Protokoll der Sitzung vom 29.11.2006

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen (Drs. 15/6232) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die Aussprache. Als Redezeit wurden zehn Minuten vereinbart. Ich bitte aber, die Zeit nicht auszuschöpfen, damit wir darüber noch abstimmen können.

Als Erster hat sich Prof. Dr. Stockinger zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Hohes Haus! Auch hier gilt mein Bemühen, die Berichterstattung kurzzufassen. Es geht um die Zweite Lesung zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen. Wesentlicher Inhalt des Antrags ist, den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, ihre Studierenden mehr selbst auswählen zu dürfen. Hatten die Hochschulen bislang nur die Möglichkeit, dass sie 24 % ihrer Studentinnen und Studenten auswählen konnten, so können sie das künftig bei 60 % der Studierenden tun. Dies bedeutet eine Verbesserung der Stellung sowohl der Hochschulen auf der einen als auch der Studierenden auf der anderen Seite.

Die Hochschulen suchen sich die Studierenden aus, die ihrem Angebot am besten folgen können, und die Studie

renden suchen sich die Hochschulen aus, die ihnen das beste Angebot für ihren beruflichen Bildungsweg bieten. Ich bin zutiefst überzeugt, dass mit dieser Regelung auch die Quote der Studienabbrecher deutlich gesenkt werden kann. Ich meine, dass wir mit diesen Regelungen eine gute Tat für unsere Hochschulen, insbesondere aber für unsere Studierenden, in der Zukunft leisten werden.

Die Ausschüsse, die vorberaten haben, haben zugestimmt. Ich bitte darum, dass das Plenum es ebenso tut.

(Beifall bei der CSU)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Rupp.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich kurzfassen. Nicht der Gesetzentwurf ist unser Problem, sondern unser Problem ist, dass wir große Sorgen mit dem haben, was an Möglichkeiten an die Hochschulen und an die Staatsregierung gegeben wird. Dazu hat letztens Herr Minister Goppel einiges ausgeführt. Wir haben die Sorge, dass damit nicht korrekt umgegangen wird, sondern so, dass es den Studierenden nicht zugutekommt.

Ich spreche nun zu einzelnen Punkten.

Erstens. Hier geht es hauptsächlich um die Hochschulen. Es wird immer wieder der Wissenschaftsbetrieb genannt, der sich die optimalen Studierenden auswählt. Es wird nie davon gesprochen, wie die Studierenden tatsächlich sinnvoll an ein Studium herangeführt werden können, welche Themenbereiche für sie geeignet sind, welche Fächer für sie infrage kommen. Dies lässt die ganze Debatte vermissen. Ich halte das für ein ganz großes Manko, insbesondere vor dem Hintergrund der Anzahl der Studienabbrecher. Es kann nicht in unserem Interesse liegen, dass es Studiengänge gibt, bei denen nur 30 % derjenigen, die darin begonnen haben, am Schluss das Examen machen. Solche Situationen gibt es in einigen Fachbereichen.

Ich bitte also, etwas mehr Aufmerksamkeit dem zuzuwenden, wie Studierende an einer Hochschule an das Studium herangeführt werden. Es geht weniger darum, was dem Wissenschaftsbetrieb im Einzelnen gerecht wird.

Zweitens. Große Probleme haben wir mit den Tests. Wir sehen darin, dass solche Tests stark im Vordergrund stehen, eine Abwertung des Abiturs. Dass solche Tests Ihr politisches Interesse sind, wurde sehr deutlich in der Endberatung im Verfassungsausschuss, wo der Kollege Welnhofer eingefordert hat, dass insbesondere in Bereichen wie Medizin Tests gemacht werden. Damit wird völlig verkannt, dass die Personalausstattung nicht so ist, dass die Hochschulen, die es eigentlich leisten könnten, diese Tests – damit haben wir viel Erfahrung – durchführen und damit feststellen können, ob jemand für ein Medizinstudium infrage kommt.

Viel wichtiger wäre aus unserer Sicht die Frage nach der beruflichen Qualifikation. Wer zum Beispiel als Krankenpflegerin oder Krankenpfleger in einem Krankenhaus gearbeitet hat, ist für ein Medizinstudium nach meiner Ansicht wesentlich mehr geeignet als jemand, der einen Test nach dem Multiple-choice-Verfahren bestanden hat. Dies wurde als Thema von Ihrer Seite nie erwähnt. Sie sprachen immer nur von Tests in dem Sinne, dass Fachwissen abgeprüft wird, was bis zu einer Qualität des Vordiploms reichte.

Natürlich ist es so. Schauen Sie an die Hochschulen, wie es jetzt tatsächlich stattfindet. Damit haben wir größte Probleme.

Wie gesagt, unser Problem ist auch, dass für uns damit immer auch die Abwertung des Abiturs einhergeht, weil bei Tests, bei halbstündigen Tests mit einzelnen Verfahren abgeprüft wird, ob jemand für ein bestimmtes Fach studierfähig ist. Da frage ich Sie, ob tatsächlich die zwei Jahre zwischen der 10. Klasse und dem Abitur weniger wert sein sollen. Ich denke, da muss man ganz klar den Schwerpunkt auf das Abitur legen und nicht auf diese Auswahlverfahren.

Letzter Punkt von unserer Seite ist die Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts. Auch hier – bereits das letzte Mal erwähnt – sehen wir mit Sorge, dass Kapazitäten wundersam entstehen, wenn nicht weiterhin die Kriterien zur Berechnung der Studienplätze gelten, die wir inzwischen haben und die sich auch bewährt haben. Ich denke, daran sollte man festhalten und nicht versuchen, hier möglicherweise – es steht zu befürchten – mit Tricks die Studienplatzzahlen zu erhöhen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Gote, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss nochmals betonen, was ich bereits in der Ersten Lesung hier ausgeführt habe und was auch Kollegin Rupp am Anfang Ihres Redebeitrags in den Vordergrund gestellt hat: Wir müssen die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere diesen Staatsvertrag, der die Grundlage für folgende Landesgesetze sein wird, vor dem Hintergrund der Ziele diskutieren, die wir – hoffentlich alle gemeinsam – erreichen wollen: mehr junge Menschen zu akademischer Bildung führen, mehr Studierende ausbilden zu können in diesem Land. Das ist der notwendige Ausbau der Kapazitäten an unseren Hochschulen, und es ist die Steigerung der Qualität der akademischen Ausbildung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dafür legt der Staatsvertrag nur die Grundlage. Ich denke, diese Grundlage ist so weit auch ganz vernünftig – bis auf einige Dinge, über die man durchaus diskutieren kann.

Nun ist uns kürzlich das Hochschulzulassungsgesetz im Entwurf zugeleitet worden. Wir werden uns in Kürze, nehme ich an, damit intensiv auseinandersetzen müssen. Genau da werden dann die Knackpunkte sein: wie die Kapazitätsberechnung erfolgt und wie tatsächlich ein Ausbau der Kapazitäten an unseren Hochschulen erreicht werden kann.

Ich betrachte in diesem Zusammenhang verschiedene Dinge in der allgemeinen hochschulpolitischen Entwicklung mit großer Sorge. Wenn ich mir anschaue mit welchen Strategien Sie bisher die Bewältigung der auf uns zukommenden höheren Studierendenzahlen schaffen wollen, dann lässt mich das sehr ratlos zurück.

Erstens. Was da bisher vorgeschlagen worden ist – vorgezogenes Abitur, Studienanfang schon im Sommer, die Fachhochschulen sollen ein bisschen mehr ausbilden, Studien möglichst noch verkürzen –, kann alles nicht zufriedenstellen. Das gehört natürlich auch in diesen Zusammenhang.

Zweitens. Mit Blick auf den derzeitigen Haushaltsentwurf, den wir hier noch in der Breite diskutieren werden, macht sich bei mir die Sorge breit, dass dieser Haushalt mit den darin enthaltenen Kennziffern den Herausforderungen überhaupt nicht gerecht werden kann. Hier fehlt tatsächlich ein Investitionsprogramm für die Hochschulen, zumindest für die nächsten sechs bis acht Jahre.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Drittens. Mit Blick auf den kürzlich – nach großen Geburtswehen, muss man sagen – geschlossenen Hochschulpakt mit dem Bund, den man nur als Pseudovereinbarung bezeichnen kann, beschleicht mich eine weitere Sorge, nämlich: Hier wird zwar gesagt, man wolle die Studienplätze ausbauen; allerdings ist der Ausbau der Kapazitäten nicht wirklich verbindlich geregelt. Es gibt keinen Ausgleichsmechanismus zwischen den Bundesländern. Insgesamt ist dieser Hochschulpakt unterfinanziert. Es steht also zu befürchten, dass er die hochgesteckten Ziele, in Deutschland mehr Studienplätze zu schaffen, nicht erreichen wird. Für mich ist das das erste Versagen der von Ihnen zu verantwortenden Föderalismusreform.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Alles in allem werden wir uns – wie häufig bei Staatsverträgen, weil wir nicht wirklich etwas Entscheidendes verändern können, bei der Abstimmung enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war zum Schluss gute Disziplin. In der Zeit liegen wir sogar so gut, dass noch eine namentliche Abstimmung beantragt werden könnte.

(Zurufe: Bloß nicht!)

Aber ich sehe, das macht niemand.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 15/6232 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/6884 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen.

Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsver

trag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Die beiden anderen Fraktionen. Dem Staatsvertrag ist somit zugestimmt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, damit die Tagesordnung für heute für erledigt zu erklären. Ich wünsche einen schönen Feierabend und schließe die Sitzung.

(Schluss: 18.46 Uhr)