Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Auch im kommunalen Finanzausgleich 2007 haben die kommunalen Spitzenverbände und die Staatsregierung in ihrer Einigung einen klaren Schwerpunkt bei den Investitionen gesetzt. Es ist immer unser Ziel, die Investitionen zu erhöhen – aus den bekannten Gründen. So werden hier die Haushaltsansätze im Vorjahresvergleich um 132 Millionen Euro angehoben, was unter anderem dem Ausbau und Unterhalt des kommunalen Straßennetzes – wir

haben die Pauschalzuschüsse erhöht – und dem ÖPNV zugute kommt.

(Beifall bei der CSU)

Auch das möchte ich heute deutlich sagen, weil das immer anders dargestellt wird. Weitere Details zum kommunalen Finanzausgleich will ich aus zeitlichen Gründen den Ausführungen des Herrn Finanzministers vorbehalten lassen.

Eine Steigerung um 55 Millionen Euro auf dann insgesamt 189,4 Millionen Euro erfahren die Mittel für den kommunalen Hochbau nach Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes. 30 Millionen Euro davon kommen aus dem Einnahmenzuwachs beim allgemeinen Steuerverbund und werden im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden dafür verwendet – ein Thema, das in den letzten Tagen ebenfalls hier diskutiert worden ist –, um Kommunen, die bislang im Rahmen des sogenannten IZBB-Programms des Bundes nicht zum Zuge gekommen waren, gesondert zu berücksichtigen. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich bitte dies positiv zur Kenntnis zu nehmen. Wie mein Kollege Bernd Sibler in seiner Rede zum Einzelplan 05 bereits ausgeführt hat, sind die Mittel aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung – IZBB“ des Bundes bereits vor dem Ende der offi ziellen Antragsfrist am 30. April 2007 restlos aufgebraucht. Ich möchte nochmals betonen, dass es – ich bitte, aufmerksam zuzuhören – dem Freistaat Bayern grundsätzlich nicht möglich ist, aus Landesmitteln Folgeprogramme für ausgelaufene Förderprogramme aufzulegen oder Kürzungen auf EU- oder Bundesebene voll auszugleichen. Dies ist nicht möglich. Allerdings betrifft es nicht nur den Bildungsbereich, sondern insbesondere auch die Landwirtschaft.

Damit betreiben wir keinen Etikettenschwindel wie unsere Kollegen in Baden-Württemberg, die sich dafür rühmen, ein IZBB-Folgeprogramm mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro aufzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich dieses Investitionsvolumen auf neun Jahre verteilt. 550 Millionen Euro davon tragen die antragstellenden Kommunen selbst, 300 Millionen Euro kommen aus dem kommunalen Finanzausgleich, und lediglich 150 Millionen Euro sind zusätzliche Mittel. So summieren sich die Mittel auf 1 Milliarde Euro, wovon bei uns immer so positiv geredet wird. Ich bitte deshalb, mit den sogenannten positiven Erfahrungen aus Baden-Württemberg etwas zurückhaltender zu sein.

Ich begrüße es sehr, dass wir über die Förderung nach Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes einen Weg gefunden haben, auch diejenigen Kommunen zu fördern, deren Anträge bisher wegen fehlender Mittel abgelehnt werden mussten. Die Einzelheiten dazu brauche ich nicht zu wiederholen, sie wurden bereits im Rahmen der Aussprache zum Einzelplan 05 erörtert.

Dass von der Thematik auch die Privatschulen betroffen sind, ist uns sehr wohl bewusst. Wir sind dabei, eine Regelung zu fi nden. Ich bin davon überzeugt, dass wir im Nachtragshaushalt 2008 eine gute Lösung vorlegen werden.

Nun noch einige Worte zum Doppelhaushalt 2007/2008.

Lassen Sie mich einzelne wesentliche Punkte ansprechen und darauf eingehen.

Erstens. Den Bereich Landwirtschaft habe ich schon kurz erwähnt. Aufgrund der Kürzungen der EU in der zweiten Säule der Agrarförderung ist die Situation für viele Landwirte sicherlich schwieriger geworden. Wie schon gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt aber auch hier die Aussage, dass aus Landesmitteln derartige Kürzungen, die von anderen verursacht sind, nicht ausgeglichen werden können. Allerdings meine ich, Herr Kollege Brunner, dass wir große Anstrengungen unternommen haben, um die Auswirkungen der Kürzungen deutlich abzufedern,

(Beifall bei der CSU)

indem wir die bisher zur Kofi nanzierung der EU-Förderung eingesetzten Landesmittel auf dem bisherigen Niveau von über 100 Millionen Euro erhalten, zusätzlich insgesamt 50 Millionen Euro für Dorferneuerung und einzelbetriebliche Investitionsförderung zur Verfügung stellen und aus überschießenden Gewinnablieferungen der Staatsforsten einmalig – ich betone: einmalig – insgesamt 19,5 Millionen Euro einsetzen, um speziell beim KULAP – ein Thema, das Sie, wie ich meine, mit Recht auch immer sehr bewegt –, bei der Ausgleichszulage und bei waldbaulichen Maßnahmen abzufedern.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang ist auch die Mittelaufstockung um insgesamt 3,6 Millionen Euro beim Vertragsnaturschutz erwähnenswert, der auch von den EU-Kürzungen betroffen ist, für die wir nichts können.

(Beifall bei der CSU)

Ich bin überzeugt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass damit CSU-Fraktion und Staatsregierung klar unter Beweis stellen, welche Bedeutung die Landwirtschaft für den Erhalt unserer Kulturlandschaft in Bayern hat, wovon schließlich alle Bürgerinnen und Bürger, ob Stadt oder Land, erheblich profi tieren.

(Beifall bei der CSU)

Ich meine aber auch – das sage ich auch bewusst –, dass sich die Landwirte auf die geänderten Rahmenbedingungen speziell bei der EU-Förderung einstellen müssen und hierfür gemeinsam zukunftsfähige Konzepte entwickelt werden müssen.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ein zweiter Punkt, der noch nicht oder nur am Rande bei der Beratung des Justizhaushaltes angesprochen worden ist: Im Bereich der Justiz möchte ich kurz die Aufl ösung amtsgerichtlicher Zweigstellen ansprechen. Aufgrund der Beschlüsse des Bayerischen Landtages, der Fraktion und der Staatsregierung zur Verwaltungsreform 21 prüft der Arbeitskreis Staatshaushalt und Finanzfragen der CSU-Fraktion in

jedem Einzelfall, ob und in welcher Höhe Einsparungen mit der Aufl ösung der Zweigstelle verbunden sind. Außerdem prüfen wir vor einem Beschluss, ob die Nachnutzung der bestehenden Gebäude, sei es durch anderen Staatsbedarf oder durch Veräußerung, gesichert ist. Dies ist vor allem Thema bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen – leider Gottes haben wir gerade im Bereich der Justiz sehr viele Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und die sich natürlich wesentlich schwieriger veräußern lassen als ein normales Gebäude im Zentrum einer Millionenhauptstadt oder einer mittelgroßen Regierungshauptstadt.

Inzwischen sind – das sehe ich positiv – zehn Zweigstellen mit den Hauptgerichten vereinigt, zwei Aufl ösungen sind beschlossen, und einige weitere Fälle werden in Kürze abgeschlossen werden können. Die Umsetzung – das sage ich in aller Deutlichkeit und mit Überzeugung – dieser Verwaltungsreformmaßnahme ist damit auf einem guten Wege, und zwar – das ist mir besonders wichtig – bisher immer im Einvernehmen mit allen Beteiligten, insbesondere den vor Ort Betroffenen.

Der dritte Punkt, der in den letzten Tagen immer wieder diskutiert worden ist, ist der Stellenbereich. Zusammenfassend möchte ich darauf hinweisen, dass wir im Stellenbereich einiges bewegt haben. Mir ist dabei sehr wohl bewusst, dass wir nicht alle Wünsche, die von den Berufsvertretungen an uns herangetragen werden, erfüllen können. Mein Kollege Kupka hat dankenswerterweise während meiner Abwesenheit einige Gespräche geführt. Ich möchte an dieser Stelle aber betonen, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Verwaltungen nicht aus dem Blick verlieren und deshalb – im Rahmen der gegebenen fi nanziellen Möglichkeiten – neue Stellen für die Justiz, für Lehrer und Hochschulen geschaffen sowie Stellenumschichtungen und Stellenhebungen vorgenommen haben.

Eine Anmerkung zu diesem Thema darf ich aufgrund meiner früheren Tätigkeit und auch aufgrund der Diskussion in den letzten Wochen und Monaten doch machen. Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass allen Beamtinnen und Beamten bewusst sein muss, dass nicht allein das Verstreichen der Mindestwartezeit automatisch zu einer Beförderung führen kann. Nicht nur bei der Bezahlung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern auch bei der Beförderung muss der Leistungsaspekt maßgebliche Berücksichtigung fi nden; denn sonst würden wir das gesamte System über den Haufen werfen müssen. Ich bitte auch darüber nachzudenken, wenn gesagt wird: Die Wartezeiten sind erfüllt, der betroffene Beamte wird aber nicht sofort befördert. Als ich 1957 begonnen habe, sind die Inspektoren noch als Inspektoren ausgeschieden, Oberinspektor bedeutete schon eine herausgehobene Funktion, während es heute, wenn jemand nicht mindestens als Oberamtsrat oder als Ministerialrat ausscheidet, schon keine gute Laufbahn gewesen ist. Ich glaube, wir müssen wieder ein bisschen dorthin zurückkommen, wo wir früher gestanden sind.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben ein sehr hohes Niveau erreicht. Darüber sollte man auch einmal nachdenken. Andere Themen will ich nicht näher erwähnen.

Ein weiteres Thema für uns und für mich ist die Diskussion um die weitere Privatisierung von Aufgaben der Staatsverwaltung. Gestern waren im Bereich der Justiz die Gerichtsvollzieher Thema. Ich kann Ihnen versichern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass eine Privatisierung von echten hoheitlichen Aufgaben nicht beabsichtigt ist. Bei allen Überlegungen zu Privatisierungen staatlicher Aufgaben muss gelten: Hoheitliche Aufgaben müssen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger in den Händen des Staates verbleiben. Das gilt für die Justiz, das gilt für die Polizei, das gilt für die Lehrer. Es gibt hierfür also durchaus einige Beispiele. Wir verteidigen im Gegensatz zu anderen Ländern den Beamtenstatus mit Vehemenz. Die momentan laufenden Gespräche zwischen der Staatsregierung, dem Finanzminister und den Verbänden sind auf einem sehr guten, positiven Weg, was die Weiterentwicklung des Laufbahnrechtes und des Beamtenbesoldungsrechtes betrifft.

Ich komme zum ORH-Bericht und weiß natürlich auch, dass sich die sogenannten PPP-Projekte, Public-Private-Partnerships, oder, wie es neuerdings heißt, ÖPPProjekte, Öffentlich-Private-Partnerschaften, auch bei vielen Fraktionskollegen, manchen Kommunen und auch außerhalb der CSU großer Beliebtheit erfreuen. Allerdings meine ich – auch hier wäre zuviel Euphorie fehl am Platz –, dass wir uns überlegen müssen, welche Art von Projekten für diese Modelle geeignet ist. Insofern halte ich es für gut, dass der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinem Jahresbericht die beiden Pilotvorhaben im Staatsstraßenbau angesprochen hat. Wir können darüber sehr intensiv und ausführlich bei der Diskussion des ORH-Berichts sprechen.

(Zuruf des Abgeordneten Werner Schieder (SPD))

Ich habe gesagt „angesprochen“, damit habe ich aber noch keine abschließende Beurteilung festgelegt, Herr Kollege Schieder.

Wie mit allen anderen Prüfungsergebnissen des ORH wird sich der Haushaltsausschuss auch mit diesem Thema – ich habe es erwähnt – intensiv auseinandersetzen. Wir müssen uns überlegen, wie wir derartige Projekte in Zukunft angehen wollen. Das ist natürlich die Gretchenfrage; wir werden sicherlich auch eine vernünftige Lösung fi nden.

Allgemein meine ich, dass der ORH einige bemerkenswerte Feststellungen gemacht hat, unter anderem hinsichtlich der Altersermäßigungen für Lehrkräfte oder der Mittelverwendung durch den Bayerischen Landessportverband. Damit werden wir uns bei den Beratungen im Haushaltsausschuss im Februar 2007 eingehend beschäftigen müssen. Ich sage schon heute zu: Bei berechtigten Kritikpunkten werden wir Maßnahmen zur Abhilfe einleiten.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie haben heute noch zwei Änderungsanträge vorliegen, zu denen ich Sie um Zustimmung bitte.

Der erste Änderungsantrag betrifft das Finanzausgleichsgesetz und ist rein redaktioneller Art, um die Änderung vom AGSGB zum AGSG auch bei den Verweisungen im FAG nachzuvollziehen. Das ist eine rein redaktionelle Änderung. Ich glaube, darüber wird es keine großen Diskussionen geben.

Der zweite Änderungsantrag betrifft das Haushaltsgesetz und setzt die nun zwischen der CSU-Fraktion und den beteiligten Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen erzielte Einigung zum Schichtdienst um. Ich freue mich sehr – ich glaube, die gesamte CSU-Fraktion und vielleicht auch das gesamte Haus freuen sich sehr –, dass wir nun einen einvernehmlichen Weg gefunden haben, um den Schichtdienst leistenden Beamten bei Polizei und Justizvollzug zwei Zusatzurlaubstage zu den bereits bestehenden vier, je einen in 2007 und 2008, zu gewähren. Dabei entspricht die Umsetzung – auch das möchte ich betonen – den Vorstellungen der jeweiligen Berufsvertretungen. Man darf nicht so tun, als ob die Staatsregierung oder die CSU-Fraktion diese Regelung gewünscht hätten. – Nein, Sie wurde in voller Absprache mit den betroffenen Berufsverbänden getroffen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zusammenfassend stelle ich fest: Der Doppelhaushalt 2007/2008 wird erneut die haushalts- und fi nanzpolitische Spitzenstellung Bayerns bestätigen.

(Beifall bei der CSU)

Alle wichtigen Haushaltsdaten für das Jahr 2007 sind in Bayern jeweils besser als im Länderdurchschnitt. Dies kann man nicht oft genug sagen; vielleicht sehen es dann auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition genauso.

Wir haben die niedrigste Zinslastquote aller Länder. Im Jahr 2007 wird sie bei 2,9 % und im Jahr 2008 bei 2,8 % liegen. Der Durchschnitt der Flächenländer West liegt bei 7,7 %.

Unsere Investitionsquote beträgt 12,7 %. Ich habe es erläutert. Der Durchschnitt der Flächenländer West liegt bei 10,1 %.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): In München liegt die Investitionsquote bei 17 %, damit diese Zahl heute auch noch einmal genannt wird!)

Herr Kollege Dr. Beyer, wir haben gestern darüber diskutiert. Sie haben gestern bereits das Beispiel München gebracht. Darauf haben Sie entsprechende Reaktionen von noch kompetenteren Kolleginnen und Kollegen, als ich es bin, bekommen.

Mit 1853 Euro hat Bayern die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer in Deutschland. Der Durchschnitt der Flächenländer West liegt hier bei 4792 Euro.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe versprochen, dass ich früher fertig werde, wenn Sie mich nicht stören. Ich bin fast so weit. Zum Abschluss möchte ich dem Staatsminister der Finanzen und seinen Mitarbeitern, insbesondere in der Haushaltsabteilung, für ihre gute und zuverlässige Arbeit bei der schwierigen Haushaltsaufstellung und den Beratungen im Haushaltsausschuss herzlich danken.

(Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank auch den Damen meines Büros, die die Vor- und Nacharbeiten trotz der Vielzahl der Anträge und des oft herrschenden Zeitdrucks einmal mehr in zuverlässiger Weise gemeistert haben, sowie dem Stenografi schen Dienst. Insgesamt mussten knapp 30 Stunden der Beratungszeit in 14 Sitzungen des Haushaltsausschusses stenographisch verarbeitet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist einen Beifall und ein Lob wert.

(Allgemeiner Beifall)

Einen besonderen Dank möchte ich den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen des Haushaltsausschusses aussprechen: Trotz der Differenzen in der fachlichen und politischen Auseinandersetzung waren die Haushaltsberatungen von konstruktiver Zusammenarbeit geprägt. Dank der konzentrierten und sachorientierten Atmosphäre konnten wir die Beratungen zügig abschließen.

Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich allerdings die Bemerkung des Herrn Kollegen Sprinkart, die Beratungen im Haushaltsausschuss seien „erbärmlich“ gewesen.

(Eike Hallitzky (GRÜNE): Da ging es um einen einzigen Tagesordnungspunkt!)

Herr Kollege Hallitzky, Sie können nachher reden. Ich verteidige hier alle meine Kolleginnen und Kollegen, auch Sie. Herr Kollege Hallitzky, im Grunde genommen müssten Sie sich angesprochen fühlen. Herr Sprinkart hat auf diese Weise seine eigenen Fraktionskollegen als „erbärmlich“ bezeichnet.