Protokoll der Sitzung vom 06.07.2006

(Abstimmungsliste siehe Anlage 10)

Ich komme zur Listennummer 34, Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Vorrang für ökologischen Landbau und artgerechte Tierhaltung, Drucksache 15/5295. Ja-Stimmen 12, Nein-Stimmen 70, Enthaltungen 23. Der Antrag ist abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 11)

Nun lasse ich über den Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Verordnungsentwurf auf Drucksache 15/4835 abstimmen. Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN haben beantragt, die Abstimmung in namentlicher Form durchzuführen.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass bei Erlass der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern durch die Staatsregierung die vorher gefassten Beschlüsse des Landtags zu den Anträgen auf den Drucksachen 15/5487, 15/5273, 15/5421, 15/5423, 15/5426, 15/5432, 15/5438, 15/5450, 15/5463 und 15/5465 Berücksichtigung fi nden sowie die Resolution auf Drucksache 15/5486 in der vorher beschlossenen Fassung als Anhang dem LEP angefügt wird.

Der mitberatende Ausschuss für Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur stimmt der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit Änderungen zu.

Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe, dass die Staatsregierung beim Erlass der Verordnung auch den Beschluss des Landtags zum Antrag auf Drucksache 15/5445 berücksichtigt und noch verschiedene weitere Änderungen durchführt. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die Drucksache 15/5813.

Die CSU-Fraktion hat beantragt, der Abstimmung die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der vom mitberatenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur vorgeschlagenen Änderungen zugrunde zu legen.

Beim Erlass der Verordnung durch die Staatsregierung ist außerdem auch der Beschluss des Landtags zum Antrag auf Drucksache 15/5437, dem abweichend vom federführenden Ausschuss in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten zugestimmt worden ist, zu berücksichtigen. Abstimmungsgrundlage für die beantragte namentliche Abstimmung ist somit die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der vom mitberatenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur vorgeschlagenen Änderungen mit der Maßgabe, dass die Staatsregierung beim Erlass des LEP auch den Beschluss des Landtags zum Antrag auf Drucksache 15/5437 berücksichtigt.

Für die Stimmabgabe sind Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaals und auf dem Stenografentisch aufgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. – Das ist die vorletzte namentliche Abstimmung heute. Für die Abstimmung stehen vier Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 19.55 bis 19.59Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben. Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die Sitzung wieder aufgenommen. Frau Heckner, lassen Sie sich nicht dauernd abbusseln; das ist der Staatssekretär Schmid, der ist dafür bekannt.

(Große Heiterkeit bei der CSU – Beifall bei Abge- ordneten der SPD)

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Wolfgang Vogel, Adelheid Rupp u. a. u. Frakt. (SPD) Paritätische Mitbestimmung der Studierenden bei der Verwendung von Studienbeiträgen (Drs. 15/5918)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u.a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erhebung von Studienbeiträgen aussetzen! (Drs. 15/5927)

Der Antrag der GRÜNEN ist ein nachgezogener Dringlichkeitsantrag. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Rupp.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir selbstverständlich zu, weil wir Studiengebühren grundsätzlich ablehnen. Das ist überhaupt keine Frage.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN zu, obwohl wir eine Aussetzung bis zum Wintersemester 2015/16 als etwas albern betrachten. Das erscheint uns doch als entschieden zu spät, aber Albernheiten seien schließlich anderen Fraktionen ab und zu vergönnt.

Nun zu unserem Dringlichkeitsantrag betreffend die paritätische Mitbestimmung der Studierenden bei Studiengebühren: Gleichzeitig zur Behandlung des Bayerischen

Hochschulgesetzes hat die CSU-Fraktion damals einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt mit dem Inhalt, dass die Studierenden in geeigneter Weise bis hin zur paritätischen Mitbestimmung an der Verwendung der Studiengebühren zu beteiligen seien.

Von CSU-Kollegen im Hochschulausschuss wurde mir immer wieder bestätigt, dass es ihnen primär darum geht, dass tatsächlich die Studierenden einbezogen werden, und zwar nicht nur in Form der Mitwirkung, sondern in Form der tatsächlichen Mitbestimmung. Diese soll so weit gehen, wie vom Vorsitzenden des Hochschulausschusses bestätigt, dass es sich um eine paritätische Mitbestimmung handelt.

Zunächst war offen, wie das Verfahren an den einzelnen Hochschulen aussehen wird und wie dort mit den Studiengebühren umgegangen wird. Dass wir uns in diese Debatte einmischen, obwohl wir Studiengebühren grundsätzlich ablehnen, ist nach meiner Auffassung selbstverständlich, weil es schließlich darum geht, für die Studierenden das optimale Verfahren zu fi nden, selbst wenn wir die Sache selbst nicht gutheißen.

(Beifall bei der SPD)

Ein Problem ist, wie die Hochschulen die Angelegenheit tatsächlich umsetzen. Eine Hochschule möchte ich hier ausdrücklich lobend erwähnen, nämlich die Universität Augsburg, die die Studierenden tatsächlich in vorbildlicher Weise wie im Dringlichkeitsantrag der CSU vorgesehen mit einbindet. Das Problem dieses Dringlichkeitsantrags war es, dass „bis hin zur paritätischen Mitbestimmung“ darin stand. Auch wenn es so nicht gemeint war, könnte diese Formulierung in der Weise ausgelegt werden, dass die Mitbestimmung auch nur in einer Anhörung oder Ähnlichem bestehen kann. Unser Dringlichkeitsantrag heute soll klarstellen, dass es tatsächlich um eine paritätische Mitbestimmung geht.

An der LMU München wird derzeit so verfahren, dass an den Fachbereichen der Dekan entscheidet nach Anhörung von vier Studierenden. Das ist weit entfernt von einer paritätischen Mitbestimmung. An der Universität Regensburg liegt die Satzung bereits vor. Auch hier ist es die Entscheidung der Hochschulleitung, die letztendlich über die Verwendung der Studienbeiträge bestimmt. Ebenso an der Universität Bamberg. Auch hier liegt die Satzung in den letzten Zügen. Es entscheidet die Hochschulleitung. An der Universität Passau gilt eine ganz andere Variante. Da hieß es, es sei paritätisch, wenn 50 % Professoren auf der einen Seite und 50 % wissenschaftliche Mitarbeiter – also Mittelbau –, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende auf der anderen Seite mitwirken. Ich erlaube mir, zu sagen, diesem Rektor sollte einmal erklärt werden, was Parität ist. So kann es defi nitiv nicht gehen, und so kann man das Ganze nicht verkaufen.

(Beifall bei der SPD)

Bei der Universität Erlangen entscheidet letztlich auch die Hochschulleitung. Überall werden Verfahren gewählt, bei denen die Studierenden genau nicht das haben können,

was wir ihnen versprochen haben. Sie haben ihnen versprochen, die Studierenden werden Kunden sein, sie werden bestimmen können, was mit ihren Studienbeiträgen geschieht, sie werden Einfl uss darauf haben, wie das Ganze aussieht. Insbesondere die Kollegen aus dem Hochschulausschuss haben immer wieder gesagt, wir wollen hier eine Mitbestimmung. Angesichts der Liste, die mir vorliegt, muss ich sagen, es gibt gerade eine Universität in Bayern, die sich an die Vorgabe hält, alle anderen nicht. Das fi nde ich ehrlich gesagt nicht sonderlich erfreulich.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wenn Sie sich selbst, Ihren Dringlichkeitsantrag und Ihre Aussagen ernst nehmen, dann bleibt Ihnen heute praktisch nichts anderes übrig, als unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen, um den nötigen Druck auf die Hochschulen zu entfalten, dass Sie tatsächlich die Studierenden mitbestimmen lassen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie haben heute noch einmal die Chance, von Ihrem Irrweg abzugehen und sich wieder auf den rechten Weg zu begeben, indem Sie von den Studiengebühren ablassen. Ich habe Ihnen heute eine Brücke in einer anderen Form gebaut, nachdem Sie meinem Antrag, § 71 aus dem Gesetz zu streichen, nicht folgen konnten. Heute wähle ich einen anderen Weg: Ich beantrage, die Studiengebühren auszusetzen; denn gut einen Monat nach In-Kraft-Treten des Gesetzes sind die Widersprüchlichkeiten und Unklarheiten, die mit der Einführung von Studiengebühren verbunden sind, klar zutage getreten. Es ist unklar, für was die Studiengebühren eigentlich erhoben werden dürfen. Es ist unklar, wie die Studierenden beteiligt werden, allen schönen Beteuerungen und Anträgen im Landtag zum Trotz. Es ist unklar, wie die Hochschulen mit den Befreiungen umgehen sollen. Wenn Sie auf diesem Weg bleiben, werden wir in diesem Punkt sicherlich einiges an Klagen erleben. Ich sage Ihnen schon heute, diese Klagen werden Sie nicht gewinnen.

Vorschläge wie das kürzlich erst im Hochschulausschuss beantragte und beschlossene Amberger Modell halte ich für moralisch inakzeptabel und rechtlich fragwürdig. Alle Fragen betreffend die Studienkredite, die Sie so vollmundig angekündigt haben, sind ungeklärt. Der Aufbau eines Stipendienwesens ist noch nicht einmal begonnen. Darüber hinaus – das ist eigentlich sehr erfreulich – werden wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Studierende haben. Wir werden einen Ansturm auf die Hochschulen erleben. Wir werden den doppelten Abiturjahrgang bewältigen müssen. All das sind riesige Herausforderungen für die Hochschulen, aber auch für die bayerische Hochschulpolitik. Ich sage ganz klar, diese Herausforderungen müssen durch Investitionen des Landes mit Unterstützung des Bundes geschultert werden und nicht

durch die Beiträge der Studierenden. Das haben Sie immer gesagt, und hier nehme ich Sie beim Wort.

Frau Kollegin Rupp, an dieser Stelle erschließt sich auch der Termin. Die Studienbeiträge auszusetzen bis zum Jahr 2015 hat nämlich ganz einfach den Hintergrund, dass dann unsere lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU und die Staatsregierung die Chance haben, bis dahin alle Ungereimtheiten zu beseitigen und die Hochschulen so auszustatten, dass sie den Herausforderungen gerecht werden. Nur so können Sie sicherstellen, dass das Geld der Studierenden nicht zweckentfremdet wird. Ich sage Ihnen voraus, wenn wir im Jahr 2015 sind, dann ist längst klar geworden, dass Studiengebühren der falsche Weg sind. Ich bitte Sie daher, stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir stimmen natürlich auch dem Antrag der SPD zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Wägemann, vielen Dank, dass Sie so rasch ans Pult gekommen sind. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bayerische Landtag hat erst vor wenigen Wochen, am 18. Mai, unserem Dringlichkeitsantrag zugestimmt, der zu Artikel 71 des Hochschulgesetzes betreffend Studienbeiträge und Gebühren unter anderem wörtlich folgende Formulierung enthält:

Der Landtag erwartet, dass die Hochschulen in ihren Satzungen eine angemessene Mitwirkung der Studierenden sicherstellen. Die Studierenden sollen in den entsprechenden Gremien in geeigneter Weise bis hin zu einer paritätischen Mitwirkung vertreten sein.

Weiterhin wurde beschlossen, dass wir als Landtag davon ausgehen, dass die Verwendung der Einnahmen aus den Studienbeiträgen möglichst nah am Studierenden erfolgt. Diese Initiative ging von der CSU-Fraktion aus und ist derzeit gültige Beschlusslage.

Wir stehen als CSU-Fraktion nach wie vor uneingeschränkt dazu, dass die Studienbeiträge nur zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden dürfen und zudem über die Höhe und Verwendung dieser Einnahmen jedes Jahr gesondert Rechnung zu legen ist. Damit ist ein transparentes Verfahren sichergestellt. Die Hochschulen haben derzeit die Aufgabe, ihre Satzungen zu gestalten und dabei unsere eindeutigen Vorgaben bezüglich der Mitwirkung der Studierenden bei der Verwendung der Einnahmen aus den Studienbeiträgen, die erstmals im Sommersemester 2007 erhoben werden, zu erfüllen.

Wir sollten abwarten, bis diese Satzungen beschlossen sind, und nicht mit dem vorliegenden Dringlichkeitsan