Protokoll der Sitzung vom 13.12.2005

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 56. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Wie immer haben Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Wir haben heute unsere erste Sitzung im neuen Saal. Ich hoffe, dass Sie sich in dem neuen Raum rasch wohl fühlen. Diese Sitzung wird erstmals auch live im Internet übertragen. Der Bayerische Landtag ist mit einem eigenen Auftritt schon seit geraumer Zeit im Internet vertreten. Jetzt ist die Übertragung der Sitzungen ein zusätzlicher Schritt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich noch zwei Glückwünsche aussprechen. Herr Kollege Rudolf Peterke feierte am 7. Dezember einen runden Geburtstag, und Herr Kollege Eisenreich hat am 6. Dezember einen halbrunden Geburtstag gefeiert. Im Namen des gesamten Hauses und persönlich wünsche ich den beiden Kollegen alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Vor Eintritt in die Tagesordnung lassen Sie mich noch ein bedrückendes Thema ansprechen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen zweieinhalb Wochen sind überschattet von der tiefen Sorge um die aus Bayern stammende Susanne Osthoff, die am 25. November zusammen mit ihrem Fahrer im Irak offenbar verschleppt wurde und von der seitdem jedes Lebenszeichen fehlt. Alle Bemühungen um Freilassung der beiden Geiseln waren bisher ohne sichtbaren Erfolg. Umso wichtiger ist es – das haben auch ähnliche Fälle in Italien und Frankreich gezeigt –, dass die Öffentlichkeit in der Heimat der Entführten erkennbar ihre Solidarität mit ihnen bekundet. In Deutschland und in Bayern werden Mahnwachen für Frau Osthoff abgehalten. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben dazu aufgerufen, die Gefangenen freizulassen. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Herr Nadeem Elyas, hat sich selbst zum Geiselaustausch angeboten und jede Art von Gewalt, Terror und Menschenverachtung verurteilt, besonders wenn sie im Namen des Islam verübt werden. Diese Haltung verdient unseren hohen Respekt.

Der Bayerische Landtag schließt sich den Solidaritätsbekundungen ausdrücklich an. Frau Osthoff hat sich leidenschaftlich für die Menschen im Irak engagiert. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die dazu dienen, Susanne Osthoff und ihren Fahrer möglichst bald und unversehrt wieder in die Freiheit zu entlassen. In unseren Gedanken sind wir bei ihr und ihren Angehörigen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 d zur gemeinsamen Beratung auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) (Drs. 15/4396) – Erste Lesung –

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz – BayHSchPG) (Drs. 15/4397) – Erste Lesung –

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Universitätsklinika des Freistaates Bayern (Bayerisches Universitätsklinikagesetz – BayUniKlinG) (Drs. 15/4398) – Erste Lesung –

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung von Landesgesetzen an die Modernisierung des bayerischen Hochschulrechts (Bayeri- sches Hochschulrechtsanpassungsgesetz – BayH- SchRAnpG) (Drs. 15/4399) – Erste Lesung –

Die Gesetzentwürfe werden vonseiten der Bayerischen Staatsregierung begründet. Der Staatsminister ist schon startbereit. Herr Staatsminister Goppel hat als erster Redner an diesem Rednerpult das Wort.

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich habe mir einen Augenblick überlegt, ob ich den weißen Schal, den ich heute umgelegt habe, anbehalten soll, weil ich im „Maxim“ilianeum bin und das zu Johannes Heesters gepasst hätte. So lange wie er werde ich es hier aber doch nicht aushalten. Deswegen habe ich den Schal beiseite gelegt. Es ist mir wichtig, dass wir gemeinsam einen guten Start haben. Das gilt sowohl für die Gesetze, die ich vertreten darf, als auch für uns, das Parlament.

Wie unsere Zukunft aussieht, haben wir selbst in der Hand. Wissenschaft und Forschung entwickeln die Konzepte, die Ideen und die Innovationen, die unser Leben heute, morgen und übermorgen prägen und bestimmen. Die Lehrenden, die Forschenden und auch die Studierenden an den Hochschulen sind unsere wichtigsten Zukunftsindikatoren. Erst damit können wir die Zukunft gestalten. Die Bedeutung der Rahmensetzung für Wissenschaft und Forschung ist also riesig. Sie ist so groß, dass wir sie in Bayern eigenständig und unabhängig durchführen. Bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht und gestärkt durch die Föderalismusreform ist es auch 2006 unser ehrgeiziges Ziel, im Länderwettbewerb wieder an der Spitze zu stehen. Mit den vorliegenden vier Gesetzentwürfen starten wir aussichtsreich in dieses Rennen.

Wir brauchen fl exible, moderne, leistungs- und handlungsfähige Hochschulen, wir brauchen Hochschulen, an denen bald 300 000 Studierende optimale Studienbedingungen vorfi nden.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Und Studiengebühren!)

Wir brauchen Hochschulen, die jungen kreativen Wissenschaftlern Chancen für ihre akademische Laufbahn

geben. Die Forschung muss dort auf Spitzenniveau betrieben werden können. Ebenso brauchen wir Universitätsklinika, die ihre Patienten auf dem neuesten Stand versorgen, neue Behandlungsmethoden erforschen und junge Ärzte bestmöglich ausbilden, ohne dass dabei die immensen Kosten den Betrieb beeinträchtigen. Die rasanten Entwicklungen in der Wissenschaft und der Globalisierungsprozess sind für die Hochschulen wachsende Herausforderungen. Zusätzlich müssen sie sich auf die demografi sche Entwicklung bis 2010 und den doppelten Abiturientenjahrgang infolge des G 8 einstellen. Der starke Anstieg in der Nachfrage nach Studienplätzen wird unsere größte Herausforderung sein. Er erfordert höchste Wachsamkeit.

Wir gehen diese Aufgaben an. Schon mit der Reform von 1998 waren wir bundesweit Vorreiter und Wegbereiter. Was wir damals auf innovativen Experimentierfeldern sahen, hat sich bewährt. Es wird mit dem heutigen Gesetzestext in weiten Bereichen zur Norm. Neue Wege beschreiten wir auch mit sehr weit gehenden Möglichkeiten bei der Haushaltsführung und weiter gestärkter Autonomie.

In den letzten Jahren hat die Technische Universität München Regelungen erprobt, die für die Weiterentwicklung des Bayerischen Hochschulrechts wichtige Erkenntnisse erbracht haben. Die Erfahrung mit ihrem Organisationsmodell und mit der rechtlichen Verselbstständigung des Klinikums rechts der Isar haben in den vorliegenden Gesetzentwürfen ihren Niederschlag gefunden. Es ist ein ganzes Reformpaket geworden, das es erlaubt, die hochschulrechtlichen Gestaltungsfreiräume in vollem Umfang auszuschöpfen.

Lassen Sie mich in aller Kürze zu den Gesetzentwürfen im Einzelnen kommen. Der Entwurf des neuen bayerischen Hochschulgesetzes hebt das Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen auf eine gänzlich neue und ungewohnte Ebene, auf die Ebene von Partnern. Der Staat zieht sich weitgehend aus der Detailsteuerung zurück. Die Hochschulen wissen selbst am besten, wo ihre Stärken, Schwächen und Chancen liegen. Aufgabe des Staates ist es, den Gesamtprozess und das große Ganze im Auge zu behalten. Mit der Kombination aus beiden Perspektiven wollen wir in Zukunft das Optimum erreichen. Das adäquate Instrument dafür sind partnerschaftliche Zielvereinbarungen. Wir wollen starke Entscheidungsträger und wir wollen klare Kompetenzen. Deshalb wird die Organisationsstruktur der Hochschulen weiterentwickelt. Die wesentlichen Elemente dabei will ich aufzählen: Eine gestärkte Hochschulleitung; die Einführung eines erweiterten Hochschulrates; der verkleinerte Senat und der Verzicht auf den erweiterten Senat. Von besonderer Bedeutung ist die Neustrukturierung des Hochschulrates. Dieser besteht künftig aus den acht gewählten Mitgliedern des Senats und einer gleichen Zahl externer Persönlichkeiten. So kombinieren wir die Innensicht der Fachleute im Senat mit Ideen aus der Mitte der Gesellschaft, mit den frei gewählten Hochschulräten, und damit garantieren wir die Vielfalt in der ständigen Auftragsüberprüfung, die von Gegenseitigkeit geprägt ist.

Sehr wichtig ist uns die Frauenförderung. Wir sind es unseren talentierten Wissenschaftlerinnen schlichtweg

schuldig, ihnen an unseren Hochschulen endlich gute Chancen zu geben. Wir wollen den Anteil der Frauen in der Wissenschaft, insbesondere ihren Anteil bei Professuren, steigern. Deshalb verbessern wir die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten vor allem durch die stimmberechtigte Mitwirkung in der erweiterten Hochschulleitung. Die Berufungsausschüsse kommen hinzu. Das sind die Gremien, in denen die innere Struktur des Hauses am ehesten einer ständig neuen Würdigung unterliegt.

Bayern hat ein vitales Interesse am Bologna-Prozess zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums. Die neue Studienstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen wird deshalb zum Regelangebot an den Hochschulen. Die neuen Abschlüsse machen Studienleistungen vergleichbarer, sie erhöhen die Mobilität und sorgen für ein oftmals auch schnelleres Studium. Das jedenfalls ist der Bereich, in dem Hochschulen und das Ministerium intensiv zusammenwirken müssen, um sicherzustellen, dass aus der Veränderung der Strukturvorgaben auch eine Qualifi zierungsoffensive wird, damit wir nicht nur an den inneren Strukturmerkmalen herumdoktern, sondern auch an den gemeinsamen vorgezogenen und entsprechend beschleunigten Verläufen.

Die Studienbedingungen zu verbessern, ist uns ein zentrales Anliegen. Im Sommersemester 2007 sollen zu diesem Zweck und nur zu diesem Zweck Studienbeiträge eingeführt werden. Die Studienbeiträge werden von den Hochschulen selbst erhoben. Die Hochschulen bestimmen auch selbst die Höhe. Der Staat setzt dabei einen Rahmen von 100 bis 500 Euro an Fachhochschulen und von 300 bis 500 Euro an den Universitäten und Kunsthochschulen. Mit den Befreiungsmöglichkeiten aus sozialen Gründen und für besondere Leistungen haben wir alles dafür getan, um ein ausgewogenes und sozial verträgliches Modell zu entwickeln. Zinsgünstige Darlehen, für die wir sorgen werden, helfen bei der Finanzierung und schaffen das Bewusstsein, dass das Studium eine Investition in die eigene Zukunft ist, eine Investition, die sich lohnt.

Meine Damen und Herren, das Bayerische Hochschulpersonalgesetz sieht die Neugestaltung der Personalstruktur vor. Dazu gehören die Einführung der Juniorprofessur und die anderen neuen Personalkategorien der Akademischen Räte und Oberräte sowie Akademischen Rätinnen und Oberrätinnen auf Zeit.

So führen wir einen neuen und zusätzlichen Qualifi zierungsweg für die Berufung von Professoren ein. Die Habilitation bleibt als gleichwertiger Qualifi zierungsweg für Nachwuchswissenschaftler erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat uns diesen Weg nicht nur ausdrücklich belassen, sondern ihn als einen guten Weg für Geisteswissenschaftler begründet, an die Spitze der geistigen Überlegungsstrukturen zu gelangen.

Ziel des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes ist es schließlich, die bislang noch als Staatsbetriebe organisierten Betriebe als Anstalten des öffentlichen Rechts zu verselbständigen. Die staatlichen Befugnisse führen wir im Aufsichtsrat zusammen. Außerdem bauen wir haushaltsrechtliche Zustimmungsvorbehalte auf Ministeriumsebene ab und führen eine dreifache Trennungsrechnung

zwischen den drei Aufgaben der Klinika ein. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dies nun wirklich endlich der Mischstruktur etwa in Regensburg oder München, wo die städtischen Klinika mit unseren zusammen eine Mischung der Aufgaben und der entsprechenden Rechnungen haben, zu machen. Wir teilen also die drei Aufgaben an den Klinika: die Krankenversorgung, die Forschung und Lehre und die sonstigen Trägeraufgaben. Die Klinika erhalten im begrenzten Umfang die Bauherreneigenschaft sowie das Satzungsrecht.

Die vorliegenden Gesetzentwürfe beschränken sich im Gegensatz zum Gesetzentwurf der SPD nicht auf Änderungen oder Ergänzungen der Vorlage. Wir wagen uns an grundlegend Neues. Wir wagen nicht nur einen Paradigmenwechsel. Für die Unterstützung bei der Vorbereitung aus den Reihen der Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion und aus den Reihen der Opposition, bedanke ich mich herzlich. Ein ganz besonderer Dank gilt in dem Zusammenhang dem Kollegen Spaenle und seiner Mannschaft im Hochschularbeitskreis – Prof. Dr. Stockinger –, die mir geholfen haben, in den Universitäten manches zu hinterfragen, was auf den ersten Blick leichtgängig ausgesehen hat.

Die weiteren Beratungen zu dieser Hochschulreform in den Ausschüssen will ich in diesem Hohem Hause gerne begleiten und jederzeit aufmerksam und sensibel darauf achten, dass wir die Zukunft – wie eingangs bemerkt – im Visier haben; denn wenn wir sie im Blick haben wollen, müssen die rechtlichen Voraussetzungen optimiert sein.

Ein anderer Weg in diesem Zusammenhang ist im Artikel 106 Absatz 2 Satz 2 entscheidend vorgeprägt. In dem Satz ist von der Öffnungsklausel der Hochschulen die Rede. Dieser Ansatz gibt der mutigen Hochschule – egal, an welcher Stelle sie angesiedelt ist: Universität, Fachhochschule, Kunsthochschule – den Raum, vieles und fast alles auszutesten, was in den rechtlichen Gegebenheiten sich zum Segen für alle Beteiligten und der nächsten Generation von Studierenden auswirken kann. Wir brauchen gute Angebote für diejenigen, die auf dem internationalen Markt im Wettbewerb mit aller Welt den deutschen Standort und die deutschen Hochschulen – die bayerischen zudem – in entscheidender Weise vertreten und dazu beitragen, dass wir in Zukunft unseren hohen Standard bewahren können.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Rupp. Die Fraktionen haben zehn Minuten Redezeit. Das hat der Ältestenrat festgelegt.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Dr. Goppel, interessant ist, dass Sie den Inhalt des Gesetzes umrissen, etwas Grundlegendes aber nicht erwähnt haben, obwohl es tatsächlich grundlegend neu ist. Das ist der Rückzug aus der Verpfl ichtung der Hochschulfi nanzierung.

(Beifall bei der SPD)

Ich fi nde, ein derart gravierender Einschnitt macht alles Weitere, was in den Gesetzentwürfen die Hochschulen betreffend steht, weitgehend zur Makulatur. Wenn die Verpfl ichtung der Finanzierung der Hochschulen nicht mehr gegeben ist, werden große Probleme auf die Hochschulen zukommen. Wenn Sie die Hochschulen auf Drittmittel reduzieren und diese möglicherweise nach 2008 über Studiengebühren – das werden nicht nur 500 Euro pro Semester sein – tatsächlich fi nanzieren wollen, sagen wir Ihnen, dass wir das für unsere Hochschulen in Bayern nicht brauchen können.

(Beifall bei der SPD – Dr. Ludwig Spaenle (CSU): Haben Sie das nicht gelesen?)

Die Staatsregierung und die CSU beweisen mit den vorgelegten Gesetzentwürfen erneut, dass sie die Bildung als Ware betrachten. Sträfl ich missachtet wird dabei, dass die funktionierende Demokratie bestmögliche Bildung erfordert. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bricht die Staatsregierung einmal mehr diesen Grundsatz und forciert die Ökonomisierung der Hochschulen und der Bildung. Vor zwei Jahren wurde die Novellierung großartig angekündigt. In der Zwischenzeit wurden die Hochschulen mit unstrukturierten Aktivitäten seitens der Staatsregierung und der CSU überschüttet. Stichpunkte sind: Etatkürzungen, Innovationsbündnis, an jedem Eck ein Cluster, Netzwerke und das Optimierungskonzept. Ergebnis ist nun: Was lange währt, wird endlich neoliberal.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle (CSU))

Die CSU wäre nicht die CSU, wenn sie nicht versuchen würde – und dieser Versuch gelingt meistens in der Außenwirkung – den Kern der Gesetzentwürfe durch kleine positive Ansätze zu verkleistern. An einzelnen Punkten wird auf in anderen Bundesländern bereits bewährte sozialdemokratische Ideen zurückgegriffen. Allerdings werden sie – wie so häufi g im Hochschulbereich – zögerlich und nur wenig mutig umgesetzt. Am Beispiel der Juniorprofessur wird das besonders deutlich. Korrigieren Sie mich. Aber war es nicht die Staatsregierung, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung der Juniorprofessur geklagt hat und nun darauf zurückgreift, wissend, dass die Nachwuchsförderung anders nicht gelingen wird?

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle (CSU))

Anstatt einen Fehler zuzugeben, wird die Idee der Juniorprofessur nur halbherzig umgesetzt. Zur Einrichtung der Juniorprofessur zitiere ich aus der Stellungnahme der Landesvertretung des akademischen Mittelbaus:

Eine Enttäuschung ist, dass die Juniorprofessoren ihren akademischen Titel als Professor über das Ende der Beschäftigung hinaus nicht behalten dürfen. Die Gleichstellung mit dem erfolgreichen Habilitanden ist nicht gerechtfertigt, weil der Juniorprofessor im Unterschied zum Habilitanden ein regelrechtes Berufungsverfahren

erfolgreich bestanden hat. Der Verlust des Professorentitels ist nicht selbstverständlich und ist gegenüber den Honorarprofessoren eine ungerechtfertigte Zurücksetzung.

Wir haben hier erneut einen bayerischen Sonderweg. Die Beibehaltung der Habilitation bleibt ein Sonderweg in Europa und in der Bundesrepublik. Benachteiligt werden – wie so häufi g und gerne von Ihnen gemacht, aber selten von außen gesehen und berichtet – bayerische Bewerber. Diese Auffassung können wir nicht teilen. Wir halten einen solchen Sonderweg für grundlegend falsch.

Immer wieder haben wir die zügige Umsetzung des Bologna-Prozesses gefordert. Andere Bundesländer sind wesentlich weiter. Es ist erfreulich, dass nun auch die Staatsregierung erkannt hat, dass an dieser europäischen Entwicklung auch Bayern nicht vorbeikommt. In den einzelnen Beratungen wird zu beobachten sein, ob das tatsächlich ein sinnvoller Weg ist.

Außerdem haben Sie nach außen immer wieder suggeriert, dass es mehr Autonomie geben wird. Es wird auf eine Reihe nicht relevanter Genehmigungsverfahren verzichtet, und es werden den Hochschulen weniger prestigeträchtige Aufgaben zugewiesen. Die entscheidenden Verfahren bleiben bei den Ministerien. Im Berufungsverfahren zum Beispiel wird weiterhin das Ministerium über Berufungen entscheiden. Hier ist nicht einmal der Versuch unternommen worden, das Berufungsverfahren im Einvernehmen mit den Hochschulen zu gestalten.

Es bleibt nicht mal beim Status quo der Autonomie. Viel schlimmer ist, dass im Gesetzentwurf Rechte der Hochschulen stark eingeschränkt werden. Die Rechte des Senats, die bisher im Gesetz dargelegt sind, werden beschränkt. Relevante Entscheidungen werden künftig vom Hochschulrat getroffen. Bedenklich ist insbesondere die Zusammensetzung. Von den neun Mitgliedern des Senats sollen nur acht in den Hochschulrat. Nicht im Hochschulrat vertreten sein soll künftig die Frauenbeauftragte, weil sie der Hochschulleitung angehört. Im Hochschulrat werden sämtliche wichtigen Entscheidungen getroffen. Mir ist unerklärlich, dass Sie die Frauenbeauftragte aus dem Gremium fernhalten wollen.

(Beifall bei der SPD)