So kann ein angemessener Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Eltern und Kommunen sichergestellt werden.

Kindergärten außerhalb des Gemeindegebietes können somit als bedarfsnotwendig anerkannt und entsprechend von der Heimatgemeinde gefördert werden. Das ist ein Zeichen für die Kommunen zur angestrebten Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.

Ich komme drittens zur Qualitätssicherung. Die bisher schon hervorragende pädagogische Arbeit wird weiter konkretisiert, da die Ziele des Bildungs- und Erziehungs

planes in der Ausführungsverordnung verbindlich festgeschrieben sind. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse werden aufgegriffen,

(Zuruf von der SPD: Bravo!)

um die frühe Kindheit als lernintensivste Zeit und prägendste Phase optimal zu nutzen.

Die konkreten Schwerpunkte liegen dabei auf der mathematischen Bildung, der naturwissenschaftlichen Bildung, der musikalischen Bildung, auf neuen Akzenten in der Spracherziehung, einer Lernkompetenz sowie einer Bewegungserziehung.

(Unruhe und Zurufe)

Die Erzieherinnen erhalten verlässliche Kriterien für ihre pädagogische Arbeit und werden so bei der Vermittlung von Basiskompetenzen unterstützt.

(Anhaltende Unruhe)

Die Bereitstellung eines bedarfs- und kindgerechten Ausbaus der Kinderbetreuung im Freistaat Bayern ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Familienpolitik der CSUFraktion im Bayerischen Landtag. Der Ausbau und die Qualitätssicherung der Kinderbetreuung haben für die Staatsregierung daher auch in Zeiten knapper Kassen Priorität.

(Zurufe von der SPD)

Lassen Sie mich nun noch eine Bemerkung zur Finanzierung machen. Gerade im Hinblick auf die Finanzierung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass kaum ein Gesetz den Betroffenen so lange Zeit für die darin geregelte Umstellung und Anpassung gibt. Ein ganzes Jahr wird den Kindertageseinrichtungen gegeben, die Kooperation mit den jeweiligen Gemeinden und das Buchungsverhalten der Eltern zu beobachten, um sich somit entsprechend vorbereiten zu können.

(Susann Biedefeld (SPD): Peinlich!)

Vieles, was das Gesetz nun ausdrücklich festlegt und regelt, ist in der Praxis längst umgesetzt. Zum Beispiel haben manche Kindergärten bereits Schulkinder und Kinder unter drei Jahren mit aufgenommen, um die Gruppen aufgrund des Kindermangels nicht schließen zu müssen. Dieses Prinzip funktioniert und wird von den Trägern sehr gut angenommen. Auch arbeiten Kinderkrippen bereits seit 2002 mit dem nun geregelten Buchungssystem ohne Schwierigkeiten. Mit dem BayKiBiG und der Einführung verbindlicher Bildungs- und Erziehungsziele werden die Weichen für die Zukunft gestellt.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächste hat Frau Kollegin Lück das Wort.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Kollegin Huml, ich muss sagen: Gut vorgetragen, schöne Rede, schöne Statistiken, schöne Worte anstelle von Antworten und Lösungen.

(Beifall bei der SPD – Susann Biedefeld (SPD): Das war eine Musterrede!)

An dieser Stelle möchte ich noch etwas zu dem Vorwurf des Aufwiegelns sagen. Ich muss sagen: Jawohl, es wurde aufgewiegelt, aber nicht von uns. Vielmehr muss ich feststellen, dass ich von Erzieherinnen aufgewiegelt worden bin, die betroffen waren, die mich eingeladen haben, die mir die Situation dargestellt haben, die mich mit E-mails bombardiert haben und mir die Situation dargestellt haben. Sie haben mir mitgeteilt, dass wir – wir haben schon mal von Gewinnern und Verlierern geredet – in meinem Landkreis eine Handvoll Gewinnerinnen und Gewinner haben, und einer der Gewinner hat mich eingeladen, um mich von der Qualität seiner Einrichtung zu überzeugen. Er hat mir dargestellt, wie das bei ihm läuft. Es kann dort jetzt tatsächlich Qualität angeboten werden, es kann Bildung angeboten werden und Öffnungszeiten, die familienfreundlich sind. Ich zitiere ihn: Der Kindergarten im Kempten ist von 7.15 bis 16.30 Uhr geöffnet. Man sollte sein Kind je nach persönlichem Bedarf um 9.15 Uhr gebracht haben; denn dann beginnt die gemeinsame Kindergartenarbeit. Zwischen 11.45 und 13.30 Uhr können die Kinder wieder abgeholt werden. Sollen die Kinder bis in den Nachmittag oder ganztags bleiben, so müssen die Eltern dies bis spätestens um 8.30 des jeweiligen Tages sagen.

Das ist bis jetzt der Fall. Man hat mir versichert, dass dies mit dem neuen Kindertagesstättengesetz nicht mehr möglich ist, weil die starren Buchungszeiten diese Flexibilität nicht mehr zulassen, und obwohl sie bisher zu den Gewinnern gehören, würde sich das nicht rechnen.

Es gibt auch schon ein erstes Opfer aufgrund der Gastkinderbeiträge. Bei mir in meinem Landkreis ist das ein Kindernetz, das aufgeben musste, weil die Beiträge nicht mehr gezahlt worden sind.

Ich möchte Sie jetzt noch daran erinnern, dass Sie immer sagen, alle Gesetze stünden unter der Vorgabe des Bürokratieabbaus bzw. der Verwaltungsvereinfachung. Jawohl, ich muss Ihnen zugestehen, dass Sie hier einen gewissen Verwaltungsabbau hinbekommen haben. Es gibt tatsächlich Ebenen, wo ein Verwaltungsabbau zustande kam. Das Sozialministerium spart sich in der Zukunft die aufwendigen Personalkostenzuschussberechnungen. Das ist eine ganz deutliche Verwaltungsvereinfachung.

Auch die Träger werden da, wo es um diese Personalkosten geht – aber nur da – entlastet. Denn die Basiswerttabelle ist in einfachen Excel-Tabellen hinterlegt und damit kann man ganz schnell ersehen, mit welchen Gewichtungsfaktoren gearbeitet werden muss.

(Beifall bei der SPD)

Da hört es aber dann schon auf, und die übrige Bürokratie wird auf die Einrichtungen und die Erzieherinnen verlagert.

(Beifall bei der SPD – Unruhe – Glocke des Präsi- denten)

Die Erzieherinnen dürfen dann die Buchungen, Umbuchungen, Berechnungen und den Einzug der Elternbeiträge bewerkstelligen, sie dürfen das Personalmanagement machen sowie die laufende Anpassung von Dienstplänen und Arbeitsverträgen.

Von Ziehharmonikaverträgen ist hier auch schon die Rede gewesen. Sie wissen genau, meine Damen und Herren, dass das etwas Unsägliches ist. Wenn jedes halbe Jahr oder jedes Jahr verschiedene Anstellungsverträge und unterschiedliche Arbeitszeiten kommen, müssen auch die Umsetzung von Bildungs- und Erziehungsplänen, die Elternarbeit und anderes neu geplant und anders angegangen werden. Dafür müsste das Personal geschult werden. Aber wo bleiben die Zeit und das Geld dafür?

Vergessen Sie nicht, dass es auch Erzieherinnen gibt, die künftig kein gesichertes Arbeitsverhältnis mehr haben, mal haben sie Teilzeit, mal arbeiten sie Vollzeit, oder sie bekommen diese Ziehharmonikaverträge. Das bedeutet für sie eine bestimmte Kernzeit, und ansonsten sind sie abrufbar; sie müssen mal kommen, mal nicht, das ist kein verlässlicher Arbeitsplatz mehr.

So, muss man sagen, geht die CSU mit den Frauen um! Mit Frauen, die eine fünfjährige qualitativ hoch stehende Ausbildung durchgemacht haben und die sich in der Mehrzahl der Fälle schon immer weit über das Normalmaß hinaus für ihre Kinder engagiert haben, die sich eingesetzt und versucht haben, den Anforderungen der Eltern, aber auch der Wirtschaft nach Flexibilität trotz mancher Probleme nachzukommen. Sie haben es geschafft, uns dafür zu sensibilisieren, was in den Kindergärten notwendig ist. In meinem Bereich haben sie zum Beispiel den Missstand der unsäglichen Doppelbelastung abgeschafft und, wie bereits gesagt, Qualität in den Kindergärten geschaffen.

Der Dank für diese Erzieherinnen ist Verunsicherung und massive Belastung. Sie haben keine Minute, keine Sekunde Zeit für Vorbereitungen, keine Minute und keine Sekunde Zeit für Elterngespräche und Elternarbeit, ebenso wenig wie für die Fortbildung oder für Teamgespräche. Als I-Tüpfelchen erhalten sie dann unsichere Arbeitsverträge.

Aber es kommt noch schlimmer. Was passiert eigentlich mit den älteren Erzieherinnen? – Die Zuschussregelung ist nach meinen Informationen auf den BAT abgestellt für ungefähr 30-jährige Angestellte ohne Kinder.

Das heißt also, dass Betreiber, wenn sie nicht draufzahlen wollen, nur noch Erzieherinnen bis höchstens 30 Jahren beschäftigen werden. Ähnliches passiert ja bereits. Wenn die Einrichtungen die Mindereinnahmen aufgrund mangelnder Belegungszahlen ausgleichen wollen, werden sie mit Sicherheit nur noch ganz junge Erzieherinnen ein

stellen, die frisch von der Schule kommen und aufgrund ihrer BAT-Einstufung noch nicht so viel kosten.

(Staatssekretär Jürgen W. Heike schüttelt den Kopf)

Herr Staatssekretär Heike, das ist kein Quatsch, das wird leider bereits jetzt schon praktiziert. Das ist geradezu ein Hohn vor dem Hintergrund Ihrer Forderung, dass die Leute länger arbeiten sollen, ist ein Schlag ins Gesicht all der verdienten Erzieherinnen, die gerade durch ihre Erfahrung wichtig für unsere Kinder und für ein ausgeglichenes Arbeitsklima in den Kindergärten und Kindertagesstätten sind. Das will die CSU, die wirklich nicht zu glauben braucht, dass auch nur eine Familie oder auch nur eine Betroffene glaubt, was Sie uns heute weismachen wollten, dass nämlich dies zu ihrem Besten oder zum Besten unserer Kinder geschieht. Ich fi nde es wirklich beschämend, dass Sie damit durchkommen wollen.

Ich lese jetzt noch zwei Zitate vor.

Ganz nach Bedarf nutzen Eltern und Kinder unsere KiTa. Der Bedarf wird jährlich durch den Iska-Fragebogen evaluiert.

Frau Huml, bitte hören Sie zu. – Frau Huml!

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)