Protokoll der Sitzung vom 15.02.2007

1. Gespräche über reine Parteiangelegenheiten sollten nicht in Räumen eines Ministeriums stattfi nden.

2. Die Fülle der erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen muss nicht zuletzt mit Blick auf die Handhabung in anderen Ministerien als überzogen angesehen werden. Nebentätigkeiten sollten sich im Zweifel auf Bereiche beschränken, die nicht Anlass zu Rechtfertigungsdebatten geben.

Teil C: Personalentwicklungspraxis innerhalb des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

1. Für ein Mitglied der Staatsregierung wäre es angemessen und geboten gewesen, das Gespräch mit einzelnen Schulleitern über Probleme bei der Einführung des G 8 von Anfang an in sachlicher und emotionsfreier Form zu führen.

2. Auch wenn die Anstellung einer persönlichen Referentin im Endergebnis den Vorschriften entsprechend abgewickelt werden konnte, wäre es angebracht und klüger gewesen, den vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen.

Teil D: Task Force Fußball-WM 2006

1. Der defi zitäre Kongress “Visions of Football” sowie das gesamte Sponsoring hierzu waren auf Arbeits- und Leiterebene zu optimistisch geplant. Eine engere und frühzeitigere Abstimmung mit der Fifa, den Bundesligavereinen und den Sponsoren hätte zu höheren Teilnehmerzahlen und besseren Einnahmen führen können.

2. Die gleichzeitige Tätigkeit des Leiters des Ministerbüros als Leiter der Geschäftsstelle der Task Force und zusätzlich als Vorsitzender eines privaten WM

Fördervereins hätte unterbleiben sollen, um von vornherein Interessenskonfl ikte zu vermeiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zu den einzelnen Bereichen:

1. Zur sogenannten Wahlfälscheraffäre: Zur Beurteilung der Gesamtsituation gehört ein kurzer Abriss der Vorgänge im Vorfeld der Wahlen vom 05.02.2003 im Ortsverband Perlach. Dort war im Jahre 2001 Heinrich Traublinger als Ortsvorsitzender von Matthias Pawlik abgelöst worden. Jetzt stellte sich Traublinger wieder zur Wahl, um seine Chancen für eine erneute Nominierung als Landtagskandidat zu wahren. Er hatte jedoch in Markus Blume einen Gegenkandidaten, der sich ebenfalls nach einer erfolgreichen Wahl Hoffnung auf eine Nominierung als Stimmkreiskandidat machte. Die Freunde Markus Blume, Rasso Graber, Christian Baretti und Matthias Pawlik, die sich noch 2001 gemeinsam für die Abwahl Heinrich Traublingers eingesetzt hatten, gerieten nunmehr in Streit. Während Rasso Graber, Christian Baretti und Matthias Pawlik eine Wiederwahl Heinrich Traublingers unterstützten, wollte Markus Blume in jedem Fall gegen ihn antreten. Alle Versuche von Monika Hohlmeier, zwischen den Parteien zu vermitteln, schlugen fehl. Zusätzlich wurden die Differenzen noch dadurch verstärkt, dass sich der Kreisvorsitzende Hans Podiuk nicht für Heinrich Traublinger aussprechen, sondern neutral bleiben wollte.

Da die Mehrheitsverhältnisse innerhalb des Ortsverbandes offensichtlich nicht klar waren, versuchten die Anhänger Heinrich Traublingers, zusätzlich Mitglieder zu gewinnen, die seine Wiederwahl unterstützen sollten. In dieser Phase brach bei der Gruppe um Rasso Graber und Christian Baretti altes Misstrauen gegenüber dem Führungsstil des damaligen Kreisvorsitzenden Hans Podiuk auf. Man befürchtete, die neu aufgenommen Mitglieder könnten, wie in anderen Fällen bereits geschehen, unter Hinweis auf notwendige Überprüfungen nicht in die beim Kreisverband geführte Mitgliederliste aufgenommen und dann folglich auch nicht zur Ortshauptversammlung am 05.02.2003 geladen werden. Christian Baretti kam deshalb auf die Idee, diese Aufnahmeanträge notariell beglaubigen zu lassen. Durch dieses Verfahren sollte gleichzeitig einem eventuellen Vorwurf begegnet werden, die Aufnahmedaten seien rückdatiert worden, um die zweimonatige Sperrfrist zu umgehen.

Eine Weiterleitung der Anträge an die Kreis- oder Bezirksgeschäftsstelle zur Aufnahme in die Mitgliederliste erfolgte nicht. Diese entsprach auch lediglich einer parteiinternen organisatorischen Regelung und war weder von der Satzung noch von anderen Rechtsvorschriften vorgeschrieben. In dieser Phase schalteten sich dann Oliver Melka und Maximilian Junker als Mitgliederwerber ein. Letzterer hatte gegenüber Christian Baretti erklärt, dass er viele Leute kennen würde, die gerne in die CSU einträten, manche aber nicht das Geld für die Mitgliedsbeiträge hätten. Im Verlauf der Mitgliederwerbeaktion kam es dann zu den vom Amtsgericht festgestellten Straftaten. Die notariellen Verbriefungen erfolgten in der Zeit vom 14. bis 28. November 2002. Alle Fälschungen von Aufnahmeanträgen lagen also in der Zeit vor deren notarieller Beurkundung.

Von den 34 neu geworbenen Mitgliedern nahmen 23 an der Wahl im Ortsverband Perlach teil. Sie gaben später gegenüber dem Bezirksverband eine schriftliche Erklärung ab, dass sie aus freiem Willen in die CSU eingetreten seien, ihre Stimme aus freien persönlichen Entscheidungen heraus und nicht aufgrund fi nanzieller Vorteile abgegeben hätten. Ein Parteischiedsgericht bestätigte die Gültigkeit der Wahlen. Eine Wahlfälschung fand somit de facto nicht statt, wohl aber gab es Fälschungen von Aufnahmeanträgen.

Vor diesem schwierigen Hintergrund war die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu sehen. Für den Untersuchungsausschuss war zweierlei unerlässlich:

Erstens waren die Zeugenbefragungen und Anhörungen mit Objektivität und großer Distanz zu den Personen durchzuführen.

Zweitens waren die Arbeit und die Feststellungen des Ausschusses streng am dem vom Parlament vorgegebenen Fragenkatalog auszurichten.

Denn der Auftrag lautete nicht, die Meinung der Ausschussmitglieder zu erkunden nach dem Motto: „Glauben Sie, dass Staatsministerin Monika Hohlmeier über die vom Gericht festgestellten Straftaten informiert war oder an ihnen beteiligt gewesen sein könnte?“

Der Auftrag lautete konkret: „Hatte die damalige Staatsministerin Monika Hohlmeier Kenntnis über Vorgänge, die Gegenstand strafrechtlicher Verfahren waren? Erfolgten diese Vorgänge auf ihre Anregung, auf ihr Verlangen oder mit ihrem Einverständnis?“

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten ihr Urteil bereits vor den ersten Zeugeneinvernahmen gefällt.

(Karin Radermacher (SPD): Na! Na! Na!)

Daran änderte sich auch nichts bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens. Im vorgelegten Minderheitenbericht vertritt die Opposition ebenfalls die Meinung, dass es eindeutige und belastbare Beweise gäbe, die deutlich machten, dass Frau Hohlmeier nicht Opfer, sondern bewusst und gezielt handelnde Täterin gewesen sei.

(Margarete Bause (GRÜNE): Die gibt es auch!)

Für ihre Behauptungen kann die Opposition jedoch keine belastbaren Fakten liefern; sie kommt über Unterstellungen und Vermutungen nicht hinaus. So fi nden sich in deren Bericht über 42-mal so schwammige Aussagen wie „es muss davon ausgegangen werden“, „es ist zu schließen“, „offenbar“, „es kann nicht ausgeschlossen werden“, „es ist nicht vorstellbar“, „vermutlich“ usw.

In unserem Rechtssystem ist jedoch als hohes Rechtsgut das Prinzip verankert, dass den Beschuldigten oder Angeklagten die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden müssen.

(Margarete Bause (GRÜNE): Wir sind aber kein Gericht!)

Das heißt, wenn ein klarer, auf Tatsachen beruhender Schuldnachweis nicht gelingt, gilt die Unschuldsvermutung, und zwar solange, als nicht das Gegenteil erwiesen ist. Dies gilt umso mehr, wenn eindeutigen Zeugenaussagen Mutmaßungen und Verdächtigungen entgegenstehen.

Zum Komplex der Mittäterschaft bzw. Mitwisserschaft wurden zuerst die Staatsanwälte und die Richterin der vorausgegangenen Strafverfahren gehört. Der leitende Oberstaatsanwalt Christan Schmidt-Sommerfeld als Behördenleiter gab dabei wörtlich zu Protokoll – ich zitiere:

Wir haben zu keinem Zeitpunkt Anhaltspunkte dafür gehabt, dass hier die Frau Staatsministerin in irgendeiner Form an strafbaren Handlungen beteiligt gewesen sein könnte.

Noch deutlicher wurde der leitende Staatsanwalt August Stern, der unmittelbar mit der konkreten Sachbearbeitung befasst war – ich zitiere wieder:

Wir haben aus den Zeugenvernehmungen keine Anhaltspunkte, dass Frau Hohlmeier wusste, dass Urkunden gefälscht, dass Urkunden unterdrückt wurden, ganz klar.

Und auf einen ausdrücklichen Vorhalt des Kollegen Pfaffmann bekräftigte der leitende Staatsanwalt August Stern seine Aussage und führte aus:

… es hat sich nichts ergeben in Richtung Fälschung. Es hat sich aus den Vernehmungen nichts ergeben, dass die Frau Staatsministerin irgendwas mit Fälschungen, dass sie da irgendwie Regie geführt hat oder irgendjemand angeleitet hätte oder irgendwas unterstützt hätte. Es hat sich nicht einmal ergeben, dass sie im Nachhinein irgendwo ihr Einverständnis oder was erklärt hätte, nichts, überhaupt nichts.

Diese Einschätzung der Staatsanwaltschaft wurde auch von anderen Zeugen im Untersuchungsausschuss bestätigt. So erklärte der Zeuge Rasso Graber auf die Frage, ob die strafrechtlich relevanten Vorgänge auf Anregung, Verlangen oder mit Einverständnis der damaligen Ministerin erfolgte:

Von Urkundenfälschungen kann sie meines Wissens oder meines Erachtens nichts gewusst haben. Ich wusste selbst davon bis zu einem ganz späten Zeitpunkt nichts davon.

Und Christian Baretti antwortete auf die Frage, warum erst im Januar 2003 mit Monika Hohlmeier über die zurückgehaltenen Anträge geredet worden sei:

Das hatte einen Grund. Wir wollten den Kreis derer, die davon wissen, eher gering halten – aus verständlichen Gründen. Ich hatte das Gefühl, Monika Hohlmeier hat sehr lange versucht, zwischen Podiuk und uns zu vermitteln. Ich hatte die Angst, dass sie zuviel erzählt.

Nicht einmal Maximilian Junker behauptete, dass Monika Hohlmeier vor den notariellen Beurkundungen etwas von den strafrechtlichen Vorgängen gewusst oder diese sogar aktiv unterstützt hätte.

Einen besonderen Aufklärungsbedarf erforderte auch die im Untersuchungsausschuss gestellte Frage, ob die Berichte zuträfen, wonach Rechtsanwalt Dr. Eberhard Gloning behauptet hätte, dass die Wahlmanipulationen mit dem Einverständnis von Monika Hohlmeier erfolgt seien. Nach eingehender Erörterung dieses Vorgangs erklärte Rechtsanwalt Dr. Gloning „Sie können daraus schließen, dass sie es nicht gewusst hat.“

Zusammenfassend darf ich deshalb feststellen, dass aufgrund der Zeugeneinvernahme weder die Staatsanwaltschaft noch einer der Zeugen erklärte, dass Monika Hohlmeier Kenntnis über strafrechtliche Vorgänge hatte oder gar diese Vorgänge auf ihre Anregung hin, auf ihr Verlangen oder mit ihrem Einverständnis erfolgten. Wer etwas anderes behauptet, den bitte ich, mir die entsprechenden Beweise vorzulegen.

Jetzt zur Frage, ob Monika Hohlmeier von Anfang an von so genannten Mitgliederkäufen und den Versuchen, ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zu erreichen, gewusst hat. Hierzu erklärte der leitende Oberstaatsanwaltschaft Christian Schmidt-Sommerfeld als erster Zeuge, dass Monika Hohlmeier davon wohl Kenntnis gehabt haben muss, wenn man dem Zeugen Junker glaubt. Und zur gleichen Frage erklärte der leitende Staatsanwalt August Stern:

Also, einer der wichtigsten Zeugen ist der Herr Junker, und der Herr Junker, …, da gibt es ein Telefonat, das, behauptet Junker, er hätte das mitgehört, ein Telefonat zwischen dem Haedke und der Frau Staatsministerin Hohlmeier. In diesem Telefonat sei es, oder aus dem Telefonat hat man entnehmen können, dass die Frau Hohlmeier was weiß über gekaufte Mitglieder. Das ist aber alles Wissen Junker, und inwieweit das richtig ist, ist eine ganz andere Frage.

Die Zeugin Petra Axhausen, die Richterin in den vorausgegangenen Strafprozessen, sagte zu den Aussagen des Herrn Junker:

Er hat dazu weiter gesagt, dass er aufgrund dessen, was er da gehört hat,

gemeint ist das angeblich mitgehörte Telefonat zwischen Monika Hohlmeier und Joachim Haedke –

der Auffassung gewesen ist, dass Frau Hohlmeier die „Dirigentin“ von diesem Ganzen gewesen sein soll.

Auf Nachfrage, ob Monika Hohlmeier von Anfang an informiert gewesen sei, sagt die Richterin Petra Axhausen:

Das habe ich vorher gesagt, das ergibt sich nur aus der Aussage Junker, nur über drei Ecken.

Obwohl im Strafverfahren 46 Zeugen gehört und eine Unmenge von Urkunden in Augenschein genommen wurden, konnten Maximilian Junkers Behauptungen durch keinerlei belastbare Fakten erhärtet werden. Seine Aussagen und Wertungen stützte er vor allem auf das bereits erwähnte Telefonat, das er in der Wohnung von Joachim Haedke mitgehört haben will. Haedke soll dabei mit Monika Hohlmeier über Mitgliederkäufe gesprochen haben. In Anschluss an dieses Telefonat sei es dann zu einer Geldübergabe durch den später erschienenen Curt Niklas gekommen.

Bei seiner polizeilichen Vernehmung schilderte Junker den Ablauf des Telefonats so:

Als ich bei ihm war