Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Ich bedanke mich dafür sehr herzlich.

Der erste Gedanke, den ich aufgreifen will, ist die Freiheit im Verhältnis von Staat und Hochschule, so wie sie sich nach unserer Vorlage in der Zukunft einstellen sollte. Wir hieven das Verhältnis von Staat und Hochschule auf eine gänzlich neue Ebene: auf die von Partnern. Die Hochschulen werden in eine sehr weitgehende Freiheit entlassen. Partner legen ihre Ziele gemeinsam und auf gleicher Augenhöhe fest. Dazu dienen ab sofort Zielvereinba

rungen. Deren konkrete Umsetzung – die erste im Herbst 2006 – ist dann Aufgabe der Hochschulen. Dazu bekommen sie jetzt neue und bessere Instrumente an die Hand.

Die Hochschulen werden in Zukunft selbst über ihre Managementstrukturen entscheiden. Dabei haben wir für sie weite und vielfältige Gestaltungsspielräume in das Gesetz eingebaut und so zahlreiche Optionen für passgenaue individuelle Möglichkeiten zur Umsetzung des Gesetzes geschaffen. Die weitreichendsten Gestaltungsspielräume bietet die generelle Öffnungsklausel in Artikel 106 Absatz 2 des Gesetzes. Ein eigener Kongress zur Implementierung der Hochschulreform wird am 11. Juli die Umsetzung dieser Gestaltungsspielräume einleiten. Dort sollen vielfältige Optionen vorgestellt werden: Alternative Organisationsmodelle, wissenschaftliche Schools, Zentren, Netzwerke – alles ist möglich und es auszuprobieren ausdrücklich erwünscht und in der Vielfalt angedacht.

Die Hochschulen können künftig Angelegenheiten der Lehre und der Studierenden weitestgehend selbst regeln. Die staatliche Mitwirkung bei den Satzungen beschränkt sich auf die Grundordnung und die Festsetzung der Zulassungszahlen. Im Haushaltsrecht erlangen die Hochschulen ebenfalls bedeutende Freiheiten. Mit Ausnahme des Verwaltungsbeitrages bleiben die selbst erhobenen und erzielten Einnahmen bei der Hochschule. Wir sorgen für eine weitere Haushaltsfl exibilisierung insbesondere durch die Einführung von Globalhaushalten.

Auch beim Personal setzen wir auf mehr Eigenverantwortung. Die wichtigste Änderung ist: Anstelle des Staatsministers wird der Präsident künftig Dienstvorgesetzter der Professoren sein und erhält die Ernennungszuständigkeit.

In der politischen Diskussion wird nicht selten das Maß der „Entfesselung“ der Hochschulen zum alleinigen Maßstab der Qualität und Modernität einer Reform gemacht. Das greift zu kurz. Die Föderalismusreform hat bestätigt: Bildung ist Ländersache. Bayern ist verantwortlich für alle seine Bildungseinrichtungen, und der Freistaat ist damit auch der Garant für die Freiheit von Forschung und Lehre, wie sie unsere Verfassung vorgibt.

Wir bekennen uns ausdrücklich zu diesem Freiheitsanspruch, und wir kennen die Grenzen für das Festhalten genauso wie die für das Loslassen. Gerade deshalb können und wollen, ja dürfen wir auf einige essenzielle Steuerungsmöglichkeiten nicht verzichten; denn eine Aufgabe kann nur der Staat nachhaltig erfüllen: den Gesamtprozess zu lenken und das große Ganze im Auge zu behalten. Wir sorgen dafür, dass übergeordnete Überlegungen nicht hinter kurzfristiges Erfolgs- und Rationalisierungsdenken zurückfallen. Deshalb kümmern wir uns weiter um die übergreifende Hochschulentwicklungsplanung, die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen und die Ruf-Erteilung an die Professoren.

Lassen Sie mich dabei hinzufügen: Das muss der Unterschied unserer Hochschullandschaft zur amerikanischen sein. Dort kann man viele, viele Vorzüge für uns entde

cken. Einer der Nachteile ist aber, dass es eine Fülle von unbekannten, nichtssagenden Universitäten an den unterschiedlichsten Standorten des Landes gibt, um die sich kein Mensch kümmert. Man fragt sich manchmal, ob das die dort Studierenden und die Lehrenden tun oder ob das nur allgemeine Betriebe sind, die mit der Bildungsgesellschaft letztlich nichts zu tun haben. In Amerika gibt es ein paar riesige große und glänzende Einrichtungen, von Harvard bis Stanford. Wir aber wollen sicherstellen, dass neben der TUM, der LMU und der Universität Würzburg, die im Augenblick bei der Exzellenz-Initiative um Spitzenplätze kämpfen – good luck dabei – erstens auch die anderen Universitäten jedes Jahr aufs Neue die Chance bekommen, vorne einzurücken, und zweitens die Möglichkeit geschaffen ist, dass an den einzelnen Hochschulen jeweils Dinge implementiert werden können, die sich an anderen Hochschulen bewährt haben. Dies geht nur mit dem Blick auf das Große und Ganze.

Das Gesetz ist insoweit fein austariert zwischen größtmöglicher Freiheit und der Wahrung staatlicher Verantwortung. Die Aufgabe, die der Staatsregierung und dem Landtag gestellt war, war keine einfache. Gemeinsam haben wir sie gut gemeistert, wie ich fi nde.

Verantwortung und Garantiefunktion erwartet die Gesellschaft besonders bei der Finanzierung der Hochschulen. Wir werden dem Anspruch gerecht. Die Finanzierung hat sich in der Vergangenheit und wird sich auch in der Zukunft zuvorderst nach den Mitteln richten, die dieses Hohe Haus im Rahmen seines Budgetrechtes zur Verfügung stellt. Auch daran muss gelegentlich erinnert sein. Deshalb bin ich dankbar, dass wir in der Staatsregierung, dass der Bayerische Landtag mit uns bereits bisher bei der Hochschulfi nanzierung einen klaren Schwerpunkt gesetzt hat. Das soll und muss auch so bleiben, damit wir die steigenden Studentenzahlen als Chance nutzen können, die für unser Land so wichtigen Akademiker auszubilden. Dafür waren und sind die Hochschulen bereit, bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit zu gehen.

Sehr dankbar bin ich im Gegenzug dem Herrn Kollegen Finanzminister. Auch er ist bis 2008 in der Pfl icht. Er anerkennt die Gegenleistung der Hochschullehrer: eine Stunde Lehrdeputat mehr seit 2004 bzw. 2005. Ein mehr als 5prozentiges Plus bei den Fachhochschulen, bei den Universitätsprofessoren ein Mehr von 12 %, bei den wissenschaftlichen Assistenten ein Mehr von 25 %. Angesichts der gesellschaftspolitischen Verantwortung, vor der wir stehen, will ich festhalten: Ohne solche Zusagen auf Gegenseitigkeit werden die Hochschulen nicht zurechtkommen – sie werden nicht mehr zurechtkommen, wenn man an die nächsten Jahre denkt.

Die Studierenden sind vor allem auf gute Lehre angewiesen. Von vornherein war deshalb klar: Für die Hochschulen bedeutet die Einführung von Studienbeiträgen zusätzliche Mittel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ ist verbindlich zwischen den Partnern festgeschrieben – zu den Partnern gehört auch das Hohe Haus –, dass Studienbeiträge nicht zur Absenkung der staatlichen Mittel animieren dürfen. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen sind zweckgebunden. Sie dienen der Verbesserung der Studienbedingungen. Im Gegensatz zu allen anderen Ländern in Deutschland ist das bei uns mit

dieser Vereinbarung endgültig festgezurrt. Es gibt also nicht die Möglichkeit des Ausbüchsens, das jeden Tag behauptet wird. Ich habe das gerade in den letzten Tagen sehr intensiv gelesen. Junge Damen und Herren sind mit dem Zustand der Beratungen des Landtages und dieser gemeinsamen Erklärung sichtlich nicht konfrontiert worden, sondern interessierte Streiter aus diesem Bereich haben ihnen teilweise falsche Angaben gemacht.

Die Hochschulen müssen die Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen beteiligen. Über Höhe und Verwendung der Einnahmen werden die Hochschulen jährlich gesondert Rechnung legen. Die so fi nanzierten Verbesserungen der Ausstattung dürfen nicht zu höheren Aufnahmekapazitäten führen, sondern nur zu besserer Betreuung. Dies halte ich für einen ausgesprochen wichtigen Ansatz.

(Beifall bei der CSU)

Den Studierenden und ihren Vertretern bin ich dankbar für ihre konstruktiven Beiträge zu der gesamten Diskussion um die Hochschulreform und besonders auch zum Aspekt Studienbeiträge; denn das hat uns dazu veranlasst, mit den Banken sehr intensiv vor allem über vernünftige Konditionen zu sprechen. Nicht zuletzt deshalb werden wir wohl bessere Konditionen haben als im Rest der Republik.

Ich kenne kein Land, das über derartig gute Zinskonditionen verfügt, wie wir sie erstritten haben. Dafür danke ich allen, die daran beteiligt waren.

(Adelheid Rupp (SPD): Was ist mit den Zinsen?)

Gnädige Frau, das ist natürlich ein Problem. Wenn man Geld leiht, muss man immer Zinsen zahlen. Die Eltern verlangen eine andere Form von Zinsen, nämlich eine anständige Leistung.

Das bei nicht wenigen spürbare Verständnis für die notwendigen Verbesserungen, auch der Lehrbedingungen, lässt Zeit, an den Konditionen zugunsten der Schuldner weiter zu feilen. Deshalb fühle ich mich verpfl ichtet, bei künftigen Haushaltsverhandlungen gerade für die Lehre das Optimum herauszuholen. Schließlich besteht die Universität zuerst für die Studierenden und durch sie.

Der zweite Gesichtspunkt ist die Effi zienz, die Organisation und ihre Strukturen. Im Sinne aller Hochschulmitglieder, der Lehrenden und der Studierenden, ist es, wenn wir die Hochschulen als ganze handlungs- und entscheidungsfähiger machen. Die Struktur ist für den Menschen da. Bei der Hochschulreform 2006 geht es uns außer um Freiheiten für die Hochschule auch um die Effi zienz innerhalb der Hochschule. Im heutigen Wissenschaftswettbewerb sind Eigenständigkeit und Flexibilität unverzichtbar. Das fängt an der Spitze an und zieht sich durch alle Entscheidungsbereiche.

Klare Entscheidungen fußen auf klaren Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Diesem Leitgedanken haben wir die Organisationsstruktur angepasst. Die als „Hierarchisierung“ kritisierte Stärkung der Hochschulleitung ist sinnvoll

und notwendig. Sie führt zu größerer Qualität, mehr Effi zienz und Leistungsfähigkeit und damit zu wachsender Wettbewerbsfähigkeit. Das belegt ein Blick in die jüngere Vergangenheit: Die Technische Universität München hat in den letzten Jahren erfolgreich ein eigenes Organisationsmodell erprobt, das jetzt als Blaupause dienen konnte.

Der neu gestaltete Hochschulrat wird zu einem zentralen Element der Hochschule. Er erfüllt die Funktionen eines Aufsichtsrates: Er wählt die Mitglieder der Hochschulleitung inklusive der Präsidenten. Er kontrolliert die Hochschulleitung und er beschließt über die Grundordnung sowie die Hochschulentwicklungsplanung. Hochschulinterne und -externe Mitglieder sind in gleicher Zahl vertreten. Dadurch verbindet sich die Innensicht der Hochschulmitglieder gleichberechtigt mit den Ideen aus der Mitte der Gesellschaft. Ein so besetzter Hochschulrat sorgt für neue Themensicht und gesellschaftsnahe Änderungsbereitschaft.

Die Verkleinerung des Senats auf acht gewählte Gruppenvertreter und die Frauenbeauftragte macht dieses zentrale Organ entscheidungsfähiger. Gleichzeitig werden Senatoren veranlasst, anstelle ihres bisherigen Partikularauftrages Verantwortung für das Gesamt der Hochschule zu übernehmen. Künftig werden die Vertreter der Hochschullehrer nicht fakultätsbezogen, sondern für die Hochschule insgesamt gewählt.

Wiederholt ist kritisiert worden, dass künftig weniger Studierendenvertreter im Senat sitzen. Verschwörungstheorien dazu sind hier völlig fehl am Platz. Der Grund ist schlichtweg die Verkleinerung des Senats und die auch anderen Mitgliedergruppen weniger Sitze bescherende Neukonstruktion. Der vordergründig erhobene Vorwurf einer Beschränkung von Studierendenrechten ist aus der Luft gegriffen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Studierenden werden im neuen Hochschulrecht ausgebaut, nicht geschwächt.

Ein Vertreter der Studierenden wirkt in den Berufungsausschüssen mit. Als stimmberechtigtes Mitglied kann der Studierendenvertreter ein Sondervotum abgeben.

Die Studierendenvertreter im Fakultätsrat bewerten – wenn sie ihre Aufgabe ernst nehmen – die pädagogische Eignung von Kandidaten. Ich sage das deswegen dazu, weil es eine Reihe von Einreden gegen Ernennungen und Berufungen gibt, die mir zum Unterschreiben vorgelegt wurden. Wenn ich eine solche Liste erhalte, frage ich zuerst, was die Studierenden und die Frauenbeauftragten dazu sagen. In neun von zehn Fällen sind die Frauenbeauftragten und die Studierendenvertreter einhellig mit dem einverstanden, was in dem entsprechenden Ausschuss umgesetzt wird. Ich weise mit allem Nachdruck zurück, dass auf die Meinung dieser Personen nicht geachtet würde.

Auf die Beteiligung der Studierenden bei der Verwendung von Studienbeiträgen bin ich schon eingegangen.

Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Meine Aufgabe ist es, die Belange des gesamten hochkomplexen Lebensraums Hochschule und aller ihrer Mitglieder im

Blick zu behalten. Dass wir im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgerechnet die Studierenden hintanstellten, muss ich mir nicht nachsagen lassen.

Frauen in der Wissenschaft zu fördern ist ein ganz zentrales Ziel der Hochschulreform.

(Simone Tolle (GRÜNE): Ja, ja!)

Die Frauenbeauftragte gewinnt deshalb an mehreren Punkten erheblich an Einfl uss und Bedeutung. Sie ist in der neuen erweiterten Hochschulleitung und in den Berufungsausschüssen stimmberechtigt. Darauf kommt es ja wohl an.

In den Ausschussberatungen wurde zusätzlich die Mitwirkung der Frauenbeauftragten in weiteren Gremien der Hochschule verankert. Die Tatsache, dass sie im Spitzengremium Hochschulrat vertreten sind, aber natürlich nicht mitstimmen können, weil man sich nicht selbst kontrollieren kann, haben wir ganz bewusst noch eingebracht.

Meine Damen und Herren, das neue Hochschulrecht erfasst auch das Hochschulpersonalrecht. Die Habilitation bleibt Einstiegsstelle für Nachwuchswissenschaftler, gerade in den Geisteswissenschaften, die vorher durch die Entwicklung im Bund zu kurz gekommen waren. Die Juniorprofessur wird als neuer, zusätzlicher Qualifi zierungsweg für die Berufung von Professoren eingeführt. Beide Optionen sind aber gleichwertig. Die in den parlamentarischen Beratungen gefundene Lösung trägt dem Rechnung: Geeignete Juniorprofessoren erhalten die Lehrbefugnis und damit das Recht zur Führung des Titels Privatdozent. Der Bund hat übersehen, dies einzuführen.

Das Hohe Haus wird heute auch über das erste Bayerische Universitätsklinikagesetz abstimmen. Wir werden damit alle Universitätsklinika rechtlich verselbstständigen. So setzen wir Forderungen des Wissenschaftsrates und Wünsche aus den bayerischen Universitätsklinika um. Die spezifi schen Erfordernisse in diesem besonders sensiblen Bereich haben wir im Gesetzentwurf berücksichtigt. Auch nach der rechtlichen Verselbstständigung bleibt der Freistaat Bayern über den Aufsichtsrat der Klinika in der politischen und wirtschaftlichen Gesamtverantwortung. Die Universitäten bleiben für die Ausbildung des MedizinerNachwuchses und für die wissenschaftliche Forschung verantwortlich.

Meine Damen und Herren, es sollte uns zu denken geben, dass die gerade auf einen privaten Besitzer übergegangene Klinik von Marburg und Gießen bei der Diskussion über den Streik die heftigsten Widerständler gegen einen Abschluss über 10 % aufweist. Daran erkennt man sehr wohl, dass die Lehre plötzlich ein Bestandteil des sonstigen Salärs ist. Das gilt auch für die Forschung.

Gleichzeitig erwarten wir von der Selbstständigkeit eine größere Flexibilität für die Wirtschaftsbetriebe Universitätsklinika. Wir versetzen sie in die Lage, besser auf Entwicklungen des Gesundheitsmarktes zu reagieren, der sich etwa durch das neue Abrechnungssystem, das so genannte DRG-System, schnell und grundlegend verän

dert. Wir stellen sicher, dass unsere Klinika immer bereit und in der Lage sind, besonders schwere und komplizierte Fälle zu behandeln. Unsere Uniklinika stehen an der Spitze des medizinischen Fortschritts. Jetzt liegt es an den Verantwortlichen, ihre Häuser so zu organisieren, dass sie auch in punkto Wirtschaftlichkeit und Service den privaten Krankenhausketten Paroli bieten können.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich unseren Universitätsklinika danken, die bis jetzt, trotz all der Erschwernisse, im Wesentlichen mit schwarzen Zahlen das Jahr zu Ende bringen. Das ist im Krankenhauswesen alles andere als selbstverständlich.

Die Universitätsklinika dienen natürlich weiterhin primär der Erfüllung ihrer Aufgabe in Forschung und Lehre. Der Umfang ihrer Krankenversorgung richtet sich an diesen Aufgaben aus, nicht umgekehrt. Wenn künftig nicht nur die Krankenversorgung eine wichtige Einnahmequelle ist, sondern wenn auch die Erfüllung der Lehraufgaben und Erfolge in der Forschung das Budget der medizinischen Fakultäten füllen, gewinnen beide an Wert.

Unsere Universitätsklinika arbeiten in der Krankenversorgung auf höchstem Niveau. In Forschung und Lehre sorgen sie dafür, dass künftig noch mehr Menschen noch besser geholfen werden kann. Meine Damen und Herren, mit der Zustimmung zu diesem Gesetz unterstützen Sie diese Bemühungen.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, für die außerordentlich sorgfältigen, fachkundigen und auch angenehmen Beratungen der letzten Monate danke ich persönlich sehr, beziehe dabei aber auch alle Mitarbeiter meines Hauses ein. Die Arbeit in den beteiligten Ausschüssen, vor allem aber im federführenden Ausschuss für die Hochschulen, war außerordentlich intensiv, effektiv und produktiv. Besonders danken möchte ich in diesem Zusammenhang dem Vorsitzenden des Hochschulausschusses, Herrn Dr. Spaenle, und seinem Stellvertreter, Herrn Abgeordneten Vogel, sowie den Berichterstatterinnen der Opposition, Frau Abgeordneter Rupp und Frau Abgeordneter Gote. Die Beratungen sind immer in dem Maße fruchtbar, wie wir die eigene Position an anderen Vorstellungen zu messen und unter Umständen zu korrigieren in der Lage sind.

Ich danke außerdem den Berichterstattern meiner eigenen Fraktion, Herrn Prof. Dr. Stockinger und Herrn Dr. Zimmermann, die sich sehr intensiv in die Unterredungen eingeschaltet haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Hochschulreform 2006 schaffen wir die Grundlage für fl exible, moderne, leistungs- und handlungsfähige Hochschulen. Wir geben Ihnen die Freiheiten an die Hand, die Ihnen helfen, bald 300 000 Studierende mit optimierten Studienbedingungen für sich zu gewinnen und rasch, dabei gezielt, zum Examen zu führen. Wir schaffen die Voraussetzungen, dass junge, kreative Wissenschaftler bei uns beste Chancen für ihre akademische Laufbahn fi nden. An unseren Hochschulen wird auch weiterhin Forschung auf Spitzenniveau möglich sein. Dies lässt sich nicht per Dekret verordnen. Das lässt sich aber nachlesen und

nachprüfen, wenn die Exzellenz-Initiative, die Mittel des Bundes und die Eliteförderung in diesen gesetzlichen Bestimmungen die richtigen Adressaten an allen unseren Hochschulen fi nden.

Eichstätt ist ebenso dabei wie Passau und andere, ebenso sind die zwei Münchner Universitäten dabei. Alle stellen sich dem Wettbewerb. Dafür bin ich außerordentlich dankbar.

(Beifall bei der CSU)