Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

Drittens. In welcher Situation befi nden wir uns, wenn heute kaum noch Kinder mit einer Behinderung zur Welt kommen?

(Ulrike Gote (GRÜNE): Damit ändern Sie doch nichts daran! – Zuruf von der CSU: Halten Sie doch einmal die Klappe!)

Frau Kollegin Ackermann hat behauptet, dass der Freistaat Bayern das Mittagessen in den Werkstätten für Behinderte gekürzt habe. Das ist nachweislich falsch. Das wissen Sie auch. Sie haben damit bewusst etwas Unwahres gesagt. Dieser Stil sollte hier nicht einreißen.

(Beifall bei der CSU)

Zu einer Zwischenbemerkung nach § 111 Absatz 4 hat sich Herr Kollege Wahnschaffe gemeldet – zwei Minuten vom Saal aus.

Frau Staatsministerin, Sie haben in Ihrer Wortmeldung angeführt, der Dringlichkeitsantrag der CSU sei deshalb hilfreich, weil er neue Hilfsangebote beinhalte. Entweder lese ich es falsch oder Sie haben es falsch verstanden. Es steht nur darin, die bisherigen Hilfsangebote sollen weiterhin bestehen bleiben. Im Übrigen sind alle Spiegelstriche – Herr Kollege Unterländer, trotz Ihrer Aufregung, die nicht von Souveränität im Zusammenhang mit diesem Thema zeugt – keine Hilfsangebote, sondern sie sind letzten Ende weitere Hürden, die die Entscheidung der Frauen erschweren sollen. Statt ihnen zu helfen, sollen weitere Hürden aufgebaut werden, um diese Entscheidung, die sie letztlich allein treffen müssen, noch schwerer fällen zu können. Das ist unerträglich, und wenn Sie das Anliegen in Form eines Dringlichkeitsantrags vorbringen, ohne dass wir ausreichend Gelegenheit haben, über die verschiedenen Aspekte zu diskutieren, dann ist das dieses Themas nicht angemessen.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Frau Ministerin, Entschuldigung, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Wahnschaffe, ich möchte Ihre Frage noch beantworten: Gerade die umfassende Beratung – ich habe das sehr genau ausgeführt – in diesen äußerst schwierigen Lebenssituationen bietet eine durchaus bes

sere Hilfestellung für diese Frauen, und zwar vor der Pränataldiagnostik und nach der Pränataldiagnostik. Auch die Bedenkzeit, die eingeführt wird, halte ich persönlich für wichtig.

Wir haben das Thema im Übrigen auch in der Bioethikkommission sehr umfassend diskutiert. Auch die Mitglieder dieser Kommission waren der Ansicht, dass es notwendig ist, andere und umfassendere Beratungsangebote zu machen. Wir haben auch mit Frauen diskutiert, die gesagt haben, die Maßnahmen sein ungeheuer notwendig.

Lassen Sie mich noch einen Punkt ergänzen, weil wir vorhin darüber diskutiert haben: Ich habe bei der Schwangeren- und Schwangerenkonfl iktberatung nicht gekürzt. Ich habe die Haushaltsstelle mit ihrer Ausstattung als solche erhalten. Es sind nur zusätzliche Beratungsstellen dazugekommen. Vor diesem Hintergrund ist das Budget auf mehr Beratungsstellen aufgeteilt worden. Wir haben deutschlandweit die höchste Förderung. Sie hören das nicht so gerne. Wir haben 95 % gefördert, sind auf 90 % herunter gegangen und sind damit immer noch bei der höchsten Förderung aller Schwangeren- und Schwangerenkonfl iktberatungsstellen, aber Sie wissen das, so glaube ich, selber ganz genau, aber Sie thematisieren das, obwohl Sie besser Bescheid wissen müssten.

(Beifall bei der CSU)

Es liegt jetzt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Einem Mitglied der GRÜNEN-Fraktion ist aufgrund eines Zwischenrufs von der rechten Seite der Zuruf entgegengeschleudert worden: „Klappe halten“. Wir sind hier in einem Parlament. Das ist der Ort des offenen Wortes und hier kann jeder innerhalb der demokratischen Regeln seine Meinung sagen. Wir sollten das beachten. Ich halte den Zwischenruf „Klappe halten“ für nicht demokratisch. Ich bitte darum, bestimmte Regularien einzuhalten.

Bevor wir zur namentlichen Abstimmung kommen, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, betreffend Tierhaltung verbessern und keine Käfi ghaltung zulassen, Drucksache 15/5145, bekannt. Mit Ja haben 35 gestimmt, mit Nein 83 und Stimmenthaltungen gab es 2. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 7)

Ich rufe jetzt zur namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Renate Dodell, Dr. Ingrid Fickler und anderer und Fraktion (CSU) auf Drucksache 15/5146 auf. Die Urnen sind auf Ihrem Platz. Die namentliche Abstimmung beginnt jetzt – vier Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 18.14 bis 18.18 Uhr)

Die Zeit ist um. Der Wahlgang ist geschlossen. Damit sind die Dringlichkeitsanträge erledigt. Die nicht beratenen

werden wie vorgeschlagen an die Ausschüsse überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften (Drs. 15/5005) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich erteile Herrn Staatssekretär Schmid das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes haben sich bei der Durchführung der letzten Gemeinde- und Landkreiswahl 2002 bewährt. Gleichwohl machen die Erfahrungen, insbesondere aus verschiedenen fehlerhaften Verhalten im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren Klarstellungen, Änderungen und Ergänzungen des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts notwendig.

Insbesondere sind die Erfahrungen mit den Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen in Dachau in die Überarbeitung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes mit eingefl ossen. Dort wurden Wahlfälschungen bei der Briefwahl vorgenommen, die damals zur Ungültigkeit der gesamten Wahl geführt haben. Da bisher eine Beschränkung der Nachwahl nur auf Stimmbezirke, nicht aber auf die Briefwahl möglich war, musste in der Stadt Dachau die gesamte Wahl für ungültig erklärt und auch die Urnenwahl nachgeholt werden, obwohl der relevante Fehler nur bei der Briefwahl vorlag.

Zudem machen auch zwischenzeitliche Änderungen im Bundes- und Landesrecht Anpassungen erforderlich, um mit einem möglichst einheitlichen Vollzug wahlrechtlicher Vorschriften zu Kostenersparnissen und Verwaltungsvereinfachungen beitragen zu können. Ich will an dieser Stelle nicht das gesamte Gesetz darstellen und erläutern. Es liegt Ihnen vor. Es ist überaus umfangreich und betrifft viele Detailregelungen. Ich darf nur stichwortartig einige Elemente herausgreifen.

Zur Verhinderung von Interessenskollisionen ist vorgesehen, dass sich bewerbende Personen und Beauftragte der Wahlvorschläge nicht Mitglied des Wahlausschusses sein können. Ich halte das für richtig und notwendig, um keine unnötigen Beeinfl ussungen zu ermöglichen und nicht den Anschein zu erwecken, dass man Richter in eigener Sache sei. Die ursprüngliche Absicht, Bewerber auch vom Wahlvorstand auszuschließen, wurde aufgegeben, da die kommunalen Spitzenverbände befürchteten, dass andernfalls eine ausreichende Besetzung der Wahl- und Briefwahlvorstände nicht mehr gewährleistet sei.

An die Praxis angepasst wurde die Regelung über die Bestellung des Wahlleiters. Künftig wird der Wahlleiter nicht mehr von Amts wegen, sondern durch eine Auswah

lentscheidung des Gemeinderats oder des Kreistags bestellt.

Das Auseinanderfallen der Termine von Bürgermeister- und Landratswahlen und den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen war schon immer ein Thema gewesen. Für die ehrenamtlichen Bürgermeister hatte man schon eine Regelung. Jetzt versucht man, diese Termine zu harmonisieren. Damit kann die Wahl des Bürgermeisters gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl stattfi nden. In Anpassung an die für ehrenamtliche Bürgermeister bereits geltende Regelung soll für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte eine Neuwahl grundsätzlich nur mehr für den Rest der Wahlzeit des Gemeinderats bzw. des Kreistags erfolgen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Amtszeit weniger als vier Jahr betragen würde, da sonst die Gefahr besteht, dass sich nicht mehr genügend geeignete Bewerber zur Kandidatur ermutigen lassen, weil sie eine Amtszeit von weniger als vier Jahren hätten. Die maximal zulässige Amtszeit der berufsmäßigen und ehrenamtlichen Bürgermeister sowie der Landräte soll zukünftig acht Jahre statt bisher sieben Jahre betragen. Wenn ein oder eineinhalb Jahre vor der normalen Gemeinderatswahl eine Bürgermeisterwahl wäre, hätte der Bürgermeister nur mehr eine geringe Amtszeit. Deshalb hängt man die folgende Amtszeit mit dran. Die höchste Amtszeit bei ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bürgermeistern sowie bei Landräten wäre damit acht Jahre.

Um die Kosten zusätzlicher Wahlen zu vermeiden und der Wahlmüdigkeit vorzubeugen, kann zukünftig die Zusammenlegung von Bürgermeister- und Landratswahlen, die nicht mit Gemeinderats- oder Kreistagswahlen zusammenfallen, mit anderen Wahlen oder Abstimmungen in einem Zeitraum von sechs Monaten ermöglicht werden. Bisher waren dafür nur drei Monate vorgesehen. Jetzt haben wir mehr Spielraum dafür geschaffen.

Neu ist auch die Bestimmung, mit der die bisher vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses durch ein Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ersetzt wird. Die Wahlberechtigten sollen grundsätzlich nur das Recht auf Überprüfung der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten haben. Im Sinne des guten Praktizierens von Datenschutz ist das eine richtige und vernünftige Lösung.

Überarbeitet wurden auch die Vorschriften über die Wahlprüfung. Die Rechtsaufsichtsbehörde soll künftig nur dann zur Berichtigung verpfl ichtet sein, wenn der Wahlfehler Auswirkungen auf die Sitz- oder Ämterverteilung hat.

Eine Rücktrittsmöglichkeit der Bewerber bei der Nachwahl wurde ebenfalls aus den Erfahrungen mit dem Fall Dachau heraus vorgesehen. Dort gab es die Auseinandersetzung, ob für die Bewerber eine Rücktrittsmöglichkeit besteht.

Ich darf noch auf ein paar weitere Änderungen im Kommunalrecht hinweisen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Abstimmungsquoren in Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern von derzeit 20 vom Hundert auf 15 vom Hundert abgesenkt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre

haben gezeigt, dass das Abstimmungsquorum in Höhe von 20 % bei Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern häufi g nicht erreicht wird. Das hat sich eklatant von der übrigen Situation abgehoben, und deswegen haben wir in diesen Fällen das Quorum von 20 % auf 15 % abgesenkt.

Außerdem sollen Bürgerentscheide nur mehr am Sonntag durchgeführt werden, um die Teilnahme der Bürger zu erleichtern. Ich glaube, das ist auch richtig und vernünftig. In einer Stadt – ich glaube, es war Lindau – hat es einmal eine Abstimmung unter der Woche gegeben. Die Abstimmungen sollen am besten am Sonntag sein, und das ist gut und vernünftig.

In diesem Zusammenhang wurde von verschiedenen Seiten gefordert, gleichzeitig eine Amtseintragung der Unterschriften für Bürgerbegehren gesetzlich vorzusehen. Dies wird aber abgelehnt und nicht mit aufgenommen. Die freie Unterschriftensammlung gehört zu einem der wesentlichen Merkmale der mit Volksentscheid von 1995 eingeführten unmittelbaren kommunalen Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Beibehaltung dieser freien Unterschriftensammlung ist Ausdruck des Respekts vor dem Ergebnis des Volksentscheids. Zu bedenken ist zudem, dass eine Amtseintragung nicht nur Berufstätige benachteiligen und Streitigkeiten im Hinblick auf die Öffnungszeiten auslösen, sondern bei den Gemeinden auch zusätzliche Kosten und einen höheren bürokratischen Aufwand mit sich bringen würde.

Noch zwei kurze Bemerkungen: Aufgehoben werden soll ferner das bisher in der bayerischen Gemeindeordnung enthaltene Verbot der gleichzeitigen Zugehörigkeit von Ehegatten, Eltern, Kindern sowie Geschwistern zum Gemeinderat in Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern. Auch dieses Thema hatte in der Vergangenheit seine Rechtfertigung. Dieses Verbot war aber ein zu starkes Hindernis für politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger, und deswegen wird es aufgehoben.

Ein Thema war noch die Vertretung eines Landrats durch seinen gewählten Stellvertreter, welcher gleichzeitig das Amt eines Bürgermeisters wahrnimmt. Dafür gab es bisher ein umfassendes Amtsausübungsverbot, das bei zu lang andauernden Vertretungen zu weit ging. Wir hatten einen solchen Fall in Oberbayern gehabt. Künftig soll der Stellvertreter des Landrats nur mehr von denjenigen Amtshandlungen ausgeschlossen werden, die sich vorteilhaft oder nachteilig auf die kreisangehörige Gemeinde auswirken, in der der Stellvertreter des Landrats zugleich Bürgermeister ist. Ich glaube, das ist auch vernünftig und berechtigt.

Einem Wunsch des Landkreistages folgend sieht der Gesetzentwurf zudem die Möglichkeit vor, dass künftig auch der gewählte Stellvertreter des Landrats und seine Hinterbliebenen Ehrensold erhalten können.

Ich darf zusammenfassen: Ich glaube, dass der Gesetzentwurf einen weiteren Beitrag zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung leistet, dass er die Handlungsspielräume der Kommunen erweitert, dass er den Geset

zesvollzug erleichtert und Unklarheiten beseitigt. Mit diesem Gesetzentwurf reagieren wir auf die Erfahrungen, die wir bei der letzten Wahl gemeinsam gewonnen haben. Ich glaube, dass wir damit auch ein Zeichen setzen, dass wir auf die jeweilige Situation sehr schnell reagieren, sodass bei der nächsten allgemeinen Kommunalwahl alle diese Bestimmungen schon beachtet werden können. Ich bitte um eine entsprechende Beratung in den Ausschüssen und um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Als Erste hat Frau Kollegin Schmitt-Bussinger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung legt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung vor allem des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vor, welcher das Gesetz klarer, handhabbarer und übersichtlicher machen und gleichzeitig der Verwaltungsvereinfachung dienen soll.

Den wichtigsten Punkt haben Sie angesprochen, Herr Staatssekretär Schmid, die Harmonisierung von Wahlterminen. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Es mag durchaus sinnvoll erscheinen, dass Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratswahlen gemeinsam mit Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahlen stattfi nden. Damit können sicherlich Kosten gesenkt werden, und für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet diese Regelung auch einen Wahltermin weniger. Dem Präsidenten des Bayerischen Gemeindetags, Herrn Dr. Brandl, geht dieser Vorschlag allerdings nicht weit genug. Er fordert Nägel mit Köpfen, was immer das auch heißen mag.

Wir müssen uns vor allem die Frage stellen, ob wir eine, wenn auch nur einmalige, Amtszeit von acht Jahren tatsächlich wollen, wie es der Vorschlag der Staatsregierung vorsieht, oder gar eine einmalige neunjährige Amtszeit, wie es der Gemeindetagspräsident vorschlägt. Das ist gewiss ein zentraler Punkt, mit dem wir uns in den Beratungen auseinander setzen müssen.

Kolleginnen und Kollegen, Ziel des Gesetzentwurfs soll auch sein, Erfahrungen aus der Wahlfälschungsaffäre in Dachau zu verarbeiten, erneuten Wahlfälschungen vorzubeugen und gegebenenfalls die Korrektur ungültiger Ergebnisse zu erleichtern. Zu diesem Zweck soll zum einen nunmehr eine Nachwahl auch für die Briefwahl beschränkt werden können. Das erscheint konsequent; denn bisher gab es diese Möglichkeit nur für einzelne Stimmbezirke. Daneben sollen die Befugnisse der Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der Wahlprüfung neu gefasst werden. Darin solle – so die Begründung – eine Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der Rechtsaufsichtsbehörden liegen. Dies scheint mir allerdings nur ein frommer Wunsch zu sein. Durch die neue gesetzliche Regelung ist der Anspruch auf eine Stärkung der Handlungsmöglichkeit von Rechtsaufsichtsbehörden meines Erachtens nicht abgedeckt.

Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusätzlich zu den vorgetragenen kritischen Anmerkungen wenigstens noch einen positiven Aspekt herausgreifen: Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Städten mit 20 000 bis 50 000 Ein-wohnern soll von derzeit 20 % auf 15 % gesenkt werden. Sie ziehen damit die Konsequenzen aus dem Umstand, dass in Städten dieser Größenordnung mit annähernd 50 % überproportional viele Bürgerentscheide am derzeit geltenden Quorum gescheitert sind. Dazu kann ich nur sagen: Die Staatsregierung ist lernfähig. Die schärfsten Gegner von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden durch wundersame Wandlung zu deren Befürwortern. Sie werden sogar vom Verein „Mehr Demokratie“ dafür gelobt. Wer hätte das in früheren Zeiten gedacht! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind damit allerdings noch nicht zufrieden. Wir wollen nach wie vor eine Quorumsfreiheit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)