Protokoll der Sitzung vom 28.11.2006

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schere zwischen arm und reich geht in Bayern immer weiter auseinander. Deshalb sollte es mehr denn je Aufgabe des bayerischen Parlaments sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Idee einer solidarischen Gesellschaft und Gemeinschaft in Bayern nicht völlig über Bord geworfen wird. Wir halten es daher nicht für angemessen, dass Minister wie normale Beamte behandelt werden und ein Weihnachtsgeld beziehen, umso weniger, als gerade die Staatsregierung maßgeblich durch vielfältige Kürzungen und Zuzahlungen für zusätzliche Belastungen im öffentlichen Dienst verantwortlich ist.

Mit unserem Gesetzentwurf würden wir ein Stück mehr soziale Ausgewogenheit in dieser Sonderzahlungsregelung erreichen. Dafür gibt es Vorbilder. Die jetzige Bundesregierung – Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag – haben es mit der Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes vorgemacht, in dem der Absatz „Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung“ eingeführt wurde. Dieser besagt, ich zitiere: „Ab sofort werden für die Mitglieder der Bundesregierung, die parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger aus diesem Personenkreis die Sonderzahlungen“ – sprich, das Weihnachtsgeld – „ersatzlos gestrichen.“

Der Bundesgesetzgeber sieht darin eine Geste der Solidarität gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die derzeit an allen Ecken und Enden zur Kasse gebeten werden. Das hat nichts mit Neid und Populismus zu tun, wie mir das Herr Kollege Huber, der gerade eingetroffen ist, bei der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf weismachen wollte. Das hat jedoch sehr viel mit Gerechtigkeit und Akzeptanz von Politikern und Politik zu tun. Das gilt für München ebenso wie für Berlin.

Für die vielen tausend Menschen, die vom Arbeitslosengeld II leben müssen und oft nicht wissen, wie sie den Alltag damit bewältigen sollen, und für die große Zahl der bayerischen Beamtinnen und Beamten, denen die Staatsregierung und die Landtagsmehrheit vielfältige Kürzungen und Zusatzbelastungen aufgebürdet hat, wäre es in der Tat ein deutliches Signal, wenn Bayern die Idee einer solidarischen Gesellschaft nicht völlig über Bord werfen würde. Nicht nur den Menschen im öffentlichen Dienst werden Aufstiegschancen zu Tausenden verwehrt. Nicht nur diese Menschen sollten zahlen, sondern auch die politischen Spitzenverdiener. Dieses Signal einer solidarischen Gesellschaft ist das entscheidende Argument für unseren Gesetzentwurf, für den ich nochmals eindringlich um Ihre Zustimmung werbe.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Stöttner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes auf Drucksache 15/5769 Stellung, den wir heute in Zweiter Lesung behandeln. Nach dem Bayerischen Ministergesetz erhalten die Mitglieder der Staatsregierung alle Zulagen und Zuwendungen, die den Beamten zustehen, also auch die jährlichen Sonderzahlungen. Der vorliegende Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5769 beschränkt die Sonderzuwendungen auf Personen außerhalb der Bayerischen Staatsregierung. Als Grund wird genannt, dass eine Inanspruchnahme der Zahlung durch die Staatsregierung in Anbetracht der Kürzungen bei den Beamten in den letzten Jahren nicht mehr zu rechtfertigen sei.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, hier wird einmal mehr eine Neiddebatte losgetreten, zu der ich nur Folgendes anmerken möchte: Die Mitglieder der Staatsregierung haben seit 1993 bei den Amtsbezügen und auch darüber hinaus – etwa bei der Dienstaufwandsentschädigung oder der Versorgung – besondere Sparbeiträge erbracht, die teilweise weit über die Maßnahmen von Bund und Ländern hinausgingen. Für den Ausschluss der Sonderzahlungen bei Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung habe ich daher kein Verständnis. Das ist reine Polemik.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN wurde federführend im Haushaltsausschuss behandelt. Dem ablehnenden Votum haben sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes und der Verfassungsausschuss angeschlossen.

Ich fahre fort mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung über eine bayerische Einmalzahlung und zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes. Seit dem 1. September dieses Jahres haben die Länder die Kompetenz zur Gestaltung des Besoldungs- und Versorgungsrechts. Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 15/6301 wollen wir zwei wichtige Punkte im künftigen bayerischen Beamtenrecht regeln, nämlich die Einmalzahlungen und die Sonderzahlungen für bayerische Beamtinnen und Beamte.

Kurz zu den wesentlichen Aussagen:

Dieses und nächstes Jahr erhalten aktive Beamte, Richter und Versorgungsempfänger jeweils die besagten 250 Euro. Teilzeitbeschäftigte und Versorgungsempfänger erhalten die Einmalzahlung anteilsmäßig. Anwärter werden 100 Euro, Dienstanfänger 60 Euro erhalten. Daneben werden die Sonderzahlungen nach dem Bayerischen Sonderzahlungsgesetz weitergeführt. Das geltende Sonderzahlungsgesetz läuft zum 31.12.2006 aus. Der Entwurf sieht eine unveränderte Fortgewährung bis zum 31.12.2009 vor. Meiner Meinung nach ist das ein großer Erfolg unserer CSU-Fraktion.

(Beifall des Abgeordneten Prof. Dr. Walter Eyk- mann (CSU))

Das bedeutet, dass Beamte auch weiterhin, gestaffelt nach Einkommen, bis zu 70 % eines Monatsbezugs als jährliche Sonderzahlung erhalten. Versorgungsempfänger kommen auf bis zu 60 % eines Monatsbezugs.

Zum Entstehungshintergrund der Neuregelung ist anzufügen: Die CSU-Fraktion hat sich schon im Januar beim Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbunds gegen Einschnitte bei den Sonderzahlungen ausgesprochen. Den Abschluss der Tarifeinigung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben wir schließlich zum Anlass genommen, entsprechende Kompensationen für unsere Beamten einzuführen. Dazu gehören die nach Entgeltgruppen gestaffelten Einmal- und Sonderzahlungen.

Ende Juni war es soweit. In Gesprächen der Staatsregierung mit Vertretern des Bayerischen Beamtenbundes konnten einvernehmlich neue Besoldungsmodalitäten ins Auge gefasst werden. Das Resultat ist der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute in Zweiter Lesung beraten.

Hinsichtlich einer linearen Anpassung der Besoldung ab 2008, wie sie im Tarifvertrag der Länder niedergelegt ist, werden wir erst unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Lage entscheiden können.

Die Kolleginnen und Kollegen der SPD schlagen mit ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 15/6374 einige Änderungen vor. Keine Sonderzahlung sollen die Mitglieder der Staatsregierung erhalten. Das kennen wir ja schon. Darüber hinaus wird eine soziale Staffelung der Einmalzahlungen verlangt. Die Besoldungsgruppen B, C, R und W sollen 250 Euro erhalten, der einfache Dienst 455 Euro, der mittlere und gehobene Dienst 305 Euro. Für Anwärter soll es 150 statt 100 Euro, für Dienstanfänger 100 statt 60 Euro geben.

Zu dem Vorschlag im Einzelnen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat erbringt mit der Fortführung der Sonderzahlung weit reichende Leistungen für seine Beamtinnen und Beamten. Die jährliche Summe wird 570 Millionen Euro und 2009 voraussichtlich 1,8 Milliarden Euro betragen. Im Vergleich zum Bund, wie vorhin erwähnt, und etlichen anderen Ländern ist das eine der höchsten Sonderzahlungen in ganz Deutschland. Derzeit erhalten bayerische Beamte, gestaffelt nach Einkommen, bis zu 70 % eines Monatsbezugs als jährliche Sonderzahlung, Versorgungsempfänger erhalten bis zu 60 %. Im Vergleich dazu bezahlt der Bund seinen Beamtinnen und Beamten bis zu 30 %, also nur rund die Hälfte.

Aus aktuellem Anlass darf ich zum Vergleich die Lage in Baden-Württemberg anführen. Die Landesregierung hat dort kürzlich aus Konsolidierungsgründen eine Einigung über die Kürzung der Sonderzahlungen mit dem DGB erzielt. Danach werden auf die Beamten und Versorgungsempfänger ab 2008 bzw. 2007 erhebliche Einbußen zukommen. Die Sonderzahlung beträgt nunmehr 30 bis 50 % des Monatsbezugs anstatt wie früher 55 bis 64 %. Was wir in Bayern machen, ist aus meiner Sicht eine echte Stärkung des Rückens der bayerischen Beamten.

Zu den Einmalzahlungen muss in aller Deutlichkeit gesagt werden: Sie sind nicht, wie von den Mitgliedern der Opposition dargestellt, unzureichend, weil sie keinen adäquaten Ausgleich für die 42-Stunden-Woche darstellen. Die CSU hat immer wieder deutlich gemacht, dass wir keine volle Kompensation zur Arbeitszeiterhöhung beabsichtigen. Im Hinblick auf die steigende Personalquote im Haushalt ist dies nicht möglich. Die vorgesehene Staffelung der Beiträge nach Besoldungsgruppen, wie die SPD sie fordert, ist klar abzulehnen. Sie verstößt gegen den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung. Der bayerische Festbetrag stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen besoldungsrechtlichem Nivellierungsverbot und sozialer Fürsorge dar.

Im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sowie im Innenausschuss und im Haushaltsausschuss lauten die übereinstimmenden Voten deshalb auch auf Zustimmung zum Gesetzentwurf und Ablehnung des Abänderungsantrags.

Ich bitte daher alle, dem Entwurf der Staatsregierung zuzustimmen. Vor uns liegt ein Gesetz, mit dem wir die besonderen Leistungen unserer bayerischen Staatsdiener honorieren. Setzen Sie ein Zeichen für die kompetenten und motivierten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Stöttner. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schuster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen wurden die jetzt aufgerufenen Gesetzentwürfe und unser Änderungsantrag in den Ausschüssen beraten. Ich kann sagen, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung und vor allem die darin enthaltenen Entscheidungen des Kabinetts, vor allem des Ministerpräsidenten, nicht der große Renner sind. Leider haben Sie, von der CSU-Fraktion, sich auch in den Ausschüssen gegenüber unseren Verbesserungsvorschlägen resistent gezeigt, sehr zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Es war ja vom Ministerpräsidenten groß angekündigt worden, dass es für die bayerischen Beamten einen Ausgleich für die zwei Stunden Mehrarbeit gegenüber den Arbeitnehmern im Freistaat geben wird. Aber von einer richtigen Kompensation für die Arbeitszeiterhöhung kann nicht die Rede sein.

(Zuruf von der SPD: Leere Versprechen!)

Sie wollen die Gewährung von Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 für aktive Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Höhe von jeweils 250 Euro. Anwärter sollen 100 Euro und Dienstanfänger 60 Euro bekommen. Und Sie wollen eine un

veränderte Fortgewährung der Sonderzahlung nach dem Bayerischen Sonderzahlungsgesetz über 2006 hinaus bis zum 31.12.2009.

Wie schon gesagt, der große Wurf zur Kompensation der Arbeitszeiterhöhung ist das nicht; denn allein durch die Erhöhung der Arbeitszeit entsteht bei den Beamten eine Gehaltseinbuße von 3 %, bei den Schichtdienstleistenden sogar von 6 % nach Berechnungen des Bayerischen Beamtenbundes.

Wenn man die für die Jahre 2006 und 2007 vorgesehenen Einmalzahlungen von 250 Euro heranzieht, entsprechen die in der Besoldungsgruppe A 6 gerade einem Gehaltszuschlag von 1 %. Hier kann man nicht von Kompensation der Arbeitszeiterhöhung sprechen. Da künftig der Basiseffekt fehlt, vergrößert sich das Ergebnis, nämlich der Besoldungsrückstand, der bereits 2003 laut Bayerischer Finanzgewerkschaft rund 17 % betrug.

Kolleginnen und Kollegen, an der Entscheidung der Staatsregierung und am Gesetzentwurf gefällt uns überhaupt nicht, dass es keinerlei soziale Komponenten gibt. Es ist keinerlei soziale Komponente eingebaut. Die besonderen Belastungen der unteren und mittleren Einkommensgrenzen werden bei diesem Gesetzentwurf, anders als beim Tarifvertrag, überhaupt nicht berücksichtigt. Das ist natürlich ungerecht. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf – ich glaube, Kollege Stöttner hat es vorhin auch gesagt –:

Eine wie im Tarifabschluss vorgesehene Staffelung im Beamtenbereich würde zu einer unangemessenen Nivellierung der bestehenden Einkommensspreizung zwischen niedrigen und höheren Besoldungsgruppen führen und damit dem von der Staatsregierung angestrebten modernen, leistungsorientierten Besoldungssystem widersprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Satz ärgert mich besonders. Das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt; denn mit diesem Satz deuten Sie an, dass zum Beispiel unsere Polizisten in den Besoldungsbereichen A 7, A 8 keine Leistungsträger unserer Gesellschaft sind.

(Beifall bei der SPD)

Wir sehen das als SPD-Fraktion etwas anders und haben deshalb unseren Änderungsantrag eingebracht, der eine ausgewogene soziale Komponente enthält; denn, wie gesagt, weder beim Weihnachtsgeld noch bei den Einmalzahlungen sind im Gesetzentwurf der Staatsregierung soziale Aspekte berücksichtigt. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Einmalzahlungen benachteiligen mittlere und niedrige Besoldungsgruppen gegenüber den Tarifbeschäftigten.

Ich brauche nicht noch einmal darzulegen, was wir in unserem Änderungsantrag fordern. Das hat Kollege Stöttner dankenswerterweise bereits vorgelesen. Ich brauche es daher nicht zu wiederholen. Es ist ein ausgewogener sozialer Vorschlag, der sich an den Tarifvertrag anlehnt.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zum Bayerischen Sonderzahlungsgesetz sagen. Wir fordern in unserem Antrag, dass künftig die Mitglieder der Staatsregierung sowie die ehemaligen Mitglieder der Staatsregierung, sofern sie Versorgungsempfänger sind, von der jährlichen Sonderzahlung ausgenommen sind. Der Vorschlag der SPD orientiert sich dabei am Bundessonderzahlungsgesetz – der Kollege Hallitzky hat es bereits angesprochen –, das durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.06.2006 entsprechend angepasst wurde.

Danach erhalten die Bundeskanzlerin und die Minister sowie die parlamentarischen Staatssekretäre der Bundesregierung diese Sonderzahlungen nicht mehr. Wir denken, was für die Bundeskanzlerin, die Minister und Staatssekretäre auf Bundesebene gilt, sollte auch für unseren Ministerpräsidenten und seine Minister und die Staatssekretäre in Bayern gelten.

Wir werden natürlich unserem Antrag zustimmen, auch dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, der in die gleiche Richtung zielt, allerdings nicht so weit geht wie unser Änderungsantrag. Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung werden wir uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Für die Staatsregierung darf ich Herrn Staatssekretär Meyer das Wort erteilen.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute in Zweiter Lesung zur Beratung und Abstimmung stehende Gesetzentwurf über die Gewährung von Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sowie die unveränderte Fortgewährung der jährlichen Sonderzahlung bis Ende 2009 stellt ein Novum dar. Besoldungsanpassungen waren bis zur Neugestaltung unserer föderalen Ordnung Sache des Bundes. Heute entscheiden wir eigenständig.

Die Staatsregierung hat diese neue Kompetenz zunächst zum Anlass genommen, mit dem Beamtenbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund über die notwendigen Folgerungen aus dem abgeschlossenen Tarifvertrag für den Beamtenbereich zu sprechen. Im Verlauf dieser Gespräche wurden Eckpunkte erarbeitet, die sich im Gesetzentwurf der Staatsregierung wiederfi nden. Ich brauche diese Eckpunkte nicht nochmals zu erwähnen; Kollege Klaus Stöttner hat sie sehr treffend und umfassend erläutert. Dafür möchte ich mich beim Kollegen Stöttner bedanken.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Wir könnten es gern immer wieder hören!)

Ich möchte insbesondere nochmals hervorheben, dass die Beamten die Einmalzahlung für das Jahr 2006 bereits mit den Oktoberbezügen im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Regelung erhalten haben.

Ich möchte schon deutlich machen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass zudem auch nach 2009 die Mittel, die für die Sonderzahlung gegenwärtig zur Verfügung stehen, im Rahmen des zukünftig zu gestaltenden bayerischen Besoldungsrechts voll erhalten bleiben werden. Schließlich wird über die Übertragung der im Tarifvertrag der Länder vereinbarten linearen Erhöhung von 2,9 % ab 01.01.2008 zeitnah auch im Lichte der Haushaltssituation entschieden.

Die vorstehenden Eckpunkte stellen sich inhaltlich als Maßnahmenpaket dar, das im Vergleich zum Tarifbereich des öffentlichen Dienstes in Bayern aber auch im BundLänder-Vergleich als Ganzes behandelt und auch bewertet werden muss.

Verehrter Herr Kollege Hallitzky, das sind keine Sonntagsreden, das ist konkretes Handeln.