Die Situation der Bezirke war über Jahre hinweg dramatisch, und was an Gutem im Jahr 2005 passiert und im Jahr 2006 vielleicht passieren wird, ist das eine. Das andere aber sind die breiten Schneisen, die in den Jahren 2003 und 2004 geschlagen wurden. Allein davon haben sich die Bezirke kaum erholt. Die Folgen sind bekannt: Rücklagenaufzehrung, Verschuldung, Erhöhung der Umlagen.
Die Städte und Gemeinden spüren die direkten Auswirkungen. Um das Bild der Antragsteller zu verwenden: Die Gemeinden und Städte sind die Nährgebiete des kommunalen Finanzgletschers, die Landkreise und die Bezirke die Zehrgebiete. Das Abschmelzen des Finanzgletschers kann jedenfalls keine noch so große Abdeckplane verhindern; nur eine ausreichende Ausstattung mit staatlichen Finanzmitteln kann diesem Prozess Einhalt gebieten. Denn ansonsten dreht sich das muntere Teufelsrad weiter: Mangelnde Ausstattung der Bezirke durch die Staatsregierung, deshalb Deckung durch Umlagen, und am Ende – und hier wird es kurios – fi nanzieren Städte und Landkreise die Aufgaben der Bezirke.
Die Folgen sind bekannt und oft beschrieben. Das alles passt wunderbar zum heute vorgestellten Finanzausgleich 2006. Die Folgen sind eine Vervierfachung der kommunalen Verschuldung in den letzten dreißig Jahren und das Abbröckeln der kommunalen Bauinvestitionen in den letzten zehn Jahren um ein Drittel. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen erstarrt angesichts dieser Entwicklung zu einem Papiertiger.
Obgleich noch zahlreiche Schmankerl die besagte Klageschrift zieren, zum Beispiel die Frage nach der Zulässigkeit von Verschuldung bei Umlagehaushalten als solchen, möchte ich mich an dieser Stelle nicht mehr mit Refl ektionen über die Begründetheit oder die Zulässigkeit der Klage aufhalten. Fest steht: Die Situation der bayerischen
Kommunen bedarf raschen staatlichen Handelns, oder wie die Rechtsaufsichtsbehörde einer schwäbischen Gemeinde formuliert: Die Kommunalaufsicht muss sich letztlich den geschaffenen Fakten und Sachzwängen beugen. Wenn wir also schon so weit sind, dass Normen ihre Geltung verlieren, dann sollten wir nicht von der Staatsregierung imaginäre Besserungen erwarten, irreale Ansätze akzeptieren oder leere Appelle äußern.
Die kommunalen Spitzenverbände haben im Zuge der Verhandlungen zum FAG 2006 deutlich gemacht, dass das Thema der strukturellen Verbesserungen beim KfzSteueranteil und bei der allgemeinen Verbundquote nur auf den Doppelhaushalt 2007/2008 verschoben wurde und nicht für alle Zeit vertagt. Wir sollten also heute beschließen, den Verfassungsgerichtshof zu ersuchen, das Verfahren auszusetzen, bis der Landesgesetzgeber das Anliegen der Antragsteller zufrieden stellend erledigt hat. Deswegen werden wir uns dem Votum des Ausschusses nicht anschließen. – Ende der Redezeit. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Dupper, auch dafür, dass Sie es mit der Redezeit so genau genommen haben. Ich darf nun Herrn Kollegen Dr. Bernd Weiß das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ebenso wie gestern beim Thema Büchergeld erreicht das Hochziehen dieser Popularklage der Bezirke Schwaben und Oberbayern sowie angeschlossener Kommunen gegen den kommunalen Finanzausgleich einen Grad der Scheinheiligkeit, der grenzwertig ist.
Manchmal möchte man die SPD in der Pfl icht sehen, die ganzen Versprechungen, die sie hier macht, erfüllen zu müssen.
Allerdings ist es mir unter dem Strich doch lieber, dass das Land verantwortlich regiert wird, als dass ich über das Entlarven eines solchen Mangels an der Realität Schadenfreude empfi nden möchte. Bezeichnend ist es übrigens, dass sich die grüne Opposition beim Büchergeld, wenn sie schon nicht mit uns gestimmt hat, doch der Stimme enthalten hat. Und der SPD muss man in diesem Fall sagen: Hättest du geschwiegen …
Was liegt dieser Klage zugrunde? – Darüber muss man reden, das kann man nicht einfach ausklammern. Die Bezirke sind eigentlich die großen Gewinner, vor allem in Bezug auf die Hartz-IV-Reform. Tatsache ist, dass die Bezirke Schwaben und Oberbayern sich im Kreise der Bezirke mit ihren Verteilungsforderungen nicht durchsetzen konnten und dass nun das System des Finanzausgleichs insgesamt angegriffen wird. Wie wenig da dran ist, zeigt sich auch daran, dass bei den Gesprächen über den Finanzausgleich – das ist heute schon gesagt worden – zwischen den kommunalen Spitzenverbänden
und dem Freistaat Bayern ein Ergebnis erzielt werden konnte, das einhellig auf Zustimmung gestoßen ist.
Was hier seitens der Kläger passiert, ist der Versuch, ein teilweise hausgemachtes Sonderproblem zu verallgemeinern – nichts anderes. Die Kläger argumentieren dabei im Wesentlichen folgendermaßen: Die Gemeinden hätten ein grundgesetzlich geschütztes Selbstverwaltungsrecht mit dem Inhalt, dass genug Geld vorhanden sein muss, damit die Gemeinden nicht nur übertragene und Pfl ichtaufgaben, sondern auch ihre freiwilligen Aufgaben erfüllen und die Landkreise und Bezirke über ihre Umlagen fi nanzieren können. Nachdem Landkreise und Bezirke vor allem wegen der Sozialausgaben von den Gemeinden immer mehr Umlagen abziehen, bleibt den Gemeinden für die Erfüllung ihrer freiwilligen eigenen Aufgaben nicht mehr viel Spielraum, und damit soll jetzt das ganze Umlagensystem zu einem verfassungswidrigen Zustand führen.
Außerdem wird behauptet, die Trägerschaft der Sozialhilfe sei zwar historisch eine kommunale Aufgabe, aber in Wirklichkeit im Kern auf einmal eine staatsnahe Aufgabe. Deswegen und weil der Staat von der Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht hat – bitte genau zuhören –, Hartz IV selbst durchzuführen, soll hier obendrein das Konnexitätsprinzip greifen. Die Kläger zitieren ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus den Siebzigerjahren, wonach die kommunale Selbstverwaltung kein Schattendasein führen darf; das ist eine schöne, plakative Formulierung. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Schattendasein kann man nur führen, wenn anderswo Licht ist, und es leiden nun einmal alle öffentlichen Haushalte unter der knappen Einnahmensituation.
Die Argumente dieser Klage zu Ende gedacht, würde bedeuten – und darüber reden wir heute –, dass der Freistaat zunächst einmal verpfl ichtet ist, den Finanzbedarf der Kommunen für freiwillige Aufgaben, für Pfl ichtaufgaben und zur Erfüllung ihrer Umlagen immer zu decken, egal woher wir als Land das Geld nehmen; das heißt: Finanzierung der Kommunen als oberstes Staatsziel – nichts anderes. Das kann so nicht richtig sein.
Wer eine solche Argumentation unterstützt, gibt das vornehmste Recht dieses Parlaments, nämlich das Haushaltsrecht, aus der Hand. Es muss letztlich die Entscheidung des Parlaments sein, welches Volumen der Staatshaushalt hat und ob wir zum Beispiel – wir haben heute darüber gesprochen – noch weiter in die Neuverschuldung gehen oder ob wir von diesem Irrweg abkommen wollen. Dann kann sich auch die Verteilungsmasse an Finanzausgleichsmitteln für die Kommunen nur im Rahmen der Grundsatzentscheidung bewegen, die hier der Haushaltsgesetzgeber getroffen hat. Es muss zwischen dem Finanzbedarf der Kommunen und den anderen Ausgaben, die der Staat auch noch ganz nebenbei zu erfüllen hat, ein Kompromiss gefunden werden.
Übrigens ist es gefährlich – ich habe es vorhin schon angedeutet –, auf das Konnexitätsargument aufzu
springen; denn das Land kann nicht jedes Mal einspringen, wenn der Bund den Kommunen Aufgaben überträgt und nicht genug Geld mitschickt. Aber genau das ist die Situation bei Hartz IV. Sich dann auf das Argument einzulassen, das Land hätte ja im Rahmen des Verfahrensrechts die Möglichkeit gehabt, die Hartz-IVAufgaben selbst zu übernehmen, und davon keinen Gebrauch gemacht, und zu sagen, dass schon dieses gesetzgeberische Unterlassen das Konnexitätsprinzip auslösen soll, ist ein äußerst gefährlicher Weg. Ein Landesparlament, das sich darauf einlässt, den Kommunen nicht nur das Geld für die Aufgaben, die man selbst überträgt, sondern auch für die Aufgaben geben zu müssen, die anderswo herkommen und die man den Kommunen nicht abnimmt, ist mit seiner Haushaltsverantwortung bald am Ende.
Der Freistaat zeigt sich für seine Kommunen verantwortlich. Das zeigt das Echo der Finanzausgleichsverhandlungen. Das heißt aber nicht, dass sich der Haushaltsgesetzgeber selbst entleiben muss. Dass die SPD hier einsteigt, kann nur heißen, dass man es wohl aufgegeben hat, in der Landespolitik selbst mitreden zu wollen. Ich bitte, dem Votum des Ausschusses zu folgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Probleme des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern sind weiß Gott ungelöst.
Deutlich werden diese Probleme auch in der umfänglichen Klageschrift, die 31 Landkreise, 4 Städte und 269 Gemeinden und Märkte eingereicht haben. Deutlich aufgezeigt wird das zunehmende Auseinanderklaffen des steigenden Ausgabenbedarfs, beispielsweise für die sozialen Aufgaben im Bereich der Leistungen und Einrichtungen für Behinderte und Pfl egebedürftige sowie den Zuweisungen des Landes auf dem Gebiet des Sozialhilfeausgleichs.
Frau Görlitz, wer sich darüber informieren möchte, nehme doch bitte die Klageschrift und schaue sich die sehr informativen Grafi ken an. Ich bitte, bei Ihren weiteren Haushaltsreden diese Informationen zu berücksichtigen.
Während die Aufgaben für die soziale Sicherung seit 1986 stetig ansteigen – wie hier aufgezeigt –, bleiben die Mittel des Sozialhilfeausgleichs des Freistaats dagegen auf relativ bescheidenem Niveau. Die fi nanziellen Ausgaben für die bisher von den Bezirken übertragenen Sozialaufgaben steigen schneller als die Mittel des Freistaats. Ergebnis dieser Politik ist eine stetige Erhöhung des Umlagebedarfs der Städte und Kreise, deren Umlagekraft – auch dies ist deutlich ausgeführt – weiter zurückgeht.
Frau Görlitz, ich muss Sie auf einen weiteren Fehler in Ihren Ausführungen aufmerksam machen. Sie haben vorher gesagt, die Senkung der Bezirksumlage entlaste Städte, Gemeinden und Kreise. Dem ist natürlich nicht so; denn es handelt sich um eine einfache Umverteilung. Städte und Kreise zahlen etwa die Mittel für die langzeitarbeitslosen Ausländer selbst, ohne sie von den Bezirken erstattet zu bekommen. Im Gegenzug dazu wird die Umlage gesenkt. Wo hier eine Entlastung der Kreise und Städte zu sehen sein soll, bleibt wirklich das Geheimnis der CSU.
Ich komme auf die Einzelheiten des kommunalen Finanzausgleichs zu sprechen, wie er im Haushalt 2006 vorgestellt worden ist. Hier zeigt sich, dass bei diesem Haushaltsentwurf dem Anliegen der Klageschrift nicht entsprochen wurde. Die Situation für die Kommunen wird im Gegenteil weiter verschlechtert.
(Beifall bei den GRÜNEN – Thomas Kreuzer (CSU): Frau Kamm, warum haben dann die Spitzenverbände zugestimmt? Sie wollen mehr als die Spitzenverbände!)
Herr Kreuzer, dem Entwurf zufolge sollen in 2006 die Mittel für die Schlüsselzuweisungen um weitere 35 Millionen Euro, also um 1,7 %, geringer als im Jahr 2005 ausfallen. Sie erfi nden einige neue Töpfe. Diese fi nanzieren Sie aber aus Steuerverbundmassen, die bisher den Kommunen zustanden.
Und Sie wollen hier die Eigenleistungen des Landes am kommunalen Finanzausgleich um 11,5 Millionen Euro reduzieren. Herr Kollege Mütze hat dies vorher deutlich ausgeführt. Im Gegenzug steigt das Gesamtvolumen des Haushalts des Freistaats um 1,4 %; das heißt: 1,4 % mehr Volumen im Landeshaushalt, 0,2 % weniger Mittel bei dem kommunalen Finanzausgleich. Hier kann man nicht von einer Verbesserung der Kommunen reden, sondern geplant ist eine weitere Verschlechterung. Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf, diesen Haushaltsentwurf zu ändern und den dringenden Notwendigkeiten dieser klagenden 269 Gemeinden, Landkreise und Städte entgegenzukommen und den Anliegen der kommunalen Ebene vor Ort gerecht zu werden. Ansonsten werden Sie es wohl schwer haben, sich als kommunalfreundliche Staatsregierung und Partei darstellen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir glauben nicht, dass wir das Problem durch ein Aussetzen der Klage lösen können.
Wir wollen eigentlich keine Zeitverzögerungen bei der weiteren Verfolgung dieser Klage. Wir glauben, dass wir bei den Haushaltsberatungen und bei den Abstimmungen zum Finanzausgleich des Haushalts 2006 sehr viel mehr
für die Gemeinden, Landkreise und die Bezirke tun können. Wir wollen stattdessen entsprechende Anträge stellen. Wir hoffen, dass diese berücksichtigt werden. Ansonsten empfehlen wir, dass der Freistaat direkt den kommunalen Finanzausgleich verbessert. Er soll dies auf direktem Weg tun, nicht durch das Beitreten einer Klage gegen sich selbst.
Wir empfehlen deshalb in der Frage der Beitretung zur Popularklage, sich der Stimme zu enthalten. Wir sind für eine kommunalfreundlichere Politik des Landes.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt, sich am Verfahren zu beteiligen und die Abweisung der Klage zu beantragen. Zum Vertreter des Landtags soll der Abgeordnete Dr. Bernd Weiß bestellt werden. Wer dieser Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/4852 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CSU-Fraktion.
Gegenstimmen? – Das ist die SPD-Fraktion. Wie stimmt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab? Stimmt die Fraktion dagegen?
Das war unklar. Hier war eine Gegenstimme. Dann frage ich noch einmal nach Gegenstimmen. – Das ist die SPDFraktion.