Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Sowohl bei der Quantität als auch bei der Qualität stehen wir hervorragend da. Sie sagen, wir sollen unseren Blick nach Europa öffnen. Ich war in Frankreich und den Niederlanden und habe mir das dort sehr genau angeschaut. Bei der Qualität können wir uns durchaus messen lassen. Bayern ist wesentlich besser bei der Qualität der Kinderbetreuung. Wenn ich mir anschaue, was in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden alles in der Kinderbetreuung gefördert wird, kann ich Ihnen nur sagen: Das entspricht nicht meinen Qualitätsvorstellungen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Da sollte man etwas vorsichtiger sein!)

Das entspricht nicht meinen Qualitätsvorstellungen, Herr Kollege Wahnschaffe. Beschäftigen Sie sich einmal intensiv damit.

Eine Familie lebt in der Kommune. Vor diesem Hintergrund haben wir mit Kommunen in allen Regierungsbezirken einen Leitfaden für kommunale Familientische aufgestellt. Was benötigen Familien in der Kommune, in der sie leben? Die Vernetzung vor Ort ist ungeheuer wichtig, um den Bedürfnissen unserer Familien – Stichwort: familienfreundliche Kommune – ein Stück weit gerechter zu werden.

Frau Kollegin Dr. Strohmayr, was Sie sagen, hat mich innerlich etwas betroffen gemacht. Darüber kann ich nur lachen. Ich merke daran, dass Sie sich mit den Grundsätzen der Familienpolitik nicht intensiv auseinandergesetzt haben.

(Beifall bei der CSU – Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Oberlehrerinnenhaft!)

Nein.

Weil es so wichtig ist, möchte ich Ihnen auch noch ein paar Worte zum Elterngeld sagen. Die Elterngeld-Konzeption müssen wir uns natürlich sehr genau anschauen. Im Koalitionsvertrag steht zur Elterngeld-Konzeption, dass dazu noch Einzelheiten erarbeitet werden müssen. Wir müssen uns gerade die Situation der Alleinerziehenden anschauen, die durchaus ein Stück weit weniger bekommen, nämlich 750 Euro. Dieser Betrag wird bis auf 150 Euro abgeschmolzen, wenn Alleinerziehende erwerbstätig sind. Wir müssen durchaus schauen, ob mit diesen konzeptionellen Vorstellungen der ehemaligen Bundesministerin Renate Schmidt tatsächlich die Ausgewogenheit gegeben ist. Vor diesem Hintergrund meine ich – um zum Abschluss auch auf das Landeserziehungsgeld zu sprechen zu kommen –: Der Freistaat Bayern gibt 115 Millionen Euro für das Landeserziehungsgeld aus.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Noch!)

Wir müssen gemeinsam daran gehen, das Landeserziehungsgeld an künftige Elterngeld-Konzeptionen anzupassen. Wir müssen uns überlegen, wie unsere konzeptionellen Vorstellungen aussehen.

Abschließend kann ich Ihnen nur sagen: Wir leben in einem Bayern, das in allen Bereichen sehr familienfreundlich ist. Den Familien in Bayern, gerade auch Alleinerziehenden, geht es wirtschaftlich besser. Wir haben eine niedrigere Arbeitslosenquote.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Gesundbeten hilft nicht! – Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Wir sind dabei, den Familien, den jungen Frauen und auch den jungen Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu erleichtern.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Warum gibt es so wenige Kinder?)

Diesen Weg werden wir weiterhin zum Wohle unserer Familien in Bayern erfolgreich beschreiten.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern und des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Drs. 15/4288) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache fi ndet hierzu nicht statt. Die SPD-Fraktion will dazu eine Erklärung zur Abstimmung abgeben. – Frau Kollegin Sonnenholzner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird natürlich diesem Gesetz bzw. der Unbefristung dieses Gesetzes zum zentralen Krebsregister zustimmen. Wir werden das schon deswegen tun, weil mit diesem Gesetz im Jahr 2000 eine seit vielen Jahren wiederholte dringliche Forderung unserer Fraktion umgesetzt worden ist. Unserem Anliegen wurde damit Rechnung getragen. Es lässt sich feststellen, dass in diesen fünf Jahren tatsächlich eine fl ächendeckende Umsetzung erreicht worden ist, wenngleich es noch immer unterschiedliche Meldezahlen gibt und Regierungsbezirke existieren, in denen die Meldezahlen so aussehen, dass man sich überlegen muss, wie das verbessert werden kann.

Es stellt sich allerdings schon die Frage, warum diese Unbefristung genau vor zwei Wochen vorgelegt worden ist; der Gesetzentwurf wurde mit einem massiven Termin

druck durch die Ausschüsse und zweimal durch das Plenum getrieben. Seit fünf Jahren ist bekannt, dass dieses neue Gesetz zum 01.01.2006 vorliegen muss.

(Beifall bei der SPD)

Das ist schlampig und dem Thema nicht angemessen. Genau aus diesem Grund war nicht genügend Zeit bei der Beratung in den Ausschüssen, die strittigen Fragen zu klären. Für uns gibt es tatsächlich beim Datenschutz immer noch Dinge, die nach unserer Meinung unbefriedigend gelöst sind. Der Brief, den der Datenschutzbeauftragte geschrieben hat, nimmt die Bedenken, die wir im Ausschuss und im Plenum geäußert haben, auf, auch wenn er zu einer anderen Schlussbewertung kommt als wir. Es geht tatsächlich immer noch um die nicht anonymisierte Weitergabe von Daten durch die Pathologen, zunächst ohne die Zustimmung des Patienten. Wir halten das für problematisch. Das ist mit dem Widerspruchsrecht des Patienten nicht hundertprozentig in Einklang zu bringen, weil die Daten dann schon einmal registriert sind.

An anderer Stelle steht, dass der behandelnde Arzt, der die Information weitergeben muss, eine Ermessensentscheidung treffen kann. Wir sehen dabei Diskrepanzen, die so einfach nicht aufzulösen sind. Wir kündigen an dieser Stelle an, dass wir uns um dieses Thema weiter kümmern und weitere parlamentarische Schritte dazu einleiten werden.

(Beifall bei der SPD)

Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4288 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/4435 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung in § 1 Nummer 4. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/4435.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, können wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durchführen. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern und des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes“.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 5 bis 10 auf:

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker, vorgeprüften Apothekeranwärter und Kandidaten der Pharmazie des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Apothekerversorgung (Drs. 15/3985) – Zweite Lesung –

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Saarlandes zur Bayerischen Apothekerversorgung (Drs. 15/3986) – Zweite Lesung –

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung Drs. 15/3987) – Zweite Lesung –

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zur Änderung von Staatsverträgen über die Zugehörigkeit rheinland-pfälzischer Berufsgruppenmitglieder zur Bayerischen Ärzteversorgung (Drs. 15/3988) – Zweite Lesung –

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung (Drs. 15/3989) – Zweite Lesung –

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Schornsteinfegergehilfen im Land Rheinland-Pfalz zu der Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen (Drs. 15/3990) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu fi ndet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Vorweg darf ich darauf hinweisen, dass gemäß § 58 unserer Geschäftsordnung die Abstimmung jeweils nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen kann.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat zu allen Staatsverträgen Zustimmung empfohlen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über die sechs Staatsverträge gemeinsam abstimmen? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen. Wer den Staatsverträgen auf den Drucksachen 15/3985, 15/3986, 15/3987, 15/3988, 15/ 3989 und 15/3990 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist den Staatsver

trägen einstimmig zugestimmt. Die Tagesordnungspunkte fünf bis zehn sind damit erledigt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 15/1072) – Zweite Lesung –

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 15/1699) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) hier: Besondere Bestimmungen über die Überwachung der Telekommunikation (Drs. 15/3400)

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (Drs. 15/2096) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jakob Kreidl, Peter Welnhofer, Herbert Ettengruber u. a. u. Frakt. (CSU) (Drs. 15/4097)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Franz Schindler, Bärbel Narnhammer u. a. u. Frakt. (SPD) (Drs. 15/4200)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als Redezeit wurden 30 Minuten je Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Kreidl.