Reinhold Bocklet

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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN geht davon aus, dass das Planfeststellungsverfahren zur dritten Startbahn am Franz-Josef-Strauß-Flughafen in München ausgesetzt werden soll. Die Argumente, die hierfür vorgebracht werden, müssen beachtet werden. Sie können nicht einfach in den Wind geschlagen werden. Ein Rohölpreis, der sich massiv erhöht hat, die Einführung einer Kerosinsteuer, die Erhebung einer Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %, das alles sind Dinge, die geprüft werden müssen.
Aber alle diese Dinge, die hier gefordert werden, müssen von der zuständigen Behörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft werden. Deshalb ist es nicht notwendig – so wie es die GRÜNEN wollen –, nun das Planfeststellungsverfahren auszusetzen und die FMG aufzufordern und zu verpflichten, ein neues Gutachten vorzulegen, um hernach die Erkenntnisse, die man ohnehin im Planfeststellungsverfahren erheben und bewerten muss, in dieses Verfahren einzuführen.
Zweck dieses Antrags ist es nicht, zur Steigerung der Erkenntnisse beizutragen, sondern das Verfahren auszusetzen – Sie sagen es ganz offen –, das heißt zu Deutsch, es zu verzögern. Deswegen sind wir der Meinung, dass es keinen Sinn macht, jetzt durch ein Gutachten Tatsachen zu verlangen, die in diesem Planfeststellungsverfahren ohnehin beigebracht werden müssen, und zwar pflichtgemäß. Würde dies nicht gemacht, wäre es ein Verfahrensmangel im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Da wir eine schnelle Entscheidung wollen, bitte ich, diesen Antrag abzulehnen. Diejenigen, die das Planfeststellungsverfahren durchführen müssen, wissen sehr genau, dass Sie auf die Fragen, die hier gestellt wurden, eingehen müssen. Ansonsten wäre es ein Verfahrensmangel, den sich, glaube ich, niemand leisten will. Aus diesem Grunde bin ich für eine schnelle Entscheidung und für die Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrags.
Gern.
Herr Dr. Runge, ich darf Sie zur Sachaufklärung auf Folgendes hinweisen: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, das von der Regierung von Oberbayern durchgeführt wird, erfolgt eine umfassende rechtliche und fachliche Prüfung der Planungen, dabei – auch – des Bedarfs der dritten Start- und Landebahn. Die Frage des Bedarfs ist Teil der Planrechtfertigung. Dabei ist vor allem auch die Luftverkehrsprognose sorgfältig und neutral zu prüfen.
Die Planfeststellungsbehörde befindet sich derzeit noch in der Phase der Sachverhaltsermittlung, und in dieser Phase sind diese Gesichtspunkte, die Sie gerade vorgetragen haben, zu prüfen. Von daher gesehen gibt es überhaupt keinen Grund, das Verfahren auszusetzen, ein Gutachten einzufordern, das ohnehin im Rahmen dieses Verfahrens erhoben werden muss, um die Sachverhalte zu klären und danach das Verfahren wieder fortzuführen. Ich denke, es ist im Interesse auch der Planungssicherheit des gesamten Raumes, dieses Planfeststellungsverfahren schnell durchzuführen und alles zu vermeiden, was zu einer weiteren Verunsicherung führen könnte.
Deswegen bitte ich um Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrags.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den eben gehörten Nachruf auf Franken nicht weiter kommentieren. Er kommt von einem Franken, der muss es ja wissen.
Die GRÜNEN erklären mit ihrem Dringlichkeitsantrag den Vertrag von Lissabon für tot und fordern die Staatsregierung auf, auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sich diese für organisatorische und institutionelle Reformen, das heißt konkret für einen neuen grundlegenden europäischen Vertrag einsetzt. Dazu ist Folgendes festzustellen.
Erstens. Der Vertrag von Lissabon ist im Ratifizierungsprozess durch das irische Nein zwar auf Schwierigkeiten gestoßen, aber noch längst nicht tot. Zwar gibt es auch
Aber, Herr Kollege Bocklet, eines mag ich Ihnen aber nicht ersparen, denn Sie sind ein Meister der Doppelzüngigkeit und der Scheinheiligkeit.
Im Ausschuss habe ich mir erlaubt, aus einem Artikel von Ihnen zu zitieren, der, zugegebenermaßen, aus dem Jahr 2004 stammt. Dieser Artikel hat aber keineswegs an Aktualität verloren. Sie schreiben, Dynamik in Richtung Zentralisierung, EU-Vertrag, muss nachgebessert werden. Dann schreiben Sie:
Die Zentralisierungsdynamik bleibt ungebrochen, ja sie wird sogar noch verstärkt. Zuständigkeiten der mitgliedstaatlichen Parlamente, Bundestag und Landtag, in den Bereichen Daseinsvorsorge, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Raumforschung, Energie, Außenpolitik, Grenzschutz, Zivil- und Strafprozessrecht, Strafrecht, Polizeiwesen, Gesundheit, Industrie, Sport, Zivil- und Katastrophenschutz, Verwaltungszusammenarbeit und vieles mehr – –
Jetzt kürze ich ab,
werden außerhalb der üblichen EU-Rechtssetzungsverfahren europäischen Politikvorgaben unterworfen.
Dann spielen Sie auf die offene Methode der Koordinierung an, Herr Kollege Bocklet. Daran hat sich materiell überhaupt nichts verändert, das wissen Sie auch. Ich zitiere noch einmal Ihre Überschrift zu dem Artikel. Sie heißt: „Der Vertrag muss nachgebessert werden.“ Hier stellen Sie sich jetzt wieder staatsmännisch hin und versuchen, eine andere Position zu begründen. Das ist doch nichts anderes als Scheinheiligkeit.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Die Bundeskanzlerin braucht keinen Ratschlag von Ihnen, Herr Dr. Runge.
Zweitens. Mit dem Hinweis, dass Sie schon im Jahr 2003 das gesagt haben, was sie heute wieder vorgetragen haben, beweisen Sie, dass es Ihnen ausschließlich um die eigene Profilierung geht und nicht um einen Beitrag zur Lösung der Probleme.
Man kann sich nicht in Berlin feiern lassen, und hier die Opposition gegen die Politik in Berlin spielen.
Ja, wir können das besser als Sie!
Als Fazit lässt sich feststellen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ist weder dringlich – wir brauchen im Moment noch keinen Plan B, weil das Ratifizierungsverfahren noch läuft, deshalb bin ich auch anderer Meinung als Sie, Herr Hoderlein – noch zeugt er von politischer Verantwortung. Im Übrigen entlarvt dieser Antrag das Bekenntnis zur Europäischen Union, das am Beginn des Antrags der GRÜNEN so „großartig“ dargelegt wird, als pure Heuchelei. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen der typischen grünen Schaufensteranträge. Dringlich ist an diesem Antrag allenfalls das Profilierungsbedürfnis der Antragsteller.
Ich bitte deshalb, diesen Antrag in namentlicher Abstimmung abzulehnen, und zwar guten Gewissens.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um zwei Anträge der GRÜNEN. Der eine Antrag betrifft den Inhalt der beiden Reformverträge, die auf dem Gipfel in Lissabon verabschiedet worden sind. Der Inhalt ist ausgehandelt, und
von daher ist das, was Sie, Herr Dr. Runge, hier geboten haben, ein sinnloses Nachkarten.
Sie sollten sich daran erinnern, dass der wesentliche Inhalt dieser Verträge, die in Lissabon ausgehandelt wurden, aus der rot-grünen Koalition stammt; denn damals hat die Regierung Schröder/Fischer dem Verfassungsvertrag zugestimmt. Sie hat ihn wesentlich mit ausgehandelt, und das, was jetzt in den beiden Reformverträgen steht, ist im Wesentlichen der Inhalt dessen, was damals von RotGrün ausgehandelt wurde. Man kann dafür oder dagegen sein, aber die Tatsache, dass Sie hier so einen Zirkus aufführen und den Eindruck erwecken, als ob man noch etwas ändern könnte, dient ausschließlich dazu, die Verantwortung der GRÜNEN für den Inhalt dieses Vertrags zu verwischen. Das lassen wir nicht zu.
Der zweite Punkt ist Ihr Antrag, der zweierlei fordert, nämlich ein europaweites konsultatives Referendum und eine Volksabstimmung in Deutschland über die beiden Reformverträge. Herr Dr. Runge, ein europaweites Referendum geht von der Existenz eines europäischen Staatsvolks aus, das es nicht gibt. Real gibt es nur die Völker der in der EU vereinigten Mitgliedstaaten, die die Träger der EU sind. Deshalb steht schon der Staatenverbund der EU einem europaweiten Referendum entgegen. Erst wenn die EU zu einem europäischen Staat geworden ist, wäre ein europaweites Referendum gerechtfertigt.
Ein konsultatives Referendum besitzt keinerlei Verbindlichkeit. Die Mitgliedstaaten wären frei, dem Ergebnis zu folgen oder auch nicht. Dem Referendum, wie Sie es als Instrument zur Mobilisierung für Europa sehen, darf nicht der obligatorische Charakter vorenthalten werden, ansonsten tun Sie dem volkspädagogischen Ansatz, den Sie haben, einen Tort an. Das heißt, wenn Sie dem Volk weismachen, man mobilisiere es mit der Aussage, die Leute dürfen abstimmen, aber das Ergebnis ist nicht verbindlich, dann glaube ich, sind Sie völlig unglaubwürdig, wenn Sie meinen, Sie würden die Menschen in Europa damit begeistern.
Die nun vorliegenden beiden Verträge stellen eine wichtige Fortschreibung der Verträge von Nizza dar, in die viele Elemente des gescheiterten Verfassungsvertrags eingeflossen sind. Beide Reformverträge stellen aber gerade keine Verfassung dar, mit der ein Schritt in Richtung europäischer Staat beschrieben werden sollte. Der Verzicht auf den Verfassungsvertrag, das heißt auf das Wort „Verfassung“, ist mehr als ein Verzicht auf ein Wort oder Symbol. Er ist die Absage an einen europäischen Staat und die Bekräftigung des staats- und völkerrechtlichen Status quo in Europa. Daher entbehrt die Forderung nach Volksabstimmung schon deshalb der staatsrechtlichen Grundlage.
Auch vom Inhalt der beiden Reformverträge her ist eine Volksabstimmung nicht gerechtfertigt. Sie selbst räumen in der schriftlichen Begründung ein – lesen Sie bitte
nach –, dass in den nun beschlossenen Verträgen kein Vorrang von europäischem Sekundär- und Tertiärrecht vor deutschem Recht mehr postuliert wird. Die Elemente einer europäischen Kompetenz-Kompetenz, die der Konventsentwurf noch enthielt, fehlen gänzlich. Hätten diese Eingang in die Reformverträge gefunden, dann könnte man über ein Referendum nachdenken, weil damit die Staatlichkeit Deutschlands elementar tangiert wäre. So aber fehlen die staatsrechtlichen Voraussetzungen für ein Referendum in den beiden vorliegenden Reformverträgen.
Im Übrigen habe ich einen unverdächtigen Zeugen für die Ablehnung eines Referendums. Es war Ihr Außenminister Joseph Fischer, der am 6. November 2003 im Deutschen Bundestag eine Volksabstimmung sogar über den Verfassungsvertrag, wie sie die FDP gefordert hatte, ablehnte. Mit wieviel mehr Recht und Grund würde Josef Fischer hier und heute gegen Ihren Antrag sprechen.
Ihre Initiative hat ganz offensichtlich den Zweck, den seinerzeitigen antiplebiszitären Sündenfall Ihres Herrn Joseph Fischer vergessen zu machen und Sie und Ihre Partei wieder als Hort der plebiszitären Demokratie darzustellen. Dazu können und wollen wir die Hand nicht reichen. Dazu ist der Landtag zu schade, als dass wir Ihre parteipolitischen Spiele mitmachen. Deswegen Ablehnung der beiden Anträge.
Um Klarheit zu schaffen: Es kommt in der Tat nicht alleine auf den Begriff „Verfassung“ an, sondern auf den Inhalt.
Hätten Sie mir zugehört, hätten Sie bemerkt, dass ich entscheidend auf den Inhalt abgestellt habe, nämlich auf die Frage, ob die Kompetenz-Kompetenz auf die Europäische Union übertragen wird.
Der Verfassungsvertrag, wie ihn der Konvent konzipiert hat, enthielt Elemente der Kompetenz-Kompetenz auf europäischer Ebene. Dass Sie das Problem genauso sehen, steht in der Begründung für Ihren eigenen Antrag. Dort steht, in den neuen Reformverträgen sei dies nicht mehr wie vorher. Warum fordern Sie dann einen Volksentscheid darüber, wo inhaltlich materiell die Voraussetzungen nicht gegeben sind, weil die Kompetenz-Kompetenz nicht von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene übertragen wird? Wir haben immer gesagt, wenn dies der Fall wäre und dies wäre die Begründung europäischer Staatlichkeit, dann müsste man in der Tat in Analogie zum Artikel 146 des Grundgesetzes überlegen, ob man das dem Volk zur Abstimmung vorlegen müsste. Da dies aber nicht der Fall ist, erübrigt sich das Ganze.
Sie haben ohnehin nur einen Antrag eingebracht, der besagt, man solle über einen Vertrag, der zum Zeitpunkt, als Sie ihn eingebracht haben, im Wesentlichen ausgehandelt war, noch einmal nachtarocken. Das ist nun wahrlich nicht die Aufgabe des Bayerischen Landtags. Sie wollen lediglich die Tatsache, dass Ihre grünen Genossen auf nationaler Ebene,
an der Spitze Joseph Martin Fischer, anders gehandelt haben als Sie hier tönen, vergessen machen.
Das wollen Sie uns dadurch vergessen machen, dass Sie sich noch einmal mit der Sache beschäftigen und so tun, als ob Sie etwas für das Plebiszit übrig hätten.
Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben die verkehrspolitische Bedeutung des Transrapid in Bezug auf die Anbindung des Flughafens an die Stadt München deutlich unterstrichen. Ich denke, das ist das wichtigste Argument für unsere Bürger hier.
Das zweite Argument ist die industriepolitische Bedeutung. Wir haben etwas auf den Weg gebracht, das seinesgleichen in der Welt sucht und was auch schon eine Reihe von Interessenten gefunden hat. Wie lange können wir das Spiel eigentlich noch weitertreiben, ohne Gefahr zu laufen, dass am Ende keinerlei industriepolitischer Erfolg damit verbunden ist, weil entweder andere aufgrund des Gezerres abspringen oder, was die Chinesen zu tun scheinen, längst die Patente erwerben oder selbst anfertigen, die sie dann in die Lage versetzen, eigenständig und ohne unser Know-how diese Technologie in der Welt zu vertreiben?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach Ihren Einlassungen, Herr Maget, habe ich mich wirklich gefragt, was diese Debatte eigentlich soll.
Sie haben keinen einzigen vernünftigen Grund für dieses Thema gebracht.
Dann habe ich mich in der Vergangenheit umgesehen – und das können Sie auch – und habe gefunden: Die Metropolregion München ist von der europäischen Raumordnungsministerkonferenz im Jahr 1995 festgelegt worden.
Jetzt kommen Sie daher und feiern die Entdeckung und Organisation der Metropolregion München als Großtat.
Ich sage Ihnen, warum Sie das tun: weil nämlich Ihr Oberbürgermeister und Sie selber aus München immer der Meinung waren: Wir sind sowieso schon die Größten, da muss man nichts weiter tun.
Ich zitiere Ihren Oberbürgermeister und seine Mentalität in diesem Zusammenhang mit freundlicher Genehmigung des Herrn Präsidenten.
Ude wörtlich:
München ist in der glücklichen Lage, schon seit Jahren europäische Metropolregion zu sein, und fährt seit dieser Zeit die Ernte ein.
Das ist die Mentalität, die dahinterstand.
Jetzt haben Sie gemerkt, dass Sie durch die neu entstehende Dynamik in Nürnberg, wo der fränkische Raum entdeckt hat, welche Chancen in der Metropolregion stecken, plötzlich ins Hintertreffen geraten,
und haben jetzt schnell etwas organisiert und sich schnell vorne hingesetzt.
Ich zitiere die „Staatszeitung“:
Neu ist, die Initiative besser zu koordinieren und zu organisieren.
Das ist neu, aber nicht die Tatsache der Metropolregion.
Ich vermute, das, was Herr Maget angezettelt hat, war ein vorbeugender Entlastungsangriff für den Herrn Oberbürgermeister, damit sich auch München jetzt in der Metropolregion sonnen und etwas vorweisen kann.
Ein zweiter Punkt: Es ist Charakteristikum von Metropolregionen, dass es entsprechende nationale und internationale Verkehrsanbindungen gibt. Alle in diesem Haus sind sich einig, dass der Flughafen München nur sehr schlecht an die Stadt und die übrigen Verkehrswege angebunden ist.
Wenn Sie also für die Metropolregion eintreten, dann müssten Sie auch für eine verbesserte Anbindung des Flughafens an die Stadt und an den Hauptbahnhof eintreten.
Drittens: Ihr Gesäusle zum ländlichen Raum ist nichts anderes als blanke Scheinheiligkeit.
Ich habe sogar einen guten Zeugen und ein schönes Zitat dafür. Derselbe Oberbürgermeister, der sich jetzt als
Großmufti der Metropolregion München aufspielt, hat bei der Präsentation der Metropolregion München nicht nur das gesagt, was Franz Sackmann schon zu Recht zitiert hat:
Irgendwann gehört man nur noch zur Metropolregion München oder Nürnberg.
Markus Sackmann. Sein Vater ist mir noch immer in bester Erinnerung, aber er ist ein würdiger Sohn.
Jetzt lassen Sie mich das zitieren, dann werden Sie nicht mehr so lachen.
Es zitiert jetzt die „Staatszeitung“ den Herrn Ude:
Wenn man außerhalb dieser Gebiete – nämlich der Metropolregionen München und Nürnberg - wohne und Glück habe, könne man von der Landwirtschaft oder im Hotel- und Gaststättengewerbe von schöner Landschaft profi tieren.
Und weiter Christian Ude wörtlich:
Das ist der Hochmut des Großmuftis der Metropolregion München.
Ihre Aktion heute hat nur dazu gedient, diesen Hochmut zu verschleiern und uns weiszumachen, Ihnen ginge es um den ländlichen Raum. Ihnen geht es schlicht und einfach nur darum, unter dem Deckmantel der Metropolregion München weitere Vorteile für München herauszuholen, ohne dass der ländliche Raum irgendeinen Nutzen davon hätte.
Das ist verwerfl ich, und deswegen war es notwendig, Ihnen gegenüber das heute zu sagen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 26. September dieses Jahres hat die EU-Kommission ihren neuesten Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens vorgelegt. In diesem sogenannten Fort
schrittsbericht hat die Europäische Kommission erneut eine Reihe von gravierenden Defiziten festgestellt. Diese geben weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis und belegen, dass Bulgarien und Rumänien noch immer keine ausreichende Beitrittsreife aufweisen.
Der Vertrag über den Beitritt der Republiken Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union sieht aber die Aufnahme beider Staaten zum 1. Januar des nächsten Jahres vor. Für die vertragliche Option einer Verschiebung des Beitritts auf den 1. Januar 2008, wenn es an der Beitrittsreife fehlt, sind jedoch die erforderlichen Mehrheiten auf europäischer Ebene bei realistischer Betrachtungsweise nicht zu erreichen.
Deshalb hält es die CSU-Fraktion vor dem Hintergrund der Feststellungen der Kommission und unter Zurückstellung ihrer Bedenken gegen den Beitritt für zwingend erforderlich, dass die noch bestehenden Defizite in beiden Ländern konsequent abgebaut werden. Insbesondere sind weitere Fortschritte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die verbreitete Korruption sowie bei der Verwaltung von Fördermitteln unabdingbar. Die Erfüllung der Beitrittskriterien dient nicht nur dem Schutz unserer Bevölkerung, sondern sie ist auch ein Gebot der Glaubwürdigkeit der EU und geeignet, die Akzeptanz der Europäischen Union und der Erweiterung dieser Union bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.
Konkret besteht in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen die Gefahr, dass es bei der Umsetzung oder Durchführung der EU-Vorschriften durch Bulgarien und Rumänien zu schwerwiegenden Verstößen kommt. Namentlich in Bulgarien bleiben Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Korruption bislang ohne erkennbare Ergebnisse, wie zahllose nicht aufgeklärte Auftragsmorde belegen.
Zuverlässigkeit, Effizienz und Transparenz des bulgarischen Justizwesens lassen weiterhin sehr zu wünschen übrig. Erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der bulgarischen Justiz bestehen fort.
In Rumänien wurden auf diesem Gebiet zwar größere Fortschritte erzielt, doch benötigt die Implementierung der beschlossenen Reformen auch in diesem Land noch Zeit. Im Übrigen werfen Spekulationen über ein geheimes CIAGefängnis auf rumänischem Boden, die bislang nicht ausdrücklich dementiert wurden, neue Fragen auf.
Den Polizei-, Justiz- und sonstigen Behörden Bulgariens und Rumäniens darf aufgrund der von der Kommission beschriebenen Mängel noch kein Zugang zu den Datenbanken von Europol und Eurojust gewährt werden. Außerdem dürfen bis auf weiteres deutsche Staatsangehörige nicht aufgrund eines europäischen Haftbefehls an Bulgarien oder Rumänien ausgeliefert werden.
Im Hinblick auf den Binnenmarkt muss Deutschland in vollem Umfang von den Übergangsbestimmungen des Beitrittsvertrags im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen, um unseren deutschen Arbeitsmarkt vor weiterer Überlastung zu schützen. Die Erfahrungen, die derzeit Großbritannien
mit seiner Großzügigkeit in dieser Frage bei der ersten großen Erweiterungsrunde machen muss, sollten uns Warnung genug sein.
Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit müssen für Bulgarien und Rumänien Ein- und Ausfuhrverbote für Risikomaterial verhängt werden, solange die Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Kapazitäten und Verfahren der Tierkörperbeseitigung nicht dem EU-Recht entsprechen. EU-Direktzahlungen an die Landwirte dürfen in Rumänien erst ausgereicht werden, wenn die unabhängigen Auszahlungsagenturen in vollem Umfang funktionsfähig sind.
Es ist Aufgabe der Europäischen Kommission, die Schutzklauseln der Beitrittsakte zu aktivieren, wenn dies notwendig ist, und ein Monitoring nach dem Beitrittstermin zu etablieren, um die Einhaltung und Implementierung des EU-Rechts entsprechend kontrollieren zu können. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, diese Maßnahmen, die ohnehin in den Verträgen vorgesehen sind, bei der EU-Kommission einzufordern.
Der Beitritt von Rumänien und Bulgarien stellt den vorläufigen Abschluss der Erweiterung der Europäischen Union – mit Ausnahme Kroatiens – dar. Die Akzeptanz der Vollendung des Erweiterungsprozesses bei der Bevölkerung wird aber nur gegeben sein, wenn die Menschen darauf vertrauen können, dass sich der Standard ihrer Sicherheit und ihres Lebens nicht durch die Osterweiterung verschlechtert.
Die Osterweiterung ist im Grundsatz eine hervorragende Sache, aber wir müssen alles tun, um die Mängel, die noch heute vorhanden sind, so rasch wie möglich abzustellen. Wir müssen diesen beiden Ländern dabei helfen, aber auch den Mut haben, die Mängel offen anzusprechen, um damit zur Lösung der Probleme beizutragen. In diesem Sinne leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Vollendung der Europäischen Union.
Herr Präsident, Frau Kollegin Scharfenberg! Sie beantragen eine Absetzung von der Tagesordnung mit der Begründung, es seien grundlegende Veränderungen im Entwurf des LEP erfolgt und deswegen sei die nochmalige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände notwendig.
Ich werfe Ihnen nicht vor, Frau Kollegin, dass Sie bei der 18-stündigen Beratung des federführenden Ausschusses nicht anwesend waren,
und dass Sie deswegen nicht wissen können, was im Einzelnen alles besprochen worden ist.
Zweitens – –
In den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, die uns schriftlich ausführlich vorliegen und die auch in dieser 18-stündigen Beratung zur Sprache kamen, befanden sich zwei Komplexe, die vor allem thematisiert worden sind. Es war die zentralörtliche Gliederung, und es waren die Einzelhandelsgroßprojekte. Wir haben aus wohl erwogenen Gründen, weil es sich um eine Teilfortschreibung des LEP handelt, diese beiden Komplexe ausgeklammert – dies steht auch in der dazugehörigen Resolution drin –, und zwar weil die kommunalen Spitzenverbände nach der Beratung im federführenden Ausschuss nicht in der Lage waren, eine gemeinsame Position zu den Einzelhandelsgroßprojekten zu erarbeiten. Es war nämlich damals diskutiert worden – –
Das hat damit gar nichts zu tun.
Es geht um die von Ihnen angesprochenen kommunalen Spitzenverbände.
Das Nächste ist: Wir waren uns einig, dass es nur dann Sinn macht, über eine kommunalörtliche Gliederung in Bayern und über die Zentralität von Orten zu reden, wenn die Auswirkungen der Verwaltungsreform abgeschlossen sind. Da Sie selbst wissen, dass diese Auswirkungen noch die nächsten zwei Jahre andauern werden, macht es jetzt keinen Sinn, eine zentralörtliche Gliederung auf vorläufi ger Basis festzulegen. Dies war der Grund, warum wir das ausgeklammert haben.
Außerdem sagen Sie, grundlegende Veränderungen hätten stattgefunden. Zeigen Sie mir eine grundlegende Änderung im Text, und zwar im Abschnitt „Ziele und Grundsätze“
die nicht von den angesprochenen Verbänden in der Anhörung thematisiert worden wäre.
Lassen Sie mich bitte ausreden, damit wir am Ende zu einem Ergebnis kommen.
Von daher ist Ihre Behauptung, es handle sich um grundlegende Veränderungen, zu denen die kommunalen Spitzenverbände nicht gehört worden seien, ohne Substanz.
Ein weiterer Punkt: Es ist kaum eine Rechtsnorm so ausführlich in diesem Parlament beraten worden wie das LEP. Es waren alle Ausschüsse beteiligt, sogar der Aus
schuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, bei dem man sich fragen könnte, warum.
Nein, ich lasse jetzt keine zu, damit wir zu einem Ergebnis kommen.
Wir haben die Petitionen, die vorlagen, alle behandelt. Frau Scharfenberg, Sie waren nicht da, als sie behandelt wurden. Es sind drei nachgereicht worden von denselben, die vorher Petitionen gestellt hatten, weil sie der Meinung waren, die Entscheidung, die wir im federführenden Ausschuss aufgrund dieser Petitionen getroffen haben, würde ihren Ansprüchen nicht entsprechen. Das ist aber kein Grund für eine neuerliche Anhörung. Sonst müssten wir immer, wenn wir abweichende Voten abgeben, noch einmal anhören.
Von daher gibt es keinen vernünftigen sachlichen Grund, heute die Beratung abzusetzen. Wir wollen dieses Landesentwicklungsprogramm jetzt in Kraft setzen, damit wir den notwendigen Reformprozess auf diesem Sektor einleiten können und damit wir den Strategiewechsel, den wir bei der Landesentwicklung vornehmen, vernünftig auf den politischen Weg bringen können. Mit solchen beckmesserischen Einwendungen wie denen, die Sie gerade vorgetragen haben, werden Sie diesen vernünftigen Weg der Mehrheit dieses Parlaments nicht blockieren können.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab eine Bemerkung machen; dies ist der Grund, warum ich um mehr als 15 Minuten Redezeit bitte: Heute Morgen hat sich Frau Scharfenberg über meine Bemerkung erregt, Sie habe nicht an der Beratung des Ausschusses teilgenommen. Ich habe mich nochmals vergewissert, ob meine Aussage stimmt. Im Rahmen der zweitägigen Sitzung mit insgesamt 18 Beratungsstunden ist der Name Scharfenberg weder im Protokoll noch in der Anwesenheitsliste vermerkt. Das möchte ich hierzu bemerken.
Sie hat mit Sicherheit nicht an den Beratungen teilgenommen. Wenn Sie irgendwo dringesessen ist, wie mir einer der Teilnehmer gesagt hat, dann ist das zwar schön, aber sie hat nicht an der Beratung teilgenommen und dann halte ich es für fragwürdig, wenn sie hier den Mund aufmacht – Erstens.
Zweitens. Den ganzen Vormittag waren Meldungen in den Nachrichten.
Gern. Das wird mir aber bei meiner Redezeit gutgeschrieben.
Das ist schon Recht, aber dann sollte man sich vorher sachkundig gemacht haben, bevor man so schwerwiegende Vorwürfe erhebt.
Das Zweite ist: Den ganzen Vormittag heute war in den Nachrichten die Meldung zu lesen, wir – die CSU - hätten es abgelehnt, nochmals die kommunalen Spitzenverbände anzuhören.
Ich möchte hierzu folgende Erklärung abgeben:
Erstens: Der Donauausbau ist im geltenden Landesentwicklungsprogramm als Ziel formuliert. Im ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vom Sommer letzten Jahres war es auf einen Grundsatz zurückgestuft. Aufgrund der Anhörung, die zwischenzeitlich stattgefunden hat, wurde dieser wieder zum Ziel hochgestuft, und zwar im zweiten Entwurf vom Februar dieses Jahres. Zu diesem zweiten Entwurf hat – Frau Kollegin Kronawitter kann dies bestätigen, weil Frau Kollegin Scharfenberg an diesem Tag nicht anwesend war – eine ausführliche Aussprache mit den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden.
Das heißt also, das Anhörungserfordernis gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden ist in vollem Umfang erfüllt worden. Deswegen fordere ich die GRÜNEN auf, diesen ungeheuerlichen Vorwurf, man habe die kommunalen Spitzenverbände zu diesem Punkt nicht angehört, in aller Form zurückzunehmen.
Zweitens: Sie hätten sich auch bei Ihren SPD-Kollegen in diesem Haus sachkundig machen können. Frau Kollegin Peters hat nämlich eine Anfrage zu diesem Thema gestellt und, wie ich vermute, inzwischen auch die Antwort bekommen, in der genau dieser Sachverhalt erläutert und klargelegt wird, dass das Anhörungsrecht der Kommunen in keiner Weise verletzt worden ist. – Sonst wüsste ich das gar nicht so genau, wie ich es hier dargestellt habe.
Das heißt also, der Sachverhalt war klar, bevor die GRÜNEN diesen ungeheuerlichen Vorwurf erhoben haben. Deswegen fordere ich die GRÜNEN auf, dies in aller Form zurückzunehmen.
Sie haben ganz konkret vom Donauausbau geredet, lesen Sie es im Protokoll nach. Ich habe mich noch einmal sachkundig gemacht.
Jetzt zu den normalen, ordentlichen Ausführungen.
Herr Wörner, Sie sind hinreichend bekannt für Zwischenrufe und deren Qualität.
Mit dem Landesentwicklungsprogramm, das uns heute im überarbeiteten Entwurf der Staatsregierung vorliegt, defi niert der Freistaat Bayern sein raumordnerisches Leitbild mit dem Ziel der räumlichen Organisation unserer Gesellschaft. Das LEP stellt einen über die Ressortinteressen hinausgehenden Querschnitt und eine Zusammenfassung der politisch wünschenswerten Ordnungsvorstellungen für unser Land dar. Es ist selbstverständlich, dass diese auf der Grundlage der von der Mehrheit dieses Hauses gestalteten und verantworteten Politik beruhen. Von daher ist es aus Sicht der Opposition zwar verständlich, aber von der Funktion des LEP her überfl üssig, alle Fragen, die in diesem Haus längst mit großer Mehrheit entschieden wurden, im Zusammenhang mit dem LEP erneut zu thematisieren.
Die Opposition muss sich sagen lassen, dass mit dem LEP keine Änderung unserer Haltung in den politischen Sachfragen ansteht, weder beim Donauausbau noch beim Transrapid noch bei der 3. Startbahn in München II noch bei irgendwelchen anderen Themen.
Mit dem neuen LEP schreiben wir einerseits die seit 30 Jahren bewährten Linien des LEP fort – deshalb sprechen wir auch von Fortschreibung –, auf der anderen Seite beginnen wir aber einen Strategiewechsel, der einen Reformprozess einleitet, mit dem wir auf die vor allem durch Globalisierung und demographische Entwicklung verursachten Änderungen unserer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eingehen.
Das LEP wurde vor 30 Jahren in Zeiten des wirtschaftlichen Booms und einer verbreiteten Planungsgläubigkeit zur räumlichen Strukturierung der gesellschaftlichen Entwicklung geschaffen. Wir alle kennen die Veränderungen, die seither eingetreten sind und uns vor allem in der Zukunft beschäftigen werden. Die Globalisierung sowie die demographische Entwicklung machen eine Dynamisierung und Flexibilisierung der Landesentwicklung und rascheres Reagieren des Staates notwendig. Deshalb erfolgt ein Strategiewechsel in der Landesplanung hin zu kürzeren Zeitabständen und Teilfortschreibungen des LEP.
Teilfortschreibungen sind übrigens nichts Neues. Im Jahr 1984 fand zum Beispiel bereits eine Teilfortschreibung des LEP in Teil B und im Jahr 1988 eine Teilfortschreibung unter anderem zum Einzelhandelsziel statt. Der jetzt in Gang gesetzte Reformprozess wird als Teil
des Projekts der Verwaltungsreform 21 der Staatsregierung eingeleitet mit einer Deregulierung und Verschlankung sowie mit der vom Bundesraumordnungsgesetz normierten Differenzierung in Ziele und Grundsätze.
Das bedeutet zum Beispiel den Verzicht auf Doppelregelungen. Was schon in anderen Gesetzen steht, muss nicht auch noch im LEP stehen. Ich nenne nur das Waldgesetz, das Krankenhausgesetz usw. Es bedeutet auch den Verzicht auf überfachliche Ziele, den Verzicht auf gebietsbezogene Ziele, den Verzicht auf nicht raumbedeutsame Ziele, den Verzicht auf Ziele zur Verwaltung, Gerichtsbarkeit, öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Verzicht auf Ziele, die nicht landesweit relevant sind, und den Verzicht auf Ziele, die sich überwiegend an Private richten.
Ich freue mich, dass Professor Ulrich Ante von der Uni Würzburg diese Verschlankung in einem Interview der heutigen „Süddeutschen Zeitung“ positiv bewertet. Hätte die Opposition diesen Reformansatz von Deregulierung, Verschlankung und Differenzierung nur ein bisschen verinnerlicht, dann hätte sie eine große Zahl ihrer Anträge von vornherein gar nicht stellen dürfen.
Nun kurz zu Schwerpunkten dieses Landesentwicklungsprogramms. Erstens: Wir halten an dem Ziel der Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land fest, auch wenn sich in der Wissenschaft dazu die kritischen Stimmen mehren. Ich verweise noch einmal auf das Interview von Herrn Professor Ante, der genau die Gegenposition vertritt. Übrigens wird, ganz erstaunlicherweise, auch in der Schweizer Raumordnungsdiskussion heute darüber geredet, ob man nicht Alpentäler, die nicht zu halten sind, aufgibt.
Wir wissen, ohne eine Politik nach diesem Ziel der gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen würde es heute in Bayern anders aussehen. Gerade angesichts der wirtschaftlichen und der demographischen Entwicklung bleibt es nötig gegenzusteuern. Deswegen sind wir dankbar, dass sich die Staatsregierung gemeinsam mit der Mehrheitsfraktion in diesem Hause weiterhin im Interesse gerade des ländlichen Raums zu diesem Ziel bekennt.
Dass Sie davon nichts halten, ist mir schon längst klar.
Zweitens: Wir halten am Grundsatz der fl ächendeckenden Versorgung des Landes mit zentralörtlichen Infrastruktureinrichtungen fest. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur Stabilisierung des ländlichen Raums und die wichtigste Antwort auf die demographische Entwicklung. Manchmal hört man von Ihrer Seite: Müssen wir nicht irgendetwas zurückbauen? Nein, ich glaube, um dieses Land gerade in diesem Bereich attraktiv zu erhalten, muss der Staat sicherstellen, dass die Infrastruktureinrichtungen auch in dünn besiedelten Gebieten weiter vorgehalten werden.
Drittens: Wir anerkennen die Bedeutung der Metropolregionen. Sie verbessern unsere Konkurrenzfähigkeit im globalen Wettbewerb und beeinfl ussen mit ihrer Dynamik auch den umgebenden ländlichen Raum in positiver Weise. Hier haben wir im Übrigen – und jetzt hoffe ich, dass Herr Dr. Beyer mir zuhört – einen Formulierungsvorschlag der Opposition zur Präzisierung übernommen.
Viertens: Als weitere entscheidende Neuerung des LEP und als Widerlager und Pendant zu Metropolregionen wurde das Prinzip des Vorrangs der schwach strukturierten ländlichen Räume bei der staatlichen Förderung eingeführt. Ein deutlicheres Bekenntnis zum ländlichen Raum als dieses Vorrangprinzip, das eine echte Innovation in diesem Programm ist, dürfte es kaum geben.
Fünftens: Wir halten zunächst am System der zentralen Orte und der Gebietskategorien fest und werden erst dann eine Überprüfung im Rahmen einer Teilfortschreibung vornehmen, wenn die Umgliederungen im Rahmen der Ämterreform abgeschlossen sind. Es macht jetzt keinen Sinn, neue Fragen aufzuwerfen, solange wir nicht den endgültigen Zuschnitt der Ämterreform vor uns haben.
Sechstens: Wir halten zunächst auch grundsätzlich an Regelungen des Einzelhandelsziels fest, obwohl wir uns bewusst sind, dass es in dieser Frage sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Nur eine Bemerkung dazu: Rund die Hälfte der tausend Stellungnahmen zum ersten Entwurf des LEP beschäftigten sich im Anhörungsverfahren mit dieser Materie. Es soll nun unser Bestreben, und zwar unser gemeinsames Bestreben sein, einen möglichst großen Konsens mit allen Beteiligten zu erzielen.
Dies wird ein Auftrag für die nächsten Monate sein, der aller Anstrengungen wert ist. Fürs Erste haben die Staatsregierung und die Mehrheitsfraktion zwei Änderungen an diesem Komplex vorgenommen, nämlich erstens die Möglichkeit der Ansiedlung von Lebensmittelvollsortimentern in nicht zentralen Orten und Kleinzentren, wenn nachweisbar keine Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs besteht und zweitens die Möglichkeit der Ansiedlung von Einzelhandelszentren in grenznahen Gebieten unter Berücksichtigung der Genehmigungspraxis im Nachbarstaat und zur Gewährleistung der räumlichen Wettbewerbsfähigkeit durch ein fl exibel gehandhabtes Zielabweichungsverfahren.
Darüber hinaus haben wir in einer Reihe von weiteren Ergänzungen und Änderungen alle Bahn- und Straßenstrecken, die im derzeitigen LEP enthalten sind, auch in das neue LEP wieder aufgenommen. Dazu wird Kollege Rotter sich ausführlich äußern. Hier haben erfreulicherweise Mehrheit und Opposition an einem Strang gezogen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung als Stimmkreisabgeordneter für Fürstenfeldbruck Ost machen. Ich habe in diesem Raum im Abstand von 20 Kilometern drei Flughäfen. Hier haben wir entschieden, dass der Sonderlandeplatz Oberpfaffenhofen für qualifi zierte Geschäftsfl ieger in eng festgelegten Grenzen geöffnet wird. Was die Wochenendfl iegerei
betrifft, so ist diese bereits heute möglich und wird von den Sportfl iegern der DLR in erheblichem Umfang am Wochenende genutzt. Unter der Woche haben diese Sportler nämlich keine Zeit.
Darüber hinaus geht es beim Sonderlandeplatz Jesenwang darum, den Betrieb auf dem gegenwärtigen Niveau mit dem geltenden Höchstgewicht von 3 Tonnen festzuschreiben. Dies enthält der Änderungsantrag der CSU.
In Fürstenfeldbruck bleibt es bei der Option der fl iegerischen Nachnutzung, wenn es kein besseres Konzept zur Konversion gibt.
Wir haben dem neuen LEP eine Resolution vorangestellt, die als Anhang dem LEP beigefügt wird. Darin werden im Sinne intellektueller Redlichkeit die weiteren Schritte im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms skizziert. Hier fi nden Sie auch die Hinweise auf die beabsichtigte Überprüfung der zentralörtlichen Gliederung sowie des Einzelhandelszieles und Aussagen zu weiteren Verkehrsprojekten.
Wir haben in diesem Verfahren peinlich darauf geachtet, Frau Scharfenberg, dass keine Aussagen im LEP getroffen werden, die ein erneutes Anhörungsverfahren auslösen müssten.
Damit bin ich beim letzten Punkt. Wir sollten das neue LEP heute verabschieden, damit wir rasch eine neue Geschäftsgrundlage für die Landesentwicklung in Bayern besitzen. Eine weitere Verschiebung würde nur dazu führen, dass wegen der nach dem 20. Juli dieses Jahres notwendigen so genannten Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung wertvolle Zeit für die Umsetzung unserer Reformpolitik ungenutzt verstreichen würde.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum LEP in der Fassung des federführenden bzw. letztberatenden Ausschusses und zur Resolution.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesentwicklungsprogramm als Einrichtung zur Gestaltung staatlicher Politik stammt aus dem Jahr 1976. Es ist also ein Instrument aus einer Zeit, in der unsere Volkswirtschaft von Wachstum und dynamischer Entwicklung gekennzeichnet war.
Es beruht auf der Überzeugung, dass eine solche Entwicklung in geordneten Bahnen verlaufen soll und der
Staat als Hüter des Gemeinwohls verpfl ichtet ist, bestimmte Regeln aufzustellen und Weichen zu stellen. Das LEP ist aber auch der Ausdruck von Planungsgläubigkeit, das heißt, Ausdruck des Glaubens an die Machbarkeit. Inzwischen, glaube ich, sind wir alle etwas klüger geworden.
Erstens. Unser Wirtschaftswachstum ist leider Gottes – ich möchte jetzt auf die Gründe nicht näher eingehen – längst nicht mehr so wie damals. Darunter leidet die gesamte Gesellschaft.
Zweitens. Wir haben erkennen müssen, dass die Lenkbarkeit von Entwicklungen durch den Staat keineswegs so groß ist, wie wir das vielleicht einmal geglaubt haben, wobei ich für die Konservativen in Anspruch nehme, dass wir dieser Planungsgläubigkeit schon immer mit einer gewissen Skepsis gegenüberstanden.
Wir haben nachträglich Recht bekommen, aber das nützt jetzt nichts. Ich glaube allerdings, wenn man über ein neues Landesentwicklungsprogramm redet, dann sollte man auch über die Erfahrungen in der Vergangenheit sprechen.
Nun ergibt sich folgende Frage, und diese Frage sollte man auch stellen: Brauchen wir in einer Zeit, in der es nur eine mäßige wirtschaftliche Entwicklung gibt, in der wir jeden Lufthauch einer Entwicklung auf dem Markt begrüßen, ein Landesentwicklungsprogramm? Ist dieses Programm nicht vielmehr eine Fessel für die Marktkräfte, die wir entfalten wollen? Es ist deshalb nicht falsch, diese Frage zu stellen und das Landesentwicklungsprogramm daraufhin zu untersuchen.
Der positive Effekt des Landesentwicklungsprogramms ist in Bayern allerdings sehr wohl zu sehen. Sie können es noch so oft bestreiten: Wenn Sie den bundesrepublikanischen Durchschnitt und die Entwicklung in allen deutschen Ländern anschauen – den Vergleich kann man fairerweise nur mit den großen Flächenstaaten anstellen –, wenn Sie außerdem die Ausgangssituation nach dem Zweiten Weltkrieg in Betracht ziehen, dann werden Sie feststellen, dass die Landesplanungspolitik in Bayern gerade für die ländlichen Räume und für die Strukturentwicklung in diesen Räumen von entscheidender Bedeutung war. Heute haben wir boomende Metropolregionen, ohne dass der ländliche Raum völlig zurückgeblieben wäre. Wir haben lediglich den Wettbewerb, wie der ländliche Raum im Boom der Metropolregionen mithalten kann. Das ist ein ganz großer Unterschied zu Ihren bisherigen Darstellungen.
Was also ist heute die Aufgabe eines Landesentwicklungsprogramms? – Es hat die Aufgabe, gegen Fehlentwicklungen anzusteuern, deren Ursache wir alle kennen. Die Aufgabe besteht darin, angesichts der Dynamik der Verdichtungsräume sicherzustellen, dass der ländliche Raum, insbesondere der schwach entwickelte ländliche Raum, nicht zu kurz kommt. Ein Landesentwicklungsprogramm ist heute vielleicht sogar wichtiger als damals,
gerade wenn man den ländlichen Raum im Blickfeld hat. Andernfalls kann man eine Entwicklung, die sonst vielleicht ausufert und die wir nicht wollen, nicht in den Griff bekommen.
Die Korrekturfunktion zum Ausgleich für schwächere Regionen ist die Hauptbegründung für dieses Landesentwicklungsprogramm. Die zwei Konsequenzen, die im Landesentwicklungsprogramm aus den von mir beschriebenen Verhältnissen gezogen werden, sind meines Erachtens außerordentlich vorteilhaft. Es wurde kritisiert, dass die Metropolregionen ins LEP hineingenommen worden sind. Im Gegensatz zum Prinzip des Vorrangs des ländlichen Raums – das ist das zweite zentrale Thema des Landesentwicklungsprogramms und die bedeutende Innovation dieses Programms – nehmen wir etwas, was heute besteht, was keine bayerische Erfi ndung ist, was sich aber im Rahmen der Globalisierung als europäisches und weltweites Phänomen herausgebildet hat, nämlich die Metropolregionen, in das Landesentwicklungsprogramm als eine dynamische Kategorie auf, ohne daraus unmittelbar Fördertatbestände abzuleiten. Das wäre nämlich der Dynamik des Konzepts nicht förderlich.
Der Staatsregierung gebührt außerordentliches Lob dafür, ist, dass sie den Mut hatte, über den Begriff der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse hinauszugehen und zu sagen: Wenn wir dieses Ziel, der Dynamik der Metropolregionen auch nur annähernd gleichzukommen, erreichen wollen, dann müssen wir den Mut haben, einen Vorrang für schwächer entwickelte ländliche Regionen in dieses Programm hineinzuschreiben.
Das ist das eigentlich Neue an dem Programm, auch wenn es in den Verdichtungsräumen nicht auf übermäßige Begeisterung stößt. Es unterstreicht aber glaubwürdig den Anspruch, dass wir etwas für den ländlichen Raum tun wollen.
Im Übrigen weise ich auf die Raumordnungsdiskussion in den übrigen europäischen Ländern hin. In der Schweiz beispielsweise wird unter raumordnerischen Gesichtspunkten darüber diskutiert, ob einzelne Alpentäler etwa aufgegeben werden sollen. Man sagt, was man nicht halten kann, muss man nicht unbedingt mit staatlichen Mitteln fördern. In der Schweiz hat sich also ein völlig anderer Trend entwickelt. Eine solche Antwort wäre in unserem Flächenstaat nicht möglich. Diese Antwort ist nicht unbestritten und liegt auch nicht unbedingt im europäischen Trend, aber es gibt sie.
Nun will ich noch etwas zur Demographie sagen. Das Problem liegt doch darin, dass in Bayern im größeren Teil der Regionen das Bevölkerungswachstum durch Zuzug ansteigt.
Daneben haben wir andere Regionen – ich verweise auf die von Ihnen zitierte Bertelsmann-Studie –, in denen es einen gleich bleibenden Bevölkerungsstand gibt. Es gibt nur ganz wenige Gebiete, in denen die Bevölkerung zurückgeht. Dafür reichen die Instrumente, die das Landesentwicklungsprogramm vorsieht, allemal aus.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine generelle Bemerkung machen. Die Einzelhandelsgroßprojekte sind so eine Sache. Ich verstehe einerseits jeden Bürgermeister, der sagt: Mich hindert das Landesentwicklungsprogramm daran, hier so ein Objekt anzusiedeln und es der Konkurrenz zu zeigen. – Auf der anderen Seite muss ich sagen: Ohne eine gewisse Ordnung im ländlichen Raum kommt es zu einer Art „Kannibalismus“, und am Ende hätten wir dann 20 Millionen Kaufkrafteinheiten bei 12,5 Millionen Einwohnern.
Es ist deshalb notwendig, dass dieses Prinzip aufrechterhalten wird und nur in bestimmten Teilen davon Ausnahmen gemacht werden. Die Ausnahmen sind im Programm zutreffend formuliert. Wenn Sie etwas Besseres wissen, dann müssen Sie einen Vorschlag machen. Bisher habe ich von Ihnen aber noch nichts gehört.
Was sagen Sie eigentlich jemandem in Pieding, der dort gerne ein Factory-Outlet-Center errichten würde? Zu dem sagen wir: Nein, das darfst Du nicht, weil in Salzburg eines errichtet wird.
Einer solchen Strategie an den Grenzen unseres Landes stehen wir völlig wehrlos gegenüber. In diesem Fall hat ein Landesentwicklungsprogramm auch einen strategisch-taktischen Charakter. Ich muss bei solchen Entwicklungen an unseren Grenzen auch gegenhalten können.
Ich möchte noch etwas zu Oberpfaffenhofen anmerken, weil Frau Dr. Kronawitter hierzu etwas gesagt hat. Oberpfaffenhofen ist nicht mehr mein Stimmkreis, aber Germering gehört noch dazu und die Einfl ugschneise liegt dort. Ich möchte mir da aber nichts vorhalten lassen, im Ausschuss können wir dann im Detail darüber diskutieren. Eines möchte ich hierzu aber noch sagen: Wir haben dort einen Flugplatz, aufgrund der historischen Entwicklung einen Sonderfl ugplatz, mit Luftfahrtindustrie und vielem mehr. Wegen dieses Flugplatzes haben wir das Projekt „Galileo“ nach Bayern bekommen. Ohne
diesen Flugplatz wäre Braunschweig Gewinner des Projekts „Galileo“ geworden. Braunschweig hatte nämlich einen Flugplatz ohne jegliche Beschränkung angeboten. Das muss man schon dazusagen. Nun überlegt man, wie man diesen Flugplatz ein bisschen wirtschaftlicher betreiben kann, nachdem in den letzten zehn Jahren durch die Pleite von Fairchild Dornier 3200 Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Es wird versucht, Betriebe anzusiedeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Kein Mensch will dort einen Flughafen der allgemeinen Luftfahrt. Davon steht im Landesentwicklungsprogramm auch gar nichts.
Vielmehr steht dort ausdrücklich: Sonderfl ugplatz.
Die Diskussion über diesen Flugplatz hat inzwischen ergeben, dass man bei der Überarbeitung des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms ausdrücklich daran festgehalten hat, dass hier keinerlei Linien – oder Charterfl üge – in Klammern „touristische Charterfl üge“ – zulässig sein sollen. Cargo ist unter dem Begriff „qualifi zierte Geschäftsfl iegerei“ ohnehin ausgeschlossen. Insoweit sollten wir uns in den nächsten Wochen darüber unterhalten, wie wir das Ganze so formulieren, dass bestimmte Ängste, die natürlich immer vorhanden sind, vernünftig und zuverlässig ausgeschlossen werden können.
Eines haben Sie hier nicht erwähnt: Es gibt einen gerichtlichen Vergleich zur dortigen Lärmsituation, der insgesamt circa 100 000 Starts und Landungen im Jahr zulassen würde. Ich sage das nur, damit Sie einmal sehen, von welcher Rechtslage hier auszugehen ist.
Ja.
Ich nehme diese Anregung von Ihnen gerne auf und würde vorschlagen, dass wir dies in der Begründung des Landesentwicklungsprogramms klar defi nieren und dass wir uns über diese Defi nition verständigen.
Zwei Dinge will ich noch kurz erwähnen: Erstens. Ich halte es für außerordentlich positiv, dass die Entwicklungsachsen in die Überarbeitung des Entwurfs wieder aufgenommen worden sind. Zweitens sollten wir in das neue Landesentwicklungsprogramm auf jeden Fall alle Eisenbahnstrecken – nicht nur die überregionalen – wieder aufnehmen; denn dort sind wir diejenigen, die von der Bahn eine Leistung fordern. Es wäre töricht, von anderen etwas zu fordern, ansonsten aber diese Forderung in unserem eigenen Programm nicht zu erheben und das Ganze nicht zu unterstützen.
Damit unterstützen wir auch eine wichtige infrastrukturelle Maßnahme für den ländlichen Raum.
Lasst uns in diesem Sinne nicht mit Ideologien und allen möglichen rot-grünen Phantastereien an die Sache herangehen,
sondern lasst uns Sacharbeit für dieses Land leisten! Das hat es verdient. Dieses Landesentwicklungsprogramm, so wie es hier vorliegt, ist eine gute Grundlage, auf der sich unser Land weiterentwickeln kann.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bayerische Landtag hat bereits am 29. November des letzten Jahres einen ausführlichen Beschluss zur EU-Dienstleistungsrichtlinie gefasst und damit seine Position festgelegt. Der heutige Dringlichkeitsantrag der SPD und der angehängte Antrag der GRÜNEN widersprechen diesem Beschluss in einigen Teilen und sie sind zudem durch eine neue Sachlage nicht gerechtfertigt.
Vielmehr dient offensichtlich der Antrag der SPD – wohl auch der der GRÜNEN – im Vorfeld der für morgen vorgesehenen Befassung des Koalitionsausschusses mit diesem Thema der Unterstützung der SPD-Linie: Das heißt, die SPD-Fraktion und mit ihnen im Bund die GRÜNEN instrumentalisieren den Bayerischen Landtag, um für ihre Position in den morgigen Koalitionsverhandlungen im Koalitionsausschuss noch eine Unterstützung reklamieren zu können, und zwar auf der Grundlage des Präsidiumsbeschlusses der SPD vom 23. Januar dieses Jahres.
Dies ist der wahre Grund für die Dringlichkeit – also weder eine Behandlung in Brüssel noch sonst irgendwo, sondern es ist das parteiliche Interesse der SPD, ihre Position in dem Koalitionsausschuss in Berlin zu verbessern. Das führt dazu, dass sich der Landtag heute wieder mit dieser Frage befassen muss, obwohl er es Ende November des letzten Jahres bereits ausführlich getan hat.
Den Namen Wuermeling bringen Sie ins Spiel, um Nebelkerzen zu werfen, damit ihr schändliches Spiel der Instrumentalisierung des Bayerischen Landtags nicht allzu offenkundig wird.
In einer Reihe von Punkten übrigens enthält der jetzt vorliegende Antrag der SPD auch Widersprüche zu dem, was Sie, Herr Kollege Förster, im letzten Jahr dem Ausschuss vorgelegt haben. Also vielleicht gleichen Sie das eine mit dem anderen noch ab. Sie waren ja wohl der Urheber der beiden Anträge. Das nur als privater Hinweis.
Die CSU-Fraktion kann mit zahlreichen Forderungen der Dringlichkeitsanträge – sowohl der GRÜNEN als auch der SPD – einverstanden sein. Darüber hinaus laufen jedoch zahlreiche andere Forderungen ins Leere, da sie im Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie bzw. in den laufenden Verhandlungen im EU-Ministerrat und im Europäischen Parlament – ich erinnere an das Votum des Binnenmarktausschusses vom 22. November des letzten Jahres – bereits berücksichtigt worden sind. Der Dringlichkeitsantrag verfolgt damit die bekannte SPD-Linie – Sie haben es noch einmal eindrucksvoll dargestellt, Herr Förster – mit Forderungen, die an dem Inhalt der Dienstleistungsricht
linie vorbeigehen – denn ein Teil von dem, was in Ihrem Antrag und dem der SPD enthalten ist, hat mit der Dienstleistungsrichtlinie überhaupt nichts zu tun –, in populistischer Weise und auf Kosten der Europäischen Union und ihres Ansehens unberechtigte Ängste zu schüren.
Jede Unterstützung der Richtlinie – und zwar des generellen Anliegens der Richtlinie, nicht aller Einzelheiten – bedeutet sofort zugleich eine Gegnerschaft zum europäischen Sozialmodell, wie Sie es gerade wieder dargestellt haben. Gleichzeitig – das ist das Verwerfl iche daran – bleiben die Vorteile der Richtlinie gerade für Deutschland unerwähnt, und die Dienstleistungsfreiheit als eine der Grundlagen des EG-Vertrages wird insgesamt infrage gestellt. Somit wird eine konstruktive, die deutschen Interessen wahrende Mitarbeit an der Gestaltung der Richtlinie erschwert.
Diese Linie wurde durch einen SPD-Präsidiumsbeschluss – ich habe ihn bereits erwähnt – noch einmal bestätigt. Ich darf Sie, Herr Förster, darauf hinweisen, dass der Fraktionsvorsitzende der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament, Martin Schulz, ein SPD-Mitglied, den Versuch gemacht hat, seine Partei in Deutschland ein bisschen näher an die Realität der Dienstleistungsrichtlinie heranzurücken. Er hat eine wesentlich konstruktivere Haltung, etwa in der Nähe des Kollegen Wuermeling, an den Tag gelegt. Allerdings ist er mit dieser Haltung im SPDPräsidium gescheitert. Auch dies sollte man zur Kenntnis nehmen.
Laut Präsidiumsbeschluss unterstützt die SPD die geplanten Demonstrationen des Deutschen und des Europäischen Gewerkschaftsbundes gegen die Dienstleistungsrichtlinie in Berlin und in Straßburg anlässlich der Plenartagung des Europäischen Parlaments.
Wissen Sie, was für eine Linie die SPD fährt? Verbal ist man für das Herkunftslandsprinzip, aber dann führt man so viele Punkte dagegen auf, dass am Ende nichts mehr davon übrig bleibt. Das ist eine populistische Linie, die genau das beschädigt, von dem Sie immer behaupten, dass Sie dafür eintreten wollten, nämlich eine vernünftige europäische Regelung.
Jetzt zu den einzelnen Punkten.
Stichwort „Lohndumping“, erster Spiegelstrich in Ihrem Antrag: Die geltende EU-Arbeitnehmerentsenderichtlinie wird von der Dienstleistungsrichtlinie nicht berührt. Warum schreiben Sie das in Ihren Antrag, wenn das überhaupt nichts damit zu tun hat? Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie schreibt die Geltung gesetzlicher oder in für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen festgelegter Mindestlöhne auch für zur Dienstleistungserbringung entsandte ausländische Arbeitnehmer vor. Von einer generellen Einführung von Mindestlöhnen hat Deutschland aus wohl überlegten volkswirtschaftlichen Gründen Abstand genommen. Dies ist auch – nur zur Erinnerung – Inhalt des Koalitionsvertrages. Der weitgehende Verzicht auf Mindestlöhne ist jedoch eine rein nationale Entscheidung und hat mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie nichts zu tun.
Stichwort „Abschwächung der Umweltstandards und des Verbraucherschutzes“: Für lokale Umweltvorschriften, Herr Kollege Förster, zum Beispiel zum Lärmschutz und zur Verbringung von Abfällen, sollten bereits nach dem Kommissionsvorschlag weiterhin nationale Regeln gelten. Im Übrigen gelten sowohl im Umwelt- als auch im Verbraucherschutzrecht zahlreiche EU-weit harmonisierte Mindeststandards, sodass das Herkunftslandsprinzip allein schon deshalb zu keinem Dumping führen wird. Warum reden Sie dann davon, dass es hier kein Dumping geben darf?
Stichwort „Aushöhlung des nationalen Arbeitsrechts“: Auch hier schreibt die Arbeitnehmerentsenderichtlinie vor, dass auch für aus anderen Mitgliedstaaten entsandte Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen im Land der Dienstleistungserbringung gelten. Dies umfasst Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz, den Schutz von Schwangeren, Kindern und Jugendlichen und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie wird von der Dienstleistungsrichtlinie diesbezüglich – ich betone das nochmals – nicht berührt. Warum schreiben Sie das dann hier unter der Überschrift „EU-Dienstleistungsrichtlinie“ hinein?
Ein weiterer Punkt – über ihn besteht übrigens kein Dissens – ist die Minderung von Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen. Lesen Sie doch den Antrag, den der Bayerische Landtag am 29. November des letzten Jahres beschlossen hat. Das war der Antrag des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, der wiederum auf einem CSU-Antrag beruhte. Dort steht das schon alles drin. Warum reklamieren Sie jetzt den Landtag nochmals für etwas, was hier längst beschlossen worden ist?
Stichpunkt „Entrechtung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern“: Auch für diese Arbeitnehmer gelten nach der Arbeitnehmerentsenderichtlinie ausdrücklich die nationalen Bestimmungen im Land der Dienstleistungserbringung.
Stichwort „Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge“ – auch der Kollege Runge hat davon gesprochen –: Bereits der Kommissionsvorschlag der Dienstleistungsrichtlinie enthielt keine Verpfl ichtung, die Daseinsvorsorge in diesem Bereich zu liberalisieren. Es steht den Mitgliedstaaten vielmehr frei, selbst zu entscheiden, welche Dienstleistungen sie zur Daseinsvorsorge zählen. Die Dienstleistungsrichtlinie gilt lediglich für solche Dienstleistungen, die bereits für den Markt geöffnet sind. Sowohl der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments als auch der EU-Ministerrat fordern, diesen Sachverhalt in der Richtlinie ausdrücklich klarzustellen.
Ein weiterer Punkt: Der Dringlichkeitsantrag folgt dem SPD-Präsidiumsbeschluss vom 23. Januar 2006 insofern nicht, als das Herkunftslandsprinzip nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Dort ist es nämlich grundsätzlich abgelehnt worden und deswegen wollen Sie wieder dorthin zurück.
Ich wollte bloß diesen Gedankengang noch zu Ende führen. Wenn der Kollege Schieder so lange warten möchte, trage ich das noch vor. Ich bin gleich so weit.
Vielmehr soll es auf den freien Marktzugang von Dienstleistern beschränkt werden, während die Ausübung der Dienstleistung weiterhin den nationalen Bestimmungen unterworfen sein soll. Das steht auch im Antrag der GRÜNEN. Nun dazu: Diese bereits mehrfach vorgeschlagene, auf den ersten Blick plausible Unterscheidung ist jedoch in der Praxis wenig zielführend, da sie eine Aufl istung von Vorschriften hinsichtlich des Marktzugangs einerseits und der Ausübung andererseits erfordert. Da in der Praxis Zugangsvorschriften jedoch häufi g auch als Ausübungsvorschriften formuliert werden können, bestünde die Gefahr des Missbrauchs. Der vom Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments und von der CSU-Landtagsfraktion favorisierte Ansatz ist es, den Mitgliedstaaten die Ausnahme aller Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen aus dem Anwendungsbereich des Herkunftslandsprinzips generell zu ermöglichen. Dieser Ansatz führt zu mehr Rechtssicherheit und einem höheren Schutzniveau. Er hat zudem den Vorteil, der EuGH-Rechtsprechung zu entsprechen, und er steht auch in dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 29. November des letzten Jahres.
Bitte schön.
Dies können Sie aber nicht über die Dienstleistungsrichtlinie regeln. Das muss man über das Entsenderecht regeln. Insofern ist es der falsche Platz, wenn dieses Problem hier angesprochen und geregelt werden soll.
Sie polemisieren gegen die Dienstleistungsfreiheit als eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union, nehmen ständig das Entsendegesetz und diese Tatbestände her – nicht wir, sondern Sie machen das. – und versuchen, damit die Dienstleistungsrichtlinie insgesamt zu diffamieren. Was Sie hier betreiben, ist unverantwortlich.
Ich bin der Meinung, man sollte bei dem bleiben, was der Bayerische Landtag am 29. November 2005 beschlossen hat. Es gibt überhaupt keinen Grund, dass wir uns heute hier noch einmal mit dieser Sache befassen und die beiden Anträge im Einzelnen behandeln oder darüber abstimmen. – Mir wird signalisiert, dass ich nicht mehr viel Redezeit habe; ich wollte zu den GRÜNEN noch etwas sagen.
Die GRÜNEN waren etwas fl eißiger bei der Formulierung ihres Antrags. Er hat etwas mehr Qualität als der Antrag der SPD. Gleichwohl hat er die gleichen Mängel wie der Antrag der SPD; er behandelt Dinge, die mit der Dienstleistungsrichtlinie nichts zu tun haben. Die GRÜNEN versuchen, via Dienstleistungsrichtlinie ihre grüne Ideologie auf europäischer Ebene zu verankern. Ich meine, dafür sollte sich der Bayerische Landtag zu schade sein. Wir sind weder der Büttel der SPD noch der GRÜNEN.
Ich fordere daher den Landtag auf, beide Anträge abzulehnen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass der Bayerische Landtag nicht aufgerufen ist, diesen Verfassungsvertrag zu ratifi zieren. Wenn wir uns trotzdem mit ihm befassen, so liegt der Grund darin, dass mit diesem Verfassungsvertrag – sollte er in Kraft treten – natürlich auch die Rechtsgrundlage für unsere Tätigkeit in der Zukunft festgelegt wird; denn es werden natürlich auch die Kompetenzen der deutschen Länder dadurch berührt.
Ich habe mich bemüht, in dem vorliegenden Antrag weder mich in reiner Apologetik noch in Fundamentalkritik zu ergehen, sondern ich habe versucht, einen nüchternen Blick auf die Fakten zu richten und dabei eine größtmög