Tagesordnungspunkt 12, Behandlung und Entscheidung nach § 81 Absatz 2 Geschäftsordnung über die Eingabe (VF.0393.15) , betreffend Ersatz für Jahresmarke des Nürnberger Verkehrsverbundes, wird im Einvernehmen mit allen Fraktionen von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem der Staatsminister für Unterricht und Kultus entschieden hat, dass der Rechtsauffassung des Landtags gefolgt wird. Damit wird dem Berücksichtigungsbeschluss entsprochen.