Protokoll der Sitzung vom 21.06.2007

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein wichtiger Teil des im März dieses Jahres in der Großen Koalition auf Bundesebene ausgehandelten Kompromisses zu einer gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Ausländer im Bundesgebiet umgesetzt werden.

Sie hier wissen alle, dass die Bayerische Staatsregierung den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. November des vergangenen Jahres zum Bleiberecht als praktikabel und ausreichend angesehen und sich gegen weitergehende gesetzliche Regelungen ausgesprochen hatte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat jedoch im Rahmen der Verhandlungen zur Reform des Zuwanderungsgesetzes darauf bestanden, in das Aufenthaltsgesetz ein weiteres gesetzliches Bleiberecht aufzunehmen. In den langen Koalitionsverhandlungen wurde dann, nicht zuletzt auf Drängen des Herrn Ministerpräsidenten, eine Kompromisslösung entwickelt. Diese ermöglicht es nun, dass bisher geduldete Ausländer, die grundsätzlich für ein Bleiberecht auch nach der Lösung der Innenministerkonferenz infrage kommen, über die bisherige Regelung hinaus die Möglichkeit erhalten, sich bis Ende 2009 einen Arbeitsplatz zu suchen.

Zudem wird ermöglicht, dass sie, solange sie ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenständige Erwerbstätigkeit sichern können, keine höheren sozialen Leistungen erhalten als bisher. Hiermit wurde ein Kompromiss gefunden. Diese Ausländer erhalten somit eine Chance, eine Arbeit zu fi nden und sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Eine weitere Zuwanderung zulasten der Sozialkassen wird jedoch verhindert. Entscheidender Gesichtspunkt ist, dass es nicht richtig sein kann, dass jemand, der eigentlich zur Ausreise verpfl ichtet ist und trotzdem in unserem Land bleiben kann, die gleichen sozialen Leistungen bekommt wie jemand, der hier 30 Jahre oder länger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und nunmehr seit über einem Jahr arbeitslos ist.

Heute vor einer Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform und damit auch die gesetzliche Altfallregelung beschlossen. Dieses Gesetz wird voraussichtlich am 15.07. dieses Jahres in Kraft treten. Wir wollen mit diesem bayerischen Ausführungsgesetz nahtlos sicherstellen, dass der Koalitionskompromiss verwirklicht wird und in Bayern die gleichen Sozialleistungen für arbeitslose Ausländer gewährt werden wie bisher. Die Bayerische Staatsregierung hätte es sich natürlich auch einfacher machen und der von der SPD-Bundestagsfraktion favorisierten Lösung zustimmen können, während der Phase des Aufenthalts auf Probe die volle Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu gewähren. Die Kosten hierfür hätten der Bund und die Kommunen des Freistaates zu tragen gehabt.

Wir haben uns aber ganz bewusst gegen diese Lösung entschieden, da es uns nicht um die Verteilung zwischen öffentlichen Kassen ging, sondern um die konsequente Fortsetzung der bayerischen Politik. Der Freistaat Bayern übernimmt weiterhin die fi nanziellen Aufwendungen für die soziale Versorgung der geduldeten Ausländer bis zur Aufnahme einer Arbeit, entlastet damit ganz erheblich fi

nanziell die Kommunen, die sonst im Rahmen der Grundsicherung die Wohnkosten hätten zahlen müssen. Auch der Steuer zahlende Bürger wird weit weniger belastet, wenn wir es bei der gegenüber dem Sozialhilfeniveau um circa 30 % niedrigeren Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz belassen und nicht die weit umfangreicheren Sozialleistungen gewähren.

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes geht davon aus, dass weiterhin die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die Gewährung von Sachleistungen erfolgen. Wir meinen nämlich, dass es nicht zumutbar ist, zum Beispiel eine Familie, die bisher in einer Unterkunft gewohnt hat, jetzt in eine Wohnung ziehen zu lassen und ihr ein paar Jahre später, konkret im Jahr 2010, wenn es mit der Arbeitsaufnahme nicht geklappt haben sollte, zu sagen, dass sie wieder in Gemeinschaftsunterkünfte zurückkehren muss.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass zunächst kein Wechsel in der Leistungsträgerschaft stattfi ndet und wir so keinen zusätzlichen Aufwand an Bürokratie und Verwaltung einschließlich der damit verbundenen Kosten haben.

Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der Beratung der Ausschüsse und im Plenum zuzustimmen und so die zeitgerechte Umsetzung einer wohlausgewogenen Lösung zu ermöglichen, die einerseits eine reelle Chance für sich langjährig in Bayern aufenthaltende Ausländer auf ein dauerhaftes Bleiberecht bei uns bietet und andererseits den Anreiz für eine Zuwanderung in unser Sozialsystem vermeidet.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Nächster Redner: Herr Kollege Volkmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat aus der Pressemitteilung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 18.06. Die Kirche fasst das, was Sie hier machen, schlicht und einfach in dem Satz zusammen: „Man kann nicht Integration fordern und gleichzeitig erschweren.“

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das liegt genau auf der bisherigen Linie der CSU. Das ist eine bewusste und gewollte Erkenntnisverweigerung. Sie sagen immer, dass Zuwanderung nicht sein darf und dass sie, wenn sie doch stattfi ndet, eine Gefahr für das Land ist, zumindest von Übel ist. So stellen Sie das immer wieder dar. Sie stellen die Zwangsheirat und den Sozialmissbrauch – der Herr Staatssekretär hat das in seiner Rede soeben zweimal betont – als die zentralen Probleme dar. Die Staatsregierung macht den Ausländern gegenüber deutlich: Wir wollen euch nicht. Das sagen Sie aber nicht wegen der Ausländer, sondern wegen der Wähler, weil Sie davon ausgehen, dass dieser Gesetzentwurf genau auf der Linie Ihrer Wähler liegt.

Der Bundesgesetzgeber sagt zu jenen, die mit ihren Familien seit sechs Jahren hier leben und in aller Regel

bestens integriert sind, und zu den Alleinstehenden, die seit acht Jahren hier leben und bestens integriert sind: Ihr habt ein Bleiberecht, wenn ihr euch darum bemüht, eine Arbeit zu bekommen, was etlichen schon geglückt ist. Der Gesetzgeber in Bayern aber sagt zu diesen Leuten: Wir machen euch das Leben so schwer wie möglich.

Herr Staatssekretär, es ist geradezu zynisch, den Leuten 40 Euro Taschengeld für Bewerbungen zu geben. 40 Euro reichen gerade dafür, dreimal zu einem Vorstellungsgespräch zu fahren, dann ist dieses Geld weg, ganz abgesehen davon, dass für andere Dinge kein Spielraum ist.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Ich fi nde das, was Sie hier machen, unanständig und unappetitlich.

(Beifall bei der SPD)

Sie tun das nicht wegen der Ausländer und auch nicht wegen der paar Euro, die das kostet, wenn ich auch die Kosten nicht kleinreden möchte, sondern Sie tun das, weil Sie die Vorurteile Ihrer Wähler bedienen wollen und nicht daran interessiert sind, in diesem Lande wirklich für Integration zu sorgen.

(Beifall bei der SPD)

Viele Menschen in diesem Lande haben Angst vor Zuwanderung; viele Menschen haben Angst vor Fremden und Angst vor Ausländern. Das ist leider so. Es ist aber nicht Aufgabe der Politik, diese Ängste zu verstärken, sondern es wäre in erster Linie ihre Aufgabe, den einheimischen Menschen in diesem Lande ihre Ängste zu nehmen und ihnen klarzumachen, dass Zuwanderung nicht nur eine Belastung, sondern auch eine Chance ist, dass sie eine Bereicherung für diese Gesellschaft sein kann, wenn die Integration gelingt. Das ist die Voraussetzung. Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass Sie an Integration überhaupt nicht interessiert sind.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Wir hätten erwartet, dass Sie bei der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs erst einmal die Kosten nennen und sagen, welche Mehrbelastungen dadurch tatsächlich entstehen. Ich erwarte selbstverständlich, dass Sie das in den Ausschussberatungen darlegen. Ich erwarte auch, dass Sie dazusagen, wie viel der Staat dadurch einnimmt, dass diese Ausländer, die ein Bleiberecht – zunächst einmal ein Aufenthaltsrecht – bekommen, Steuern und Sozialabgaben zahlen, damit wir die Kostenfrage ehrlich bewerten können.

Aber gerade das sagen Sie nicht, denn es geht Ihnen nicht um diese Klärung, sondern es geht Ihnen darum, Vorurteile zu verstärken. Sie wollen den Wählern die Ablehnung des Fremden deutlich machen und sie darin auch noch bestärken.

Ich bin einigermaßen enttäuscht – das heißt, ich bin es eigentlich nicht mehr –, dass der Herr Ministerpräsident und auch der stellvertretende Ministerpräsident nicht anwesend sind. Die Frau Ministerin ist auch nicht da. Sie alle haben Zeit gehabt, in Berlin das ganze Gesetzgebungsverfahren aufzuhalten, um noch eine Länderöffnungsklausel einzubauen, über die wir heute zu beraten haben. Aber heute haben diese Herrschaften keine Zeit für die Beratung im Landtag; sie sind irgendwo anders. Das halte ich dem Landtag gegenüber für eine Zumutung und das zeigt auch, welches Gewicht Sie der Integration in dieser Gesellschaft insgesamt beimessen. Die sieben Millionen Menschen, die mit nichtdeutschem Pass hier leben, gehören in irgendeiner Form dazu; das bestreiten Sie gar nicht. Offen ist, wie die Integration erfolgen soll.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben am 9. Oktober einen neuen Ministerpräsidenten zu wählen. Ich hätte eigentlich gedacht, dass Herr Beckstein, der in Berlin so viel Zeit hatte, dies auf den Weg bringen wird. Ich werde ihn natürlich nicht wählen – das gehört zu den Spielregeln unserer Demokratie und das wundert niemanden –, aber ich würde mir als Bürger dieses Landes wünschen, dass Bayern einen Ministerpräsidenten bekommt, der nicht nur gebildet und souverän ist, sondern der auch in der Mitte der Gesellschaft steht, der sozial ist, insbesondere in Zeiten der Globalisierung weltoffen und der vor allen Dingen, bereit ist, diese Gesellschaft nicht zu spalten, sondern integrierend zu wirken.

(Beifall bei der SPD)

Es ist geradezu grotesk: Unten fi ndet eine Migrationsveranstaltung statt, die auf Integration ausgerichtet ist, und zur gleichen Stunde bringen Sie einen Gesetzentwurf ein, der erstens die Vorurteile der Bevölkerung gegenüber Ausländern und gegen das Fremde verstärken soll, und der zweitens diejenigen Ausländer in einer Größenordnung von mehreren Zehntausend, die vermutlich in mehreren Jahren deutsche Staatsbürger sein werden, von vornherein nach allen Regeln der Kunst zurückdrängt, drangsaliert und benachteiligt. Dann erwarten Sie von ihnen, dass sie gute Staatsbürger werden. Ich sage Ihnen: Sie können zuversichtlich sein. Diese Leute werden besser integriert sein, als Sie das vielleicht heute glauben. Aber das ist nicht Ihr Verdienst, sondern das ist das Verdienst dieser Menschen.

(Beifall bei der SPD)

Ich würde mir wünschen, dass Sie ehrlicher mit diesem Thema umgehen und sich nicht so schizophren verhalten, die Veranstaltung durchzuführen und hier das Gegenteil zu beschließen. Das ist scheinheilig.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, darf ich zunächst anmerken: Die Eröffnung der Ausstellung ist nicht eine Veranstaltung der Staatsregierung oder irgendeiner Fraktion, sondern des gesamten Landtags. Ansonsten darf ich darauf hinweisen, dass wir in der Ersten Lesung sind

und nicht bei inhaltlichen Beratungen oder Beschlussfassungen.

Das Wort hat Herr Kollege Unterländer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Volkmann, Sie haben sich bei der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf ein völlig untaugliches Instrument ausgesucht, um eine Grundsatzdiskussion über integrationspolitische Maßnahmen vom Zaun zu brechen. Sie haben zu allem gesprochen, nur nicht zum Inhalt dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der CSU)

Sie wissen genau – ich möchte mich ausdrücklich kurz fassen und auf die wesentlichen Punkte konzentrieren, die dieser Gesetzentwurf enthält –: Mit dieser Länderöffnungsklausel wird die Möglichkeit geschaffen, beim Übergang auf diese Bleiberechtsregelung auch das bisher in Anspruch genommene Sachleistungsprinzip weiterhin aufrechtzuerhalten. Dieses Sachleistungsprinzip an sich – Sie werden das nicht bestreiten, Herr Kollege Volkmann; darüber gibt es einen gesellschaftspolitischen Konsens – hat in seiner Anwendung zu einer Befriedung beigetragen, wenn es darum geht, einen dauerhaften Bleiberechtsanspruch für die Betroffenen zu begründen. Der Herr Staatssekretär hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in Einzelfällen, in denen eine anderweitige Wohnmöglichkeit geschaffen worden ist, nicht zu einer Schlechterstellung kommt. Insofern verstehe ich überhaupt nicht, welchen Popanz Sie hier aufbauen.

Die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion haben in allen politischen Gestaltungskonzepten die Integration von Menschen mit einem Bleiberecht zu einem Schwerpunkt gemacht. Es gibt verschiedene Integrationsforen, es gibt diverse Maßnahmen, sowohl auf sozialpolitischer als auch auf arbeitsmarktpolitischer oder bildungspolitischer Ebene, die von ihrer Gesamtanlage her – nehmen Sie die Jugendsozialarbeit an Schulen, nehmen Sie die Förderung anderer Projekte – dazu geeignet sind, diese Integration zu unterstützen.

Wenn es aber darum geht, sozialhilferechtliche Leistungen – auf diesen Kern sollten wir diesen Gesetzentwurf reduzieren – in der bisherigen Form weiterzuführen, bis eine abschließende ausländerrechtliche Entscheidung getroffen worden ist, dann ist das eine Maßnahme, die auf dem Bewährten aufbaut. Daran sollten wir nicht rütteln. Wir sollten uns ansehen – ich sichere Ihnen das für den federführenden Ausschuss zu –, wie sich die Gewährung der Sachleistungsmittel insgesamt auswirkt. Ich sage nochmals, dass dies die Weiterführung eines bewährten Konzeptes darstellt, dass wir darüber hinaus aber in den integrationspolitischen Maßnahmen selbstverständlich unseren Weg mit den verschiedenen Fördermaßnahmen weitergehen werden.

Sie können doch nicht leugnen – lassen Sie mich das deutlich machen –, dass es selbstverständlich Missbrauch auf dieser Ebene immer wieder gegeben hat. Sie können nicht leugnen, dass es einen gesellschaftlichen Konsens gibt, diesen Missbrauch zu bekämpfen und

deshalb bitte ich Sie, in einer vernünftigen und sachgerechten Art und Weise, die den Menschen dient und die nicht falsche Vorstellungen widerspiegelt, diese Gesetzesberatungen durchzuführen. Wir werden in den Ausschussberatungen die entsprechenden Schwerpunkte deutlich machen. Insofern glaube ich, dass wir auf einem richtigen Weg sind, wenn die Öffnungsklausel seitens der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch genommen wird. Wir werden diesen Weg mitgehen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Ackermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, Herr Kollege Unterländer: Wenn Sie die Integrationspolitik der CSU als Schwerpunkt bezeichnen, dann weiß ich, wie ich in Zukunft damit umzugehen habe, wenn Sie auch Bildung als Schwerpunkt herausstellen. In dem Entwurf zum Zuwanderungsgesetz haben Sie, hat Herr Ministerpräsident Stoiber, in Zusammenarbeit mit Innenminister Schäuble auf eine Öffnungsklausel der Länder hingearbeitet. Bayern ist das erste Land, das von dieser Öffnungsklausel Gebrauch macht. Diese Öffnungsklausel ist nur dazu da, um einen restriktiven Umgang mit ausländischen Mitbürgern besser verwirklichen zu können. Die Ausgestaltung dieser Öffnungsklausel, dieser Länderklausel, ist purer Populismus zulasten der geduldeten Ausländer und Ausländerinnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das kann man schon allein an dem Ausspruch von Ministerpräsident Stoiber sehen, der gesagt hat: Wir wollen keine weitere Zuwanderung zulasten der deutschen Sozialkassen. Zunächst einmal muss man sagen: Es gibt keine weitere Zuwanderung. Sie wissen ganz genau, dass die Zahl der Asylbewerber stark im Sinken begriffen ist. Wenn jemand dennoch so etwas in die Welt setzt, kann es nur mit der Absicht geschehen, diese Menschen zu diskriminieren.

Frau Stewens setzt noch eines darauf, wenn Sie sagt: In Bayern wird kein Cent mehr bezahlt als bisher. Abgesehen davon, dass das sachlich falsch ist, wie ich gleich noch ausführen werde, soll es Emotionen gegen Menschen wecken, die in den letzten Jahren deutlich bewiesen haben, dass sie bereit sind, sich zu integrieren und die sich bereits integriert haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)