Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keine Gegenstimmen. So beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend „Energetische Sanierung staatlicher Liegenschaften“, Drucksache 15/7389, bekannt. Mit Ja haben 48 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 101, keine Enthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache darauf aufmerksam, dass in den Postfächern der sehr dicke Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses liegt, dessen Überschrift so viele Zeilen hat, dass wir das bis 18 Uhr nicht schaffen würden, diese vorzulesen. Ich will den Bericht deshalb „Staatsministerin Monika Hohlmeier“ nennen. Das Haus hat die Bitte, den Bericht aus den Postfächern zu holen, damit er nicht per Post verschickt werden muss.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes über die Vergabe von Bauaufträgen im Freistaat Bayern (Bayerisches Bau- aufträge-Vergabegesetz – BayBauVG) (Drs. 15/7215) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Runge. Bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf ist Teil eines Initiativenpaketes zu den Themen Vergaberecht und öffentliche Aufträge. Anlass sind zum einen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Tariftreueregelung und zum anderen die beiden neuen EU-Vergaberichtlinien und deren Umsetzung, besser gesagt Nichtumsetzung.
Das europäische Vergaberecht gibt, konkretisiert und klargestellt durch die beiden neuen Vergaberichtlinien, der öffentlichen Hand sehr wohl die Möglichkeit, soziale und umweltbezogene Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen. Dies kann entweder als Ausschreibungsbestandteil, als Zuschlagskriterium oder als Ausführungsbedingung geschehen. Allerdings sind hierfür entsprechende Rechtsgrundlagen auf nationaler Ebene nötig.
Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr im Falle der Berliner Tariftreueregelung für den Bau in seinem Urteil klargestellt, dass der Landesgesetzgeber solche Rechtsgrundlagen durchaus festsetzen darf, sofern vom Bundesgesetzgeber nicht ausreichend von den einschlägigen Gesetzgebungstiteln Gebrauch gemacht wurde, was beim Vergaberecht gegeben ist.
Ich stelle das Urteil zu Berlin nochmals verkürzt dar. Die Verfassungsrichter haben zwei ganz wesentliche Dinge gesagt. Zum einen: Eine Tariftreueregelung stellt eben keinen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar. Zum anderen: Sehr wohl dürfen auch die Länder hierfür die gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Wir haben das Bayerische Bauaufträgevergabegesetz. Darin ist die Tariftreue-Nachunternehmer-Erklärung bzw. -regelung dergestalt eingedampft worden, dass jetzt eine Differenzierung vorzufi nden ist. Im Gesetz steht: Für den Hochbau machen wir das generell, für den Tiefbau aber nur bei Aufträgen des Freistaates. Der Grund hierfür war die Furcht vor der Argumentationskette: Negative Koalitionsfreiheit – marktbeherrschende Stellung im Tiefbau, deshalb dürfen wir das nicht machen. Das Verfassungsgericht hat jetzt aber entschieden: Wir dürfen sehr wohl.
Selbstverständlich gilt es auch insgesamt, die Bestimmungen des genannten Gesetzes zu reaktivieren. Ich verweise auf die Bekanntmachung der Staatsregierung vom 8. Februar 2006, in der steht: Oberhalb der EU-Schwellenwerte brauchen die Auftraggeber die Tariftreue nicht mehr abzufragen.
Bedauerlicherweise konnte der heute auf der Tagesordnung stehende Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zum Mindestlohn, Herr Hallitzky, Kolleginnen und Kollegen, nicht mehr behandelt werden. In diesem Fall ging es um einen gesetzlichen Mindestlohn. Hierzu eine Anmerkung im Kontext zu unserem Antrag. Mindestlöhne, egal ob sie gesetzlicher Art sind oder über allgemeinverbindlich erklärte Tarife – das kann entweder über den Tarifausschuss oder mit einer Ministerverordnung geschehen –, beispielsweise umgesetzt über das Entsendegesetz, machen Tariftreueregelungen keineswegs entbehrlich, da mit Tariftreueerklärungen mehr Verbindlichkeit einkehrt. Öffentliche Auftraggeber können dann
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung und von der CSU-Fraktion, interessant ist das grundsätzliche Verhalten der Staatsregierung zum Thema Tariftreue. Wir hatten im Beschäftigungspakt zum ersten Mal die schon benannte Tariftreue-Nachunternehmer-Erklärung. Dann gab es von der Regierung Schröder im Jahre 2002 einen Vorstoß für ein bundesweites Tariftreuegesetz. Dieses Gesetz ist dann aber im Bundesrat gescheitert. Wort- und Rädelsführer war die Bayerische Staatsregierung. Eine Begründung lautete damals, der Gesetzesbeschluss würde durch die Einbeziehung des öffentlichen Personennahverkehrs zu unabsehbaren Mehrkosten für die Kommunen führen. Interessant ist aber: Aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium gibt es eine Vergabeempfehlung öffentlicher Personennahverkehr an die Kommunen. Zu allererst wird dort die Tariftreue benannt. Damit wird auch angegeben. Wie man es gerade braucht: Einmal ist es schädlich, ein anderes Mal ist es gut, ein anderes Mal ist es wieder etwas ganz Besonderes.
In diesem Zusammenhang erwähne ich unsere beiden anderen Initiativen, die wir demnächst hier behandeln werden, nämlich zum einen den Antrag auf Ausweitung der Tariftreueregelung auf andere Branchen, zum anderen einen Antrag auf eine wirklich saubere Übernahme der beiden EU-Vergaberichtlinien in nationales bzw. bayerisches Recht. Wir bitten um wohlwollende Beratung.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Richter. – Ich sehe ihn nicht. Damit ist die Wortmeldung verfallen.
Lieber Herr Kollege Richter, wenn Sie schon in der hintersten Reihe sind, dann erinnern Sie sich an meine Anregung, als nächster Redner doch bitte schon weiter vorne zu sein. Heute haben wir zwar noch genügend Zeit; ansonsten sollten wir die Zeit aber nicht mit langen Gängen, sondern allenfalls mit langen Reden vergeuden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Bayerischen Bauaufträgevergabegesetz vom 2. Mai 2000 war notwendig, weil durch das Vergaberechtsänderungsgesetz vom 28. August 1998 die bayerische Tariftreueerklärung als vergabefremder Aspekt zumindest bei Vergaben ab dem EG-Schwellenwert formalrechtlich in einem Landesgesetz zu regeln war.
Der wesentliche Inhalt des Gesetzes ist, dass Bauaufträge des Freistaates nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpfl ichten, ihre Arbeitnehmer nach den in Bayern für Tarifparteien geltenden Lohntarifen zu entlohnen und dies auch bei ihren Nachunternehmen sicherzustellen. Weiter werden die kommunalen Auftraggeber und die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts ermächtigt, dies im Hochbau ebenfalls zu verlangen. Im Hochbau ist eine Marktbeherrschung wegen der großen Bauvolumina privater Auftraggeber nicht anzunehmen. Damit entspricht die gesetzliche Regelung weitgehend der bisherigen bayerischen Tariftreueerklärung. Lediglich der kommunale Straßen- und Tiefbau musste von der Ermächtigung ausgenommen werden, da in diesem Bereich sonst, wie in Berlin, von einer marktbeherrschenden Stellung ausgegangen werden musste. So weit zu den Fakten.
Maßgeblichen Einfl uss auf die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs hatte ein Beschluss des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 18. Januar 2000 in einem Verfahren gegen die Berliner Tariftreueerklärung, die der bayerischen entspricht, und zum Berliner Vergabegesetz, das dort bereits im Jahr zuvor erlassen wurde. Der BGH hatte die Berliner Tariftreueerklärung im Straßenbau wegen der marktbeherrschenden Stellung für rechtswidrig erklärt und das Berliner Vergabegesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil er darin einen Verstoß gegen das Tarifvertragsrecht sah.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2006 hat sich nun eine neue Situation ergeben. In dem Urteil wird die Tariftreueregelung des Berliner Vergabegesetzes mit dem Grundgesetz und mit dem übrigen Bundesrecht als vereinbar angesehen. Damit wird den Ländern gestattet, eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorzunehmen. Durch diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Freistaat die Möglichkeit, sein Gesetz dahingehend zu ändern, dass der Freistaat und alle Auftraggeber, die den Regelungen dieses Gesetzes unterliegen, auch bei Bauleistungen für Tiefbauten den Auftragnehmer zur Zahlung von Tarifl öhnen verpfl ichten können.
Im Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Gesetzes über die Vergabe von Bauaufträgen im Freistaat Bayern soll das Gesetz nun dahingehend geändert werden, dass zukünftig Tariftreueregelungen nicht nur bei öffentlichen Aufträgen für Hochbauten, sondern auch für Tiefbauten gelten. Die Diskussion wird sehr komplex werden. Ich freue mich schon auf die Gesetzesberatungen im entsprechenden Ausschuss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vorlage des Gesetzentwurfs der GRÜNEN gibt mir Gelegenheit, in der Ersten Lesung zunächst einmal auf Folgendes klarstellend hinzuweisen: Die SPDFraktion hat im Januar 2000 zu diesem Thema einen umfangreichen Gesetzentwurf eingereicht. Ich habe ihn damals federführend bearbeitet; deswegen spreche ich jetzt zu diesem Thema. Die Staatsregierung folgte dann im Mai 2000 mit einem eigenen Gesetzentwurf nach. Ich will damit deutlich machen, dass es die SPD-Fraktion
Ich sagte, die Staatsregierung ist mit einem eigenen Gesetzentwurf nachgefolgt. Leider Gottes hatte dieser Gesetzentwurf von Anfang an erhebliche Mängel. Ich will auf drei Dinge hinweisen. Erstens. Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist in vielen Bereichen, wie schon vorher die Tariftreueerklärung im Verwaltungswege, ein Papiertiger. Das wird häufi g nicht wirklich vollzogen, da es keine wirkliche Verbindlichkeit hat. Im Übrigen sind die Baubehörden oft überfordert oder haben das Personal nicht, um zu kontrollieren. Bei den Kommunen, die das Gesetz anwenden, ist es ähnlich. Der Gesetzentwurf der SPD war viel konsequenter, stringenter und auch verbindlicher. Ich bedauere, dass er nicht Gesetz geworden ist. Im Bausektor wäre inzwischen vieles besser geworden.
Zweitens. Meine Damen und Herren, wir waren von Anfang an der Meinung, dass dieses Gesetz über Tariftreue in Bayern für alle öffentlichen Aufträge gelten muss, sowohl für die Aufträge des Freistaates Bayern als auch für die Aufträge der Kommunen. Diesem Weg, der in unserem Gesetzentwurf so formuliert war, ist die CSU oder die Staatsregierung leider nicht gefolgt. Sie haben für die Kommunen lediglich eine Ermächtigung hineingeschrieben, dass sie das machen dürfen. Das ist bedauerlich, weil viele Kommunen in Bayern das Gesetz gar nicht anwenden. Eine Vorschrift, in der den Kommunen gesagt wird, ihr dürft es machen, müsst es aber nicht, bedeutet in der Praxis, dass diejenigen Kommunen, die das Gesetz anwenden, dies entsprechend lasch tun.
Ein dritter Punkt. Wir waren von Anfang an der Meinung, dass dies für den Freistaat Bayern und für die Kommunen, also für alle öffentlichen Aufträge, gelten muss, auch für den Tiefbau. Wir waren der Meinung, dass das Urteil des BGH in Bezug auf die Regelung im Land Berlin keinen Bestand haben wird. Wir haben deshalb vorgeschlagen, diese Regelung auf alle Aufträge, auch auf den Tiefbau, auszudehnen. Unser Gesetzentwurf enthielt bereits die Regelung, die mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN vorgeschlagen wird.
Für die SPD kann ich in Aussicht stellen, dass wir dieser Änderungsregelung zustimmen werden. Damit wird ein im Grundgedanken richtiges, aber dennoch relativ schlechtes Gesetz, das nur beschränkt wirksam und durchgreifend ist, ein bisschen besser gemacht. Eine kleine Verbesserung ist immer noch besser als keine. Die bessere Alternative wäre jedoch der Gesetzentwurf der SPD, den wir damals eingebracht haben. Er würde eine bessere Regelung für die Arbeitnehmer bringen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in knapper Weise zu diesem Gesetzentwurf der GRÜNEN Stellung nehmen. Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfs ist die Ausdehnung der Unternehmererklärung zur Tariftreue auf die Kommunen. Ich habe dazu drei Punkte, die ich kurz ansprechen will.
Erstens. Es wurde eine derartige Regelung treffen, müssen wir an das Konnexitätsprinzip denken. Dies kann nicht unerhebliche Auswirkungen haben.
Zweitens. Es wurde gegen das Berliner Vergabegesetz, das beim Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden ist, ein Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 234 Absatz 2 und 3 des EG-Vertrages beim EuGH eingereicht, dessen Ausgang ungewiss ist.
Drittens. Der entscheidende Punkt ist für mich jedoch das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Ich bin dafür, dass die Kommunen im Bauvergabewesen selbst feststellen sollen, dass sie Tariftreue bei Nachunternehmen verlangen. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir sollten dies den Kommunen nicht aufzwingen. Die Kommunen sollten das vielmehr selbst entscheiden.
Herr Kollege Dr. Runge, Sie haben daran erinnert, dass sich Bayern im Jahr 2002 im Bundesrat gegen die Ausdehnung ausgesprochen habe. Wenn mein Gedächtnis nicht völlig trügt, haben wir damals keine Einwendungen gegen das Baurecht oder das Bauauftragsvergaberecht erhoben, sondern bei einem anderen Thema. Beim Bauauftragsrecht hätte ich es durchaus für sinnvoll gehalten, wenn jeder darauf verzichten würde, nicht nur die Kommunen und die öffentliche Hand. Eine zwangsweise Ausdehnung auf die Kommunen scheint mir nicht sinnvoll zu sein. Ich bitte deshalb um freundliche und wohlwollende Beratung, aber dann schließlich um die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Dann übernehmen wir diese Voten.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 15/6821) – Zweite Lesung –