Protokoll der Sitzung vom 20.07.2005

gewinnen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Lehrkräften, die vor Jahren in jahrgangskombinierten Klassen unterrichtet haben.

Insgesamt ist die Ausbildung natürlich nicht so eng begrenzt, dass die Lehrer nur lernen, in einer Jahrgangsklasse zu unterrichten. Sie wissen, dass der Großteil der Lehrkräfte im Turnus ein Jahr in der ersten Klasse, dann ein Jahr in der zweiten Klasse, dann wiederum ein Jahr in der ersten und anschließend in der zweiten Klasse unterrichtet. Von demjenigen, der eine wissenschaftliche Ausbildung hat, muss man erwarten können, dass er, wenn er die erste und die zweite Klasse drei bis vier Mal unterrichtet, soviel pädagogisches Geschick und methodisches und didaktisches Wissen im Studium erworben hat, diese Kombination leisten zu können. Wenn das am Ende eines akademischen Studiums nicht möglich wäre, müsste an der Lehrerbildung vieles zusätzlich geändert werden.

Keine weitere Zusatzfrage. Dann darf ich die nächste Frage aufrufen; Herr Kollege Schieder, bitte.

Herr Staatsminister, kann die Stadt Weiden als Sachaufwandsträger bezüglich der Ganztagsbetreuungs-Investitionsmaßnahmen beim Kepler-Gymnasium mit der Bewilligung von IZBB-Mitteln – und der ergänzenden Landesmittel – rechnen, wann wird voraussichtlich die Bewilligung erteilt, und was hat die Bewilligung bisher im Fall des Kepler-Gymnasiums – anders als beim Augustinus-Gymnasium und Elly-HeussGymnasium, wo die Bewilligung schon vorliegt –, bisher gehindert?

Herr Staatsminister.

Der sehr umfangreiche IZBB-Antrag der Stadt Weiden für eine Neubaumaßnahme und Ausstattungsinvestitionen am Kepler-Gymnasium erforderte eine aufwändige schulfachliche, baufachliche und förderrechtliche Prüfung durch die Regierung der Oberpfalz. Im Hinblick auf das vorliegende Ganztagskonzept der Schule kann der Maßnahmeträger seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit einer beträchtlichen Fördersumme nach IZBB sowie mit einem entsprechenden Kostenersatz aus Landesmitteln im Rahmen der Konnexitätsvereinbarungen rechnen.

Ich habe die Entscheidungen jeweils nach dem Prüfvorgang – deshalb auch in einigen Portionen, wenn ich das so sagen darf – verkündet. Die Entscheidung über die staatliche Förderung und den Kostenersatz für das Kepler-Gymnasium fällt voraussichtlich im Juli 2005. Ich habe auch angekündigt, dass ich soweit möglich bis zum Schuljahresende alle Bescheide nach draußen gebe, damit für die einzelnen Kommunen, Maßnahmeträger und Projekte Planungssicherheit gegeben ist.

Die vorgezogenen Bescheide der Anträge für Maßnahmen am Elly-Heuss-Gymnasium und am Augustinus-Gym

nasium konnten aufgrund des jeweils geringeren Umfangs der Investitionen rascher erlassen werden.

Es wird genau geprüft, welche Teile IZBB-förderfähig und welche Teile nicht IZBB-förderfähig, aber FAG-förderfähig sind. Ich lege großen Wert darauf, dass diese Prüfungen auch aufgrund der Angemessenheit der Baumaßnahme erfolgen. Ich sage also nicht, egal, wie geplant wird, es gibt auf jeden Fall Zuschüsse in Höhe von 90 %. Mir liegt daran, dass auch diejenigen Schulen Geld bekommen, die erst später kommen.

Ich kann Ihnen die Daten für das Kepler-Gymnasium in Weiden noch nicht exakt geben. Aber nach den derzeitigen Prüfungen wird die Summe auf jeden Fall über einer Million Euro liegen.

Zusatzfrage: Herr Kollege, bitte schön.

Herr Staatsminister, ich knüpfe mit Blick auf die erteilten Bewilligungen für die beiden anderen Gymnasien an Ihre letzte Bemerkung an. Warum sind die Förderrichtlinien gerade in dem Punkt der zuschussfähigen Kosten so eng und restriktiv gefasst, dass zum Beispiel in diesen beiden Fällen etwa 30 % der für diesen Zweck unbestritten notwendigen Kosten an der Stadt Weiden selber hängen bleiben. Bei einer solch restriktiven Defi nition der förderfähigen Kosten stehen die Maßnahmen teilweise auf dem Spiel, weil es angesichts der fi nanziellen Restriktionen für die Stadt schwierig wird, wenn sie auf 30 % der Kosten sitzen bleibt. Ich kann nicht verstehen, warum man das so restriktiv gefasst hat.

Herr Staatsminister.

Die restriktive Fassung beim IZBB-Programm ist von der Prüfung her mit dem FAG-Bereich identisch. Wir prüfen also beim IZBB-Programm nach den gleichen Kriterien wie bei einem Neubau oder einer Erweiterung nach dem FAG-Programm. Das heißt, wir haben zuwendungsfähige Kosten abzüglich der nicht zuwendungsfähigen Bereiche genauso mit angesetzt. Wir haben auch die Angemessenheit nach dem Kostenrichtwert geleistet, der bei Neubauten und Erweiterungen bei circa 2700 Euro liegt; ich habe die genauen Zahlen nicht im Kopf. Ich kann Ihnen aber sagen, dass mir Anträge von Kommunen – nicht von Weiden – vorliegen, bei denen der Kostenrichtwert über 7000 Euro liegt. Ich kann und will natürlich nicht über den notwendigen Kostenrichtwert hinausgehen, weil ich damit vielleicht einige wenige bedienen würde, aber für die nachfolgenden Anträge nicht mehr die Mittel hätte.

Wir wenden in der Frage der Berechnung, was zuwendungsfähig und angemessen ist, die Kriterien des FAG an. Ich bin überzeugt, dass diese Richtlinien, die bei einem Neubau angemessen sind, wofür es 30 bis 35 % Förderung gibt, auch bei einer Fördersumme von 90 % angemessen sind. Ich habe dafür Verständnis, dass Kommunen bei einer Förderung in Höhe von 90 % natürlich vieles zusätzlich unterbringen wollen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Da gibt es kreative Möglichkeiten!)

Zusatzfrage: Frau Kollegin Naaß.

Herr Staatsminister, sind Sie sich dessen bewusst, dass die Kommunen durch dieses verzögerte Genehmigungs-Verfahren oder Bewilligungsverfahren erst während der Sommerpause ausschreiben und die notwendigen Umbaumaßnahmen eigentlich erst während der Schulzeit durchführen können?

Herr Staatsminister.

Ich bin mir bewusst, dass intensive Prüfung auch Zeit braucht. Es geht nicht, nicht richtig zu prüfen und schnell Bescheide herauszugeben, um nachher festzustellen, dass die Forderung nicht angemessen war und ich daher eventuell Nachforderungen an die Kommune richten muss.

Ich habe angekündigt, dass sobald wie möglich Förderbescheide zu erteilen sind, die auch ausgereicht werden. Die erste Tranche habe ich Ende Juni herausgegeben. Diese Fälle waren von den Kostenrichtwerten und von der Angemessenheit her sehr schnell zu prüfen und sowohl im Volksschulbereich und im Realschulbereich als auch im Gymnasialbereich sehr schnell zu verbescheiden. Im Gymnasialbereich kommt zur Frage, ob das Vorhaben IZBB-förderfähig ist, die Frage hinzu, ob die Maßnahme konnexitätsbewährt ist, also ob es noch einen Aufschlag in Höhe von 10 % gibt.

Das muss auseinander gerechnet werden. Wenn im Rahmen eines Antrags die Sanierung eines Chemiesaales mitgemacht werden soll, dann ist es bei der Einrichtung der Baustelle sinnvoll, alles als Gesamtheit zu machen. Dann kann man das nicht über IZBB machen und es ist auch nicht konnexitätsbewehrt. Es ist vielmehr ein reiner FAG-Antrag.

Vor allem im Gymnasium hat sich die Prüfung etwas verzögert, weil Nachfragen notwendig waren. Zum Teil war es noch notwendig, Rücksprache mit den Trägern zu halten. Es musste erklärt werden, was aus unserer Sicht förderfähig ist und was nicht. Die Kommunen mussten auch Planungsmöglichkeit haben, die Dinge zu reduzieren.

Aber ich habe am Anfang angekündigt, dass im Laufe des Schuljahres die Bescheide alle hinausgehen. Das heißt, Ende Juli müsste jeder den Bescheid haben.

Zur letzten Zusatzfrage: Herr Kollege Schieder.

Herr Staatsminister, können Sie verstehen, dass, nachdem nach der festen Überzeugung der Antragsteller bei der Stadt Weiden in den beiden genannten Fällen nur die allernotwendigsten Kosten zusammengestellt worden sind, die Stadt aber trotzdem auf 30 % Eigenfi nanzierung sitzen bleibt, in der Stadt parteiübergreifend der Eindruck entstanden ist, dass sich der Freistaat der Verantwortung für diese notwendigen Maß

nahmen und ihrer Finanzierung entzieht und damit den Kommunen erneut zusätzliche Belastungen abverlangt?

Herr Staatsminister.

Das IZBB-Programm ist ein Programm des Bundes, von dem eine bestimmte Summe dem Freistaat zusteht. Es gab bestimmte Berechnungen für den Zeitraum 2003 bis 2007. Dabei ging es um die Frage, wie viel Maßnahmen es etwa geben wird und wie man die Maßnahmen bewerkstelligen kann.

Wenn ich überhaupt nicht auf Angemessenheit achten würde, hätte es passieren können, dass die Stadt Weiden im Jahr 2005 einen Antrag stellt. Aber nachdem vorher schon viele andere Anträge da waren, wären die Mittel schon ausgereizt gewesen. Darum war es unser Ansinnen, die Angemessenheit zu prüfen. Wir nehmen daher auf die FAG-Richtlinien Bezug.

Ich habe das Programm des Kepler-Gymnasiums jetzt natürlich nicht exakt vorliegen. Darum kann ich nicht sagen, ob es sich zum Beispiel um einen zusätzlichen Bau eines Raumes handelt, der nicht durch das IZBB gedeckt ist. Ich würde nicht bestreiten nicht, dass dieser Bau möglicherweise sinnvoll ist, aber er wäre nicht durch das IZBB gedeckt und auch nicht konnexitätsbewehrt.

Unter den Fällen, die ich selber untersucht habe, waren eine ganze Reihe, die für sich gesehen durchaus sinnvolle Maßnahmen waren. Bei einer Maßnahme, die ich aber nicht ins Lächerliche ziehen will, war ein Streichelzoo mit dabei. Das war wohl ein pädagogisches Konzept. Aber ich kann es nicht in diesen Förderbereich mit hineinnehmen. Das war ein ganz extremes Beispiel. Jedoch wurde die Sache mit überprüft.

Die Regierung führt die Gespräche mit der Stadt Weiden. Dabei wird dargelegt, aus welchen Gründen die eine oder andere Maßnahme nicht gefördert werden kann.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Die Frage 16 verfällt.

Ich rufe jetzt noch eine Frage auf: die Frage 17. Die Frage wird für die Abgeordnete Adelheid Rupp von der Abgeordneten Naaß gestellt.

Herr Staatsminister, welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Aufl ösung der Teilhauptschulen Happing und Pang durch nötige bauliche Investitionen an der Hauptschule Westerndorf St. Peter, welche Kosten sind für die Sanierung der THS Pang vor fünf Jahren bereits investiert worden und wie sind diese doppelte Ausgaben in Zeiten knapper öffentlicher Kassen zu rechtfertigen?

Herr Staatsminister.

Derzeit gibt es Ganztagsklassen an der Grund- und Hauptschule Rosenheim-Westerndorf St. Peter und an der Grund- und Teilhauptschule I Rosenheim-Happing. Es ist beabsichtigt, diese Ganztagsklassen an einem Standort zu konzentrieren, nämlich in Rosenheim-Westerndorf St. Peter. Die für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Baumaßnahmen – etwa 100 000 Euro – werden nach den IZBB gefördert. Die Maßnahme geschieht unabhängig von Planungen zur Hauptschulorganisation.

Es gibt erste Konzeptionen, die Hauptschulen in der Stadt Rosenheim so zu gestalten, dass sie alle Jahrgangsstufen der Hauptschule umfassen, und zwar entsprechend dem Landtagsbeschluss vom 22. Juli 2004. Eine konkrete Umsetzung dieser Planungen, die im Übrigen weder für die Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 aus RosenheimPang noch aus Rosenheim-Happing eine Zuordnung an die Volksschule Rosenheim-Westerndorf St. Peter vorsehen, ist noch nicht eingeleitet.

Es wird davon ausgegangen, dass die Umstrukturierung der Hauptschulen in der Stadt Rosenheim im Rahmen des vorhandenen Raumbestandes gelöst werden kann. „Doppelte Ausgaben, die zu rechtfertigen sind“, wird es nicht geben. Das ist mit ein Punkt des Antrags, dass die schulorganisatorischen Maßnahmen ohne Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dort, wo Klassenräume in der geplanten Hauptschule nicht gegeben sind, können Außenklassen vor Ort bleiben. Es wird versucht, dies in dem genannten Rahmen zu gewährleisten.

Zu einer Zusatzfrage: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Herr Staatsminister, werden alle Schülerinnen und Schüler aus den Teilhauptschulen Pang und Happing in Ganztagsklassen beschult? Wenn nicht: Wie sind die Anteile der Ganztagschüler in den Klassen 5 und 6 und der Nichtganztagsschüler?

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, ich kann Ihnen nur anbieten, dass ich das beim Schulamt abfrage. Ich würde Ihnen das dann schriftlich nachreichen.

Zu einer weiteren Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Wie viel Lehrerstellen sparen Sie durch diese Zusammenlegung am Standort Westerndorf St. Peter voraussichtlich ein?

Herr Staatsminister.

Die Konzentration einer Ganztagsklasse im städtischen Bereich auf einen Standort hat aus meiner Sicht ganz wertvolle Gründe. So kann effi zienter gearbeitet werden.

Es kann ein größeres Angebot gemacht werden. Ich denke, dass die Schülerbeförderung ebenfalls gewährleistet ist.