Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin! Die Raumbedeutsamkeit von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels wird üblicherweise durch die höhere Landesplanungsbehörde bei den Regierungen mittels landesplanerischer Beurteilung im Rahmen von Raumordnungsverfahren, vereinfachten Raumordnungsverfahren oder Offensichtlichkeitsprüfungen durchgeführt. Im Falle der von Ihnen genannten Gemeinden ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. Sie hat dabei Maß zu nehmen an den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms, insbesondere an seinen Regelungen zum großflächigen Einzelhandel.

Da es sich bei beiden Kommunen um Siedlungsschwerpunkte im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/ Erlangen handelt, ist die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel dort grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Nach Mitteilung der Regierung von Mittelfranken sind die oben genannten Vorhaben seitens der Gemeinden aber noch nicht hinreichend im Detail konkretisiert worden. Weder liegen detaillierte Pläne zur Lage und Größe der Vorhaben und den darin vorgesehenen Sortimenten vor, noch wurde auf der Grundlage solcher Pläne bei der Regierung von Mittelfranken eine landesplanerische Beurteilung beantragt. Im Falle des Vorhabens in Eckental wurde seitens der Regierung ein Vorgespräch mit der Gemeinde geführt und erläutert, unter welchen Rahmenbedingungen ein solches Vorhaben möglich wäre. Im Falle des Vorhabens in Heroldsberg wurde seitens der Regierung lediglich eine Voranfrage der Gemeinde beantwortet, ebenfalls ohne dass der Regierung nähere Angaben dazu vorgelegen hätten.

Sobald die landesplanerischen Beurteilungen beantragt werden, ist jedes Vorhaben bezogen auf die Standortgemeinde, in der es liegt, zu prüfen.

Eine Zusatzfrage: Frau Kollegin Stahl.

Herr Staatssekretär, könnten Sie sich vorstellen, dass ich das alles weiß, es mir aber um eine Beurteilung geht, damit bereits im Vorfeld den Beteiligten signalisiert werden kann, dass je nach Größe des Vorhabens, dieses eventuell unsinnig sein kann.

Ich habe bereits gesagt, dass in dem einen Fall ein Vorgespräch bei der Regierung von Mittelfranken stattfand. Der Gemeinde wurde klar gesagt, unter welchen Voraussetzungen ein solches Vorhaben genehmigungsfähig ist. Die Regierung hat also Ihren Wunsch bereits erfüllt, da die Gemeinde zwar einige Vorstellungen hatte, diese aber nicht konkret waren.

Die andere Gemeinde hat bisher noch keine Vorgaben gemacht und keine konkreten Anfragen gestellt. Sollte sie dies tun, wird sie von der zuständigen Regierung in Ansbach Antworten erhalten.

Sie haben recht, dass wir immer wieder erleben müssen, dass zunächst die Inflation der Hoffnungen kommt, danach folgt die Inflation der Enttäuschungen und in der weiteren Folge die Suche der Schuldigen, Bestrafung der Unschuldigen und Auszeichnung der nicht Beteiligten. Wir bemühen uns deshalb und raten jeder Gemeinde an, sich bereits im Vorfeld genau zu erkundigen und der Regierung Angaben zu machen, damit diese klare Auskünfte geben kann.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, dass ein Vorhaben, das maximalen Hoffnungen entspringt, die im Gespräch bei der Bezirksregierung eingeflossen sind, für den bereits vorhandenen Einzelhandel in dieser Region schädlich ist?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin, es ist völlig klar, dass es bei allen großflächigen Vorhaben – egal wo, ob in Unter-, Mittel- oder Kleinzentren – immer Rückwirkungen auf den Einzelhandel geben wird. Deshalb ist sehr genau zwischen dem Vorteil eines großflächigen Einzelhandels, der sehr oft von den Kommunen aber auch von den Bürgern massiv gefordert wird, und den Nachteil abzuwägen. In den letzten Wochen konnten wir immer wieder erleben, dass uns insbesondere von Kommunalpolitikern aller Couleur der Vorhalt gemacht wurde, die Staatsregierung sei viel zu restriktiv. Ich sage noch einmal: In den vorliegenden Fällen muss man sehr genau die Vor- und Nachteile prüfen und abwägen.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bayerische Staatsregierung, in Städten mit über 10 000 Einwohnern die Post als Postfilialen zu erhalten, vor allem, wenn noch Mietverträge über mehrere Jahre laufen?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, Sie wissen, dass nach den Bestimmungen der Post-Universaldienstleistungsverordnung – PUDLV – die Deutsche Post AG verpflichtet ist, bundesweit mindestens 12 000 stationäre Einrichtungen vorzuhalten, von denen mindestens 5000 mit unternehmenseigenem Personal betrieben werden müssen. Weiterhin muss nach diesen Bestimmungen

in allen Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden sein. Außerdem gibt es noch ein Entfernungskriterium, wonach in Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2000 Metern erreichbar sein muss. Das sind die Bestimmungen, und nun kommt es: Für Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern besteht damit eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Erhalt der postalischen Infrastruktur.

Allerdings kann die Post AG im Rahmen dieser Vorgaben frei entscheiden, ob sie eine eigenbetriebene Filiale unterhält oder eine Postagentur einrichtet.

Sofern sich das Unternehmen an diese Vorgaben genau hält, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, besteht für die Staatsregierung keine Möglichkeit einer unmittelbaren Einflussnahme. Sie wird aber sehr sorgfältig darüber wachen, dass die Deutsche Post AG ihre Verpflichtungen hinsichtlich des Filialnetzes einhält und dass die hochwertige postalische Versorgung der Bevölkerung weiterhin erhalten bleibt.

Zusatzfrage: Frau Kollegin WernerMuggendorfer.

Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es kein wirtschaftlicher Gesichtspunkt sein kann, Filialen aufzugeben, wenn Mietverträge noch fünf Jahre bestehen?

Da stimme ich Ihnen zu. Ich habe solche Fälle zuhauf erlebt, gerade bei mir in der Oberpfalz.

Wir kommen zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Staatssekretär, ich darf Sie fragen: Wie beurteilt die Staatsregierung die von meh

reren Münchner Tageszeitungen wiedergegebene Äußerung eines Sprechers des Bundesrechnungshofes, der Bundesrechnungshof habe die Prüfung der zweiten SBahn-Stammstrecke in München ausgesetzt, weil ein Antrag auf Förderung des Projektes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei?

Herr Kollege Runge, Aufgabe des Bundesrechnungshofes ist es bekanntlich, die Verwendung der finanziellen Mittel des Bundes zu prüfen. Solange der Bund für die zweite S-Bahn-Stammstrecke noch keine Mittel verwendet, hat der Rechnungshof des Bundes eigentlich weder Anlass noch Grundlage für eine Prüfung.

Richtig ist aber, dass der Bundesrechnungshof abwartet, bis die DB AG als Vorhabensträgerin einen Antrag auf Aufnahme der zweiten Stammstrecke in Kategorie A des GVFG-Bundesprogramms stellt. Kategorie A bedeutet die endgültige Aufnahme eines Vorhabens in das GVFG-Bundesprogramm auf Grundlage eines geprüften Finanzierungsantrags. Frühestens mit einem solchen Antrag der DB konkretisiert sich demnach die Möglichkeit einer Verwendung von Bundeshaushaltsmitteln und damit natürlich ein Anlass für den Bundesrechnungshof zum Tätigwerden.

Derzeit, Herr Kollege Runge, läuft das Planfeststellungsverfahren für den Bau der zweiten Stammstrecke. Die Anhörung für alle Planfeststellungsabschnitte wurde gerade eben abgeschlossen. Parallel zum Planfeststellungsverfahren wird an der Optimierung des Betriebs- und Angebotskonzeptes gearbeitet. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens werden die endgültigen Kosten des Vorhabens definitiv feststehen. Auf dieser Grundlage und nach Abschluss des Bau- und Finanzierungsvertrages kann die DB dann den Antrag auf Aufnahme in die Kategorie A des GVFG-Bundesprogramms stellen, der dem Bundesrechnungshof dann eine entsprechend detaillierte Prüfung ermöglicht.

Die Bayerische Staatsregierung steht aufgrund der Bedeutung der zweiten Stammstrecke für den Großraum München jedenfalls weiterhin zu diesem Projekt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass bei der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren – Sie haben es gerade angesprochen – zu manchen Einwendungen keine Stellungnahme abgegeben werden konnte?

Herr Staatssekretär.

Da bin ich im Moment überfragt, das sage ich Ihnen klar und deutlich. Das weiß ich nicht. Ich kann nur sagen, dass wir diese Einwendungen – ich kriege ja auch sehr viele Briefe – sehr genau prüfen und ernst nehmen. Insofern überrascht mich Ihre Bemerkung.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung die extreme Tieflage und die Länge des Tunnels der zweiten Stammstrecke vor dem Hintergrund der unseres Erachtens berechtigten Monita des Münchner Oberbürgermeisters und des Münchner SPD-Vorsitzenden zum Transrapid-Tunnel, welcher allerdings kürzer und im Schnitt wesentlich weniger tief ist als der Tunnel zur zweiten Stammstrecke?

Herr Kollege Ude ist genauso wenig ein Tiefbaufachmann wie ich es bin. Deshalb fragen wir die Fachleute. Dies ist eine Frage der Bewertung einer technischen Prüfung, die von den Fachleuten erfolgen muss. Ich maße mir nicht an, ein technisches Urteil abgeben zu können.

Dritte Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Staatssekretär, letzte Frage: Wie schätzt die Staatsregierung den Zeitplan zur Realisierung der zweiten Stammstrecke denn ein?

Positiv.

(Vereinzelte Heiterkeit)

Danke.

Damit ist dieser Themenkomplex abgeschlossen.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Biedefeld.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Hoffentlich sind die Antworten jetzt ein bisschen länger!)

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, ich frage die Bayerische Staatsregierung: Stimmt die Bayerische Staatsregierung der vom CSU-Fraktionsvorsitzenden MdL Joachim Herrmann im „Coburger Tageblatt“ vom 13.09.2006 gemachten Äußerung: „… der Ausbau weiterer Regionalflughäfen gründlich geprüft werden müsse. Das gelte auch für den Vorstoß Coburger Unternehmer, die einen 25 Millionen Euro teuren Neubau fordern. Man muss genau hinsehen, ob es sich um ein Projekt handelt, das wirklich Arbeitsplätze bringt, oder ob es um Sonderinteressen geht“ uneingeschränkt zu bzw. welche Position nimmt die Staatsregierung zu dem geplanten Coburger Regionalflughafen ein?

Frau Kollegin Biedefeld, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Nach dem im geltenden Landesentwicklungsprogramm enthaltenen Ziel B V 1.6.7 soll bekanntlich in der Regel jede Planungsregion über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen. Die Verantwortung für Errichtung und Betrieb dieser Verkehrslandeplätze liegt nach der in Bayern generell praktizierten

Aufgabenverteilung bewusst bei den regionalen Akteuren bzw. bei den privaten Trägern. Die in der Zielbegründung des Landesentwicklungsprogramms genannten Schwerpunktlandeplätze sind Teil der regionalen Verkehrsinfrastruktur und stellen ein fast flächendeckendes Netz regionaler Luftverkehrsanschlüsse für die Allgemeine Luftfahrt in Bayern dar. Ein Bedarf an der Einrichtung zusätzlicher Schwerpunktlandeplätze über die in der Begründung des oben genannten LEP-Zieles genannten Standorte hinaus ist unserer Meinung nach nicht zu erkennen. Gleiches gilt im Übrigen auch für weitere, im LEP nicht aufgeführte Regionalflughafenprojekte für den Linien- und Touristikflugverkehr.

Der 1968 in Betrieb genommene Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene erfüllt nach der LEP-Begründung als Schwerpunktlandeplatz für die Region Oberfranken-West die Aufgabe des regionalen Luftverkehrsanschlusses für den individuellen Geschäftsreise- und Werkluftverkehr. Da die für eine Anpassung des Flugplatzes an die europäischen Anforderungen für den gewerblichen Luftverkehr mit Flugzeugen bis 5,7 Tonnen Höchstgewicht notwendige Verlängerung der Startbahn mit aktuell 860 Meter Länge aufgrund der topografischen Lage nur schwer realisierbar ist, wird, wie Sie wissen, in der Region seit einiger Zeit sehr engagiert die Verlegung an einen Ersatzstandort diskutiert. Nach der in Bayern generell praktizierten Aufgabenverteilung für Errichtung und Betrieb der Schwerpunktlandeplätze sind die Frage einer möglichen Verlegung des bestehenden Verkehrslandeplatzes und die ggf. erforderliche Auswahl des örtlich geeigneten Standorts zunächst – ich betone das ausdrücklich – ausschließlich eine Angelegenheit der Region selbst.

Die mögliche Verlagerung des Coburger Verkehrslandeplatzes würde ein luftrechtliches Zulassungsverfahren voraussetzen. Der Antragsteller hätte einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines neutralen Verwaltungsverfahrens. Dabei wäre im Rahmen der Rechtfertigung des Vorhabens auch die Frage des Verkehrsbedarfs durch die zuständige Regierung von Mittelfranken zu überprüfen.