Mit dem „jung“ ist das so ein Problem, aber gut. Die Frage passt jetzt nicht mehr ganz, weil der Herr Präsident mich etwas übersehen hat.
Herr Unterländer, bevor Sie in die Details gehen: Habe ich Sie richtig verstanden? Sagten Sie, dass für die Mängel und Unklarheiten eines Gesetzes, das die CSU mehrheitlich gegen unseren Widerstand verabschiedet hat, die SPD verantwortlich?
Wir haben ein gutes Gesetz beschlossen, das einen Paradigmenwechsel vorsieht und zu dem die Einrichtungen natürlich Nachfragen haben. Ich sage Ihnen eines, Frau Kollegin Radermacher – –
Sagen Sie den Einrichtungen einmal, dass sie durch dieses Gesetz mehr Flexibilität haben. Ich stelle bei den Gesprächen vor Ort fest, dass Dinge, die gemacht werden sollen – altersübergreifende Kooperationen, neue Angebotsformen – und die nach der alten Rechtslage überhaupt nicht realisierbar waren, jetzt dank des veränderten Ansatzes des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes möglich sind. Wir sind in einer Phase der Umstellung, und es gibt Nachfragen. Da kommt es natürlich darauf an, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dass man die Fragen der Einrichtungen beantwortet und nicht noch vertiefend zur Verunsicherung beiträgt.
Nun gehe ich auf weitere Details der Integration ein. Die Schwerpunktsetzung bei den Kindertagesstätten bezüglich der Einzel- und Gruppenintegration und der Eingliederungshilfe war natürlich in der Vergangenheit – das bitte ich auch einmal zur Kenntnis zu nehmen – beileibe nicht einheitlich. Es hat von Bezirk zu Bezirk große Unterschiede gegeben. Deswegen ist es ein großer Vorteil, dass es, wie sich jetzt hier abzeichnet, zu landeseinheitlichen bezirksübergreifenden Regelungen bezüglich der Eingliederungshilfe kommt.
Die Integration – ich denke, da sind wir uns einig; ich suche, weil heute der letzte Plenartag vor den Sommerferien ist, ein Mindestmaß an gemeinsamer Schnittmenge –
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Da müssen Sie uns nicht katholischer machen; das sagen wir schon länger!)
Das sollten wir uns immer wieder deutlich vor Augen führen, zumal diese Zielsetzung ausdrücklich auch in Artikel 11 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes defi niert ist.
Die Diskussion nach dem Inkrafttreten des Gesetzes weist aber in der Tat einen Fehler auf, der aus meiner Sicht eindeutig in der Verantwortlichkeit der Bezirke liegt. Das sage ich ganz offen. Wir können dazu auch gern noch einmal die Protokolle über die Anhörungen hinzuziehen. Wir haben ausdrücklich – auch übereinstimmend, denke ich einmal, auch wenn Sie im Grundsatz einen ganz anderen Ansatz hatten und das Gesetz so nicht wollten – festgestellt, dass der Faktor 4,5 zur Integration eben nur für den Betreuungsaufwand nur in den Modellregionen vorgesehen war
und dass die Eingliederungshilfe darüber hinaus im Rahmen der Integration erfolgen muss und erfolgen musste.
Ich kann mich sehr wohl an Aussagen von Bezirken nach der Verabschiedung des Gesetzes erinnern, wonach mit Inkrafttreten des Gesetzes eine zusätzliche Eingliederungshilfe nicht mehr in Betracht komme.
Wie man zu dieser Denkweise kommen kann, ist mir schleierhaft, weil sich, wie ich bereits eingangs in meinen Grundsatzbemerkungen gesagt habe, der Anspruch über das SGB XII defi niert.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es zu diesen Verzögerungen gekommen, und Sie wissen auch, dass Staatsministerin Stewens und auch wir – auch Sie; davon gehe ich eigentlich aus – immer wieder auf die Bezirke Druck ausgeübt haben, sich zu dem zu bekennen, was gesetzlich vorgesehen ist. Es ist notwendig, mit allen Beteiligten zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Die Bezirke haben hier gesetzliche Verpfl ichtungen.
Um diesen Diskussionsprozess im Sinne einer Rechtssicherheit zu beschleunigen, hat die Staatsministerin – auch nach dem Gespräch der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspfl ege mit dem Ministerpräsidenten – einen runden Tisch einberufen.
Bei diesem runden Tisch werden diese Lösungsansätze besprochen. Diese Anschlussregelung mit diesem zusätzlichen Faktor von 1,0 ist ja jetzt auch mit einer Härtefallklausel versehen – soweit ich informiert bin; vielleicht kann das die Staatsministerin noch einmal klarstellen –, damit die Betroffenen und damit auch die Einrichtungen gegenüber dem jetzigen Zustand hier grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden. Dieses Ziel, keine Schlechterstellung für die betroffenen Kinder durch die Neuregelung entstehen zu lassen, weil das Gesetz ja gerade das Gegenteil vorsieht, ist einer der wesentlichen Punkte.
Der zweite Punkt ist das Ziel der Landeseinheitlichkeit, ein positives Ziel, da die Unterschiede in der Gewährung zwischen den einzelnen Bezirken unterm Strich in der Vergangenheit zu einer Verschlechterung geführt haben.
Wir haben differenzierte Probleme auch in der Sache. Sie haben das angesprochen. Die Frage, wie viele Stunden für die Fachdienste pro Jahr zu gewähren sind, ist das eine. Das zweite ist die Abgrenzung zur Situation der Frühförderstellen insgesamt. Das dritte ist, wie die Bezirke die entgangenen Elterngebühren, die durch die Gruppenverkleinerung als Ziel und Folge der Integration entstehen, erstatten.
Was ist nun notwendig? Es gibt weitere Verhandlungen. Einzelverhandlungen fi nden auch schon auf der Basis der Rahmenvereinbarung statt. Das haben der Verband der Bezirke in einer Verbandsversammlung und auch der Bayerische Städtetag als solcher an die Mitglieder weitergegeben. Deswegen ist dieser runde Tisch auch sehr sinnvoll, um die offenen Fragen, die bisher in der alten Rechtslage nicht geklärt waren, tatsächlich wasserdicht zu lösen. Deswegen appelliere ich von dieser Stelle aus an alle Beteiligten, diese Landesentgeltvereinbarung schnellstmöglich umzusetzen.
Der Staat ist an diesem Verfahren nicht beteiligt; das wissen Sie und das sage ich hier in aller Ruhe.
Die Verantwortung für diese Vereinbarungen liegt bei den Kostenträgern, die die Abschlüsse mit den Betroffenen bzw. mit den Trägern herbeizuführen haben.
Die Staatsministerin hat wie bei andern Maßnahmen der Frühförderung eine Einigung betrieben und sie nicht verhindert. Ich danke ausdrücklich für meine Fraktion für diese aktive Moderation in diesem Zusammenhang.
(Christine Stahl (GRÜNE): Das Ministerium nicht vergessen und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!)
Ein wichtiges Thema ist die Integration der seelisch behinderten Kinder in die Integrationshorte. Ich denke, die
Ministerin wird heute noch einmal deutlich machen, dass die Finanzierung der Integration in dieser Form, wie wir sie alle wollen, schon aufgrund der bestehenden Rechtslage, möglich ist. Deswegen wird es hier zu einer positiven Lösung kommen, genauso wie bei den anderen Fragen der Integration auch.
Lassen Sie mich zusammenfassend Folgendes feststellen: Der Faktor 4,5 ist die Basis, die Grundlage für die eingliederungs- und betreuungsbedingten Aufwendungen. Wir werden darüber hinaus im Rahmen der Eingliederungshilfe eine landesweite Regelung unterstützen.
Eine Schlechterstellung muss auf jeden Fall vermieden werden. Allerdings gibt es, wie wir wissen, Einzelfälle aus der Vergangenheit, die wir uns sehr genau ansehen müssen. Wir sind überzeugt, dass die Bezirke bei diesem Prozess in Zukunft eine konstruktive Rolle spielen werden. Darum bitten wir die Bezirke.
Die CSU-Fraktion beantragt für ihren Dringlichkeitsantrag, wie schon vom Herrn Präsidenten erwähnt, namentliche Abstimmung.
Wir lehnen den SPD-Antrag ab, weil er die Verantwortlichkeiten völlig schief und verzerrt darstellt.
Diese liegen eben nicht bei der Bayerischen Staatsregierung. Den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN lehnen wir ab, weil er Dinge fordert, die bereits heute auf gesetzlicher Grundlage möglich sind. Ich bitte um Zustimmung – das wird Sie nicht verwundern – zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Gäste aus Rumänien bei uns begrüßen. Im Ehrengastbereich haben die Ministerin für Europäische Integration in der Regierung von Rumänien, Frau Ministerin Anca Daniela Boagiu sowie Seine Exzellenz Herr Bogdan Mazuru, der Botschafter von Rumänien, Platz genommen.
Herzlich willkommen bei uns im Bayerischen Landtag. Unsere Beziehungen zu Rumänien sind vor allem deswegen sehr gut, weil meine Kollegin, Vizepräsidentin Barbara Stamm, sehr intensive Beziehungen zu Ihrem Land pfl egt. Ich nehme an, dass sie sehr bedauert, dass sie jetzt nicht hier sitzen und Sie persönlich begrüßen darf. Ich wünsche Ihnen einen guten Aufenthalt bei uns.