Noch einige Worte dazu, weshalb Staatsregierung und Mehrheitsfraktion den Antrag ablehnen werden und warum wir bei unserer Auffassung bleiben, dass die bayerische Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes auch inhaltlich und vom Verfahren her den richtigen Weg darstellt: Für manchen mag es durchaus ein Vorteil sein, wenn er sich einen Notar seiner Wahl suchen kann, der einer Lebenspartnerschaft möglicherweise offener gegenübersteht als der örtlich zuständige Standesbeamte. Ich will das nicht weiter ausführen. Ich weiß aus meiner beruflichen Praxis, dass es gerade für Lebenspartnerschaften von Vorteil ist, wenn sie auf ein weiteres Beratungsangebot zurückgreifen können. Das kann bei Lebenspartnerschaften gerade in erbrechtlichen Fragen notwendig sein. Oft wird ein dadurch entstehender zusätzlicher Verwaltungsaufwand beklagt. Häufi g bedeutet die Meldepfl icht bei den Notaren auch nur dort einen Mehraufwand, wo Lebenspartner ansonsten noch am Geburtsort wohnen und bei den Geburtsstandesämtern eine Erklärung abgeben könnten. In allen anderen Fällen bestehen auch Meldepfl ichten zwischen den verschiedenen Standesämtern.
Der springende Punkt ist, dass wir in der Lebenspartnerschaft – das geben wir auch zu – nach wie vor etwas anderes sehen als in einer Ehe und das auch formal zum Ausdruck gebracht wissen möchten. Das hat beileibe nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern ist eine Andersbehandlung unterschiedlicher Dinge. Eine Andersbehandlung unterschiedlicher Dinge ist nicht sofort eine Schlechterbehandlung.
Ich bin der Meinung – das mag Sie überraschen –, dass ein rechtlicher Rahmen für das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Partnern im Lebenspartnerschaftsgesetz vorhanden ist. Mir geht es vor allem um verlässliche und überschaubare Grundlagen für das Zusammenleben der Partner, wenn sie diese Bindung eingehen wollen. Ich weiß aus meiner eigenen berufl ichen Praxis, dass heterosexuelle Paare, die nicht heiraten wollen, spätestens dann vor dem Notar stehen und einen komplizierten Partnerschaftsvertrag entwerfen lassen, wenn sie größere Anschaffungen machen, ein Haus zusammen kaufen wollen, gemeinsame Kinder kommen, wenn die Dinge des Lebens geregelt werden müssen. Ich sage den Leuten oft, sie sollten sich überlegen, vielleicht doch zum Standesbeamten zu gehen und die Ehe zu schließen, weil der Staat einfach einen rechtlichen Rahmen für diese Fälle vorsieht, und dann einen Ehevertrag zu schließen, weil man leichter auf das verzichten kann, was man in diesem Rahmen nicht haben will, anstatt mit künstlichen Partnerschaftsverträgen diesen Rahmen aufzuspannen. Zum Pfarrer gehen muss ohnehin keiner mehr, wenn er nicht will. Sie werden lachen: Einmal habe ich mit diesem Ratschlag sogar Erfolg gehabt.
Daher muss der Staat – auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren, davon bin ich überzeugt – einen Ordnungsrahmen zur Verfügung stellen. Das geschieht mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wenn aber die Dinge geordnet werden und ein Rahmen zur Verfügung gestellt wird, hat das nichts mit Gleichmacherei zu tun, sondern es gehört für uns zur richtigen Gestaltung in diesem Bereich der Gesellschaftspolitik, dass wir unterschiedliche Dinge auch verfahrensmäßig unterschiedlich behandeln. Wir sehen die Unterschiede und machen sie in den verfahrensrechtlichen Regelungen auch deutlich. Daher bleiben wir bei unserer verfahrensmäßigen Linie der Zuweisung an die Notare. Das ist zwar eine Andersbehandlung, aber – so viel kann ich Ihnen aus der Praxis sagen – beileibe keine Schlechterbehandlung.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weiß hat wieder einmal, wie es die CSU so oft tut, dargelegt, welche Vorteile die Notariatslösung hat. Diese Ausführungen überraschen mich immer wieder, weil es logisch wäre, wenn Sie diese Haltung auch auf Ehe und Familie ausdehnen würden, nachdem Sie Ehe und Familie so hochhalten. Dort besteht mindestens genauso viel Beratungsbedarf.
Zur Frage der Andersbehandlung: Ich fi nde es interessant, dass Sie mit keinem Wort ausgeführt haben, weshalb
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anders behandelt werden sollen als Ehen. Sie wollen hier differenzieren. Hier wäre einmal die Diskussion darüber zu führen, weshalb Sie der Meinung sind, dass diese Fälle anders behandelt werden müssen. Sie selbst haben gesagt, dass das eben keine Gleichbehandlung, sondern eine Andersbehandlung ist. Wir betrachten den bayerischen Sonderweg als Diskriminierung.
Das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden; deswegen ist nur noch Zeit bis zum 12. Februar. Sie wissen genauso gut wie ich, weshalb das Bundesverfassungsgericht entscheiden musste. Das haben Sie mit verursacht. Es ist wieder typisch, dass Sie eben nicht in der Lage sind, veränderte Lebensverhältnisse und Veränderungen in der Gesellschaft anzuerkennen. Nein, da wird zum Bundesverfassungsgericht gerannt. Ich halte es für ein großes Manko, wenn nicht die Politik entscheidet, sondern wenn man erst einmal zum Bundesverfassungsgericht gehen muss.
Gegen das, was Kollege Weiß juristisch ausgeführt hat, ist, wie immer, wenig zu sagen. Herr Kollege. Ich hoffe, mein Lob schadet Ihnen nicht. Die politische Grundlage ist allerdings eine völlig falsche. Man muss einmal zurückblicken, wie es mit der so genannten „Homo-Ehe“ war. Anfang der Neunzigerjahre haben immerhin noch zwei Drittel der Bevölkerung die so genannte „Homo-Ehe“ abgelehnt. Heute liegt die Zustimmungsrate bei 60 %. Von den unter Dreißigjährigen sind drei Viertel sind für die Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass bis zum 31. Juli 2001 gleichgeschlechtliche Lebenspartner rechtlich als Fremde galten, selbst wenn sie jahrzehntelang zusammengelebt und füreinander gesorgt hatten. Das war nicht nur eine rechtliche Benachteiligung, sondern auch eine gesellschaftliche Missachtung.
Eingetragene Lebenspartnerschaften – da unterscheiden wir uns ganz deutlich von der CSU, und das hat die CSU auch nicht verstanden – sind alles andere als ein Anschlag auf die Familie, sondern sie sind ein Zuwachs für die Familien. So könnte man das auch begreifen. Dazu sind Sie offensichtlich nicht in der Lage, sondern Sie wollen sich immer noch von mindestens 10 % der Bevölkerung abgrenzen. Ich gehe davon aus, dass Sie auch in den nächsten Jahren noch lernen werden, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse nun einmal geändert haben.
Welcher Nachteil entsteht einer Familie, wenn eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft beim Standesamt eingetragen wird? – Auf diese Frage habe ich von der CSU nie eine Antwort bekommen. Warum würde das den Familien schaden? – Dadurch würde sich nichts an der Situation und der Stellung der Familien verändern. RotGrün hat das Verhältnis des Staates zu seinen lesbischen Bürgerinnen und seinen schwulen Bürgern auf eine gänzlich neue Grundlage gestellt. Vor gar nicht langer Zeit hat der Staat Schwule und Lesben verfolgt. Das ist Gott sei Dank Geschichte. Das ist dank einer sozialdemokratisch geführten Regierung vorbei.
Diskriminierung steht für Lesben und Schwule in diesem Land aber nach wie vor auf der Tagesordnung, ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Davor können Sie die Augen nicht verschließen. Ich halte es für äußerst schädlich, dass Bayern einen Sonderweg geht und nicht bereit ist, hinzusehen und festzustellen, dass sich die Gesellschaft verändert hat. Die CSU akzeptiert diese Veränderung nicht, sondern blickt rückwärts gewandt auf die Fünfzigerjahre und denkt, wie schön es doch war, als die Ehe heilig war und die Frauen von vielen Dingen freigehalten wurden. Das ist immer noch Ihr Gesellschaftsbild.
Ich möchte jetzt auf die Punkte eingehen, die noch ausstehen und mit denen wir uns in nächster Zeit befassen müssen. Am nächsten Donnerstag werden wir uns mit einem Antrag beschäftigen, bei dem es um eine zügige Umsetzung der EU-Richtlinie zum Antidiskriminierungsgesetz geht. Dieser Antrag ist mit dem Worten „Wirtschaftsfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie“ überschrieben. Das ist ein Beispiel dafür, warum die CSU das „S“ in ihrem Namen streichen kann. Bei dieser Richtlinie geht es um Alte, Behinderte, um die Frage der sexuellen Orientierung sowie um Geschlechterfragen. Einen solchen Antrag überschreiben Sie mit den Worten „wirtschaftsfreundliche Umsetzung“. Ich habe nichts gegen eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung. In erster Linie müsste es bei einem solchen Antrag aber um die menschenfreundliche Umsetzung gehen.
Die Frage, wie wir damit umgehen, wird uns sicher noch lange begleiten. Erwähnt werden muss, dass mit der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft viele Pfl ich ten eingeführt wurden, nach wie vor aber viele Rechte und eine Gleichstellung immer noch nicht verwirklicht sind. Das betrifft zum Beispiel die Erbschaftssteuer, die Einkommensteuer, die Grunderwerbssteuer, die Regelungen zum öffentlichen Dienstrecht, zum Beispiel die Beamtenbesoldung und die Beihilfe, eine Reihe von Ausbildungsverordnungen, das BAföG, das Bundessozialhilfegesetz und das Wohngeld. Diese Aufgaben stehen an. Sie sind wichtige Schritte, um Gleichbehandlung und Gleichberechtigung herzustellen.
Wir haben keinen Gesetzentwurf eingebracht, weil wir die Ergebnisse des Koalitionsvertrages abwarten wollten. Der Koalitionsvertrag ist in dieser Frage äußerst vage gehalten worden. Das bedeutet für uns, dass wir überlegen müssen, in welchen Punkten Handlungsbedarf besteht. Eines ist sicher: Den Weg, den Sie in Bayern beschreiten und der die Grundlage für die heutige Gesetzesänderung ist, werden wir nie beschreiten. Diesen Weg werden wir nie für gut heißen. Wir halten ihn nach wie vor für diskriminierend und sind der Meinung, dass der bayerische Sonderweg weg muss.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Ich bin dem Herrn Kollegen Dr. Weiß sehr dankbar, dass er noch einmal auf das Verfassungsge
richtsurteil hingewiesen hat. Er musste dabei zugeben, dass sich ohne dieses Urteil bei der CSU überhaupt nichts bewegt hätte und die CSU zwangsläufi g in die Gänge gekommen ist. Im Übrigen ist es Ihr Problem, wenn Sie die Hälfte Ihrer Redezeit dazu verwenden, das Protokoll über die Sitzung des Rechtsausschusses wiederzugeben. Ich hätte es schön gefunden, wenn Sie uns auch unsere Erwiderung auf Ihre Argumente mitgeteilt hätten. So verweise ich insgesamt auf das Protokoll; denn zu den Äußerungen – die meines Erachtens an Banalität nicht zu überbieten sind – gibt es nichts weiter zu sagen.
An den gesellschaftlichen Realitäten kommen Sie nicht vorbei, nicht zuletzt wegen des Verfassungsgerichtsurteils. Trotzdem versuchen Sie ganz bewusst und gewollt – was von vielen Kollegen bestätigt wird –, mit einer Politik der Nadelstiche gleichgeschlechtlichen Paaren das Leben schwer zu machen.
Frau Justizministerin, Ihr Interview in der Zeitschrift des Schwulen- und Lesbenverbandes wird zur Farce, wenn Sie darin behaupten, die CSU sei offen für Homosexuelle, deren Wünsche und Bedürfnisse. Das glaubt Ihnen – spätestens nach diesem Gesetzentwurf – niemand mehr.
Warum haben Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Sie die eingetragenen Paare wieder auf einen Sonderweg schicken? – Herr Kollege Dr. Weiß hat dazu nicht sehr viel gesagt. Ich hätte dazu eigentlich eine Wertedebatte oder eine Leitkulturdebatte erwartet. Das wäre ehrlicher gewesen. Dann hätten wir uns an Ihren Ausführungen reiben können.
Es ist davon auszugehen, dass in Deutschland ein bis zwei Millionen lesbische und schwule Eltern mit Kindern leben. Darin sind nicht diejenigen homosexuellen Elternteile enthalten, die in einer zweigeschlechtlichen Gemeinschaft leben und sich noch nicht geoutet haben, die also um der Kinder willen ein Arrangement getroffen haben. Zählt man diese Gruppe hinzu, kann man davon ausgehen, dass circa zwei bis drei Millionen Kinder in solchen Konstellationen leben. Ich denke, hier geht es auch um die Gleichbehandlung von Kindern, nicht nur um die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.
Diese 5 bis 10 % der bayerischen Kinder – das ist wegen der Dunkelziffer etwas schwer abzuschätzen – haben sich mit ihren homosexuellen Eltern abgefunden, mit der Mutter oder dem Vater. Das ist die Lebensrealität.
Ich frage mich, warum bei der Gründung neuer Lebenspartnerschaften, nachdem die erste Ehe aus nachvollziehbaren Gründen gescheitert ist und die Kinder aus dieser Ehe die neue Partnerin oder den neuen Partner akzeptieren, die Namensänderung nicht direkt beim Standesamt
Die Menschen müssen – das ist Ihre kleine Strafe – den teureren Weg zu den Notaren gehen, die wiederum, was wir schon bei der Ersten Lesung festgestellt haben, die Namensänderung oder die Personenstandsänderung beim Standesamt melden müssen. Wo hier der Sinn liegen soll, müssen Sie mir noch einmal erklären.
Hier geht es nur um ideologische Festschreibungen. In solchen Fällen haben Sie plötzlich überhaupt kein Problem mit der Bürokratie. Hier wird sie forciert.
Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob Sie die gleichgeschlechtlichen Paare und die Kinder diskriminieren, weil Sie meinen, der katholischen Kirche in ihrer Diskriminierungspolitik folgen zu müssen. Ich fi nde es sehr bedauerlich, dass Ausführungen der letzten Zeit hinter das zurückfallen, was im neuen Katechismus zu diesem Thema steht.
Statt aufeinander zuzugehen und vielleicht mit dem neuen Papst einen neuen Weg zu fi nden, wird darauf gesetzt, was aus Sicht der katholischen Kirche feststeht, nämlich, dass Homosexualität bzw. homosexuelles Verhalten Sünde sei. Die Katholische Kirche setzt dazu noch ein paar verbale Entgleisungen drauf. Das fi nde ich bedauerlich.
Sie müssen diesen fundamentalistischen Haltungen nicht folgen. Ich setze auf die neue Bundesregierung, die neben ihrem Koalitionsvertrag hoffentlich auch in dieser Frage zu einer Einsicht kommen wird.
Meine Herren und Damen, in Polen haben wir zum wiederholten Male erleben müssen, dass ein Toleranzmarsch verboten wurde. Das war erst am vergangenen Wochenende. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: In Polen wurde es verboten, für Toleranz und Verständnis zu werben. Damit ist auch der Bitte von Homosexuellen, in die Mitte der Gesellschaft aufgenommen zu werden, nicht entsprochen worden.
Nürnberg hat sehr intensive Beziehungen zu Polen und zu polnischen Schwulen- und Lesbenverbänden, da Krakau unsere Partnerstadt ist. In den Gesprächen mit diesen Verbänden sind wir immer wieder entsetzt darüber, was in Polen immer noch möglich ist, wenn es um die Lebenssituation der Betroffenen geht.
Ich glaube auch, dass es unter der rechtsnationalen bis hin zur rechtsradikalen Ausrichtung, die Polen bei der letzten Wahl genommen hat, für diese Betroffenen schlimmer werden wird. Es ist sogar zu befürchten, dass nicht einmal mehr die gewalttätigen Übergriffe in irgendeiner Form sanktioniert werden.
Jetzt frage ich Sie schon, ob es im Rahmen unserer Mitverantwortung in Europa – und Bayern will sich auch in Europa sehr stark engagieren – nicht unsere Aufgabe ist, uns aktiv für Akzeptanz und Toleranz einzusetzen, das heißt über die europäische Ebene auch auf Polen einzuwirken.
Gerade wegen der Entwicklungen in konservativen europäischen Ländern halte ich es für absolut wichtig, dass wir in Bayern und in der Bundesrepublik mit der Politik der Nadelstiche aufhören bzw. auf der Bundesebene Verbesserungen fortführen und sowohl unseren europäischen Nachbarn wie auch unseren homosexuellen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zeigen, dass wir sie ernst nehmen und dass wir sie so nehmen, wie sie sind. Wir fordern Sie auf, den Grundsatz des Diskriminierungsverbots, der sowohl im Grundgesetz wie auch in der Bayerischen Verfassung verankert ist, ernst zu nehmen, das heißt niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder diskriminiert werden.
Obwohl unser Antrag im Rechtsausschuss schon abgelehnt worden ist, fordere ich Sie trotzdem auf: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück, stehen Sie zu unserer verfassungsrechtlichen Grundposition und helfen Sie lieber hier in Bayern oder tragen Sie in Bayern dazu bei, dass sich das Leben der Betroffenen so gestaltet, dass sie mit anderen Gemeinschaften gleichgesetzt werden.