Protokoll der Sitzung vom 08.03.2006

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da müssen nicht wir unseren Wecker stellen, Frau Justizministerin – wie Sie gestern verlauten ließen –, sondern Sie müssen endlich aus Ihrem Koma erwachen, damit Sie sich nicht ständig dem Vorwurf aussetzen müssen, Ohnmachtsanträge zu stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich befürchte, dass Kollege Schindler mit seiner Vermutung Recht hat: Man geht über den Bundesrat, weil man sehr viel weiter über das hinausgehen möchte, was mit dem Koalitionsvertrag möglich ist.

Zu einer effektiven Rechtspolitik gehört auch, aus Fehlern zu lernen und die Lücken zu schließen, die sich aufgetan haben und die man bei speziellen konkreten Fällen erkannt hat. Wenn Sie konkrete Fälle als Begründung für Ihre Gesetzesinitiative anführen, müssen Sie sich fragen lassen, was aus den Erkenntnissen von damals – zum Beispiel im Fall Peter – geworden ist. Damals hat zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Stellen nicht hundertprozentig funktioniert. Sie hätte schneller sein können. Man hätte Erkenntnisse schneller weiterleiten können. Sie haben dann insoweit reagiert, als Sie einen runden Tisch angemahnt haben zwischen den einzelnen Stellen. Es ging um die Staatsanwaltschaft, das Jugendamt, aber auch die Bewährungshilfe. Ich weiß nicht, ob der runde Tisch noch arbeitet und ob er funktionstüchtig ist. Ich behaupte aber: Bei der schlechten Stellenausstattung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte wird es immer wieder das Problem der Zeitverzögerung geben. Weil Sie genau wissen, dass das ein Haken ist, preschen Sie mit Gesetzesinitiativen vor, um so etwas zu vertuschen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Kennzeichnungspfl icht für eilbedürftige Akten war auch eine Ihrer Forderungen. Das ist eine ernste Angelegenheit, im Kern aber doch amüsant. Die Kennzeichnung gibt es bereits. Die Kennzeichnungspfl icht, die Sie vorhatten, ist sang- und klanglos in der Versenkung verschwunden. Ich habe mit X Bewährungshelfern geredet. Diese wissen, wie die Akten aussehen. Ich weiß nicht, mit wem Sie reden.

Ein Problem können Sie nicht verneinen, denn das haben Sie als Antwort auf eine Anfrage von uns geschrieben. Es gab das Problem mit strafbewehrten Weisungen, mit der Führungsaufsicht, weshalb ich gut verstehe, dass die SPD die Führungsaufsicht in ihren Antrag aufgenommen hat. Zum Punkt „Führungsaufsicht“ waren wir der Meinung, dass die strafbewehrten Weisungen etwas klarer gefasst sein sollten, weil es vor Gericht Probleme gab, den Kontakt, den der Betroffene mit Kindern hatte, zu sanktionieren. Ich habe von Ihnen noch keine Initiative gesehen. In diesem Punkt hätte man zur Klarstellung etwas gebraucht. Es kam aber nichts.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Warum also, Herr Kreuzer, sollen wir Ihren Antrag in diesem Kontext begrüßen? Die Initiativen aus dem Justizministerium sind weder kriminal- noch jugendpolitisch zielführend. Sie bieten nicht einmal echten Opferschutz. Sie behaupten das zwar, können aber keinen ausreichenden Opferschutz gewährleisten. Unserer Ansicht nach ist der beste Opferschutz, dass Taten nicht passieren. Das heißt, wir müssen uns sehr viel stärker für die Prävention engagieren.

Zu Punkt 2 Ihres Antrages: Zum einen handelt es sich um einen Berichtsantrag. Dem könnte man noch zustimmen und durchaus anbieten, sich zu überlegen, in welcher Form solche Dateien besser zusammengeführt werden könnten. Ich muss aber auch feststellen, dass Sie diese Forderung schon einmal schärfer formuliert haben, als Rot-Grün regierte. Sie sind nun vorsichtiger geworden. Auch hier muss ein spektakulärer Mordfall herhalten, den Sie dann für eine angebliche Lösung heranziehen. Wenn Sie das tun, müssen Sie sich an diesem speziellen Fall messen lassen. Interessant fand ich eine Meldung einer Zeitung, die wir im Nachhinein recherchiert haben: Das Problem bei dem von Ihnen benannten Fall lag auch darin, dass die Polizei den Täter nicht rechtzeitig fi nden konnte, weil nicht der richtige Suchbegriff eingegeben wurde. Das lag unter anderem daran, dass Computerprogramme umgestellt wurden, eine neue Software herangezogen werden musste und so weiter. Ich frage Sie: Wollen Sie uns wirklich weismachen, dass Sie solchen Problemen wie Suchbegriff, Software, Fortbildung von Polizeibeamten/innen oder Kriminalbeamten/innen, mit einer Zentralkartei begegnen könnten? Das erleichtert vielleicht die Arbeit, wenn es nur einen Begriff gibt, den alle auswendig lernen können. Wirklich helfen wird das bei der Präventionsarbeit nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Herren und Damen, bei einer Umfrage unter der Bevölkerung sollten Bürger/innen schätzen, wie hoch die

tatsächliche Belastung durch Delikte ist. Man muss sich solche Umfragen immer wieder ansehen, um nicht in den Gestus des Herrn Kreuzer zu verfallen, der uns weismachen will, dass der Untergang des Abendlandes durch Kriminalitätsbedrohung bevorstehe.

(Herbert Ettengruber (CSU): Sagen Sie das den betroffenen Eltern!)

Beim Autodiebstahl haben sich die befragten Bürger/ innen um 400 % vertan. Bei vollendeten Sexualmorden haben sie sich um 475 % vertan, weil sie die Situation als viel, viel dramatischer, nämlich um 475 % mal dramatischer eingeschätzt haben.

(Thomas Kreuzer (CSU): Jeder Fall ist einer zu viel!)

Ja, jeder Fall ist einer zu viel, Herr Kreuzer.

Uns geht es darum, sich die Fach- und Sachlage vor Augen zu führen und als Gebot der Stunde festzuschreiben, dass diese Fälle mit Augenmaß behandelt, sachlich aufgearbeitet werden müssen und dass sie auf keinen Fall aus ideologischen Gesichtspunkten missbraucht werden dürfen. Wir lehnen deswegen den CSUAntrag ab. Zum SPD-Antrag enthalten wir uns der Stimme, weil dessen Zielrichtung nicht falsch ist; es kommt aber auf die Ausformulierung an.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Frau Staatsministerin Merk.

Herr Präsident, Hohes Haus! Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Gewalttätern und Sexualverbrechern gehört schon immer zu den Kernanliegen der Bayerischen Staatsregierung. Der vorliegende Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CSU spricht aus meiner Sicht ganz wesentliche Bestandteile eines umfassenden Sicherheitskonzeptes an.

Lassen Sie mich zunächst einige Dinge klarstellen. Erstens. Herr Kollege Schindler, Sie haben die Koalitionsvereinbarung angesprochen. Ich war bei den Verhandlungen. Ich hätte das nicht betont. Nachdem Sie die Auslegung angesprochen haben, teile ich Ihnen mit, dass ich dieses Thema bei den Koalitionsvereinbarungen eingebracht habe, weil es mir sehr wichtig ist. Es geht darum, wo es untergebracht wird – im Jugendstrafrecht oder, wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung, im Strafgesetzbuch. Diesen Kernkonfl ikt mussten wir klären, damit das Thema überhaupt in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen wurde. Die Formulierung besagt, dass sämtliche nach Jugendstrafrecht Verurteilte – das heißt nicht nur Heranwachsende, sondern auch Jugendliche – unter diese Formulierung fallen sollen.

Zum Zweiten: Eine Regelung im Koalitionsvertrag ist gut. Sie nutzt für sich allein genommen jedoch nichts. Sie muss mit Leben erfüllt und in ein Gesetz umgesetzt

werden. Deshalb ist es ein Anliegen, dies so schnell wie möglich zu erreichen und nichts zu verzögern. Deswegen gehen wir das Thema mit Nachdruck an.

Zum Dritten: Ich möchte auf die Fragestunde von heute Morgen verweisen. Liebe Frau Stahl, der Wecker hätte doch früher klingeln müssen, denn dann hätten Sie gehört, dass der Jugendstrafvollzug, die Kodifi zierung des Jugendstrafrechts sehr deutlich behandelt wurde. Wir haben auch über die Schwerpunkte und die Resozialisierung gesprochen.

Zum Vierten: Ich halte es nicht für gut zu sagen, dass grausame Mordfälle in das Haus gezogen würden, um eine Ideologie zu unterstützen.

(Beifall bei der CSU)

Das ist nicht der Fall. Ich möchte sehen, was passieren würde, wenn solche Mordfälle geschehen und bei der Aufarbeitung festgestellt wird, dass es Gesetzeslücken gibt und keiner etwas dagegen tut.

Es ist doch gerade die Aufgabe der Politik und der Ministerien, aber auch des Parlaments, den Finger in die Wunde zu legen und zu sagen, hier sind Lücken und diese wollen wir zum Schutz der Bevölkerung so schnell wie möglich schließen.

Zum Fünften. Ich kann nur immer wieder deutlich sagen, das Thema Strafvollzug wird gerade im Jugendstrafrecht sehr differenziert behandelt. Wir differenzieren danach, ob es sich um eine einmalige Jugendstraftat handelt, ob es jugendtypisch ist oder ob schon der Hang zum Kriminellen besteht bis hin zum Schwerstkriminellen. Diese drei Fallgruppen muss man unterschiedlich behandeln.

Ich bitte schon darum, wenn man der Staatsregierung Vorwürfe macht, genau hinzuschauen, was tatsächlich geschehen ist. Es laufen nämlich direkte Verhandlungen mit Frau Zypries. Frau Zypries wird das Thema der Führungsaufsicht und der Strafbewehrung von Weisungen in Kürze in einem Gesetzentwurf behandeln. Außerdem ist das Thema der Führungsaufsicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarung gewesen.

In Sachen Kennzeichnungspfl ichten sollten Sie bitte nicht die Bewährungshelfer fragen; denn diese können Ihnen in diesem Fall keine Antwort geben. Es geht um Kennzeichnungspfl ichten im Geschäftsablauf der Gerichte. Dort sind die Vorgaben für die Kennzeichnungspfl ichten inzwischen umgesetzt.

Lassen Sie mich jetzt zum Antrag kommen. Für uns ist eine frühzeitige Information der Betroffenen wichtig. Das ist leider Gottes auch eine Schlussfolgerung aus dem grausamen Mordfall, mit dem wir es zu tun haben. Bei uns in Bayern ist zum Beispiel völlig klar, dass das Landeskriminalamt dann durch die Justiz informiert wird, wenn Straftäter aus dem Gefängnis entlassen werden. Darüber hinaus wird schon ein Vierteljahr zuvor die zuständige Polizeidirektion informiert, wenn es sich um einen hoch gefährlichen Gewalt- oder Sexualstraftäter handelt. Wenn Kinder von den Taten betroffen waren,

wird selbstverständlich auch das Jugendamt informiert. Damit erreichen wir, dass alle, die Bescheid wissen müssen, unterrichtet sind. Führungsaufsichtsstellen und Bewährungshelfer zum Beispiel geben Informationen, wenn ein betreuter Entlassener plötzlich seine Therapie abbricht oder sonst aus dem Gleis läuft. Durch diese Information kann man erreichen, dass man den Täter im Auge behält und im Notfall schnell eingreifen kann.

Die Erfahrungen damit sind gut. Wir haben, um dieses weiter zu untermauern und noch mehr Qualität zu bekommen, besagten runden Tisch eingerichtet, der eine ständige Vernetzung und nicht nur eine Vernetzung im Konfl iktfall von Staatsanwälten, Richtern, Bewährungshelfern, Polizeibeamten und Mitarbeitern des Jugendamtes herstellt. Das bedeutet, dass auch hier die Zusammenarbeit deutlich verbessert wurde. Die Lösung wird aufgrund der guten Erfahrungen jetzt auch in Nürnberg und anderen Städten übernommen. Die Frage der präventiven Meldepfl icht wird Herr Kollege Schmid nachher noch ansprechen.

Noch einmal: Ein Schwerpunkt unseres gesetzgeberischen Tuns zum Schutz vor Gewalt- und Sexualstraftätern liegt auf der Stärkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Ich brauche nicht mehr auf die Historie einzugehen, aber ich möchte sagen, dass wir am Freitag zwei weitere bayerische Initiativen in den Bundesrat einbringen werden, um die von uns angesprochenen Lücken zu schließen.

Da geht es einmal darum, den eigentlichen Willen des Gesetzgebers aus dem Jahr 2004 im Wortlaut des § 66 b des Strafgesetzbuches unmissverständlich zu verankern. Das heißt, wir wollen im Rahmen der nachträglichen Sicherungsverwahrung diejenigen wenigen Straftäter erfassen, von denen wir zum Ende des Strafvollzugs kurz vor der Entlassung aufgrund von Aussagen und Untersuchungen zweier unabhängiger Gutachter befürchten müssen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere gefährliche Straftaten begehen, und gegen die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen im Urteil keine originäre Sicherungsverwahrung angeordnet werden konnte.

Nach der Rechtsprechung des BGH können wir dieses Ziel nach der jetzigen Rechtslage nicht erreichen; denn es gibt Fälle, in denen dem Gericht bereits zum Zeitpunkt der Verurteilung bekannt ist, der Täter ist gefährlich. Das Gericht kann aber im Urteil diese Gefährlichkeit nicht berücksichtigen. Darüber hinaus wäre die Voraussetzung für eine originäre Sicherungsverwahrung, dass der Täter einen Hang zu entsprechenden Straftaten hat. Dieses wird man einem Ersttäter regelmäßig nicht nachweisen können. Deswegen ist die Verhängung der originären Sicherungsverwahrung nicht möglich.

Das hat in der Praxis erhebliche Auswirkungen. Man stelle sich den Fall vor, ein Täter begeht erstmalig eine brutale Vergewaltigung und wird zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach Verbüßung dieser Strafe stellt man fest, der Täter ist weiter höchst gefährlich. Nach der jetzigen Rechtslage müssen wir ihn dennoch in die Freiheit entlassen; denn seine Gefährlichkeit war zwar bei der Verurteilung erkennbar, aber nachdem kein Hang

zur Vergewaltigung besteht bzw. nicht nachgewiesen werden konnte, konnte originäre Sicherungsverwahrung nicht angeordnet werden. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass in einem solchen Fall, in dem man davon ausgehen muss, dass wieder etwas passiert, nach Vollverbüßung nicht die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.

Unsere Lösung für dieses Problem lautet: Bei der Entscheidung über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung können alle Tatsachen berücksichtigt werden, die nicht bereits aus rechtlichen Gründen im Urteil berücksichtigt werden konnten. Das heißt, wenn bereits zum Zeitpunkt der Verurteilung feststand, der Täter ist gefährlich, wenn seine Gefährlichkeit die Haftzeit überdauert hat und zum Entlassungszeitraum weiter besteht, dann kann diese Gefährlichkeit Grund für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung sein. Ich bin überzeugt, dass dies das geeignete Instrument ist, die Problematik hoch gefährlicher Ersttäter im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen in den Griff zu bekommen und damit größtmöglichen Schutz für die Bevölkerung zu erreichen.

Unser zweites Vorhaben beschäftigt sich mit der Tatsache, dass wir in den letzten Jahren – hier hat es sich besonders herauskristallisiert – feststellen mussten, dass es inzwischen einige wenige Jungstraftäter gibt, die extrem gewaltbereit und brutal sind und von denen einige leider auch so fi xiert sind, dass wir mit einer Behandlung nicht an sie herankommen und nichts mehr bewirken können. Für diese Fälle greift unser zweiter Gesetzentwurf ein Vorhaben auf, das wir schon in der letzten Legislaturperiode in den Bundesrat eingebracht hatten. Junge gefährliche Gewalttäter, die nach Jugendstrafrecht – also entweder als Jugendliche oder als Heranwachsende – verurteilt wurden, sollen einer nachträglichen Sicherungsverwahrung zugeführt werden können, wenn die Gefahr besteht, dass sie hoch gefährliche Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung nach Haftentlassung begehen werden.

Das bedeutet, dass wir hier eine Gefahr für die Bevölkerung ausschließen wollen, weil wir sagen, allein aus der Tatsache, dass es sich hier um junge Menschen handelt, kann man nicht darauf schließen, dass keine Gefahr droht. Wenn die Täter trotz aller langjährigen Bemühungen im Jugendstrafvollzug von ihrer Gefährlichkeit nichts eingebüßt haben, halte ich es für nicht verantwortbar, sie in die Freiheit entlassen zu müssen und damit auf eine neue Straftat geradezu warten zu müssen.

Ich sage noch einmal: Es handelt sich um Extremfälle, aber für diese Extremfälle brauchen wir dringend das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Mit dieser Einschätzung stehe ich im Übrigen nicht allein da. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, so vorzugehen. Mein Wunsch und mein Ziel sind, dass dieses so schnell wie möglich geschieht und wir keine Zeit verlieren. Unsere Initiative dient dem Opferschutz, weil wir sagen, es muss schnell etwas auf den Weg gebracht werden, wozu wir den nötigen Anstoß geben wollen.

Ich bin sehr froh, dass der Dringlichkeitsantrag der CSU uns auf diesem gesetzgeberischen Weg nachhaltig unterstützt. Ich sehe mich nun auch durch den Antrag der SPD-Fraktion grundsätzlich bestärkt. Ich möchte allerdings betonen, dass ich es für meine Aufgabe als Justizministerin halte, über die bloße Bekräftigung des im Koalitionsvertrag bereits Vereinbarten hinaus auch konkrete Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Diese Vorschläge entsprechen voll und ganz den Vereinbarungen, die wir im Koalitionsvertrag niedergelegt haben, weichen davon also nicht ab. Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir so schnell wie möglich zu den notwendigen Gesetzen kommen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Schmid.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf aus der Sicht des Innenministeriums noch ein paar Bemerkungen zur Frage des Informationsaustausches zwischen den Meldebehörden, der Polizei und der Justiz machen. Dies ist in beiden Anträgen in Ziffer 2 in besonderer Weise angesprochen worden. Vielleicht kann ich auch den im SPD-Antrag geforderten Bericht an dieser Stelle gleich erfüllen.

Der bayerische Strafvollzug und der Maßregelvollzug leisten gerade mit sozialtherapeutischen Maßnahmen bei der Resozialisierung von Sexualstraftätern eine effektive Hilfe. Aber auch bei einem bestmöglichen Einsatz sind nicht alle Sexualstraftäter mit den Maßnahmen des Strafvollzugs therapeutisch zu erreichen. Der Fall „Stefanie“ hat wieder einmal gezeigt, dass wir bei rückfallgefährdeten Straftätern auch nach der Entlassung einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen müssen und sie gleichermaßen zu begleiten haben. Wir hatten erst jüngst in Oberfranken einen Fall, wo wir gespürt haben, dass wir einen therapeutisch resistenten Straftäter, der seine Strafe abgesessen hat, nicht unbeobachtet in die Freiheit entlassen konnten, weil er weitere Straftaten massivster Art angedroht hat. Deshalb muss bei Sexualstraftätern alles unternommen werden, um weiteren Opfern Leid durch den Rückfall solcher Täter zu ersparen. Wichtig ist dabei, dass die Polizei Kenntnis davon hat, wo sich ein entlassener rückfallgefährdeter Straftäter aufhält.

Ich darf an drei knappen, präzisen Beispielen darstellen, wie dies jetzt abläuft. Ich darf aber auch dokumentieren, welche weiteren Initiativen wir in dieser Richtung ergreifen wollen.