an der Fachoberschule größer als der Anteil der Hauptschüler. Aber wir haben genauso Hauptschüler, in FOS 11 und 12 genauso wie jetzt auch in FOS 13.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, weil immer wieder versucht wird, einem etwas, was sich aus meiner Sicht gar nicht so schlecht darstellt, mit falschen, mit halbwahren Zahlen unterzujubeln.
Beispielsweise hat Herr Strobl gesagt, in unserer Studie würden Unterrichtsausfallzeiten verschleiert. Ich weiß jetzt nicht, wem Sie den Vorwurf machen.
Wir haben in einem Zeitraum von 14 Tagen – jetzt hören Sie mir einmal zu – auf der Grundlage eines Fragebogens, der von der CSU im Bayerischen Landtag wohl im Schuljahr 1999/2000 gemeinsam mit den GRÜNEN – da war die Kollegin Münzel noch im Ausschuss – und der SPD beschlossen wurde, etwas gemessen, was ich gleich erklären werde.
Der Katalog wurde gemeinsam beschlossen. Über die Auswertung gab es eine große Debatte auch im Bildungsausschuss. Diejenigen, die damals schon in der Bildungspolitik aktiv waren, müssten das wissen.
Ich habe die gleiche Befragungsmethode wie damals angewendet, um mir keinen Vorwurf einzuhandeln. Wir haben untersucht – das ist die erste Halbwahrheit, die Sie da verkünden –, welcher Unterricht nicht von der Lehrkraft gegeben wird, die in der Stundentafel dafür vorgesehen ist. Da ist jeder erfasst, der krank ist, der auf Fortbildung ist, der mit der Klasse unterwegs ist oder Projekttage hat. Dann ist er ja nicht an der Schule, und das wurde auch gemessen. Das sind die von Ihnen genannten 7 bis 8 %.
In keinem Land, in dem Sie regieren, gibt es die in dieser Menge im Volksschulbereich: 1870 Stellen für mobile Reserven haben wir in Bayern.
Das ist eine Leistung, die es sonst nirgends gibt. Diese Personen sind auch dazu da, den Unterrichtsausfall zu reduzieren.
Deshalb, Kollege Pfaffmann, können wir feststellen, dass der tatsächliche Unterrichtsausfall, bei dem die Klasse nach Hause geschickt oder nur betreut wurde, an den Schulen zwischen 1,5 und 2,6 % liegt. Bei den Gymnasien sind es 3,5 %, auch deshalb, weil wir da aus pädagogischen Gründen sagen, wer in der Oberstufe, also in den Klassen 11 bis 13 ist, ist alt genug, eigenverantwortlich einmal eine Stunde zu arbeiten, sodass dieser Unterrichtsausfall nicht kompensiert werden muss.
Nun erheben Sie seit Jahren den Vorwurf, es werde immer mehr. Da bitte ich doch zur Kenntnis zu nehmen, dass der Unterrichtsausfall in keiner Schulart seit der letzten Untersuchung gestiegen ist. Er ist außer an der Realschule, wo er gleich geblieben ist, in jeder anderen Schulart gesunken. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
Machen Sie eine Politik, die sich an den Tatsachen orientiert sowie an der Machbarkeit. Der Blick von außen auf die bayerischen Schulen zeigt, dass die Ergebnisse, die von den bayerischen Schulen erbracht werden, um vieles besser sind, als Sie das in der Opposition wahrhaben
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/4760 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPDFraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend Einrichtung einer Härtefallkommission – jetzt! (Drs. 15/4761)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Rainer Volkmann u. a. u. Frakt. (SPD) betreffend Rechtsverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission gemäß § 23 a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (Drs. 15/4770)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Thomas Kreuzer, Peter Welnhofer u. Frakt. (CSU) betreffend Einrichtung einer Härtefallkommission (Drs. 15/4773)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache und darf das Wort für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN der Frau Kollegin Scharfenberg erteilen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Zuwanderungsgesetz von 2004 besteht seit über einem Jahr die Möglichkeit, auf Landesebene eine Härtefallkommission einzurichten. Auf der Grundlage eines von dieser Kommission ausgesprochenen Ersuchens könnte damit zukünftig beim Vorliegen von dringenden humanitären und persönlichen Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung auch dann erteilt werden, wenn die hierfür an anderer Stelle gesetzlich bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Wie Ihnen sicherlich noch in Erinnerung ist, haben wir auch einmal einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Sie haben ihn abgelehnt. Von Ihrer Seite, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wurde damals ins Feld geführt, dass man erst die Erfahrungen anderer Bundesländer, die bereits Härtefallkommissionen eingerichtet hatten – das sind inzwischen elf Bundesländer – abwarten wolle. Zudem sei die Position der katholischen Kirche zur Einrichtung einer Härtefallkommission noch immer unklar.
Leider ist diese Position der katholischen Kirche bis zum heutigen Tag unklar, darf uns als Politiker und Politikerinnen aber nicht abhalten, diese Härtefallkommission einzurichten,
und zwar deswegen, weil Sie damals diesem Zuwanderungsgesetz auch zugestimmt haben. Da steht in § 23, dass Sie auf Landesebene eben eine Härtefallkommission einrichten wollen.
Dem haben Sie zugestimmt und fast alle anderen Bundesländer machen es inzwischen, also zumindest elf Bundesländer. Sie aber meinen immer noch, Sie können sich damit rausreden, dass Sie sagen: Wir wissen noch nicht. Wir überprüfen diese Angelegenheit. Wir schauen noch einmal.
Wir müssen den Einzelfall im Petitionsausschuss jedes Mal neu beleuchten. Deshalb sind wir uns in meiner Fraktion darüber einig, dass die umgehende Einrichtung einer Härtefallkommission notwendiger und dringender denn je ist.
Zudem haben die Erfahrungen bei der Arbeit des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden auch im vergangenen Jahr gezeigt, dass das bisherige Recht keine Möglichkeiten bereithält, fl exibel auf bestimmte Härtefälle zu reagieren. Sie wissen alle noch um diesen Fall des Herrn Jiang, des Chinesen, der aus Bayern ausgewiesen wurde. Er hatte sich an unseren Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gewendet in dem Glauben, man könnte ihm helfen, dem Arbeitslager in China zu entgehen. Er hatte der Falun-Gong-Sekte angehört.
Wir haben es verpasst, uns humanitär zu bewegen, Herr König. Auch Sie hätten die Möglichkeit gehabt, zu sagen, wir lassen ihn zunächst einmal hier, damit wir auch alles richtig beleuchten können. Und dann hätten wir vielleicht noch weitere Schritte einleiten können.
Mit einer Härtefallkommission hätten wir zwar keine politische Lösung dieses Problems, aber wir hätten im Grunde Leute, die sich tagtäglich mit solchen Dingen beschäftigen. Ich denke an die Kirchen, die Ausländerorganisationen und andere, die Mitglieder dieser Kommission sein und dann sehen könnten, ob es ein Härtefall ist oder nicht.
In anderen Bundesländern klappt so etwas. Warum nicht bei uns in Bayern? Bayern steht an der Spitze im Hinausschieben, im Aussitzen von Problemen. Für Leute, die Ihre Hilfe brauchen, tun Sie gar nichts.