Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hier soll der Eindruck erweckt werden, als könnte Transparenz in der öffentlichen Verwaltung erst durch ein solches Informationsfreiheitsgesetz in Bayern hergestellt werden.
Liebe Freunde, das entspricht weder der aktuellen Rechtslage noch der Realität. Ich möchte nachher noch auf die Bemerkungen eingehen, die Kollege Ritter dazu gemacht hat. Das geltende Recht bietet in vielfältiger Weise die Möglichkeit für Informationen und Akteneinsicht. Es trifft nicht zu, dass es schwer ist, diese Informationen anzufordern und in Anspruch zu nehmen.
Wir haben im Umweltbereich und im Verbraucherschutzbereich ohnehin diesen Zugang sozusagen als Jedermannsrecht.
Lassen Sie mich doch erst einmal mit meinem Vortrag anfangen, Frau Kollegin. In diesem Artikel haben wir eine klare Formulierung, dass der Einzelne zunächst einen Anspruch hat.
(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Ja, als Betroffener! – Christine Stahl (GRÜNE): Das ist ja die Einschränkung!)
Dieses berechtigte Interesse kann in rechtlicher, in wirtschaftlicher und in ideeller Hinsicht bestehen. Soweit Sie gerade die Gerichte zitiert haben, ist es offensichtlich so, dass die Gerichte das sehr wohl festgelegt haben und zwar nicht gerade eng, sondern sehr weit. Kollegin Stahl hat vorhin Beispiele zitiert, wie das der Verwaltungsgerichtshof – VGH – letztlich auch bestätigt hat.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das müssen Sie aber richtig zitieren! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Es scheint also so zu sein, dass die Rechtslage völlig klar und eindeutig ist. Darauf sollte an dieser Stelle auch einmal hingewiesen werden.
Das geltende Recht ist vom Grundsatz der beschränkten Aktenöffentlichkeit geprägt. Ich meine zu Recht, und zwar schon aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Das Informationsfreiheitsgesetz, das Sie vorschlagen und das Sie von anderen Bundesländern abgeschrieben haben und das es auch im Bund gibt, gilt auch nicht uneingeschränkt. Es ist aus wohlüberlegten verfassungsrechtlichen Aspekten heraus ein eingeschränktes Recht.
Das alles bedeutet, dass auch dieses Recht kein voraussetzungsloses sein kann. Ich halte es für eine Unverschämtheit – ich sage dieses Wort nicht oft, aber an dieser Stelle sage ich es –, hier von einem fehlenden, einem falschen, negativen Demokratieverständnis zu sprechen, obwohl man um diese Rechtslage weiß, und dem Ministerpräsidenten, der Staatsregierung sowie den Kolleginnen und Kollegen der CSU vorzuwerfen, sie hätten, weil sie nicht Ihr Demokratieverständnis haben, ein falsches Demokratieverständnis. Das halte ich für unverschämt.
Da wird immer wieder auf die Verfassung Bezug genommen; aber bei Ihnen wird sie eben so zurechtgerückt, wie Sie sie brauchen. Da hört der Spaß auf. Das war auch der Anlass, warum ich mich zu Wort gemeldet habe.
Ich halte es für unverschämt, an dieser Stelle zu sagen, das Verfassungsverständnis, das Ihr habt, ist, weil es nicht das unsrige ist, ein negativ befrachtetes, das man sozusagen wegwerfen muss.
Da muss ich Ihnen entgegenhalten: Unser Verfassungsverständnis ist in Ordnung, wenn wir hier keine uneingeschränkte Akteneinsicht geben. Wo habe ich dann aus sicherheitsrechtlichen Aspekten heraus noch die Möglichkeit, solche Informationen nicht preisgeben zu müssen, wenn es ein uneingeschränktes Informationsrecht gäbe?
Ich bin der Auffassung, dass das Akteneinsichtsrecht, so wie es in Artikel 29 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes formuliert ist, richtig ist. Ich habe diesen Artikel gerade noch einmal durchgelesen; vielleicht sollten Sie ihn sich auch noch einmal anschauen. Ich habe den Eindruck, Sie haben ihm noch gar nicht gelesen. Sie haben sich lediglich gesagt, wir schreiben das von den anderen Bundesländern ab und bringen es einmal in den Bayerischen Landtag ein.
Artikel 29 bringt eine klare Regelung; die Situation ist rechtlich eindeutig. Deshalb hat auch der Verwaltungsgerichtshof genau so entschieden; in all den Fällen, in denen die einzelne Verwaltungsbehörde gesagt hat, das ist nicht korrekt so, wie es abgelaufen ist, wie es praktisch gehandhabt worden ist, muss dem verfassungsrechtlichen
Grundsatz des eingeschränkten Einsichtsrechts nachgegangen werden. Wenn hier die Verwaltung rechtswidrig handeln sollte, muss dafür Sorge getragen werden, dass dem Recht und der Ordnung Geltung verschafft werden. Das heißt konkret, dass dann auch entsprechend festgelegt wird, wer ein Akteneinsichtsrecht hat.
Verehrter Herr Staatssekretär, kann es sein, dass Ihnen entgangen ist, dass die Staatsregierung erst kürzlich, konkret im Juli, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gerügt worden ist, weil sie sich eben nicht an die Verfassung hält?
Wenn eine Entscheidung vonseiten der Staatsregierung oder vonseiten der Verwaltung getroffen wird und jemand ist damit nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, zu Gericht zu gehen. Wenn das Gericht eine andere Auffassung vertritt, hat man sich daran zu halten. Wenn so etwas vorkommt, wird das korrigiert werden. Sie tun gerade so, als ob Regierungen, in denen Sie Verantwortung getragen haben, immer alles richtig gemacht hätten und die Verfassungsgerichte dort nie anders entschieden hätten. Sie sollten hier nicht den Scheinheiligen spielen.
Nun zu den Beispielen, die von Frau Kollegin Stahl genannt worden sind. Zunächst zum Fall der Kläranlage und dieser GmbH. Hier bin ich der Meinung, dass das, was nicht in Ordnung ist, korrigiert werden muss. Darüber sind wir uns einig. Das funktioniert jedoch bereits mit dem vorhandenen System. Wenn Sie aber sagen, dass es im Lande nur Korruption gebe und wenn wir es anders machten, würde es in anderen Bundesländern keine Korruption mehr geben, halte ich das nicht für ehrlich. Das ist eine völlig falsche Argumentation. Ich halte das für unverschämt. Frau Kollegin Stahl, so sollten wir bei diesem Thema nicht miteinander umgehen.
Eines wollte ich auch noch sagen: Sie haben am Schluss Ihrer Ausführungen gesagt, hier würden alle ihre Hände miteinander waschen und hier würde die Korruption übers Land gelegt. Alle, die bei einem solchen Informationsgesetz nicht mitmachten, machten sich bereits prophylaktisch einer Korruption schuldig. Ich halte diese Aussagen in einem Parlament für unangemessen. So kann man mit unserer Verwaltung, die in Deutschland einen exzellenten
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, ich hoffe, Sie kommen wieder herunter. So empört habe ich Sie noch nie erlebt.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): … (unverständlich) – Gegenruf des Staatssekretärs Georg Schmid: Halt dein dummes Maul! Du bist doch ein blöder Schwätzer!)