Eine echte Wende beim Umsatzsteuerbetrug kann nur durch einen Systemwechsel erreicht werden. Hier ist Bayern an vorderster Front aktiv. Darüber haben wir bereits mehrmals in diesem Hause berichtet.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auf dem Weg zur Bewältigung der öffentlichen Finanzkrise müssen auch unangenehme Entscheidungen getroffen werden. Jeder, der meint, dies könnte allein durch Ausgabenkürzungen erreicht werden, hat den Ernst der Lage nicht erkannt. Ich möchte deutlich machen, dass die Vorschläge des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in keiner Weise weiterhelfen. Sie sind auch in der Mitverantwortung für diese katastrophale Finanzlage in Deutschland.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, vor wenigen Minuten habe ich eine sehr interessante Pressemitteilung bekommen, die das wahre Gesicht des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zeigt. In Bayern werfen die GRÜNEN der Union vor, die Steuerquellen nicht auszuschöpfen. In Berlin verhindern die Grünen-Minister in dieser Woche das Stopfen der größten Steuerschlupfl öcher. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wo bleibt Ihre Glaubwürdigkeit?
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/4222 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir haben nur noch kleine Restredezeiten der Fraktionen; drei Minuten für die CSU und jeweils fünf Minuten für die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktionsführungen haben sich darauf geeinigt, keinen neuen Antrag aufzurufen. Damit werden die restlichen Dringlichkeitsanträge an die Ausschüsse überwiesen.
Außerhalb der Tagesordnung rufe ich im Einvernehmen mit allen Fraktionen die vom Staatsministerium der Justiz beantragte Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Bayerischen Landtags auf. Eine Aussprache fi ndet dazu nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/4092 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Niemand. Stimment
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Gudrun Peters u. a. u. Frakt. (SPD) Hochwasserschutzkonzept für Bayerns Donau-Kommunen zwischen Straubing und Obernzell (Drs. 15/3488)
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 15 Minuten. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Peters.
Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Wenn uns das Wasser bis zum Halse steht, ist der Hochwasserschutz ein Thema. Ansonsten ist es ein Sparthema wie alle anderen auch. Wir hatten 1999, 2002 und jetzt 2005 Hochwasserkatastrophen. Mittlerweile haben wir alle drei Jahre ein hundertjähriges Hochwasser. Ich glaube, es nützt wenig, darauf mit bayerischen Wassertagen, Ausstellungen und Spatenstichen zu reagieren. Hier helfen wirklich nur Taten, konkrete Maßnahmen und vor allem die notwendige fi nanzielle Ausstattung.
Mit unserem Antrag fordern wir die Planung und Umsetzung des Hochwasserschutzes an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen, und zwar auf der Basis der Variante A. Wir fordern vor allem Klarheit für die Kommunen im Gebiet zwischen Straubing und Vilshofen. Am allerwichtigsten ist uns dabei der Zeit- und Kostenplan mit den beabsichtigten fi nanziellen Belastungen für die einzelnen Kommunen. Ich darf Ihnen am Beispiel einer Donaugemeinde darstellen, wie so etwas bis jetzt abgelaufen ist.
Frau Kollegin, ich darf Sie einen Moment stören und allgemein um mehr Ruhe bitten und darum, die Konferenzen außerhalb des Raumes abzuhalten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Eine Gemeinde, die dringend ihre Hauptschule sanieren müsste, muss überall die Wasserkübel aufstellen, aber auch dafür hat sie keinen Euro. Diese Gemeinde hat in Schwarzach einen Fluss, ein Gewässer 3. Ordnung. Dort ist die Sanierung angesagt. Die Kommune müsste rund 400 000 Euro aufbringen, um das Rückhaltebecken und den Durchlass unter der Bundesstraße zu schaffen.
Frau Kollegin Peters, das Beispiel, das Sie anführen, ist von der Regierung von Niederbayern bereits genehmigt und steht zur Durchführung an.
(Bernd Sibler (CSU): Ist es Ihnen bekannt? – Hans Joachim Werner (SPD): Das war halt eine Frage auf niederbayerische Art!)
Herr Kollege, ich bin gerade dabei, darzustellen, wie die Sachlage ist. Für 20 000 Euro wurde ein Gutachten erstellt. Dafür gab es 75 % Zuschuss. Ein weiteres Gutachten ist für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Der Bürgermeister fragt aber, wie er den erforderlichen Anteil für diese Maßnahmen mit Geld, das er nicht hat, bezahlen soll.
Der Ortsteil Schwarzach wird zwei- bis dreimal im Jahr überfl utet. Die Gemeinde muss Polder kaufen; diese müssen in Schwarzach und an der Donau erworben werden. Die Gemeinde muss wissen, wie es an der Donau weitergeht und wie sie sich weiterentwickeln kann. Herr Sibler, auch wenn Sie den Zusammenhang nicht sehen, der Hochwasserschutz fängt bei den Gewässern 3. Ordnung an und geht bis hin zu den Gewässern 1. Ordnung. Das ist dort die Donau. Dort hat man beide Flüsse. Es tut mir leid, wenn bei Ihnen noch nicht angekommen ist, dass die Zusammenhänge deutlich zu sehen sind.
Der Bürgermeister hat es mir schriftlich gegeben, Herr Sibler; ich kann Ihnen das Schreiben gerne zur Verfügung stellen. Er fürchtet zum Beispiel auch, dass bei einer Staustufe in Aicha der Wasserspiegel steigt und dann bei der Kläranlage Mehrkosten entstehen. Die Ausführungen des Bürgermeisters sind nachvollziehbar und Sie müssten das dem Bürgermeister erklären. Weiter bittet der Bürgermeister darum, die Verfahren des Hochwasserschutzes vom Donauausbau zu trennen. Wir halten das für unterstützenswert, weil es richtig ist. Was passiert aber aufseiten der Staatsregierung vor dem Hintergrund der Sparbeschlüsse? Wie sieht es denn mit den Mitteln für den Hochwasserschutz aus? Es kam zu brutalen Einschnitten hinsichtlich der Gewässer erster Ordnung. Hier stehen mit 30 Millionen Euro nicht einmal mehr die Hälfte der Mittel, die im Jahr 2003 zur Verfügung gestanden haben, bereit. Das ist ausdifferenziert, Herr Kollege Sibler.
Sie können die Situation ja aus Ihrer Sicht darstellen; Ihre Sichtweise muss nicht mit meiner übereinstimmen.
Dabei handelt es sich um die Mittel, die den unmittelbaren Schutz der Gemeinden betreffen. Es würde allein bei der Abfi nanzierung der bereits begonnenen Maßnahmen 33 Jahre dauern, wenn die Haushaltsmittel nicht weiter gesenkt werden und keine neuen Maßnahmen hinzukommen. Große Maßnahmen von über 10 Millionen Euro werden jährlich mit 100 000 Euro bedient. Jeder kann sich
Seit 2001 stehen viele Maßnahmen im Haushaltsplan, aber bis auf Planungskosten ist nichts abgedeckt. Fehlanzeige! Die Sammelansätze für die Donaugemeinden sind wenig transparent. Was für die einzelnen Gemeinden geplant ist, wird nicht deutlich. Die Sanierungsmaßnahmen werden auf 60 % des Niveaus von 2002 zurückgefahren. Der Anteil an den Ausgaben für den Hochwasserschutz beträgt nur 17,3 %. Auch hier dauert es bis zum Jahr 2020, bis diese festgestellten Sanierungsmaßnahmen erfüllt werden, wenn keine neuen Mittel hinzukommen. Große Pläne, große Presseveranstaltungen, ein 20-Jahre-Hochwasser-Aktionsprogramm, das gerade einmal zur Hälfte eingehalten wird und was dann?
In den ersten sechs Jahren des Hochwasser-Aktionsprogramms wurden nicht einmal 300 Millionen Euro ausgegeben. Das bedeutet 2 Milliarden Euro für die verbleibenden 14 Jahre, also gut 140 Millionen Euro pro Jahr allein für das Aktionsprogramm. Ganz nebenbei: Europa und der Bund fi nanzieren mit, aber über das Wie schweigt sich der Haushaltsplan aus. Ich fordere Sie auf, endlich den Bundestagsbeschluss Variante A umzusetzen. Es entscheidet nicht Herr Minister Wiesheu, sondern das Parlament.
Es entscheidet das Landessparlament, Herr Kollege Sibler. Es ist doch auch bis zu Ihren Kreisen durchgedrungen, dass Sie durchaus etwas mitzureden hätten.
Ich fordere Sie weiter auf, die Mittel für den Hochwasserschutz so einzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden können und dass das Aktionsprogramm umgesetzt werden kann.
Zum Dritten fordere ich Sie auf, den Kommunen reinen Wein darüber einzuschenken, in welchem Umfang sie mitbeteiligt werden. Es hilft herzlich wenig, bei Hochwasserkatastrophen gegen Berlin zu schimpfen und Mittel einzufordern. Erst sind die Hausaufgaben im Land zu machen.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Meißner. – Er ist nicht anwesend. Dann rufe ich Herrn Kollegen Hallitzky auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es passiert mir sonst sehr selten, dass ich schon einen Redebeitrag zu früh da bin, aber in dem Fall war es so. Herr Kollege Meißner kann dann nach mir sprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung nach einer schnellstmöglichen Erstellung und Umsetzung eines Hochwasserkonzeptes für die Donau zwischen Straubing und Obernzell ist tat
sächlich von dringender Notwendigkeit, denn Herr Minister Wiesheu, den das Thema offensichtlich nicht interessiert, verschwendet für seine unrealistischen Staustufenpläne immer wieder Millionen für neue Gutachten, mit denen er hofft, dass irgendwann mal irgendeines dieser Gutachten die gewünschten Ergebnisse liefert. Diese fi nanzielle Verschwendung in Zeiten knapper Kassen ist gar nicht so schlimm; es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag, aber den verschwendet Herr Minister Wiesheu an vielen Stellen. Viel schlimmer ist, dass sich damit das Raumordnungsverfahren für den sanften Donauausbau, auf den sich der Bundestag vor einigen Jahren festgelegt hat und der, wenn ich der „PNP“ folge, die wohl die Wahrheit schreibt, auch nach den Koalitionsverhandlungen Bestand haben wird, dass der Donauausbau auch bei Ihnen nicht in den Koalitionsvertrag hineinkommt, immer wieder und weiter verzögert.
Das ist für die Donau nicht schlimm, denn sie kann auch ohne irgendeinen Ausbau sehr gut leben; das gilt auch für die Auwälder. Schlimm ist es für die Gemeinden an der Donau, denn durch das von der Staatsregierung aufgestellte Junktim zwischen Raumordungsverfahren einerseits und Hochwasserschutzkonzept andererseits, für das grundsätzlich einiges spricht – das ist völlig unstrittig –, werden in Verbindung mit den ständigen Verzögerungen im Verfahren in einer nur noch als grob fahrlässig zu bezeichnenden Weise viele Donauanrainergemeinden einem steigenden Hochwasser seit Jahren und auf eine unabsehbare Zeit mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert.
Nehmen wir zum Beispiel die Gemeinde Niederaltaich unterhalb des Zusammenfl usses von Isar und Donau. In Niederaltaich würde nahezu die gesamte Gemeindefl äche bei einem hundertjährigen Hochwasser vollständig und meterhoch unter Wasser gesetzt. Mit Ihrer Verbindung – Hochwasserschutz und Raumordnungsverfahren einerseits und andererseits Verzögerung des Raumordnungsverfahrens seit Jahren – nehmen Sie diese dramatische Gefährdung seit Jahren sehenden Auges in Kauf. Zudem wird durch den fehlenden Hochwasserschutz auch jede Entwicklung der Gemeinde auf Jahre hinaus völlig lahm gelegt. Die Ausweisung von Baugebieten ist in hochwasserüberfl utungsgefährdeten Bereichen vom Baurecht her völlig unmöglich. Wir alle, die wir überwiegend auch ein kommunales Standbein haben, wissen, was das für die kommunale Ebene bedeutet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, die Umsetzung der Staustufen sind Träume Ihres Wirtschaftsministers und das hätte nicht nur ökologisch verheerende Wirkungen auf die Donau und deren wertvolle Auen, die mit ihren über 200 Rote-Liste-Arten als bayerische Arche Noah gelten. Sie bedroht nicht nur den großen bayerischen Strom in seinem einzigen Bereich, in dem er frei fl ießt, für eine lächerlich kleine verkehrspolitische Wirkung, sondern sie ist auch fi nanzpolitisch nicht mehr von dieser Welt. Es handelt sich um eine unglaubliche fi nanzpolitische Verschwendung. Das wissen Sie und das wissen wir. Das erklärt auch den Widerstand nicht nur aller Ökologen, sondern auch der Bevölkerung an der Donau, für die die freifl ießende Donau auch Heimat ist. Es erklärt auch den harten Widerstand der SPD. Ich freue mich darüber, denn es passiert uns ja fast immer, aber nicht immer,
Ich sage in aller Deutlichkeit, Herr Wiesheu wird in der Frage der Staustufen bei uns auf Granit beißen. Die niederbayerische Donau bleibt ein frei fl ießender Strom.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist aber auch, dass die permanent vom Hochwasser bedrohten Gemeinden – Niederaltaich habe ich genannt – nicht warten können, bis Bayern endlich einen Wirtschaftsminister bekommt, der die Realitäten anerkennt – in diesem Fall also möglicherweise einen anderen. Deswegen fordere ich Sie auf: Wenn Sie heute aufgrund der gestrigen Fraktionssitzung schon aus Gründen der neuen Geschlossenheit und der Disziplin dem SPD-Antrag nicht zustimmen wollen, dann bringen Sie Ihren Minister dazu, dass er die gegen den nach wie vor wirksamen Bundestagsbeschluss überfl üssigerweise in das Verfahren eingeschleuste Variante C und seine Privatvariante C 280 so schnell wie möglich aus dem Spiel nimmt. Dann kann auf Grundlage der Variante A das gesamte Verfahren zügig abgeschlossen werden. Dann ist auch die Frage, ob wir das Hochwasserschutzkonzept vom Raumordnungsverfahren lösen müssen, nicht mehr dramatisch. Dann mag es Sinn machen, das beieinander zu lassen. Bringen Sie also bitte Herrn Wiesheu dazu, dass die Varianten C und C 280 wegfallen.
Im Ergebnis bliebe dann die Donau ein Fluss, und die vielen Donau-Anrainergemeinden könnten endlich auf den dringend notwendigen Hochwasserschutz hoffen, der ihnen 2001 von der Bayerischen Staatsregierung in vollmundiger öffentlicher Erklärung in Aussicht gestellt wurde und der ihnen von der gleichen Staatsregierung in außerordentlich fahrlässiger Weise seither verwehrt wird. Ich danke Ihnen und bitte Sie, zu handeln.