Protokoll der Sitzung vom 10.11.2005

Ich darf um Aufmerksamkeit für die Abstimmungen bitten. Wer dem Votum des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist dem Votum des Ausschusses entsprochen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir müssen nun darüber entscheiden, ob wir jetzt Mittagspause machen oder noch die 45-minütige Fragestunde durchführen.

(Zurufe)

Wir machen jetzt die 45-minütige Fragestunde. Ab 12.15 Uhr ist dann eine Stunde Mittagspause. Anschließend beginnen wir mit den Dringlichkeitsanträgen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Mündliche Anfragen

Ich rufe zunächst die an das Staatsministerium der Finanzen gerichteten Fragen auf. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Ludwig Wörner. Wo ist er? – Ist Herr Kollege

Wörner anwesend? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Frage von Thomas Mütze auf. Bitte, Herr Kollege.

Herr Staatssekretär! Haben die Bayerische Forschungsstiftung und die Bayerische Landesstiftung ihre HVB-Stamm- und Vorzugsaktien in Unicredito-Aktien getauscht, wenn ja, wie hoch ist jeweils der aktuelle Wert der stiftungseigenen Aktien insgesamt, und wie hoch ist der jeweilige Anteil der Aktien an den Stiftungsvermögen?

Herr Staatssekretär.

Verehrter Herr Präsident, verehrter Kollege Mütze! Die Bayerische Forschungsstiftung und die Bayerische Landesstiftung haben ihre HVB-Stamm- und Vorzugsaktien entsprechend dem öffentlichen Übernahmeangebot zum Umtausch in Unicredit-Aktien angemeldet. Laut Auskunft der HVB werden aus den zum Umtausch eingereichten HVB-Aktien erst ab 23.11.2005 handelbare UnicreditAktien.

Der Wert der stiftungseigenen Aktien sowie der Aktienanteil an den jeweiligen Stiftungsvermögen betragen nach den Schlusskursen vom 7. November 2005:

Bayerische Forschungsstiftung: Wert der „Zum Umtausch angemeldeten HVB-Aktien“: 101 826 103,60 Euro. Das ist ein Aktienanteil am Stiftungsvermögen von 35,5 %.

Bayerische Landesstiftung: Wert der „Zum Umtausch angemeldeten HVB-Aktien“: 554 613 966,00 Euro, Wert der „Hypo Real Estate-Aktien“: 30 030 610,16 Euro. Die Summe der Aktienwerte insgesamt beträgt 584 644 576,16 Euro. Der Aktienanteil am Stiftungsvermögen beträgt 74,7 %.

Zusatzfragen? – Keine Zusatzfrage. Damit ist diese Frage abgeschlossen. – Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schmitt-Bussinger. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Staatsregierung bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen Veränderungen im Hinblick auf Gemeindeeinwohner mit Nebenwohnsitz und, falls ja, welcher Art und aus welchen Gründen?

Herr Staatssekretär.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Frau Kollegin! Die Bayerische Staatsregierung hat sich in der Ministerratssitzung am 9. August 2005 für die „schrittweise Eliminierung der veralteten und nicht fortschreibbaren Nebenwohnsitze aus den Schlüsselzuweisungen“ ausgesprochen. Das Staatsministerium der Finanzen wurde beauftragt, zunächst eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchzuführen.

Worum geht es? – Im geltenden kommunalen Finanzausgleich werden in Bayern – übrigens als einzigem Land in der Bundesrepublik Deutschland – bei der Berechnung

der Gemeindeschlüsselzuweisungen die Personen mit Nebenwohnsitz der Einwohnerzahl der Gemeinde zugerechnet. Maßgebend für die Zahl der Personen mit Nebenwohnsitz ist das Ergebnis der letzten Volkszählung vom 25. Mai 1987. Die Zahl der Personen mit Nebenwohnsitz wird nicht amtlich fortgeschrieben, da im Unterschied zu der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes eine Gegenkontrolle nicht möglich ist.

Demgemäß existieren in den Einwohnermelderegistern viele Nebenwohnsitze, die es in der Realität so nicht mehr gibt. In einzelnen Gemeinden gibt es Abweichungen von der Realität von bis zu 40 %. Dies wird insbesondere dann deutlich, wenn Gemeinden die Zweitwohnungssteuer einführen wollen und sich nach Anschreiben der vermeintlichen Steuerpfl ichtigen viele Nebenwohnsitze als „Karteileichen“ erweisen.

Die letzte Erhebung der Zahl der Personen mit Nebenwohnsitz liegt mittlerweile bereits mehr als 18 Jahre zurück. Bei Fortgelten der bisherigen Rechtslage würden auch künftig seit 1987 eingetretene Änderungen bei den Personen mit Nebenwohnsitzen mangels Aktualisierung des Datenmaterials bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen unberücksichtigt bleiben. Die Politik und der Gesetzgeber stehen vor der Aufgabe, aus diesem unbefriedigenden Befund Folgerungen zu ziehen.

Zur Klarstellung weise ich nachdrücklich darauf hin: Eine Eliminierung der Nebenwohnsitze aus der Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen würde ausschließlich zu fi nanziellen Verschiebungen zwischen den Schlüsselzuweisungsempfängern führen. Damit wird offensichtlich: Die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Personen mit Nebenwohnsitz hat keinerlei Einfl uss auf den „Schlüsselzuweisungstopf“. Hier geht es nicht um die Frage von Einsparungen durch den Staat, sondern um ein Problem der interkommunalen Gerechtigkeit: Je mehr eine Kommune aufgrund nicht mehr existierender „Zweitwohnsitzler“ bekommt, umso weniger erhalten die Übrigen.

Im Interesse der Fremdenverkehrsorte und einiger Hochschulstädte haben wir vorgeschlagen, die Berücksichtigung von Personen mit Nebenwohnsitz bei den Schlüsselzuweisungen nicht auf einmal, sondern schrittweise abzuschaffen. Die Nebenwohnsitze sollen im ersten Jahr noch mit 75 %, im zweiten Jahr mit 50 %, im dritten Jahr mit 25 % bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen angesetzt werden und erst im vierten Jahr vollständig entfallen. Durch die vorgeschlagene Stufenlösung würden die fi nanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden in Stufe 1 um etwa 75 %, in Stufe 2 um etwa 50 % und in Stufe 3 um etwa 25 % gemildert. Damit soll den Gemeinden ausreichend Zeit gegeben werden, sich auf die veränderte Situation einzustellen.

Im Rahmen der Verbandsanhörung haben bislang der Bayerische Gemeindetag sowie der Bayerische Städtetag geantwortet. Beide Verbände bekunden vor dem Hintergrund der veralteten und nicht fortschreibbaren Datenbasis bei den Nebenwohnsitzen grundsätzliches Verständnis für den Vorschlag der Staatsregierung. Sie äußern aber gleichzeitig Bedenken hinsichtlich der nega

tiven fi nanziellen Auswirkungen auf einzelne Gemeinden. Die Äußerungen der beiden Verbände lassen damit noch erheblichen Diskussionsbedarf erkennen.

Jetzt geht es darum, mögliche Alternativen sorgfältig gegeneinander abzuwägen und ergebnisoffen zu prüfen. Entscheidend ist es nach unserer Auffassung, dass eine Neuregelung zeitlich von der Einführung der Zweitwohnungssteuer abgerückt wird. Der völlig falsche Eindruck, das Aufkommen der neuen Zweitwohnungssteuer würde durch das geänderte Finanzausgleichsgesetz wieder abgeschöpft, ist unbedingt zu vermeiden. Deshalb ist neben einer fachlich vertretbaren Lösung vor allem auch die Zeitachse zu diskutieren. Ich kann Ihnen versichern, dass wir keine Lösung übers Knie brechen werden. Vielmehr werden wir in einem Diskussionsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam mit den Experten des Landtags nach einer einvernehmlichen und sachgerechten Lösung suchen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, Sie haben soeben geäußert, dass sich der Ministerrat am 9. August mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat. Ich gehe davon aus, dass er sich auch mit den weiteren Veränderungen des interkommunalen Finanzausgleichs beschäftigt hat. Soll es weitere Veränderungen im Finanzausgleich geben?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade ausgeführt, dass dies auch ein zentraler Punkt war, den wir auch erörtert haben. Ihre konkrete Frage habe ich bereits konkret beantwortet. Tatsache ist, dass dies Beratungspunkt im August bei der Ministerratssitzung war. Wir wollen insbesondere zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem zuständigen Fachausschuss im Landtag – ich bin bereits in Gesprächen mit dem Vorsitzenden des zuständigen Fachausschusses – eine gemeinsame Lösung fi nden.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Herr Staatssekretär, nachdem Sie meine Frage nicht beantwortet haben, frage ich Sie noch einmal: Gibt es weitere Veränderungen im Finanzausgleich außer der, dass die Zweitwohnsitze nicht mehr berücksichtigt werden sollen?

Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Kollegin! Es ist eine Tatsache – und ich betone das –, dass wir am 9. August diese Thematik erörtert haben.

Damit ist diese Thematik abgearbeitet.

(Christa Steiger (SPD): Aber nicht erschöpfend!)

Anstelle von Kollegen Hallitzky übernimmt Herr Kollege Mütze die nächste Frage. Bitte, Herr Kollege Mütze.

Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Staatsregierung, die Bayerische Landessiedlung GmbH – BLS – in Teilen zu verkaufen und, wenn ja, ist beabsichtigt, einen Teil der BLS an den Bayerischen Bauernverband zu verkaufen und wie soll dann gegebenenfalls die Trennung der Interessenvertretung des Bauernverbandes gegenüber dem Staat und der Durchführung staatlicher Programme innerhalb des Bauernverbandes gewährleistet werden?

Herr Staatssekretär.

Verehrter Herr Präsident, verehrter Herr Kollege! In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten darf ich die Anfrage wie folgt beantworten: Die Veräußerung der Anteile an der BLS erfolgt in enger Abstimmung mit den Mitgesellschaftern in einem geordneten, offenen Bieterverfahren mit den marktüblichen transparenten Ablaufschritten. Am Beginn des Verfahrens stand eine breite Marktansprache mittels einer Verkaufsanzeige im „Handelsblatt“ im November 2004. Zudem wurden rund 80 potenzielle Interessenten unmittelbar auf die geplante Veräußerung aufmerksam gemacht.

Nach der eingehenden Sondierung des Marktinteresses und Durchlaufen der üblichen Verfahrensschritte hat sich herauskristallisiert, dass aufgrund der heterogenen Geschäftsfelder ein Verkauf des Gesamtunternehmens an einen Erwerber oder ein Erwerberkonsortium nicht in Betracht kommt.

Deshalb wird nunmehr über eine getrennte Veräußerung der Geschäftsbereiche, Wohnungsbau und Baulandbeschaffung einerseits und Landwirtschaft mit den Bereichen einzelbetriebliche Investitionsförderung und Flurneuordnung andererseits, verhandelt. Mittlerweile wurde mit zwei Bewerbern auf Basis so genannter qualifi zierter Interessenbekundungen für die weiteren Verhandlungen Exklusivität vereinbart.

Dabei wird für einen bestimmten Zeitraum allein mit diesen beiden Bewerbern über einen Kauf verhandelt. Für den Unternehmensbereich Landwirtschaft ist dies der Bayerische Bauernverband. Derzeit wird mit dem Erwerbsinteressenten noch verhandelt. Deshalb gibt es noch keine Entscheidung zu den Angeboten.

Eine Interessenkollision beim Bayerischen Bauernverband, wie sie der Text der Mündlichen Anfrage nahe legt, steht im Falle einer Übertragung des Landwirtschaftsbereichs der BLS auf diesen Interessenten nicht im Raum. Die Bewilligung nach dem Agrarinvestitionsprogramm und die damit verbundene Gewährung öffentlicher Zuschüsse war schon bisher staatliche Aufgabe und wird es auch bleiben. Die BLS war damit nicht befasst.

Das Schwergewicht der Aufgaben der BLS im landwirtschaftlichen Bereich lag bei der Beratung und Betreuung der Landwirte. Dieser „Betreuungsmarkt“ ist weitgehend in privater Hand. Rund 50 % der Dienstleistungen wickeln

private Betreuer ab. Wer immer den Zuschlag für den landwirtschaftlichen Teil der BLS erhält, ist an klare Vorgaben gebunden. Die staatliche Förderung wird auch zukünftig ausschließlich über eine zentrale staatliche Bewilligungsstelle der Landwirtschaftsverwaltung in Landshut ausgereicht. Für die Überwachung der zweckentsprechenden Mittelvergabe gibt es einen unabhängigen staatlichen Prüfdienst. Beratung, Mittelbewilligung und Prüfung der Verwendung sind damit auch weiterhin klar getrennt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Mütze.

Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, dass durch die Teilung der BLS in zwei Teile eine völlig neue Ausschreibungssituation entstanden ist und dass das Landwirtschaftsministerium hätte neu ausschreiben müssen?

Verehrter Herr Kollege Mütze, dazu darf ich anführen, dass sowohl in der Diskussion über den Jahresbericht 2002 des Obersten Rechnungshofes als auch bei der Erörterung des Beteiligungsberichts 2004 im Haushaltsausschuss parteiübergreifende Einigkeit bestand, dass die BLS keine staatlichen Aufgaben mehr erfüllt und daher eine Veräußerung zügig durchzuführen ist.

Eine weitere Zusatzfrage.