Verboten sind die aus der natürlichen Pfl anze hergestellten Medikamente, die jahrtausendelang ein sehr bewährtes Schmerzmittel waren. Die Monatspackung von dem zugelassenen halbsynthetisch hergestellten Medikament Dronabinol kostet 400 Euro. Die Krankenkassen zahlen sie zum Teil, aber nicht immer. Die armen Leute können dieses Medikament nicht genießen. Ein ganz synthetisch hergestelltes Medikament aus den USA kostet sogar das Doppelte. Dieses wird von den Krankenkassen gar nicht bezahlt. Wieder sind es die Armen, die auf der Strecke bleiben, weil sie diese Medikamente nicht bekommen.
Jahrtausendelang wurde diese Heilpfl anze verordnet. Bei uns wurde sie im Zuge der pharmazeutischen Herstellung und von drogenpolitischen Maßnahmen verboten. Allerdings machen immer mehr Regierungen dieses Verbot rückgängig. Ich hoffe, dass die Mehrheit dieses Hauses ebenfalls zu dieser Stellungnahme kommen wird.
Der Landesgesundheitsrat wird umstrukturiert. Auch die Patienten und die Naturheilkundler werden künftig eine Stimme haben. Viele der naturheilkundlich praktizierenden Ärzte hoffen, dass die natürlichen Cannabisprodukte zugelassen werden. Prof. Dr. Hahn, der Vorsitzende des Landesgesundheitsrats, hat auf meine Anregung hin reagiert und einen der Ärzte eingeladen, die für die Schließung der Lücke im Gesetz eintreten. Manche Leute zeigen sich selbst an, weil sie auf dem Balkon Cannabis anbauen, was immer zum Freispruch führt. Dies ist weder für die Patienten noch für die behandelnden Ärzte eine Lösung.
Es dürfen nicht wieder die Armen die Dummen sein; deshalb muss Cannabis unter ärztlicher Aufsicht verordnet werden können. Die Behauptung, dass dann jeder Cannabis konsumieren könnte, stimmt nicht.
Ich möchte ein paar Schmerzzustände benennen, bei denen Cannabis fabelhaft hilft: bei Nervenschädigungen, neuropathischen Schmerzen, Kopfschmerzen, Migräne, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Arthritis, Hepatitis C, bei Ekel vor der Nahrung bei Morbus Alzheimer, Glaukom und gegen Appetitlosigkeit bei Aids und Krebs, ohne dass im Vergleich zu anderen Mitteln schlimme Ne
benwirkungen auftreten. Diese wunderbare alte Heilpfl anze sollte wieder zugelassen und unter ärztlicher Aufsicht genutzt werden.
Ich würde mich freuen, wenn wir die Zustimmung derjenigen erreichen könnten, die bisher abgelehnt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Cannabis soll, wie im Antrag formuliert, zur medizinischen Verwendung für schwerstkranke Patientinnen und Patienten eingesetzt werden können. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wäre dafür zunächst die Veränderung des Betäubungsmittelgesetzes nötig, da Cannabis ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel ist.
Für diesen Antrag besteht allerdings keine Notwendigkeit. Wir werden deshalb der Bayerischen Staatsregierung nicht nahelegen, sich im Bundesrat für die medizinische Verwendung von Cannabis-Präparaten einzusetzen. Die Gründe dafür sind:
Erstens. Sie sagen in Ihrer Antragsbegründung, dass Cannabis für eine wirkungsvolle Schmerztherapie gebraucht werde. Wie Sie wissen, liegt mit dem WHO-Stufenschema Schmerztherapie ein ausgereiftes Instrument zur Schmerztherapie vor. In modernen Schmerztherapieeinrichtungen werden ausgezeichnete Schmerzmittel eingesetzt, die alle Schmerzzustände adäquat bewältigen können. Bei der Verwendung von pharmazeutisch ausgereiften Medikamenten ist zum Beispiel die ausreichende Sicherheit der Dosierung gewährleistet. Dies ist besonders bei schwerstkranken Patienten wichtig. Bei Cannabis-Produkten kann dies aufgrund des unbekannten Wirkstoffgehalts nicht sichergestellt werden, geschweige denn die gezielte Steuerung des Wirkstoffs beim Einsatz in einer Therapie. Gerade in der Schmerztherapie und der Palliativmedizin ist es sinnvoll, genau bekannte Wirkstoffgruppen zu verwenden anstatt Naturprodukte. In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir bitte darauf hinzuweisen, dass der Einsatz von Cannabis-Präparaten in verschiedenen wissenschaftlichen Studien untersucht wurde, bislang aber noch Defi zite im Bereich der Wirksamkeit zeigt, gemessen an den in der EU relevanten Anforderungen an die Zulassung als Arzneimittel.
Zweiter Grund: Zudem stimmt das Argument in Ihrer Begründung nicht, dass die derzeitige Rechtslage unklar sei. Eine Änderung der gesetzlichen Situation ist nicht notwendig, da die Verabreichung von Cannabis-Präparaten in bestimmten Fällen und unter klar defi nierten Indikationen sehr wohl möglich ist, zum Beispiel bei speziell lebensbedrohlichen Krankheitsbildern. Dazu liegt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 vor. Sie lässt die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Absatz 2 des
Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit dieser Thematik bereits beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass selbstverständlich auf Antragstellung Cannabis als ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel in einem speziellen Fall verwendet werden darf. Siehe dazu die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgit Bender, Elisabeth Scharfenberg und weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Bundestagsdrucksache 16/3040 und die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/3393.
Dritter Grund: Die von Ihnen in Ihrem Antrag beschriebene Problematik ist außerdem gesundheitspolitisch ein marginales Problem, wie die folgenden Zahlen belegen. Im Jahr 2004 wurden bundesweit lediglich sieben Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu therapeutischen Zwecken gestellt. 2005 waren es 15 Anträge.
Viertens. Als Ärztin gebe ich Ihnen zur Antragstellung zusätzlich zu bedenken: Cannabis ist eine Substanz mit einem erheblich gesundheitsschädlichen Potenzial.
Im Gegensatz zu Alkohol und Nikotin sind die Mechanismen der Schädigung für den Anwender aber weit weniger offensichtlich.
Aus diesem Grund ist es in nur ganz wenigen Ausnahmefällen vertretbar, damit eine Therapie durchzuführen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass alles dafür spricht, im medizinischen Bereich die aktuelle Regelung für die Verwendung von Cannabis beizubehalten. Daher stimmt die CSU-Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zu.
Frau Kollegin Huml, Sie haben leider nicht zugehört. Sie haben Ihre vorgefertigte Meinung wiedergegeben. Ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, dass Ärzte Cannabis-Produkte verordnen dürfen, es sich aber um halbsynthetische und synthetische Produkte handelt. Die Monatspackung des synthetischen Produkts kostet 400 Euro und wird in Ausnahmefällen von den Krankenkassen gezahlt, das synthetische Produkt aus den USA kostet 700 Euro und wird von den Krankenkassen gar nicht bezahlt. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Armen, die sich die Medikamente nicht leisten können.
Das ist richtig. In der Begründung zum Antrag geht es um die synthetischen Medikamente. Im Antrag wird nicht unterschieden.
Als nächste Rednerin darf ich Frau Kollegin Sonnenholzner ans Rednerpult bitten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Huml, die Tatsache, dass es sich um ein marginales Problem handelt, dürfte uns nicht daran hindern, uns mit der gebotenen Ernsthaftigkeit mit diesem Problem zu beschäftigen.
Die Zahl der Anträge ist für mich auch kein Parameter dafür, wie hoch der Bedarf ist. Anträge werden natürlich nur gestellt, wenn mit den Patienten oder Patientinnen vorher abgesprochen worden ist, ob sie bereit sind, die Kosten zu tragen. Das ist nämlich der Knackpunkt. Nachdem Dronabinol – und nur davon reden wir hier – sehr teuer ist, ist auch die Zahl der Anträge limitiert.
Frau Kollegin Rütting, die von Ihnen gestreiften Fragen des Hanfanbaus werde ich hier, so schwer es mir fällt, nicht behandeln. Auch diese Fragen haben mit diesem Antrag nur marginal zu tun.
Nicht richtig ist Ihre pauschale Äußerung, es gebe sehr viele Erkrankungen, bei denen die Wirksamkeit dieses Mittels nachgewiesen ist. Frau Kollegin Huml, es gibt in der Tat valide medizinische Studien, die sehr wohl beweisen, dass es vier strenge Indikationen gibt, bei denen diese Substanz sinnvoll zum Nutzen der Patienten angewendet werden kann. In diesen Fällen ist auch wissenschaftlich bewiesen, dass es so ist, und in diesen Fällen kann dieses Medikament in der Tat legal verordnet werden. Es ist nur nicht erstattungsfähig. Das ist der Knackpunkt. Dafür hilft dieser Antrag aber auch nicht.
Um dieses Medikament bei den vier Indikationen erstattet zu bekommen, muss der therapeutische Nutzen dieser Substanz durch den Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt werden. Ich habe deswegen schon mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss Kontakt aufgenommen, und ich hoffe, dass wir es auf diesem Wege schaffen; denn das wollen auch die Palliativmediziner und die Schmerztherapeuten, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Eine Verordnung für alle Indikationen kann aber mit Sicherheit nicht das Ziel sein, Frau Rütting, weder gesundheitspolitisch noch landwirtschaftspoli
tisch. Deswegen werden wir diesem Antrag, der nicht hilft, das bestehende Problem zu lösen, nicht zustimmen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die SPD-Fraktion und die CSU-Fraktion. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend Tempolimit auf Autobahnen auf Drucksache 15/7238 bekannt geben. Mit Ja haben 15 Mitglieder gestimmt, mit Nein 111. Es gab drei Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag des Abg. Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD) Bessere Bildung auch bei sinkenden Schülerzahlen (Drs. 15/7523)
Ich eröffne die Aussprache und darf dazu Herrn Kollegen Strobl als erstem Redner das Wort erteilen. Fünf Minuten pro Fraktion wurden vereinbart.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsache ist, dass unser Bildungssystem chronisch unterfi nanziert ist. In den vergangenen Jahren haben sich die Lern- und Arbeitsbedingungen an allen Schulen kontinuierlich verschlechtert. Die Unterrichtsausfälle bewegen sich auf hohem Niveau. Wir bekommen immer wieder diese Rückmeldungen. Angesichts dieser Situation stimme ich mit dem Präsidenten des BLLV, Herrn Albin Dannhäuser, überein, welcher vor kurzem erklärte, man solle lieber heute investieren als später reparieren.