Herr Staatssekretär, ich verstehe, dass die Nerven angespannt sind. Aber bitte, Sie wissen, dass Zwischenrufe von der Regierungsbank nicht zulässig sind.
Herr Staatssekretär, gehen Sie bitte nach unten. Dort haben Sie die Möglichkeit, Zwischenrufe zu machen. Sie haben einen Abgeordneten-Stuhl.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, jetzt sind wir wieder an dem Punkt. Sie müssen endlich einmal zur Kenntnis nehmen: Wie man in den Wald hinein ruft, so hallt es heraus.
Frau Kollegin Stahl, bleiben Sie bitte am Rednerpult, denn Sie haben das Wort. Frau Kollegin Stahl, lesen Sie es bitte nach. Sie haben Herrn Kollegen König persönlich als „Autisten“ bezeichnet. Ich hätte Ihnen dafür schon eine Rüge erteilen können. Ich habe es nicht getan, um hier nicht weiter anzuheizen. Sie haben sich zu Wort gemeldet; fahren Sie bitte fort.
Frau Präsidentin, ich werde das in der gebotenen Ruhe tun. Herr Kollege König hat mich vorab als „gespaltene Persönlichkeit“ bezeichnet.
Lesen Sie das bitte in Ihrem Protokoll nach. Leider haben Sie das Protokoll noch nicht zur Korrektur bekommen. Deshalb ist nicht klar, ob dieser Begriff danach dort noch einmal auftauchen wird.
Im Fachjargon ist eine „gespaltene Persönlichkeit“ eine „multiple Persönlichkeit“. Die Landtagspräsidentin hat richtig gesagt: Wie es aus dem Off kommt, so schallt es zurück. Ich lasse mich jetzt nicht über die Äußerungen der Frau Landtagspräsidentin aus.
Fakt ist, dass wir uns hier zum wiederholten Male mit zweierlei Maß messen lassen müssen. Die anderen dürfen uns hier beleidigen. Der Herr Staatssekretär dürfte auch von der Abgeordnetenbank einem Kollegen nicht sagen: Halt’s Maul. Das haben Sie von mir noch nicht gehört. Dass ich mich mit Herrn Kollegen König ein bisschen kapple, ist zulässig.
Richtig, Herr Kollege König. Ich denke, wir haben da keine Probleme. Der Herr Staatssekretär sollte jedoch einmal ein bisschen in sich gehen. Fakt ist, in Bayern werden die Rechte der Bürger und Bürgerinnen zurückgefahren.
Ein Beispiel dafür ist die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Wir haben darüber diskutiert. Sie haben – entgegen Ihrer Zusage – sogar noch eine Verlängerung des Modellprojekts durchgesetzt, weil sie die Bürgerrechte, das heißt das Widerspruchsverfahren, anschließend für alle Regionen zurückfahren wollen. Wir werden noch darüber diskutieren, was beim Modellversuch herausgekommen ist. Ich schaue weiter auch auf die Bundesebene, was dort im Konglomerat mit anderen Parteien verabschiedet wird, zum Beispiel wenn es um die Beschleunigungsgesetze in der Justiz geht. Halten Sie mir bitte keinen Vortrag darüber, dass Bürgerrechte nicht zurückgefahren würden. Sie werden das schon seit Langem und kontinuierlich.
Ich weise die Unterstellung zurück, wonach wir einen unbeschränkten Zugang forderten. Ich fand Ihre Argumentation auch ein bisschen widersprüchlich. Auf der einen Seite werfen Sie uns vor, wir wollten, dass alle alles wüssten, auf der anderen Seite werfen Sie uns zwei Sätze weiter vor, wir würden mit unserem Gesetzentwurf Beschränkungen auf den Weg bringen. Selbstverständlich kann es keinen unbeschränkten Zugang geben. Selbstverständlich sind auch andere Interessen zu wahren, zum Beispiel der Konkurrentenschutz im Wettbewerb, Datenschutzrechte usw. Selbstverständlich ist auch auf die innere Sicherheit Rücksicht zu nehmen. Das haben wir in unser Gesetz geschrieben. Sie werfen uns vor, dass wir unseren eigenen Anspruch beschränken müssten. Ich kann Ihnen da nicht mehr helfen. Wir verhalten uns schlicht und einfach verfassungs- und rechtskonform.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Verfassungsgerichtsurteile, die in der Vergangenheit gefällt wurden, zu einem großen Teil gegen diese Staatsregierung ausgegangen sind. Ich habe Ihnen einmal in einer
Debatte zur inneren Sicherheit acht Urteile aufgezählt, in denen steht, dass Sie nicht verfassungskonform gehandelt haben. Diese Urteile können Sie sich über die Bettkante hängen. Es zeugt von einer ziemlichen Chuzpe, wenn Sie uns hier einen Vortrag halten wollen.
Noch einmal: Artikel 29 VwVfG enthält Beschränkungen. Diese sind, wenn es zum Beispiel um Nachbarschaftsstreitigkeiten oder um das Baurecht geht, durchaus nachvollziehbar. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir vor unseren Bürgern und Bürgerinnen keine Angst haben müssen. Wir haben auch nicht die Verwaltung per se angegriffen. Es ist normal, dass es Fehler bei Verwaltungsentscheidungen geben wird. Bitte verschanzen Sie sich aber nicht hinter der Verwaltung. Es darf nicht sein, dass sich die Bürger erst über den Gerichtsweg ihr Recht holen müssen. Der Weg sollte erleichtert werden, das heißt, die Möglichkeit zum Zugang sollte geschaffen werden. Dann macht auch die Verwaltung in ihren Entscheidungen weniger Fehler. Außerdem ist es hilfreich, wenn die Verwaltung von vornherein weiß, dass sie bestimmte Auskünfte geben muss.
Bei den Beispielen, die Sie genannt haben, wurde nur in zwei Fällen dem Übel abgeholfen. Auch in diesen Fällen lief das über eine Gerichtsentscheidung. Das darf nicht der normale Weg sein. In zwei Fällen wurde nicht abgeholfen.
Das Problem der Korruption werden wir mit dem Gesetzentwurf der SPD und auch mit unserem Gesetzentwurf nicht in den Griff bekommen. Das wurde von uns auch nie behauptet. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass man der Korruption gegensteuern muss. Deshalb gibt es in vielen Verwaltungen inzwischen das Vier-Augen-Prinzip und die Rotation der Sachbearbeiter, um darauf zu achten, dass nichts Schlechtes geschieht. Ich halte es für legitim, in diesem Gesetz noch einmal zu formulieren, dass darauf geachtet werden soll, dass kein Schindluder getrieben wird. Bei den Beispielen, die ich genannt habe – lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen –, handelte es sich um Ihre Bürgermeister, nicht um unsere.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Frau Kollegin Stahl, Sie konnten Ihre Ausführungen hier in aller Ruhe machen, obgleich Sie bereits zum dritten Mal in einer Sache das Wort ergriffen haben. Zum dritten Mal in einer Sache, in der wir keineswegs mit Ihrer Auffassung einverstanden sind.
Dies bleibt meinen Fraktionskollegen leider verwehrt, weil Sie von Ihrer Seite ständig durch impertinente Zwischenrufe in größter Lautstärke gestört werden.
Herr Kollege Dr. Dürr, es sind Zwischenrufe, genau so, wie Sie das jetzt machen. Sie sind ein Plärrer, der nur die Ausführungen behindert, die ein Redner an einem Rednerpult im Parlament macht.
Schauen Sie sich den Mann an, schauen Sie, was der Mann macht, dann wissen Sie, wie hier gestört wird. Das führt dann dazu, dass bei ganz normalen Sachauseinandersetzungen die Stimmung unerträglich wird. Das ist ein unparlamentarisches Verhalten, welches Sie hier an den Tag legen.
Jeder Bürger hat das Recht auf Akteneinsicht in dem Moment, wo er ein berechtigtes Interesse geltend machen kann.
Jedem vernünftigen Menschen sollte klar sein, dass derjenige, der kein berechtigtes Interesse hat, auch keine Akteneinsicht braucht, meine Damen und Herren. Er braucht sie nicht, weil in den Akten Dinge von Dritten stehen, die den Unbeteiligten nichts angehen. Er braucht sie nicht, weil ein solch ausuferndes Recht der Akteneinsicht zu einem massiven Zuwachs an Bürokratie in der Verwaltung führen würde.
Herr Kollege Kreuzer, ich wollte Sie fragen, ob Sie sich erinnern können, wer in dieser Debatte die beiden Wörter – verzeihen Sie, sie stammen nicht von mir – „Halt’s Maul!“ gebrüllt hat? Das kam nicht von der grünen Seite. Wissen Sie noch, von welcher Seite des Hauses das kam?
Herr Kollege Kreuzer, ich bitte Sie, in der Debatte beim Gesetzentwurf zu bleiben. Bitte sprechen Sie zur Sache.
Ich habe gehört, wer zuerst „Zehn Minuten!“ gebrüllt hat, liebe Frau Kollegin Tolle. Das habe ich gehört.
Wir haben insgesamt gesehen im Gesetz eine ausreichende Regelung. Wir brauchen keine ausufernde Regelung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, deren vertrauliche Daten zum Teil in den Akten enthalten sind. Wir brauchen keine Überbürokratisierung. Sie malen ein Schreckgespenst an die Wand, das meines Erachtens nicht gegeben ist. Wir werden die Anträge deshalb zurückweisen. Was ein berechtigtes Interesse der Bürger ist, das entscheidet abschließend nicht die Verwaltung, sondern das entscheiden die Gerichte, und die Verwaltung hat sich danach zu richten. Für Ihr Anliegen besteht deshalb auch sachlich kein Raum.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Es hat sich zu einer persönlichen Erklärung nach § 112 unserer Geschäftsordnung der Vorsitzende der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gemeldet, Herr Kollege Dr. Dürr. Bitte sehr.