Barbara Rütting
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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die erste Demo, an der ich teilnahm, fand vor genau 50 Jahren statt, vor einem halben Jahrhundert. Es war hier in München und es ging gegen die Wiederbewaffnung Deutschlands. Ich befand mich plötzlich in einem Pulk von Teilnehmern, die schrieen: Ho, Ho, Ho Chi Minh, hängt Johnson auf! Damit war der amerikanische Präsident gemeint. Ich wollte dem Verfassungsschutz, der uns begleitete, sagen, Moment, ich will nicht, dass Johnson aufgehängt wird, sondern ich will, dass Deutschland nicht wiederbewaffnet wird. Die Demokratie hat so etwas damals ausgehalten.
Und das muss eine Demokratie auch heute aushalten.
Die nächste Demo, an der ich teilnahm, fand vor einem viertel Jahrhundert statt. Da habe ich mich in Berlin vor dem Scheringkonzern angekettet, um gegen Tierversuche zu protestieren. Auch das hat die Demokratie ausgehalten.
Wir wurden festgenommen, dann aber wieder freigelassen.
Dann folgten Wackersdorf –auch Herr Schindler war dabei – und Mutlangen. Auch da wurde ich zusammen mit anderen Blockierern festgenommen. Es waren dabei Petra Kelly, Bastian, Eppler, Heinrich Böll. Bei dieser sogenannten Prominentenblockade wurden die Prominenten ganz angenehm behandelt und schnell wieder freigelassen, aber die anderen „normalen“ Demonstranten wurden so schikaniert, dass von einem bisher als fabelhaft geltenden Versammlungsrecht überhaupt keine Rede sein kann. Ich komme darauf noch zurück.
Das bisherige, 1953 in Kraft getretene Versammlungsrecht war schon sehr fragwürdig, das aber, was nun kommt, wird noch fragwürdiger. So etwas darf einfach nicht geschehen.
Jemand wirft mir ein Päckchen Tabak zu. Jeder von uns bewacht von „seinem“ Polizisten, junge nette Leute zumeist, die teilweise vor Angst zittern, fahren wir nach Straßdorf. Dort werden üblicherweise die Personalien aufgenommen, dann lässt man die Demonstranten wieder frei. Aber diesmal, in Straßdorf angekommen, dauert es endlos, bis alle erfasst sind. Gespräche mit den Polizisten. „Meinem“ wird schlecht beim Autofahren und eigentlich hätte er gern diesen schönen Pfingstsonntag bei seiner Freundin in München verbracht. Einige sind ziemlich unverhohlen auf unserer Seite, besonders die jungen, andere, meist die älteren, kommen mit den alten Sprüchen: „Geht doch nach drüben, in den Osten.“
Volker aus Tübingen ist schon siebenmal festgenommen worden (ihm galt der Tabak). Er und ein Freund haben einen offenen Brief an Bundeskanzler Kohl verfasst, den wir für die Rechtfertigung unseres Tuns zu verwenden beschließen. Viele sind schon mehrmals festgenommen worden, sprechen in Termini wie: Hab überlegt, ob ich mir heute oder morgen eine Festnahme leiste – geben ihren letzten Groschen und letzten Knopf, damit dieser Wahnsinn endlich ein Ende findet. Auch Praktisches wird diskutiert: Wegen Nötigung kann die zweite Gruppe, zu der zum Beispiel Tina und ich gehörten, gar nicht bestraft werden, da kein Fahrzeug behindert wurde – man kann uns höchstens wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz belangen.
Einer zitiert aus dem kürzlich im „Spiegel“ veröffentlichten Artikel des Verteidigungsministers Wörner. Da steht es nämlich endlich mal schwarz auf weiß, ausgesprochen von Regierungsseite: „Die Pershing IST eine Erstschlagwaffe … aber das Bündnis kann weder – wie von der SPD gefordert – auf die Konzeption der nuklearen Abschreckung noch auf die Androhung des nuklearen Ersteinsatzes verzichten.“ Die Richter sehen das Problem der gewaltfreien Blockade offensichtlich auch unterschiedlich. Wenn das Horten von atomaren, biologischen und chemischen Waffen in der BRD gegen das Grundgesetz verstößt, dann haben wir, wie der Rechtswissenschaftler Prof. Küchenhoff sagt, recht, dass wir mit diesen gewaltfreien Blockaden verfassungswidriger Todeswaffen aktiven Verfassungsschutz betreiben.“
Tatsächlich sind wir hinterher freigesprochen worden. Vom Gericht wurde bescheinigt, wir hätten aktiven Verfassungsschutz betrieben.
„Die Regierung ist demokratisch gewählt, ihr seid in der Minderheit“, meint wieder ein Polizist, „wie kommt ihr dazu, der Mehrheit euren Willen aufzuzwingen?“ Darauf einer von uns: „Die Regierung ist aber nicht gewählt worden, weil die Leute so sehnsüchtig die Pershing wollten, sondern weil ihnen versprochen wurde, dass die Arbeitslosigkeit aufhört.“
„Warten Sie mal die nächste Wahl ab, da gibt es eine grün-rote Koalition!“ rutscht es mir heraus. (Schöner Ver- sprecher, grün an erster Stelle!) „Die Menschen fangen an, aufzuwachen, sie werden sich diese lebensfeindliche Politik nicht länger gefallen lassen!“ Zu meinem 50. Geburtstag hat mir Helmut Kohl ein Glückwunschtelegramm geschickt: Mit Dank für viele schöne Filme … Ich muss lachen. Zu meinem 60. wird er mir wohl nicht gratulieren.
Wer kapiert denn überhaupt noch, dass man die Welt 16mal in die Luft sprengen könnte, so viele Waffen sind vorhanden…
Ja, Wut auf die Freunde zu Hause (wen von ihnen werde ich in Zukunft überhaupt noch zu meinen Freunden zählen wollen?), Zorn auf diese Bequemlinge, die immer nur quatschen, quatschen, intellektuelle Reden schwingen und gemütlich Pfingsten feiern, während die Leute hier sich verbluten.
Wenn jeder dieser Stammtischredner wenigstens einmal im Jahr nach Mutlangen ginge …
Um vier Uhr ist eine Blockade vor der Bismarck-Kaserne geplant, berichten neu Hinzugekommene.
Kurz nach 16 Uhr an der Bismarck-Kaserne. Tina und ich setzen uns zu der Gruppe, die bereits die Zufahrt blockiert. Nach ein paar Minuten will ein Fahrzeug heraus. Erste Aufforderung der Polizei über Megafon, die Straße zu räumen, dann die zweite, die dritte – die Gruppe bleibt sitzen.
Wir singen: „Gegen die Raketen hier im Land, schließt euch fest zusammen, wehrt euch, leistet Widerstand“, immer wieder von vorn. Die ersten werden weggetragen. Da ich mir vorgenommen habe, den Polizisten die Mühe zu ersparen und freiwillig mitzugehen, wenn die Reihe an mich kommt, hat das zur Folge, dass ich nur zur Seite gestoßen werde. Ebenso ergeht es Tina. Das Fahrzeug fährt durch. Sofort setzen sich die nicht Weggetragenen wieder hin, neue kommen hinzu. Obwohl jetzt aber gar kein Fahrzeug herein- oder heraus will, verkündet ein Uniformierter über Megaphon: Auflage der Stadt Schwäbisch Gmünd, wir hätten die Zufahrt zu räumen, andernfalls würden Wasserwerfer eingesetzt.
Tina und ich sitzen jetzt ganz vorn. Ein Junge aus der Gruppe sagt: „Ich weiß nicht, Wasserwerfer, davor habe ich Angst, sollen wir nicht …“ jetzt geht aber alles so schnell, dass ich nicht einmal rekonstruieren kann, wie es dazu kommt: Plötzlich singen wir wieder, lauter und lauter, sodass ich nicht einmal die Durchsagen mehr höre, sondern nur noch diesen immer wiederholten Gesang: „Gegen die Raketen hier im Land, schließt euch fest zusammen, wehrt euch, leistet Widerstand …“ Die Umstehenden, Hunderte, singen und klatschen mit, dieser Gesang macht so stark, dass ich gar keine Angst mehr habe, der Wasserwerfer steht da, die Video-Kamera der Polizei läuft, ich halte mein Pappschild vor mir: „Bruder Polizist, Bruder Bundeskanzler, ich sitze hier auch für dich und deine Kinder“, wir singen und singen, laut und ruhig immer wieder von vorn den gleichen Text.
Der Wasserwerfer wird nicht eingesetzt. Stattdessen greifen uns die Polizisten. Ich erklärte „meinem“, dass ich gehen, ihm das Wegtragen ersparen will. Wir werden in die bereitstehenden Polizeiwagen geführt, jeder fotografiert, die Zurückgebliebenen winken, viele durchaus nicht junge Gesichter, viele lila Halstücher vom Kirchentag „Umkehr zum Leben – die Zeit ist da für ein NEIN ohne jedes Ja zu Massenvernichtungswaffen…“
Ich habe eine Einzelzelle. Als alle drin sind, fährt das Auto los. Durch das Gitter in der Tür höre ich einen Polizisten zu mir sagen: „Und Sie habe ich einmal verehrt!“. Wir fahren und fahren. Einige lachen, andere singen, dann ruft einer: „He Leute, die bringen uns woanders hin, nach Aalen vielleicht oder nach Ulm!“
Ich muss an Festungen denken, an Eingesperrtsein ein Leben lang, an Stammheim. Einen Augenblick lang überkommt mich Angst. „Barbara, sieh mal die schönen Blumen draußen!“ ruft Tina ein paar Zellen weiter. Ich versuche, alles ruhig und bewusst wahrzunehmen, die grünen Wiesen draußen, die schwäbischen Dörfchen, die wir durchqueren, blitzblank, aber wie ausgestorben. Wo sind die Leute bloß? Sitzen sie alle vor dem Fernseher und schauen den ‚Blauen Bock’ an oder ‚Dalli-dalli’? Die wenigen Sichtbaren starren verdutzt unserem Polizeitross nach. Die Zeit erscheint endlos. In einem Dorf halten wir schließlich an, werden in eine Halle gesperrt, die hohen Eisentüren von außen verriegelt.
So, das war das angeblich fabelhafte Demonstrationsgesetz, das Sie noch verschärfen wollen. Stellen Sie sich vor, was dann erst mit Demonstranten passieren wird!
Frau Präsidentin, einen Satz noch.
Gefragt, was die Leute denn von den Pershings und unserer Aktion halten, wieder die ewig gleiche ausweichende Antwort: Die da oben machen ja doch, was sie wollen. Wir als Bürger haben ja doch keine Rechte.
Damit die Bürger und Bürgerinnen die Rechte, die sie ja auch als Demonstranten haben, auch wahrnehmen dürfen, lehnen wir Ihr Gesetz ab. Herr Dr. Beckstein, ich hoffe, ich habe Sie überzeugt. Herr Kupka, danke schön, dass Sie doch noch ruhig waren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Zimmermann, die Erkenntnisse, die gewonnen wurden, hätte man schon gewinnen können, bevor der Gesetzentwurf der CSU vorgelegt wurde. Ich erinnere daran, dass wir GRÜNEN den ersten und strengsten Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt haben. Hätten Sie diesem Gesetzentwurf zugestimmt, wäre das Debakel mit den Raucherclubs und den anderen Schlupflöchern gar nicht entstanden.
Wir haben einen Gesetzentwurf ohne Wenn und Aber vorgelegt. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, hat sich dafür ausgesprochen, Ausnahmeregelungen beim Nichtraucherschutz in Gaststätten zu streichen. Als Folge der Sonderregelungen entstünden Wettbewerbsverzerrungen und finanzielle Nachteile, da gerade die Kleingastronomie keine Möglichkeit zur Einrichtung von eigenen Raucherräumen habe. Zudem sind die kürzlich gefällten Gerichtsurteile gegen Rauchverbote in Gastronomiebetrieben, zum Beispiel im Land Rheinland-Pfalz, im Wesentlichen auf die gesetzlichen Ausnahmeregelungen zurückzuführen. Durch diese Ausnahmeregelungen wurde die Misere verursacht.
Das Ganze ist einfach absurd. Die „Abendzeitung“ berichtete unter der Überschrift „Nichtraucherzonen auf dem Oktoberfest“, dass auf dem Oktoberfest heuer doch nicht so viel wie erhofft oder befürchtet geraucht würde. In den Zelten der kleinen Wiesnwirte werde es zwar nicht, wie irrtümlich berichtet, ein komplettes Rauchverbot geben, dafür wollten die Gastronomen wie im vergangenen Jahr in ihren Betrieben werktags bis 18 Uhr spezielle Zonen einrichten, in denen das Rauchen verboten sei. Lediglich in den Abendstunden, an Feiertagen und am Wochenende dürfe dann in dem gesamten Betrieb geraucht werden. In den anderen Zelten könne dagegen heuer ein letztes Mal nach Herzenslust gequalmt werden. Diese Regelung ist doch absolut absurd.
Ich höre immer wieder von Nichtrauchern, die nicht mehr in ihre Kneipe gehen können, es sei denn, dass sie Mitglied in Raucherclubs würden. Diese Auswüchse sind dadurch entstanden, dass Sie diese ganzen Ausnahmeregelungen zugelassen haben. In wenigen Wochen entstanden in Bayern 1500 Raucherclubs, die helfen, das Gesetz zu umgehen. Das ist absurd. Dabei befürworten 80 % der Bevölkerung ein striktes Rauchverbot. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist immer wieder auf die Schädlichkeit des Passivrauchens hin, dem die Beschäftigten in der nicht rauchfreien Gastronomie ausgesetzt sind.
Ich habe als Sprecherin der GRÜNEN für Verbraucherschutz Hunderte von Mails erhalten, die uns ermutigen, an unserem strengen Kurs festzuhalten. Ich wiederhole: Es geht nicht um die Diskriminierung der Raucher, sondern um den Schutz der Nichtraucher. Anscheinend wird
reits sehr viel früher Rauchverbote in den Behörden und im Rathaus eingeführt wurden. Damals hat die Mehrheitsfraktion hier noch gar nicht über dieses Thema nachgedacht.
Dass dies nicht geschieht, ist ein Zeichen dafür, dass es die Staatsregierung mit dem Nichtraucherschutz in diesem Land nicht ernst meint. Ansonsten hätten Sie die Ausnahmen für die Gastronomie nicht zugelassen. Diese Ausnahmen haben dazu geführt, dass jetzt keine Handhabe besteht, im Falle solcher Ausnahmen einzugreifen.
Sie behaupten in diesem Gesetzentwurf – das nehmen wir auch ernst –, dass die Rettungswege versperrt würden. Das wird aber nicht nur im Jahr 2008 der Fall sein. Deshalb liegt der Verdacht nahe, dass Sie hier lediglich ein Oktoberfestgesetz verabschieden wollen. Am Wahlsonntag wird das Wetter wie an allen Wiesnsonntagen schön sein. Sie wollen lediglich die Wählerinnen und Wähler, die nicht schon um 11 Uhr zum Wählen gegangen sind, sondern erst um 17.45 Uhr zur Wahl gehen, nicht gegen sich aufbringen, weil diese auf dem Oktoberfest nicht rauchen durften. Diese Bedenken verstehe ich gar nicht, weil die von Ihnen angesprochene Großveranstaltung der Nichtraucheraktivisten nur 300 Menschen auf die Theresienwiese gebracht hat.
Wenn Sie tatsächlich etwas für die Sicherheit der Menschen auf dem Oktoberfest tun wollen, sollten Sie sich Gedanken über den exzessiven Alkoholkonsum auf dieser Veranstaltung machen. Das gilt auch für alle anderen Veranstaltungen dieser Art. Die Sicherheit wird nämlich von denjenigen beeinträchtigt, die unter dem Einfluss massiver Alkoholmengen Verkehrs- und Gewaltdelikte begehen. Das ist das eigentliche Problem.
Das ist vollkommener Blödsinn. Sehen Sie sich einmal die Polizeistatistik an und sprechen Sie mit den Leuten, die mit diesem Problem konfrontiert sind. Zahlreiche Delikte am Rande des Oktoberfests werden von Leuten begangen, die unter Einfluss großer Alkoholmengen stehen.
Herr Kollege, beruhigen Sie sich. Ich bin schon am Ende. Wir werden diesem Gesetzentwurf, weil er vordergründig und durchsichtig darauf abzielt, Ihre eigenen Interessen und nicht diejenigen der Bevölkerung durchzusetzen, nicht zustimmen. Die SPD-Fraktion wird dies mit großer Geschlossenheit tun.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade einen schönen Spruch gelesen: „Die größte Errungenschaft der Demokratie ist der Kompromiss.“ Auf einen solchen Kompromiss hoffe ich heute in Bezug auf unseren Antrag betreffend die Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes, obwohl meine bisherigen Erfahrungen im Landtag mir kaum noch Illusionen gelassen haben, dass die Diskussionen in den Ausschüssen wirklich zu Kompromissen führen.
Die CSU hat, wie Sie wissen, unseren Antrag abgelehnt; die SPD hat sich enthalten – bisher. Immerhin haben Sie, Herr Minister Miller, Entgegenkommen signalisiert und Sie, Herr Professor Vocke, zumindest Gesprächsbereitschaft. Darauf warte ich immer noch. Im Umweltausschuss hat Kollegin Biedefeld als Einzige ihrer Fraktion – die sich enthalten hat – für unseren Antrag gestimmt. Das hat mich sehr gefreut.
Worum geht es? – Noch immer werden jährlich auch nicht wildernde Hunde und Katzen von Jägern abgeschossen. Sogar der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes spricht von Hunderttausenden und verlangt eine Reform des Bundesjagdgesetzes. Die Jagdbehörde weigert sich – für uns unverständlicherweise – genaue Zahlen zu nennen, was auch bei Herrn Kaul im Umweltausschuss auf Unverständnis stieß. In Ihren Argumenten, Herr Minister Miller, habe ich einen Widerspruch bemerkt. Sie sagten, die Bestandsaufnahme der Abschüsse von Hunden und Katzen bedeute zuviel Bürokratie. Wenn es wirklich nur wenige sind, wie von der Jägerschaft behauptet, kann von Bürokratieaufwand eigentlich keine Rede sein. Oder sind es doch so viele, dass Sie sie nicht nennen wollen? Bei den jährlich fünf Millionen getöteter bejagbarer Tiere bereitet die Aufl istung offensichtlich auch kein Problem.
Unser Gesetzentwurf schlägt also vor: dass Hunde von Jagdschutzberechtigten nur dann erschossen werden dürfen, wenn sie tatsächlich beim Wildern angetroffen werden, dass Katzen nur dann erschossen werden dürfen, wenn sie mehr als 1000 Meter vom nächsten Gehöft entfernt beim Wildern angetroffen werden. Zurzeit sind es gerade mal 300 Meter. Das ist für eine Katze zu wenig. Sie geht weiter und sitzt vielleicht 500 Meter von einem Gehöft entfernt vor einem Mauseloch, wartet auf die Maus und kann trotzdem abgeschossen werden. Für die geschossenen Hunde und Katzen soll eine Meldepfl icht bei der unteren Jagdbehörde eingeführt werden. Schließlich sollen die in Fallen gefangenen Hunde und Katzen nicht getötet werden, sondern dem Eigentümer bzw. dem zuständigen Tierheim übergeben werden. Das kann nicht so problematisch sein.
Das Fehlverhalten von Hundebesitzern ist eindeutig mit entsprechenden Paragraphen zur Schadensersatzpfl icht und zur Jagdwilderei geregelt. Das wollte ich ausdrücklich betonen, weil immer wieder anderes behauptet wird.
Wenn sich der Tierschutz auch einsetzt, freue ich mich darüber. Das hilft aber nichts. Es ist in den Gesprächen auch gesagt worden, man sollte die Leute aus dem Tierschutzverein ausschließen. Ich habe mir die Zahlen angesehen. Wir haben 120 000 Mitglieder im Tierschutzverein. Wir haben aber 5,7 Millionen Hunde. Die 5,7 Millionen Hundehalter sind aber nicht alle im Tierschutz, folglich kann man sie gar nicht aus dem Tierschutzverein hinauswerfen.
Wir müssen eine realistische Politik betreiben. Wir haben einen sehr scharfen und stringenten Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetzes. Der bietet im Moment ausreichend Schutz. Deswegen beantrage ich, dass Ihr Gesetzentwurf abgelehnt wird.
Herr Professor Vocke, Sie sagen auch immer das gleiche, Sie sagen immer, wir würden den Tierschutz teilen, das stimmt doch nicht. Ich habe ausdrücklich auf die Paragrafen verwiesen, nach denen Tierhalter belangt werden können, wenn sie falsch handeln. Ich sage doch nicht, dass das Reh erst gerissen werden muss, damit der Hund erschossen werden darf. Sie lesen unseren Entwurf nicht richtig durch. Sie haben nicht gesagt, warum Sie gegen eine Meldepfl icht sind. Wenn so wenige Tiere erschossen werden, kann man sie doch melden und es den Besitzern kundtun.
Außerdem werden in den Mägen von Katzen zu 80% Mäuse gefunden. Sie stellen es immer so dar, als würden wir uns nur um die Haustiere kümmern. Ich will auch nicht, dass mein Hund ein Reh reißt. Ich bitte wirklich, das zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Minister Miller und Herr Professor Vocke, das angekündigte Entgegenkommen Ihrerseits vermisse ich immer noch. Ich sehe überhaupt keinen Schritt, den Sie uns entgegenkämen. Wir kommen entgegen, Sie aber nicht.
Noch einmal: Auch für uns ist der Tierschutz unteilbar. Es geht uns nicht nur um die Haustiere, die Hunde und Katzen.
beschluss wartet, um ihn umzusetzen. So gesehen war Ihre Aussage, Sie hätten sich erkundigt und es sei nichts geplant, ein netter Versuch. Sie haben offenbar irgendjemand auf der Straße gefragt, ich weiß nicht wen; Sie haben aber nicht die gefragt, die es angeht. Den Regierungspräsidenten geht es nichts an, wenn Sie beabsichtigen, den auch wieder zu zitieren. Der kann das Gesetz nicht machen. Auch in Baden-Württemberg beschließt der Landtag die Gesetze. Dieser Versuch ist gescheitert. Es bringt also nichts, heute wieder zu sagen, die anderen Länder wüssten nichts davon. Die anderen Länder warten ganz konkret auf uns. Das sind die Aussagen der dortigen Landesregierungen, und das steht dort schon in der Zeitung. Man muss dazu nichts anderes erzählen.
Uns allen geht es darum, mit dieser Maßnahme 25 000 Arbeitsplätze direkt im Chemiedreieck und indirekt 67 000 Arbeitsplätze in Bayern im Hinblick auf die petrochemienahe kunststoffverarbeitende Industrie zu sichern. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in dieser Fassung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der GRÜNEN hat den ersten und auch strengsten Gesetzentwurf zum Schutz der Nichtraucher vorgelegt. Bei diesem Gesetz hätte es keine Schlupflöcher gegeben. Sie hätten sich damit das ganze Schlamassel, das wir jetzt haben, ersparen können. Die CSU hat diesen Entwurf abgelehnt.
Parteiübergreifend wurde dann ein Kompromiss gefunden, dem wir alle zugestimmt haben. Nach einigen Wochen weicht die CSU aber ihr eigenes Gesetz wieder auf. Die Proteste der Raucher waren angeblich die Ursache für das katastrophale Ergebnis der Kommunalwahlen. Damit lenken Sie aber nur von den wirklichen Ursachen ab. Wenn überhaupt eine Revision des Nichtraucherschutzgesetzes notwendig wäre, müssten strengere Vorgaben für die Veranstaltung geschlossener Gesellschaften und die Nutzung privater Clubräume gemacht werden.
Innerhalb von wenigen Wochen entstanden 1500 Raucherclubs in Bayern, die dabei helfen, das Gesetz ganz
nehmen müssen. Wir halten das für völlig untragbar und für nicht vereinbar mit der Menschenwürde.
Deshalb wollen wir, dass die Flüchtlinge wenigstens eine menschenwürdige Bleibe vorfinden, wenn sie schon in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen.
Wir sind der Meinung, dass es auch nicht allen Menschen zugemutet werden kann, in diesen Unterkünften zu wohnen. Es gibt Menschen mit besonderen Bedürfnissen, denen es nicht zuzumuten ist, in Gemeinschaftsunterkünften mit Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsbädern und Gemeinschaftstoiletten zu wohnen.
Diese Menschen sind unbegleitete Minderjährige, Schwerbehinderte, Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und traumatisierte Personen. Das sind Menschen, die aus unserer Sicht von der Pflicht ausgenommen werden müssen, in Containern zu leben.
Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf eingereicht, der innerhalb bayerischer Kompetenz regelt, dass diese Menschen nicht mehr in den als „Gemeinschaftsunterkünfte“ bezeichneten Lagern untergebracht werden müssen, sondern die Möglichkeit haben, dezentral zu wohnen.
Auch für die anderen müssen sich die Lebensverhältnisse verbessern. Wir brauchen also Mindeststandards für die Unterkünfte, in denen diese Menschen wohnen. Wir wollen, dass die Wohn- und Schlafräume pro Person eine Wohnfläche von mindestens 10 qm aufweisen. Das ist weiß Gott nicht viel. Bisher ist das bei Weitem noch nicht gewährleistet. Wir wollen, dass Familien mit Kindern, Ehepaare und Lebenspartner einen Anspruch auf eine gemeinsame Unterbringung in getrennten Wohneinheiten haben.
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Leider wird das nicht so praktiziert.
Wir wollen auch, dass bei der landesweiten Umverteilung bei berechtigtem Interesse der Leistungsberechtigten aus humanitären Gründen auch eine Verlegung möglich ist, wenn der Antragsteller eine Familienzusammenführung beabsichtigt oder ein Wohnortwechsel aus gesundheitlichen Gründen indiziert ist. Das sind wahrhaft keine weitreichenden Forderungen, und sie liegen einzig und allein im Interesse der Humanität. Dennoch wird in Bayern anders gehandelt. Mir liegen ärztliche Atteste vor – eines von der LMU und eines von einem Kinderarzt – über den Gesundheitszustand von Kindern, die in diesen Containern leben müssen. Deren Gesundheitszustand ist dramatisch schlecht. Das Gutachten der LMU besagt zum Beispiel:
leisten, wenn durch Passivrauchen die Gesundheit von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern gefährdet wird.
Alle Behörden, vor allem aber die Staatsregierung, sind deshalb gehalten, für einen konsequenten Vollzug des Gesetzes zu sorgen und Verstöße zu ahnden. Das wird nämlich auch nicht genügend getan. Wenn kontrolliert wird, sind es meistens militante Nichtraucher. Wir stimmen daher diesem Gesetzentwurf nicht zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes. Immer noch werden Fälle von Haustierabschüssen bekannt, bei denen Revierinhaber und/oder Jagdschutzberechtigte willkürlich und grundlos Hunde und Katzen abschießen, die nicht gewildert haben. Dies macht eine Regelung notwendig, die Folgendes beinhaltet: Hunde dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen vom Jagdschutzberechtigten getötet werden. Das Fehlverhalten von Hundebesitzern ist eindeutig durch §§ 823 ff. BGB – Schadenersatzpfl icht – und § 292 StGB – Jagdwilderei – geregelt. Katzen unterliegen nur dem Jagdschutz, wenn sie verwildert sind, das heißt, wenn sie keinem Besitzer zugeordnet werden können. Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, sind nicht zu töten, sondern dem Eigentümer bzw. dem zuständigen Tierheim zu übergeben. Da der Verbleib nach Artikel 42 Absatz 1 Nummer 2 des Jagdgesetzes getöteter Hunde und Katzen häufi g von den Eigentümern nicht geklärt werden kann, wird eine bußgeldbewehrte Meldepfl icht bei der Unteren Jagdbehörde eingeführt.
In Deutschland dürfen laut Gesetz 95 % der Fläche von Jägern bejagt werden. Auch im Englischen Garten darf gejagt werden. 95 % der Fläche sind bejagbar. Grundeigentümer können sich nicht dagegen wehren, dass auf ihrem Grund und Boden Tiere abgeschossen werden. Mir wurde auf meiner eigenen Wiese mein zahmes Reh von einem Jäger ganz legal abgeschossen. Jährlich werden in Deutschland nicht nur die insgesamt circa fünf Millionen jagdbaren Tiere abgeschossen; auch circa 300 000 Hauskatzen und circa 40 000 Hunde werden von Jägern erschossen, erschlagen oder in Fallen gefangen. Diese Tiere sind Spielgefährten von Kindern, Lebensgefährten von alten Menschen, also Familienmitglieder.
Der sogenannte Jagdschutzparagraph ist seit 1933 nur unwesentlich verändert worden. Er entspricht in keiner Weise den Forderungen einer Gesellschaft, die endlich den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert hat.
Hunde und Katzen gelten letzten Endes immer noch als Raubwild.
Das bestätigen uns immer wieder Ex-Jäger. Immer noch scheint der in der Jagdliteratur propagierte Grundsatz zu gelten: „Schießen, verbuddeln, verschweigen.“ Haustierbesitzern wird nach wie vor die Auskunft darüber verweigert, ob ihr verschwundenes geliebtes Tier – ein Familienmitglied – erschossen, in einer Falle gefangen wurde oder in einem Tierversuch geendet hat. Das wird ihnen trotz Anfrage immer noch verschwiegen.
ich fragen: Was ist, wenn die Katzen dann draußen in den Feldern streunen? Was ist dann mit den Bodenbrütern? Was ist mit der Feldlerche, dem Kiebitz, dem Rebhuhn und vielen anderen Arten?
Meine Damen und Herren, alle Schutzmaßnahmen sind für die Katz, wenn nicht dafür gesorgt wird, dass die Tiere in Ruhe brüten können. Wenden Sie sich doch an die Tierhalter, die haben auch eine Verantwortung. Wer Hunde und Katzen hält, muss dafür sorgen, dass sie draußen nicht streunen. Auch das muss einmal deutlich gesagt werden.
Wir haben in der Bundesrepublik ungefähr 9 Millionen Katzen. Wenn nur 10 % – das ist niedrig gegriffen – draußen streunen, dann sind das ungefähr 900 000 Katzen. Meine Damen und Herren, man muss sich einmal vorstellen, welche Auswirkungen diese Zahl von streunenden Katzen im Frühjahr auf die frei lebende Vogelwelt, auf die Bodenbrüter hat.
Nun zu den Hunden. Wildernde Hunde habe ich schon zur Genüge erlebt, gerade im Frühjahr. Ich habe es ihnen schon einmal vorgetragen, und Sie wissen doch sehr wohl, dass das Wild den Hunden auf den ersten ein- oder zweihundert Metern überlegen ist. Denn sie sind Sprinter. Die Rehe ermüden aber sehr schnell, vor allem aber die tragenden Geißen. Was machen die Schäferhunde? – Schauen Sie sich doch einmal diese entsetzlichen Bilder an. Sollen wir denn zuschauen, wenn den Rehgeißen der Fötus herausgerissen wird? – Darauf zielt ihr Gesetzentwurf ab, denn Sie wollen, dass die Jäger erst tätig werden, wenn die Hunde unmittelbar am Wild sind.
Ich fordere eine klare Mitverantwortung der Tierhalter, der Hundehalter. Wer Hunde hält, der muss auch dafür sorgen, dass diese Appell haben.
Nun zu ihrer Zahl von den angeblich 300 000 Katzen. Wo haben Sie diese Zahl denn her? Bitte verifi zieren Sie sie, ich müsste Sie sonst der Lüge bezichtigen.
Bitte benennen Sie mir die Herkunft dieser Zahl. In Bayern gibt es keine Statistiken darüber. Wo haben Sie diese Zahl her? – Ich kenne sie nicht.
Fazit: Wir bitten Sie, unseren Gesetzentwurf in den Ausschüssen wohlwollend zu behandeln und ihm zuzustimmen. Ich danke Ihnen, dass Sie doch zugehört haben.
Mir geht es nicht um geteilten Tierschutz, wie Sie, Herr Professor Dr. Vocke, gesagt haben. Ich will auch nicht, dass ein Hund ein Reh reißt. Aber in unserem Gesetzentwurf ist ausdrücklich davon die Rede, dass Hunde, wenn sie beim Wildern angetroffen werden, erschossen werden dürfen.
Da haben Sie nicht richtig zugehört.
Zu den Katzen. Nicht ich habe mir das ausgedacht, sondern Statistiken besagen, dass im Magen der Katzen zu 80 % Mäuse sind. Nur 10 % des Mageninhalts sind gefährdete Tiere.
Wir haben also keinen geteilten Tierschutz vor. Aber bitte nehmen Sie doch zur Kenntnis: Eine Katze bleibt nicht bei der Grenze von 300 Metern stehen. Das wäre absolut artfremd. Vielleicht können Sie sich doch dazu entschließen, uns wenigstens in diesem Punkt entgegenzukommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zur Erinnerung: SPD und GRÜNE – wir haben es schon gehört – haben bereits im Januar 2007 Gesetzentwürfe zum Nichtraucherschutz vorgelegt. Unser GRÜNEN-Antrag war der strengste, der konsequenteste, weil wir auch Nichtraucherschutz auf dem Gelände verlangt haben, also um das Krankenhaus herum, um die Schule herum, um den Kindergarten herum.
Denn wenn die Kindergartentante draußen steht und raucht, ist das ein schlechtes Vorbild für die Kinder. Wir wollen doch eine möglichst suchtfreie Gesellschaft erreichen.
Möglichst.
In Baden-Württemberg und in Niedersachsen trat das Nichtraucherschutzgesetz bereits am 1. August in Kraft – mit großem Erfolg. Die Bayerische Staatsregierung jedoch, die bekanntlich kühner Vorreiter beim Nichtraucherschutz sein wollte, zögerte einen Entwurf immer wieder hinaus, kündigte ihn schließlich zur Beratung am 12. Juli im Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik an, um ihn dann gegen den Willen von GRÜNEN und SPD kurzfristig aus dem Programm zu nehmen und auf den Herbst zu verschieben. Man wollte offenbar nachbessern.
Dann kam der Paukenschlag: eine Sternstunde, wie es schien. Der neue CSU-Fraktionschef Georg Schmid stellte einen Antrag vor, der ein Rauchverbot sogar in Festzelten vorsah.
Neben Glückwünschen hagelte es natürlich Proteste: Alle kleinen Kneipen würden pleitegehen. Es wurde mit dem Entzug der Wählerstimmen gedroht – und flugs soll es nun doch wieder Ausnahmen geben: Das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften soll erlaubt sein. Das gefällt uns natürlich gar nicht.
Wir lehnen derartige Ausnahmen ab und bleiben bei einem Rauchverbot ohne Wenn und Aber, ohne Schlupflöcher.
Schließlich geht es – das muss immer wieder betont werden – auch und besonders um den Schutz der Menschen, die dort arbeiten und arbeiten müssen.
Die Gefahren durch Passivrauchen sind hier schon so oft geschildert worden, dass ich nur die wichtigsten nenne. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg geht – Sie haben es schon gehört – von mehr als 3300 mit Tabakrauch assoziierten Todesfällen bei Nichtrauchern und Nichtraucherinnen pro Jahr in Deutschland aus. Auch die Zahlen von passivrauchbedingten HerzKreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Schlaganfällen sowie passivrauchbedingtem plötzlichem Kindstod sind alarmierend. Tabakrauchbelastete Kleinkinder haben gegenüber unbelasteten Kindern ein um 50 bis 100 % erhöhtes Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege zu erkranken, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ermittelte eine alarmierende Schadstoffbelastung in Diskotheken und Gaststätten. Die gesundheitsschädlichen Stoffe lagern sich auch in den Tapeten, in den Vorhängen, Teppichen usw. ab
und werden, auch wenn aktuell nicht geraucht wird, wieder abgegeben. Weder ein zeitlicher Abstand beim Rauchen noch mit modernster Technik betriebene Lüftungsmaßnahmen, die uns immer wieder empfohlen werden, können die Schadstoffe in der Umgebung vollständig beseitigen. Innenräume, in denen das Rauchen erlaubt ist, sind also eine kontinuierliche Expositionsquelle, wie das Deutsche Krebsforschungsinstitut Heidelberg sagt. Es gibt wirklich fantastische Ergebnisse in Baden-Württemberg, wo seit einiger Zeit nicht mehr geraucht wird. Dort sind die Schadstoffe enorm zurückgegangen.
Alle Länder mit konsequentem Rauchverbot melden unglaubliche Erfolge für die Gesundheit. In Schottland soll die Zahl der Herzinfarkte seit dem Rauchverbot um 17 % zurückgegangen sein.
Ein Kuriosum am Rande: Selbst CSU-Mitglieder bitten uns GRÜNE um Hilfe, fordern sogar noch strengere Verbote als meine Fraktion, nämlich ein Rauchverbot auf Balkonen, Terrassen etc. bei privaten Wohnungen.
Gerade sozial schwächer gestellte Familien verfügen nicht über einen Garten oder eine Terrasse wie vermutlich die meisten von uns hier. Sie freuen sich auf eine erholsame Stunde auf dem Balkon, müssen aber dort den Qualm vom Nachbarbalkon einatmen – auch ein Problem. Ein bisheriger CSU-Wähler bittet mich sogar, „dafür zu sorgen, dass absolut rauchfreie Wohnblocks und Wohneinrichtungen geschaffen werden, gerade für Minderbemittelte“. In Hotels sind getrennte Etagen für Raucher und Nichtraucher ja gang und gäbe, vor Jahren noch undenkbar.
„Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist“, soll Ben Gurion gesagt haben – das ist heute mein einziges Zitat.
Ein wütender Mann droht mit Wahlboykott und Parteiaustritt für den Fall, dass das Rauchverbot in Kraft tritt. Er meint, ich hätte keine Ahnung, was Lebensqualität sei, nämlich in der Wirtschaft Karten spielen, Trinken, Rauchen und Fußball.
Ich meine, wir sollten uns durch solche Drohungen nicht einschüchtern lassen. In anderen Ländern funktioniert es auch, und zwar bestens,
wie besonders das Beispiel Australien zeigt.
Aber auch bei uns gibt es mutige Wirte, die ihre Gaststätten freiwillig auf rauchfrei umgestellt haben. Sie berichten über Erfolge. Ich erinnere nur an das Ehepaar von Bahrs & more, die schon zu einem Fachgespräch hier bei uns waren. Sie haben bereits Ende 2006 ihr Lokal umgestellt. Es gab eine Durststrecke, erst blieben Gäste weg. Dann kamen neue: Familien, schwangere Frauen mit Kindern. Sie begrüßen das totale Rauchverbot.
Wenn für alle die gleichen Regeln gelten, gibt es keine Wettbewerbsverzerrung.
Dann zählt nur noch die Qualität des Lokals und nicht, ob man darin rauchen darf oder nicht. Die Wirtin von Bahrs & more war selbst ein Opfer. Sie musste jeden Abend passiv den Rauch von 200 Zigaretten einatmen – mit dem Ergebnis, dass sie Krebs bekam, Asthma und Hautprobleme. Nachdem sie das Lokal auf rauchfrei umgestellt hatte, waren diese Probleme behoben, und sie hat eine neue Klientel, die es genießt, in rauchfreien Räumen zu essen. Sogar die Raucher freuen sich über die gute Luft.
Arbeitsschutz auch noch.
Es geht also, noch einmal, um den Schutz derjenigen, die in Lokalen arbeiten müssen.
Ich zitiere weiter:
40 Jahre wurde im Turmstüberl des ValentinMusäums gequalmt. Vor vier Jahren stellte die Wirtin auf rauchfrei um. Es gibt keine Beschwerden. Das Rauchverbot ist Normalität geworden. Sogar die Raucher sind froh über die gute Luft.
Ausgerechnet der Bayerische Jugendring fordert nun eine Ausnahmegenehmigung, nämlich das Rauchen in Jugendeinrichtungen zuzulassen.
Die Jugendarbeit würde sonst leiden, weil die Jugendlichen, die rauchen wollen, dann woanders mit ihren Kumpeln rumhängen, wenn sie im Jugendzentrum nicht rauchen dürfen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen – ich habe auch einmal geraucht –: Schafft für die Jugendlichen Anreize, die verlockender sind als Glimmstängel,
zum Beispiel mit Sport- und Musikangeboten. Das funktioniert.
Wir lehnen also eine Ausnahmegenehmigung vom Rauchverbot für Jugendeinrichtungen ab.
Ziel muss sein – ich wiederhole es – eine möglichst suchtfreie Gesellschaft, und diese braucht Vorbilder. Wir bitten Sie also noch einmal, unserem strengen Antrag zuzu
stimmen. Bei dem SPD-Antrag werden wir uns enthalten, weil er uns nicht weit genug geht. Dem CSU-Antrag
stimmen wir zu.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo ist denn der Kollege Stockinger?
Sind die 40, die jetzt hier sind, diejenigen von den 124, die den Antrag unterzeichnet haben, vom Rauchverbot abzugehen, oder sind diese 40 auch nicht da?
Es sind alle da. Es ist schon alles gesagt worden. Ich möchte deshalb einen kleinen Kommentar aus meinem Chiemgauer Blättchen von heute vorlesen. Klaus Stöttner, ich glaube, Sie haben das auch gelesen. Der Titel lautet „Kippt die CSU das Rauchverbot – Raucherbiotop Bayern“. Ich zitiere nur einen Teil:
Rauchverbot ab 1. Januar 2008? Nix da, tönt es aus der Mitte der Fraktion der hochgradig infarktgefährdeten „Herzkammer“ der Partei. Schon jeder dritte Abgeordnete verlangt, das Rauchverbot in Einraumgaststätten ins Ermessen der Wirte zu legen, womit es erledigt wäre. Mit Vollgas zurück in die Vergangenheit,
besser kann man es kaum ausdrücken –
also weg mit dem Rauchverbot, das die StoiberRegierung unter Aufbietung allen Mutes durchgesetzt hat, und weg mit dem intellektuellen Ballast, zum Beispiel der durch zahlreiche Studien belegten Erkenntnis, dass andere europäische Länder seit Einführung des Rauchverbots einen sensationellen Rückgang der Herzinfarktfälle vorzeigen, übrigens auch bei Passivrauchern.
Wir haben gehört, dass es in Deutschland jährlich 3300 Tote allein durch Passivrauchen gibt. Weiter wird gefragt:
Muss jetzt Ministerpräsident Beckstein der CSU auch noch die Raucherflausen austreiben? Ihm bleibt keine Wahl, es sei denn, er will Bayern
nicht als modernes, zukunftsgewandtes Land gestalten, sondern als verqualmtes Nikotinbiotop unter Artenschutz stellen. Beckstein-Land als letztes deutsches Raucherreservoir? Das fehlte noch.
Meine Damen und Herren, Sie haben gelesen, dass die Lungenkrebserkrankungen zunehmen. Bald stehen die Lungenkrankheiten an erster Stelle vor den Herz-Kreislauferkrankungen. Sie haben dieses Gesetz um fast ein Jahr verschleppt. Das ist unverantwortlich. Jeden Tag sterben Menschen am Rauchen.
Ich will nicht wiederholen, was schon alles gesagt wurde. Unser Antrag ist der radikalste, weil wir auch ein Rauchverbot auf dem Gelände um die Krankenhäuser und um die Kindergärten herum verlangen. Wenn die Kindergartentante vor dem Kindergarten steht und raucht, ist sie ein schlechtes Vorbild für die Kinder.
Wenn die Krankenschwester vor dem Krankenhaus steht und raucht, ist sie ein schlechtes Vorbild für die Kranken.
Wir wollen, dass wir gesünder werden. Der Gesundheitsschutz, den Sie beabsichtigen, kommt mir aber allmählich lächerlich vor. Ich überlege mir wirklich, ob Sie das „C“ und das „S“ aus Ihrem Logo streichen sollten. Das, was Sie hier machen, ist weder sozial noch christlich.
Wir hatten zu diesem Thema ein Fachgespräch. Es kam eine Münchner Wirtin, die mit ihrer Kraft am Ende war. Sie musste in ihrer Gaststätte jeden Abend den Rauch von 200 Zigaretten einatmen. Sie hatte Krebs, Hautprobleme und Atembeschwerden. Sie sagte: „Entweder gehe ich drauf, oder ich funktioniere mein Lokal um.“
Sie hat ihr Lokal umgestellt. Die ersten vier Wochen blieben die Gäste weg. Dann kamen neue Gäste. Es kamen Familien mit Kindern, schwangere Frauen und sogar Raucher, die sagten, sie möchten endlich einmal ihr Essen ohne Qualm genießen. Wir sollten ein Land von Nichtrauchern werden. Nichtrauchen sollte normal sein, und nicht diese Qualmerei. Ich frage mich wirklich, ob wir von Nikotinsüchtigen regiert werden.
Geben Sie diesen Plan auf und denken Sie an die Bediensteten, die in den Gaststätten arbeiten müssen. Wenn die sich wehren, verlieren sie ihren Arbeitsplatz. Denken Sie nicht immer an die, die davon profitieren. Stimmen Sie
bitte ausnahmsweise unserem Gesetzentwurf zu. Ich hoffe, dass wir damit einmal Erfolg haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung zum Thema Alkohol: Frau Sonnenholzner hat bereits gesagt, das Oktoberfest sei ein Massenbesäufnis. Ein Journalist aus Neuseeland war so entsetzt über die vielen Betrunkenen, dass er sagte, in seinem Land würde sofort die Polizei einschreiten und das Fest verbieten, wenn dort so etwas passieren würde. In den Zeitungen wird darüber gejubelt, dass zwar weniger Besucher gekommen sind, aber mehr Bier getrunken wurde. Sechs Millionen Mass Bier werden als phantastisches Ergebnis hingestellt. Deshalb braucht man sich nicht darüber zu wundern, wenn die Kinder das nachmachen und saufen, bis sie umfallen und im Koma liegen.
Zum Thema Cannabis. Unser Antrag wird immer wieder sowohl von der CSU als auch von der SPD falsch interpretiert.
Ob bewusst oder unbewusst, sei dahingestellt.
Auch Dr. Schnappauf hat im Umweltausschuss in die gleiche Kerbe geschlagen und gesagt, die GRÜNEN wollten die Freigabe von Cannabis, in Bayern werde das aber nicht zugelassen. Unser Antrag zielt nicht auf die Freigabe von Cannabis, sondern nur auf die Zulassung von Cannabis als Medikament für schwerstkranke Patienten. Das muss wirklich noch einmal betont werden.
Cannabisprodukte sollen von Ärzten für schwerstkranke Patienten verschrieben werden dürfen. Dr. Zimmermann weiß als Arzt genau, dass er Cannabisprodukte verordnen darf, aber nur die halbsynthetischen oder die synthetischen. Die sind erlaubt, nicht aber die jahrtausendalte Heilpflanze Cannabis. Das ist absurd, weil die synthetischen und die halbsynthetischen Produkte ungeheuer teuer sind. Eine Monatspackung Marinol kostet 400 Euro. Eine Packung des Cannabis-Präparats Dronabinol kostet 700 Euro. Die Kassen bezahlen diese Mittel nicht oder nur bedingt. Also gibt es diese Mittel nur für reiche Leute. Daran zeigt sich wieder einmal, dass der, der arm ist, früher sterben muss. Damit muss aber endlich einmal Schluss sein, auch die Armen müssen diese Leistungen bekommen.
Deshalb verlangen wir, dass die natürliche Heilpflanze Cannabis, die sich über Jahrtausende bewährt hat, anerkannt wird und von Ärzten zur Behandlung schwerstkranker Patienten verordnet werden darf. Wir wollen keine Freigabe.
Ich weiß aus Gesprächen, dass Eltern sagen, ihre Kinder seien deshalb dazu gekommen, andere Drogen zu nehmen, weil Cannabis so verharmlost worden sei. Noch einmal: Uns geht es nicht um die Freigabe. Wir wissen aber, bei wie vielen Krankheiten die natürliche Cannabisheilpflanze eingesetzt werden kann. Wahnsinnige Schmerzen bei Krebs, bei Aids, bei Alzheimer oder bei Parkinson können damit gelindert werden. Es muss doch möglich sein, dass wir diese jahrtausendalte billige Heilpflanze unter ärztlicher Aufsicht verordnen dürfen. Es darf nicht länger heißen: Weil du arm bist, musst du früher sterben.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Der Landesgesundheitsrat wurde 1953 mit dem Ziel gegründet, die Abgeordneten in Gesundheitsfragen zu beraten. In den letzten 50 Jahren ist er aber erstarrt. Er hat sich nicht vorwärts bewegt. Wie wir gehört haben, waren sich darüber zwar alle einig, aber es hat sich nichts getan. Bereits vor vier Jahren habe ich vorgeschlagen, die Patienten, die Heilpraktiker und die Naturheilkundler aufzunehmen, weil das die Bevölkerung will. In den letzten vier Jahren wurde zwar davon gesprochen, dass etwas getan werde, aber es ist nichts passiert. Deshalb hat meine Fraktion den Antrag auf Aufl ösung des Landesgesundheitsrates gestellt. Herr Dr. Zimmermann, wir haben also die Sache ins Rollen gebracht, denn daraufhin ist etwas passiert.
All die Vorschläge, die insbesondere den armen Leuten zugutekommen, wurden eingearbeitet. Die Patienten, die Heilpraktiker und die Naturheilkundler sind vertreten. In der letzten Woche hat Staatsminister Miller zu meiner großen Freude im Chiemgau ein Zentrum besucht, in dem in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Weihenstephan Heilpfl anzen angebaut werden. Solche Ziele
müssen wir verfolgen. Bisher wurde das nicht berücksichtigt. Wir haben also einen schönen Erfolg.
Es darf nicht länger heißen: Weil du arm bist, musst du früher sterben. Dieser zynische, aber wahre Satz kommt in jeder Debatte zum Tragen. Damit muss endlich Schluss sein.
Ich freue mich sehr, dass der Gesetzentwurf mit kleinen Änderungen fraktionsübergreifend verabschiedet worden ist. Ich wünsche mir sehr, dass wir in Zukunft mehr fraktionsübergreifende Anträge zustande bringen. Ich freue mich sehr darüber und bin voller Hoffnung, dass Sie künftig unsere Anträge zumindest diskutieren und sie vielleicht auch annehmen werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind der Meinung, dass die Staatsregierung den Nichtraucherschutz torpediert. Angekündigt worden war ein Quantensprung, aber es ist ein Quantenhopser geworden; denn es sind so viele Ausnahmen geschaffen worden.
Wir haben die Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums bekommen. Es geht von mehr als 3300 tabakassoziierten Todesfällen bei Nichtrauchern pro Jahr in Deutschland aus. Wir haben auch schon viele andere Zahlen gehört. Die Fälle von passivrauchbedingten Herzkreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen, Schlaganfällen, plötzlichem Kindstod sind alarmierend. Die tabakrauchbelasteten Kleinkinder – das schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf selber – haben gegenüber unbelasteten Kindern ein um 50 bis 100 % höheres Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, Asthma, Bronchitis usw. zu erkranken.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat in einer Studie ermittelt, dass es in Diskotheken und Gaststätten Feinstaubwerte von mehr als 1000 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gibt. In Restaurants gibt es Werte von 200 Mikrogramm, in Bars von 220 Mikrogramm. In diesen Räumen sind also die gesundheitsbelastenden Gefahren erheblich. Wir hörten schon von Frau Sonnenholzner: Die gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe setzen sich in den Tapeten, in den Vorhängen, in den Teppichen ab. Auch wenn aktuell nicht geraucht wird – Frau Sonnenholzner sagte es schon –, sind diese Gefahren da. Ein zeitlicher Abstand mindert die Gefahren wenig. Gleiches gilt für die mit modernster Technik betriebenen Lüftungsmaßnahmen. Der Feinstaub wird dadurch nicht beseitigt. Innenräume, in denen das Rauchen erlaubt ist, sind eine kontinuierliche Expositionsquelle. Das sagt das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg.
SPD und GRÜNE haben ihre Gesetzentwürfe im Januar vorgelegt. Wir haben gehört: In Baden-Württemberg und Niedersachsen treten bereits im August Nichtrauchergesetze in Kraft. Die Bayerische Staatsregierung, die bekanntlich kühner Vorreiter sein wollte, legte jetzt einen
Gesetzentwurf vor, über den am 12. Juli im Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik beraten und abgestimmt werden sollte. Er wurde kurzfristig gegen den Willen der SPD und der GRÜNEN von der Tagesordnung genommen und auf den Herbst verschoben. Offensichtlich ist Ihnen klar geworden, dass er vielleicht nachgebessert werden sollte.
Statt der elf eng bedruckten Seiten mit Begründung und vor allem Ausnahmen vom Rauchverbot hätte eigentlich eine einzige DIN-A4-Seite genügt: „Alles bleibt wie gehabt, aber so gut wie überall werden Raucherräume eingerichtet.“ Was ist mit den Bedienerinnen, die in diesen Raucherräumen arbeiten? Es ist zutiefst unsozial, was Sie da machen, wie so oft.
Die müssen nämlich dort arbeiten, weil sie sonst fürchten müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sie können gar nicht ausweichen. Sie müssen diesen Qualm einatmen. Wieder gilt – ich sagte es schon vorhin –: Weil du arm bist, musst du früher sterben. Das kann einfach nicht die Lösung für die Zukunft sein.
In Bierzelten und Biergärten darf sogar weiter wie bisher gequalmt werden. Das ist völlig absurd. Rauchverbote ohne Einschränkung kann man an einer Hand abzählen. Dazu zählen -immerhin- Rauchverbote in Räumen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, in Krankenhäusern usw. Wir hören immer wieder, dass das Einstiegs alter für das Rauchen bei Jugendlichen inzwischen bei 13 Jahren liegt und weiter sinkt. Darum haben wir in unserem Antrag gefordert, dass auch auf dem Gelände um die Krankenhäuser und Kindergärten herum nicht ge raucht werden darf; denn wenn die Kindergartentante draußen steht und raucht, ist das ein Signal für die Kinder. Wenn die Krankenschwester vor dem Krankenhaus steht und raucht, ist das ein Signal für die Patienten, weiterzurauchen
Das Ziel muss eine rauchfreie Gesellschaft sein. Wir können uns doch nicht von einem Häufl ein von Nikotinsüchtigen terrorisieren lassen. So ist es nämlich im Moment. Wir haben die Vermutung, dass die 3000 Unterschriften, die Herrn Unterländer überbracht worden sind, ihre Wirkung getan haben. Die Tabaklobby kann triumphieren. Die Bevölkerung darf weiterhin terrorisiert werden, und auch die Pharmalobby kann triumphieren; denn Gesunde bringen keinen Profi t, nur die Kranken bringen Profi t. Auch das wissen wir. Der Entwurf ist vor allem vor dem Hintergrund der angeblichen Bemühungen um eine Gesundheitsreform der blanke Hohn. Die Panikmache, die Gaststättenbetriebe würden ohne ihre treuen Raucher pleite gehen, hat sich auch nicht bewahrheitet.
Die Berichte aus Irland, Italien und anderen Ländern belegen das.
Zum Schluss noch ein Beispiel aus München. Wir hatten Frau Bahr von Bahr’s & more zu einem Fachgespräch eingeladen. Sie hat einen Gaststättenbetrieb, den sie sehr liebt. Sie hätte ihn aufgeben müssen, weil sie Krebs, Asthma und Hautprobleme bekommen hat, weil sie jeden Abend die Gifte von 200 Zigaretten einatmen musste. Sie stand vor dem Problem, entweder ihren Beruf aufzugeben, den Betrieb zu schließen oder auf rauchfrei umzustellen. Sie hat sich entschieden, auf rauchfrei umzustellen. Einen Monat saßen sie und ihr Mann ohne Gäste da. Dann kamen neue Gäste, Familien mit Kindern und schwangere Frauen. Frau Bahr sagt, es sei eine Erlösung gewesen, es herrsche eine andere, nicht aggressive Stimmung im Restaurant. Ich kann nur sagen: Wenn es bei Frau Bahr geht, dann geht es woanders auch.
Wir sind dafür, nicht immer zu bremsen und nach dem Motto zu verfahren: Ein bisschen Ja, ein bisschen Nein. Wir sind für ein Rauchverbot ohne Wenn und Aber.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange ausnahmsweise einmal mit einer erfreulichen Botschaft an. Letzte Woche stand sogar im Chiemgauer Blättchen ein Artikel über Tierschutz und Qualität. Danach sehen 93 % der Landwirte die tiergerechte Haltung als wichtigste Aufgabe der Landwirtschaft, 92 % die hohe Qualität der Nahrungsmittel und nur 10 % die Nutzung der Gentechnik.
Besonders positiv wird die ökologische Landwirtschaft mit deutschen Produkten in Verbindung gebracht. Das ist doch einmal erfreulich.
Jetzt zum weniger Erfreulichen. Der Tierschutz ist nach wie vor ein Stiefkind. Wir haben zwar erreicht, dass der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde. Alle haben damals jubiliert. Dabei ist diese Ver
fassungsbestimmung leider ein zahnloser Tiger. Sie bewirkt nämlich sehr wenig. In der Praxis ist sie wirkungslos. Die Tiere haben keine Stimme. Ein Esel kann zwar vor Schmerzen schreien. Ein Tier, dem die Stimmbänder durchgeschnitten werden, weil die Experimentatoren unter dem Geschrei leiden, schreit nicht mehr. Der Esel, der schreit, wird aber nicht gehört, weil er kein Recht hat. Er braucht Vertreter, die seine Rechte wahrnehmen, und das sind nun einmal die Menschen.
Bisher herrscht ein absolutes Ungleichgewicht zwischen den Tiernutzern und den Tierschützern. Ich denke nur an den Abschuss von Haustieren, zum Beispiel von Katzen und Hunden. Wir haben gerade wieder gehört, dass jährlich 3000 Katzen und 1500 Hunde von Jägern auch innerhalb der 300-Meter-Grenze abgeschossen wurden. Um für sie klagen zu können, brauchen wir ein Verbandsklagerecht. Da sind wir einer Meinung mit der SPD. Von der CSU wurde das Verbandsklagerecht, wie auch leider viele andere Anträge von uns, wie zum Beispiel zum Import von Hunde- und Katzenfellen, abgelehnt. Jetzt kommen diese Regelungen Gott sei Dank von der EU. Warum aber können wir nicht endlich einmal etwas in eigener Zuständigkeit als Land regeln? Das wäre zum Beispiel der Fall beim Verbandsklagerecht.
Frau Guttenberger meinte im Ausschuss zwar, es sei mit dem Tierschutzgesetz alles wunderbar. Dazu kann ich aber nur sagen: Das ist der blanke Hohn. Ich denke an das Kürzen von Schnäbeln bei Hühnern und Puten, an das Zermusen von männlichen Küken oder an das Enthornen der Kühe. Das sind doch katastrophale Maßnahmen, die nicht passieren dürften. Die Tierversuche sind zwar geringfügig zurückgegangen, im Rahmen der Gentechnik nehmen sie aber wieder zu. Unsere Forderungen nach mehr Geld für Alternativen zu Tierversuchen sind leider auch immer wieder auf taube Ohren gestoßen. Es ist nach wie vor sehr vieles im Argen, weil immer nur den Tiernutzern und nicht den Tierschützern Recht gegeben wird.
Ja, von wem? – Von Herrn Kollegen Ranner.
Nein; denn es funktioniert dort, wo weniger Tiere gehalten werden. Daran ist die Massentierhaltung schuld.
Lieber Herr Ranner, Sie wissen, dass ich diejenige bin, die immer sagt, dass die Bauern mehr Geld für ihre Lebensmittel, für gute Qualität bekommen müssen. Ich bin auf Ihrer Seite. Wenn wir Verbraucher jedoch so viel Fleisch essen, wie wir das momentan tun, sind die Bauern gezwungen, ihre Tiere auf engem Raum zu halten. Dadurch entstehen diese Verletzungen. Ich bin zwar keine Bäuerin, aber ich rede mit Bauern.
Gerade wir beide sind doch oft genug einer Meinung. Ich fand es zum Beispiel sehr gut, dass Herr Dr. Marcel Huber im Ausschuss das betäubungslose Schächten abgelehnt hat. Ich habe die große Hoffnung, dass wir hier – wie beim Landesgesundheitsrat – eine einvernehmliche Meinung erreichen werden. Bei einigen Themen kommen wir voran.
Das Land Rheinland-Pfalz hat beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen die Rücknahme des Verbots der Käfi ghaltung eingebracht. Die Käfi ghaltung von Hühnern wäre nicht möglich, wenn wir ein Verbandsklagerecht hätten. Da wir das aber nicht haben, durfte dieses Verbot der Käfi ghaltung rückgängig gemacht werden. Bundesminister Seehofer hat es als großen Erfolg bezeichnet, dass künftig 33 Masthühner auf einem Quadratmeter sitzen dürfen. Stellen Sie sich das einmal vor: 33 Hühner auf einem Quadratmeter. Glücklicherweise leben diese Hühner nur ein paar Wochen; das ist aber qualvoll genug. Dagegen können wir nichts machen, weil wir kein Verbandsklagerecht haben.
Sowohl die SPD als auch wir fordern dieses Verbandsklagerecht nur für anerkannte Tierschutzverbände im Einklang mit dem Umweltministerium. Wir wollen keine Alleingänge machen. Die Befürchtung ist immer, dass irgendein „gspinnerter Tierschützer“ kommt und sich gegen irgendetwas beschwert. Das Gegenteil ist der Fall. Es hat sich gezeigt, dass es weniger Klagen gibt, wenn nur anerkannte Verbände klagen dürfen. Leider ist dieses Anliegen von der CSU bisher abgelehnt worden.
Frau Kollegin Guttenberger hat zu bedenken gegeben, dass sich kleinere Tierschutzverbände diskriminiert fühlen könnten. Das ist natürlich absurd. Im Gegensatz zur SPD sind wir aber der Meinung, dass nicht nur vier Verbände anerkannt werden sollten. Ich erinnere nur an die Vier Pfoten und an PETA, die großartige Tierschutzarbeit leisten, zum Beispiel bei der Befreiung der letzten Tanzbären. In den östlichen Staaten fand diese Quälerei noch statt. Die Tanzbären mussten auf heißen Platten tanzen. Die letzten dieser Bären wurden inzwischen befreit. Diese Tierschutzorganisationen wie Vier Pfoten oder PETA sollten im Gesetz genannt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich bitte Sie, sich diese Sache noch einmal zu überlegen. Es
wird keine Flut von Klagen auf uns zukommen, wie Sie befürchten. Das Verbandsklagerecht gibt es auch in anderen Bereichen, zum Beispiel im Behindertenrecht, im Wettbewerbsrecht und beim Naturschutz. Der Baum ist auch ein Lebewesen, das nicht klagen kann. Er leidet aber genauso. Auch das Tier leidet. Es ist nicht die Frage, ob Tiere denken, sondern ob sie leiden können. Dieser Gedanke sollte stärker in unseren Köpfen Einzug halten.
Ich freue mich, dass Bischof Gregor Hanke den Tierschutz sehr unterstützt, und bin zuversichtlich, dass sich dieses Denken weiter verbreiten wird. Ich werde jetzt keine fünfzehn Minuten brauchen. Frau Kollegin Biedefeld wird auch noch sprechen. Ich würde mir aber von der SPD wünschen, dass sie unserem Gesetzentwurf zustimmt, den sie im Ausschuss wegen der geringfügigen Frage abgelehnt hat, wie viele Verbände ein Klagerecht erhalten sollten. Wir sind hier großzügiger. Wir haben dem Gesetzentwurf der SPD zugestimmt. Vielleicht kann sich die SPD einen Ruck geben und unserem Gesetzentwurf auch zustimmen. Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen von der CSU unserem Gesetzentwurf auch noch zustimmen werden.
Herr Kollege König, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagten, die Tiere seien Sachen, aber fühlende Lebewesen?
Herr Staatssekretär, Sie sprachen vom Fortschritt. Ich habe vorhin doch die Rückschritte aufgezählt: Die Tierversuche nehmen zu. Die sogenannte Volierenhaltung ist Betrug am Verbraucher; denn der Käfi g ist gerade einmal um eine Postkarte größer als die bisherige DIN-A4-Fläche. Das ist Augenwischerei. Bundesminister Seehofer verkündet derzeit 33 Hühner auf einem Quadratmeter als großen Fortschritt. Ich habe von ihm persönlich einen Brief bekommen über diesen Fortschritt. 33 Masthühner auf einem Quadratmeter – das ist doch kein Fortschritt.
Die Sorge, dass eine Flut von Klagen kommen werde, ist unbegründet, wenn nur vier oder sechs Tierschutzverbände in Abstimmung mit dem Umweltministerium klagen dürfen. Damit wollte ich versuchen Sie zu überzeugen, dass wir das Verbandsklagerecht brauchen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Normenkontrollklage gegen die Käfi ghaltung von Legehennen. Wir bitten den Landtag, zu beschließen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, sich der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz beim Bundesverfassungsgericht gegen die Haltung von Legehennen in Käfi gen anzuschließen. Warum? – Ab dem Jahr 2007 sollte Deutschland als erstes EU-Land frei von Legebatterien und damit Vorreiter im Tierschutz sein. Das hatten Bund und Länder im Jahr 2001 beschlossen, unter anderem auch Bayern. Grundlage des Beschlusses war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Jahre 1999 festgestellt hatte, dass die Haltung von Hennen in Käfi gen mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar sei.
Seitdem haben vor allem CDU-regierte Bundesländer beim Schutz der Hennen zurückgerudert. Am 7. April 2006 hat eine Ländermehrheit im Bundesrat erneut beschlossen, das Käfi gverbot auszuhebeln. Dabei haben die CDU-Politiker sehr euphemistisch die Wortschöpfungen der Käfi ghalter benutzt und von „Kleingruppenhaltung“ oder noch schlimmer von „Klein-Volieren“ gesprochen. Das Wort „Voliere“ stammt von volare, fl iegen. Davon kann bei einer Henne, die auf etwas mehr als der Größe einer DIN A4-Seite sitzen darf, keine Rede sein. Die Wortschöpfung „Klein-Voliere“ ist ein Betrug am Verbraucher.
Diese neuen Käfi ge – die auch „Seehofer-Käfi ge“ genannt werden dürfen – dienen nur den wirtschaftlichen Interessen der Käfi ghalter und haben nichts mit dem Tierschutz zu tun. Sie sind mit einem kleinen Nest und einer Sitzstange etwas verbessert worden, aber die Hühner können sich nicht einmal um ihre eigene Achse drehen. Das ist absolut tierschutzwidrig. Wir wissen, dass inzwischen über 80 % der Bevölkerung die Käfi ghaltung ablehnen. Immer mehr Verbraucher sind bereit, für Eier von frei laufenden Hühnern und für Eier aus Biohaltung mehr zu bezahlen. Das haben wir mit unserer Aufklärungsaktion immerhin erreicht. Aus Holland mussten sogar Freiland-Bioeier importiert werden. Die Verbraucher wollen Bioeier und die Freilandhaltung der Hühner.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bereitet nun eine Normenkontrollklage gegen die seit August 2006 gültigen Vorschriften zur Legehennenhaltung vor. Das ist die letzte Möglichkeit, eine Verordnung, die mit dem Staatsziel „Tierschutz“ in Einklang steht, durchzusetzen.
Im Gegensatz zu den Vertretern des Umweltministeriums, die meinen, wir hätten keine Aussicht auf Erfolg, sind wir durchaus der Meinung, dass wir Erfolg haben werden. Wie ich vorhin gehört habe, will sich auch Bremen der Normenkontrollklage anschließen.
Nach Auffassung des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte verstößt die Hennenhaltung in Batteriekäfi gen und auch in den neuen „Seehofer-Käfi gen“ dreifach gegen geltendes Recht. Erstens verbietet das Staatsziel Tierschutz einen so gravierenden Rückschritt. Zweitens fordert § 2 des Tierschutzgesetzes eine art- und verhaltensgerechte Haltung der Hühner. Wir wissen alle, dass eine Henne scharren, picken, sandbaden, auf Stangen sitzen und ihre Eier ungestört ablegen können muss. Jedem ist wohl klar, dass sich eine Henne auf 800 cm² Bodenfl äche – das ist um eine Postkarte mehr als eine DIN A-4-Seite – nicht artgerecht verhalten kann.
Wir sind mit den Juristen für Tierrechte durchaus der Meinung, dass diese Klage Erfolg haben wird. Ich möchte auf eine Vorschrift hinweisen, die das auch unterstreicht, nämlich auf Artikel 20 a des Grundgesetzes, auf das Verbot der rechtlichen Verschlechterung. Für das seit 1994 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Umweltschutz ist in Rechtsprechung und Literatur seit Langem anerkannt, dass es ein Verbot der rechtlichen Verschlechterung umfasst. Wie Sie wissen, ist dieses Staatsziel Umweltschutz inzwischen um den Tierschutz erweitert worden.
Ich verstehe nicht, dass die CSU im Umweltausschuss jetzt beantragt hat, sich einen Bericht über die Entwicklung der Haltung von Legehennen geben zu lassen. Es ist alles geprüft worden, und es ist über alles berichtet worden. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt noch einmal prüfen wollen. Irgendwann wird vielleicht auch noch geprüft, ob die Erde wirklich eine Kugel oder vielleicht doch eine Scheibe ist.
Ich sehe wirklich keinen Grund dafür.
Für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz haben wir 12 Jahre gekämpft. Wenn es notwendig ist, kämpfen wir wieder 12 Jahre. Ich hoffe, dass Sie sich doch der Normenkontrollklage anschließen. Ich hoffe auf Ihre Erkenntnisfähigkeit.
Herr Kollege Huber, Sie sagten wieder, die großen Eierproduzenten würden dann ins Ausland abwandern und dort ginge es den Hühnern dann noch schlechter. Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die Verbraucher Bio-Eier wollen und auch bereit sind, dafür mehr zu zahlen. Das käme doch unseren Bauern zugute. Da wir nicht genug deutsche BioEier haben, müssen wir sie aus dem Ausland importieren. Das ist doch eine Tatsache.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bemühen uns hier angeblich um
ein lebendigeres Parlament. Davon habe ich eigentlich noch nicht viel gemerkt. Vor ein paar Wochen hat uns aber eine Schülergruppe vorgespielt, wie das gehen kann. Sie haben Landtag gespielt. Sie haben die Beratung eines Gesetzentwurfs der Opposition zum Thema „gebundene Ganztagsschulen“ durchgespielt. Berichterstatter waren Herr Präsident Glück und ich. Die Schüler hatten bereits die Erste Lesung und verschiedene Ausschusssitzungen durchgespielt. Nun ging es also um die Zweite Lesung. Es war sehr spannend. Denn in dem Spiel der Schülerinnen und Schüler stimmten einige Abgeordnete der CSU für den Antrag der Opposition. Das hatte ich in den vier Jahren, die ich dem Parlament angehöre, noch nie erlebt. Darüber waren nun die Schülerinnen und Schüler sehr erstaunt, denn sie sagten: Nun, das ist doch demokratisch. Es darf doch fraktionsübergreifend abgestimmt werden. Man müsse doch, so die Schüler, aufgrund von in den Ausschüssen gewonnenen Erkenntnissen seine Meinung ändern dürfen. Das ist doch toll.
Ich fi nde, wir könnten von den Schülerinnen und Schülern lernen.
Ich bin bereit, auch Ihnen zuzustimmen, wenn ein vernünftiger Antrag von Ihnen kommt.
Ich sehe das als großen Hoffnungsschimmer und ich würde mich riesig freuen, wenn bei Abstimmungen auch von Ihnen viele hochgereckte Arme zu sehen wären, ganz besonders würde ich mich freuen, wenn auch Herr Minister Schnappauf dem Gesetzentwurf seine Stimme geben würde.
Seit einigen Jahren ist der Tierschutz zwar Staatsziel – Sie haben das alles schon gehört –, in der Praxis ist das aber wirkungslos. Die Tiere haben zwar eine Stimme – der Esel kann schreien, wenn er gequält wird, das Pferd wiehert –, aber sie dürfen vor Gericht nicht klagen, genauso wenig wie ein Baum vor Gericht klagen kann. Darum sind Verbandsklagerechte eingeführt worden. Das gilt für den Naturschutz, wie wir gehört haben, aber auch für Behinderte, im Wettbewerbsrecht usw. Nur das Verbandsklagerecht für den Tierschutz ist immer wieder abgelehnt worden. Wir brauchen es aber aus den genannten Gründen dringend. Wenn wir es gehabt hätten, wäre auch die Rücknahme des Käfi gverbots für Legehennen nicht möglich gewesen. Das kommt nachher noch zur Sprache. Wir sind der Meinung, dass das Verbandsklagerecht keine Verschlechterung und keine zusätzlichen Kosten bringen würde. Es geht ja nur um Tierschutzverbände, die vom Umweltministerium anerkannt sind. Wir kommen nachher noch auf die Käfi ghaltung zu sprechen, deren Verbot von Rheinland-Pfalz unterstützt wird. Das Verbandsklage
recht ist ein erprobtes Mittel des Rechtsstaates, es ist bewährt im Naturschutzrecht, im Behindertenrecht, im Wettbewerbsrecht und im Verbraucherschutzrecht. Nur im Tierschutz gibt es dieses Recht nicht.
Frau Guttenberger, ich kann nicht unterstützen, was Sie als große Erfolge gefeiert haben. Es geht nämlich rückwärts im Tierschutz: Die Lage der Legehennen ist katastrophal, die Tierversuche nehmen zu, die Tiertransporte werden nicht gestoppt. Es gibt also überhaupt keine Erfolge. Auf Landesebene kann das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände beschlossen werden, und darum bitten wir auch. Nur anerkannte Tierschutzverbände sollen klagen dürfen. Es stimmt also nicht, wie es heißt, dass einige „Tierschutzspinner“ dauernd Anträge stellen würden. Im Gegenteil, es erweist sich, dass die unberechtigten Proteste abnehmen. Das Tierschutzverbandsklagerecht ist das einzige Mittel, um die Durchsetzungsschwäche des Tierschutzes zu beheben. Das sagt auch ein Gutachten der Universität Rostock.
Obwohl die SPD unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt hat, stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Wir sind nicht nachtragend.
Wir würden uns besonders freuen, wenn wir viele Stimmen von Ihnen, von der CSU, bekämen, weil wir Sie überzeugt haben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zielt darauf ab, die Staatsregierung aufzufordern, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die medizinische Verwendung von
Cannabis zur Behandlung von Schmerzen schwerstkranker Patientinnen und Patienten ermöglicht wird. Die Begründung dazu: Cannabis-Medikamente – das hat sich auch in unserem Fachgespräch gezeigt – sind wirkungsvolle Schmerzmittel bei sehr vielen Krankheiten wie zum Beispiel Multipler Sklerose, Alzheimer, Krebs, usw. In bestimmten Fällen ist es wirkungsvoll, sie anzuwenden.
Immer mehr Ärzte wollen sie auch anwenden.
Die derzeitige Rechtslage ist aber etwas verwirrend, was sich auch in den Ausschüssen gezeigt hat. Grundsätzlich darf jeder niedergelassene Arzt Cannabis-Medikamente verordnen; das sind aber synthetische oder halbsynthetische Medikamente. Das bitte ich Sie zu beachten. Das ist ein grundsätzlicher Unterschied.
Verboten sind die aus der natürlichen Pfl anze hergestellten Medikamente, die jahrtausendelang ein sehr bewährtes Schmerzmittel waren. Die Monatspackung von dem zugelassenen halbsynthetisch hergestellten Medikament Dronabinol kostet 400 Euro. Die Krankenkassen zahlen sie zum Teil, aber nicht immer. Die armen Leute können dieses Medikament nicht genießen. Ein ganz synthetisch hergestelltes Medikament aus den USA kostet sogar das Doppelte. Dieses wird von den Krankenkassen gar nicht bezahlt. Wieder sind es die Armen, die auf der Strecke bleiben, weil sie diese Medikamente nicht bekommen.
Jahrtausendelang wurde diese Heilpfl anze verordnet. Bei uns wurde sie im Zuge der pharmazeutischen Herstellung und von drogenpolitischen Maßnahmen verboten. Allerdings machen immer mehr Regierungen dieses Verbot rückgängig. Ich hoffe, dass die Mehrheit dieses Hauses ebenfalls zu dieser Stellungnahme kommen wird.