Ich höre die berechtigten Klagen der Jugendverbände darüber, dass die Vernetzung mit den Arbeitsgemeinschaften deutlich verstärkt werden muss, um präventive Arbeit zu leisten.
Die Jugendsozialarbeit beschränkt sich nicht auf die gerade genannten Dinge, sondern sie erweitert sich über die Sozialpädagogen, die in den Schulen tätig sind. Die Sozialpädagogen an den Schulen leisten nachweislich hervorragende Arbeit. Ein Ziel des Landtags muss es deshalb bleiben, sukzessive, aber realistisch, die Aufgaben auszubauen. Diese wichtige Aufgabe müssen wir miteinander vollziehen. Wir müssen der Gewalt draußen, vor Ort, gemeinsam Einhalt gebieten.
Sie kennen die vorzügliche Arbeit in den Erziehungs- und Jugendberatungsstellen. Auch dort versucht die Staatsregierung, eine Weiterentwicklung der Arbeit zu betreiben. Diese Stellen werden dazu beitragen, dass Zehntausende von Jugendlichen, dass Kinder und Eltern nicht nur gerüstet, sondern neu ermutigt werden. Das gilt für die Eltern in ganz besonderer Weise. Frau Kollegin Dodell ist vorhin darauf eingegangen. Wenn man Kinder stark machen will, so hat Frau Dodell gesagt, dann heißt das in erster Linie, die Eltern stark zu machen.
Danke, Herr Präsident. Das ist das Problem, wenn man sich vom Konzept entfernt. Ich bitte um noch eine Minute Redezeit, Kolleginnen und Kollegen.
Die Redezeit ist etwas drüber. Ich habe auch schon mal etwas mehr Zeit gelassen. Es gibt aber keinen Redezeitbasar.
Also gut, wir machen es kurz: Wir alle müssen dicke Bretter bohren, um die Jugend, die Jugendsozialarbeit, die Eltern, die Kinder, um die Betreuungsarbeit voranzubringen. Wir stehen in einer gemeinsamen Verantwortung. Wir müssen deshalb sorgfältig abwägen, was wir uns leisten müssen und was wir uns leisten können. Ich nenne als Stichworte: wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit und Arbeitsplätze. Was müssen wir tun, damit der begonnene Weg nicht abgebrochen wird? Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Das gesunde Aufwachsen in der Gesellschaft, Chancengerechtigkeit und Teilhabe müssen gesichert werden, damit unsere Kinder und Kindeskinder in die Zukunft blicken können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist ein Familienland, und unsere Politik hat grundsätzlich in allen Bereichen die Auswirkungen auf die Familien im Blick. Den Familien in Bayern geht es insgesamt gesehen wirtschaftlich besser, Herr Kollege Wahnschaffe. Das gilt gerade für die Alleinerziehenden. Bei ihnen handelt es sich um Menschen, die in besonderer Weise fi nanzielle Schwierigkeiten haben. Das Nettoäquivalenzeinkommen der Alleinerziehenden in Bayern ist um 240 Euro höher als in den anderen alten Bundesländern. Die Sozialhilfequote bei den Kindern und Jugendlichen ist in Bayern halb so hoch wie im Bundesdurchschnitt. In Bayern liegt die Sozialhilfequote bei 3,5 %, im Bundesdurchschnitt liegt sie bei 7.2 %. Daran sehen Sie schlicht und einfach, dass es Familien mit Kindern in Bayern wirtschaftlich besser geht. Das sollten auch Sie von der Opposition zur Kenntnis nehmen.
Wenn wir gemeinsam darüber diskutieren, was Familie eigentlich ist, dann sage ich Ihnen: Familie ist überall dort, wo Eltern, allein erziehende Väter oder Mütter für Kinder Verantwortung tragen.
Frau Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer, reduzieren Sie diese Frage nicht einfach darauf, dass Sie sagen, Familie ist dort, wo Kinder sind. Ich meine, die Verantwortung für die Kinder ist in dieser Frage ungeheuer wichtig.
Hier kommen wir zu einem anderen Punkt. Für mich ist es ganz wichtig, dass wir Eltern mit unserem staatlichen Handeln nicht aus der Erziehungsverantwortung entlassen.
(Beifall eines Abgeordneten der CSU – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Natürlich nicht! So ein Schmarr’n!)
Sie sollten in aller Ruhe zuhören. Es gilt deshalb, als Erstes die Erziehungsverantwortung und die Familienbildung zu stärken. Wir fangen deshalb bei der Schwangerenberatung an, bei der Schwangerenkonfl iktberatung, und wir gehen weiter, indem wir beispielsweise bei den Hebammen ein Fortbildungsmodul erarbeitet haben. Die Hebammen sind vor und nach der Geburt ganz nah bei den jungen Vätern und Müttern. Sie können entsprechend beraten und Erziehungskompetenzen vermitteln.
Wir wollen die Erziehungsverantwortung von Anbeginn stärken. Damit kommen wir zum nächsten Bereich, der Kinderbetreuung. Sie haben Recht: In Deutschland, nicht nur in Bayern, bleiben Kinder bei potenziellen jungen Eltern Option. Der Kinderwunsch ist zwar da, doch die Kinder bleiben Option. Wir wissen deshalb, dass wir bei der Kinderbetreuung nachbessern müssen, gerade bei den unter Dreijährigen, allerdings auch bei den Schulkindern. Bei den Kindergärten haben wir bereits - von vereinzelten Ausnahmen abgesehen - eine Bedarfsdeckung. Die Zahlen, mit denen Sie operieren, sind aber schlicht und einfach falsch.
Nein, das sind nicht meine Zahlen. Bei den Null- bis Dreijährigen haben wir mittlerweile eine Bedarfsdeckung von 5,7 %.
Frau Werner-Muggendorfer, in Ihrem Statement haben Sie die Krippenplätze, die wir früher nicht gefördert haben, in die Betreuung eingerechnet. Das wirft doch ein bezeichnendes Licht auf Ihre Haltung.
2006 werden übrigens alle alten Betreuungsplätze und Hortplätze gefördert. Das heißt, wir rechnen sie auch mit ein, das ist doch keine Frage.
Wir rechnen auch die Tagesmütter, die Tagespfl egeplätze mit ein. Deshalb kommen wir auf 5,7 %. Wir haben in den letzten Jahren nämlich gewaltig aufgebaut.
Die Wunschzahlen haben wir allerdings noch nicht erreicht. Auch ich hätte ganz gerne, dass alle Eltern, die sich für ein Kind entscheiden, in Bayern verlässlich auf die Kinderbetreuung bauen können.
Hören Sie mir doch zu, schreien Sie nicht immer dazwischen! Im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz steht deshalb, dass die Kommunen – –
Herr Kollege Dürr, es wäre schön, wenn auch Sie sich das einmal zu Gemüte führen würden. Dann könnten Sie vor Ort nämlich entsprechend aufklären. Die Kommunen müssen die Bedürfnisse der Eltern und der Kinder bei ihrer Bedarfsplanung berücksichtigen. Das heißt, keine Kommune kann die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung auf den Weg bringen, ohne die Bedürfnisse der Eltern und der Kinder dabei im Blick zu haben.
Immer dann, wenn die Bedarfsnotwendigkeit für die Plätze anerkannt ist, fördert der Freistaat. Das heißt, hier gibt es eine Verbindung von den Kommunen zu den Eltern und gleichzeitig den Rechtsanspruch der Kommunen, jeden Platz, der als bedarfsnotwendig anerkannt wurde, gegenüber dem Freistaat geltend zu machen.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wenn die Kommunen kein Geld haben, dann können sie auch nichts machen!)
Hier haben wir andere Verantwortungen aufgezeigt. Ich meine, das ist ungeheuer wichtig. Frau Kollegin Strohmayr, es wäre wichtig, wenn Sie das draußen auch entsprechend darstellen würden, und ich meine, das lohnt sich.
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist sicher ein Paradigmenwechsel. Künftig wird es für Schließzeiten über 30 Tage in der Regel keine Förderung mehr geben. Wir wollen, dass während der Ferienzeiten eine Kinderbetreuung angeboten wird. Keine erwerbstätige Frau hat soviel Urlaub, um diese Zeiten zu überbrücken.
Stichwort Bildungs- und Erziehungsplan: Sie haben viel von Prävention geredet. In den Bildungs- und Erziehungsplan haben wir die Bewegungserziehung verstärkt mit aufgenommen,
wir haben die Sprachkompetenzen verstärkt einbezogen, wir haben die Gesundheitserziehung mit aufgenommen. Der Bildungs- und Erziehungsplan ist mittlerweile zu einem weltweiten Exportschlager geworden.
Sowohl bei der Quantität als auch bei der Qualität stehen wir hervorragend da. Sie sagen, wir sollen unseren Blick nach Europa öffnen. Ich war in Frankreich und den Niederlanden und habe mir das dort sehr genau angeschaut. Bei der Qualität können wir uns durchaus messen lassen. Bayern ist wesentlich besser bei der Qualität der Kinderbetreuung. Wenn ich mir anschaue, was in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden alles in der Kinderbetreuung gefördert wird, kann ich Ihnen nur sagen: Das entspricht nicht meinen Qualitätsvorstellungen.