Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

selbst im Bundestag mit zu verantworten. In dem einen oder anderen Fall haben wir durchaus Verteilungskonfl ikte zugeschüttet, indem wir die Nettoneuverschuldung angehoben haben. Auch heute habe ich von der Opposition schon wieder gehört, wir müssen mehr ausgeben, damit der Staat die Konjunktur anschiebt und der Aufschwung an Tempo gewinnt. Das sind alte Rezepte. Meine Sorge ist, dass wir in den ersten Monaten, in denen wir Steuermehreinnahmen haben, wieder auf alte Rezepte zurückgreifen. Das ist meine Mahnung in diesem Hause.

Trotzdem: Ich glaube, wir können gemeinsam stolz auf den vorliegenden Doppelhaushalt sein. Er ist beispielgebend in der Bundesrepublik Deutschland.

(Lang anhaltender Beifall bei der CSU – Joachim Herrmann (CSU): Schon zum zweiten Mal heute eine fulminante Rede! – Zurufe von der CSU: Zugabe!)

Nächster Redner: Herr Kollege Maget, dann Frau Kollegin Kamm.

Nachdem der Herr Finanzminister eine kurze Stellungnahme zu seiner Vorlesung gefordert hat, kann ich die hier gern abgeben. Vier Minuten reichen dafür. – Natürlich, Herr Finanzminister, so gescheit sind wir auch. Wir wissen, dass der Länderfi nanzausgleich auf einer ausgehandelten vertraglichen Grundlage steht, an die man sich zu halten hat. Wir fanden damals das ausgehandelte Ergebnis sogar akzeptabel. Sie werden von uns dazu Pressemeldungen fi nden, in denen wir sagen: Das ist weitgehend in Ordnung. Die entscheidende Frage ist aber, ob es so bleiben soll, oder ob sich die Dinge derart verändert haben, dass es dringend zu einer Neuverhandlung des Länderfi nanzausgleiches kommen muss.

(Beifall bei der SPD)

Sie sagen, es habe keinen Sinn, den jetzt gültigen Länderfi nanzausgleich anzuzweifeln. Was hat denn der Herr Ministerpräsident vorgestern getan?

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie die heutigen Zeitungen lesen, werden Sie dort lesen, dass es eine Übereinstimmung zwischen Herrn Dr. Stoiber und mir exakt in dieser Frage gibt, nämlich dass man den Länderfi nanzausgleich neu verhandeln muss. Das fordern wir. Dass Sie das nicht möchten, Herr Faltlhauser, wundert mich sehr. Dass Sie sich vielleicht zu schwach fühlen, um das neu zu verhandeln, wundert einen auch, nachdem, wie Sie hier auftreten und sich vor dieses Haus stellen.

(Beifall bei der SPD)

Was hat sich denn verändert, liebe Kolleginnen und Kollegen? Was gebietet denn eine Neuverhandlung? – Ich habe vorgestern in aller Kürze versucht, das am Beispiel des Freistaates Sachsen aufzuzeigen. Ich habe nichts gegen Sachsen; es ist schließlich erfreulich und in unser aller Sinn, wenn sich dort die Dinge zum Besseren ent

wickeln. Schauen wir uns aber das Haushaltsjahr 2006 im Freistaat Sachsen beispielhaft an: Sachsen hatte in diesem Haushaltsjahr bei einem Haushaltsvolumen von rund 15 Milliarden Euro 900 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen. Dies führte dazu, dass sie keine Nettokredite aufnehmen mussten. Zusätzlich kann Sachsen den Pensionsfonds, in den Sie, Herr Faltlhauser, keinen Cent stecken, mit 316 Millionen Euro speisen. Sie geben 23 Millionen Euro als Reserve für ALG II, Sie geben 60 Millionen Euro an Aufstockung des Eigenkapitals für die sächsische Wirtschaftsförderung usw. Dieses Land erhält aus dem Länderfi nanzausgleich im gleichen Jahr 2006 1 Milliarde Euro.

Sie sagen, das ist in Ordnung. Ich hätte gerne von Ihnen gehört, dass Sie sagen: Das fi nden wir auch nicht in Ordnung. Stattdessen hacken Sie auf uns herum.

(Beifall bei der SPD)

Wir sagen Ihnen doch nur, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Ich stelle fest: Sie verschlafen das und sagen hier: Das ist nicht notwendig, wovon redet die Opposition?

(Beifall bei der SPD)

Genau davon reden wir, Herr Faltlhauser. Entweder wollen Sie nicht, oder Sie sind schon viel zu schwach, um solche Fehlentwicklungen in Deutschland anzugehen.

(Beifall bei der SPD – Lachen bei Abgeordneten der CSU)

Wenn ich Ihnen das in drei zusammenhängenden Sätzen, die Sie von mir verlangt haben, nahe bringenkonnte, dann bin ich dafür dankbar.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Unternehmensinhaber zwar keine neuen Kredite aufnimmt, die alten aber nicht zurückzahlt, zu wenig für Aus- und Fortbildung und die Bestandserhaltung seiner Gebäude tut, seine alte Funkanlage nicht erneuert, sich dafür aber einen neuen Porsche kauft, wird er dafür wohl kaum einen Managementpreis bekommen. Herr Minister, Sie sind Meister im Beschönigen. Frau Görlitz wiederholte vorher ihre Behauptung, der Staat sei ein verlässlicher Partner der Kommunen und meinte, dass in den letzten Jahren beispielsweise der Finanzausgleich stärker gewachsen sei als der Landeshaushalt. Sie haben diese Behauptung nicht korrigiert, obwohl im letzten Jahr die Mittel des Landes für den Finanzausgleich gesunken sind und gleichzeitig der Landeshaushalt gestiegen ist.

(Manfred Ach (CSU): Das hat mit dem Gesamthaushalt nichts zu tun!)

Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie loben das Konnexitätsprinzip. Gleichzeitig verschweigen Sie, das Sie, um es nicht zum Tragen kommen zu lassen, alle möglichen Aufgaben, die eigentlich landesweit geregelt werden müssten, zu freiwilligen Aufgaben der Kommunen umdefi nieren, um den Staat vor Ausgaben zu schützen. Ich nenne nur die Beispiele Ganztagsschulen oder bestimmte Ausgaben wie Digitalfunk für das Rettungswesen.

Wie wenig der Freistaat Bayern ein verlässlicher Partner der Kommunen ist, zeigt sich auch daran, dass die Nachteile der Kommunen aus der Änderung des Sozialgesetzbuches im Zusammenhang mit „Hartz IV“ und der Wohngeldreform erst in zwei Jahren zeitversetzt ausgeglichen werden. Die Kommunen wissen heute noch nicht, wie die Mehrbelastungen des Jahres 2007 daraus 2009 ausgeglichen werden sollen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das ist ein Bundesgesetz von Rot-Grün!)

Der Ausgleich der zusätzlichen Belastungen der Landkreise durch das Land ist für 2005 und 2006 rückwirkend geregelt, aber nicht für 2007, –

(Thomas Kreuzer (CSU): Wer gleicht sonst etwas aus?)

obwohl, Herr Kollege Kreuzer, die Landkreise ihre Haushalte für 2007 aufstellen müssen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Wird es irgendwo in Deutschland ausgeglichen? Dafür sind Sie mit Ihrem Gesetz verantwortlich!)

Die Situation der Kommunen – und da nutzen keine Durchschnittswerte, Herr Faltlhauser – ist extrem unterschiedlich. 2005 konnten 40 % der Kommunen keine ordnungsgemäße Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaften. Sie verweisen darauf, dass die Kommunen investieren sollen. Letztendlich brauchen die Kommunen dafür aber die nötigen Mittel. Es ist erforderlich, die Finanzkraft der Kommunen insgesamt zu stärken, anstelle auf einzelne Töpfe und Töpfchen zu verweisen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben gefordert, die Schlüsselmasse deutlich zu erhöhen, auch zulasten vieler Töpfe. Diese Forderung haben Sie nicht übernommen. Sie haben gesagt, Sie können über die Reformansätze zum Finanzausgleichsgesetz – FAG – heute nicht sehr viel sagen. Herr Finanzminister, ich möchte hinzufügen: Das ist auch nicht möglich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2007 abstimmen. Das ist der Tagesordnungspunkt 14. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/6308, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6878 und 15/7079 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/7051 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/6878 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den ich bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der CSU und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Den Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/7051.

Zwischenzeitlich wurde von Abgeordneten der CSUFraktion ein Änderungsantrag eingereicht, der verschiedene redaktionelle Änderungen zum Inhalt hat. Im Einzelnen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Drucksache 15/7079.

Ich stelle jetzt den Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung des Änderungsantrages auf Drucksache 15/7079 zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichs- änderungsgesetz 2007)“

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/7079 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 13, Tagesordnungspunkt 15. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans, Einzelplan 13, die dazu mit aufgerufenen Änderungsanträge sowie die Beschlussemp

fehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 15/7047, zugrunde.

Der Einzelplan 13 wird vom federführenden Ausschuss mit den in den Nummern 1 und 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/7047 aufgeführten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan entsprechend dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Einzelplan mit den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt.

Die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge haben damit gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung ihre Erledigung gefunden. Insoweit verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 6)

In der Nummer 3 der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 13 schlägt der federführende Ausschuss noch verschiedene Ermächtigungen des Staatsministeriums der Finanzen vor. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 15/7047. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist so beschlossen.

Mit der Annahme des Einzelplans 13 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6816, 15/6880, 15/6881 und 15/6919 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. Die Beratung des Einzelplans 13 ist damit abgeschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes – das ist Tagesordnungspunkt 16. Der Abstimmung liegen die Regierungsvorlage auf Drucksache 15/6309, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6879, 15/6929 und 15/7056 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/7052 zugrunde.

Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/6879 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.