Das ist die Begründung zu meinem Geschäftsordnungsantrag, warum ich nicht nachvollziehen kann, dass wir heute über ein unvollständiges Gesetz abstimmen sollen, das den Bürgerinnen und Bürgern quasi Informationsrechte zugesteht, aber sie bezüglich des Kostenrahmens im Ungewissen lässt.
Sicherlich werden Sie argumentieren: Wir werden natürlich einen Kostenrahmen setzen, der die Durchsetzung und Umsetzung dieses Gesetzes nicht behindert, nicht prohibitiv wirkt. Aber ich meine, wenn Sie schon diese hehren Grundsätze haben, dann legen Sie dieses Kostenverzeichnis vor, und wir beschließen dieses Gesetz im nächsten Plenum.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit Verlaub, Frau Kollegin Paulig: Was Sie da mit uns machen wollen, ist doch ein riesengroßer Unfug, den wir deshalb auch ablehnen.
Ich will es auch begründen. Wir haben uns in der Tat im Laufe der Beratungen im federführenden Ausschuss
Jedenfalls hat der zuständige Mitarbeiter aus dem Ministerium gesagt, wenn das Finanzministerium mitmacht, dann bekommen wir das bis zur Zweiten Lesung. Unsere Zustimmung haben wir davon nie abhängig gemacht.
Was ist denn das für ein Vorgang? Es ist doch ganz normal, dass wir Gesetze beschließen, ohne dass das Kostengesetz bzw. das zugrunde liegende Verzeichnis geändert wird.
Auf der Tagesordnung des heutigen Plenums stehen 17 Zweite Lesungen. Das heißt, wir müssten eigentlich 17 Mal das Kostenverzeichnis ändern. Deshalb ist es ein ganz normaler Vorgang, dass das Finanzministerium sagt: Wir ändern peu à peu, wenn etwas zusammenkommt, und liefern das nach.
Ich glaube nicht, dass Sie Ihre Zustimmung oder NichtZustimmung davon abhängig machen sollten. Sie können sich allerdings das Argument unsererseits nicht ersparen – und Sie haben es schon vorweggenommen –, dass Sie in der Tat seit Monaten und Jahren jammern, dass dieses Gesetz nicht kommt, und jetzt machen Sie die Beschlussfassung von einer Formalie, ich würde fast sagen: von einer Lappalie, abhängig, obwohl es ein ganz normaler Vorgang ist.
Sie dürfen ganz sicher sein, dass sich die Kosten in einem Rahmen bewegen werden – vorgesehen sind 5 bis 500 Euro –, der einen nichtprohibitiven Charakter hat. Dass auf einen Auffangtatbestand im Kostengesetz verwiesen wird, ist ein ganz normaler demokratischer Vorgang, wie er allein heute im Plenum wahrscheinlich 17 Mal passiert, wenn Gesetze irgendwelche Kostenfolgen haben.
Ich bitte also alle Kolleginnen und Kollegen, so abzustimmen, dass der lang gehegte Wunsch der Opposition
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Geschäftsordnungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CSU-Fraktion. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich etwas nachholen, was ich gestern nicht getan habe, nämlich unserem Präsidiumsmitglied Frau Kollegin Berta Schmid zum gestrigen halbrunden Geburtstag herzliche Glückwünsche auszusprechen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG) (Drs. 15/5627) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als Erstem darf ich Herrn Kollegen Meißner das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir eben schon unsere Freude an dem Gesetzentwurf hatten, will ich mich jetzt geboten kurz fassen. Wir reden über die Umsetzung einer EURichtlinie, die den Bürgern die Möglichkeit geben soll, an eine ganze Fülle von umweltrelevanten Informationen zu gelangen, die bei Behörden vorhanden sind. Das Ganze ist im Bund bereits umgesetzt.
Wir kommen jetzt zu der Umsetzung in Bayern, und nachdem wir diesen Tagesordnungspunkt nicht abgesetzt haben, werden wir diese Geschichte jetzt erledigen können. Wir haben dabei – aus meiner persönlichen Sicht – der Staatsregierung dafür zu danken, dass es in der Tat eine 1 : 1-Umsetzung dieser Richtlinie ist, dass man nichts draufgepackt hat, dass man – so wie wir uns das vorgenommen hatten – das Ganze rank und schlank umgesetzt hat.
Ich würde sagen, dieses Gesetz ist ein flexibles Instrument für die Bürger, die sich Informationen beschaffen wollen. Es ist – das habe ich schon im Ausschuss zum Ausdruck gebracht – dankenswerterweise auch kein Verweisungsgesetz, sondern ein – wenn Sie so möchten – knackiges Gesetzeswerk, wo jeder nachschauen kann, welche Rechte er hat, sich Auskünfte bei Behörden zu holen.
Das Ganze ist auch mit einer relativ strengen Fristvorgabe versehen. Wenn sich also ein Bürger mit dem Wunsch nach Information an eine Behörde wendet, dann müssen ihm innerhalb relativ kurzer Zeit die Auskünfte erteilt werden, wobei auch eine Verhältnismäßigkeitsbremse eingebaut ist, sodass die Behörde gegebenenfalls sagen kann: Was Sie da möchten, lieber Bürger, ist von uns schier nicht zu erfüllen und nicht zu machen!
Insofern halte ich das Gesetz insgesamt für gelungen. Man wird allerdings sehr genau beobachten müssen, wer in der Praxis in welcher Form von diesem Gesetz Gebrauch macht; denn die Gefahr besteht natürlich schon, dass damit Behörden teilweise überfordert und überfrachtet werden, Informationen quasi aufzubereiten. Es müsste den Behörden auch die Möglichkeit gegeben werden, sich da ein Stück weit zur Wehr zu setzen – bei allem im Vordergrund stehenden Interesse, dass man der Öffentlichkeit die Informationen zugänglich machen möchte.
Ich bin also der Meinung, das ist einmal ein sehr guter Start, ein gelungenes Gesetzeswerk. Man wird es in der Praxis beobachten müssen, man wird Erfahrungen der Behörden einholen müssen, die dann als Informationsbeschaffer für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Wir sind sehr gespannt.
Noch ein Argument, was diese Kostengeschichte betrifft. Nachdem das jetzt so ausführlich behandelt worden ist, werden wir sicherlich darüber reden und informiert werden müssen, welcher Kostenrahmen vorgesehen ist. Sie als Opposition haben da auch jede Möglichkeit, wenn Ihnen dieser Kostenrahmen nicht passt, entsprechend einzugreifen.
Ich empfehle also, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit dieses BayUIG, dieses Bayerische Umweltinformationsgesetz, auf den Weg zu bringen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade: Wieder einmal hat das Haus Schnappauf seine Hausaufgaben nicht gemacht. Genau das ist es. Es geht um das fehlende Kostenverzeichnis.
Es war die SPD-Fraktion, ich persönlich war es, die im Ausschuss – und das ist im Protokoll nachzulesen – dieses Kostenverzeichnis eingefordert hat. Dann kam auch klar die Aussage, und zwar vom Ministerium – ich habe den Namen dabei –, vom Regierungsdirektor Hoibl, ein Kostenverzeichnis werde zurzeit vom Finanzministerium erstellt. Und dann kam übereinstimmend die Zusage – auch vom Vorsitzenden, Herrn Kaul –, dass wir das bis zur Zweiten Lesung vorgelegt bekommen.
Ich habe es bereits im Ausschuss deutlich zum Ausdruck gebracht und ich sage es heute noch einmal: Es darf nicht passieren, dass die Staatsregierung die Zielsetzung dieses Gesetzes, nämlich mehr Information für die Bürgerinnen und Bürger, dadurch untergräbt, dass sie kräftig an der Gebührenschraube dreht.
Das darf nicht passieren. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen durch Gebühren nicht abgeschreckt werden, Informationen abzufragen. Es sieht fast so aus, als wenn man die Verwaltung vor den Bürgern schützen will, indem man einfach entsprechende Gebühren festsetzt.