Thomas Goppel

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Herr Präsident, Hohes Haus! Angesichts der späten Stunde und lädierter Stimmbänder bitte ich um Nachsicht.
Für Sie ist es vielleicht eine frühe Stunde, für mich ist es eine späte.
Angesichts der späten Stunde will ich es möglichst konsequent und kurz machen. Ich will Ihnen aber auch ganz deutlich sagen, dass das, was Sie hier an Oberflächlichkeit bieten, in der Beurteilung einer Politik von fünf Jahren nicht seinesgleichen hat. Das wird man nichts finden.
Ich möchte Ihnen ausdrücklich sagen, wir haben 3000 Planstellen festgelegt. Wir können aber nicht sagen, wohin sie gehen, weil wir gemeinsam mit ihnen festgelegt haben, dass die Hochschulen im Wettbewerb dazu stehen und die Studierenden anwerben. Wenn die Studierenden kommen, können die Stellen erst anschließend vergeben werden, wenn wir also wissen, wohin sie gehen werden.
Wir haben ausdrücklich gemeinsam festgelegt, wir geben in den nächsten zehn Jahren für den Ausbau der Hochschulen 4 Milliarden Euro aus. Diese Mittel hat der Finanzminister zugestanden. Ich kann Ihnen anhand der letzten 13 Jahre nachweisen, dass wir 5,5 Milliarden Euro ausgegeben haben. Das heißt, was wir getan haben, belegt, was wir uns für die Zukunft vornehmen. Dadurch rücken die Zahlen, die wir in der Vergangenheit hatten – außer dem Sparkurs der letzten vier Jahre, der notwendig war –, wieder in den normalen Blick. Das ist völlig seriös und in Ordnung. Was Sie hier behaupten, ist eine Unverschämtheit. Die Präsidenten der Hochschulen bestätigen uns in dieser Vorstellung.
Ich will Ihnen ausdrücklich sagen: Diesen letzten Satz nehme ich nicht zurück und belege das mit Franz Josef Strauß: „Wer nach allen Seiten offen ist, der ist offenbar nicht ganz dicht.“ Das habe ich damit gemeint.
Sie sind, wo immer Sie reden, nach allen Seiten offen und haben immer die Argumente zur Hand, die Ihnen gerade passen. Wer immer alles vertritt, kann am Ende auch recht kriegen. Sie vertreten jede Position, wie Sie sie gerade brauchen.
In „BayernFIT“ ist ausdrücklich festgeschrieben, dass die Forschungsallianz – –
Sehr richtig. Wie man in den Wald hineinruft mit Frau Radermacher, so kriegt man es zurück. Und wenn ich danach rede, kriegen Sie es zurück, das dürfen Sie sich gefallen lassen.
Nein, nein. Der Rufer hieß Radermacher, war weiblichen Geschlechts und hat sonst meine ganze Hochachtung – heute nicht.
Noch einmal zurück. „BayernFIT“ ist eine Einheit von vier großen Gruppen. Dazu gehört „Bayern innovativ“. Wir haben übrigens zwei Metropolregionen in Bayern. Wenn mal jemand nach Nürnberg versetzt wird, dann haben Sie Mitleid, wir dürften die Universitäten dort nicht einbuttern und nicht einbinden. Jetzt gehen sie gemeinsam nach Nürnberg, denn die zweite Metropolregion ist genauso viel wert wie die erste, jedenfalls in Brüssel. Die Frage ist, ob wir uns dort ernst nehmen lassen oder nicht.
Da kann man dann leicht sagen: In dem Fall, wo es mir gerecht wird, bin ich eigentlich dafür, dass es so kommt. Wenn es dann anders gemacht wird und die mal wegziehen müssen, wie zum Beispiel der eine oder andere aus den jetzigen Forschungseinheiten, dann ist das nicht in Ordnung – nur weil es gemeinsam verfügt worden ist. Entweder stärken wir die Regionen oder wir machen es nicht. Lassen Sie sie uns stärken. Dann gehen sie gemein
Deutschland liegt im Mittel. Je weiter links man orientiert ist, desto mieser ist die Universität.
Frau Radermacher, ich muss meine Fraktion nicht erst zum Saufen schicken, wie Sie meine Kollegen verschicken wollen. Wenn wir was Richtiges sagen, klatschen wir Beifall, wie es das braucht.
Ich fand die Einlassung – es steht mir nicht zu, den Herrn Vizepräsidenten zu kritisieren – daneben. Dieser Satz gehört korrigiert. Herr Vizepräsident, ich finde, Sie sollten sich das noch einmal überlegen.
Damit bin ich schon bei der letzten Bemerkung: BayernFIT GmbH, fünf Millionen und was Sie da alles an Schwierigkeiten aufzeigen. Ob der Titel Ihnen gefällt oder nicht, ist der Welt wurscht. Er muss insgesamt etwas sagen.
In dieser GmbH wird etwas Neues gemacht, was es in Deutschland bisher nicht gibt. Deshalb können Sie es gar nicht bewerten. Selbst wenn Sie sagen: Es taugt nichts, stimmt das deswegen nicht, weil so etwas noch nie da war. Sie müssen erst einmal sehen, ob es sich bewährt. Wir legen vier Institutionen zusammen, die gemeinsam in Brüssel Mittel abfordern, weil die einzelnen Institutionen es nicht geschafft haben und weil wir am Beispiel von Oberösterreich und am Beispiel anderer Nachbarn deutlich nachweisen können, dass die Zusammenfassung von wirtschaftlichen und von wissenschaftlichen Wünschen gut ist.
Sie haben zugestimmt, dass wir den Hochschulrat anders besetzt haben, dass die Hälfte von außen besetzt wird.
Entschuldigen Sie, ich kriege doch mit, was Sie draußen in der Debatte regelmäßig aufführen.
Es ist wichtig, dass wir in der Lage sind, den Raum mitbestimmen zu lassen. Wie wollen Sie den Raum mitbestimmen lassen, wenn Sie die Wirtschaft draußen lassen? Sie sind doch nicht ganz dicht.
Nein, Herr Präsident, ich bitte um Nachsicht.
Herr Präsident! Was das häufige und heftige Trinken angeht, brauche ich mir nichts erzählen zu lassen. Ich gehöre zu denjenigen, die sehr wohl wissen, dass man, wenn man das Parlament betritt, darauf zu achten hat, dass die Summe und der Inhalt dessen, was man trinkt, den Bemerkungen von Frau Radermacher standhalten müssen.
Was mich anbelangt: Ich habe dem Satz mit dem „dicht“ sofort die Erklärung mit dem „nach allen Seiten“ nachgeschoben. Das ist der Unterschied zu Frau Radermacher. Sie hat gesagt, sie bleibt ohne Korrektur bei ihrer Bemerkung. Ich habe die Bemerkung anschließend sofort korrigiert. So fein kann man auch sein.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Diskussion über die Studienbeiträge wird uns nicht nur heute, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten noch öfter beschäftigen, weil sich hier zwei unversöhnliche Positionen gegenüberstehen: Die eine Position lautet, dass die Hochschulen nach sozialen Gesichtspunkten ausgebaut werden sollten. Die andere Position möchte sicherstellen, dass sich die Studierenden zu einem kleinen Teil an den Entwicklungskosten ihrer Hochschule beteiligen, damit sich diese Hochschule mit großem Tempo und Verantwortungsbewusstsein umtriebig auf den neuesten Stand bringen kann.
Diese beiden unterschiedlichen Positionen werden für uns ein Thema bleiben; denn Sie werden an den Hochschulen manche Veränderung und Verbesserung nicht wahrnehmen können, wenn die Beteiligten bei den Entwicklungskosten nicht einbezogen werden. Wir haben ge
ungstatbestände sind daher überhaupt nicht geeignet, die sozialen Ungerechtigkeiten auszugleichen.
Des Weiteren können Studiengebühren nicht sozialverträglich sein, weil die Kredite nicht angenommen werden; dies wurde hier schon gesagt. Ich kann die Studierenden gut verstehen, wenn Sie die Kredite nicht annehmen. Natürlich habe ich, wenn in meiner Familie anders mit Geld umgegangen wird und jeder Euro umgedreht werden muss, eine andere Einstellung. Ich gehe nicht zu einer Bank und nehme einen Kredit auf, weil ich nicht weiß, ob ich diesen wieder zurückzahlen kann. Sie sagen dann: Ja gut, er wird gestreckt. Aber stellen Sie sich vor, dass der Betroffene das Studium beendet hat und dann ein Unternehmen gründen oder in die Familiengründungsphase eintreten will, was für Sie als christlich-soziale Partei auch wichtig sein muss. Er geht dann zu seiner Bank und bittet um einen Kredit für sein Eigenheim oder für seine Unternehmensgründung. Dann sagt die Bank: Du hast aber noch den Kredit für die Finanzierung deines Studiums abzuzahlen. Ist das sozial gerecht? Ich kann gut verstehen, dass man sich nicht mit Krediten belastet, wenn man aus einer sozial schwachen Familie kommt. Die Stipendien, die Sie uns immer versprochen haben, gibt es nicht. Noch nicht einmal im Ansatz ist zu erkennen, dass Sie etwas aufbauen.
Viertens, Studiengebühren verbessern die Situation an den Hochschulen nicht. Die Maßnahmen, die mit den Studiengebühren finanziert werden, bleiben, gemessen an der Situation, die wir an den Hochschulen vorfinden, ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Verteilung der Mittel ist nach wie vor intransparent – daraus rührt die große Unzufriedenheit der Studierenden – und sie erfolgt nicht unter paritätischer Mitwirkung der Studierenden, zumindest in den meisten Fällen nicht, obwohl dies in diesem Hause von allen so gefordert wurde.
Manche Maßnahmen sind mehr als fragwürdig. Immer noch sind die Hochschulen zu voll. Die Lehre findet in maroden Gebäuden statt. Es gibt zu wenig Lehrpersonal, zu wenig Tutoren und Tutorinnen und zu große Gruppen. Wir alle kennen die entsprechenden Beispiele. In Würzburg sind die Studierenden in eine Dreifachturnhalle oder vorübergehend in einen Kinosaal ausgelagert worden. Diese Beispiele sind Ihnen bekannt. Sie haben in der Hochschulpolitik und insbesondere bei der Hochschulfinanzierung Ihre Pflicht seit Jahren nicht erfüllt. In all diesen Jahren waren Sie in der Regierungsverantwortung.
Die Hochschulen leiden an ihrer Unterfinanzierung und ihrem mangelhaften Ausbau. Entgegen aller hehren Worte und Versprechungen haben Sie die Situation bisher nicht verbessert, jedenfalls nicht ausreichend. Sie bleiben hinter dem Notwendigen zurück. Darüber können Ihre geschönten Erfolgsbilanzen nicht hinwegtäuschen; denn mit großen Zahlen lässt es sich leider sehr leicht täuschen. Entscheidend ist nicht, was Sie für viel halten, sondern ob es den Zielen angemessen ist. Hier bleiben Sie weit hinter den Zielen zurück. Es ist nicht entscheidend, der Einäugige unter den Blinden zu sein und immer auf die schlechtere Bilanz anderer Länder zu verweisen. Sie stehen hier in Bayern in der Verantwortung. Wir messen Sie an dem, was hier notwendig, zielführend und leistbar ist.
Die Benachteiligung, von der Sie für Bayern immer sprechen, gibt es in Wirklichkeit nicht. Die Neigung zum Studium ist geblieben. Die Zahl der Studierenden nimmt nicht ab, sondern zu. Sie steigt vor allem bei den Schülern aus anderen Schularten. Ihre Behauptung, wonach durch die Studienbeiträge große Veränderungen eingetreten seien, ist schlicht und ergreifend nicht faktengemäß. Die Erwerbstätigkeit bei den Studierenden nimmt nicht ab, weil Studienbeiträge eingeführt worden sind, sondern weil die Studierzeiten so dicht geworden sind. Das ist auf einen Beschluss des Landtags zurückzuführen, der von allen Fraktionen zusammen gefasst wurde.
In einzelnen Semestern sind die Angebote sehr dicht, damit die ECTS-Punkte – European Credit Transfer System – erreicht werden, sodass eine Arbeit nebenbei nicht möglich ist. Weil das so ist, haben wir vom ersten Tage an gesagt: Wer nicht in der Lage ist, den Studienbeitrag zu leisten, muss die Möglichkeit eines Kredits erhalten, und zwar zu Konditionen, die sich mit anderen nicht nur messen lassen können, sondern ihnen überlegen sind.
Dass bislang so wenig junge Leute diese Kredite in Anspruch genommen haben, liegt weniger daran, dass wir hier eine besondere Zurückhaltung geübt hätten, sondern daran, dass viele Studierende im sechsten, siebten, achten, neunten oder zehnten Semester keinen Kredit mehr aufnehmen. Wenn in der Zukunft zusätzliche Semester kommen werden, wird die Zahl derer, die einen solchen Kredit aufnehmen, zunehmen. Wenn jemand sein Studium abgeschlossen hat und zwei Jahre mit der Rückzahlung warten konnte, wird die Frage der Finanzierung anstehen. Frühestens in sechs Jahren wird eine Bewertung der Behauptungen, die Sie schon heute aufgestellt haben, möglich sein.
Alles andere sind Vermutungen. Dass in einem Gesetz, das wir in diesem Haus mit unseren Stimmen verabschiedet haben, ausdrücklich steht, dass die Beiträge gestundet werden, wenn das Einkommen nicht stimmt, dass sie gestrichen werden, wenn die persönlichen Verhältnisse eine Zahlung nicht zulassen, dass aber der Anspruch des Staates auf Rückzahlung von etwa fünf bis zehn Prozent des Gesamtstudienkostenbeitrages in der späteren Zeit nicht wegfällt, das liegt an der Systematik, mit der wir ans Werk gehen. Die Meister haben schon immer ihren Meisterbrief selbst bezahlt. Niemand hat nach einem Kredit gefragt. Niemand hat ihnen etwas bezahlt. Sie mussten alles auf Heller und Pfennig zurückzahlen.
Bei den Studierenden muss das Bewusstsein wachsen, dass es nicht alles umsonst gibt. Wenn einer nicht in der Lage ist, den Beitrag zu zahlen, muss er ihn nachher auch nicht zurückzahlen. Es ist aber eine andere Einstellung zum Begriff sozial, wenn bei ihm das Bewusstsein wächst, dass nicht alles umsonst geht. Sozial heißt nicht, dass ich von heute auf morgen Anspruch auf alles habe. Sozial heißt, dass der Staat dort, wo es Not tut, einspringt. Er muss aber nicht einspringen, ohne zu fragen, ob es Not tut. Diese Änderung muss sein.
meinsam beschlossen, dass wir die Hochschullandschaft umbauen. Ich ärgere mich bis heute, dass ich an dem Tag gefehlt habe, als Sie die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge beschlossen haben. Damit haben wir einige alte und gute Qualitäten abgeschafft, indem wir Frau Bulmahn erlegen sind. Das ändert nichts daran, dass wir heute vertragstreu sein müssen.
Wir haben ausdrücklich beschlossen, eine ganz andere Form des Studiums einzuführen. Dazu gehören kleinere Gruppen, neue Aufbauten, Steuerungen und Unterbrechungen mit ständigen Prüfungen sowie eine ständige Überprüfung der Abläufe. Das bedeutet, dass die Studierenden im Laufe ihres Studiums sehr viel mehr Zugang zu ihren Betreuern und ihren Professorinnen und Professoren haben müssen und dass kleinere Gruppen gebildet werden müssen. Das war in den Jahren zuvor nicht vorhersehbar.
Seit dem Jahr 2005 müssen wir sicherstellen, dass die genannten Angebote vorhanden sind, weil wir für das Jahr 2010 versprochen haben, weitestgehend auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt zu haben. Das Jahr 2005 ist der Zeitpunkt, an dem im Hinblick auf die Studienbeiträge überprüft worden ist, wo die Lehre verbessert werden kann. Wir haben die Studienbeiträge eingeführt, um die Situation der Lehre an den Hochschulen zu verbessern und sicherzustellen, dass die jungen Damen und Herren die für sie sinnvollen Verhältnisse vorfinden. Das ist der Ausgangspunkt.
Wir haben uns damals gefragt, ob wir Studienbeiträge einführen sollen oder nicht. Interessanterweise sind die Länder, in denen Studienbeiträge eingeführt wurden, nicht die Länder, in denen die Studierendenzahlen am stärksten abnehmen. Die Entwicklung scheint hier anderen Gesetzmäßigkeiten zu folgen. Es gibt Hochschulen, die Studierende verlieren und andere, bei denen die Zahl der Studierenden steigt. Das kann unterschiedlich begründet werden. Ich möchte die Begründung nicht wechseln: Die Zahl der Studierenden hat vornehmlich an den Fachhochschulen zugenommen. Das ist kein Problem, da Bachelor- und Masterstudiengänge jederzeit einen Wechsel an die Universität ermöglichen. Außerdem kann ein Student an einem Standort grundsätzlich beides studieren. Das sind einfach andere Verhältnisse. Wir sollten sie nicht permanent miteinander vergleichen.
Wir haben gemeinsam die Durchlässigkeit eingeführt. Dr. Günther Beckstein hat als Ministerpräsident im November die Fachhochschulen sehr weit für Nichtabiturienten, also für die Meister, geöffnet. Meine Damen und Herren, Siegfried Schneider hat heute früh sehr ausführlich den Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ verdeutlicht. Wir sind dabei auf einem guten Weg. Junge Menschen, die sich nach der vierten Klasse nicht entschließen, direkt auf das Gymnasium zu gehen und dort das Abitur zu machen, kommen in aller Regel über den Umweg der Realschule, der Fachoberschule oder der Berufsoberschule trotzdem auf die Hochschule. Sie haben dann nicht die allgemeine Hochschulreife, sondern sind auf ihrem Gebiet spezialisiert.
dienbeitragssumme soll ein Stück dazu beitragen, dass über diesen Mehrbedarf hinaus weitere Verbesserungen erreicht werden können. Bitte vergessen Sie nicht, dass die Meister einmal 30 bis 40 % der Bevölkerung ausgemacht haben. Inzwischen nehmen die Studierenden, je nachdem, wohin man kommt, 30 bis 50 % ein. Die Meister sind bei fünf, sechs oder sieben Prozent. Damit wird deutlich, warum ich auf der anderen Seite nicht ohne Ausgaben auskomme.
Sie haben auch noch das zweite Thema, die Verwaltungsgebühr angesprochen. Sie wissen, dass die Verwaltungsgebühr eingeführt worden ist, als wir das erste Mal über das Thema Studienbeiträge diskutiert haben. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass wir uns im Wissenschaftsministerium darum bemühen werden, die Verwaltungsgebühr mit einzubeziehen. Nicht zuletzt hat das Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht in Bayern dazu geführt, dass das Gericht gesagt hat, die Verwaltungsbeiträge hätten nichts mit dem zu tun, was wir mit den Studienbeiträgen machen. Die Verwaltungsgebühren sind ein anderer Ansatz, der dazu dient, dass die entsprechenden Zahlungen geleistet werden können. Genau dieser Ansatz hat uns veranlasst, zu sagen, dass die Verwaltungsgebühr nicht mit den Studienbeiträgen verrechnet werden kann, auch wenn ich es drei Mal wollte.
Eine letzte Bemerkung zu dem Thema. Wir haben es erreicht, dass entgegen der gesetzlichen Regelung, wonach die Verwaltungsgebühr ein Bestandteil des Staatshaushaltes ist, diese zu einem Drittel mit dem verrechnet wird, was die Studierenden im Informationsbündnis zusammen mit der Hochschulleitung an ihrer Hochschule verbessern. Das ist ein Fortschritt und Erfolg, ganz unabhängig davon, wie Sie es insgesamt beurteilen.
Eine allerletzte Bemerkung, meine Damen und Herren, die ich für ganz wichtig halte. Mit den Studienbeiträgen wollen wir die Zukunft gewinnen und unsere Hochschulen weiter an der Spitze der bundesdeutschen Hochschulen sehen. Die zwei besten Länder sind die, die nicht über die Studienbeiträge, sondern über deren Verwendung streiten, und das sind Baden-Württemberg und Bayern. So schlecht sind wir nicht. Die Iren hängen hintendran. Vergessen Sie das bitte nicht.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich bedanke mich zunächst beim Kollegen Prof. Stockinger, weil er bei seiner Darlegung der Grundlagen, die wir für die Veränderung heranziehen und die wir zu verändern suchen, so präzise gewesen ist, dass ich normalerweise auf eine Wortmeldung hätte verzichten können. Danke für diese Zusammenschau.
Ich will zu ein paar Bemerkungen, die aus dem Munde der beiden Kolleginnen gekommen sind, Stellung nehmen, weil Sie die Gegebenheiten nicht so aufgreifen, wie es der Realität entspricht – und unsere Vorstellung käme dann noch hinzu.
Ich will gerne erst einmal registrieren, dass Sie im Gegensatz zu der Zeit vor zwei Jahren, als wir das Hochschulgesetz novellierten, diesmal dem Gesetz in seiner Gänze Ihre Zustimmung nicht verweigern, sondern an ein paar Punkten Korrekturen anbringen. Das ist ein Zeichen dafür, dass in diesen zwei Jahren gemeinsam Zuversicht
gewachsen ist, dass wir so schlecht nicht waren, wie Sie es uns seinerzeit unterstellt haben.
Das ist übrigens auch das Ergebnis der Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Dort wird im Wesentlichen festgehalten, dass die neuen Bestimmungen, die die Selbstständigkeit, die Eigenständigkeit und die eigene Qualität der Hochschule in dem Wettbewerb zueinanderführen und nicht nur vor dem Gesetz oder vor dem Parlament, gut geklappt haben und in eine gute Entwicklung eingemündet sind.
Ich will ein paar Dinge anmerken, weil sie mir wichtig erscheinen. Einer davon, zuletzt genannt von Frau Kollegin Gote: die Gebühren für Eignungsprüfungen. Sie wissen, dass die Gebühren für die Eignungsprüfungen, sowohl die für die Künste als auch die für die Ausländer, in dem Augenblick, in dem jemand aufgenommen wird, sofort zurückgezahlt werden. Das heißt, wer sich mit Recht beworben hat, hat keinen Anfall von Gebühren. Wenn ich aber gleichzeitig im Verhältnis 1 : 12 Bewerbungen in Amerika, in China oder sonst wo, wenn es nicht EU-Land ist, untersuchen und überprüfen muss, entstehen daraus ungeheure Kosten für die jeweilige aufnehmende Hochschule. Dass eine Hochschule wie die Technische Universität besonders angestrebt wird, weil man in aller Welt weiß, dass es sich um eine der besten Hochschulen handelt, ist klar: Jeder, der woanders studieren will, meldet sich dort, und wir haben einen riesigen Aufwand, der eigentlich unseren Studierenden zugute kommen müsste. Weil die Professoren hier verlangt sind und nicht bei Bewerbern irgendwo in der Welt, haben wir gesagt, wir schieben einen Riegel vor bei denjenigen, die sich überall auf Verdacht bewerben.
Die TU hat uns darauf aufmerksam gemacht – das ist richtig, ich will es gar nicht bestreiten – und hat auch nachgewiesen, dass die Zahlen sehr hoch sind im Verhältnis zu dem, was sie aufnehmen kann.
Bei Kunst und Musik wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der Versuch aus dem Ausland, bei uns zu studieren, besonders stark geworden war, weil es bei uns nichts gekostet hat und dazu geführt hat, dass die zweitteuersten Studienplätze im Land – das sind nämlich die für die Künste nach der Medizin – am meisten Bewerbungen von außen hatten ohne Aussicht auf Erfolg, dass man insgesamt mit der Hälfte der Mannschaft bei den Musikhochschulen Ausländer betreut mit unseren Steuergeldern und nicht mehr unsere eigenen Leute. An der Stelle sollte wenigstens bei den Aufnahmegegebenheiten ein Stopp eingebaut werden, damit nicht jeder unsere Leute noch von der Arbeit abhält.
Das ist der Grund, sonst überhaupt keiner. Jeder darf und kann sich bewerben, und wer es mit Aussicht auf Erfolg tut, tut es ohne jede zusätzliche Aufwendung, wenn man von der wochenweisen Aufwendung einer entsprechenden Gebühr absieht.
Im Übrigen: Wer für die Aufnahme von auswärts zu uns kommt, kriegt die Gebühr zurück, sobald über die Aufnahme entschieden ist.
Das Zweite sind die Ausländer, die nicht der EU angehören, die bei uns zu 20 %, also – relativ – doppelt so stark wie alle anderen, von etwaigen Studienbeiträgen entlastet werden.
Ihre Klage geht in eine ganz andere Richtung. Es ist nicht einzusehen, dass, sobald es um unsere eigenen Studenten geht, bei uns die Diskussion geführt wird, es würden 90 % mit Studienbeiträgen belastet.
Davon werden 15 % aufgrund familiärer Konditionen freigestellt; es bleiben 75 %. 10 % werden aus Leistungsgründen freigestellt. Wenn wir bei 20 % Ausländern die – relativ betrachtet – doppelte Zahl von Bewerbern aus Kasachstan – und was weiß ich, von woher überall – an unseren Hochschulen aufnehmen, ohne dass Studienbeiträge anfallen, ist mir unverständlich, warum das eine Benachteiligung sein soll. Das ist eine Begünstigung dieser Gruppe gegenüber anderen; denn wir wissen, dass für sie die Belastung besonders hoch ist. In zwei oder drei Jahren werden wir gemeinsam überprüfen, was sich daraus ergeben hat, und dann werden wir sehen, ob wir es dabei belassen oder ob wir das anders regeln können. Ich halte es für das Allerwichtigste, dass wir uns mit einer Gesetzgebung nicht auf Ewigkeiten binden, sondern gemeinsam eine Sache prüfen und sie zu gegebener Zeit ändern können wie jetzt dieses Gesetz, das immerhin in mehr als der Hälfte der Punkte Ihre Zustimmung gefunden hat, auch wenn noch ein paar Punkte übrig bleiben, bei denen Sie anderer Meinung sind.
Der dritte und letzte Punkt ist die Frage nach der Meisterprüfung; denn das ist ein strittiger Punkt. Es geht um Zugänge zu unseren Hochschulen nach Kriterien, die außerhalb des Abiturs stehen. Frau Kollegin Rupp, wenn wir zwei in der Öffentlichkeit antreten, ist das mein größtes Problem. Einerseits sagen Sie, das Abitur ist der Zugang zur Hochschule, den Sie möglichst nicht verwässern wollen. Andererseits wollen Sie möglichst viele zulassen, die kein Abitur haben.
Was wollen Sie jetzt, nicht verwässern oder verwässern?
Beides geht nicht. Entweder wollen Sie den Zugang nicht verwässern, oder Sie wollen ihn verwässern.
Nein, das geht nicht. Sie lassen ein Prinzip nur so lange gelten, bis Sie dagegen sind, und dann wollen Sie es aufheben. Diesen Unfug machen wir nicht mit.
Das ist nicht unser Problem, das ist Ihr Problem. Wir haben im Gegensatz dazu gesagt, dass tüchtige Meister – und zwar die ersten 20 von 100, die in Bayern ihren Meisterbrief machen – einen unbegrenzten Zugang zur Hochschule bekommen müssen, weil wir annehmen, dass diese an den Hochschulen kein Problem haben werden; deswegen die Beschränkung auf 20 %.
Inzwischen stellen wir fest, dass sich das sehr bewährt hat; denn alle, die sich da gemeldet hatten, hatten an der Hochschule keine Probleme, sonst könnten nicht 43 % eines Jahrgangs ohne Abiturzugang an den Hochschulen erfolgreich abschließen. Der Meisterbrief und der Abschluss der BOS und der FOS haben sich bei uns bewährt, weil wir den Abschluss an Qualitätsmaßstäbe geknüpft haben und weil wir von unseren Leuten verlangen, dass sie etwas leisten, damit sie an der Hochschule auch entsprechende Zeiten unter begünstigten Bedingungen verbringen können.
Der Zugang aufgrund der Meisterprüfung ist jetzt an Fachrichtungen festgemacht. Ein Schreiner, der in seinem Holzbereich bleibt, ein Zimmerer, der in seinem Bereich bleibt, hat den vollen Zugang, damit aber auch das Risiko, dass er fehlende Fremdsprachenkenntnisse und andere fehlende Kenntnisse nachholen muss. Die Hochschule hat die Aufl age, dafür zu sorgen, dass da einer nicht auf der Strecke bleibt. Wir haben den Hochschulen also zusätzliche Belastungen zugemutet, aber wir haben den Zugang geöffnet.
Jetzt kommt genau das, worüber wir streiten, Zugang für Krankenpfl eger. Frau Gote hat gesagt, da gebe es eine Eingabe. Ich habe mir die sehr genau angeschaut. In der Eingabe wird nicht nur gefordert, dass der Petent zum Hochschulzugang keinen Meisterbrief braucht, sondern es wird die Anerkennung der Krankenpfl egerausbildung als adäquate Ausbildung gefordert. In anderen Ländern gibt es fast durchgängig die Vorschrift, dass an die Stelle des Meisterbriefes eine drei- oder vierjährige Berufspraxis treten kann, und die wollten Sie zusätzlich streichen. Es muss einer doch in seinem Beruf wenigstens einmal Erfahrung gesammelt haben, um zu wissen, ob er da etwas kann, oder er geht direkt durch. Frau Kollegin Rupp, jetzt sind wir wieder bei Ihrer angeblich so konsequenten Haltung. Genau das Gegenteil ist der Fall. Bei Ihrem Wunsch, das Abitur als Hochschulzugang zu ersetzen, sind Sie nicht konsequent, sondern Sie wollen jedem Einzelnen einen Gefallen tun. Das ist aber am Ende aus der Steuerkasse nicht zu bezahlen.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung geht mit Augenmaß vor. Er entscheidet viele Dinge, die entscheidungsreif sind, und stellt manche Dinge zurück, weil wir erst die Wirkung aus der vorherigen Vorschrift überprüfen wollen. Ich danke Ihnen für die systematische und konsequente Beratung des Gesetzentwurfes und bitte um Zustimmung, damit wir den Zugang des Doppeljahrgangs zu den Universitäten gut vorbereiten können. Wenn wir im Jahr 2011 zwei Jahrgänge an die Hochschule übernehmen, brauche ich in der Hochschule Freiheit und für die jungen Leute die Gewissheit, dass sie an der Hochschule auch in der richtigen Weise unterrichtet werden. Das werden wir vorbereiten. Ob Sie uns daran hindern können, darüber wird am 28. September der Wähler entscheiden. Ich würde mir wünschen, das Ergebnis ist nein; denn wir werden um das beneidet, was wir hier in Bayern organisieren.
Herr Präsident, Hohes Haus! Heute liegt uns ein ganzes Paket mit Anträgen der SPD-Fraktion zur weiteren Entwicklung der wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern vor. Sie haben in der parlamentarischen Beratung einige geringfügige Änderungen erfahren. Vor allem ist aus dem ursprünglichen Eingangssatz jetzt die Einleitung geworden. „Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen künftiger Haushaltsplanungen darauf hinzuwirken, entsprechende Mittel bereitzustellen, um“, so heißt es. Mit den Worten „im Rahmen künftiger Haushaltsplanungen“ wird deutlich, was wir in den nächsten Jahren zu tun gedenken, und damit wird auch deutlich, warum die Fraktion der CSU die Anträge im Augenblick,
reigen dieses Jubiläumsjahres besonders deutlich. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Staatsbibliothek Dreh- und Angelpunkt und Garant für die Funktionsfähigkeit der kooperativen Leistungsverbünde der Hochschulbibliotheken ist.
Als unmittelbare, sofort wirkende Maßnahme und als mittelbare Maßnahme im Nachtragshaushalt haben wir deswegen eine Mehrung des zentralen Ausgabentitels der Staatsbibliothek um 1 Million Euro. Wir haben damit die Mittel um 11 % auf 10,5 Millionen Euro aufgestockt. Eine weitere Erhöhung der Ausgabemöglichkeiten der Staatsbibliothek um 465 000 Euro im Nachtragshaushalt bringt die Absenkung der Haushaltssperre bei den Ansätzen auf das für die Hochschulen allgemein geltende abgesenkte Niveau. Das heißt, dort, wo wir in den letzten Jahren zurückhaltend waren und die Sperre nicht aufgehoben haben, ist dies in diesem Jahr nachschubmäßig erfolgt. Damit stehen sie auf demselben Plateau, auf dem wir uns auf die Steigerung der Studierendenzahlen vorbereiten.
Außerdem gibt es einen Änderungsantrag der CSU, mit dem wir eine nochmalige Aufstockung des Erwerbungsetats um 300 000 Euro beantragen. Wir stärken dadurch der Staatsbibliothek den Rücken, damit sie ihrem Koordinierungs- und Versorgungsauftrag weiter aktiv nachkommen kann.
Bei den übrigen Titeln, insbesondere bei denen des Personals, halten wir im Nachtragshaushalt 2008 zwar noch keine Verbesserungen für möglich. Für die Schaffung neuer Stellen im Haushalt werden der Staatsbibliothek aber 250 000 Euro aus den Ausbaumitteln zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen zur Verfügung stehen. Das wird herüber gegeben, und damit sind die Universitäten einverstanden.
Diese unmittelbar im Haushaltsjahr greifenden Maßnahmen sind ein wichtiger Einstieg, damit jetzt eine rasche Hilfe an den Stellen, wo sie dringend notwendig ist, erfolgen kann. Das heißt, dass wir die Voraussetzungen dafür, die Herausforderungen der steigenden Studierendenzahlen besser zu bewältigen, weiter schaffen müssen. Das wird Aufgabe der künftigen Haushalte sein, über die im Herbst der neu gewählte Landtag entscheiden wird. Die Entscheidungsgrundlage dafür legen wir. Wir werden entsprechend den vom Landtag am 14. Februar gefassten Beschlüssen den Bericht zur Situation der wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern fortschreiben und ergänzen. Ich will Ihnen ausdrücklich zusichern, dass ich dabei die Offenheit und die Ehrlichkeit beibehalte, die ich deshalb ganz bewusst an den Tag gelegt habe;
denn ich kenne die eher randseitigen Bereiche des Haushaltes und weiß, wer die riesigen Etats für die Wissenschaften hat; wer im Kulturbereich ständig zulegen darf und muss; wer darauf achten muss, das Ganze jeweils auf dem Stand der Zeit zu halten, und dass man dann die Bibliotheken sehr wohl deutlich erwähnen muss, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Das sichere ich Ihnen zu.
Geld zusätzlich ausgegeben haben und gemeinsam verantworten, weil diese Dinge nicht nur wünschenswert, sondern zwingend zu erledigen sind. In dem Fall, in dem wir jetzt miteinander diskutieren, geht es darum, dass wir alles noch ein Stück perfekter ausrüsten könnten. Aber, Herr Rabenstein, wir haben bereits eine Ausrüstung, die uns, davon abgesehen, im Gesamtkonzept der Bibliotheken an eine Stelle stellt, bei der wir heute sagen müssen: Es gibt keine andere Bibliothek in Deutschland als die Bayerische Staatsbibliothek, bei der sich Google einklinkt und sagt: Diese wollen wir unbedingt haben. Also, schlecht sind wir nicht.
Bei allem, was Sie der Reihe nach aufzählen, gibt es Verbesserungsbedarf. Darin sind wir uns einig. Über die Größe und über die Menge werden wir weiter streiten.
Dass wir dabei die Entwicklung sehr sorgfältig im Auge behalten und bemüht sind, jeweils bestmöglich zu helfen, ist selbstverständlich. Wir sind entschlossen, das uns jeweils Mögliche zu tun. Hinsichtlich des Nachtragshaushalts 2008 sind aus unserer Sicht allerdings keine weiteren Landtagsbeschlüsse erforderlich, weil das, was notwendig war, im Nachtragshaushalt bereits enthalten ist.
Die Lage der wissenschaftlichen Bibliotheken ist nicht einfach. Das ist nicht zu bestreiten. Die Expertenanhörung des Hochschulausschusses im Februar des letzten Jahres hat ganz eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit der Bibliotheken in Bayern unter Beweis gestellt und hat drei Säulen genannt: Die Zusammenarbeit und die Vernetzung der Hochschulbibliotheken, den weiteren Ausbau der zentralen Dienstleistungsfunktionen in der Staatsbibliothek und den konsequenten Aufbau der virtuellen Bibliothek in Bayern. Das ist etwas, was wir, begleitet durch sehr heftigen Streit, auch hier im Parlament, gemacht haben.
Ich kann mich gut daran erinnern, vor vier Jahren haben wir alle gesagt: „Ach, das Virtuelle brauchen wir doch noch nicht, das kann man später mal wo anders einkaufen.“ Heute gelten wir als federführend und als besonders gut ausgerüstet.
Die Anhörung hat aber auch deutlich gemacht, dass die Synergieeffekte aus diesem kooperativen Leistungsverbund nicht beliebig auszuweiten sind. Die Leistungsgrenzen des Verbundsystems sind deutlich geworden, weil die Studierendenzahlen in den nächsten Jahren so anwachsen. Deswegen habe ich mit Ihnen zusammen angemahnt, dass wir dort rasch tätig werden müssen. Deshalb sind die qualitativen Aussagen der angehörten Experten, in diesem Jahr einen Bericht an den Hochschulausschuss zu geben, Lieferanten von ergänzendem Zahlenmaterial, das wir dringend gebraucht haben.
Was ist das Fazit aus dieser Situationsanalyse? Fazit aus meiner Sicht ist – vorrangig und unabweisbar –, dass wir die Staatsbibliothek weiter stärken. Die nicht nur für Bayern, sondern auch im internationalen Maßstab einzigartige wissenschaftliche Bedeutung der Bayerischen Staatsbibliothek wird durch den bunten Veranstaltungs
sität bei der Bearbeitung von Anträgen nach sich zieht. Die Universitätsbibliothek hat mir ausdrücklich nachgewiesen, dass sie bei der Ausleihe eine Halbierung der Zeiten verzeichnet. Wenn ich davon ausgehe, ist wirklich Zeit, bei dem bisherigen Personal zusätzliche Anträge aufzunehmen. Es ist auch die Zeit, sich besonderen Aufträgen ganz besonders zu widmen. Man kann Zahlen nicht so vergleichen, wie Sie es getan haben, unabhängig davon, dass man sie so nebeneinander gestellt, natürlich auch als Beleg nehmen kann, mehr zu tun. Aber wenn Sie das Beispiel nehmen, das Sie eben gebracht haben, wird deutlich, warum Ihre Anträge so nicht anzunehmen sind, sondern sehr wohl systematisch weitergearbeitet werden muss und an der Stelle jeweils die richtige Rechnung stehen muss, bevor man am Haushalt eine Veränderung vornimmt.
Herr Kollege Rabenstein, von der präzisen Angabe und von den Zahlen her haben Sie recht, das habe ich nicht zu bestreiten. Aber in den letzten Jahren haben die Universitätsbibliotheken und die Bibliotheken insgesamt – bis zur Staatsbibliothek – eine Technisierung, eine Umstellung bei der Ausleihe und bei der Vergabe von Büchern erfahren, die eine unglaubliche, neue Inten
desminister Seehofer dafür einsetzt, die Zulassung und den Vertrieb von Genmais MON 810 aufgrund des unzureichenden Umweltplans von Monsanto einzustellen.
Wir fordern zweitens, dass der Anbau von genmanipulierten Pflanzen auf Staatsgütern eingestellt wird.
Wir stellen jetzt leider fest, dass genau um das Staatsgut Schwarzach in Unterfranken herum der Genmais richtig wuchert. Wir haben dort jetzt quasi einen großflächigen Anbau von Genmais mitten zwischen Naturschutzgebieten, zwischen FFH-Gebieten und SPA-Gebieten. Aber das Staatsgut Schwarzach geht hier wirklich mit schlechtem Beispiel voran.
Wir haben jetzt 97 Hektar Genmaisanbau in Bayern. Wenn man bedenkt, dass es im Jahr 2007 knapp sechs Hektar waren, dann soll dieser Genmais jetzt auf mehr als der 15-fachen Fläche angebaut werden.
Zurück zu unserem Antrag. Im dritten Punkt fordern wir, dass der private Genmais-Anbau aufs Schärfste kontrolliert wird, dass darüber Bericht erstattet wird, dass Buch geführt wird, dass Verunreinigungen, Durchwuchs, all das verhindert wird, und dass bei der Ernte von diesem Mais vor allem eine scharfe Trennung erfolgt hinsichtlich Lagerung, Verarbeitung und wenn er in Umlauf kommt oder als Futtermittel eingesetzt wird.
Viele europäische Staaten, z. B. Österreich, Griechenland, Ungarn, Polen, Frankreich, haben erkannt, dass mit dem Genmais kein Staat zu machen ist. Ich verstehe nicht, warum Bayern als deutsches Bundesland eine Vorreiterrolle einnimmt.
In vier ostdeutschen Staaten wird mehr angebaut als in Bayern, und auf Bayern folgt Thüringen und dann mit großem Abstand Niedersachsen, und Baden-Württemberg mit relativ kleinen Flächen. Warum muss in Bayern dieser massive Genmaisanbau erfolgen? Wir sagen ein klares Nein dazu.
Die Genehmigung ist zu widerrufen.
Wir nehmen Frankreich als Vorbild. Frankreich hat im Februar dieses Jahres beschlossen: Der MON 810 Mais wird im gesamten französischen Staatsgebiet nicht angebaut. Warum? Weil der untersuchende und vorbereitende Ausschuss in Frankreich, der für den Genanbau zuständig ist, neue Fakten festgestellt hat und wissenschaftliche
Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. Also, es sind zwei Gegenstimmen. Dann wird trotzdem dem Antrag des Haushaltsausschusses gefolgt mit der Folge, dass die Anträge insgesamt abgelehnt sind.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 15/8202 – das ist der Tagesordnungspunkt 11. Die Abstimmung wird in namentlicher Form durchgeführt.
Ich sage noch dazu: Wer dem Antrag mit den vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 15/10341 vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, die blaue Ja-Karte zu benutzen. Für Gegenstimmen ist die rote Nein-Karte zu benutzen – schauen Sie auf Ihre Fraktionsvorsitzenden –, Stimmenthaltungen weiße Karte. Die Urnen sind bereits aufgestellt. Vier Minuten.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, die Zeit ist abgelaufen. Ich schließe damit die Abstimmung und bitte auszuzählen, damit ich das Ergebnis später bekannt geben kann.
Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 auf:
Antrag der Abg. Helmut Brunner, Henning Kaul, Christian Meißner u. a. (CSU) Anbau Genmais MON 810 in Bayern (Drs. 15/9991)
Bevor wir in die Aussprache eintreten, weise ich darauf hin, dass diesmal die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion beantragt haben, über ihren jeweiligen Dringlichkeitsantrag auf den Drucksachen 15/9794 und 15/9804 jeweils in namentlicher Form abstimmen zu lassen. Ich bitte, das bekannt zu geben.
Ich eröffne die Aussprache. Es wurde eine Redezeit von jeweils 15 Minuten vereinbart. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.
Herr Präsident, Hohes Haus! Wenn sich der Pulverdampf gelegt hat und sich die Bevölkerung mit der Thematik beschäftigt, ist es unerheblich, wer hat zuerst, wer hat zuletzt und wer hat wie viel, sondern dann wird gefragt, was geschehen ist. Und bei der Frage, was geschehen ist, stellen wir im Bayerischen Landtag mit Dankbarkeit fest, dass gestern von den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag nach langem Hin und Her beschlossen worden ist, dass wir ein Defizit, das angewachsen war, und zwar in zwei verschiedenen Regierungsbündnissen, wieder einigermaßen ausgeglichen haben. Das, finde ich, können wir dankbar tun. Da brauchen wir uns gegenseitig nichts vorzuwerfen.
An allen Regierungen, die im Sparen Weltmeister waren, waren alle Fraktionen dieses Hauses schon beteiligt. Deswegen sollten wir vorsichtig sein, uns gegenseitig mit allen möglichen Anwürfen zu überziehen, und die Freude am Fabulieren nicht so weit treiben, dass am Ende nichts mehr übrig bleibt, was an wirklich vernünftiger Entwicklung eingeleitet ist. Denn in Wirklichkeit ist gestern eingeleitet worden, dass junge Damen und Herren in der altbekannten Zahl, in der Größenordnung, wie wir sie genannt haben, beim Studium nicht wieder darauf Rücksicht nehmen müssen, ob zu Hause die notwendigen Kleingelder zur Verfügung stehen.
Frau Kollegin Gote, ich meine, wir dürfen es auch nicht durcheinander werfen, dass der Freistaat Bayern, die Mehrheit in diesem Hause ebenso wie auch andere Länder von Studierenden Studienbeiträge einfordern und dass zu deren Lasten später refinanziert wird, ohne die Elternkasse zu belasten. Das wird einfach mit einem einzigen Strich in eine gemeinschaftliche Schatulle geworfen, als wäre es eine Belastung der Familien.
Man kann nicht davon ausgehen, dass das Zulassen zum Studium am Ende auch zu einer Verbesserung der Ausgangslage der Studierenden geführt hat. Sie wissen, dass in den Ländern, in denen die Studienquote höher als in Bayern ist, an den Hochschulen beispielsweise um 10 % mehr Studenten sind, am Ende bei den Ergebnissen und Examina die Länder wieder gleich sind; die mit 10 % mehr Studierenden haben einen größeren Abgang ohne Examen. Das heißt, wir haben Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass derjenige, der zum Studium geht, am Ende auch mit einem guten Ergebnis herauskommt und
sich sehen lassen kann, während in anderen Bereichen nur eine Zeit der Beschäftigung finanziert wird. Das kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein.
Zurück zu den wesentlichen Daten, und da müssen wir, zumindest heute, nicht sehr viel aufarbeiten. Da wird in den nächsten Jahren und Monaten sicher wieder etwas anwachsen. Fest steht, Herr Kollege Vogel, dass der Herr Bundesfinanzminister, der nicht der CSU angehört, schuld daran war, dass nichts erhöht worden ist, dass wir nicht zu Stuhle gekommen sind, und nicht die Union. Dass der Bundesfinanzminister, der Ihrer Partei angehört, dann die eigenen Leute nicht so weit im Boot hat – oder umgekehrt, die ihn nicht im Boot haben –, ist keiner Diskussion im Landtag würdig. Darüber brauchen wir nicht zu debattieren. Das sollen die dort machen, wohin es gehört.
Ich meine, es wäre an der Zeit, dass wir gemeinsam feststellen: Ab Oktober 2008 – bei den Fachhochschulen im September – ist die BAföG-Quote wieder in der Größenordnung vorhanden, wie wir sie hatten. Es wird auch für die Leute auf dem zweiten Bildungsweg elternunabhängig weiter gewährt – so ist es ausdrücklich gesagt, Herr Kollege Vogel wird es sicher bestätigen können, weil er den Verlauf der Diskussion von gestern Nachmittag im Wortlaut kennt. In dem Papier steht im Einzelnen drin, nämlich dass die Einschränkung der Förderung von Schülerinnen und Schülern des zweiten Bildungswegs weggeräumt worden ist und dass damit auch weitere Anwürfe dieser Art unterbleiben können. Es muss jetzt gelingen, dass im Bundesrat diese Daten festgehalten werden. Es muss uns gemeinsam gelingen, im Bundestag mit den Kollegen darüber zu diskutieren, dass diese Summe die Untergrenze dessen ist, was festgelegt wird, und, wenn wir im Haushalt weitere Zuwächse haben, die Kollegen zu überzeugen, dass es notwendig ist, so viel im Bildungsbereich auszugeben und dafür zu sorgen, dass die Quote größer wird. Wenn uns das gelingt, sind wir auf einem guten Weg. Wir werden dabei die junge Generation nicht nur als Konsumenten haben, sondern als Beteiligte an der Diskussion. Dann tun wir uns selbst einen Gefallen, und darum bitte ich.
Gemeldet habe ich mich schon lange, aber wegen der ständigen Zwischeninterventionen musste ich warten. Das ist logisch.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich als derjenige, der emotional mehr betroffen ist als vom rechtlichen Sachgegenstand, aufmerksam zugehört habe, muss ich Ihnen mitteilen, dass die Angelegenheit in der Sackgasse der emotionalen Auseinandersetzung gelandet ist, sodass es eine Zusammenführung der Positionen gar nicht mehr geben kann. Entweder will man
gefühlsmäßig die Möglichkeiten des Denkmalschutzes nachprüfen; dann wäre der Würdigungsbeschluss richtig. Das habe ich in den Jahren meiner Landtagszugehörigkeit gelernt.
Frau Kollegin, Sie haben Gelegenheit zu einer Zwischenintervention. Die ewige Zuruferei bringt uns nicht weiter.
Kollege Spaenle will den Würdigungsbeschluss, damit all die Gesichtspunkte, die Sie im emotionalen Bereich zu Recht einbringen – wie Frau Kollegin Männle ausdrücklich gesagt hat –, gemeinsam abgewogen werden. Als für den Denkmalschutz verantwortlicher Staatsminister bin ich aufgefordert, mitzumachen. Wenn Sie stattdessen den Berücksichtigungsbeschluss wählen, geht es nur um die Rechtslage, wofür alleine der Innenminister zuständig ist. Sie wollen aber etwas ganz anderes. Der Innenminister muss Sie, Herr Dr. Rabenstein, gar nicht interessieren, weil Sie nur die denkmalpflegerische Angelegenheit interessiert. Wenn Sie ganz normal vorgehen wollen, sollten Sie sich mit dem Kollegen Dr. Spaenle abstimmen; denn ich werde als Wissenschaftsminister innerhalb der Staatsregierung nicht gefragt, wenn es um einen Berücksichtigungsbeschluss und damit um die rechtliche Beurteilung geht.
Herr Kollege, im Parlament werden die Rechtsgrundlagen festgelegt. Wir sollten also rechtlich vorgehen.
Der Landtag hat beschlossen, dass die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet. Sie hat entschieden. Das ist in Ordnung. Dagegen gibt es nichts einzuwenden.
Wenn Sie andere Fragen beantwortet haben wollen, müssen Sie mit der CSU-Fraktion „Würdigung“ beschließen und mit diesem Beschluss versuchen, einen Schritt weiterzugehen.
Ich weiß nicht, wie Sie das machen, zu plärren und gleichzeitig zuzuhören. Ich kann das nicht. Sie bekommen doch gar nichts mit.
Lassen Sie uns am 07.12.2007 im Landesdenkmalrat gemeinsam den Würdigungsbeschluss und die Berichterstattung des Innenministeriums angehen und den Ver
such unternehmen, im Sinne des Denkmalschutzes eine Lösung zu finden, weil es sie hier gibt. Im Rechtlichen gibt es sie nicht, sonst hätten wir es längst anders gemacht. Eine Lösung gibt es, wenn überhaupt, nur auf dem emotionalen Wege.
Nein, Denkmalschutz ist nicht Emotion. Aber, wenn Recht gesprochen wurde, kann nur noch über Emotion etwas geregelt werden.
Das ist Recht, solange kein Urteil gesprochen ist. Wenn das der Fall ist, gibt es keine Chance der Änderung. Nichts anderes habe ich gehört, weder von Frau Paulig noch von Herrn Dr. Rabenstein.
Ich weiß sehr wohl, dass Sie im Moment gar nichts hören, weil Sie nur dazwischenplärren. Sie sind dem Kollegen Dr. Rabenstein in nichts unterlegen.
Der Stil ist unglaublich. Auf diese Weise bekommt man nicht sehr viel mit.
Wenn man mithelfen möchte – ob man soll, ist eine andere Frage –, im gemeinsamen Gespräch zu einer Lösung zu kommen, kann man das nicht mit der Feststellung, dass der andere rechtswidrig gehandelt habe, obwohl bekannt ist, dass das nicht zutrifft. Mit Ihrem Weg erhoffen Sie sich große Schlagzeilen in den Zeitungen und nicht, recht zu bekommen. Das ist mindestens so ehrabschneiderisch, wie der CSU zu unterstellen, sie mache etwas, weil die evangelische Kirche etwas verkauft. Die CSU hat an niemanden verkauft. Jemand anderer hat an einen Dritten verkauft. Er hat sein Recht geltend gemacht. Das ist ihm zugesprochen worden. Ihnen passt das nicht. Sagen Sie das ehrlich.
Mit dem Kollegen Dr. Spaenle bin ich der Meinung: Denkmalpflegerisch kann man anders entscheiden.
Nein, ich bin auch schon fertig.
Ich will ausdrücklich festhalten: Sie haben sich in der Sache verrannt. Kehren Sie zur sachlichen Auseinandersetzung und zur Denkmalpflege zurück, denn die steht auf dem Spiel. In rechtlicher Hinsicht kommen Sie nicht weiter – das sage ich Ihnen jetzt schon. Ich selbst habe es lange genug versucht.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen herzlichen Dank, dass wir Gelegenheit haben, die Thematik hier noch einmal aufzubereiten. Das geschieht zu einem Zeitpunkt, der günstig für die weitere Entwicklung der Studienbeitragserhebung und die Ver
wendung der Einnahmen an den Hochschulen in Bayern ist. Wir sind am Ende des ersten Semesters, in dem Studienbeiträge erhoben worden sind. Das ist ein Zeitpunkt, an dem die Hochschulen noch nicht absehen können, wie sich die eingenommenen Gelder insgesamt auf die Veränderung der Hochschullandschaft auswirken. Sie verlangen von mir etwas, was selbst Harry Potter nicht möglich ist. Er muss seinen Versuch erst machen, bevor er sagen kann, ob er gelungen ist oder nicht. Man kann durchaus eine Zeitlang Zauberlehrling sein. Meine herzliche Bitte ist: Lassen Sie uns einfach bis zum nächsten Jahr warten. Ich bin sicher, dass wir dann ganz konkrete Daten haben werden, anhand derer wir sagen können, ob sich etwas ausgezahlt hat oder nicht.
Alle Studierenden und die Hochschullehrer sind ausdrücklich aufgefordert, uns zu berichten, wofür die Mittel verwendet werden. Selbstverständlich versuchen die Verwaltungsmitarbeiter an den Hochschulen, manches mitzufi nanzieren, was sie sonst lange Zeit nicht fi nanzieren könnten, weil nicht alles von heute auf morgen machbar ist. Aber wenn Studierende oder die Mitarbeiter der Hochschulen berichten, dass wir etwas ändern sollen, ändern wir es sofort. Es wird auch dann Einhalt geboten, wenn Investitionen getätigt werden, die nicht mit Studienbeiträgen zu tätigen sind.
Lassen Sie mich der CSU-Fraktion ausdrücklich für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs danken. Sie wissen selbst, dass etwas am schnellsten dann erledigt werden kann, wenn wir aufgrund einer Fraktionsinitiative einen kurzen Gesetzentwurf vorlegen. Wir haben in einem Gesetz festgeschrieben, wie der Sicherungsfonds auszusehen hat, damit die Studierenden sich auf den Sicherungsfonds verlassen können. Einige andere haben den Verwaltungsweg gewählt. Für uns bedeutet das eine längere Beratungszeit. Für uns im Ministerium bedeutet das, dass wir überlegen, ob wir wegen des einen Punktes das Gesetz nach wenigen Monaten wieder verändern, oder ob wir uns etwas Zeit lassen, um zu sehen, wie sich der Sicherungsfonds überhaupt auswirkt. Wir wollten zunächst darauf warten. Ich bin aber froh, dass wir gemeinsam eine Öffnung beschlossen haben. Jetzt können wir das fl exibel handhaben, was sinnvoll ist.
Nach dem ersten Semester ist es sicherlich noch nicht sinnvoll, zumal es sich um ein Sommersemester handelt. Wir müssen ganz realistisch sehen, dass wir ganz wenige Neueinschreibungen haben. Die Studierenden im achten, neunten oder zehnten Semester überlegen gar nicht mehr lange und nehmen kein Darlehen auf. Das wird in den nächsten Semestern anders sein. Damit wird sich die Zahl derer, die den Sicherungsfonds in Anspruch nehmen, erhöhen, und es wird sich zeigen, ob es bei der Zahl von 1,5 % oder 2 % bleibt. Ich hätte gern noch ein halbes Jahr gewartet, um dann auf der Grundlage seriöser Zahlen handeln zu können. Ich will nicht vor Ihnen als jemand stehen, der nicht weiß, was er will. Wenn ich abwarte, dann sagen Sie, ich sei zögerlich, wenn ich aber entscheide, dann bin ich zu schnell. Ich kann im Prinzip
machen, was ich will, aber ich werde immer Ihre Kritik ernten.
Ich mache es richtig. Davon bin ich fest überzeugt. Aber Sie fi nden nicht das richtig, was ich für richtig halte. Das spricht dafür, dass Sie eine Ideologin sind, Frau Kollegin.
Nein. „Oder“ passt nicht, weil die Argumentation der Verwaltung eine größere Bandbreite als die nur einer Fraktion im Bayerischen Landtag aufweist.
Lassen Sie mich drei Bemerkungen anfügen. Ich sage ausdrücklich, dass ich den Gesetzentwurf, wie er beschlossen wird, begrüße. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen und uns die Möglichkeit zu geben, fl exibel zugunsten der Studenten zu reagieren. Damit bin ich eigentlich am Ende.
Drei Bemerkungen will ich trotzdem anfügen.
Erstens. Das Wort Erfolgsmodell wurde sicherlich zu früh verwendet. Kollege Spaenle sieht aber, dass nicht alle Ihre Befürchtungen eingetreten sind. Sie haben gesagt, es gehe drunter und drüber und werde schwierig und problematisch. Gemessen an diesen Ihren Befürchtungen ist es ein Erfolgsmodell. Gemessen an der Tatsache, dass es eine Menge Studierender gibt, die sich deswegen einmal mehr überlegen, ob sie studieren sollen und anderes mehr, werden wir uns in den nächsten Jahren überlegen müssen, wie wir diesen Vorstellungen noch gerechter werden können, und zwar gerechter im Sinne derer, die sich schwer tun, ein Studium aufzunehmen. Das will ich Ihnen ausdrücklich konzedieren.
Wir haben es allerdings ein bisschen einfacher als andere Länder. Denn an unseren Hochschulen sind immerhin sehr viele Studierende junge Leute, die aus dem Beruf kommen. Sie kommen aus anderen Ausbildungsgängen und sind entsprechend eingestiegen und daher treffen auf sie diese Benachteiligungen gar nicht zu. Darunter sind auch viele junge Leute, die bereits einen Meisterbrief erworben haben. Die mussten damals noch gut 10 000 DM hinblättern, um ihn überhaupt zu bekommen, und es hat niemand gefragt, wie das fi nanziert werden soll. Jetzt können sie im Studium für die Hälfte der Summe, wenn wir 1 zu 1 umrechnen, immerhin zehn Semester lang, also fünf Jahre, studieren. Hier wird also niemand benachteiligt, gemessen an dem, was wir anderen jungen Menschen, die heute Erwachsene sind, früher zugemutet haben. Seien Sie ein bisschen gerechter mit den Menschen in der Gesellschaft, die nicht studieren und nicht studieren wollen. Das ist meine herzliche Bitte an Sie.
Zweitens. Wir haben angekündigt zu berichten, weil Sie das gewünscht haben. Ich habe Ihnen ausdrücklich in der Diskussion gesagt und auch in der Öffentlichkeit, dass man nach drei Monaten Laufzeit nicht so berichten kann,
wie Sie das gerne möchten, da man da noch keine seriösen Daten hat. Und jetzt beklagen Sie die „nicht seriösen“ Daten, nachdem Sie gefordert hatten, dass ich sie auf jeden Fall vortragen müsse. Das ist auch eine Möglichkeit der Diskussion, aber seriös ist es nicht.
Sie haben ausdrücklich gemeinsam mit mir die Vorgabe formuliert, diesen Bericht auf der Grundlage der erhobenen Fakten zu geben. Die Fakten, die wir erhoben haben, sind allerdings zum Teil noch nicht präzise genug, und insoweit können Sie beliebig daran herumdoktern.
Wir haben auch vereinbart, dass ich zur Sitzung des Ausschusses kommen werde, wenn Sie das einfordern. Das habe ich in aller Öffentlichkeit erklärt und dazu stehe ich auch. Wenn nun aber die Sitzung ausgerechnet auf einen Zeitpunkt gelegt wird, zu dem ich schon vor einem halben Jahr den Behinderten in Würzburg für ihre große Behinderten-Olympiade mit 2500 Teilnehmern zugesichert habe, als Schirmherr vorbeizukommen, und es keine Möglichkeit gibt, die Sitzung zumindest solange nicht zu schließen, dass ich noch um 12 Uhr mittags reden kann, dann ist das nicht in Ordnung. Ein früherer Zeitpunkt war nicht möglich, weil ich mit dem Zug fuhr. Zwei Stunden brauche ich hin und auch wieder zurück. Ich bin morgens um 7 Uhr weggefahren, war um 9 Uhr dort und bin um 10 Uhr wieder in den Zug nach München gestiegen und war um 12 Uhr zurück. Da waren Sie dann nicht mehr in der Sitzung. Da das anders nicht zu machen war, hatte ich darum gebeten, mit dem Abteilungsleiter vorlieb zu nehmen. Ich habe Ihnen das zwei Tage vorher angekündigt. Deshalb sind alle Aufregungen unverschämt und sonst nichts.
Sie wollten in der Öffentlichkeit nur Unruhe erzeugen, und das ist unfreundlich.
Es ist gut, wenn wir in diesem Sommer Wind erzeugen, um fi t zu sein. Das ist eine ganz vernünftige Sache, da man auf diese Weise die Temperaturen besser erträgt. Aber ich will Ihnen ausdrücklich sagen, dass ich das mit Ihren Mitteln nicht mitmache; es ist unfair. Es ist unfair, wenn Sie in der Öffentlichkeit verschweigen, dass es um diese Alternative ging. Ich sollte über etwas berichten, von dem ich weiß, dass es nach drei Monaten noch nicht zu Ende gedacht sein kann; ich hatte zugesagt, den Behinderten in Würzburg Dank dafür zu sagen, dass Sie sich in der Form integrieren, was letztlich auch zu deren Gesundheit und dazu beiträgt, dass wir in Zukunft ein ganzes Stück mehr Vorsorge betreiben. Das werde ich auch in Zukunft so halten, zumal wenn ich mich rechtzeitig bei Ihnen entschuldige.
Ihre Rüge sollten Sie bitte nach Würzburg melden und den Behinderten vortragen. Deren Termin stand auch schon seit Januar fest. Ihr Termin war 14 Tage vorher beschlossen worden. Hätten Sie die Sitzung um einen Tag verlegt, hätte ich jederzeit dabei sein können. Sie
wissen das, und Sie wissen auch, dass ich noch nicht ein einziges Mal eine Sitzung im Landtag geschwänzt habe, wenn Sie mich gebraucht haben. Ich habe nicht ein einziges Mal hier im Hohen Hause gefehlt, wenn meine Anwesenheit notwendig war. Ich würde gerne mal sehen, wie die Verweildauer der Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament oder im Ausschuss aussieht, wenn sie meine eigene dagegenrechnen. Ich möchte ausdrücklich noch einmal betonen: Ich bin da, wenn es notwendig ist.
Aber ich lasse mich in diesem einen Fall nicht in der Form in die Öffentlichkeit zerren, wie Sie das getan haben. Dagegen wehre ich mich.
Und nun lassen Sie mich etwas zum Verfahren und zur Verfassungssicherheit sagen. Das ist meine letzte Bemerkung in dieser Debatte heute. Sie beide, Frau Gote und Frau Rupp, haben die Meinung vertreten, dass die Studienbeiträge so nicht haltbar seien. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass insbesondere auch der Sicherungsfonds Gegenstand einer Klage beim Verwaltungsgericht Minden gewesen ist und dass dieses Gericht mit kurzen Bemerkungen die vielseitigen Bemerkungen von Herrn Kronthaler zurückgewiesen und für unsachgemäß erklärt hat. Sie hätten nichts mit der Sache zu tun. Die Vorgaben, die wir da haben, sind also schon auf einem sicheren Punkt angesiedelt.
Nun noch eine zusätzliche Anmerkung; ich bitte um Nachsicht, ich habe es gerade vergessen, aber ich möchte es ausdrücklich sagen. Von allen deutschen Systemen zu den Studienbeiträgen legt nur das bayerische fest, dass man dann, wenn auch Geschwister studieren, Befreiungsmöglichkeiten hat; Sie haben kein anderes, in dem zinslos gestundet werden kann, wenn man nicht das nötige Geld im Anschluss an das Studium verdient; es ist ausdrücklich geregelt, dass dann, wenn man keine Anstellung fi ndet, der Sicherungsfonds die Kostensicherung übernimmt.
Das verschweigen Sie gegenüber den Studierenden immer. Und es ist interessant, dass die Studierenden im Anschluss an ein Treffen mit Ihnen demonstrieren mit dem schönen Nonsens-Satz „Bildung für alle, aber umsonst!“ Das ist ein wunderbarer Nonsens-Satz. Er ist ein Zeichen dafür, dass mit der Bildung etwas nicht stimmt. Es müsste zumindest „gratis“ heißen. „Bildung umsonst“ heißt, dass da jemand was tut, ohne dass es etwas bringt.
Dass Sie das besonders unterstützen, verwundert mich. Denn dann muss man sich nicht mit Deutschland beschäftigen. Ich fi nde es aber notwendig, dass Sie dies gelegentlich tun. Es ist nicht richtig, dass man die Studierenden allein lässt, wenn es darum geht, ihnen darzulegen, welche Konditionen es in Bayern gibt. Wenn ich nach solchen Demonstrationen mit den Studenten
diskutiere, habe ich zwar immer so um die 20, die Nein sagen, aber am Ende fi ndet sich eine ganze Anzahl, die sagen: Herr Goppel, wenn wir gewusst hätten, wie Sie das machen, hätten wir eine Demonstration nicht für notwendig gehalten.
Niemand zahlt gern. Das weiß ich auch. Es wäre Humbug, das zu glauben. Aber die Studenten wissen, dass sie auf diese Weise etwas Vernünftiges bekommen. Deshalb bin ich dankbar, dass die Fraktion der CSU in diesem Punkt meinen Vorstellungen gefolgt ist.
Im Übrigen möchte ich auch Folgendes feststellen. Ich bin den Wind, den die Opposition in diesen NonsensFällen erzeugt, längst gewohnt, ja sogar den Wind aus den eigenen Reihen. Insofern müssen Sie nicht glauben, dass ich mich darüber noch aufrege.
Vielen Dank für ein paar Hinweise, Kollegin Rupp. Erstens will ich Sie darauf hinweisen, dass wir durch das Bundesverfassungsgericht aufgefordert sind, die Abgaben der jungen Leute staatlich entsprechend abzusichern. Genau dies erfolgt durch das Gesetz und in allen Ländern gleich, die Studienbeiträge erheben, nur bei uns etwas – –
nur bei uns etwas – –
bei uns etwas – –
bei uns etwas – – Ich hoffe, im Protokoll wird es genauso oft wiederholt, damit man deutlich sieht, dass an der Stelle Unterbrechungsversuche stattfi nden.
Ich will ganz ausdrücklich festhalten: Wir haben vom Bundesverfassungsgericht die Aufl age, das entsprechend abzusichern. Es ist gesichert durch unser Gesetz, und es ist bei uns mehr abgesichert als in allen anderen Län
dern, weil wir die Ausfallbürgschaft durch den Staat übernehmen bzw. erst durch den Fonds und anschließend durch den Staat.
Es gibt bis jetzt kein Urteil in zweiter Instanz. Darum kann ich mich darüber auch nicht entsprechend verbreiten. Ich kann nur über das erstinstanzliche Urteil reden und über die Vorgaben des Verfassungsgerichts, das allerdings vor zwei Jahren, 2005, als wir dort waren, gesagt hat: Studienbeiträge sind bis zur Größenordnung von ungefähr 500 Euro auf jeden Fall rechtmäßig und in Ordnung. Insoweit ist Ihre Argumentation sehr problematisch.
Was Passau angeht, will ich Ihnen zugestehen: Wir haben eine Auswahl entsprechender Berichte bekommen. Der Passauer Bericht war wegen der vorausgegangenen Quisquilien, die wir gemeinsam ausgeräumt haben und bei denen wir dafür gesorgt haben, dass sie nicht stattfi nden, eben nicht fertig. Sie können nicht erwarten, dass ich über etwas berichte, was nicht fertig ist.
Das kann man jedenfalls sagen.
Entschuldigung, dann fragen Sie halt nach. Man kann auch fragen, wenn man etwas nicht lesen kann. Wenn alles, was Sie zu lesen kriegen, keine Fragen bei Ihnen erzeugt, dann schreibe ich Ihnen in Zukunft mehr. Leider ist es so, dass, wenn ich Ihnen etwas schreibe, anschließend doppelt so viele Fragen kommen. Wenn das an der Sache liegt, da habe ich nichts dagegen.
Aber die Behauptung: „Du kannst schreiben“, ist ein bisschen unfähig und unfair.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich freue mich über die Gelegenheit, die Missverständnisse auszuräumen, die aus der Diskussion über einen sicherlich einfachen, aber deswegen nicht mit großem Hintergrund versehenen Antrag entstanden sind. Der Verfassungsschutz ist – entgegen der Annahme mancher hier mitredenden Damen und Herren – ein Organ dieses Rechtsstaates. Er ist ein Organ dieses Rechtsstaats, das nicht generell unter Verdacht steht, sondern das wir damit beauftragen, darauf zu achten, dass in unserem Land kein Unrecht geschieht.
Solange Sie nur wissen, dass ein Brief geschrieben worden ist, in dem ein paar Dinge aufgezählt sind, auf die geachtet werden soll, gibt es keinen Grund, den Verfassungsschutz so zu hinterfragen, wie Sie das tun. Sie tun gerade so, als ob der Verfassungsschutz eine radikale Organisation in diesem Lande wäre. Ich habe keine Angst vor der Berührung mit dem Verfassungsschutz. Er gehört zur Sicherung unseres Staates.
Sie haben gefragt, wie wir die Sicherheitslage an Bayerns Hochschulen bewerten. Ich sage Ihnen ganz ausdrücklich: Ich bewerte sie positiv; denn bis jetzt haben wir dank der Politik, die wir machen, auch noch keinen der Studierenden bei uns entdecken und verzeichnen müssen, die in anderen Ländern sehr wohl genau bei diesen Nachfragen hätten Aufschluss geben können, wenn rechtzeitig
gefragt worden wäre. Es ist so, in Kiel und in Hamburg hat es ein paar eingeschriebene Studierende gegeben, bei denen es notwendig war, zu hinterfragen. Das hat der Verfassungsschutz einmal mehr eingefordert.
Zur Frage, wann welche Maßnahmen von wem ergriffen wurden: Der Verfassungsschutz, für sich genommen eine rechtsstaatliche Organisation, ist tätig geworden und hat als solche einen Brief an die Hochschulen geschrieben und gebeten, zu sagen, wo man in der Zukunft nachfragen kann. Was daran verwerfl ich ist, möchte ich gerne wissen. Ich möchte gerne wissen, was daran verwerfl ich ist, wenn ein Rechtsorgan des Staates fragt, wen es an der Hochschule fragen kann, wenn es eine Frage hat. Das möchte ich gerne wissen, das haben Sie nicht begründet, deshalb kann ich es Ihnen auch nicht beantworten. Ich kann nur feststellen, dass nichts veranlasst ist.
Ich sage es Ihnen doch jetzt.
Weiter haben Sie gefragt, welche Hochschulen in die Maßnahmen einbezogen worden sind. Der Verfassungsschutz schreibt, wie es auch zu seinem Metier gehört, dass an den Hochschulen Maßnahmen ergriffen worden sind, die er für richtig hält. Der Innenminister kann Ihnen dazu Auskunft geben, wenn Sie es im Einzelnen wissen wollen. Ich bin nicht für den Verfassungsschutz verantwortlich. Es hat sich herausgestellt, dass es keinerlei Folgen aus diesem Schriftverkehr gegeben hat. Insoweit brauche ich und kann ich nicht berichten.
Eine weitere Frage war, wie die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Hochschulen organisiert ist. Dazu gibt es keine Organisation, sonst hätte der Verfassungsschutz nicht schreiben und fragen müssen, ob es jemanden gibt, mit dem er korrespondieren kann. Wenn es eine Organisation gäbe, bräuchte er nicht zu fragen. Diese Frage beantwortet sich also von selbst.
Welche weiteren Maßnahmen geplant sind, hängt davon ab, welche Anforderungen dazu gestellt werden. Bis jetzt sind keine gestellt. Wenn welche gestellt sein sollten, wird Sie der Verfassungsschutz ebenso wenig unterrichten wie bisher. Wenn dabei Fehler passieren, werden wir gemeinsam hinterher sein, dass sie sich in der Zukunft auf jeden Fall nicht wiederholen. Ich gehe allerdings bei der Sorgsamkeit des Verfassungsschutzes davon aus, dass sich diese Fehler, die Sie vermuten, nicht ergeben.
Ihre Vermutungen sind gegenüber unserem eigenen staatlichen Gebilde nicht sehr freundlich. Sie unterstellen jedem, der insgesamt in seiner eigenen Einstellung Rechtsbrüche nachvollzogen und dabei Probleme bekommen hat und den wir dabei vielleicht entdecken, dass er ein sehr viel größeres Recht auf Freiheit hat als jeder der Bürger, die nicht beeinträchtigt werden sollen. Genau dies wird bei uns in Bayern nicht Gegenstand der Diskussion sein. Es wird nicht der Einzelne verdächtigt. Es wird nicht dem Einzelnen unterstellt, dass er dem Anderen etwas Übles tut, wenn er wissen will, wo Rechtsbrüche stattfi nden. Bei uns wird auch nichts über Vorgänge, die
nicht stattgefunden haben, berichtet, nur weil Sie gerne möchten, dass daraus etwas konstruiert wird.
Frau Kollegin Rupp, Ihren Vorwurf, ich würde anderen Ländern unterstellen, sie würden sich um das Thema nicht kümmern, weise ich mit allem Nachdruck zurück. Ich habe ausdrücklich festgehalten, dass in anderen Ländern etwas vorgefallen ist, was dazu geführt hat, dass bei uns der Verfassungsschutz reagiert hat. Punkt! Aus! Alles andere ist Sache der anderen Länder.
Zweitens habe ich ausdrücklich festgehalten, dass ich dem Verfassungsschutz zugestehe, dass er ein verfassungsrechtliches Organ ist und dass er insoweit zunächst einmal der Vermutung der rechtsstaatlichen Ordnungsmäßigkeit unterliegt und nicht dem Misstrauen, das Sie ihm die ganze Zeit entgegenbringen.
Außerdem unterliegt er der parlamentarischen Kontrolle Danke, Herr Kollege Ettengruber.
Drittens möchte ich auch ganz ausdrücklich festhalten, dass für mich nur die Frage zählt, wie wir insgesamt mit dem Thema umgehen. Es hat keine Defi zite gegeben. Es gibt nichts, was wir festgestellt haben, das jetzt erörtert werden muss.
Eine letzte Bemerkung: Die Ausgangsposition, vor der wir standen, war, dass die Verfassungsschützer die Kanzler davon informiert haben, dass sie an den zuständigen Stellen nachfragen wollen. Das ist ihnen erlaubt worden. Sonst gibt es nichts anderes zu berichten. Damit ist deutlich, dass der rechtsstaatliche Weg eingehalten wird.
Bei fünf Minuten, Herr Präsident, verehrtes Hohes Haus, die einem bleiben, um zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, können wir in die grundsätzliche Debatte leider nicht so eintreten, wie mir selber daran gelegen wäre. Denn es ist notwendig, Allgemeinplätzen durchaus mit entsprechenden Antworten zu begegnen. Dass das nicht gelingt, tut mir leid.
Den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes will ich aus meiner Sicht ausdrücklich willkommen heißen und begrüßen. Er versetzt uns in die Lage, durch Erlass einer Verordnung die fi nanzielle Ausstattung des Sicherungsfonds fl exibel an die Entwicklung der Darlehensnachfrage anzupassen. Das ist der entscheidende Satz. Viel mehr braucht man dazu eigentlich für den Augenblick nicht zu sagen.
Ich will trotzdem festhalten: Wir haben über viele Jahre hinweg zugelassen, dass sich der Arbeitsmarkt völlig verändert. Wir hatten in den Jahren um 1970 – da habe ich studiert – etwa 40, 50 % der Auszubildenden in den mittelständischen Unternehmen, im Handwerk und sonst wo, die ihre Meisterbriefe immer alle selbst bezahlt haben. Da hat kein Mensch einen Zuschuss bezahlt. Damals ging die Meisterausbildung im ganzen Jahr für 10 000 Mark über die Bühne, heute liegt sie bei 10 000 Euro. Das hat Sie noch nie interessiert.
Wir haben inzwischen statt einem Anteil von 5 bis 10 % Studierenden an einem Jahrgang zwischen 30 und 40 %. Das heißt, alle die, die früher in einem normalen Beruf gewesen sind – dabei kann es sich nicht nur um Leute handeln, deren Eltern kein Geld haben, sondern das ist eine völlig andere Ausgangssituation –, studieren jetzt. Wir verlangen von ihnen, auf fünf Jahre verteilt, die Hälfte des Betrages, die der Meisterbrief in einem Jahr kostet. Sie kriegen es als Darlehen in einer Zinsgrößenordnung, die niedrig liegt gemessen an dem, was ansonsten an Zinsen verlangt wird. Im Gegensatz zu dem Meister, der das gleich zurückzahlen muss und den niemand fragt, wie er es fi nanziert, egal ob EU-Ausländer oder nicht, muss er es erst nach dem Studium zurückzahlen. Das interessiert Sie nicht. Sie sagen nur: Es muss bei den alten Verhältnissen bleiben.
Ich will Ihnen ausdrücklich sagen: Nicht mit uns! Eine gerechte Lösung muss her.
Zwei Prozent der Darlehensberechtigten haben einen Antrag auf den entsprechenden Ansatz gestellt. Diese zwei Prozent sind bayernweit festgehalten. Das war im Sommersemester; im Wintersemester wird es sich verändern, es wird mit Sicherheit mehr. Wir haben Ihnen bei den Beratungen – Herr Vogel, Sie haben uns gerade unterstellt, wir seien nicht fl exibel – ausdrücklich gesagt: Im Herbst wird das Thema geregelt. Als wir gemerkt haben, dass es nicht drei oder vier Prozent sind, sondern nur zwei, und damit die zehn Prozent im nächsten Semester wohl nicht erreicht, sondern ziemlich unterschritten werden, haben wir gesagt: Mit einem Gesetzentwurf wären wir fl exibel. Den hat die CSU vorbereitet und vorgelegt. Das wird dem Thema gerecht, über das wir heute reden, und nicht den Themen, die Sie heute anzuschneiden bemüht waren.
Da gab es eine ganze Menge an Feststellungen, die hier nichts verloren haben, zum Beispiel die Tatsache, dass sich in Amerika und England kein Mensch um die nicht aus EU-Ländern oder anderen Ländern stammenden jungen Studierenden kümmert. Wenn einer eine Eins hat, wird er eingeladen, dort zu studieren und möglichst bald Amerikaner zu werden. Alle anderen bekommen nicht nur kein Angebot, sondern werden völlig allein gelassen. Das fi nden Sie nirgends in unseren Breitengraden. Die Art und Weise, wie Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, ist von alten ideologischen Grundsätzen geprägt und hat mit der Sache nichts zu tun. Deshalb kann man eine solche Debatte nicht führen.
Ich danke der CSU für die Einbringung des Antrags. Wir werden fl exibel sein und den Studierenden entgegenkommen. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Wir stimmen für den Finanzminister ab. Ich möchte noch ausdrücklich anmerken, dass die SPD und die GRÜNEN bei den Abführungssätzen, die uns die LfA in diesen Tagen vorschlägt – SPD und GRÜNE sprechen dieses Thema allerdings aus anderen Gründen an – noch einmal gesprächsbereit sein sollten. Ob wir den Abführungssatz unter 5 % festlegen können, muss die nicht abgeschlossene Prüfung dieser Frage erst noch ergeben. Ich gebe die Sicht des Parlaments gerne an die Banken weiter, die uns im Interesse der jungen Generation, die bei uns im Land weitermachen soll, dabei helfen müssen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Kürze der Zeit, die uns noch zur Verfügung steht, mache ich ein paar wenige Anmerkungen zu dem, worüber jetzt diskutiert worden ist. In der Frage der Notwendigkeit nach einer späteren Differenzierung der Auswirkungen dieses Gesetzes will ich Frau Kollegin Gote ausdrücklich zustimmen. Wenn wir hinterher feststellen, dass wir an einzelnen Stellen Nachhol- oder Nachjustierbedarf haben, werden wir es gemeinsam tun.
In der jetzigen Situation kann nicht bis ins letzte Detail festgeschrieben werden, wie es geht. Ausgangsposition ist, dass wir in den nächsten Jahren einen Nachjustierbedarf haben werden. Wir gehen ebenso wie andere Länder einen neuen Weg. Irgendwann muss man beginnen. Vom Zuwarten werden die Chancen der jungen Leute nicht besser, sondern schlechter.
Es stellt sich die Frage, ob wir mit dem neuen System den Studierenden die Möglichkeit einräumen, gezielt zu erfahren, ob sie das richtige Fach studieren. Wir wissen, dass in München für Germanistik 145 % zugelassen
werden. Ein Drittel davon fällt beim Examen wegen der schlechten Deutschnote heraus. Da die Deutschnote ein Kriterium ist, macht es Sinn, die Deutschnote abzufragen. Damit kann man jungen Leuten lange Fehlzeiten im Studium ersparen. Ein solches Kriterium muss entwickelt werden. Dieses Kriterium verursacht bei der Auswahl mehr Zeitaufwand, aber im Verlauf des Studiums und im Prüfungsvorgang weniger. Diese Zeit kann für die Auswahl verwendet werden. Sie ignorieren dies, wenn Sie die schlechten Personalzahlen anführen und meinen, dass Verbesserungen nötig seien. Sie führen neuen Aufwand an, der zwar zunächst eintritt, aber durch eine geringere Misserfolgsquote ausgeglichen wird. Meine herzliche Bitte lautet, die Kirche im Dorf zu lassen und seriös zu diskutieren.
Wir führen das Bandbreitenmodell ein. Das heißt, die Hochschulen können den Lehrbedarf für die Ausbildung der Studierenden in einer Bandbreite selbst festlegen. Ihr Irrtum wegen der rechtlichen Anfechtbarkeit liegt darin, dass es keinen Unterschied macht, ob die Hochschulen oder das Ministerium die Curricularwerte festlegen. Die Hochschulen sind aber näher am Fall und am Studienverlauf. Sie können deshalb präziser festlegen.
Am Anfang ging es im Streit um die Hauptquoten darum, ob über das Abitur hinaus Auswahlkriterien festgelegt werden dürfen. Für jeden Studierenden spielt das Abitur eine Rolle. 25 % werden nach der Note an die Hochschule geholt und 65 % nach einem Zusatzkriterium plus Abiturnote. Die 10 % nach der Wartezeit richten sich auch nach der Abiturnote. Die Behauptung, es würde geschwächt und abgebaut, stimmt nicht. Es wird ein Zusatzkriterium eingeführt.
Über die Auswahlkriterien will ich jetzt nicht reden, weil dazu die Zeit zu knapp ist. Ich will aber ausdrücklich mitteilen, dass für ZVS-Studiengänge zwei Kriterien verpflichtend sind. Mindestens die Hälfte ist wiederum dem Abitur gewidmet.
Wir haben die Hochschulen angehört. Es war wichtig zu wissen, ob sich die Hochschulen zutrauen, dieses Thema so zu behandeln. Sie haben das ausdrücklich bejaht. Wir haben in den letzten Monaten heftig miteinander über die Einführung von Studienbeiträgen diskutiert, um bestimmte Aufgaben, die den Studierenden in der Lehre zugute kommen, ausführen zu können. Eine ganze Menge kann bei Erhöhung der Flexibilität und Eigenverantwortung der Hochschulen ausdrücklich wahrgenommen werden.
Wir haben heftig diskutiert. Ich bedanke mich bei den Berichterstattern für manche differenzierende Einwürfe. Im Rahmen der Einführung werden wir beobachten und, wo dies nötig ist, nachbessern. Ich bedanke mich beim Landtag für die pünktliche Beratung und für die Disziplin, die erlaubt, dass wir das Gesetz so schnell wie möglich einführen können. Wir hätten unnötig viel Zeit verloren, wenn auch diese Sitzung ohne Beratung dieses Gesetzes zu Ende gegangen wäre.
Herr Präsident, Hohes Haus! Der Antrag der SPD wäre richtig, wenn die CSU vollmundig etwas erklärt hätte, was sie nicht einhält. Herr Kollege Dr. Rabenstein, tua optima culpa, nicht tua maxima culpa. Die CSU kann schlecht etwas nach Bamberg liefern, was die zuständige Diözese eigentlich gar nicht will.
Interessant ist nicht, was Sie wollen, sondern was die Diözese will; denn die Diözese stellt aus, sonst niemand. Und deren Konzept ist entscheidend.