Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

Zweitens möchte ich gerade an die SPD in diesem Hohen Hause appellieren: Hören Sie bitte auf, das Thema Express-S-Bahn weiterzuverfolgen; denn es ist und wird keine Alternative zum Transrapid sein. Wir können nicht eine Milliarde Euro – wovon der Freistaat Bayern 50 % bezahlen muss plus Bestellerentgelt – in die Hand nehmen für einen Fahrzeitgewinn von 15 Minuten mit einer Technologie, die nichts Neues bietet, sondern altbekannt ist. Deshalb wird die Mehrheitsfraktion in diesem Hohen Haus am Thema Transrapid weiterhin und unmissverständlich festhalten. Sie haben mit der Express-S-Bahn längere Fahrzeiten und weniger Fahrgäste. Im Gegensatz dazu haben Sie mit einem Transrapid die schnellste Verbindung, den größten Zuwachs an Fahrgästen und, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, auch die geringsten Lärmemissionen.

Drittens will ich das Thema Technologie nochmals entkräften. Herr Kollege Wörner, Herr Kollege Kaul hat ebenso wie ich zu Beginn meines Statements nochmals auf die alte Rad-Schiene-Technik verwiesen. Seit 1835 hat sich am Rad-Schiene-Konzept nur Folgendes geändert: der Antrieb, nämlich von Kohle und Dampf auf Diesel und Elektro. Aber das Grundprinzip mit all seinen physikalischen Nachteilen, mit Reibungsverlusten und vielen anderen Dingen, ist gleich geblieben. Die Schwebebahntechnik ist eine neue Technologie, die, das gebe ich zu, nichts Neues ist; es gab im letzten Jahrhundert verschiedene Ansätze. Ich darf aber daran erinnern, dass bis 1977 mehrere Entwicklungslinien verfolgt wurden, dass aber im Jahre 1977 die sozialliberale Koalition den Systementscheid herbeigeführt hat; damals trugen Sie die Verantwortung in diesem Land.

Den vierten Punkt hat Herr Staatsminister Huber sehr deutlich herausgestellt: Es ist für mich ein Skandal, dass wir in diesem Bereich jahrzehntelang geforscht und Milliarden ausgegeben haben, ohne das alte Problem Deutschlands zu bekämpfen, nämlich von der Forschung zur Anwendung, zu neuen Produkten und neuen Arbeitsplätzen zu kommen. Das halte ich bei dieser Thematik für den eigentlichen Skandal.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

Herr Dr. Magerl, es ist so. Dieses alte Problem haben wir in unserem Land. Wir sind inzwischen sehr genügsam geworden nach dem Motto: Wir haben es der Welt gezeigt, dass wir es können, aber machen sollen es gefälligst die anderen.

Der fünfte, mir sehr wichtige Punkt betrifft das Thema „Industriepolitik“. Dieses Thema wird von Ihnen abgetan, als sei es überhaupt nichts. Sie haben im Bereich Transrapidentwicklung sowohl das Thema „Neue Werkstoffe im Schienenfahrzeugbau“ als auch das Thema „Neue Fertigungsmethoden in der Bauindustrie“. Was die Verwendung der Komponente auch in anderen Industriebereichen betrifft, reden Sie sonst immer gern über Spin-offEffekte und über viele andere Dinge. Hier haben Sie sie.

Hier können Sie sie in anderen Industriebereichen einsetzen, tun es aber nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Ein weiterer, uns auch wichtiger Punkt ist folgender: Es geht nicht nur um den Transrapid, sondern es geht bei der Produktion und Fortentwicklung des Transrapids auch darum, die mittelständische Industrie dieses Landes zu stärken. Sie haben vergessen zu erwähnen – ich habe das von keinem Ihrer Seite gehört –, dass an dem Produkt, das in Shanghai fährt, rund 300 bis 400 Zulieferer aus dem mittelständischen Bereich beteiligt waren. 60 % der Vorleistungen beim Transrapid, der in Shanghai fährt, sind zugekauft. Deshalb ist es auch ein für die mittelständische Wirtschaftsstruktur des Freistaates Bayern wichtiges Produkt.

Herr Kollege Maget, eines hat mich gefreut, nämlich die kurz nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages erfolgte Presseerklärung der SPD, von Ihnen unterzeichnet. Ich zitiere Herrn Kollegen Maget:

Mit der geplanten Aufnahme der Transrapidstrecke zum Münchner Flughafen in den Koalitionsvertrag einer schwarz-roten Bundesregierung ändert sich nach Feststellung des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und Münchner SPDChefs Franz Maget in der Sache an der Gefechtslage überhaupt nichts.

Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich hoffe, dass Sie uns weiterhin unterstützen, wenn es darum geht, jetzt in Berlin bei der Finanzierung voranzukommen und beim Bund für den Freistaat Bayern möglichst viel herauszuholen.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gemäß § 82 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag

Gemäß § 82 unserer Geschäftsordnung ist der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich zu berichten. Die Berichterstattung obliegt federführend dem Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Herr Kollege König, Sie stehen als Vorsitzender schon bereit. Im Ältestenrat wurden für den Bericht des Vorsitzenden 30 Minuten vereinbart. Herr Kollege König, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Ich bitte, jetzt die Gespräche einzustellen und die Plätze einzunehmen, denn es geht um Petitionen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen. 7469 Petitionen wurden von den Bürgerinnen und Bürgern in der ersten

Hälfte der Legislaturperiode zum Stichtag 28. Februar bei dem Bayerischen Landtag eingereicht. Damit bewegt sich die Anzahl der Eingaben und Beschwerden auch weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zum Vergleich: In der vergangenen Legislaturperiode wurden insgesamt 14 466 Petitionen eingereicht. Damit wird deutlich, dass in unserem Land auch weiterhin viele Menschen auf den gesunden Menschenverstand und auf die Hilfestellung durch ihre Abgeordneten in diesem Hohen Hause vertrauen.

Verschiebungen gibt es bezüglich der Anzahl der Petitionen naturgemäß bei den Gegenständen der Eingaben. Die rückläufi ge Anzahl der in Bayern lebenden Bürgerkriegsfl üchtlinge und von abgelehnten Asylbewerbern schlägt sich natürlich auch in weniger Petitionen nieder. Andererseits führen Veränderungen, zum Beispiel im Rahmen der Verwaltungsreform oder bei der Kinderbetreuung, zu einer Vielzahl von Eingaben und Beschwerden. Insofern sind die Petitionen natürlich – wir wissen es – ein Spiegelbild der Probleme, Nöte und Sorgen in unserer Gesellschaft. 30,2 % der Eingaben konnten mit einem für den Bürger positiven Ergebnis abgeschlossen werden, indem diese entweder während des Verfahrens im Sinne des Bürgers positiv erledigt werden konnten oder indem Berücksichtigung, Würdigung oder Material beschlossen wurde.

In 55,3 % aller Fälle wurden die Eingaben mit der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt, weil das staatliche Handeln nicht zu beanstanden war. Damit wird deutlich, dass das Petitionsverfahren in hohem Maße zu einer Befriedung der widerstreitenden Interessen zwischen Staat und Bürger im Einzelfall beizutragen vermag und der Mitwirkung der einzelnen Abgeordneten hierbei eine besondere Rolle zukommt.

Gerade im Petitionsverfahren sind wir Abgeordnete nicht nur sprichwörtlich näher am Menschen, sondern auch als Volksvertreter besonders gefordert, ausgleichend zu wirken. Dabei legen die Abgeordneten über die Fraktionsgrenzen hinweg ein hohes Maß an Übereinstimmung an den Tag.

Mehr als 90 % aller Fälle entscheiden wir einstimmig im Interesse einer gemeinsamen Arbeit für die Bürger. Diese Arbeit für den Bürger besteht in einer Würdigung des Bürgeranliegens in einer Gesamtschau vor dem Hintergrund der rechtlichen Vorgaben, aber auch unter Berücksichtigung des dabei entstehenden Ergebnisses im Einzelfall. Diese Überprüfung ist mehr als eine bloße Rechtskontrolle, wobei selbstverständlich auch diese Rechtskontrolle sehr wichtig ist.

Das Verständnis für diese dem Parlament durch Artikel 115 der Bayerischen Verfassung zugewiesene Aufgabe fehlt allerdings den Behörden vor Ort manchmal; so geschehen etwa in Unterfranken durch sehr herabsetzende Äußerungen des Pressesprechers eines dortigen Landratsamtes betreffend unser Engagement in einer Petition, welche ich in einem Erwiderungsschreiben an den Landrat des dortigen Kreises Haßberge zurechtgerückt habe.

Aber auch der eine oder andere Bürgermeister hat leider nicht immer Verständnis dafür, dass sich Bürger mit Petiti

onen in kommunalen Angelegenheiten an den Bayerischen Landtag wenden und die Kolleginnen und Kollegen sich oft viel Zeit nehmen und Mühe machen, um im Einzelfall ein Ergebnis für den Bürger zu erzielen.

Im Baurecht wurden wieder eine Vielzahl von Ortsterminen, genau genommen 64 bis zum Stichtag, von den Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für das hierbei geleistete Engagement. Besonders danke ich den Kolleginnen und Kollegen des Eingabenausschusses dafür, dass immer wieder versucht wurde, durch die Abhaltung so genannter kleiner Ortstermine – das sind Ortstermine ohne Ministeriumsvertreter und ohne Mitberichterstatter – den Aufwand in geeigneten Fällen für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.

Natürlich gibt es immer wieder besonders schwierige Fälle, welche nur mit überdurchschnittlichem Engagement zu einem guten Ergebnis geführt werden können. Ich erinnere zum Beispiel an die Bebaubarkeit eines eingetauschten Grundstücks in Freising. Der Petent hatte, nicht zuletzt im Interesse des Freistaats Bayern, einem Grundstückstausch zugestimmt und fühlte sich übervorteilt, nachdem für das erworbene Grundstück nicht die erwartete Bebaubarkeit von der Stadt erlangt werden konnte. Nach wirklich langem Hin und Her konnte für den Petenten zulasten des Freistaats eine Entschädigungsregelung im Billigkeitswege erreicht werden, obwohl der Petent formaljuristisch keinen Anspruch hatte.

Acht Stehplätze für Behinderte im Apothekenhof der Residenz für Besucher des Herkulessaales und des CuvilliésTheaters waren das positive Ergebnis einer Eingabe gegen ein Konzept zur Erhaltung der Residenz und die Kündigung aller Parkberechtigungen in diesem Hof. Nötig waren jedoch ein Ortstermin und ein persönliches Gespräch des Ausschussvorsitzenden mit dem Herrn Finanzminister, um dieses vergleichsweise bescheidene Ergebnis erreichen zu können.

Erwähnen möchte ich auch einen Fall, der den Ausschuss über mehrere Jahre beschäftigte. Es ging um die Gefahr durch Grundstücksüberfl utungen und Hangrutsch aufgrund eines oberhalb der Grundstücke der Petenten widerrechtlich errichteten Weinbergs in Unterfranken. Insgesamt sechsmal hat sich der Ausschuss mit der Angelegenheit befasst und besonders die Auswirkungen der unterhalb des Weinberges getroffenen Entwässerungseinrichtungen einer kritischen Prüfung unterzogen und mit detaillierten Maßgaben zur regelmäßigen Überwachung des Abfl usssystems für erledigt erklärt. Wir bekamen zu diesem Fall auch ein Dankschreiben der Petenten, aus dem ich auszugsweise kurz zitieren möchte:

Die Petenten schrieben:

Es ist hoch zu loben, dass die Abgeordneten aller Parteien sich einmütig unserer Eingabe angenommen und sich fast dreieinhalb Jahre gegen das kommunale Verfahrensgefl echt der Kreisbehörde behauptet haben. … Wir möchten nicht versäumen, Ihnen allen für das Engagement in unserer Sache ganz herzlich zu danken. Es war

für uns ermutigend zu erfahren, dass unsere Eingabe ernst genommen und in insgesamt sechs Sitzungen behandelt wurde und das für den Ausschuss und das Staatsministerium die Sicherheit der Anlieger oberste Priorität hatte und diese permanent beim Landratsamt Haßberge eingefordert worden ist.

Diesem Dank der Petenten für das enorme Engagement der Berichterstatter, der Kollegen Boutter und Rüth, möchte auch ich mich anschließen.

(Allgemeiner Beifall)

Den Dank möchte ich aber auch an alle Vertreterinnen und Vertreter aller Ministerien richten, für den Eingabenausschuss ganz besonders an das Innenministerium und an das Justizministerium. Der Erfolg im Einzelfall ist nicht zuletzt auch auf deren kooperatives Mitwirken zurückzuführen. Oft vermeiden wir einen Berücksichtigungsbeschluss und regeln die Angelegenheit unterschwellig mit einem Maßgabenbeschluss. Für den Bürger ist das letztlich egal, für ihn zählt nur das positive Ergebnis.

Oft ist aber auch die Verwaltung dankbar, wenn im Rahmen einer Petition eine Lösung für den schwierigen Einzelfall gefunden werden kann, so zum Beispiel im Fall der Beseitigungsanordnung gegen eine Terrassenüberdachung, welche für einen an Multipler Sklerose erkrankten Petenten ein letztes Stück Lebensqualität darstellt. Rechtlich geht auch in diesem Fall eigentlich nichts. Doch nach einer positiven Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung hoffen wir doch noch zu einer positiven Lösung zu kommen.

Beim Ausländerrecht kommen wir naturgemäß politisch bedingt öfter zu unterschiedlichen Einschätzungen. In der Mehrzahl der Fälle werden aber auch hier einstimmige Entscheidungen getroffen. Darunter sind positive Entscheidungen wie im Fall der Aufenthaltsgenehmigung für einen georgischen Studenten, der schon in Abschiebehaft genommen worden war; aber auch die Grenzen unserer Möglichkeiten werden uns gelegentlich geradezu drastisch vor Augen geführt, wenn wir an die Ausgangsentscheidungen von Bundesbehörden gebunden sind und entgegen unseren Gefühl im Ergebnis manchmal wohl eher auch falsche Entscheidungen wegen der eindeutigen Rechtslage zu treffen haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Abschiebung eines chinesischen Staatsbürgers, der in seinem Heimatland wegen der Zugehörigkeit zu einer Sekte sofort im Arbeitslager verschwand. Entscheidend war die bindende Ausgangsentscheidung eines Bundesamtes.

Neben den klassischen Bereichen Bausachen, Ausländereingaben, Strafvollzug und Gnadensachen hat sich der Ausschuss mit vielen anderen Themen beschäftigt. Sie erinnern sich vielleicht an die drei Petitionen, welche die Einrichtung eines „Tages der Franken“ forderten. Unter reger Anteilnahme der Medien wurden die Eingaben ausführlich diskutiert und es wurde schließlich Würdigung beschlossen. Gleichwohl sind auch wir im Eingabenausschuss keine Fee, welche drei Wünsche erfüllen kann.

Deshalb können wir auch nicht durch Beschluss einen „Tag der Franken“ organisieren.

Lassen Sie mich zu den Berichten der Fachausschüsse kommen. Herr Vorsitzender Dr. Kreidl teilt mit, dass im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit in der ersten Hälfte der 15. Wahlperiode schwerpunktmäßig Eingaben zu den Themen Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung- und Abwasserentsorgungsanlagen sowie der Anschluss- und Benutzungszwang für solche Anlagen, des Weiteren Beschwerden gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer behandelt worden. Auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung waren es vor allem Maßnahmen oder Verhalten von Polizeibeamten sowie die Anordnung eines Maulkorbs- oder Leinenzwang bei gefährlichen Hunden, gegen die sich die Petenten beschwerten.

Aber auch eher ungewöhnliche Anliegen sind Gegenstand von Petitionen. So begehrte ein Petent die Zulassung der kryonischen Bestattung durch den Landesgesetzgeber. Darunter versteht man die Aufbewahrung des Leichnams in fl üssigem Stickstoff bei minus 196 Grad Celsius. Ziel des Systems ist wohl die Wiederbelebung des Leichnams zu einem späteren Zeitpunkt. Die Petition wurde negativ verbeschieden.

Aus dem Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten berichtet der Vorsitzende, Herr Kollege Brunner, von einem „bunten Strauß“ an Themen. Die Palette reicht von Flurneuordnungsverfahren, der Rückzahlung von Startbeihilfen wie auch der Rückforderung von Zuwendungen aus dem Kulturlandschaftsschutzprogramm über die Situation von Waldbesitzern bei Wildschäden bis hin zur Anlage von Weinbergen sowie zum Erhalt von Streuobstwiesen und der Anerkennung von Fischereischeinen. Viele Eingaben richteten sich gegen die Reform der Staatsforstverwaltung und auch gegen die Änderung des Bayerischen Waldgesetzes, darunter eine Sammelpetition mit mehr als 65 000 Unterschriften. Die Petitionen wurden der Staatsregierung als Material überwiesen und konnten in weiteren Entscheidungsfi ndungen für das mittlerweile geänderte Waldgesetz für Bayern und für das Gesetz zur Errichtung des Unternehmens Bayerische Staatsforsten.

Zum Themenkomplex „Grüne Gentechnik“ gab es eine weitere Massenpetition mit 32 000 Unterschriften. Der eingebrachte Gesetzentwurf sollte als Grundlage für ein eigenes bayerisches Gesetz herangezogen werden. Zudem sollte auf Bundes- wie auf Europaebene entsprechende Initiativen ergriffen werden. Dem Anliegen konnte der Landwirtschaftsausschuss nicht zuletzt wegen der vorliegenden Gesetzkompetenz des Bundes mehrheitlich nicht näher treten.

Mit Berücksichtigung bewertete der Landwirtschaftsausschuss ein Bündel von Petitionen zur ungleichen Vergütung von Mitgliedern in den Prüfausschüssen der ländlichen bzw. städtischen Hauswirtschaft.

Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wurde mit der Zusammenführung von Umwelt und Verbraucherschutz auch die Themenpalette der Petitionen vielfältiger. Laut Herrn Vorsitzenden Kollegen Kaul bilden die klassi

schen Umweltdinge, Wasserver- und -entsorgung, Luft, Lärm, Naturschutz sowie nichtionisierende Strahlen auch weiterhin den Schwerpunkt. So war wiederum eine Vielzahl von Mobilfunkeingaben auf der Tagesordnung. Auch die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die damit verbundenen Nachmeldungen entsprechender FFH-Gebiete haben landauf, landab für Wirbel und Petitionen im Landtag gesorgt.

Intensiv beschäftigte der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz auch mit den Naturzonen im Erweiterungsgebiet des Nationalparks Bayerischer Wald zwischen Rachel und Falkenstein. In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss auch eine auswärtige Sitzung vor Ort durchgeführt. Im Ergebnis hat sich der Umweltausschuss für die Erweiterung der Naturzonen im Erweiterungsgebiet ausgesprochen, jedoch mit der Maßgabe, dass die lokale Mitsprache vor Ort gestärkt wird, indem eine Erweiterung dieser Zonen nur mit einem einstimmigen Votum im kommunalen Nationalparkausschuss möglich sein soll.

Aus dem Verbraucherschutzbereich wurde der Staatsregierung unter anderen eine Eingabe zum Thema Alcopops zur Würdigung überwiesen.

Aus dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen berichtet der Vorsitzende, Kollege Schindler, über zahlreiche Eingaben zum Gesetz zur Aufl ösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Mit einer Massenpetition beschwerten sich 116 Bürger türkischer Herkunft mit jeweils eigener Postkarte über eine Fragebogenaktion des bayerischen Innenministeriums. Hintergrund war die Frage, ob Bürger türkischer Abstammung nach ihrer Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland erneut die türkische Staatsbürgerschaft angenommen hatten.