Das nur der Vollständigkeit halber. Der dritte befi ndet sich im Bereich des Stimmkreises Starnberg, in dem ich immerhin Betreuungsabgeordnete bin. Deshalb traue ich mich auch, da mitzureden.
Durch diese drei Flughäfen sind natürlich die Menschen und auch die Natur bisher schon belastet worden. Das wurde dort im bestehenden Rahmen relativ klaglos aufgenommen. Das wird aber in der Zukunft, wenn es um eine Ausweitung geht, nicht mehr der Fall sein. Deswegen haben ja auch der Regionale Planungsverband, der Landkreis Fürstenfeldbruck und fast alle Anrainerkommunen in den Stellungnahmen zum Landesentwicklungsprogramm eine Ausweitung an diesen zwei Standorten Jesenwang und Oberpfaffenhofen abgelehnt. Für Fürstenfeldbruck haben sie die Aufgabe der Option einer zivilfl iegerischen Nachnutzung gefordert. Im Übrigen habe ich zusammen mit der Kollegin Schmitt-Bussinger eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, wie viele Stellungnahmen und Einwendungen konkret zum LEP von den Gebietskörperschaften und Kommunen eingegangen sind. Dazu haben wir – wie relativ häufi g – nur sehr ausweichende und unzureichende Antworten bekommen. Vielleicht liegt das daran, dass der Einfl uss der betroffenen Gemeinden nur so gering war, wie das heute in der Generaldebatte schon kritisiert worden ist.
Konkret geht es zunächst um die zivile fl iegerische Nachnutzung des Flughafens in Fürstenfeldbruck. In der Begründung ist Fürstenfeldbruck immer noch als möglicher Flugplatz aufgeführt. Wir wollen, dass das gestrichen wird. Die Kommunen – insbesondere die Kommune Maisach, auf deren Flur sich dieses Gebiet befi ndet – bemühen sich ganz massiv um ein nichtfl iegerisches Folgekonzept. Es gibt da vielversprechende Ansätze. Die Unterstützung von Seiten der Mehrheitsfraktion und auch der Staatsregierung, die zugesagt worden ist – wenn die Gerüchte stimmen –, muss sich eben auch dadurch ausdrücken, diesen Punkt in der Begründung zu B V 1.6.8 zu streichen, damit dort eben keine fl iegerische Nachfolgenutzung stattfi ndet.
Auch an dieser Stelle gilt: Die militärische fl iegerische Nutzung ist von der Bevölkerung wirklich immer klaglos und im großen Konsens auch mit dem Standort hingenommen worden; aber für eine nichtfl iegerische Nachnutzung gibt es weder in der betroffenen Kommunalpolitik noch bei der Bevölkerung irgendeine Unterstützung.
Für Jesenwang gilt, dass die Bestandssicherung auch von der Bevölkerung mitgetragen wird, wobei Bestandssicherung bedeutet, dass die Start- und Landebahn nicht verlängert wird, und zwar weder jetzt, noch in der Zukunft, und dass auch die Tonnage nicht erhöht wird. In Ihrem vorgelegten Programm ist zwar die Tonnagebegrenzung enthalten, es ist aber nicht explizit gesagt – deswegen habe ich wegen dieser Formulierung Bauchgrimmen –, dass die Start- und Landebahn nicht verlängert werden kann, sollte dies irgendwann einmal aufgrund sich ändernder Vorgaben, vor allen Dingen EU-Vorgaben, zu einer Bestandssicherung nötig werden. Aber auch dafür gibt es in der Bevölkerung – das ist einhellig so – keine Akzeptanz, wie sie der bestehende Landeplatz bei allen gelegentlichen Verwerfungen heute noch im Kern hat.
Oberpfaffenhofen ist gerade heute wieder ein aktuell spannendes Thema. Sie, meine Damen und Herren der Mehrheitsfraktion, haben nach wie vor zum Ziel, die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und die Nutzung des Flughafens durch den Geschäftsreisefl ug
verkehr offen zu halten. Solange dies im Ziel steht – dieses Ziel hat Gesetzeskraft; hier übernehme ich die Formulierung vom Kollegen Bocklet aus den Beratungen des Wirtschaftsausschusses –, können Sie in Ihre Begründung hineinschreiben, was immer Sie wollen, das bleibt immer Prosa, es bleibt Makulatur und wird, wenn der Bedarf für den Ausbau festgestellt wird und das öffentliche Interesse festgestellt wird, Vorrang haben vor irgendwelchen Formulierungen, die Sie jetzt als Begründung zur Schadensbegrenzung hineinschreiben.
Ich weiß, dass es in Ihrer Begründung steht, aber ich habe immer wieder mit vielen Juristen zusammen versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass das uninteressant ist, was in der Begründung steht. Im Ziel ist der bedarfsgerechte Ausbau formuliert. Und solange das da steht, ist die Begründung Makulatur. Und was bedeutet nun bedarfsgerecht? Es könnte der Charterfl ug sein und es könnte auch der Frachtfl ugverkehr sein. Es könnte auch heißen: Hier fl iegt, was auch immer, und wie viel auch immer an kleinem Verkehr. Hauptsache, die Start- und Landegebühren gehen ein. Das hat uns der Geschäftsführer bei der EDMO, Herr Grabherr, bei den Beratungen im federführenden Ausschuss eindrucksvoll erläutert, dass es ihm genau darum geht, die Start- und Landegebühren zu erhalten. Und was ist beispielsweise mit dem Nachtfl ug? Ich habe dazu, wie Sie wahrscheinlich auch, zahlreiche Mails bekommen. Heute Nacht ist bis mindestens 0.30 Uhr im Rahmen der bestehenden Nutzung und im Rahmen der bestehenden Genehmigung während der WM – auch wenn ich da ein Fragezeichen dahinter setze – gefl ogen worden. Heute Nacht waren es offensichtlich portugiesische oder französische Fans. Ich habe Verständnis; denn ich war selbst bei diesem Spiel.
Ich weiß schon genug. War das nun Herr Haedke; dann wäre das ein ganz besonders origineller Zwischenruf gewesen. Wenn das schon im Rahmen der bestehenden Genehmigung funktioniert, dann ist da nicht nur der Spekulation, sondern auch den potenziellen Möglichkeiten Tür und Tor geöffnet.
Und im Übrigen noch etwas. Ich habe neulich einmal gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage diese Flüge während der WM stattfi nden. Da ist mir vom Ministerium Huber gesagt worden, dass die Rechtsgrundlage die Bedarfsfeststellung durch die EDMO sei. Auch das wird uns noch beschäftigen. Denn es ist eine juristisch interessante Einlassung, dass dann, wenn der Betreiber fest
Wenn das so weitergeht, sind unsere Befürchtungen nicht unbegründet. Sie haben im Mai 10 000 Unterschriften gegen diese Erweiterungsmöglichkeiten erhalten, und wir haben bei den Beratungen im Wirtschaftsausschuss auch erkennen können, dass das nicht irgendwelche wild gewordenen Querulanten waren, sondern ernst zu nehmende Menschen mit überwiegend deutlich höherem juristischen Fachverstand, als ich ihn zum Beispiel habe. Von diesen Personen sind diese Argumente noch viel detaillierter dargelegt worden, als ich es jetzt tue.
Es gibt inzwischen unzählige weitere Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, und nicht nur aus den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und München-Land, sondern auch aus dem Westen der Landeshauptstadt. Diese Einwendungen beruhen nicht auf Panikmache der Opposition, wie Sie das so gerne sagen, sondern weil objektiv die Festlegungen diese potenziellen Möglichkeiten zulassen. Genau aus diesen Gründen machen die Leute diese Einwendungen.
Wir wissen, dass die Akzeptanz für den Standort Oberpfaffenhofen mit der jetzigen fl iegerischen Nutzung durch Industrie- und Werksverkehr in der Bevölkerung da ist, wir glauben aber auch, dass dieser Standort, der wirklich ein hochwertiger Technologiestandort mit Galileo und den anderen Firmen, die dort angesiedelt sind, ist, eher gefährdet ist als aufgewertet wird, wenn dort im nennenswerten Umfang Flugverkehr stattfi ndet. Es hat ja schon einschlägige Einlassungen von Leuten, die dort arbeiten, und auch von den Betrieben gegeben.
Der Verweis auf die dritte Startbahn, den Sie an dieser Stelle immer bringen, und darauf, dass sie zur Entlastung oder zur Entschärfung des Drohpotenzials beiträgt, ist natürlich völlig ungeeignet, weil die dritte Startbahn in Frankfurt auch gebaut worden ist und weil Hahn als Entlastungsfl ughafen für Frankfurt trotzdem für den Charterfl ugverkehr nötig war und weil wir doch alle wissen, dass ein Wettlauf zwischen den Flughäfen Frankfurt und München stattfi ndet, den der Flughafen München gewinnen will. In Frankfurt plant man inzwischen die vierte Startbahn. Das wird bei uns auch alles kommen, und das wird nicht dazu dienen, dass unsere Befürchtungen, was Oberpfaffenhofen angeht, zerstreut werden.
Darum fordere ich Sie noch einmal nachdrücklich auf, im Interesse der Menschen in dieser Region den betreffenden Anträgen der GRÜNEN zuzustimmen.
logie im Landesentwicklungsprogramm ein großes Anliegen sind, thematisch gleich an meine Vorrednerin anschließen zum Sonderfl ughafen Oberpfaffenhofen, der den Bayerischen Landtag mit vielen, vielen Eingaben zu beschäftigen gehabt hätte. Ich darf dieses Thema gleich aufgreifen. In dem Zusammenhang bedauere ich es natürlich sehr, dass die zuständige Abgeordnete der CSU aus dem Landkreis Starnberg, Frau Männle, dieser Debatte hier nicht folgt.
(Widerspruch bei der CSU – Thomas Kreuzer (CSU): Wenn man acht Stunden lang dasselbe Thema diskutiert, kann man nicht jeden Moment da sein – Reinhold Bocklet (CSU): Reiner Populismus!)
Frau Sonnenholzner hat dieses Thema das erste Mal aufgegriffen. Ich gehe noch einmal darauf ein und kann Ihnen sagen, dass seit Wochen und Monaten die zuständige Abgeordnete der CSU sagt: „Das macht der Bocklet. Da kümmere ich mich nicht drum.“
So kann man es als gewählte Stimmkreisabgeordnete auch nicht machen. Sie ist im Landkreis Starnberg gewählt und hat sich darum zu kümmern.
Es sind genau zu dieser Problematik ungefähr 10 000 Unterschriften auf Petitionen dem Landtag zugegangen. Fragen Sie die zuständige Abteilung, wie hoch sich die Petitionen im Landtagsamt stapeln. Und was machen Sie? Pauschal werden in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11. Mai 160 Petitionen auf die Tagesordnung gesetzt. Und damit ist es getan, damit erledigen wir das schon. Das ganz Tolle ist ja, dass natürlich diese Petitionen alle für erledigt erklärt werden mit Erklärung der Staatsregierung. Nur, die Stellungnahme der Staatsregierung, die dazu pauschal vorliegt, entspricht überhaupt nicht dem, was Sie nach Behandlung der Petitionen als Begründung zu diesem entsprechenden LEP-Absatz verabschieden wollen.
So eine schlampige Beratung habe ich noch nie erlebt. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich muss schon sagen, es sind zum großen Teil Ihre Wählerinnen und Wähler, die sich massiv enttäuscht fühlen, wie Sie ihr Anliegen und die Fülle der Petitionen behandeln.
Das Ganze erfährt noch eine Steigerung. Es sind nach der Behandlung im Wirtschaftsausschuss noch einmal zahlreiche Petitionen eingegangen, die sich auf die geänderte Beschlussvorlage der CSU beziehen. Sie haben ja die Begründung geändert, wenn auch nicht den wesentlichen Teil der Ziele. Jetzt sagen Sie wiederum – so tönt es aus der Verwaltung, wohl mit politischer Unterstützung der CSU –: „Das legen wir auf den gleichen Haufen. Damit beschäftigen wir uns überhaupt nicht mehr.“ Ich
Vielleicht kann ich Ihnen klarmachen, dass das Petitionsrecht in Artikel 115 der Bayerischen Verfassung verankert ist. Und dieses Petitionsrecht ist dem Artikel 17 des Grundgesetzes gleichgestellt. Da können Sie nicht einfach sagen, die behandeln wir pauschal und legen die, die danach mit neuen Argumenten und neuen Zielvorgaben kommen, auf denselben Stapel. So geht es nicht.
Wir haben das Bayerische Petitionsgesetz, das den Umgang mit Petitionen regelt. Da heißt es in Artikel 3:
Wer eine Petition einreicht, hat Anspruch auf sachliche Behandlung und Verbescheidung durch den Landtag bzw. seine Ausschüsse.
Die regelt es auch, und ich muss feststellen, die Behandlung der Eingaben und Beschwerden nach § 76 ff. der Geschäftsordnung des Landtags sagt ganz klar, dass die eingehenden Petitionen dem zuständigen Ausschuss zuzuführen sind. Und wenn Sie immer sagen „Das ist ja immer das Gleiche“, dann schauen Sie sich doch die Petitionen an. Einige davon sind mir zugeleitet worden. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe sie mir angeschaut. Ich meine, dass es dringend notwendig ist, diese Petitionen sachgerecht zu behandeln. Wenn Sie es heute nicht tun, wenn Sie es nicht geschafft haben, in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses diese Petitionen sachgerecht zu behandeln, dann haben Sie die rechtliche Verpfl ichtung, dies im Herbst zu tun. Nachdem Sie, Herr Bocklet und Herr Staatsminister Huber, sich sowieso hier hergestellt und gesagt haben „Na ja, das ist eine Teilfortschreibung, wir sind eh in einem Fortschreibungsprozess“ – dazu haben Sie auch Ihren Antrag eingebracht, dass wir immer weiter fortschreiben –, dann ist es sachgerecht, diese Petitionen im Herbst zu behandeln. Sie wurden alle mit eigenen Petiten eingebracht.
Ich kann Ihnen drei Petitionen, die mir parallel zugeleitet wurden, hier noch einmal benennen. Es ist zum einen eine Petition mit Datum 20. Juni der Bürgerinitiative „Bürger für ein lebenswertes Weßling“, die ganz klar sagen, in der neuen Begründung der CSU ist zwar das Nachfl ugverbot aufgenommen, es gilt fort, aber sie wollen die Ergänzung, die Ausweitung um die Beibehaltung des Flugverbots an Sonn- und Feiertagen
mit Ausnahme der Sportfl uggruppen. Genau darum habe ich mich noch einmal gekümmert. Die Sportfl uggruppen, die dort bestehen und ansässig sind, dürfen fl iegen. Für den Werkfl ugverkehr und weitere gilt das Sonntagsfl ugverbot. Deswegen werden wir unseren entsprechenden Antrag, den wir zu diesem Thema vorliegen haben – Drucksache 15/5279 –, ergänzen mit dem Satz für die Begründung, dass dieses Nachtfl ugverbot sowie das Flugverbot für Sonn- und Feiertage, mit Ausnahme für die ansässigen bestehenden Sportfl uggruppen, fortgilt. Darüber lassen wir dann namentlich abstimmen. Das ist die eine Petition, die ich herausgegriffen habe.
Die andere Petition, die mit Datum 28. Juni 2006 dem Landtag zugegangen ist, „Aktionsbündnis gegen Fluglärm München-West“, bezieht sich ebenfalls ganz klar auf die neue, geänderte Sachlage des LEP. Die müssen Sie schon behandeln. Die können Sie nicht pauschal ad acta legen. Das geht nicht.
Da wird ganz klar aufgeführt, dass die Maximalgrenzen der Beschränkung der Flugbewegungen nicht aufgenommen sind, dass keine quantitative Festlegung erfolgt, dass Ihre Bezeichnung mit dem qualifi zierten Geschäftsreisefl ugverkehr auch in der neuen Begründung nicht stichhaltig ist und rechtlich nicht geklärt ist, dass die so genannten Einschränkungen nicht beruhigen können, die Sie in die Begründung aufgenommen haben, weil sich am Ziel nichts geändert hat.
Aus dem, was Sie jetzt aufgenommen haben, ergibt sich sogar eine weitergehende Betriebspfl icht. Damit wird versucht, die Erfolgsaussichten für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Kommunen quasi zu beschränken und Beruhigungspillen zu verteilen. Ich kann nur sagen: Diese Petitionen müssen sachgerecht behandelt werden.