Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es hat sehr lange gedauert, bis der Entwurf auf den Tisch kam. Seit der letzten Novelle hat es 15 Jahre gedauert.
Dann hat es geheißen, die Novelle komme im letzten Jahr. Sie kam aber nicht. Dann hieß es, sie komme im April. Mittlerweile haben wir Juli. Jetzt ist sie da. Es wurde sehr spannend gemacht. Bei Nachfrage wusste man nie, ob der Entwurf gerade noch im Ministerium war oder vielleicht in der Staatskanzlei oder vielleicht schon wieder im Ministerium.
Ich denke, man hätte sagen können: Na gut, wenn etwas so lange dauert, dann ist es auf jeden Fall etwas Gutes. Denn gut Ding will ja Weile haben. Allerdings weist dieser vorgelegte Entwurf mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Außerdem enthält er viele Lücken. Darauf will ich kurz eingehen.
Als besonderer Vorzug wird gepriesen, dass es eine Vereinfachung von Vorschriften gibt, dass es künftig statt vier nur noch drei Versorgungsstufen gibt. Das ist richtig und auch wichtig. Allerdings ist das weniger eine Veränderung als eine Anpassung an die bereits tatsächlich vorherrschenden Verhältnisse. Das ist also nicht besonders revolutionär.
Genauso verhält es sich mit der Kooperation über Landkreisgrenzen hinweg. Auch diese fi ndet bereits statt. Es ist allerdings anzumerken, dass bei der gewünschten Kooperation kein Wort darüber verloren wird, wie sie stattfi nden soll und welche Maßnahmen dafür nötig sind, dass sie stattfi nden kann. Auch in dieser Hinsicht ist noch einiges zu ergänzen.
Ganz klar zu kritisieren ist natürlich, dass die Organisationen, die sich zu dem Gesetzentwurf äußern sollten, nach ihrer eigenen Aussage nur eine Woche Zeit dazu hatten. Ich kann dies nicht verstehen. Wenn man sich für ein Gesetz so viel Zeit lässt, warum gibt man dann den Organisationen nicht auch eine angemessene Zeit, sich dazu zu äußern? Es muss doch von Interesse sein, was die Organisationen dazu zu sagen haben.
Ich glaube deshalb, es ist notwendig, eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen, in der die verschiedenen Organisationen angemessen zu Wort kommen. Es kann dem Gesetz nur gut tun, wenn noch Meinungen vieler Seiten einfl ießen können.
Die Hauptkritik, die wir an dem Gesetzentwurf üben, ist, dass ihm einfach die Vision fehlt. Es sollte sich ja um ein zukunftsweisendes Gesetz handeln, das auf die Problematiken, die sich in der Gegenwart ergeben, zukunftsweisend eingeht, zum Beispiel auf die überall gepriesene Deregulierung, auf die knappen Kassen, auf die Umstellung durch die DRGs. Von alledem ist aber in dem Gesetz nichts zu fi nden.
Wir bräuchten gerade jetzt ein starkes Krankenhausgesetz, das die Interessen der Patienten vertritt, die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung gewährleistet und für die Gesundheitsversorgung in Bayern eintritt. All das vermisse ich in dem Gesetz.
Darüber hinaus vermisse ich eine Vorschrift über Qualität und Patientenrechte. In Hamburg, das jetzt auch erst ein neues Gesundheitsgesetz herausgebracht hat, sind die Patientenrechte berücksichtigt, und zwar in Form von Beschwerdemöglichkeiten, von Beschwerde-Management und Patientenbeschwerdestellen.
Qualitätssicherung wird nicht erwähnt. Die Krankenhäuser sind ja auf Initiative des -Bundes verpfl ichtet, einen Qualitätsbericht vorzulegen. Dieser könnte durchaus eine Orientierungshilfe für Patienten sein. Es wäre eine Chance und eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Krankenhausplanung, wenn man es denn so wollte, wenn man wirklich Wert auf Qualität legen wollte.
Ich vermisse weiterhin eine Vorschrift über ein kindgerechtes Krankenhaus, was Begleitpersonen, pädagogische Maßnahmen und ausreichende Betreuung anlangt.
Kurz, in dem Krankenhausgesetz ist sehr viel nicht geregelt, was dort eigentlich geregelt werden müsste. Insgesamt ist es ein relativ dünnes Gesetz, das noch umfangreicher Ergänzungen bedarf.
Ich hoffe auf die Beratungen in den Ausschüssen. Ich bin gern bereit, unsere Anregungen dazu einzubringen. Aber wir sollten auch auf die Fachleute hören und uns nicht wieder wie bei einigen vorausgegangenen Gesetzen auf die CSU verlassen; denn dann kommt meistens nur etwas Dürftiges dabei heraus.
Es kann sein, dass die Frau Staatsministerin zum Sparen angehalten wird, aber nicht so kann, wie sie vielleicht möchte. Gerade deshalb ist es die Aufgabe der Opposition, darauf hinzuweisen, was in dem Entwurf alles noch fehlt. Der Entwurf ist ein Entwurf, aber kein Wurf.
Wenn wir von fl ächendeckender Versorgung sprechen, dann halte ich das für richtig und wichtig. Aber dann müssen Sie sich auch das von Rot-Grün verabschiedete Fallpauschalengesetz anschauen, das die massiven Strukturveränderungen im Bereich der Krankenhausversorgung bewirkt hat. Das möchte ich Ihnen ganz klar sagen.
Zweitens sage ich etwas zu der Zeit für die Anhörung der Verbände. Frau Ackermann, die Verbände haben das Gesetz überwiegend, wenn nicht hundertprozentig, für hervorragend gehalten. Von den Verbänden sind nur marginale Veränderungen vorgeschlagen worden. Vom Grundsatz her ist diese Novelle bei den Verbänden aber hervorragend angekommen.
Lassen Sie mich noch etwas sagen, Frau Kollegin Ackermann. Genau das verstehen wir ein Stück weit unter Entbürokratisierung, dass wir in einem Landesgesetz nicht all das regeln, was ein Bundesgesetz schon geregelt hat. Schönen Dank.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen sind übereingekommen, noch die Tagesordnungspunkte 20 und 21 zu behandeln, mit der Zusage, dass das, was im Ältestenrat für die Redezeit vereinbart worden ist, selbstverständlich nicht gilt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ) FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Donauausbau (Drs. 15/3079)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Susann Biedefeld u. a. u. Frakt. (SPD) Einberufung des Donauforums (Drs. 15/2771)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Eigentlich hat zunächst Frau Peters das Wort. Aber da Herr Kollege Hallitzky schon am Rednerpult steht, gebe ich erst ihm das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gudrun Peters, es tut mir Leid; wir hatten unseren Entwurf früher eingebracht und deswegen dachte ich, wir seien auch als Erste dran.
Nun, 5 Minuten, 4 Minuten oder 10 Sekunden statt 20 Minuten, da fällt natürlich manches hinten runter.
Da geht beispielsweise hinten runter, dass Herr Minister Schnappauf offensichtlich – er hat eben von kooperativem Naturschutz geredet –, in Kooperation mit der RMD im Bereich der Wasserrahmenrichtlinie zum Teil agiert. Und da geht leider hinten runter, dass Minister Wiesheu bei der FFH-Richtlinie zwar genauso argumentiert wie wir, aber eben nicht bei der Donau, sondern bei der Marzlinger Spange. Das nur am Rande.
Wir wissen alle, dass der ökologische Wert der Donau unbezahlbar ist. Das ist sehr entscheidend und das zeigen auch im Rahmen des Europarechts die Widmungen durch FFH, Wasserrahmenrichtlinie und Vogelschutzrichtlinie. In all diesen drei Bereichen versucht die Staatsregierung in geradezu schamloser Art und Weise, das Europarecht zu biegen.
Ich komme zunächst zu den FFH-Gebieten, zu denen in diesem Flussabschnitt die Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen sowie die untere Isar mit dem Mündungsbereich zählen. Nach dem bindenden Recht der FFH-Richtlinie ist stets die Variante zu bevorzugen, die – ohne Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen – die Erhaltungsziele der betroffenen Gebiete am wenigsten beeinträchtigt. Wie gesagt, hat das Herr Wiesheu – ich habe dieses Zitat hier – für die Marzlinger Spange richtig beschrieben. Und diese richtige Aussage muss auch Anwendung auf die Donau fi nden. Wir fordern deshalb, dass eine FFH-Prüfung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens durchgeführt wird, damit nicht Varianten im Planfeststellungsverfahren geprüft werden müssen, die wegen der Erheblichkeit ihres Eingriffs in europäisches Recht gar nicht realisiert werden dürfen. Anders als Sie pochen wir auf die Einhaltung europäischen Rechts.
zur Europäischen Vogelschutzrichtlinie ebenso knapp einige Worte. Noch schärfer als die Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie genießen die beiden faktischen Vogelschutzgebiete im Donautal und an der unteren Isar einen
absoluten Schutz vor jeglichem Eingriff. Das Donautal zwischen Regensburg und Vilshofen hat den höchsten Wert in ganz Bayern und ist nach den internationalen Kriterien als Important-Bird-Area gemeldet. Zudem ist es gemäß der Ramsar-Kriterien als eindeutiges Rastgebiet für überwinternde Vögel auszuweisen. Dieses Gebiet kann eben nur, weil es wegen der Nichtstaustufe eisfrei ist, als solches Überwinterungsgebiet dienen. Hier hat der EuGH letztinstanzlich entschieden, dass diese Schutzgebiete vollständig und endgültig auszuweisen sind. Sie halten sich nicht daran. Im Raumordnungsverfahren gehen Sie auf diese rechtlich eindeutige Situation nicht ein. Auch das muss Eingang in das Raumordnungsverfahren fi nden.
Ich komme zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Diese Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt. Sie gilt bei uns. Sie fordert bis zum Jahre 2015 einen guten Zustand für alle Gewässer. Begründete einzelne Ausnahmefälle darf es geben. Es ist skandalös, dass im Rahmen des Meldeverfahrens der bayerische Umweltminister die niederbayerische Donau, diesen ökologisch wertvollsten Streckenabschnitt, den wir in allen größeren Bächen oder Flüssen überhaupt in Bayern haben, als erheblich verändert einstuft. Mit diesem billigen Trick einer sachlich völlig absurden Einstufung