Protokoll der Sitzung vom 06.07.2006

(Ruth Paulig (GRÜNE): Donau!)

die nicht von den angesprochenen Verbänden in der Anhörung thematisiert worden wäre.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das Thema Donau zum Beispiel! – Wortmeldung Dr. Martin Runge (GRÜNE))

Herr Kollege, gestatten – –

Lassen Sie mich bitte ausreden, damit wir am Ende zu einem Ergebnis kommen.

Von daher ist Ihre Behauptung, es handle sich um grundlegende Veränderungen, zu denen die kommunalen Spitzenverbände nicht gehört worden seien, ohne Substanz.

Ein weiterer Punkt: Es ist kaum eine Rechtsnorm so ausführlich in diesem Parlament beraten worden wie das LEP. Es waren alle Ausschüsse beteiligt, sogar der Aus

schuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, bei dem man sich fragen könnte, warum.

Herr Kollege, ich habe nach der Geschäftsordnung die Frage zu stellen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Runge zulassen.

Nein, ich lasse jetzt keine zu, damit wir zu einem Ergebnis kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Gut, dann ist das geklärt.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Und was ist mit den Petitionen? Die Petitionen haben Sie auch nicht behandelt!)

Wir haben die Petitionen, die vorlagen, alle behandelt. Frau Scharfenberg, Sie waren nicht da, als sie behandelt wurden. Es sind drei nachgereicht worden von denselben, die vorher Petitionen gestellt hatten, weil sie der Meinung waren, die Entscheidung, die wir im federführenden Ausschuss aufgrund dieser Petitionen getroffen haben, würde ihren Ansprüchen nicht entsprechen. Das ist aber kein Grund für eine neuerliche Anhörung. Sonst müssten wir immer, wenn wir abweichende Voten abgeben, noch einmal anhören.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Es waren Tausende, nicht nur drei! – Ruth Paulig (GRÜNE): Tausende neue!)

Von daher gibt es keinen vernünftigen sachlichen Grund, heute die Beratung abzusetzen. Wir wollen dieses Landesentwicklungsprogramm jetzt in Kraft setzen, damit wir den notwendigen Reformprozess auf diesem Sektor einleiten können und damit wir den Strategiewechsel, den wir bei der Landesentwicklung vornehmen, vernünftig auf den politischen Weg bringen können. Mit solchen beckmesserischen Einwendungen wie denen, die Sie gerade vorgetragen haben, werden Sie diesen vernünftigen Weg der Mehrheit dieses Parlaments nicht blockieren können.

(Beifall bei der CSU)

Das Wort hat Frau Kollegin Dr. Kronawitter zu einer persönlichen Erklärung zur Abstimmung.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Für meine Fraktion habe ich nur die Möglichkeit, jetzt eine Erklärung zur Abstimmung zu geben.

Wir stimmen dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN zu. Wir sehen, dass dem Beratungsbedarf nicht ausreichend entsprochen wurde. Herr Kollege Bocklet, Sie haben jetzt zwei Punkte angesprochen, die genau diesen Beratungsbedarf illustrieren

Erstens: Die kommunalen Spitzenverbände waren auf dem besten Weg, im Konsens eine Lösung für das Einzel

handelsziel zu entwickeln, das tragfähig gewesen wäre. Sie hatten keine Zeit mehr dazu, das noch zu beenden.

Zweitens ein konkretes Beispiel, warum der Anhörungsbedarf der Kommunen nicht ausreichend befriedigt ist: In der Anhörung wurde bei den Kommunen der Donauausbau als Grundsatz kommuniziert. Im Entwurf, den wir beraten haben, steht er als Ziel. Genau in diesem Punkt haben die Kommunen Anhörungsrecht. Sie wissen, dass das eine rechtliche Problematik ist, die die Kommunen vorbringen werden.

Wir stimmen also dem Geschäftsordnungsantrag zur Änderung der Tagesordnung zu.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜNEN)

Es gibt jetzt nur noch die Möglichkeit einer persönlichen Erklärung. Ziehen Sie Ihre Wortmeldung zurück, Frau Kollegin Scharfenberg?

Gut. Dann gibt es aber auch ausschließlich zu einer persönlichen Erklärung Redemöglichkeit, und diese hat sich nur auf einen Sachverhalt zu beziehen, in dem Sie persönlich angesprochen sind, nicht in der Sache.

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Jetzt wird’s schwierig!)

Augenblick. Es ist das Recht der Frau Kollegin nach der Geschäftsordnung. Zur Aufregung besteht nirgendwo Anlass.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Frau Abgeord- neten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Die persönliche Erklärung bezieht sich auf die Aussage des Herrn Bocklet. Er sagte, ich sei bei der Anhörung nicht dabei gewesen. Das stimmt nicht, ich war dabei.

(Zurufe von der CSU: Beweise!)

Herr Bocklet, des Weiteren haben Sie gesagt, es handle sich um eine Teilfortschreibung des LEP. Ich sage Ihnen, das stimmt auch nicht. Es ist eine Gesamtfortschreibung.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Frau Abgeord- neten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich darf um Aufmerksamkeit bitten. Wer dem Geschäftsordnungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN, wobei, wer an der Abstimmung teilnimmt, auch einen Sitzplatz einnehmen sollte. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Das gilt auch für Abgeordnete der CSU!)

Das gilt für jeden. Was sollen diese Nickeligkeiten? – Stimmenthaltungen? –Niemand. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, es würde mich freuen, wenn jetzt mit ähnlicher Leidenschaft die Themen der Föderalismusreform inhaltlich diskutiert würden.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde

„Föderalismusreform – wir wollen die Chancen für Bayern nutzen“. Vorschlagsberechtigt war die CSUFraktion.

Die Modalitäten einer Aktuellen Stunde sind Ihnen bekannt. Ich bitte Sie, auf mein Signal zu achten. Erster Redner ist Kollege Welnhofer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Freitag, 1. Juli 2006: Abstimmung im Deutschen Bundestag. Das war, so meine ich, eine Sternstunde für den Föderalismus in Deutschland; es war eine große Leistung der großen Koalition. Da ist eine Chance genutzt worden, die bisher so nicht bestanden hat. Wie sich im Vorfeld und bei den Verhandlungen gezeigt hat, wäre es ohne große Koalition auch nicht möglich gewesen, ein solches Reformwerk auf den Weg zu bringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zugegeben, das Reformwerk ist ein Kompromiss und bleibt somit hinter der Ideallösung sicherlich zurück. Aber eines hat sich gezeigt: Deutschland ist reformfähig. Dieser Kompromiss ist eben das, was momentan möglich ist. Er ist jedenfalls ein bedeutender Fortschritt, viel besser als das Bestehende. Der Kompromiss bringt Entfl echtungen und lässt erwarten, dass die Gefahr von Blockaden im Bundesrat wesentlich reduziert wird.

Wir sollten ein herzliches Wort des Dankes an diejenigen sagen, die diese Staatsreform vorbereitet haben, das heißt an die Föderalismusreformkommission unter Leitung von Edmund Stoiber und Franz Müntefering. Denn diese Kommission hat konkrete Formulierungsvorschläge erarbeitet, die in der Anlage zum Koalitionsvertrag weitgehend übernommen werden konnten. Ich meine die konkreten Formulierungen für die Gesetzgebung, wie sie im Koalitionsvertrag sonst nicht möglich gewesen wären. Diese konkreten Formulierungen haben auch dazu geführt, dass ein Kompromiss zustande gekommen ist. Man musste nicht wieder von vorn anfangen. Ich sage ausdrücklich: Das ist der Beginn einer Staatsreform. Es ist die umfassendste Grundgesetzänderung im Paket seit 1949 und es ist eine Revitalisierung des bundesdeut

schen Föderalismus, die neue Chancen für die Länder bringt. Zumindest leistungsfähige Länder können diese Chancen voll nutzen. Wir wollen und werden diese Chancen für Bayern voll nutzen. Bayern ist auf allen wichtigen Gebieten leistungsfähig, wie sich im Ländervergleich immer wieder zeigt.

Freilich muss eine Reform der Finanzverfassung folgen, aber das darf nicht einseitig auf Kosten der Leistungsträger gehen. Anstrengungen und Erfolg müssen sich auch in Zukunft lohnen. Das muss der Maßstab oder jedenfalls ein Maßstab für die Reform der Finanzverfassung sein.